Diese Frage wirft ein Interview Thomas Straubhaars mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland auf, in dem er folgendes sagte:
"[RND] Und alle Sozialleistungen werden durch das Grundeinkommen ersetzt? Rente, Kindergeld, Arbeitslosengeld…Sein Verweis auf das Kindergeld als Vorläufer eines BGE ist halbgar, denn zum einen wird von Kindern keine Erwerbsbereitschaft erwartet, deswegen treffen sie auch die Bedingungen nicht, die für Erwachsene hingegen gelten sollen. Zum anderen ist es nicht ganz richtig, was Straubhaar sagt, denn das Kindergeld in Verbindung mit dem Kinderfreibetrag wird ins Verhältnis zum Einkommen gesetzt. Der höhere Freibetrag greift erst bei entsprechendem Einkommen. Das Kindergeld ist altersgebunden. Mit einem BGE hat das also wenig zu tun. Erst wenn der Freibetrag zur Ausschüttung umdeklariert wird, dann nimmt er die Form eines BGE an. In einem anderen Interview unterscheidet Straubhaar auch Kindergeld und BGE.
Sascha Liebermann
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