24. März 2011

Schuldenuhr? Aber nicht ohne Reichtumsuhr!

Einer der Einwände, die - wie aus der Pistole geschossen - gegen das bedingungslose Grundeinkommen vorgebracht werden, richtet sich auf seine Finanzierbarkeit. Trotz all der Studien und Vorschläge, die vorliegen, scheint dieser Einwand auch vom dem Eindruck getragen, dass wir doch mit einer irrsinnig hohen Verschuldung des Staates konfrontiert seien und uns deswegen ein bGE nicht leisten können. Dazu trägt sicher auch die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler bei.

Es ist jedoch unsinnig, über Schulden zu sprechen, wenn nicht im Verhältnis dazu auch etwas für den Zustand der Privatvermögen gesagt wird. Deswegen wird schon länger auf die Notwendigkeit einer Reichtumsuhr hingewiesen. Nun hat im Angesicht der Volksabstimmung in Hessen über die Verankerung einer Schuldenbremse in der Landesverfassung die Plattform handlungsfähiges Hessen eine solche Reichtumsuhr bereitgestellt (siehe dazu auch den Beitrag der Nachdenkseiten). Setzt man beide ins Verhältnis, Schulden wie Reichtum, stellt sich die Lage ganz anders dar, als es die alleinige Thematisierung von Schulden erscheinen lässt.