10. Dezember 2015

Finnland und das Grundeinkommen - Fortsetzung einer medialen Verwirrung

Wer herausfinden möchte, wie unsere Medienberichte in Deutschland zustande kommen können, der muss sich nur die sich überschlagenden Meldungen zur angeblichen Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens in Finnland anschauen. Schon im Sommer liefen einst die Drähte heiß, auch in der Grundeinkommensszene, so sehr wurde die Einführung offenbar herbeigesehnt. Kela, eine unabhängige "social insurance institution" (Sozialversicherung) in Finnland ist nun der voreiligen Berichterstattung entgegengetreten (hier auf deutsch). Auch die Nachdenkseiten, namentlich Jens Berger, berichten von dieser "Ente" und zeigen die Schwächen des Vorschlags auf, um den es in Finnland geht. Es wird daran deutlich, welchen Unterschied die Ausgestaltung eines BGEs machen kann - keine neue Einsicht indes für die  Grundeinkommensdiskussion. Bergers Kritik trifft gar nicht das BGE im Allgemeinen, wenngleich der Beitrag anderes suggeriert durch den Verweis auf früher schon geäußerte Kritik am BGE auf den Nachdenkseiten. Zu manchen davon habe ich mich ausführlich geäußert (siehe hier und hier - zu Butterwegge auch hier, zum Beitrag von Berger hier).

Berger erwähnt in keiner Weise, dass es beim BGE um mehr Entscheidungsfreiräume für die jeweils eigene Lebensführung geht. Sie hängen im wesentlichen davon ab, wie Einkommen in einem Gemeinwesen erzielt werden kann. Bekanntermaßen kennen alle modernen Sozialstaaten jenseits von Erwerbsarbeit beinahe ausschließlich kompensatorische Einkommensleistungen, für die entweder Ansprüche durch Erwerbstätigkeit erworben werden müssen oder die mit der Überprüfung von Erwerbswilligkeit einhergehen, solange der Bezieher erwerbsfähig ist. Wo nicht Erwerbswilligkeit überprüft wird, werden die Leistungen zweckgebunden vergeben (BAföG z.B.). Der darin sich ausdrückende normativ erwünschte Vorrang von Erwerbstätigkeit degradiert jegliches andere Engagement zu einem zweiter bzw. dritter Klasse - ganz gleich wie komfortable diese Leistungen als Geldbeträge sind. Sie sind in keiner Weise komfortabel im Verhältnis dazu, wie eng sie die Lebensführung an Erwerbstätigkeit als höchsten Zweck binden. Hinwendung zur Familie, Zeit für die eigenen Kinder, für ehrenamtliches Engagement wird durch diese Vorrangigkeit zur Freizeitbeschäftigung, obwohl sie in ihrer Bedeutung für das Gemeinwesen tatsächlich gleichrangig zu Erwerbstätigkeit sind. Deutlich wird an Bergers Ausführungen, wie wenig ein Abrücken von dieser Vorrangstellung überhaupt denkbar erscheint. Er schreibt angesichts des kursierenden Vorschlags in Finnland:

Wer erwerbslos ist und ein Kind hat, wird mangels bezahlbarer Betreuungsmöglichkeiten keinen Job annehmen können. Und wer erwerbstätig ist und bislang zur Mittelschicht gehört, wird sich den Kindergarten dann auch nicht mehr leisten können und zumindest ein Elternteil muss wohl oder übel den Job kündigen ... Alleine die Kindergartenzuschüsse, die Subvention für die Vollzeitbetreuung von schulpflichtigen Kindern und die ordentlichen Beihilfen für Studenten sorgen bereits dafür, dass so ziemlich jeder Finne mit Kindern in toto heute mehrere Hundert Euro Transferleistungen vom Staat bekommt."

Es wird kein Gedanke darauf gerichtet, dass die gegenwärtige Entwicklung - auch in Deutschland - zu immer längeren Betreuungszeiten von Kindern außer Haus - sei es in Kitas, sei es in Schulen - nur um den Preis zu haben ist, dass zum einen Eltern weniger Zeit mit den Kindern verbringen, zum anderen die Kinder dadurch weniger Zeit für Erfahrungen jenseits organisierter Betreuung in einem fest gefügten Rahmen haben. So wird ein geduldiges Erkunden der eigenen Lebensumgebung in der Nachbarschaft erschwert. Dass es ein lebendiges Familienleben nur geben kann, wo Eltern ausreichend unorganisierte Zeit mit den eigenen Kindern und mit sich als Paar verbringen, fällt vollends unter den Tisch. Das war auch in früheren Beiträgen Bergers so, wie überhaupt viele Kritiker des BGEs diese Seite einer Ermöglichung von mehr selbstbestimmter Familienzeit kaum wahrnehmen, einer Familienzeit, die nicht nach der Erwerbsarbeit kommt, sondern vor ihr (siehe weitere Beiträge zu diesen Fragen hier und ein Beitrag von Claus Offe). Dabei läge es nahe sich zu fragen, woher die ersten frühen Solidarerfahrungen im Leben rühren, wo das erste Mal die Erfahrung gemacht wird, dass Menschen - die Eltern - bedingungslos und verlässlich für einen da sind und das um der eigenen Existenz willen. Es ist die Familie, in der all dies mehr oder weniger selbstverständlich geschieht. Eltern haben weder Feierabend noch Ferien, was sie mit ihren Kindern verbindet, kennt keine Einschränkung. Das macht es zugleich so herausfordernd. Daraus folgt nun nicht, dass Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen nicht wichtig wären, jedoch nicht in dem heutigen Sinne einer immer weiteren Ausdehnung. An Kindern ist leicht zu beobachten, wann sie - und nicht die Eltern - ungefähr bereit sind, in den Kindergarten zu gehen und wie lange sie dorthin gehen wollen. Das ist meist zwischen dem dritten und vierten Lebensjahr der Fall. Selbst wenn sie die Schule besuchen, ist das Bedürfnis nach Zeit in der Familie groß und dessen Befriedigung wird eingefordert, zumindest solange das Bedürfnis Anerkennung findet. Kinder resignieren allerdings auch, wenn diese Anerkennung nicht erfahren wird.

Man kann es für symptomatisch halten, dass in vielen kritischen Abhandlungen zum BGE, Zeit für Familie keinen besonderen Stellenwert genießt oder in Vorschlägen Berücksichtigung findet, die gerade einmal so weit gehen, die Arbeitswoche auf 30 Stunden zu reduzieren (z. B. hier). Was wir damit womöglich anrichten, die Bedeutung von Familie für Solidarerfahrungen derart geringzuschätzen, lässt sich nicht nur erahnen.

Sascha Liebermann