„1." und „2." meint die beiden Verdrehungen. Eine Lohnersatzleistung kann dem Namen „Bürgergeld“ nicht gerecht werden. Deshalb ist es alles gleichermaßen ein Etikettenschwindel, was eine Lohnersatzleistung als „Bürgergeld“ bezeichnet; ganz gleich, wie hoch Steuer auf Zuverdienst
— BGE Eisenach 🧢 (@bge_esa) February 6, 2022
7. Februar 2022
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