Weder die Linke noch die Grünen und schon gar nicht die SPD stehen für ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Leistungsfeindlich ist es auch nicht, es setzt gerade auf die Bereitschaft des Einzelnen, initiativ zu werden, was der gegenwärtige Sozialstaat nicht tut.
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) September 23, 2026
23. September 2026
14. September 2026
Was ist mit "nicht wollen" gemeint?
Gute Anmerkung. Davon ab: Was ist mit "nicht wollen" gemeint? Als hinge es am Wollen und als seien auch hier die Gründe nicht komplexer (Lebensgeschichte usw.). Nicht zu wollen kann auch bedeuten, andere Aufgaben zu übernehmen statt Erwerbsarbeit... https://t.co/MGB5JZ2TOB
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) September 14, 2026
Siehe auch unsere früheren Beiträge zu "Kostgängern".
31. August 2026
"Grundsicherung statt Bürgergeld?" - in der Sendung "Sarah Tacke"
"Die Vorstellung, dass ein Grundeinkommen den Kampf um gerechte Löhne aushöhlt und den klassischen Wohlfahrtsstaat demontiert, kommt der Linken offenbar nicht in den Sinn."
Wie er darauf kommt, erklärt er nicht, dabei wäre dann erst eine Diskussion über diese Behauptung möglich. Weshalb sollte "der Kampf um gerechte Löhne" durch ein Grundeinkommen ausgehöhlt werden? Das ist zwar eine von Gewerkschaften und aus der SPD seit Beginn der jüngeren BGE-Debatte im Jahr 2004 zu vernehmende Kritik am BGE, dadurch wird sie aber nicht triftig. Ein BGE schafft ja lediglich eine Einkommenssicherheit, die nicht mehr an Erwerbstätigkeit gebunden ist. Gerade dadurch, könnte man zuspitzen, ist es möglich, widrigen Arbeitsbedingungen und damit auch entsprechenden Löhnen auszuweichen - und zwar individuell, auch ohne Tarifbindung. Keineswegs widerspricht das den Zielen, die die Gewerkschaften verfolgen, doch deckungsgleich sind sie damit nicht, weil die Gewerkschaften sich am Erwerbsgebot orientieren. Das BGE weitet also die Möglichkeiten über das hinaus, was gewerkschaftlich vertreten wird. Darüber hinaus ist ein BGE zielgenau, wenn es darum geht, das Existensminimum zu sichern, weil es jeden Anspruchsberechtigten auch erreicht - anders, als es heute der Fall ist. Wolfsgruber wird bekannt sein, was verdeckte Armut ist und welche Stigmatisierung vom bestehenden Sozialstaat objektiv ausgeht, die dazu führt, Ansprüche nicht abzurufen. Es ist eben nicht so, dass der Bezug von Sozialleistungen verhaltensneutral ist, sie sind auf die Erwerbsteilnahme ausgerichtet.Indirekt zumindest wirft Wolfsgruber die Frage nach der Zielgenauigkeit auf, auch wenn er sie vor allem als Einnahme-Ausgabe-Verhältnis einführt. In der Tat - und diese Kritik ist ebenfalls alt - ist der deutsche Sozialstaat komplex, Regelungen sind detailliert, aber erreichen sie auch, was sie erreichen sollten? Ein BGE ist eine Vereinfachung durch Pauschalierung, wie sie schon lange von Sozialexperten in die Diskussion eingebracht wurde. Solange Pauschalierung nicht bedeutet, Leistungen aufzugeben, die von einem BGE nicht gedeckt werden können, spricht nichts gegen eine solche. Wenn Wolfsgruber davon spricht, dass die "Sozialleistungen [...] ständig gewachsen" seien, würde man gerne wissen, was er genau meint. Entscheidend ist ja nicht, ob sie gewachsen sind, sondern weshalb und ob es, ohne seinen Zweck zu verfehlen, vermeidbar wäre. Es ist bekannt, dass die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine zu einem Anstieg der Leistungsausgaben geführt hat, das wäre aber noch kein Argument gegen diese Leistungen als solche.
Wie in der Debatte leider üblich, greift Wolfsgruber auf das Schlagwort vom "Totalverweigerer" zurück, obwohl die Datenlage dazu ausgesprochen dünn, wenn nicht so gar inexistent ist. Von einem Journalisten wäre zu erwarten, dass er darauf eingeht, statt ein Vorurteil zu reproduzieren.
Offenbar ist ihm die Diskussion über Sanktionswirkungen nicht bekannt oder er hält sie nicht für relevant. Verschiedentlich wurde darauf hingewiesen, dass Sanktionen dazu führen können, den Leistungsanspruch nicht mehr geltend zu machen, also zur verdeckten Armut beizutragen. Mitarbeiter aus Jobcentern äußerten aufgrund ihrer Erfahrung Bedenken gegen eine Verschärfung von Sanktionen, zugleich gibt es ebensolche Stimmen von dort dafür. Das zeigt, wie wenig persönliche Einschätzung dazu taugen, über die Folgen von Sanktionen zu diskutieren, sofern keine Belege angeführt werden. Es gibt aber immerhin Studien, die sich damit befasst haben (siehe unsere Beiträge dazu hier).
Warum fragt sich Wolfsgruber nicht, was denn wohl Unternehmen von Bewerbern hätten, die bei ihnen nicht arbeiten wollten, wie sinnvoll es also wäre, sie dennoch zu einer Bewerbung zu drängen? Geht es wirklich darum, Leistung zu fördern oder einfach Leistungen einzusparen und Leistungsbezieher zu disziplinieren? Das Existenzminimum ist ein Minimum und als solches unverfügbar. Fällt auch es unter Sanktionen, verfehlt der Sozialstaat und damit das demokratische Gemeinwesen sein selbst gesetztes Ziel. Unternehmerisch hilfreich sind Sanktionen nicht, Beratung und Weiterbildung hingegen können helfen, sofern sie nicht mit Sanktionen verbunden sind.
Symptomatisch für die Engführung der Diskussion ist diese Passage Wolfsgrubers:
"Der Staat muss seine Ausgaben schützen – zumal das Geld von einer arbeitenden Bevölkerung stammt, die nicht möchte, dass es für Arbeitsverweigerer ausgegeben wird. Man möge sich nur mal vorstellen, was passiert, wenn ein regulärer Arbeitnehmer zweimal ohne Anmeldung fehlt."
Bei der Grundsicherung geht es um ein Existenzminimum, beim Lohn um eine Leistungsvereinbarung bezüglich einer Aufgabe bzw. eines Aufgabenbereiches in einem Erwerbsverhältnis. Das sind zwei grundsätzlich verschiedene Dinge. Die politische Gemeinschaft hat sich selbst zur Aufgabe gemacht, das Existenzminimum zu sichern, es geht hierbei um die Würde der Person und um Selbstbestimmung, genau das steht im Zentrum der republikanischen Demokratie in Deutschland, wie sie im Grundgesetz zum Ausdruck kommt. Darüber geht Wolfsgruber aber - wie so viele in der Grundsicherungsdiskussion - einfach hinweg. Dasselbe widerfährt der unbezahlten Arbeit, die Wolfsgruber ebenso unterschlägt, weil er sie womöglich nicht für relevant hält. Der "Staat" muss also nicht nur seine "Ausgaben schützen", er muss auch seine Bürger schützen im Sinne von Autonomie und Selbstbestimmung und genau dazu dient die Grundsicherung, daran, dass sie diesen Zweck erfüllt, muss sie gemessen werden.
Sascha Liebermann
25. August 2026
"Hauptsache Arbeit. Menschengerecht"...
...ist der vierte Teil einer vierteiligen Reihe auf arte. Im vierten Teil wird die Diskussion um etwaige Folgen der Nutzung künstlicher Intelligenz auf die Arbeitswelt angesprochen, aber auch Fragen zum Stellenwert von Erwerbsarbeit werden gestellt - das Grundeinkommen kommt ebenfalls vor.
Für diejenigen, die sich mit der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen eingehender beschäftigt haben, bietet der Beitrag nichts Neues, lediglich führt er vor Augen, wie eng die Debatten geführt werden und wie wenig dem Menschen zugetraut wird dahingehend, sich Aufgaben zu suchen und sich neu auszurichten. Wie sehr die Idolatrie der Erwerbsarbeit den Blick auf Möglichkeiten in ihr und jenseits von ihr verstellt, wird deutlich. Der fünfte Teil, der offenbar nicht vorgesehen ist, müsste sich nun damit beschäftigen, welche Möglichkeiten die Fähigkeit zur Selbstbestimmung des Menschen bietet und wie er seine Aufmerksamkeit auf lange vernachlässigte Aufgaben richten könnte, die jenseits der Erwerbsarbeit liegen oder besser gesagt: diesseits von ihr. Darin müsste es dann um das Bedingungsloses Grundeinkommen gehen, doch der scheint nicht vorgesehen. So bleibt die Dokumentation am entscheidenden Punkt stehen.
Sascha Liebermann
18. August 2026
Stilllegungsprämie und Erwerbsgebot
Die Deutung, es sei eine "Stilllegungsprämie", ist schon bezeichnend, weil sie unterstellt, es gebe nur eine sinnvolle Handlungsoption. "Freizeit" ist aber nicht identisch mit Inaktivität. https://t.co/uhNGR5vmjo
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) August 18, 2026
Siehe unsere früheren Beiträge zur "Stilllegungsprämie" hier.
7. August 2026
Familiale Sorge muss man sich leisten können
Gute Differenzierung, denn familiale Sorge muss man sich leisten können, das hängt heute von Erwerbseinkommen oder sozialen Sicherungsleistungen ab. Man kann eben nicht für das eine Zeit haben und für das andere auch, ohne wechselseitige Beschränkung. https://t.co/TfiN0yx8Ps
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) August 7, 2026
Siehe auch unsere früheren Beiträge zur "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" hier.
20. Juli 2026
"Die Erzählung vom Sozialabbau entbehrt jeder Grundlage"...
Sein Plädoyer für mehr Pauschalierung und weniger "Einzelfallgerechtigkeit", um das Leistungsgefüge weniger komplex zu gestalten erinnert an wiederkehrende Diskussionen.
Kein Wort fällt zum Bedingungslosen Grundeinkommen, dagegen hat er sich schon häufig gewandt, doch die Frage ist, weshalb, angesichts all der Ziele, die er für erstrebenswert hält? Die Erwerbszentrierung scheint so selbstverständlich, dass anderes sich nicht vorstellen lässt.
Sascha Liebermann
10. Juli 2026
"Kommission registriert Europäische Bürgerinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen"...
...hier geht es zur Pressemitteilung und zu den weiteren Schritten, die nun folgen müssen.
Nähere Informationen zu den Initianten und der Begründung finden Sie hier.
Es gab schon mindestens zwei Europäische Bürgerinitiativen zum Grundeinkommen, siehe z. B. hier.
7. Juli 2026
Grundsicherung, Grundsicherungsgeld - "nur" Verschärfung
Es ist aber tatsächlich nur eine Verschärfung gegenüber der Grundsicherung, in der das Existenzminimum auch verfügbar war. Man könnte hier auch noch den stigmatisierenden Charakter solcher Leistungen anführen, der strukturell wirkt. Alternative?
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) July 7, 2026
Unsere früheren Beiträge zu Stigmatisierung durch Leistungsbezug finden Sie hier.
CDU-Familienpolitik für Alleinerziehende
So sieht @CDU-Familienpolitik wirklich aus:
— Sozi(alarbeiter) Simon (@sozi_simon) July 3, 2026
Durch die geplante Wohngeldkürzung hat die alleinerziehende Erzieherin mit 2 Kindern trotz Steuerreform nicht 471€ mehr, sondern über 1000€ weniger. Bei der Pflegekraft sind es über 1400€ weniger.
Typisch Union: Zu kurz gedacht... pic.twitter.com/E2QX5hEAv4
5. Juli 2026
"Belohnen" oder ermöglichen? Bernd Ulrich stellt in der Zeit eine wichtige Frage, ohne Aussicht auf Antwort
...(https://t.co/ajWzJJIeTW) - "belohnen" oder ermöglichen und was begreifen wir als "Arbeit"? Sie ist auch kein Selbstzweck. Diesbezüglich ist der Beitrag wenig ergiebig, stellt aber eine wichtige Frage.
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) July 5, 2026
3. Juli 2026
Wenn es sich "lohnen" soll...
Dass darauf noch hingewiesen werden muss, welchen Unterschied ein BGE diesbezüglich macht... https://t.co/jJWDJIl876
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) July 3, 2026
...und man der Überzeugung ist, es liege am "Lohnabstand" (siehe unsere Kommentare dazu hier), dann führt an einem Bedingungslosen Grundeinkommen nichts vorbei. Da ist er immer gegeben.
Sascha Liebermann
"KI, Roboter, Jobverluste, Grundeinkommen, Deutschland & Zukunft 2050" - Interview mit Christoph Werner, dm...
1. Juni 2026
Äähh
Ist das der piratige Größenwahn der damaligen Zeit? Die jüngere BGE-Diskussion läuft seit 2004, die Piraten sprachen sich wann für ein solches aus? https://t.co/X4a9LJDFnV https://t.co/YO9dIuLKcQ
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) June 1, 2026
"Der Mythos vom 'faulen' Arbeitslosen"...
Das Feature gibt einen guten Überblick über die Diskussion, auch mit historischen Verweisen, und zeigt damit eine bestechende, erfahrungs- und empirieferne Kontinuität der Debatte. Treffend wird erwähnt, dass es sich bei Erwerbstätigkeit nicht um eine Tätigkeitsform unter anderen handelt, sondern um eine, die normativ herausgehoben wird, es geht um den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit.
So pointiert auf Skandalisierung und Heraushebung von Einzelfällen, die in Trash-Talkshows vorgeführt werden, hingewiesen wird (siehe hier, zu Arno Dübel, der im Feature auch Erwähnung findet, siehe hier und hier), so wenig wird eine bestimmte Argumentation bedauerlicherweise hinterfragt. Wenn es um die Frage geht, ob und wann sich Erwerbsarbeit im Unterschied zum Bezug von Bürgergeld oder anderen Leistungen "lohne" (siehe z. B. hier), wird lediglich der Befund angeführt, dass zwischen Einkommen durch Sicherungsleistungen und Erwerbseinkommen in der Regel ein relevanter Unterschied bestehe, vor allem bei niedrigeren und mittleren Einkommen.
Nicht hinterfragt wirdhingegen, ob der Lohnabstand überhaupt die entscheidende und alleinige Dimension ist, die es hierbei zu beachten gilt. Diese Verengung, die die Diskussion weitgehend beherrscht, übersieht andere Dimensionen von Erwerbstätigkeit wie Aufgabenaffinität des Einzelnen, Sinnerfüllung, Arbeitsbedingungen und Kollegialgefüge oder schreibt ihnen eine nachgeordnete Bedeutung zu. Davon abgesehen beachtet diese Verengung nicht die Gründe, die gegen ein Erwerbsengagement oder auch nur für ein reduziertes sprechen, die mit dem Einkommen wenig bis gar nichts zu tun haben, wie z. B. Fürsorge für andere. Auf sie müsste bei Erwerbsengagement verzichtet oder sie müsste zumindest erheblich eingeschränkt werden. Eine "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" z. B. kann es bei Vollerwerbstätigkeit nicht geben, es sei denn, damit sollte gemeint sein, dass jemand auch Familie habe, aber wenig Zeit für sie. Die Diskussion um den Lohnabstand beruht auf bestimmten Annahmen, deren empirische Angemessenheit belegt werden müsste, und zwar nicht mit einfachen standardisierten Befragungen. Schon zwei Jahrzehnte liegt es zurück, dass Georg Vobruba und Kollegen sich die Mühe gemacht haben, das Theorem von der "Armutsfalle" zu untersuchen. Zeigen konnten sie mit Rückgriff auf nicht-standardisierte Forschungsgespräche, dass die Gründe dafür, weshalb jemand den Bezug von Sozialleistungen einer Erwerbstätigkeit vorzieht, vielfältig sind und weder mit "Arbeitsverweigerung" noch damit zu tun hatten, den Sozialstaat ausnutzen zu wollen. Aber Forschungsergebnisse werden nicht unbedingt rezipiert, so scheint es in diesem Fall auch zu sein.Wenn diese anderen Dimensionen aber ernst genommen werden, dann eröffnet das andere Diskussionen, gar die Verabschiedung alter Maßstäbe und auf einmal kann deutlich werden, dass ein Bedingungsloses Grundeinkommen gar nicht gegen Erwerbsengagement spricht und von daher überhaupt nicht abwegig ist. Dazu aber müssten die alten Annahmen, Vorurteile und Klischees aufgegeben werden. Das scheint schwieriger, als man denkt.
(Gründe für Sanktionen im Bürgergeld und dem Arbeitslosengeld II, Infografik Sozialpolitik Aktuell)
Sascha Liebermann