31. August 2026

"Grundsicherung statt Bürgergeld?" - in der Sendung "Sarah Tacke"



Aus Axel Wolfsgrubers Kommentar, den ich nicht auf Angemessenheit zu den Ausführungen Kippings geprüft habe, seien die das BGE betreffenden Äußerungen herausgegriffen. So schreibt er an einer Stelle:

"Die Vorstellung, dass ein Grundeinkommen den Kampf um gerechte Löhne aushöhlt und den klassischen Wohlfahrtsstaat demontiert, kommt der Linken offenbar nicht in den Sinn."

Wie er darauf kommt, erklärt er nicht, dabei wäre dann erst eine Diskussion über diese Behauptung möglich. Weshalb sollte "der Kampf um gerechte Löhne" durch ein Grundeinkommen ausgehöhlt werden? Das ist zwar eine von Gewerkschaften und aus der SPD seit Beginn der jüngeren BGE-Debatte im Jahr 2004 zu vernehmende Kritik am BGE, dadurch wird sie aber nicht triftig. Ein BGE schafft ja lediglich eine Einkommenssicherheit, die nicht mehr an Erwerbstätigkeit gebunden ist. Gerade dadurch, könnte man zuspitzen, ist es möglich, widrigen Arbeitsbedingungen und damit auch entsprechenden Löhnen auszuweichen - und zwar individuell, auch ohne Tarifbindung. Keineswegs widerspricht das den Zielen, die die Gewerkschaften verfolgen, doch deckungsgleich sind sie damit nicht, weil die Gewerkschaften sich am Erwerbsgebot orientieren. Das BGE weitet also die Möglichkeiten über das hinaus, was gewerkschaftlich vertreten wird. Darüber hinaus ist ein BGE zielgenau, wenn es darum geht, das Existensminimum zu sichern, weil es jeden Anspruchsberechtigten auch erreicht - anders, als es heute der Fall ist. Wolfsgruber wird bekannt sein, was verdeckte Armut ist und welche Stigmatisierung vom bestehenden Sozialstaat objektiv ausgeht, die dazu führt, Ansprüche nicht abzurufen. Es ist eben nicht so, dass der Bezug von Sozialleistungen verhaltensneutral ist, sie sind auf die Erwerbsteilnahme ausgerichtet.

Indirekt zumindest wirft Wolfsgruber die Frage nach der Zielgenauigkeit auf, auch wenn er sie vor allem als Einnahme-Ausgabe-Verhältnis einführt. In der Tat - und diese Kritik ist ebenfalls alt - ist der deutsche Sozialstaat komplex, Regelungen sind detailliert, aber erreichen sie auch, was sie erreichen sollten? Ein BGE ist eine Vereinfachung durch Pauschalierung, wie sie schon lange von Sozialexperten in die Diskussion eingebracht wurde. Solange Pauschalierung nicht bedeutet, Leistungen aufzugeben, die von einem BGE nicht gedeckt werden können, spricht nichts gegen eine solche. Wenn Wolfsgruber davon spricht, dass die "Sozialleistungen [...] ständig gewachsen" seien, würde man gerne wissen, was er genau meint. Entscheidend ist ja nicht, ob sie gewachsen sind, sondern weshalb und ob es, ohne seinen Zweck zu verfehlen, vermeidbar wäre. Es ist bekannt, dass die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine zu einem Anstieg der Leistungsausgaben geführt hat, das wäre aber noch kein Argument gegen diese Leistungen als solche.

Wie in der Debatte leider üblich, greift Wolfsgruber auf das Schlagwort vom "Totalverweigerer" zurück, obwohl die Datenlage dazu ausgesprochen dünn, wenn nicht so gar inexistent ist. Von einem Journalisten wäre zu erwarten, dass er darauf eingeht, statt ein Vorurteil zu reproduzieren.

Offenbar ist ihm die Diskussion über Sanktionswirkungen nicht bekannt oder er hält sie nicht für relevant. Verschiedentlich wurde darauf hingewiesen, dass Sanktionen dazu führen können, den Leistungsanspruch nicht mehr geltend zu machen, also zur verdeckten Armut beizutragen. Mitarbeiter aus Jobcentern äußerten aufgrund ihrer Erfahrung Bedenken gegen eine Verschärfung von Sanktionen, zugleich gibt es ebensolche Stimmen von dort dafür. Das zeigt, wie wenig persönliche Einschätzung dazu taugen, über die Folgen von Sanktionen zu diskutieren, sofern keine Belege angeführt werden. Es gibt aber immerhin Studien, die sich damit befasst haben (siehe unsere Beiträge dazu hier).

Warum fragt sich Wolfsgruber nicht, was denn wohl Unternehmen von Bewerbern hätten, die bei ihnen nicht arbeiten wollten, wie sinnvoll es also wäre, sie dennoch zu einer Bewerbung zu drängen? Geht es wirklich darum, Leistung zu fördern oder einfach Leistungen einzusparen und Leistungsbezieher zu disziplinieren? Das Existenzminimum ist ein Minimum und als solches unverfügbar. Fällt auch es unter Sanktionen, verfehlt der Sozialstaat und damit das demokratische Gemeinwesen sein selbst gesetztes Ziel. Unternehmerisch hilfreich sind Sanktionen nicht, Beratung und Weiterbildung hingegen können helfen, sofern sie nicht mit Sanktionen verbunden sind.

Symptomatisch für die Engführung der Diskussion ist diese Passage Wolfsgrubers:

"Der Staat muss seine Ausgaben schützen – zumal das Geld von einer arbeitenden Bevölkerung stammt, die nicht möchte, dass es für Arbeitsverweigerer ausgegeben wird. Man möge sich nur mal vorstellen, was passiert, wenn ein regulärer Arbeitnehmer zweimal ohne Anmeldung fehlt."

Bei der Grundsicherung geht es um ein Existenzminimum, beim Lohn um eine Leistungsvereinbarung bezüglich einer Aufgabe bzw. eines Aufgabenbereiches in einem Erwerbsverhältnis. Das sind zwei grundsätzlich verschiedene Dinge. Die politische Gemeinschaft hat sich selbst zur Aufgabe gemacht, das Existenzminimum zu sichern, es geht hierbei um die Würde der Person und um Selbstbestimmung, genau das steht im Zentrum der republikanischen Demokratie in Deutschland, wie sie im Grundgesetz zum Ausdruck kommt. Darüber geht Wolfsgruber aber - wie so viele in der Grundsicherungsdiskussion - einfach hinweg. Dasselbe widerfährt der unbezahlten Arbeit, die Wolfsgruber ebenso unterschlägt, weil er sie womöglich nicht für relevant hält. Der "Staat" muss also nicht nur seine "Ausgaben schützen", er muss auch seine Bürger schützen im Sinne von Autonomie und Selbstbestimmung und genau dazu dient die Grundsicherung, daran, dass sie diesen Zweck erfüllt, muss sie gemessen werden.

Sascha Liebermann

25. August 2026

"Hauptsache Arbeit. Menschengerecht"...

 ...ist der vierte Teil einer vierteiligen Reihe auf arte. Im vierten Teil wird die Diskussion um etwaige Folgen der Nutzung künstlicher Intelligenz auf die Arbeitswelt angesprochen, aber auch Fragen zum Stellenwert von Erwerbsarbeit werden gestellt - das Grundeinkommen kommt ebenfalls vor. 

Für diejenigen, die sich mit der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen eingehender beschäftigt haben, bietet der Beitrag nichts Neues, lediglich führt er vor Augen, wie eng die Debatten geführt werden und wie wenig dem Menschen zugetraut wird dahingehend, sich Aufgaben zu suchen und sich neu auszurichten. Wie sehr die Idolatrie der Erwerbsarbeit den Blick auf Möglichkeiten in ihr und jenseits von ihr verstellt, wird deutlich. Der fünfte Teil, der offenbar nicht vorgesehen ist, müsste sich nun damit beschäftigen, welche Möglichkeiten die Fähigkeit zur Selbstbestimmung des Menschen bietet und wie er seine Aufmerksamkeit auf lange vernachlässigte Aufgaben richten könnte, die jenseits der Erwerbsarbeit liegen oder besser gesagt: diesseits von ihr. Darin müsste es dann um das Bedingungsloses Grundeinkommen gehen, doch der scheint nicht vorgesehen. So bleibt die Dokumentation am entscheidenden Punkt stehen.

Sascha Liebermann

18. August 2026

Stilllegungsprämie und Erwerbsgebot

Siehe unsere früheren Beiträge zur "Stilllegungsprämie" hier

7. August 2026

Familiale Sorge muss man sich leisten können

Siehe auch unsere früheren Beiträge zur "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" hier

20. Juli 2026

"Die Erzählung vom Sozialabbau entbehrt jeder Grundlage"...

...so ist ein Interview mit Georg Cremer in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über die Vorschläge zur Reformierung der Systeme sozialer Sicherung übertitelt. Cremer räumt als erstes damit auf, dem Bürgergeld bzw. seiner Abschaffung eine "systemsprengende" Bedeutung beizumessen - das war es von Anfang an nicht. Ebenso entkräftet er Behauptungen über Abbau bzw. Ausuferung des Sozialstaates in den letzten Jahren und die Kurzsichtigkeit des Hin und Hers an Reformen, die teils erst vor kurzem in Kraft getreten sind.

Cremer ist sich dessen bewusst, dass es Hürden gibt, die manche davon abhalten, ihre Sicherungsansprüche abzurufen, Stichwort verdeckte Armut. Doch er spricht nicht über die Gründe: dass erwerbszentrierte Sozialsicherungssysteme einen stigmatisierenden Effekt haben. Sie entwerten Tätigkeiten jenseits der Erwerbsarbeit, und zwar normativ. Was nicht Erwerbsarbeit ist, ist eben nicht gleichermaßen bedeutend innerhalb eines solchen Sicherungssystems. Wer also keine oder nur geringe Ansprüche aus Erwerbstätigkeit erworben hat, hat zu wenig oder nichts geleistet. Will man diese stigmatisierenden Effekte nicht haben, müsste die Erwerbszentrierung aufgehoben werden, dann erst ist ein Sicherungssystem "zielgenau".

Sein Plädoyer für mehr Pauschalierung und weniger "Einzelfallgerechtigkeit", um das Leistungsgefüge weniger komplex zu gestalten erinnert an wiederkehrende Diskussionen.

Kein Wort fällt zum Bedingungslosen Grundeinkommen, dagegen hat er sich schon häufig gewandt, doch die Frage ist, weshalb, angesichts all der Ziele, die er für erstrebenswert hält? Die Erwerbszentrierung scheint so selbstverständlich, dass anderes sich nicht vorstellen lässt.

Sascha Liebermann

10. Juli 2026

"Kommission registriert Europäische Bürgerinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen"...

...hier geht es zur Pressemitteilung und zu den weiteren Schritten, die nun folgen müssen.

Nähere Informationen zu den Initianten und der Begründung finden Sie hier.

Es gab schon mindestens zwei Europäische Bürgerinitiativen zum Grundeinkommen, siehe z. B. hier.

7. Juli 2026

Grundsicherung, Grundsicherungsgeld - "nur" Verschärfung

Unsere früheren Beiträge zu Stigmatisierung durch Leistungsbezug finden Sie hier

CDU-Familienpolitik für Alleinerziehende

5. Juli 2026

"Belohnen" oder ermöglichen? Bernd Ulrich stellt in der Zeit eine wichtige Frage, ohne Aussicht auf Antwort

3. Juli 2026

Wenn es sich "lohnen" soll...

...und man der Überzeugung ist, es liege am "Lohnabstand" (siehe unsere Kommentare dazu hier), dann führt an einem Bedingungslosen Grundeinkommen nichts vorbei. Da ist er immer gegeben.

Sascha Liebermann 

1. Juni 2026

Äähh

"Der Mythos vom 'faulen' Arbeitslosen"...

...damit beschäftigte sich die Sendung "Wirtschaft und Gesellschaft" des Deutschlandfunks am 29. Mai. Hier geht es zum Begleittext, hier zum Feature.

Das Feature gibt einen guten Überblick über die Diskussion, auch mit historischen Verweisen, und zeigt damit eine bestechende, erfahrungs- und empirieferne Kontinuität der Debatte. Treffend wird erwähnt, dass es sich bei Erwerbstätigkeit nicht um eine Tätigkeitsform unter anderen handelt, sondern um eine, die normativ herausgehoben wird, es geht um den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit

So pointiert auf Skandalisierung und Heraushebung von Einzelfällen, die in Trash-Talkshows vorgeführt werden, hingewiesen wird (siehe hier, zu Arno Dübel, der im Feature auch Erwähnung findet, siehe hier und hier), so wenig wird eine bestimmte Argumentation bedauerlicherweise hinterfragt. Wenn es um die Frage geht, ob und wann sich Erwerbsarbeit im Unterschied zum Bezug von Bürgergeld oder anderen Leistungen "lohne" (siehe z. B. hier), wird lediglich der Befund angeführt, dass zwischen Einkommen durch Sicherungsleistungen und Erwerbseinkommen in der Regel ein relevanter Unterschied bestehe, vor allem bei niedrigeren und mittleren Einkommen.

Nicht hinterfragt wirdhingegen, ob der Lohnabstand überhaupt die entscheidende und alleinige Dimension ist, die es hierbei zu beachten gilt. Diese Verengung, die die Diskussion weitgehend beherrscht, übersieht andere Dimensionen von Erwerbstätigkeit wie Aufgabenaffinität des Einzelnen, Sinnerfüllung, Arbeitsbedingungen und Kollegialgefüge oder schreibt ihnen eine nachgeordnete Bedeutung zu. Davon abgesehen beachtet diese Verengung nicht die Gründe, die gegen ein Erwerbsengagement oder auch nur für ein reduziertes sprechen, die mit dem Einkommen wenig bis gar nichts zu tun haben, wie z. B. Fürsorge für andere. Auf sie müsste bei Erwerbsengagement verzichtet oder sie müsste zumindest erheblich eingeschränkt werden. Eine "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" z. B. kann es bei Vollerwerbstätigkeit nicht geben, es sei denn, damit sollte gemeint sein, dass jemand auch Familie habe, aber wenig Zeit für sie. Die Diskussion um den Lohnabstand beruht auf bestimmten Annahmen, deren empirische Angemessenheit belegt werden müsste, und zwar nicht mit einfachen standardisierten Befragungen. Schon zwei Jahrzehnte liegt es zurück, dass Georg Vobruba und Kollegen sich die Mühe gemacht haben, das Theorem von der "Armutsfalle" zu untersuchen. Zeigen konnten sie mit Rückgriff auf nicht-standardisierte Forschungsgespräche, dass die Gründe dafür, weshalb jemand den Bezug von Sozialleistungen einer Erwerbstätigkeit vorzieht, vielfältig sind und weder mit "Arbeitsverweigerung" noch damit zu tun hatten, den Sozialstaat ausnutzen zu wollen. Aber Forschungsergebnisse werden nicht unbedingt rezipiert, so scheint es in diesem Fall auch zu sein.

Wenn diese anderen Dimensionen aber ernst genommen werden, dann eröffnet das andere Diskussionen, gar die Verabschiedung alter Maßstäbe und auf einmal kann deutlich werden, dass ein Bedingungsloses Grundeinkommen gar nicht gegen Erwerbsengagement spricht und von daher überhaupt nicht abwegig ist. Dazu aber müssten die alten Annahmen, Vorurteile und Klischees aufgegeben werden. Das scheint schwieriger, als man denkt.

(Gründe für Sanktionen im Bürgergeld und dem Arbeitslosengeld II, Infografik Sozialpolitik Aktuell)

Sascha Liebermann

26. Mai 2026

"Leben ohne Leistung?" - ein Nachtrag...

...zu einem spezifischen Einwand gegen die statistischen Daten, dass es sehr wenige sogenannte Totalverweigerer gebe - ein offizieller Terminus ist das nämlich nicht. 

In den verschiedenen sozialen Medien kursiert ein Videoausschnitt aus einem Gespräch mit Sarah Tacke in der Sendung von Markus Lanz (ab Minute 55). Dort hebt sie hervor, dass die Zahl nur deswegen so niedrig sei, weil die Hürden zur Anwendung der Sanktionen so hoch seien. Wer also das bestehende Bürgergeld verteidige, rede sich die Lage schön. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wies schon im vergangenen Dezember in einer differenzierten Stellungnahme darauf hin, weshalb die Hürden hoch sind:

"Dass Leistungsminderungen, die zu einem kompletten Wegfall des Regelbedarfs führen, mit hohen rechtlichen Hürden versehen sind, ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Sanktionen in einer solchen Höhe sind laut Urteil vom 5. November 2019 nur unter bestimmten Umständen verhältnismäßig und zwar dann, '… wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern'."

Frau Tacke hingegen suggeriert, die Zahl der "Totalverweigerer" könnte viel höher sein, wenn denn die Hürden zur Verhängung umfassender Sanktionen nicht so hoch wären. Die Hürden können offenbar aber nicht gesenkt werden, ohne das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu unterlaufen (worauf sie selbst hinweist), so dass sich die Frage stellt, worauf sie mit ihrem Einwand hinaus will. Statt nun herauszuheben, dass ein Existenzminimum, wie es nach deutscher Rechtslage verstanden werden muss, weitgehend unverfügbar ist, dreht sie den Spieß um und stellt den Status des Existenzminimums in Frage. Das kann man tun, geht aber an der bisherigen Rechtsprechung vorbei.

Darüber hinaus stellen sich alle anderen Fragen, die wir in unserem Kommentar zur Doku schon gestellt haben (siehe hier). Wer es mit der Sicherung des Existenzminimums ernst meint, kann es nicht unter Vorbehalt stellen, woraus unmittelbar die Frage erwächst, ob die geltenden Regelungen den Prinzipien der politischen Grundordnung entsprechen und die Bürger in diesem Sinne stärken. Ein erwerbszentrierter Sozialstaat wie der heutige nimmt in Kauf, dass seine Leistungen nicht bei allen ankommen, die Anspruch darauf haben (verdeckte Armut). Damit ist das System das Gegenteil von zielgenau, es sieht darüber hinweg, wie hoch die Hürden der Inanspruchnahme sind, die mit aufwendigen Formularen, unübersichtlichen Leistungen und Stigmatisierung einhergehen. Die Sicherung des Existenzminimums erwächst aus der Vorstellung von Menschenwürde, die für unsere politische Ordnung maßgeblich ist (siehe auch den Kommentar zum Asylbewerberleistungsgesetz). Das wäre der Maßstab, der angelegt werden sollte, auch um die Degradierung allen Lebens, das nicht-erwerbsförmig ist - die Bürger als solche und die Demokratie ebenso - nicht zu degradieren.

Sascha Liebermann

24. Mai 2026

"Leben ohne Leistung?"...

...so lautet ein Teil des Titels der kürzlich im ZDF gesendeten Dokumentation "Am Puls mit Sarah Tacke - System Bürgergeld: Leben ohne Leistung?" - und damit ist schon beinahe alles gesagt. 

Was ist denn Leistung (siehe hier, hier und hier) und was ist keine, woran wird das bemessen und: ist Leistung überhaupt nach unserer politischen Ordnung das entscheidende Kriterium für  Existenzsicherung?

Sicher, es ist nichts anderes als eine Fixierung auf Erwerbstätigkeit zu erwarten, wenn eine Dokumentation schon mit diesem Titel angekündigt wird. Doch, die anekdotische Evidenz, die Sachbearbeiter des Jobcenters liefern, die bewertenden Anmerkungen der Autorin zum Leistungsmissbrauch und die dramatisierende Zeichnung drohender Gefahren befördern eine Einseitigkeit, die über nichts aufklärt. Dabei hätte es viele Gelegenheiten gegeben, die Frage zu stellen, wem denn der erhöhte Druck und die Verschärfung von Sanktionen helfen solle angesichts der Problemlagen, die in der Doku - meist oberflächlich - dargeboten wurden. Welchem Unternehmen wäre gedient, Mitarbeiter zu haben, die nicht leistungsbereit sind, aus welchen Gründen auch immer?

Ein Mitarbeiter des Jobcenter Bremerhaven weist auf die Maßnahmenindustrie hin, die am Jobcenter dranhängt - Umschulungen, Weiterbildungen usw., von denen nicht klar ist, wie sinnvoll sie sind. Auch das keine neue Einsicht, schon zu Zeiten der Agenda 2010 wurde das festgestellt.

In einem Fall wird deutlich, dass die Abgründe tiefer sind, als es vor Besuch des Leistungsbeziehers schien - hier sagen auch die Mitarbeiter des Jobcenters, derjenige habe ganz andere Sorgen, hier bedürfe es anderer Hilfen, vor allem einer langfristigen Perspektive. Ein anderer, der als "Trickser" eingeführt wird, arbeitet seit vielen Jahren schwarz und spricht offen darüber. Nur, was hat er mit den anderen zu tun, die entweder ein klarer Fall dafür sind, für den Erwerbsarbeitsmarkt (noch oder gar) nicht geeignet zu sein oder andere Beschwernisse haben, von denen man wenig bis nichts erfährt. Nur weil eine Sachbearbeiterin der Meinung ist, sie schaffe es ja auch mit Übergewicht erwerbstätig zu sein, ist das keine qualifizierte Einschätzung der Lage einer Bürgergeldbezieherin. Der "Trickser" brüstet sich damit, gut durchs Leben zu kommen, warum er das aber auf diese Weise tut, wird nicht klar. Es handelt sich hier aber um einen anderen Fall als bei den anderen, weshalb werden sie in einen Topf geworfen?

Fehlen darf auch nicht ein Beispiel für die "Einwanderung in die Sozialsysteme", doch auch hier wissen wir nicht, weshalb die Menschen sich auf den Weg gemacht haben, um in Deutschland zu leben, was ihnen die Schlepper versprochen haben. Nun sind sie hier - und jetzt? Sicher muss man sich fragen, unter welchen Bedingungen Personen, die ihren Lebensmittelpunkt gar nicht in Deutschland hatten, Zugang zu Leistungen erhalten, da ist aber der Gesetzgeber gefordert. 

Statt "wirklich Bedürftige" gegen andere auszuspielen, wäre es hilfreich gewesen, einen klaren Eindruck zu erhalten, wohin zunehmender Druck denn führe und welche Fehlleistungen das System durch seine Übergenauigkeit erzeuge. Dazu gibt es Studien, z. B. vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Und Alternativen? Dass gerade der Druck durch die Sozialbehörden und die ohnehin stigmatisierende Wirkung des Leistungsbezuges nicht Lösung, sondern Teil des Problems sind, kommt nicht zur Sprache. Verdeckte Armut wird nicht einmal erwähnt. Das Fazit der Doku wie der Autorin ist also, der Druck müsse erhöht, Sanktionen vereinfacht werden, heute sei das zu aufwendig - all das beantwortet die hier gestellten Fragen jedoch nicht?

Eines lässt sich an der Doku darüber hinaus erkennen, wohin es führt, wenn über Alternativen nicht nachgedacht wird. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen wäre ein interessanter Kontrast gewesen, weil es klar machte, dass der Auftrag des Sozialstaats nach unserer politischen Ordnung die ohne Vorbehalt bereitgestellte Existenzsicherung sein müsste. Mit ihr ließe sich leicht unterscheiden zwischen denjenigen, die vielleicht ohne Druck eher Hilfe in Anspruch zu nehmen in der Lage wären, den anderen, die sie sich ohnehin suchen und denjenigen, für die es die beste Lösung wäre, sie in Ruhe zu lassen. Schwarzarbeit wird auch in Zukunft verfolgt werden müssen, das hat nur mit denjenigen, um die es vor allem ging und gehen muss, nichts zu tun.

Sascha Liebermann