Unplausibel, weil die Höhe des Existenz- & Teilhabeminimums schon seit Jahrzehnten ohne Geschrei bestimmt wird. Etablierte Kriterien sind z. B. Pfändungsfreibetrag, 60% vom Median-Einkommen oder Warenkorb-Bestimmungen. #BGE #Grundeinkommen (MS)
— BGE Eisenach (@bge_esa) April 4, 2022
...da könnte gleich auf jeder Auseinandersetzung verzichtet werden, zu der eben "Geschrei" dazugehört im Ringen um eine Entscheidung.
Sascha Liebermann
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