9. April 2020

Befürchtungen kann man haben, aber: wird das so eintreten und wenn ja, wer ist verantwortlich?



Ein Tweet, der erkennen lässt, worum es geht. Hierschel behauptet viel und vergleicht ein BGE in seinen Auswirkungen mit einseitiger Arbeitgebermacht. Wird es aber nicht zukünftig auch Arbeitsverträge geben, gehören dazu nicht zwei Seiten? Bedeutet es keine Verhandlungsmacht, wenn Arbeitnehmer eben verzichten können auf eine Stelle? Freiheit und Autonomie sind keine Frage des Einkommensstatus, sondern auch eine Frage dahingehend, was man nicht haben will, auch wenn es Einkommenseinbußen mit sich bringen sollte (was eine Behauptung bleibt).

Sascha Liebermann