"Zu schön um wahr zu sein – oder würde das Grundeinkommen für alle tatsächlich unsere Probleme lösen? Würde ein fester Sockel auf dem Konto, den wir ohne Leistung beziehen, dafür sorgen, dass wir unsere Arbeit freiwillig und ohne Druck verrichten, oder würden einfach nur die Preise klettern und die Leistungsspirale von neuem rotieren? Was ist dran am bedingungslosen Grundeinkommen und welche Prinzipien aus der Bibel stehen dahinter oder widersprechen sogar?"
Für diese Sendung wurden die Theologin Ina Praetorius und der
Theologe Torsten Meireis (Professor an der Universität Bern) interviewt.
Entgegen einer verbreiteten Deutung, die das
Bedingungslose Grundeinkommen als nicht vereinbar mit dem
Protestantismus hält, führen die beiden Theologen aus, dass sie dies
nicht so einschätzen. Vor vielen Jahren hatte in diesem Sinne sich schon
Bischof Dr. Hans Christian Knuth (Wikipedia) geäußert. Nachfolgend kommentiere ich ausgewählte Äußerungen, die sinngemäß zitiert werden.
Ina Praetorius hebt die bedingungslose Liebe Gottes heraus, das BGE sei ihre sozialpolitische Umsetzung und insofern konsequent. Die
Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens korrespondiere mit der
bedingungslosen Zuwendung zum anderen Menschen. So würden endlich
diejenigen Tätigkeiten Anerkennung finden, ohne belohnt zu werden, die
heute als unbezahlte „Arbeit“ zum Privatvergnügen herabgesetzt werden.
Das BGE sei keine Patentlösung, es berge die Gefahr, Menschen damit ruhigzustellen – andere nennen das Stilllegungsprämie.
Diese Schlussfolgerung halte ich wiederum für gefährlich, um den
Ausdruck zu übernehmen. Jemanden ruhigzustellen erfordert, selbst wo es
um Medikamentierung geht, in der Regel die Zustimmung dessen, der
ruhiggestellt werden soll. Wenn eine Ruhigstellung nicht gewollt ist,
muss derjenige sich dagegen wehren, der nicht ruhiggestellt werden will. Übertragen wir das auf ein ganzes
Staatsvolk, darum geht es bei der Eidgenössischen Volksinitiative, geht
es nicht um Einzelne. Wo liegt da nun die Gefahr? Selbst wenn die Bürger
sich ruhigstellen ließen, müsste dies als Haltung doch auch ernst
genommen werden. Das sieht Ina Praetorius offenbar nicht so und setzt
dieser Gefahr dann auch ein emanzipatorisches BGE entgegen, das die
Menschen befähige, sich zu entscheiden. Sofern damit nicht gemeint sein
soll, dass diese Entscheidungen einen bestimmten Inhalt annehmen sollen, dann
würde auch die Entscheidung, sich ruhigstellen zu lassen, eine legitime
Entscheidung sein. Oder etwa nicht? Wer bestimmt darüber?
Diese Einschätzung würde ich auch für die geschlechtsspezifische
Arbeitsteilung gelten lassen. Sie ist historisch-kulturell gewachsen,
das erklärt teils ihr Beharrungsvermögen, aber nicht nur.
Familiensoziologisch gesprochen lässt sich z. B. die mit Elternschaft
einhergehende Verantwortung nicht einfach organisatorisch gleichmäßig
aufteilen. Das ist dort möglich, wo die mit dieser Verantwortung
einhergehenden Aufgaben beziehungsunspezifisch sind, d. h. bei
Haushaltstätigkeiten wie Reinigung, Essenszubereitung, Hygiene und
ähnlichem. Sie kann jeder – lässt man einmal Vorlieben und Neigungen
außer Acht – gleichermaßen erledigen. Die frühe symbiotische Beziehung
von Mutter und Kind lässt sich jedoch nicht einfach auf den Vater
übertragen (siehe z. B. hier und hier)
wenngleich seine Präsenz trotzdem wichtig ist: um die Mutter zu
entlasten, um in die Position des Vaterseins hineinzufinden (was sich
für Männer schwieriger gestaltet, also aufwendiger ist) und um für seine
Partnerin als Partner – nicht als Haushaltsgehilfe – da zu sein. Die
Beziehungen zum jeweiligen Kind sind aber nicht identisch und deswegen
wechselseitig nicht (ohne Einbußen) ersetzbar. Um so wichtiger wäre es,
dass Väter viel präsenter sind im Familienleben, als das bisher der Fall
ist (weitere Beiträge zum Thema Familie). Ein BGE würde, das sagt Ina Praetorius dann auch, genau das möglich machen.
Sollte aber nun Paaren untersagt werden, dazu eine traditionale
Haltung, was heute kaum mehr möglich ist, einzunehmen? So weit würde Ina
Praetorius womöglich nicht gehen, verhindern lässt sich das jedoch
ebensowenig, sofern das BGE ermöglichen soll, sich frei zu entscheiden.
Warum aber ist das dann eine Gefahr? Nur, wenn man diese Option
ausschließen möchte, das geht aber in einer Demokratie nicht, es sei
denn, man wollte umerziehen (siehe auch hier).
Was allerdings der Fall sein wird mit einem BGE, ist, dass triftige
Argumente, die es heute für manche Entscheidungen gibt, nicht mehr
greifen werden. Dass Eltern sich heute, wenn sie Zeit für die Kinder
haben wollen, entscheiden müssen, wer zuhause bleibt und wer
erwerbstätig ist, entspringt der Erwerbsverpflichtung. Daraus folgt
jedoch nicht, dass die Höhe des Einkommens Ausschlag gibt, sofern beide
Einkommen auskömmlich sind. Teilzeittätigkeit für beide ist nicht
unbedingt eine bessere Lösung, weil sie den Koordinationsaufwand erhöht,
doppelte Verpflichtungen für beide schafft, nicht aber die
Möglichkeiten verbessert, auf die Bedürfnisse, Sorgen und Nöte der
Kinder schnell zu antworten, indem man verfügbar ist. Je kleiner die
Kinder, desto wichtiger ist das. Das BGE ist kein Hausarbeitslohn und
auch keine Herdprämie, wie manche Kritiker und besorgte Befürworter
meinen. Es schützt aber jedoch nicht davor, dass das BGE dennoch so
gedeutet wird. Wer will, dass Entscheidungen auf der Basis eines BGE nur
in bestimmte Richtungen führen dürfen, verkehrt es in sein Gegenteil.
Das wäre also ganz und gar nicht „emanzipatorisch“.
Torsten Meireis gibt zu bedenken, dass Grundeinkommen nicht gleich
Grundeinkommen sei, man müsse genau hinschauen, der Initiativtext
allerdings lasse das nicht zu. Die entscheidenden Fragen bleiben offen,
was kürzlich schon Thomas Straubhaar monierte. Das genau könne für die Initianten zum „Eigentor“, das Vorhaben damit zum „Totengräber des Sozialstaats“ (siehe auch hier und hier) werden. Wie kommt Meireis zu diesen Befürchtungen?
Jedes Vorhaben kann selbstverständlich gegen sich selbst gewendet
werden, davor gibt es keinen Schutz bzw. nur einen: dass die Mehrheit
genau nicht will, dass eine Sparversion BGE umgesetzt wird. Um noch
weiter zu gehen, muss festgehalten werden, dass allerdings auch dies demokratisch legitim wäre.
Doch entscheidet nicht der Einzelne, wie der Sozialstaat auszusehen
hat, sondern die Willensbildung, die sich dann in Mehrheiten ausdrückt,
die Minderheiten nicht einfach unterdrücken.
Meireis fragt dann, wie man diejenigen, die das Ganze bezahlen
müssen, dazu motivieren könne, es zu tun. Diese Frage ist einigermaßen
verwunderlich, denn „bezahlen“ muss das BGE das Gemeinwesen und seine
Folgen aushalten ebenso. Wer fragt denn danach, wie wir diejenigen
motivieren, die all die unbezahlte Arbeit leisten, für die sie heute
wenig bis gar nichts erhalten (außer Anerkennungspunkten in der
Rentenversicherung)?
Eine demokratische Entscheidung kommt nur zustande,
wenn eine Mehrheit es will, dann wäre die Mehrheit auch bereit, die
Folgen eines BGE zu tragen, eine solche Entscheidung wäre demokratisch
bindend. Und wer sie wieder aufheben will, muss sich mit demokratischen
Mitteln wiederum um die Willensbildung gegen ein BGE bemühen.
Meireis befürchtet ebenfalls, dass Frauen wieder stärker vom
Arbeitsmarkt verdrängt werden könnten, denn angesichts ungleicher Löhne, könne
der Mann doch sagen, er habe das höhere Einkommen, also gehe er
„arbeiten“. Damit übersieht er jedoch, dass die Höhe des Einkommens,
wenn man haushaltsbezogen denkt (BGE kumuliert in einem Haushalt), nicht
mehr dieselbe Rolle spielte wie heute. Sie wäre gar kein Argument mehr,
um die Arbeitsteilung zu befestigen, es sei denn die Eltern bevorzugten
einen Lebensstandard, der entsprechend hohe Einkommen erforderte. Doch
kein Erwerbseinkommen der Welt kann einem die Zeit verschaffen, die
durch Erwerbstätigkeit für die Familie, also auch für die Kinder,
verlorengeht. Es geht also vielmehr, als Meireis zu erkennen gibt, um
die Frage, was einem wichtig ist (sofern das BGE ausreichend hoch wäre).
Wenn einem die Einkommenshöhe trotz BGE wichtig ist, dann ist die
Verantwortung für die Arbeitsteilung in den Händen der Eltern bzw. des
Paares.
Interessant sind beider Ausführungen zum Verhältnis von
Protestantismus/Puritanismus zum BGE. Die Menschen seien in doppelter
Weise berufen, sagt Meireis, in die Gemeinde Christi und zum Dienst am
Nächsten. Die Berufung zum Dienst am Nächsten in Liebe ist es, die
Anlass zum Tätigwerden ist. Die protestantische (Arbeits-)Ethik ist
deswegen keine, die sich an Erwerbsarbeit orientiert. Das halten beide
für eine Fehldeutung und Meireis hebt noch hervor, dass sich hier auch
eine Fehldeutung der Untersuchungen Max Webers fortschleppt, der nicht die protestantischen Lehrdokumente untersucht habe, sondern was daraus alltagsweltlich geworden sei.
Es mag der theologische Zugang sein, der vor allem Meireis übersehen
lässt, dass es auch eine säkulare Gemeinschaftsbildung und ein Dienen
gibt, für die die moderne Demokratie der Ort ist. Wir - weder in der Schweiz noch in Deutschland - sind gerade keine „Arbeitsgesellschaft“, was er offenbar an anderer Stelle behauptete, sondern eine Bürgergemeinschaft (siehe hier und hier),
auch wenn uns das wohl nicht genügend klar ist. Ein Blick in die Schweizer Bundesverfassung ist hier hilfreich. Das Dienen ist in der
Demokratie in säkularer Form erhalten, und zwar in Gestalt des
Gemeinwohls, dem zu dienen ist. Es ist aber ein Gemeinwohl, das zugleich
den Wert des Individuums in seiner Einzigartigkeit anerkennt. Dieses
Gemeinwohl ist weder an eine transzendente Instanz gebunden, noch an
einen religiösen Inhalt. Das Gemeinwohl muss durch die öffentliche
Auseinandersetzung im Gemeinwesen stets wieder von Neuem bestimmt werden. Gerade
durch diesen Zusammenhang einer politischen Vergemeinschaftung erfährt
derjenige, der ihr zugehört, eine außerordentliche Wertschätzung, denn
seine Zugehörigkeit ist bedingungslos, sein Status als Staatsbürger
entspricht dem. Die Bürger eines Gemeinwesens sind also im höchsten Maße
einbezogen, während sie in Erwerbsarbeit, auf deren Bedeutung Meireis
abhebt, nur um der Erledigung einer Aufgabe willen einbezogen sind.
Dass auch dort die Erfahrung gemacht werden kann, etwas Sinnvolles zu
tun, widerspricht dem nicht. Das Bedingungslose Grundeinkommen ist also
weniger eine „Freiheitsdividende“, es ist wenn schon eine
„Demokratiedividende“.