Posts mit dem Label Volksabstimmung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Volksabstimmung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

4. August 2023

Vorschnell, guter Hinweis,...

...aber Bürgerräte haben in der Tat etwas von Verhöhnung, ähnlich wie Bürgerbefragungen. Sie suggerieren mehr als sie sind. Passender wären Volksabstimmungen, siehe unsere Beiträge dazu hier

Sascha Liebermann

3. Dezember 2020

"Heuss hätte vorsichtiger sein sollen" - plebiszitäre Elemente hielt er aus historisch nicht zutreffenden Erwägungen für gefährlich...

 ...erläuterte der Trierer Politikwissenschaftler Winfried Thaa in einem Interview mit 16VOR Nachrichten aus Trier schon vor einigen Jahren. Er äußerte sich darin auch zu Bürgerbeteiligungsverfahren ("Bürgerhaushalten"). Theodor Heuss Deutung hält sich dennoch hartnäckig, dass der Untergang der Weimarer Republik auch an den plebiszitären Elementen der Weimarer Reichsverfassung hing, doch waren Volksentscheide eher wenig erfolgreich, siehe dazu hier. Angesichts der Einwände, die jüngst wieder gegen Volksentscheide bzw. Volksabstimmungen vorgebracht wurden, ist es hilfreich, sich eine Schweizer Einschätzung dazu anzuhören (siehe hier), in der Andreas Gross, der sich seit Jahrzehnten mit dem Thema befasst, gerade die Konfrontation mit den Folgen einer Abstimmung für die Bürger für äußerst klären und hilfreich hält.

Weitere Beiträge zu diesem Thema finden Sie hier. Viele Einwände, die gegen direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild eingewandt werden, werden auch gegen ein BGE eingebracht.

Sascha Liebermann

27. November 2020

Ist das derselbe Geist, der die Garantiesicherung trägt? Vielleicht hülfe ein Blick in die Schweiz

25. November 2020

"Direkte Demokratie und Bürgerrat sind verschiedene Verfahren" - ja, aber nicht nur das

Angesichts des Zugangs zu Bürgerräten per Losverfahren und der Unverbindlichkeit ihres Charakters sollte genauer betrachtet werden, ob die üblichen Formen der Willensbildung über die politische Öffentlichkeit, in der intellektuelles Räsonnement gefordert ist, sowie Bürgerinitiativen, die sich anlassbezogen engagieren, nicht dem Geist der Demokratie mehr entsprechen. Siehe unseren Beitrag zum Status von Bürgerräten und Volksabstimmungen hier

Sascha Liebermann

30. Oktober 2019

"Expedition Grundeinkommen" - wo beginnt direkte Demokratie?

Diese Frage stellt sich angesichts der neuen Initiative "Expedition Grundeinkommen", die Volksentscheide bzw. -abstimmungen in mehreren Bundesländern anstrebt, um so Grundeinkommensexperimente auf "staatlicher Ebene" auf den Weg zu bringen. Dazu heißt es auf der Website:

"Unser Reiseplan

Im Oktober haben wir mit einer Petition auf change.org gestartet, die knapp 20.000 Menschen mitgezeichnet haben. In den kommenden Monaten werden wir in mehreren Bundesländern mit euch zusammen Volksabstimmungen starten."

Sicher, für jeden, der sich für ein Bedingungsloses Grundeinkommen engagiert, stellt sich die Frage wie es weitergeht, wann denn womöglich eine Einführung näher rückt. Dabei ist in den letzten Jahren viel passiert. Vielleicht kann eine solche Kampagne dazu beitragen, dass es einen Schritt weiter geht, vielleicht aber auch genau nicht.

Volksentscheide bzw. -abstimmungen auf Landesebene sollten, wie jedes politische Vorhaben, dort verwurzelt sein, wo die Bürger leben - also im jeweiligen Bundesland. Erst dann ist es ihr Anliegen. Genau so ist es in der Schweiz, die ja häufig als Vorbild herangezogen wird (siehe unsere Beiträge zu  direkter Demokratie). "Expedition Grundeinkommen" sitzt jedoch in Berlin und lässt nicht erkennen, dass dort nur die Pressestelle für die in den Bundesländern entstandenen Aktivitäten ist.

Eine andere Frage ist, was man von Feldexperimenten erwarten kann? Meines Erachtens nicht allzuviel, vor allem nicht die entscheidenden Einsichten, die dann einer allgemeinen Einführung den Weg bahnen könnten. Wir haben uns zu den methodischen Grenzen solcher Feldexperimente, die auch Grenzen des Erkenntnisgewinns sind, wiederholt geäußert. Noch schwerwiegender sind politisch-legitimatorische Einwände gegen solche Versuche, denn sie laufen auf Bürgereignungstests bzw. -mündigkeitsprüfungen hinaus.

Sascha Liebermann

28. September 2017

Volksabstimmungen - Segen oder zweifelhaft? Weder noch, bloß bodenständig

Demokratische Instrumente können missbraucht werden - können sie?

Niemand würde wohl bestreiten, dass es einseitige Berichterstattung, Parteinahme, voreingenommene Journalisten und ähnliches gibt. Gerade in den Wochen vor der Bundestagswahl konnte man beobachten, wie stark Moderatoren in Diskussionssendungen teils volkspädagogisch eingriffen. Diese Vorgänge kann man kritisieren, beklagen, bedauern, sich für Veränderungen einsetzen. Sie sind nicht gerade pluralitätsfördernd, doch sind sie schon eine Gefahr?

Sicher, sich über Sachfragen zu informieren ist durchaus aufwendig, es braucht Zeit, in vielen Fragen fehlt einem der Sachverstand, um die Zusammenhänge beurteilen zu können. Das ist richtig. Geht das Experten aber nicht ebenso außerhalb des Gebiets ihrer Expertise? Die jüngste Ablehnung einer Rentenreform in der Schweiz wird nun wieder einmal als Beispiel dafür angeführt, weshalb Volksabstimmungen doch eine zweifelhafte Angelegenheit sind. Zu diesem Schluss gelangt Albrecht Müller (Nachdenkseiten), kritischer Geist gegen voreingenommene Meinungsbildung. Seine Vorbehalte äußert er nicht das erste Mal. Was schreibt er genau?

"Die Möglichkeit, Volksentscheide zu beantragen, würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Belebung der öffentlichen Debatte in Deutschland beitragen. Aber ob dabei fortschrittliche, sachlich gerechte und der Mehrheit der Menschen dienende Lösungen herauskommen, ist fraglich und wird quasi jeden Tag fraglicher – je mehr unsere Medien nämlich in den Einflussbereich von großen Interessen geraten. Medien und die hinter ihnen steckenden Interessen können, wie man an der Schweiz im konkreten Fall sieht, auch Volksentscheide zu beeinflussen versuchen und dies mit Erfolg tun."

Zuerst einmal kann er Volksentscheiden (in der Schweiz sind es "Volksabstimmungen") etwas abgewinnen. Aber, aber - dann kommt seine Sorge, was dabei wohl für Entscheidungen herauskommen? Müsste er diese Sorge nicht gegen die parlamentarische Demokratie in Deutschland ebenso richten? Sie hat ja nun gerade etliche Entscheidungen hervorgebracht, mit denen Müller nicht einverstanden ist. Er verweist auf den zunehmenden Einfluss bestimmter Interessenlagen auf die Medien und deren Berichterstattung. Wie weit aber reicht dieser Einfluss, gar soweit, Wahlergebnisse zu seinen Gunsten richten zu können? Behauptet ist das schnell, aber wie sieht es mit Belegen aus? Der Wunsch, Einfluss zu nehmen und gewünschte Ergebnisse zu erzielen ist das eine, wie die Bürger abstimmen das andere. Müller verweist auf einen Artikel über die Bemühungen der Schweizer SVP, die Abstimmung über die Rentenreform in ihrem Sinne zu beeinflussen. In dem Artikel, auf den er sich beruft, ist davon die Rede, dass die SVP die Schweizer Stimmbürger "verführte". Zu einer Verführung gehören aber immer zwei Seiten, die einen, die verführen wollen, die anderen, die sich verführen lassen. Beachtet man das nicht wird daraus schnell eine entmündigende Behauptung. In der Schweiz gibt es zu jeder Volksabstimmung ein Argumentarium, das Pro- und Contra-Positionen aufführt. Die Berichterstattung in den Medien ist umfangreich. Gerade die SVP ist nun des öfteren schon mit ihren Vorhaben gescheitert. Warum erwähnt Müller das nicht? Und selbst wenn Volksabstimmungen unliebsame Ergebnisse haben, dann sind es Ergebnisse, von denen man genau weiß, dass es für sie tatsächlich Mehrheiten gab. Das ist eine gute Basis für Auseinandersetzungen. In repräsentativ geprägten Systemen bleiben zwischen den Wahlen nur die Umfagen der Demoskopen, auf die man sich berufen kann. Das sind aber keine Abstimmungen, Befragungen sind folgenlos, der Befragte hat für seine Antwort praktisch nicht die Verantwortung zu übernehmen (siehe hier). Was schreibt Müller noch?

"An diesen Beobachtungen und Erkenntnissen sollte man nicht vorübergehen, wenn man den durchaus demokratisch klingenden Vorschlag für mehr Volksentscheide vertritt. Das neueste Beispiel aus der Schweiz zeigt, dass die vierte Beobachtung in der Realität belegt wird. Die rechtsnationale SVP kann offenbar viel Geld und viel publizistische Macht mobilisieren. Bei uns wäre das in ähnlich gelagerten Fällen einer Abstimmung durchaus auch ähnlich. Der Volksentscheid kann sehr schnell zum Einfallstor der recht bequemen Durchsetzung der Interessen publizistisch mächtiger und reicher Gruppen und Personen werden. Das ist der eigentliche Grund für meine Skepsis."

Ja, kann sie, sie kann zum Einfallstor werden. Volksabstimmungen sind kein Automatismus, sie leben vom Bürgerethos, die Bürger müssen sie selbst ernst nehmen. Das gilt für eine repräsentative Demokratie allerdings genauso, auch sie kommt ohne das Bürgerethos nicht aus. In Deutschland ist die Haltung zur Demokratie eben auch ambivalent, auf der einen Seite wird den Bürger viel zugetraut, auf der anderen Seite wenig.

Skepsis, so wie Müller, kann man haben, sollte sich aber doch genau anschauen, was in der Schweiz passiert. Und ist es nicht so, dass der von Müller befürchtete Fall immer eintreten kann, vor allem dann, wenn die Bürger willfährig einer Kampagne folgen? Doch tun sie das? Unterschätzt Müller womöglich nicht die Eigensinnigkeit des täglichen Lebens? Wie würde er die AfD-Erfolge in Deutschland erklären? Was wäre wohl passiert, wenn es eine Volksabstimmung zu den Fragen gegeben hätte, die die Wähler der AfD - und sicher auch andere - umtreiben? Wäre dann womöglich nicht schon viel früher darauf reagiert worden? Würde die AfD dann überhaupt soweit gekommen sein? Man darf nicht vergessen, dass die Sprache mancher in der AfD, die so heftig in den Medien kritisiert wurde, doch eine Sprache ist, die in der Diskussion um Sozial- und Arbeitsmarktpolitik in vielleicht milderer Form ebenso anzutreffen ist. Wenn die Bürger zum Objekt werden, zu einer Sache, die man hin- und herschieben will durch "Aktivierung" und "Sanktionen", die "Druck" benötigen oder einen "Arschtritt" (Christian Lindner, FDP). Was ist das für eine Haltung, wenn eine Bundesministerin Fraktionsvorsitzende wird und der Regierung ankündigt, dass sie "ab morgen [...] in die Fresse] kriegen"?

Worin "sachlich gerechte" Entscheidungen bestehen und was "der Mehrheit dienende Lösungen" sind, ist nicht abstrakt zu sagen. Entscheidungen müssen gewollt werden, Argumente reichen dafür nicht aus. Entscheidungen haben mit tief verankerten Gerechtigkeitsvorstellungen zu tun. Ganz gleich, welches Ergebnis eine Volksabstimmung bringt, sie ist zugleich der Auftrag, sich mit ihren Folgen auseinanderzusetzen, und zwar sehr konkret. Das macht Demokratie greifbarer, sie rückt näher an die Bürger heran. Damit sind repräsentative Elemente nicht getilgt, aber relativiert.

Die Vorbehalte gegen direkte Demokratie sind doch sehr ähnlich wie diejenigen gegen das BGE. Es geht offenbar um eine ganz grundsätzliche Frage, welche Stellung man den Bürgern als Trägern der politischen Ordnung einräumt und wie sehr man bereit ist, auf die Verantwortungsbereitschaft dafür zu setzen, dass sich eine für alle tragbare Lösung für Probleme finden wird. BGE und direkte Demokratie gehen in den Augen mancher hier sehr weit. Doch ein Blick auf die Grundfesten der Demokratie zeigt, dass dies nur konsequent wäre, statt in alten Vorbehalten zu verharren (Siehe auch hier)

Sascha Liebermann

4. November 2016

Volksabstimmung oder Volksabstimmung?! - Ein Nachtrag zur Diskussion bei "hart aber fair"

Volksabstimmung ist nicht gleich Volksabstimmung - auf diese einfache Formel brachte es der Politikwissenschaftler Werner Patzelt in der Diskussionsrunde bei hart aber fair, auf die wir kürzlich hingewiesen haben. In der Sendung wurde kaum differenziert, worüber gesprochen wurde, wenn die Begriffe Volksentscheid, -begehren, -gesetzgebung munter durcheinanderflogen. Folglich wusste man bis zum Schluss nicht, was denn nun genau die Diskutanten befürworteten bzw. ablehnten. Auf der einen Seite konnte man überrascht sein, dass in Gestalt von Markus Söder (CSU), dem bayrischen Staatsminister für Finanzen, ein ausgesprochener Befüworter von Volksabstimmungen zu erkennen war. Auf der anderen Seite wiederum konnte erstaunen, mit welchen Vorbehalten der frühere Befürworter Wolfgang Kubicki (FDP) sich gegen Volksabstimmungen aussprach. Er sah die Gefahr, dass mit Stimmungen Entscheidungen herbeigeführt werden könnten - siehe Brexit in seinen Augen - und so die Haltung "wir wollen's denen dann mal zeigen" schlussendlich "das arme britische volk [...] mit dieser entscheidung" - allein lasse. Wenn er Bedenken äußerte, zu welchen Konflikten Volksabstimmungen führen könnte, argumentierte er ausschließlich juristisch, nannte das Beispiel der Schweizer Massenzuwanderungsinitiative. Leicht empört verwies er darauf, dass sich die ja gegen Deutsche richtete. Plasberg verwiest zurecht darauf, dass wir dort eben Ausländer seien, Kubicki hingegen hob die Gemeinschaften aufgrund der Sprachen hervor. Was die politische Kultur betrifft, sind die Unterschiede zwischen Deutschland und der Schweiz allerdings erheblich.

Es durfte in dieser Sendung die gute alte Meinungsumfrage nicht fehlten, derzufolge angeblich 71% für Volksabstimmung im Allgemeinen, 53% für Volksabstimmung über Flüchtlingspolitik seien. Doch ihre Aussagekraft ist gering, siehe frühere Kommentare dazu hier und hier.

Es lohnt, um die Diskussion besser einschätzen zu können, ein genauer Blick auf Formulierungen. Sehr klar war Werner Patzelt in seiner Haltung, der die Chance von Volksabstimmungen sah, differenziert auf die Unterschiede zwischen verschiedenen Formen hinwies, wie auch darauf, dass direkte und repräsentative Demokratie keineswegs gegeneinanderstehen. Was aber sagte Markus Söder als Befürworter genau?

Mehrfach wies er darauf hin, man müsse ja nicht über alles abstimmen, Volksabstimmungen dürften nicht inflationär gebraucht werden - warum so zögerlich, darüber würde doch das Volk selbst befinden müssen, wenn das Instrument eingeführt wäre? Wichtige Fragen aber sollten Gegenstand sein. Nimmt man Schweizer Referenden und das Instrument der Volksinitiative als Vorbild, dann kann bzw. muss ein Referendum von verschiedenen Seiten initiiert werden. Die Volksinitiative zum BGE ging von Bürgern aus, die Unterschriften gesammelt haben, und hatte zum Ziel, die Schweizer Bundesverfassung zu ändern. Söder sprach mehrfach davon, das Volk zu "beteiligen", so als würde die Regierung oder das Parlament eine Frage an das Volk richten. Das klang wie eine großzügige Geste und nicht wie ein dem Souverän verpflichtetes Verfahren. Denn den Souverän muss bzw. kann man nicht "beteiligen", er ist immer schon beteiligt, weil er die Geltungsquelle politischer Ordnung darstellt (GG, Art.20 (2) "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus"). Will man den Souverän veralbern oder zeigen, wie wenig ernst es einem ist, spricht man sich für "Bürgerbeteiligungen" aus, die zwar so tun, als gäbe es mehr Mitgestaltung, tatsächlich aber sind sie unverbindlich, weil die Bürger nichts entscheiden in solchen Verfahren.

Bettina Gaus äußerte sich differenziert, wollte auch nicht die behaupteten Gefahren teilen, die manche mit Volksabstimmungen verbanden. In ihren Augen sind sie auf Bundesebene nicht das richtige Instrument, wenn es um komplexe Entscheidungen ging. Darauf entgegnete Söder, dass aber auch Wahlen komplex seien und die Bürger darin ebenso Stellung beziehen müssten. Hinzugefügt werden könnte noch, dass gerade Volksabstimmungen dahin drängen würden, solch komplexe Fragen stärker einer differenzierten Erörterung in der Öffentlichkeit zuzuführen. Denn letztlich geht es nicht zuerst um technische Fragen nach der optimalen Lösung, es geht um die Frage, in welche Richtung eine Lösung führen soll. Womöglich hätte eine Volksabstimmung in Deutschland dazu geführt, härtere Konsequenzen aus der Finanzkrise zu ziehen, z. B. ernsthafter über eine Trennung von Investmenbanking und Kreditvergabe nachzudenken, um die Verantwortung für Spekulationsgeschäfte ganz auf diejenigen zu übertragen, die sie tätigen, ohne dass die Bürger am Ende die Lasten tragen müssen.

Was ist nun also gewollt von Befürwortern wie Markus Söder, Volksabstimmungen mit Initiativrecht, wie sie in der Schweiz praktiziert werden oder nur eine selektive Nutzung dieser Instrumente direkter Demokratie?

Sascha Liebermann

2. November 2016

"Volksabstimmungen für alle"...

...eine Diskussionsrunde bei hart aber fair mit einer irreführenden Ankündigung.

Auf der Website der Sendung finden sich informative Hinweise. Deutlich machen sie, sehr klar ist das auf der Seite der Schweizer Bundesverwaltung, dass repräsentative und direkt Demokratie nicht gegeneinanderstehen, wie so oft suggeriert wird. Auch sind Volksabstimmungen nicht einfach JA-NEIN-Entscheidungen, sondern Entscheidungen über einen formulierten Vorschlag, der abgelehnt oder dem zugestimmt wird. Bei Zustimmung sind Regierung und Parlament mit der Umsetzung beauftragt. In der Schweiz werden die meisten Gesetze vom Parlament erlassen und nicht über Volksabstimmungen auf den Weg gebracht. Die Schweizer können aber gegen Parlaments- Kantons- und Gemeindeentscheidungen Referendum ergreifen. 

Mehr Demokratie e.V. hat eine Übersicht zur Haltung der deutschen Parteien zur Volksabstimmung auf Bundesebene angefertigt und zugleich nachgefragt, wie sie dazu stehen. Die Antworten sind interessant und vielschichtig. Die meisten, bis auf die CDU, befürworten Volksabstimmungen in der einen oder anderen Form.
 Auf die überraschenden Positionsverschiebungen im Verhältnis zu früheren Diskussionen über Volksabstimmungen hat Frank Lübberding in seinem Kommentar zur Sendung hingewiesen.

Sascha Liebermann

11. Juli 2016

"Grundeinkommen abstimmen - Jetzt müssen wir selber ran"


Die Aktion "grundeinkommen abstimmen" from OMNIBUS on Vimeo.

Es handelt sich unter anderem um einen Zusammenschnitt der Veranstaltung "Grundeinkommen abstimmen" in Berlin am 29. Mai.

Siehe auch den Blogbeitrag von Susanne Wiest dazu und die Frage, ob der Impuls, Volksabstimmungen auf Bundesebene in Deutschland einzuführen, nicht in die Bundestagswahlkampagnen 2017 getragen werden kann und wie.

3. Juni 2016

"Grundeinkommen abstimmen" - Übergabe der Unterschriften für die Einführung der Volksabstimmung

21. Mai 2016

Grundeinkommen abstimmen - schon 94 Tausend Unterschriften

Sie können noch bis 28. Mai den Aufruf unterstützen. Anlass ist die bevorstehende Volksabstimmung in der Schweiz über die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Näheres erfahren Sie hier.

15. April 2016

"Grundeinkommen abstimmen" - Volksabstimmung auch in Deutschland auf Bundesebene einführen. Zeichnen Sie mit

Ein Aufruf des Omnibus für direkte Demokratie zur Einführung der bundesweiten Volksabstimmung. Anlass ist die bevorstehende Volksabstimmung in der Schweiz. Der Aufruf kann unterzeichnet werden und ist mit einer Aktion Ende Mai verbunden. Näheres erfahren Sie hier.

21. März 2016

"Grundeinkommen abstimmen" - ein Aufruf

Ein Aufruf des Omnibus für direkte Demokratie zur Einführung der bundesweiten Volksabstimmung. Anlass ist die bevorstehende Volksabstimmung in der Schweiz. Der Aufruf kann unterzeichnet werden und ist mit einer Aktion Ende Mai verbunden. Näheres erfahren Sie hier.

14. März 2016

Der offizielle Abstimmungsflyer für die Volksabstimmung am 5. Juni

Der offizielle Abstimmungsflyer wurde im Rahmen einer Aktion am Zürcher Hauptbahnhof verteilt, berichtete 20Minuten. Daniel Graf, der für die Kampagne mitverantwortlich ist, sagte dazu: "'Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass sich viele Schweizerinnen und Schweizer gar nicht vorstellen können, einfach so Geld zu bekommen' [...]. Deshalb habe man die 10er-Note als Symbol für den Abstimmungskampf genommen und mit entsprechenden Klebern versehen. [...] Dass die Flyer-Kosten von über 10 Franken relativ teuer sind, dessen ist sich auch Graf bewusst. 'Die Aktion wird über Spenden gedeckt und lohnt sich: Die Note mit dem Grundeinkommen-Kleber geht von Hand zu Hand und wird zum Gesprächsthema.' Den Vorwurf, Stimmen zu kaufen, verneint Graf. 'Statt teure Flyer zu drucken und die Schweiz mit Plakaten zu zukleistern, setzen wir lieber bedingungslos Flyer als Banknoten in Umlauf.'"

11. März 2016

"Frauen sollen in der Küche bleiben, die haben nichts zu politisieren"...

...das fanden auch die Frauen bis dahin. Historische Aufnahmen aus der Zeit der Schweizer Diskussion über die Einführung des Wahlrechts für Frauen hat das Schweizer Fernsehen SRF bereitgestellt. Die Einwände erinnern an die Diskussion über das Bedingungslose Grundeinkommen.

10. März 2016

Volksabstimmung in der Schweiz - Veranstaltungen in Deutschland

Die Volksabstimmung in der Schweiz am 5. Juni über die Volksinitiative "Für ein bedingungsloses Grundeinkommen" ist ein guter Anlass, um auch in Deutschland darüber zu sprechen, wie BGE und direkte Demokratie miteinander zusammenhängen könnten. Es kann beides ohne einander geben und dennoch gibt es eine Verwandtschaft zwischen BGE und direkter Demokratie.

Veranstaltungen am Tag der Volksabstimmung:
  • Alfter, Alanus Hochschule, 14-19 Uhr: "Die Schweiz stimmt ab - Bedingungsloses Grundeinkommen und direkte Demokratie" (Kontakt: andreas.zaeh@alanus.edu, weitere Informationen folgen) (Kurztext zum Thema)
Die Hinweise werden laufen aktualisiert.

23. Februar 2016

"Bedingungsloses Grundeinkommen: Ein Gespenst geht durch Europa"

Ein Interview in SWR 2 vom 11. Februar zur Volksabstimmung in der Schweiz mit dem Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Straubhaar, Universität Hamburg, drehte sich um das Bedingungslose Grundeinkommen. Die Bemerkung des Moderators zu Beginn des Gesprächs, wie denn das "Bergvolk" dazu komme, darüber abzustimmen, ist an Hochnäsigkeit kaum zu überbieten. Straubhaar übergeht das höflich und verweist sogleich auf die direkte Demokratie, die in der Schweiz fest verankert sei. Er sieht die Chancen für eine Zustimmung zur Volksiniatitive schlecht, da nicht spezifiziert sei, wie das BGE aussehen solle. Zugleich aber eröffne die Volksinitiative die Chance, über die Zukunft der Sicherungssysteme zu diskutieren. Es sei ein Irrglaube, dass Arbeit nur ein Muss sei, "das ungerne geleistet" werde.

Dann folgen überraschende Ausführungen darüber, dass es "gerade für Deutschland" sinnvoll sei, ein bescheidendes Grundeinkommen einzuführen. Überraschend für dieses Gespräch, Straubhaar hatte sich aber über die Jahre immer wieder einmal so geäußert (hier) oder gar die "Hartz-Gesetze" gelobt (hier). Wie er auf seine Einschätzung kommt, erschließt sich nicht, offenbar aber befürchtet Straubhaar, ein zu komfortables BGE könne besonders für Deutschland, den "Arbeitsanreiz" senken. Um "sicherzustellen", dass dies nicht geschehe, müsse das BGE eben niedriger ausfallen. Straubhaar hat hier das "Armutsfallentheorem" im Kopf, nach dem Arbeitsanreize durch zu umfangreiche öffentliche Absicherungsleistungen gesenkt werde. Das Problem mit diesem Theorem ist nur, dass ihm die empirische Basis fehlt. Noch vor Einführung der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt haben Georg Vobruba und Kollegen das Theorem empirisch überprüft - und seine Unhaltbarkeit aufgezeigt ("Wer sitzt in der Armutsfalle" (Georg Vobruba, Hanna Petschauer, Ronald Gebauer). Gebauer hat sich in einer eigenen Arbeit der Frage nochmals gewidmet "Arbeit gegen Armut" (Ronald Gebauer) und die Befunde erhärtet. Wie das mit Theoremen so ist, sind sie schnell aufgestellt, verbinden sich mit gewissen Vorurteilsstrukturen der Alltagswelt und verbreiten sich dann als Gewissheiten.

Ein anderer Punkt sei hier noch erwähnt. Der Moderator hatte derweil von das in Finnland diskutierte Grundeinokmmen von 800 Euro ins Spiel gebracht und dies als Grundeinkommen auf Hartz IV-Niveau bezeichnet. In diesem Zusammenhang wird häufig mit einer Selbstverständlichkeit behauptet, dass so ein BGE gar nichts sei, zumindest keine Verbesserung sei, dass man staunen kann. Für ein alleinstehende Person würde es sicher nicht erlauben, ohne Erwerbstätigkeit auszukommen. Bei Erwerbsunfähigkeit und weiter bestehenden bedarfsgeprüften Leistungen wäre das aber schon anders, zumal alle bedarfsgeprüften Leistungen auf ein anderes Fundament gestellt würden. Sie leiteten sich nicht mehr von der Erwerbsnorm her oder müssten ihr dienen, vielmehr stünden die Bürger im Zentrum sozialer Sicherung. Es wäre also schon eine erhebliche Verbesserung, 800 Euro zu haben und nur wenig erwerbstätig sein zu müssen um das aufzustocken. Für Haushalte wiederum veränderte sich die Lage schon drastisch, weil die BGE der Personen kumulieren würden.

Was salopp daher gesagt würde, dass 800 Euro nur ein Grundeinkommen auf Hartz-IV-Niveau wäre, bedarf einer differenzierten Betrachtung. Die größte Hürde für die Einführung eines BGE ist nicht die Betragshöhe in Kaufkraftverhältnissen, sondern die Bedingungslosigkeit.

Sascha Liebermann

11. Februar 2016

"Politisch verrupft, aber unbeirrt am Werben"...

...ein Beitrag in der Tages Woche zur Eidgenössischen Volksinitiative "Für ein bedingungsloses Grundeinkommen" und die bevorstehende Abstimmung.

10. Februar 2016

Volksabstimmung in der Schweiz - auch in Deutschland ein Tag zum Feiern

Am 5. Juni wird in der Schweiz über die Eidgenössische Volksinitiative "Für ein bedingungsloses Grundeinkommen" (siehe auch hier) abgestimmt, wie die Schweizer Bundesverwaltung Ende Januar mitgeteilt hat.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass dieser Tag auch für die Grundeinkommensdiskussion in Deutschland ein wichtiger Tag ist, denn letztlich geht es um die Frage, wieviele Bürger der Schweiz sich für die Initiative aussprechen - und zwar wirklich aussprechen per Entscheidung, nicht in einer unverbindlichen Meinungsumfrage es für eine gute Sache halten.

Nun ist das nicht "unsere" Abstimmung, es geht nicht um unsere Demokratie in Deutschland. Doch das Bedingungslose Grundeinkommen und direkte Demokratie sind geistesverwandt. Die Abstimmung kann also Anlass sein, darüber zu informieren, was direkte Demokratie möglich macht, wie sie zum BGE steht und vor allem: wie wir als Bürger dazu stehen. Da die Abstimmung via Internet verfolgt werden kann, es laufende Berichte über Ergebnisse geben wird und am Abend eine Diskussionsrunde stattfinden soll, eignet sich dieser Tag, um in geselliger Weise zu informieren. Darüber hinaus können Filme gezeigt werden, damit sich Interessierte informieren können.

Was Volksabstimmungen auch bewegen können, siehe hier.

27. Januar 2016

Die Schweiz stimmt ab: am 5. Juni

Die Schweizer Bundesverwaltung hat heute bekanntgegeben, dass die Eidgenössische Volksinitiative "Für ein bedingungsloses Grundeinkommen" am 5. Juni zur Abstimmung vorgelegt wird.