8. April 2020

Brutto- oder Nettokosten? Und wieder einmal - wer braucht denn nun den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer?

Dominik Enste redet nur über Ausgaben für ein BGE, nicht aber über Einnahmen, er kalkuliert also Brutto-, nicht aber Nettokosten in einer Kurzstellungnahme für das Institut der deutschen Wirtschaft. Entscheidend sind aber die Nettokosten, also die Ausgaben, die tatsächlich anfallen nach Abzug der Einnahmen, siehe dazu diesen Beitrag und die Verweise darin. Verwunderlich für ein Forschungsinstitut ist diese Passage:

"Auch der Kern des bedingungslosen Grundeinkommens ist unfair, weil er Ungleiches gleichbehandelt. Die Diskussion um Adidas in den vergangenen Tagen hat gezeigt, wie sehr Menschen Wert darauf legen, dass nur der unterstützt wird, der es auch wirklich nötig hat. Verteilt der Staat mit der Gießkanne Geld, kommt es bei vielen an, die es gar nicht brauchen. Es ist wichtig, das Geld gezielt an die zu geben, die in einer Notlage sind und es so an eine Bedingung zu knüpfen."

Ungleiches werde gleichbehandelt - ist das richtig? Ein BGE behandelt Gleiches gleich - alle Bezugsberechtigten, also alle mit einem bestimmten Status in Absehung von sonstigen Merkmalen, das ist sein Zweck. Ungleiches ungleich zu behandeln ist Aufgabe derjenigen Leistungssysteme, die nach Bedarf operieren. Deswegen ersetzt ein BGE auch nicht eine Leistung wie das Wohngeld, allerdings vergisst der Beitrag des IW auch hier, dass sich die Situation je nach Anzahl der Personen in einem Haushalt gänzlich anders darstellte. Ein Haushalt mit vier Personen würde - BGE wird pro Person gewährt - nicht mehr die Bezugsbedingungen erfüllen, einer mit einer womöglich schon, je nach Mietkosten. So viel Differenzierung sollte man erwarten können von einem Forschungsinstitut, aber das scheint manchen schwer zu fallen, die ein BGE sich gerne vom Leib halten wollen.

Fehlen darf auch nicht der Hinweis darauf, dass nur der Unterstützung erhalten solle, der es nötig habe. Nötig? Das geht an der Gesetzgebung vorbei, denn die Freibeträge, allen voran der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer folgt dem Gleichbehandlungsgrundsatz, alle haben Anspruch auf ihn, ob es der Adidas-Vorstand, die Gebrüder Aldi oder auch beamtete Professoren sind (was Jens Südekum anscheinend für wirklich abwegig hielt jüngst). Wer heute gegen Einkommensleistungen für diejenigen ist, die sie nicht brauchen, sollte schleunigst sich für die Abschaffung des Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge gleich mit engagieren. Darauf können wir wahrscheinlich lange warten, denn der Grundfreibetrag leitet sich aus der Sicherung des Existenzminimums her, er dient also derselben Aufgabe wie Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern.

Wozu also solch eine Stellungnahme, wäre es da nicht besser, sich nicht zu äußern?

Sascha Liebermann