1. Juni 2026

Äähh

"Der Mythos vom 'faulen' Arbeitslosen"...

...damit beschäftigte sich die Sendung "Wirtschaft und Gesellschaft" des Deutschlandfunks am 29. Mai. Hier geht es zum Begleittext, hier zum Feature.

Das Feature gibt einen guten Überblick über die Diskussion, auch mit historischen Verweisen, und zeigt damit eine bestechende, erfahrungs- und empirieferne Kontinuität der Debatte. Treffend wird erwähnt, dass es sich bei Erwerbstätigkeit nicht um eine Tätigkeitsform unter anderen handelt, sondern um eine, die normativ herausgehoben wird, es geht um den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit

So pointiert auf Skandalisierung und Heraushebung von Einzelfällen, die in Trash-Talkshows vorgeführt werden, hingewiesen wird (siehe hier, zu Arno Dübel, der im Feature auch Erwähnung findet, siehe hier und hier), so wenig wird eine bestimmte Argumentation bedauerlicherweise hinterfragt. Wenn es um die Frage geht, ob und wann sich Erwerbsarbeit im Unterschied zum Bezug von Bürgergeld oder anderen Leistungen "lohne" (siehe z. B. hier), wird lediglich der Befund angeführt, dass zwischen Einkommen durch Sicherungsleistungen und Erwerbseinkommen in der Regel ein relevanter Unterschied bestehe, vor allem bei niedrigeren und mittleren Einkommen.

Nicht hinterfragt wirdhingegen, ob der Lohnabstand überhaupt die entscheidende und alleinige Dimension ist, die es hierbei zu beachten gilt. Diese Verengung, die die Diskussion weitgehend beherrscht, übersieht andere Dimensionen von Erwerbstätigkeit wie Aufgabenaffinität des Einzelnen, Sinnerfüllung, Arbeitsbedingungen und Kollegialgefüge oder schreibt ihnen eine nachgeordnete Bedeutung zu. Davon abgesehen beachtet diese Verengung nicht die Gründe, die gegen ein Erwerbsengagement oder auch nur für ein reduziertes sprechen, die mit dem Einkommen wenig bis gar nichts zu tun haben, wie z. B. Fürsorge für andere. Auf sie müsste bei Erwerbsengagement verzichtet oder sie müsste zumindest erheblich eingeschränkt werden. Eine "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" z. B. kann es bei Vollerwerbstätigkeit nicht geben, es sei denn, damit sollte gemeint sein, dass jemand auch Familie habe, aber wenig Zeit für sie. Die Diskussion um den Lohnabstand beruht auf bestimmten Annahmen, deren empirische Angemessenheit belegt werden müsste, und zwar nicht mit einfachen standardisierten Befragungen. Schon zwei Jahrzehnte liegt es zurück, dass Georg Vobruba und Kollegen sich die Mühe gemacht haben, das Theorem von der "Armutsfalle" zu untersuchen. Zeigen konnten sie mit Rückgriff auf nicht-standardisierte Forschungsgespräche, dass die Gründe dafür, weshalb jemand den Bezug von Sozialleistungen einer Erwerbstätigkeit vorzieht, vielfältig sind und weder mit "Arbeitsverweigerung" noch damit zu tun hatten, den Sozialstaat ausnutzen zu wollen. Aber Forschungsergebnisse werden nicht unbedingt rezipiert, so scheint es in diesem Fall auch zu sein.

Wenn diese anderen Dimensionen aber ernst genommen werden, dann eröffnet das andere Diskussionen, gar die Verabschiedung alter Maßstäbe und auf einmal kann deutlich werden, dass ein Bedingungsloses Grundeinkommen gar nicht gegen Erwerbsengagement spricht und von daher überhaupt nicht abwegig ist. Dazu aber müssten die alten Annahmen, Vorurteile und Klischees aufgegeben werden. Das scheint schwieriger, als man denkt.

(Gründe für Sanktionen im Bürgergeld und dem Arbeitslosengeld II, Infografik Sozialpolitik Aktuell)

Sascha Liebermann

26. Mai 2026

"Leben ohne Leistung?" - ein Nachtrag...

...zu einem spezifischen Einwand gegen die statistischen Daten, dass es sehr wenige sogenannte Totalverweigerer gebe - ein offizieller Terminus ist das nämlich nicht. 

In den verschiedenen sozialen Medien kursiert ein Videoausschnitt aus einem Gespräch mit Sarah Tacke in der Sendung von Markus Lanz (ab Minute 55). Dort hebt sie hervor, dass die Zahl nur deswegen so niedrig sei, weil die Hürden zur Anwendung der Sanktionen so hoch seien. Wer also das bestehende Bürgergeld verteidige, rede sich die Lage schön. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wies schon im vergangenen Dezember in einer differenzierten Stellungnahme darauf hin, weshalb die Hürden hoch sind:

"Dass Leistungsminderungen, die zu einem kompletten Wegfall des Regelbedarfs führen, mit hohen rechtlichen Hürden versehen sind, ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Sanktionen in einer solchen Höhe sind laut Urteil vom 5. November 2019 nur unter bestimmten Umständen verhältnismäßig und zwar dann, '… wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern'."

Frau Tacke hingegen suggeriert, die Zahl der "Totalverweigerer" könnte viel höher sein, wenn denn die Hürden zur Verhängung umfassender Sanktionen nicht so hoch wären. Die Hürden können offenbar aber nicht gesenkt werden, ohne das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu unterlaufen (worauf sie selbst hinweist), so dass sich die Frage stellt, worauf sie mit ihrem Einwand hinaus will. Statt nun herauszuheben, dass ein Existenzminimum, wie es nach deutscher Rechtslage verstanden werden muss, weitgehend unverfügbar ist, dreht sie den Spieß um und stellt den Status des Existenzminimums in Frage. Das kann man tun, geht aber an der bisherigen Rechtsprechung vorbei.

Darüber hinaus stellen sich alle anderen Fragen, die wir in unserem Kommentar zur Doku schon gestellt haben (siehe hier). Wer es mit der Sicherung des Existenzminimums ernst meint, kann es nicht unter Vorbehalt stellen, woraus unmittelbar die Frage erwächst, ob die geltenden Regelungen den Prinzipien der politischen Grundordnung entsprechen und die Bürger in diesem Sinne stärken. Ein erwerbszentrierter Sozialstaat wie der heutige nimmt in Kauf, dass seine Leistungen nicht bei allen ankommen, die Anspruch darauf haben (verdeckte Armut). Damit ist das System das Gegenteil von zielgenau, es sieht darüber hinweg, wie hoch die Hürden der Inanspruchnahme sind, die mit aufwendigen Formularen, unübersichtlichen Leistungen und Stigmatisierung einhergehen. Die Sicherung des Existenzminimums erwächst aus der Vorstellung von Menschenwürde, die für unsere politische Ordnung maßgeblich ist (siehe auch den Kommentar zum Asylbewerberleistungsgesetz). Das wäre der Maßstab, der angelegt werden sollte, auch um die Degradierung allen Lebens, das nicht-erwerbsförmig ist - die Bürger als solche und die Demokratie ebenso - nicht zu degradieren.

Sascha Liebermann

24. Mai 2026

"Leben ohne Leistung?"...

...so lautet ein Teil des Titels der kürzlich im ZDF gesendeten Dokumentation "Am Puls mit Sarah Tacke - System Bürgergeld: Leben ohne Leistung?" - und damit ist schon beinahe alles gesagt. 

Was ist denn Leistung (siehe hier, hier und hier) und was ist keine, woran wird das bemessen und: ist Leistung überhaupt nach unserer politischen Ordnung das entscheidende Kriterium für  Existenzsicherung?

Sicher, es ist nichts anderes als eine Fixierung auf Erwerbstätigkeit zu erwarten, wenn eine Dokumentation schon mit diesem Titel angekündigt wird. Doch, die anekdotische Evidenz, die Sachbearbeiter des Jobcenters liefern, die bewertenden Anmerkungen der Autorin zum Leistungsmissbrauch und die dramatisierende Zeichnung drohender Gefahren befördern eine Einseitigkeit, die über nichts aufklärt. Dabei hätte es viele Gelegenheiten gegeben, die Frage zu stellen, wem denn der erhöhte Druck und die Verschärfung von Sanktionen helfen solle angesichts der Problemlagen, die in der Doku - meist oberflächlich - dargeboten wurden. Welchem Unternehmen wäre gedient, Mitarbeiter zu haben, die nicht leistungsbereit sind, aus welchen Gründen auch immer?

Ein Mitarbeiter des Jobcenter Bremerhaven weist auf die Maßnahmenindustrie hin, die am Jobcenter dranhängt - Umschulungen, Weiterbildungen usw., von denen nicht klar ist, wie sinnvoll sie sind. Auch das keine neue Einsicht, schon zu Zeiten der Agenda 2010 wurde das festgestellt.

In einem Fall wird deutlich, dass die Abgründe tiefer sind, als es vor Besuch des Leistungsbeziehers schien - hier sagen auch die Mitarbeiter des Jobcenters, derjenige habe ganz andere Sorgen, hier bedürfe es anderer Hilfen, vor allem einer langfristigen Perspektive. Ein anderer, der als "Trickser" eingeführt wird, arbeitet seit vielen Jahren schwarz und spricht offen darüber. Nur, was hat er mit den anderen zu tun, die entweder ein klarer Fall dafür sind, für den Erwerbsarbeitsmarkt (noch oder gar) nicht geeignet zu sein oder andere Beschwernisse haben, von denen man wenig bis nichts erfährt. Nur weil eine Sachbearbeiterin der Meinung ist, sie schaffe es ja auch mit Übergewicht erwerbstätig zu sein, ist das keine qualifizierte Einschätzung der Lage einer Bürgergeldbezieherin. Der "Trickser" brüstet sich damit, gut durchs Leben zu kommen, warum er das aber auf diese Weise tut, wird nicht klar. Es handelt sich hier aber um einen anderen Fall als bei den anderen, weshalb werden sie in einen Topf geworfen?

Fehlen darf auch nicht ein Beispiel für die "Einwanderung in die Sozialsysteme", doch auch hier wissen wir nicht, weshalb die Menschen sich auf den Weg gemacht haben, um in Deutschland zu leben, was ihnen die Schlepper versprochen haben. Nun sind sie hier - und jetzt? Sicher muss man sich fragen, unter welchen Bedingungen Personen, die ihren Lebensmittelpunkt gar nicht in Deutschland hatten, Zugang zu Leistungen erhalten, da ist aber der Gesetzgeber gefordert. 

Statt "wirklich Bedürftige" gegen andere auszuspielen, wäre es hilfreich gewesen, einen klaren Eindruck zu erhalten, wohin zunehmender Druck denn führe und welche Fehlleistungen das System durch seine Übergenauigkeit erzeuge. Dazu gibt es Studien, z. B. vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Und Alternativen? Dass gerade der Druck durch die Sozialbehörden und die ohnehin stigmatisierende Wirkung des Leistungsbezuges nicht Lösung, sondern Teil des Problems sind, kommt nicht zur Sprache. Verdeckte Armut wird nicht einmal erwähnt. Das Fazit der Doku wie der Autorin ist also, der Druck müsse erhöht, Sanktionen vereinfacht werden, heute sei das zu aufwendig - all das beantwortet die hier gestellten Fragen jedoch nicht?

Eines lässt sich an der Doku darüber hinaus erkennen, wohin es führt, wenn über Alternativen nicht nachgedacht wird. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen wäre ein interessanter Kontrast gewesen, weil es klar machte, dass der Auftrag des Sozialstaats nach unserer politischen Ordnung die ohne Vorbehalt bereitgestellte Existenzsicherung sein müsste. Mit ihr ließe sich leicht unterscheiden zwischen denjenigen, die vielleicht ohne Druck eher Hilfe in Anspruch zu nehmen in der Lage wären, den anderen, die sie sich ohnehin suchen und denjenigen, für die es die beste Lösung wäre, sie in Ruhe zu lassen. Schwarzarbeit wird auch in Zukunft verfolgt werden müssen, das hat nur mit denjenigen, um die es vor allem ging und gehen muss, nichts zu tun.

Sascha Liebermann

9. Mai 2026

"ChatGPT-Hersteller OpenAI will Gewinne aus künstlicher Intelligenz gerecht verteilen"...

...darüber schreibt Christian J. Meier für riffreporter (Bezahlschranke) und lotet aus, was an dem Vorschlag eines "Public Wealth Fund" hilfreich sein könnte, was nicht und inwiefern es sich um gutes Marketing handelt. Dazu hat er verschiedene Interviews geführt, auf die im Beitrag verwiesen wird, unter anderem auch mit Sascha Liebermann.

Siehe auch unseren Beitrag hier.

6. Mai 2026

"Public Wealth Fund" - Worum geht es?

Im vergangenen Monat legte Open AI einen Diskussionsbeitrag vor, der sich mit den Herausforderungen beschäftigt, die durch die verschiedenen KI-Tools entstehen könnten - der Beitrag ist diesbezüglich vollmundig (siehe Kommentar von Rebecca Bellan auf techcrunch). Darin werden die verschiedensten Vorschläge unterbreitet, wie den Herausforderungen begegnet werden könnte, der eines "Public Wealth Funds" sei hier kommentiert.

Nehmen wir einmal an, die in der Stellungnahme von Open AI entworfenen Folgen träten ein, was könnte der Public Wealth Fund leisten? Zuerst einmal wäre er allgemein zugänglich („public“), richtete sich an jeden Bürger bzw. Staatsbürger, womit er alle einschlösse, die im Land lebten oder einen entsprechenden Status innehätten - das könnte man als universell bezeichnen. Es gäbe keine Bedarfsprüfung und damit keine strukturelle Stigmatisierung derer, die einen „stake“ hielten, das erinnert an das Bedingungslose Grundeinkommen. Da der „stake" an das allgemeine Wirtschaftswachstum gekoppelt sein soll, wäre er nicht abhängig von branchenspezifischen Entwicklungen. In Verbindung mit einer Rückvergütung wäre das entsprechende Einkommen aber direkt vom Wirtschaftswachstum abhängig. Darüber hinaus formuliert Open AI vorsichtig, wenn es heißt, der „return“ könnte direkt an die Bürger verteilt werden - was, wenn er nicht verteilt wird?

Im Unterschied zu einem staatlich garantierten Einkommen, wie es beim Bedingungslosen Grundeinkommen vorgesehen ist, würde die Rückvergütung also schwanken und wäre nicht verlässlich. Auch gäbe es keine Garantie für die Zahlung. Das erinnert an den Alaska Permanent Fund. Die stake-holder müssten mit ihrem „return“ wiederum vermögensbildend agieren, um Einkommen zu sichern, ähnlich wie beim Vorschlag eines "stakeholder grant" oder einem "basic capital". Dass Open AI ganz selbstverständlich sich dem Schaffen von Arbeitsplätzen verpflichtet fühlt, ist überraschend, denn das ist keine genuine Aufgabe von Unternehmen. Unternehmen werden dann Arbeitsplätze schaffen, wenn sie sie benötigen. Sofern auch ohne menschliche Arbeitskraft Güter und Dienstleistungen bereitgestellt werden können, können sie darauf aber auch verzichten. Das erinnert an die deutsche Diskussion, in der es vor allem Götz W. Werner war, der diese Erwartung, Unternehmer sollten Arbeitsplätze schaffen, als abwegig von sich wies.

Warum macht nun Open AI einen solchen Vorschlag?

Hierbei scheinen mir verschiedene Aspekte relevant, es vermischt sich Marketing mit großen Versprechen und zugleich der Wahrnehmung der Herausforderungen, die mit der Nutzung von KI entstehen. Wie folgenreich die Nutzung genau sein wird, ist nicht klar, insbesondere was Produktivität betrifft, hier gibt es die verschiedensten Einschätzungen, wie es sie auch früher schon gab, als unter dem Schlagwort „Digitalisierung“ darüber diskutiert wurde. Man hat den Eindruck, Debatten wiederholen sich. Es ist nicht überraschend, dass ein Unternehmen sich mit den Auswirkungen der Technologienutzung befasst, das selbst gleichzeitig KI-Tools entwickelt. Zugleich ist ein Diskussionsbeitrag Werbung für das eigene Produkt, das lässt sich kaum trennen.

Kann in dem Vorschlag eine Vorstufe oder Alternative zum BGE gesehen werden?
Verschiedene Ansätze könnten eine Vorstufe zum BGE darstellen, aber nur dann, wenn es diesbezüglich klare Äußerungen gäbe. Das sehe ich hier nicht, Altman wurde im businessinsider kürzlich so zitiert, dass er ein BGE für unzureichend halte und eher auf kollektives Eigentum setze. Das ist aber kein Gegensatz, es sind unterschiedliche Dinge, um die es geht. Ein BGE, wie es in Europa diskutiert wird, nach den Kriterien, durch die es für gewöhnliche definiert wird, setzt eine Regulierung durch den Gesetzgeber voraus, damit die Einkommenssicherung garantiert ist. Inwiefern Altman das anstrebt, ist nicht klar.

Ist generell die Idee, die Verschiebung der Produktivität von Arbeit zu Kapital auf diese Weise zu adressieren, angemessen?

Diese Diskussion ist nicht neu und hat ihren Grund darin, dass die Besteuerung von Löhnen für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben genutzt wird bzw. über Löhne Sozialversicherungen finanziert werden - in Deutschland haben Erwerbsbeiträge hierfür einen besonders hohen Stellenwert. Sinkt der Anteil der Löhne an der Wertschöpfung, verliert das Gemeinwesen Steuereinnahmen und muss andere Besteuerungsmöglichkeiten nutzen. So erklären sich auch Diskussionen darüber, ob eine Maschinen- oder Technologiebesteuerung hier Anwendung finden sollte. Verschiedene Steuerarten verbreitern die Steuerbasis, es liegt also nahe, darüber nachzudenken.

Wenn man sich fragt, wie der Sozialstaat an diese Entwicklung, sei sie auch nur befürchtet, angepasst werden könnte bzw. wie er überhaupt gestaltet sein müsste, um den politischen Grundlagen einer republikanischen Demokratie zu entsprechen, dann müsste Einkommenssicherung unabhängig von anderen Tätigkeitsverpflichtungen erfolgen. Wir haben einen erwerbszentrierten Sozialstaat, Erwerbstätigkeit ist sein normatives Zentrum. Das ist sie aber nicht für eine Demokratie, die Bürger als Träger dieser Ordnung sind das Zentrum. Entsprechend müsste eine Absicherungsleistung dasjenige bzw. diejenigen stärken, die diese Ordnung tragen, sie in ihrer Mündigkeit und Autonomie anerkennen. Ein BGE täte genau das, wäre zielgenau, niemand fiele durch das Sicherungsnetz und setzt auf Initiative und Bereitschaft, sich einzubringen.

Sascha Liebermann

1. Mai 2026

„Did Sam Altman’s Basic Income Experiment Succeed or Fail?“…

...diese Frage scheint angesichts eines Beitrags auf businessinsider über Sam Altmans heutige Haltung zum Bedingungslosen Grundeinkommen wieder interessant zu werden. Altman halte ein BGE bzw. ein universelles Grundeinkommen nicht mehr für ausreichend und wird folgendermaßen zitiert:

"'Mich interessieren viel stärker Ansätze, bei denen wir über kollektives Eigentum nachdenken – sei es an Rechenleistung, an Unternehmensanteilen oder an etwas anderem', sagte er."

Das widerspricht allerdings einem BGE nicht und könnte ergänzend interessant sein, je nach dem, worum es genau geht. Altman wird weiter so zitiert:

"Darin wird ein sogenannter Public Wealth Fund beschrieben, der 'jedem Bürger – auch jenen ohne Zugang zu Finanzmärkten – einen Anteil am durch KI getriebenen Wirtschaftswachstum' verschaffen soll."

Gut, was genau ist damit gemeint? Ein BGE soll eine dauerhafte Einkommensabsicherung über die Lebensspanne bereitstellen, das steht zum Anteil am Wirtschaftswachstum nicht im Widerspruch. Vielmehr könnte letzteres eine spezifische Ausgestaltung eines BGE sein, solange es entsprechenden Kriterien genügt: 1) dem Individuum zuzukommen, 2) über die Lebensspanne bereitzustehen, 3) mit anderen Einkommen nicht verrechnet zu werden - es geht also um einen Auszahlungsbetrag vor Steuern, 4) keine Verpflichtung zu Erwerbstätgkeit oder anderen zu enthalten. Altman könnte hier auch zwei Dinge verwechseln, den systematischen Charakter eines BGE und die Art seiner Finanzierung, das sind zwei verschiedene Dinge, wie man an der häufigen Verwechslung eines BGE mit einer Negativen Einkommensteuer beobachten kann.

Weiter heißt es im Beitrag:

"'Ich denke, was Menschen wirklich wollen, ist Wohlstand, Handlungsfähigkeit, ein interessantes Leben und das Gefühl, etwas bewirken zu können', sagte er. Am Ende gehe es darum, KI so vielen Menschen wie möglich zugänglich zu machen."

Altman scheint hier also auch für KI Werbung machen zu wollen, das spricht allerdings nicht gegen ein BGE. Man merkt hieran allerdings, wie sehr manche Befürwortung eines BGE damit zusammenhängt, dass es aus bestimmten Gründen für sinnvoll gehalten wird, ohne grundlegend darüber nachzudenken. Weder benötigt ein BGE zu seiner Begründung Umbrüche am Arbeitsmarkt, wie sie seit Jahren immer wieder vorausgesagt werden, noch ist es ein Reparaturmittel für fehlgeschlagene Sozialpolitik. Eine demgegenüber eigenständige und von spezifischen Veränderungen unabhängige Begründung hat es, wenn es aus der politischen Ordnung der republikanischen Demokratie hergeleitet wird (siehe hier und hier). Genau diese Herleitung wird bedauerlicherweise selten bemüht, sieht man einmal von Beiträgen des im vergangenen Jahr verstorbenen Claus Offe oder Carol Pateman (siehe auch hier) ab, die schon vor etlichen Jahren so argumentiert haben.

Das von Altman initiierte Feldexperiment, auf das im Beitrag verwiesen wird, war kein Test zu den Auswirkungen eines BGE. Es ging um ein "guaranteed income", richtete sich nicht an alle Angehörigen eines Gemeinwesens und war nicht über die Lebensspanne verfügbar. Damit erfüllte es entscheidende Kriterien eines BGE nicht und die Ergebnisse der Studie (weitere Veröffentlichungen dazu auf der Seite des National Bureau of Statistics) wurden verkürzt ausgelegt. Scott Santens und Guy Standing (hier eine deutsche Übersetzung durch Eric Manneschmidt) hatten sich den Ergebnissen ausführlich gewidmet und auf methodische wie konzeptionelle Fallstricke hingewiesen. Open Research hat auf seiner Website eine eigene Seite zum Projekt.

Zu grundsätzlichen methodischen Beschränkungen von Feldexperimenten bzw. Pilotprojekten, die notorisch überschätzt werden, siehe hier und hier.

Sascha Liebermann

28. April 2026

Ja, nein, vielleicht, aber sicher in zehn Jahren...

...was wird nun wohl "Künstliche Intelligenz" mit sich bringen, welches werden Folgen für den Arbeitsmarkt sein? Diese Diskussion kehrt regelmäßig wieder und ebbt nicht ab. Daran ändert sich auch nichts durch die regelmäßigen Hinweise von sachverständigen Experten, die schon vor Jahren darauf hinwiesen, dass man hierzu keine sichere Aussagen treffen kann (siehe diesen Beitrag und auch hier).

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat im vergangenen Jahr eine Szenarioanalyse vorgelegt, in der versucht wurde, Auswirkungen abzuschätzen. Es handelt sich um eine Modellanalyse auf der Basis von Annahmen, die zwar Veränderungen erwartet, die für den Arbeitsmarkt insgesamt jedoch unterschiedlich ausfallen und in der Summe dem Schwund bestimmter Arbeitsplätze der Aufbau anderer entspricht. Ausgeschlossen wird aber auch nicht, dass eine negative Entwicklung folgen könnte, das wiederum hängt von Bedingungen ab.

Das Kiel Institut legte Anfang dieses Jahres eine Studie vor, die zu vergleichbaren Ergebnissen gelangte. Wie die IAB-Studie, so geht auch sie davon aus, dass berufsbezogene Anforderungen sich verändern durch die Nutzung von KI, die "Gesamtbeschäftigung" aber eher stabil bleibe (Interview mit Holger Görg, Forschungsdirektor am Kiel Institut, im Deutschlandfunk zu dieser Studie).

Vergangene Woche hielt ich einen Vortrag und wurde - wie könnte es anders sein - nach den Auswirkungen von KI gefragt, denn die Veranstalter erwarteten starke Auswirkungen und sahen deswegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen als wichtige Antwort darauf an. Ich wies darauf hin, wie es auch die Studien tun, dass man darüber nichts Genaues sagen könne und die Nutzung von KI von vielen Dingen abhänge, nicht zuletzt von der Erwünschtheit der Technologie angesichts etwaiger Folgen, die sie haben kann. Betrachtet man die öffentlichen Diskussionen zu Auswirkungen technologischen Wandels auf den Arbeitsmarkt wird deutlich, dass sie seit längerer Zeit schon keineswegs sachlich geführt werden. Die Nutzung von Technologien, die menschliche Arbeitskraft ersetzen könnten, wird mit Befürchtungen verbunden, was denn wohl aus den Menschen werde, wenn es zu wenige Erwerbsarbeitsplätze gäbe (siehe diesen Beitrag zu Äußerungen Karsten Wildbergers). Diese Befürchtung kommt von verschiedenen Seiten und lässt tief blicken, weil damit Erwerbstätigkeit offenbar vorwiegend als Beschäftigungsprogramm verstanden wird, um Menschen eine Aufgabe zu geben. Diese Haltung findet sich bei Unternehmern, bei Gewerkschaftsvertretern, den Kirchen, den Parteien und anderen. Sie entwertet Erwerbstätigkeit als Tätigkeit, deren Zweck ist standardisierte Problemlösungen bereitzustellen, sie deklariert Unternehmen zu Beschäftigungsagenturen um, ganz gleich, ob menschliche Arbeitskraft im konkreten Fall benötigt wird oder nicht. 

Es ist diese Verquickung von Wertschöpfung und Beschäftigungsmaßnahme, die die Frage aufwirft, wie offensiv, wie radikal denn über die Technologienutzung diskutiert werden kann, wie weit zu gehen man bereit ist, wenn stets die Befürchtung lautet, wir bräuchten Erwerbsarbeitsplätze doch der Beschäftigung wegen. Selten vernimmt man Stimmen z. B. von Unternehmern, die herausstellen, dass das Schaffen von Arbeitsplätzen nicht ihre Aufgabe sei. Carsten Maschmeyers Vorschlag eines "Experimentierjahres" ist der zaghafte Versuch, diesbezüglich Freiräume zu gewinnen, im Vergleich zu Götz W. Werners Haltung ist er geradezu ängstlich. Es stellt sich also nicht nur die Frage, welch etwaige Folgen KI denn haben könnte, sondern auch, ob diese Folgen nicht noch gravierender ausfallen könnten, wenn die Bereitschaft dazu bestünde, Technologien radikal zu nutzen.

Ein Bedingungsloses Grundeinkommen schüfe den Boden dafür, solche Diskussionen grundsätzlich zu führen, weil es Erwerbstätigkeit vom Sockel holte und ihren sachlichen Grund ins Zentrum rückte: die Bereitstellung standardisierte Güter und Dienstleistungen. 

Sascha Liebermann

23. April 2026

Tja, da traut der Unternehmer dem unternehmerischen Impetus nicht,...

...deswegen darf es nicht bedingungslos sein. Woher aber kommt denn wohl der Impetus, wenn nicht aus der inneren Bereitschaft, Möglichkeiten ergreifen zu wollen?

Das ist der Unterschied zwischen einem solchen Vorschlag und der Verständnis des Unternehmerischen, wie es Götz W. Werner artikuliert hat (siehe auch hier)

Sascha Liebermann

"Maschmeyer fordert „staatlich gefördertes Experimentierjahr mit Grundeinkommen“ – auch für Beamte"...

...darüber berichtet Welt online, hier geht es zum Beitrag.

Die Begründung, die Die Welt liefert, klingt ganz nach Überlegungen Götz W. Werners, auch wenn Maschmeyers Vorschlag erheblich vorsichtiger ist, plädierte Werner doch für ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Unter dem Titel "Die Wirtschaft befreit die Menschen von der Arbeit" sagte er auf die Frage, ob denn seine Aufgabe nicht sei, Arbeitsplätze zu schaffen:

"Ich muss wirklich sagen, dass ich dieses Gerede von der Schaffung neuer Arbeitsplätze langsam nicht mehr hören kann. Warum wird dem so wenig widersprochen? Die Wirtschaft hat nicht die Aufgabe, Arbeitsplätze zuschaffen. ImGegenteil. DieAufgabe der Wirtschaft ist es, die Menschen von der Arbeit zu befreien. Und das ist uns in den letzten 50 Jahren ja auch grandios gelungen." (siehe auch seine "Zwischenbilanz zum Grundeinkommen" und diesen von ihm mitherausgegebenen Band)

Oder hier aus einem anderen Interview:

„STANDARD: Arbeitgeber wären von der Verantwortung freigespielt, für existenzsichernde Jobs zu sorgen.
Werner: Das ist auch nicht Aufgabe der Unternehmer. Ihr Job ist es, unter Einsatz von Geist, ressourcenschonend, mit sparsamen Umgang mit menschlicher Lebenszeit konsumfähige Güter herzustellen. Wir nehmen als Unternehmer ja Lebenszeit in Anspruch.“

Immer wieder wies er darauf hin und steht damit in der Landschaft deutscher Unternehmer doch relativ alleine. Dieser Blick auf Wirtschaft, das Wirtschaften und den Zweck unternehmerischen Handelns konterkariert Debatten über Teilzeit, Bürgergeld usw.

Sascha Liebermann

"Zur Persistenz der Argumente im Automatisierungsdiskurs"...

...ein Beitrag von Martina Heßler in Aus Politik und Zeitgeschichte aus dem Jahr 2016, der die verschiedenen Facetten der Diskussion um Erwerbsarbeit, Automatisierung und Muße aufzeigt. Auch die schon seit den 1950er Jahren kursierende Sorge darum, was wohl die "Massen" mit zu viel Freizeit anfangen, wird dargestellt. Allerdings verwendet auch die Autorin den Begriff der "Arbeitsgesellschaft", ohne seine Einseitigkeit und Zuspitzung zu diskutieren. Siehe dazu einen Beitrag von unserer Seite hier.

22. April 2026

"Das ist nun wirklich weit hergeholt!"...

...sagt Florian Butollo, Professor für Soziologie an der Goethe-Universität, in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf die Frage, ob uns die Arbeit ausgehe. 

Ralph Bollmann stellt diese Frage im Zusammenhang mit etwaigen Folgen der Nutzung "Künstlicher Intelligenz", ein Zusammenhang, der in der Grundeinkommensdiskussion immer wieder hergestellt wird und auch hier bemüht wird, wenn es heißt, ob denn nun die Zeit für ein BGE gekommen sei. Dagegen lässt sich zwar nichts einwenden, denn ein BGE wäre in der Tat hilfreich auch für Folgen, die aus der Nutzung von Digitaltechnologie herrühren könnten. Doch diese Verknüpfung ist keine notwendige (siehe auch hier), selbst wenn uns indes, wie es häufig heißt, die "Arbeit" nicht ausgeht, gäbe es gute Gründe, ein BGE einzuführen. Es erweitert die Handlungsspielräume, räumt mit dem normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit auf und erlaubt es, Dinge vorrangig zu tun, die heute nachrangig getan werden müssen, und zwar der Einkommenserzielung wegen.

Butollo weist die Verknüpfung zurück und stellt heraus, dass das Arbeitsvolumen sich auf einem Rekordniveau befinde (siehe auch hier), Bollmans frage also weit hergeholt sei. Weit hergeholt sei deswegen auch die zuletzt wieder diskutierte Ausweitung der Erwerbsbeteiligung, denn sie sei eben auf einem sehr hohen Niveau. Damit, also mit der Zurückweisung der Verknüpfung von KI und BGE, ist das Thema BGE für beide offenbar erledigt, obwohl sich eine Menge weiterer Fragen dazu hätten stellen lassen. Etliche interessante Aspekte von Wertschöpfungsprozessen, der Alterung, dem Verschwinden alter  und dem Entstehen neuer Berufsprofile werden benannt, doch einiges wird ausgespart, vor allem grundlegende Betrachtungen.

Für den Wertschöpfungsprozess ist z. B. das Arbeitsvolumen nicht die entscheidende Größe, wichtiger ist die Produktivität, man hätte also fragen können, inwiefern unsere in ausgetretenen Pfaden stattfindenden Diskussionen über den Arbeitsmarkt und Beschäftigungspolitik zukunftsweisende Lösungen gerade verhindern. Wenn Erwerbsbeteiligung nicht oder wenig ausgeweitet werden kann, dann müssen die Bedingungen für Erwerbstätigkeit sich verändern, damit produktiver gearbeitet wird, aber wie? Darüber erfährt man nichts, lediglich ein Hinweis gibt Butollo, wenn er von der Sinnhaftigkeit von Erwerbstätigkeit spricht und manche Aufgaben dabei für sinnlos oder Zeitverschwendung hält.

Was wir hingegen nicht wissen, aber darüber sprechen beide nicht, ist, ob unser Umgang mit Automatisierungsmöglichkeiten nicht zu defensiv ist, das Arbeitsvolumen dann hätte doch sinken können, hätten wir die Möglichkeiten radikaler genutzt. Die Messung des Arbeitsvolumens sagt ja nichts über die Gründe dafür, weshalb es auf dem Stand ist, auf dem es ist

Wie komme ich darauf, dass diese Frage wichtig sein könnte?

Lässt man Diskussionen der vergangenen Jahre den Arbeitsmarkt betreffend Revue passieren, fällt schnell auf, welcher Stellenwert der Entstehung bzw. dem Erhalten von Arbeitsplätzen beigemessen wurde. Erwerbsbeteiligung stand lange und steht noch über allem, für manche hängen Selbstbewußtsein, Identität und gar die Emanzipation daran, wenn letztere daran bemessen wird, über individuelles Einkommen zu verfügen. Das genau ist aber die Crux der Debatte, Erwerbsarbeit wird nicht mehr als Moment im Wertschöpfungsprozess verstanden, sondern mit anderen wertschöpfungsfremden Zwecken verbunden, auch illusorischen. Die Identität oder das Selbstbewusstsein einer Person kann sich nur auf destruktive Weise an einem Zweck ausrichten, in dem sie austauschbar, nur ein "Rädchen im Getriebe" ist. Gerade deswegen kann es dazu kommen, dass Erwerbserfolg forciert und als Ersatz für Selbstbewusstsein gesucht wird, ihn aber nicht bieten kann. Sicher, Erfahrungen im Beruf können erfüllend sein, sie fordern aber nicht die Anerkennung der Person als ganzer, sondern nur als Aufgabenbewältiger, die Leistung steht im Zentrum. Arbeitsverträge sind gerade dadurch definiert, dass sich beide Seiten darauf verabschieden können, die Kündigung ist also der Normalfall, auch wenn es für jemanden persönlich dramatisch sein kann. Wer darauf die Anerkennung der ganzen Person stützen will, zieht sich selbst die Stütze weg.

Abschließend fragt Bollmann noch einmal nach:

"[Bollmann] Die Arbeit geht uns also nicht aus?

[Butollo] Sie soll uns auch nicht ausgehen, sie ist ein wichtiger Teil unseres Lebens und unserer Identität. Aber es ist kein Naturgesetz, wie viel gearbeitet werden muss und wofür."

Butollos Antwort hierauf ist aufschlussreich, weil nun nicht mehr analysiert, sondern geurteilt wird. Er betrachtet Erwerbsarbeit normativ, sie soll uns nicht ausgehen, sagt er, warum aber nicht? Wenn es einst möglich sein sollte, dann wäre es so, dann werden sich andere Aufgabe auftun, die nicht automatisiert werden können. Lebenszeit wäre zurückgewonnen für andere Tätigkeiten. Wenn aber unsere Identität damit verbunden ist, müssten immer so viel Arbeitsplätze erhalten werden, damit sie für alle ausreichen. Wiederum würde Beschäftigung der Wertschöpfung vorgezogen und an der illusorischen Überhöhung von Erwerbstätigkeit festgehalten.

Genau diese Vorstellung hat in den letzten Jahrzehnten zu einer weiteren Entwertung bzw. Degradierung von Sorgetätigkeiten jenseits der Erwerbsarbeit geführt. Einst sollten sie sichtbarer werden, um ihre Missachtung im Verhältnis zu Erwerbstätigkeit aufzuheben, heute sind dieselben Tätigkeiten noch weiter an den Rand des Erwerbslebens gedrängt. Zeit für Familie, wie einst ein Familienbericht der Bundesregierung übertitelt war, bleibt immer weniger.

Sascha Liebermann

23. März 2026

"Was tun mit dem Heer der Überflüssigen durch KI, Karsten Wildberger?"

Unter dieser Überschrift wurde am 21. März ein Interview mit Digitalminister Karsten Wildberger in der Neue Osnabrücker Zeitung veröffentlicht, das vielerorts zitiert worden ist. Schon die Überschrift lässt aufhorchen und erinnert an eine Debatte in den Sozialwissenschaften (siehe unsere Blogbeiträge dazu hier), die schon einige Jahre zurückliegt. Damals wie heute erfolgt die Einordnung, Personen als überflüssig zu erklären, vor dem Hintergrund einer vermuteten Entwicklung des Arbeitsmarktes im Zuge der Nutzung von Digitaltechnologie, hier "Künstliche Intelligenz". 

Zwei Deutungslinien stehen sich hier gegenüber, wovon die eine zu einem Aufschrei führt, obwohl dieser vielmehr von der anderen ausgehen müsste. Menschen als Bürger eines Gemeinwesen wie dem unsrigen werden niemals überflüssig, sie sind sein tragendes Fundament, von daher ist jede Sorge diesbezüglich Ausdruck einer Verwirrung und alleine schon die Behauptung, sie würden überflüssig bezeichnend. Um so misslicher ist es, wie wenig dies schon in der früheren Debatte thematisiert wurde - und heute schnell übersehen wird (siehe hier und hier).

Der Aufschrei oder die Sorge richtet sich demgegenüber eher auf die Arbeitswelt - und hier werden die diesbezüglichen Illusionen deutlich. Arbeitsprozesse sind auf die Austauschbarkeit von Personal angelegt, sie leben davon, insofern kann es hier selbstverständlich dazu kommen, überflüssig zu werden. Wenn menschliche Arbeitskraft im weitesten Sinne auf Maschinen sinnvoll übertragbar ist, dann bedeutet dies, Lebenszeit für Dinge zurückzugewinnen, denen sich dann gewidmet werden kann. Das könnte als technologischer Fortschritt, als Wohlstandsgewinn oder ähnlich gedeutet werden, sofern dann die Einkommensfrage anders als heute beantwortet wird. Eine Abkehr vom Primat der Erwerbstätigkeit wäre die Folge, ein Umbau des erwerbszentrierten Sozialstaats notwendig.

Im Interview heißt es an einer Stelle:

"[NOZ] Zur Künstlichen Intelligenz (KI): Etliche Unternehmen sind längst dabei, durch den Einsatz von KI ihren Gewinn zu maximieren und ihre Mitarbeiterzahl zu minimieren. Steuern wir auf ein Heer an Menschen zu, die nicht gebraucht werden?

[Wildberger] Die Künstliche Intelligenz stellt die Gesellschaft vor die Herausforderung, die Sie beschreiben. Das ist so. Und das treibt mich sehr um. Wir müssen nach neuen Antworten suchen. Die Wege der zurückliegenden 30 Jahre führen nicht mehr weiter."

Unwidersprochen bleibt stehen, dass wir auf ein "Heer an Menschen" zusteuern, "die nicht gebraucht werden" - es geht aber um Mitarbeiter, das ist nicht dasselbe. Die "Menschen" werden sehr wohl gebraucht und sind als Bürger das Fundament des Gemeinwesens, die Mitarbeiter als Mitarbeiter aber nicht. Das ist für den Wertschöpfungsprozess standardisierter Güter und Dienstleistungen charakteristisch, zeichnet seine moderne Seite aus.

Auf die zitierte Stelle folgend sagt Wildberger: 

"Wenn die KI den Informatikern, Mathematikern und vielen anderen ihre Jobs wegnimmt, dann brauchen diese Menschen eine andere sinnvolle Betätigung".

Zuerst einmal benötigen sie doch ein Einkommen, das es ihnen erlaubt, sich anders zu orientieren. Was eine "sinnvolle Beschäftigung" für den Einzelnen wäre, kann er nur selbst entscheiden, sie muss keineswegs in der Erwerbstätigkeit liegen. Darüber hinaus kann "sinnvolle Tätigkeit" nicht unabhängig vom Dafürhalten des Einzelnen geschaffen werden. Die Gefahr einer Beschäftigungsmaßnahme, die zu nichts führt, liegt hier auf der Hand. Wildberger scheint das nicht zu sehen, weil er wie häufig selbstverständlich Erwerbstätigkeit und sinnvolle Tätigkeit gleichsetzt. Besonders drastisch wird dies hier:

"[NOZ] Könnten die Gewinne der KI-Profiteure in Deutschland wirklich hoch genug werden, um den Überflüssigen, um es mal drastisch zu formulieren, ein bedingungsloses Grundeinkommen zu finanzieren?

[Wildberger] Ich halte es für möglich, dass dank KI sehr hohe Gewinne erlöst werden können, auch in Deutschland. Und ich bin überzeugt, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen ein Teil der Lösung werden kann, um die Umwälzungen am Arbeitsmarkt aufzufangen. Aber ausreichen wird das nicht. Wir Menschen brauchen eine sinnstiftende Tätigkeit. Kaum jemand kann doch nur zu Hause sitzen und Videos schauen, ohne verrückt zu werden."

Frappierend ist, wie wenig Wildberger in der Lage ist, von der Erwerbszentrierung zu abstrahieren. Der Mensch jenseits der Erwerbstätigkeit ist hoffnungslos der Sinnlosigkeit seines Lebens ausgeliefert, gut haben wir die Erwerbstätigkeit, ohne die wir verloren wären. Diese Äußerungen erinnern an die Szenarien, die nicht nur von Unternehmensvorständen, sondern auch Politikern hie und da entworfen wurden in der Vergangenheit, die schon BGE-Bezieher in den Schlangen der Trinkhallen zugrundegehen oder gar dem Konsum des Privatfernsehens hilflos ausgeliefert sahen. Die Herablassung und vor allem Realitätsferne überrascht, wenn man bedenkt, dass doch diesen Menschen immerhin zugetraut wird, mündig mit der Verantwortung in der Demokratie umzugehen. Als gäbe es nicht genügend schon heute zu tun, das getan werden muss und Erwerbstätigkeit erst ermöglicht und auf sie vorbereitet, man denke nur daran, Kinder großzuziehen und für sie da zu sein. Was hier als doch sympathische Befürwortung eines BGE erscheint, kann seine paternalistisch herablassende Seite nicht verdecken.

"[NOZ] Die Decke über den Kopf ziehen hilft nicht?

[Wildberger] Ich kann verstehen, dass viele Menschen Angst haben. Angst um den eigenen Job, Angst um die Zukunft der Kinder und der Gesellschaft … Ich nehme das sehr ernst. Aber die Politik kann Rahmen setzen. Die Bundesregierung hat ihre Innovationsstrategie geschärft. Was die Politik nicht kann: den Menschen die Aufgabe abnehmen, ihr Schicksal auch in die eigene Hand zu nehmen, nach Chancen zu suchen und sie zu nutzen."

Hier wiederum, gegen Ende des Absatzes, setzt Wildberger doch gerade voraus, was er oben in einer Art Versorgungshaltung ausschließt. Wie geht das zusammen? Kann es sein, dass Chancen nur in der Erwerbstätigkeit zu suchen und auch zu finden sind, wenn das nicht gelingt, der Mensch verloren ist?

Sascha Liebermann

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