11. Oktober 2026

"Grundversorgung statt Grundeinkommen"...

...so ist ein Abschnitt überschrieben in einem Beitrag Isabella Webers in Blätter für deutsche und internationale Politik (10/2026). Der Beitrag ist ein Auszug aus ihrem neuen Buch, das jüngst bei Suhrkamp erschienen ist. Auch wenn es im Buch längere Ausführungen geben mag, kommentiere ich hier diesen Auszug, da mir das Buch nicht zur Verfügung steht. 

Mit der Überschrift des Abschnitts "Grundversorgung statt Grundeinkommen" wird ein Gegensatz behauptet, der nicht dem Grundeinkommen innewohnt, den die Autorin offenbar aber für triftig hält. Worin besteht er?

"Universelle Grundversorgung unterscheidet sich grundsätzlich vom weithin bekannten universellen Grundeinkommen. Letzteres stellt sicher, dass jeder etwas Bargeld in der Tasche hat, überlässt die Bereitstellung der essenziellen Güter aber ausschließlich privaten Unternehmen."

Wer sich mit der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen beschäftigt, kann über eine solche Bemerkung nur staunen. Wie kommt die Autorin darauf? Worauf beruft sie sich?* Weder muss ein BGE in Form von "etwas Bargeld" - das ist schon pejorativ - bereitgestellt werden, noch geht mit ihm ein Verzicht auf andere sozialstaatliche Leistungen oder "essenzielle Güter" einher. In der Regel wird von einer Bereitstellung "in cash" gesprochen, wenn es um das BGE geht, um es von Leistungen "in kind" abzugrenzen, also Sachleistungen. Offenbar kennt sie die Debatte nicht oder hat sie äußerst selektiv rezipiert. Das war mir schon früher aufgefallen, als sie bei Thilo Jung zu Gast war (siehe hier). Zwar gibt es Befürworter, die ein BGE als Substitut für alle bisherigen sozialstaatlichen Leistungen betrachten, keineswegs aber ist damit die Breite der Diskussion abgedeckt. Das Basic Income Earth Network, wenn man nach einer Referenz für die Breite der Debatte sucht, geht keineswegs von der vollständigen Ersetzung aus. Damit stehen alle weiteren Schlussfolgerungen, die Weber aus dieser Behauptung zieht, in Frage. Es war gerade die Debatte um ein BGE, in der z. B. die  Verkürzung des BGE auf eine Ersetzung des Sozialstaats, wie z. B. Thomas Straubhaar sie vertritt, kritisiert wurde.

Weiter schreibt sie:

"Ein universelles Grundeinkommen führt zudem wahrscheinlich zur Aushöhlung der bestehenden staatlichen Angebote für die Bereitstellung essenzieller Güter. Wenn alle Bargeld haben, kann jeder bei privaten Unternehmen einkaufen, und der Staat braucht weder Krankenhäuser noch Schulen oder den öffentlichen Nahverkehr zu organisieren – so die Logik."

Welche Logik, nach welchen Annahmen? Aus einem BGE folgt das nicht. Sicher kann ein BGE - je nach Betragshöhe bzw. Kaufkraft - Mindestsicherungsleistungen ersetzen, aber nicht solche darüber hinaus. Gewiss auch kann das BGE für alles Mögliche in Anspruch genommen werden (siehe auch hier), folgt aber nicht aus seinen Grundpfeilern.

"Die Unterwerfung unter den Markt kann universalisiert werden, weil der Staat sicherstellt, dass alle über das nötige Bargeld verfügen, um daran teilzunehmen. Selbst die letzten Bastionen einer staatlichen Bereitstellung können dann geschleift werden. Deshalb ist das universelle Grundeinkommen so beliebt bei den Verfechtern des freien Marktes wie Milton Friedman und deshalb wird es auch im Silicon Valley so begeistert aufgenommen."

Auch hier wird dem BGE wieder etwas vorgeworfen, das aus ihm nicht folgt. Sicher, wer will, kann es für eine solche Gestaltung einsetzen, dann verkürzt er es jedoch. Es braucht auch ein BGE nicht dazu, um auf solche Gedanken zu kommen, wenn man sich die Diskussionen um den Sozialstaat der letzten zwanzig Jahre vor Augen führt, gerade zuletzt wieder die Kampagne gegen das Bürgergeld (siehe auch zum Stichwort "Totalverweigerer"). Apropos Milton Friedman, er war kein Befürworter eines "universellen" Grundeinkommens, wenn damit ein BGE gemeint ist. Er schlug eine Negative Einkommensteuer vor, die am normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit festhält, von dem das BGE sich gerade lösen will. Es muss also klar gesagt werden, über welche Form von Grundeinkommen gesprochen wird, wenn schon Kritik geübt werden will.

Nachdem nun die einseitige Basis gelegt ist, können Schlüsse gezogen werden:

"Das Prinzip der universellen Grundversorgung ist das genaue Gegenteil. Anstatt die staatlichen Kapazitäten zu schwächen, zielt es darauf ab, sie weiter zu stärken. Eine neu erstarkte staatliche Handlungsfähigkeit wird nicht über Nacht zu haben sein. Sie erfordert den schrittweisen Aufbau aus den Ruinen des Neoliberalismus. Wir können mit etwas so Einfachem wie kostenlosen, verlässlichen Busverbindungen beginnen, aber die Schlussfolgerung ist klar: Der Staat ist imstande, die Grundbedürfnisse zu erfüllen."

Was hier außen vor bleibt, zugleich aber entscheidend ist und in der Diskussion um das BGE auch häufig nicht angemessen berücksichtigt wird, ist genau die grundlegende Veränderung, die es eröffnet. Eine Bereitstellung des Grundeinkommens, die von nichts anderem abhängig ist als von einem Status, bricht mit dem heutigen Verständnis von Existenzsicherung: der Bedürftigkeit und der damit verbundenen Verpflichtung zur Gegenleistung. Ein BGE, das nur an den Zugehörigkeits- bzw. Aufenthaltsstatus geknüpft ist, bringt eine Anerkennung des Einzelnen um seiner selbst willen zum Ausdruck, die zugleich eine des Gemeinwesens um seiner selbst willen beinhaltet. Die Würde, die auch Isabella Weber wichtig ist, wird gerade dadurch geschützt, dass die Existenzsicherung nicht von irgendwelchen Beiträgen des Einzelnen abhängig ist. Genau davon ist im Beitrag nichts zu lesen, stattdessen reproduziert sie eine in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften verbreitete Deutung:

"Aus Sicht der Mainstream-Ökonomen ist Arbeit lediglich eine Last. Aber für die meisten Menschen stellt sie zugleich eine Quelle der Würde dar."

Würde kommt dem Einzelnen als solchem zu, nicht erhält er sie durch Erwerbstätigkeit. Genau das bringen politische Ordnungen zum Ausdruck, die die Würde der Person als festen Bestandteil ihres Selbstverständnisses voraussetzen. Die Überhöhung von Erwerbstätigkeit und das Selbstmissverständnis einer Arbeitsgesellschaft schreibt Weber hingegen fort, dabei ist gerade in Erwerbsverhältnissen der Einzelne so austauschbar wie nirgendwo sonst, weil er eine unabhängig von seiner Person definierte Aufgabe wahrnimmt, er dient dieser Aufgabe. Ist das nicht mehr der Fall, wird er entlassen nach geltenden Regeln. 

*Isabella Weber stützt sich bei ihren Einschätzungen vermutlich auf ein Buch Anton Jägers und Daniel Zamoras, das sich aber nicht eignet, um sich mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen zu beschäftigen, weil es darin vor allem um die USA geht und dabei insbesondere um Milton Friedman (siehe meine früheren Kommentare dazu hier und die Rezension von Malcolm Torry hier).

Sascha Liebermann

5. Oktober 2026

„Ich sehe in der Grundsicherung einen Gerechtigkeitsverstoß“...

...so Otfried Höffe, Professor emeritus an der Universität Tübingen, in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 4. Oktober.

Was er darin zur Grundsicherung sagt, soll hier kurz kommentiert werden. 

"[FAZaS]Von welchen Privilegien sprechen Sie?

[Höffe] Man müsste einmal darüber streiten, wieso man Bürgergeld – oder wie es jetzt heißt: Grundsicherung – erhalten soll, ohne als Gegenleistung dafür gewisse Aufgaben zu übernehmen. Schon weil die anderen Menschen, die für ihr Wohlergehen in der Berufswelt tätig sein müssen, nicht das Gefühl haben dürfen, mit ihrer Arbeit kaum besser dazustehen als diejenigen, die nicht arbeiten. Davon abgesehen liegt darin auch eine Benachteiligung der Betreffenden selbst: Ihnen wird vieles, etwa die Erweiterung der geistigen Fähigkeiten, unter der Hand genommen, weil die Anreize, Grundsicherung zu beziehen, einfach zu hoch sind. Das ist ein Schaden, den der Staat nicht von sich aus herbeiführen sollte."

Als selbstverständlich setzt Höffe voraus, dass der Zweck der Grundsicherung, die Existenz zu sichern, mit einer bestimmten Gegenleistung verbunden sein muss, von der er hier sonderbarerweise behauptet, es gebe diese Gegenleistungsverpflichtung nicht. Zwar ist heute in allen entwickelten Sozialstaaten eine Verpflichtung zur Gegenleistung vorgesehen, das müsste aber nicht so sein und kann zurecht hinterfragt werden. Wenn die Aufgabe einer Grundsicherung oder wie auch immer diese Leistung genannt wird die Sicherung der Existenz sein soll, dann gibt es verschiedene Modi, sie bereitzustellen. 

Dafür entscheidend ist der weitere Zusammenhang, der sich daraus ergibt, was der Zweck der politischen Ordnung ist, in der eine solche Grundsicherung bereitgestellt wird. Nehmen wir hierfür die politische Verfasstheit Deutschlands als Maßstab, so müsste der Zweck der Grundsicherung es sein, die Handlungsfähigkeit der Bürger so weit als möglich zu fördern. Denn es sind die Bürger, die diese Ordnung zu tragen haben und für sie einstehen müssen, wenn sie erhalten werden können soll. Da der Status des Bürgers gerade nicht von einer Gegenleistung abhängig gemacht wird, er gilt in diesem Sinne bedingungslos, müsste eine Grundsicherung genau diesem Charakter entsprechen, um damit übereinzustimmen. Es dürfte dann also gerade keine bestimmte Gegenleistung damit verbunden sein. Höffe stellt sich diese Frage vor diesem Hintergrund erst gar nicht, sondern bekräftigt vielmehr den Gegenleistungscharakter. Er begründet dies damit, dass Erwerbstätige nicht das Gefühl haben dürften, kaum besser dazustehen als Nicht-Erwerbstätige. Was aber gilt das Gefühl, wenn es der Realität nicht entspricht, zumindest nicht in den unteren Einkommensgruppen? Außerdem stellt sich die Frage, was es heißt, "besser" dazustehen, was ist der Maßstab? 

Wer den Abstand zwischen Existenzsicherungsleistungen und Erwerbseinkommen verändern will, muss an die Transferentzugsrate ran bzw. an die Löhne, ebenso an den Umstand, dass Ansprüche nicht geltend gemacht werden, sei es aus Unwissenheit, sei es der Stigmatisierung wegen.

Zuletzt folgt Höffe noch der Behauptung, es sei die Attraktivität der Sicherungssysteme, die dazu einlade, sie in Anspruch zu nehmen. Auch hier bedient er sich eines Klischees. Es überrascht dann nicht mehr, wenn Höffe diese Attraktivität mit den "Anreizen" erklären will, die von den Sozialleistungen ausgehen. Doch wo ist der Beleg für diese Behauptung und überhaupt ist die Rede von Anreizen unterkomplex, sie spricht den Bürgern ab, Entscheidungen abzuwägen. Wer so denkt, müsste den Bürgerstatus als solches zum Problem erheben, denn beim geringsten Widerstand geben die Bürger doch auf.

Dass Höffe in den folgenden Äußerungen - ganz konsequent - nur Erwerbstätigkeit in den Blick nimmt und alles andere außen vorlässt, auch die "unbezahlte Arbeit", sei noch erwähnt. 

Siehe auch meinen Kommentar zu Höffes Beitrag "Das Unrecht des Bürgerlohns" hier. Ausführlicher habe ich mich mit dieser Deutung von Bürgergemeinschaft auch hier befasst. Peter Ulrich antwortete auf Höffes Ausführungen ähnlich in einer Festschrift (hier das Inhaltsverzeichnis) aus dem Jahr 2009.

Sascha Liebermann

1. Oktober 2026

"Grundeinkommen, Bürgerversicherung oder Grunderbe?...

...Wind und Wurzeln - mit Marina Weisband" (Link zum Podcast).

In ihrem Podcast auf perspective daily (Skript zur Sendung hier) befasste sich Marina Weisband mit den im Titel schon genannten Themen und mit in der Diskussion bekannten Gesprächspartnern. Angesichts der festgefahrenen Diskussionen um Sozialpolitik ist es wichtig, wieder einmal an das Bedingungslose Grundeinkommen zu erinnern, das ja immerhin seit 2004 schon in Deutschland (weitere Artikel zum BGE hier) öffentlich diskutiert wird. Zu Beginn gibt sie Einblick in ihre eigenen Vorbehalte gegenüber einem BGE, weil, wie sie sagt, es "schwer ist, ein BGE nicht von Marktmechanismen pervertieren zu lassen". Diese Sorge kann man haben, sie ergibt sich aber nicht aus dem BGE in seinen Grundzügen, sondern aus seiner Pervertierung, wenn aus ihm ein Allheilmittel oder ein Sozialstaatsabbauinstrument gemacht wird.

Eine lange Geschichte habe das BGE, die, so muss man hier entgegnen, allerdings etliche äußerst wohlwollende Deutungen enthält, denn manche vermeintlichen Vorläufer, wie Thomas Morus Utopia, sind keine oder nicht im Sinne dessen, worüber heute diskutiert wird (siehe hier). Als Kritiker des BGE darf Christoph Butterwegge in dem Podcast nicht fehlen, der seine Einwände zum Gießkannenprinzip und anderes vorbringt, obgleich darauf in der Vergangenheit schon differenziert geantwortet wurde. Notorisch weist Butterwegge daraufhin, dass er ein BGE nicht brauche, übergeht aber, wie sehr auch für ihn der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer schon heute gilt - er entspringt aus der Verpflichtung, das Existenzminimum nicht zu besteuern. Auch Barbara Prainsack sagt dazu manches im Podcast, so z. B. gegen die Behauptung, mit einem BGE gehe die Abschaffung aller Sozialleistungen einher. Auch wenn es Befürworter gibt, die das vertreten wie der im Beitrag erwähnte Thomas Straubhaar, so leitet sich das keineswegs aus dem Grundgedanken eines BGEs her. Götz W. Werners Überlegungen für ein BGE werden gar nicht erwähnt, außer seines Vorschlages, alle Steuern durch eine Konsum- bzw. Verbrauchssteuer zu ersetzen. Allerdings verwechselt diese Verkürzung Zweck und Mittel, denn gerade Werner machte stets stark, dass der Einzelne Entscheidungen möglichst frei von Zwängen treffen können soll, Selbstbestimmung war für ihn wichtig, dazu sollte ein BGE dienen. 

Zu manch anderen Fragen eröffnet das BGE Alternativen, so z. B. hebt es die Stigmatisierung heutiger Sozialleistungen auf, es ist zielgenau  und lindert oder beseitigt verdeckte Armut, nicht zuletzt entspricht es dem Geist der republikanischen Demokratie.

Alternativ wird im Podcast noch das Grunderbe eingeführt, das Martyna Linartas dem BGE vorzieht, weil nur das Grunderbe gegen Vermögensungleichheit helfe. Naja, zum einen entlastet ein Grunderbe nicht von der Erwerbsverpflichtung, weil es nicht über die Lebensspanne ausreicht, es sei denn, man setzt es erfolgreich im Kapitalmarkt ein oder investiert. Genau davon will ein BGE ja entlasten, es entbindet den Einzelnen davon, sich im Marktgeschehen zu engagieren. Wirkt es denn gegen Vermögensungleichheit? Nun, hier sollte man seine Wirkungen über die Lebensspanne betrachten. Im Beitrag wird ein Grundeerbe von 190 000 Euro ins Spiel gebracht, das wäre aber eine Einmalzahlung. Ein BGE hingegen, das über 70 Lebensjahre bereitgestellt würde, beliefe sich auf einen Betrag von über 1 Mio. Euro. Der Vergleich wurde im Podcast leider nicht gezogen.

Es war Barbara Prainsack, die hervorhob, wie sehr ein BGE den Einzelnen um seiner selbst und um der Gemeinschaft willen anerkennt, ihn einfach so nehme und gelten lasse, wie er ist, ohne etwas Bestimmtes leisten zu müssen. Die Sorge, dass ein BGE an Staatsbürgerschaft geknüpft werden könnte, wie Marina Weisband gegen Ende erwähnt, ist kein Einwand gegen ein BGE, sondern gegen eine bestimmte Ausgestaltung, wie auch manch andere Sorgen oder Bedenken nicht gegen ein BGE sprechen, sondern in der Gegenwart schon gelten könnten.

Sascha Liebermann

27. September 2026

Bürgergemeinschaft oder Nutzverband?

Es ist gerade diese Verzweckung des Bürgerseins, des Bürgers also, der Nutzen bringen muss und nicht um seiner selbst und des Gemeinwesens selbst willen als Fundament verstanden wird, die Vertrauen erodieren lässt. Das geschieht aber schleichend, ohne Gegenstand der öffentlichen Debatten zu werden.

Siehe auch unseren früheren Beiträge dazu hier.

Sascha Liebermann


In einen Topf gerührt, was nicht zusammengehört

23. September 2026

Verwirrung

14. September 2026

Was ist mit "nicht wollen" gemeint?

Siehe auch unsere früheren Beiträge zu "Kostgängern".  

31. August 2026

"Grundsicherung statt Bürgergeld?" - in der Sendung "Sarah Tacke"



Aus Axel Wolfsgrubers Kommentar, den ich nicht auf Angemessenheit zu den Ausführungen Kippings geprüft habe, seien die das BGE betreffenden Äußerungen herausgegriffen. So schreibt er an einer Stelle:

"Die Vorstellung, dass ein Grundeinkommen den Kampf um gerechte Löhne aushöhlt und den klassischen Wohlfahrtsstaat demontiert, kommt der Linken offenbar nicht in den Sinn."

Wie er darauf kommt, erklärt er nicht, dabei wäre dann erst eine Diskussion über diese Behauptung möglich. Weshalb sollte "der Kampf um gerechte Löhne" durch ein Grundeinkommen ausgehöhlt werden? Das ist zwar eine von Gewerkschaften und aus der SPD seit Beginn der jüngeren BGE-Debatte im Jahr 2004 zu vernehmende Kritik am BGE, dadurch wird sie aber nicht triftig. Ein BGE schafft ja lediglich eine Einkommenssicherheit, die nicht mehr an Erwerbstätigkeit gebunden ist. Gerade dadurch, könnte man zuspitzen, ist es möglich, widrigen Arbeitsbedingungen und damit auch entsprechenden Löhnen auszuweichen - und zwar individuell, auch ohne Tarifbindung. Keineswegs widerspricht das den Zielen, die die Gewerkschaften verfolgen, doch deckungsgleich sind sie damit nicht, weil die Gewerkschaften sich am Erwerbsgebot orientieren. Das BGE weitet also die Möglichkeiten über das hinaus, was gewerkschaftlich vertreten wird. Darüber hinaus ist ein BGE zielgenau, wenn es darum geht, das Existensminimum zu sichern, weil es jeden Anspruchsberechtigten auch erreicht - anders, als es heute der Fall ist. Wolfsgruber wird bekannt sein, was verdeckte Armut ist und welche Stigmatisierung vom bestehenden Sozialstaat objektiv ausgeht, die dazu führt, Ansprüche nicht abzurufen. Es ist eben nicht so, dass der Bezug von Sozialleistungen verhaltensneutral ist, sie sind auf die Erwerbsteilnahme ausgerichtet.

Indirekt zumindest wirft Wolfsgruber die Frage nach der Zielgenauigkeit auf, auch wenn er sie vor allem als Einnahme-Ausgabe-Verhältnis einführt. In der Tat - und diese Kritik ist ebenfalls alt - ist der deutsche Sozialstaat komplex, Regelungen sind detailliert, aber erreichen sie auch, was sie erreichen sollten? Ein BGE ist eine Vereinfachung durch Pauschalierung, wie sie schon lange von Sozialexperten in die Diskussion eingebracht wurde. Solange Pauschalierung nicht bedeutet, Leistungen aufzugeben, die von einem BGE nicht gedeckt werden können, spricht nichts gegen eine solche. Wenn Wolfsgruber davon spricht, dass die "Sozialleistungen [...] ständig gewachsen" seien, würde man gerne wissen, was er genau meint. Entscheidend ist ja nicht, ob sie gewachsen sind, sondern weshalb und ob es, ohne seinen Zweck zu verfehlen, vermeidbar wäre. Es ist bekannt, dass die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine zu einem Anstieg der Leistungsausgaben geführt hat, das wäre aber noch kein Argument gegen diese Leistungen als solche.

Wie in der Debatte leider üblich, greift Wolfsgruber auf das Schlagwort vom "Totalverweigerer" zurück, obwohl die Datenlage dazu ausgesprochen dünn, wenn nicht so gar inexistent ist. Von einem Journalisten wäre zu erwarten, dass er darauf eingeht, statt ein Vorurteil zu reproduzieren.

Offenbar ist ihm die Diskussion über Sanktionswirkungen nicht bekannt oder er hält sie nicht für relevant. Verschiedentlich wurde darauf hingewiesen, dass Sanktionen dazu führen können, den Leistungsanspruch nicht mehr geltend zu machen, also zur verdeckten Armut beizutragen. Mitarbeiter aus Jobcentern äußerten aufgrund ihrer Erfahrung Bedenken gegen eine Verschärfung von Sanktionen, zugleich gibt es ebensolche Stimmen von dort dafür. Das zeigt, wie wenig persönliche Einschätzung dazu taugen, über die Folgen von Sanktionen zu diskutieren, sofern keine Belege angeführt werden. Es gibt aber immerhin Studien, die sich damit befasst haben (siehe unsere Beiträge dazu hier).

Warum fragt sich Wolfsgruber nicht, was denn wohl Unternehmen von Bewerbern hätten, die bei ihnen nicht arbeiten wollten, wie sinnvoll es also wäre, sie dennoch zu einer Bewerbung zu drängen? Geht es wirklich darum, Leistung zu fördern oder einfach Leistungen einzusparen und Leistungsbezieher zu disziplinieren? Das Existenzminimum ist ein Minimum und als solches unverfügbar. Fällt auch es unter Sanktionen, verfehlt der Sozialstaat und damit das demokratische Gemeinwesen sein selbst gesetztes Ziel. Unternehmerisch hilfreich sind Sanktionen nicht, Beratung und Weiterbildung hingegen können helfen, sofern sie nicht mit Sanktionen verbunden sind.

Symptomatisch für die Engführung der Diskussion ist diese Passage Wolfsgrubers:

"Der Staat muss seine Ausgaben schützen – zumal das Geld von einer arbeitenden Bevölkerung stammt, die nicht möchte, dass es für Arbeitsverweigerer ausgegeben wird. Man möge sich nur mal vorstellen, was passiert, wenn ein regulärer Arbeitnehmer zweimal ohne Anmeldung fehlt."

Bei der Grundsicherung geht es um ein Existenzminimum, beim Lohn um eine Leistungsvereinbarung bezüglich einer Aufgabe bzw. eines Aufgabenbereiches in einem Erwerbsverhältnis. Das sind zwei grundsätzlich verschiedene Dinge. Die politische Gemeinschaft hat sich selbst zur Aufgabe gemacht, das Existenzminimum zu sichern, es geht hierbei um die Würde der Person und um Selbstbestimmung, genau das steht im Zentrum der republikanischen Demokratie in Deutschland, wie sie im Grundgesetz zum Ausdruck kommt. Darüber geht Wolfsgruber aber - wie so viele in der Grundsicherungsdiskussion - einfach hinweg. Dasselbe widerfährt der unbezahlten Arbeit, die Wolfsgruber ebenso unterschlägt, weil er sie womöglich nicht für relevant hält. Der "Staat" muss also nicht nur seine "Ausgaben schützen", er muss auch seine Bürger schützen im Sinne von Autonomie und Selbstbestimmung und genau dazu dient die Grundsicherung, daran, dass sie diesen Zweck erfüllt, muss sie gemessen werden.

Sascha Liebermann

25. August 2026

"Hauptsache Arbeit. Menschengerecht"...

 ...ist der vierte Teil einer vierteiligen Reihe auf arte. Im vierten Teil wird die Diskussion um etwaige Folgen der Nutzung künstlicher Intelligenz auf die Arbeitswelt angesprochen, aber auch Fragen zum Stellenwert von Erwerbsarbeit werden gestellt - das Grundeinkommen kommt ebenfalls vor. 

Für diejenigen, die sich mit der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen eingehender beschäftigt haben, bietet der Beitrag nichts Neues, lediglich führt er vor Augen, wie eng die Debatten geführt werden und wie wenig dem Menschen zugetraut wird dahingehend, sich Aufgaben zu suchen und sich neu auszurichten. Wie sehr die Idolatrie der Erwerbsarbeit den Blick auf Möglichkeiten in ihr und jenseits von ihr verstellt, wird deutlich. Der fünfte Teil, der offenbar nicht vorgesehen ist, müsste sich nun damit beschäftigen, welche Möglichkeiten die Fähigkeit zur Selbstbestimmung des Menschen bietet und wie er seine Aufmerksamkeit auf lange vernachlässigte Aufgaben richten könnte, die jenseits der Erwerbsarbeit liegen oder besser gesagt: diesseits von ihr. Darin müsste es dann um das Bedingungsloses Grundeinkommen gehen, doch der scheint nicht vorgesehen. So bleibt die Dokumentation am entscheidenden Punkt stehen.

Sascha Liebermann

18. August 2026

Stilllegungsprämie und Erwerbsgebot

Siehe unsere früheren Beiträge zur "Stilllegungsprämie" hier. 

7. August 2026

Familiale Sorge muss man sich leisten können

Siehe auch unsere früheren Beiträge zur "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" hier. 

20. Juli 2026

"Die Erzählung vom Sozialabbau entbehrt jeder Grundlage"...

...so ist ein Interview mit Georg Cremer in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über die Vorschläge zur Reformierung der Systeme sozialer Sicherung übertitelt. Cremer räumt als erstes damit auf, dem Bürgergeld bzw. seiner Abschaffung eine "systemsprengende" Bedeutung beizumessen - das war es von Anfang an nicht. Ebenso entkräftet er Behauptungen über Abbau bzw. Ausuferung des Sozialstaates in den letzten Jahren und die Kurzsichtigkeit des Hin und Hers an Reformen, die teils erst vor kurzem in Kraft getreten sind.

Cremer ist sich dessen bewusst, dass es Hürden gibt, die manche davon abhalten, ihre Sicherungsansprüche abzurufen, Stichwort verdeckte Armut. Doch er spricht nicht über die Gründe: dass erwerbszentrierte Sozialsicherungssysteme einen stigmatisierenden Effekt haben. Sie entwerten Tätigkeiten jenseits der Erwerbsarbeit, und zwar normativ. Was nicht Erwerbsarbeit ist, ist eben nicht gleichermaßen bedeutend innerhalb eines solchen Sicherungssystems. Wer also keine oder nur geringe Ansprüche aus Erwerbstätigkeit erworben hat, hat zu wenig oder nichts geleistet. Will man diese stigmatisierenden Effekte nicht haben, müsste die Erwerbszentrierung aufgehoben werden, dann erst ist ein Sicherungssystem "zielgenau".

Sein Plädoyer für mehr Pauschalierung und weniger "Einzelfallgerechtigkeit", um das Leistungsgefüge weniger komplex zu gestalten erinnert an wiederkehrende Diskussionen.

Kein Wort fällt zum Bedingungslosen Grundeinkommen, dagegen hat er sich schon häufig gewandt, doch die Frage ist, weshalb, angesichts all der Ziele, die er für erstrebenswert hält? Die Erwerbszentrierung scheint so selbstverständlich, dass anderes sich nicht vorstellen lässt.

Sascha Liebermann

10. Juli 2026

"Kommission registriert Europäische Bürgerinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen"...

...hier geht es zur Pressemitteilung und zu den weiteren Schritten, die nun folgen müssen.

Nähere Informationen zu den Initianten und der Begründung finden Sie hier.

Es gab schon mindestens zwei Europäische Bürgerinitiativen zum Grundeinkommen, siehe z. B. hier.

7. Juli 2026

Grundsicherung, Grundsicherungsgeld - "nur" Verschärfung

Unsere früheren Beiträge zu Stigmatisierung durch Leistungsbezug finden Sie hier. 

CDU-Familienpolitik für Alleinerziehende