Geht man noch einen Schritt weiter in der Betrachtung, muss die Zahl derjenigen herangezogen werden, die im Leistungsbezug des Arbeitslosengeldes II bzw. im
Gäbe es ein Bedingungsloses Grundeinkommmen würden diese Zahlen ohnehin ganz anders betrachtet, sie hätten nicht die Bedeutung, die ihnen heute zugemessen wird. Arbeitslosigkeit hätte einen anderen Stellenwert, weil Erwerbstätigkeit einen anderen hätte.
Sascha Liebermann
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