Posts mit dem Label Bruttokosten werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Bruttokosten werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

16. August 2021

Chapeau - das nenne ich Richtungswechsel in der Argumentation und das mit einer Selbstverständlichkeit,...

...wenn man bedenkt, was Marcel Fratzscher "früher" vertreten hat in Sachen BGE, siehe z. B. hier,  hier  und hier. Es ist schon überraschend, dass jemand, der so vehement gegen ein BGE argumentierte und Befürwortern allerhand unterstellte, so plötzlich und ohne weitere Anmerkung die "Seite wechseln" kann.

Was die Finanzierung sowie den Unterschied von Brutto- und Nettokosten betrifft, bewegt sich seine Bemerkung im Konsens der BGE-Diskussion.

Ein Einwand, der bei Twitter gegen Fratzschers Einlassungen vorgebracht wurde, zielt darauf, makroökonomische Effekte durchzurechnen, die ein BGE mit sich brächte. Doch ersetzen solche Berechnungen Gestaltungsentscheidungen? Keineswegs. Auf Basis welcher Annahmen geschähen sie? Das wäre eine eigene Diskussion wert.

Sascha Liebermann

13. August 2021

Wieder einmal Brutto- vs. Nettokosten? ...

...da sich der Beitrag im Handelsblatt hinter einer Bezahlschranke befindet, kann von dem Tweet aus nur  festgehalten werden, dass es um Bruttokosten geht (auch Spiegel Online berichtet und konstatiert, "selbst die Berater von Olaf Scholz", als sei er ein Befürworter eines BGEs). Als neue Erkenntnis taugt das allerdings kaum, denn die Bruttokosten sind immer wieder thematisiert worden. sie sind jedoch nicht entscheidend. Wie sieht es denn mit der Gegenrechnung aus, welche zusätzlichen Einnahmen erwachsen könnten? Sie wird meist ausgelassen, vielleicht ist das hier anders. Welche Kosten entstehen denn durch ein BGE nicht, die durch unsere heutige Sozialstaatsordnung entstehen, wird dazu etwas gesagt? Was wird durch bestehende Strukturen be- oder gar verhindert, das durch ein BGE befördert würde? Vielleicht gibt es dazu Aussagen? Zumindest müssten etwaige Effekte erwogen, wenn sie schon nicht berechnet werden  können. Leistet die Studie das?

Apropos Existenzminimum: Was wäre daran schlimm, wenn der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer durch ein BGE ersetzt würde, sofern beide identisch wären? Seine Aufgabe ist ja gerade die Absicherung des Existenzminimums.

Sascha Liebermann

27. Oktober 2020

Was wiederholt wird, wird deswegen nicht treffender - gute Replik

Siehe meinen Kommentar zur Dominik Enstes Stellungnahme und weitere zu seinen Ausführungen zu früheren Zeitpunkten.

6. August 2020

"Kostencheck" des MDR spricht über Brutto-, nicht aber über Nettoausgaben für ein BGE...

...- hier der Beitrag. Über Bruttoausgaben zu sprechen ist so, als würde ein Unternehmen nur die Ausgaben in der Geschäftsbilanz ausweisen, aber von Einnahmen nicht sprechen. In Fragen eines BGE hätte schnell recherchiert werden können, dass Nettoausgaben auch hier die entscheidende Größe sind. Doch wie bei manch anderem öffentlich relevanten Thema scheint Recherche nicht selbstverständlich. Auch ein Blick auf einschlägige Webseiten, die sich schon lange mit dem BGE befassen, hätte darüber aufklären können, welche Berechnungen zur Bestimmung der Nettoausgaben vorliegen. Dazu gehört an prominenter Stelle das leider häufig übersehene Ulmer Transfergrenzenmodell, das Helmut Pelzer einst erdachte und gemeinsam mit Ute Fischer weiterentwickelte. Auch in der internationalen Diskussion werden häufig nur die Bruttokosten thematisiert.

Sascha Liebermann

11. April 2020

Wer sollte noch einmal die Schule besuchen? Netto-, nicht Bruttokosten sind entscheidend...



...siehe dazu frühere Beiträge hier und hier.

Sascha Liebermann

8. April 2020

Brutto- oder Nettokosten? Und wieder einmal - wer braucht denn nun den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer?

Dominik Enste redet nur über Ausgaben für ein BGE, nicht aber über Einnahmen, er kalkuliert also Brutto-, nicht aber Nettokosten in einer Kurzstellungnahme für das Institut der deutschen Wirtschaft. Entscheidend sind aber die Nettokosten, also die Ausgaben, die tatsächlich anfallen nach Abzug der Einnahmen, siehe dazu diesen Beitrag und die Verweise darin. Verwunderlich für ein Forschungsinstitut ist diese Passage:

"Auch der Kern des bedingungslosen Grundeinkommens ist unfair, weil er Ungleiches gleichbehandelt. Die Diskussion um Adidas in den vergangenen Tagen hat gezeigt, wie sehr Menschen Wert darauf legen, dass nur der unterstützt wird, der es auch wirklich nötig hat. Verteilt der Staat mit der Gießkanne Geld, kommt es bei vielen an, die es gar nicht brauchen. Es ist wichtig, das Geld gezielt an die zu geben, die in einer Notlage sind und es so an eine Bedingung zu knüpfen."

Ungleiches werde gleichbehandelt - ist das richtig? Ein BGE behandelt Gleiches gleich - alle Bezugsberechtigten, also alle mit einem bestimmten Status in Absehung von sonstigen Merkmalen, das ist sein Zweck. Ungleiches ungleich zu behandeln ist Aufgabe derjenigen Leistungssysteme, die nach Bedarf operieren. Deswegen ersetzt ein BGE auch nicht eine Leistung wie das Wohngeld, allerdings vergisst der Beitrag des IW auch hier, dass sich die Situation je nach Anzahl der Personen in einem Haushalt gänzlich anders darstellte. Ein Haushalt mit vier Personen würde - BGE wird pro Person gewährt - nicht mehr die Bezugsbedingungen erfüllen, einer mit einer womöglich schon, je nach Mietkosten. So viel Differenzierung sollte man erwarten können von einem Forschungsinstitut, aber das scheint manchen schwer zu fallen, die ein BGE sich gerne vom Leib halten wollen.

Fehlen darf auch nicht der Hinweis darauf, dass nur der Unterstützung erhalten solle, der es nötig habe. Nötig? Das geht an der Gesetzgebung vorbei, denn die Freibeträge, allen voran der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer folgt dem Gleichbehandlungsgrundsatz, alle haben Anspruch auf ihn, ob es der Adidas-Vorstand, die Gebrüder Aldi oder auch beamtete Professoren sind (was Jens Südekum anscheinend für wirklich abwegig hielt jüngst). Wer heute gegen Einkommensleistungen für diejenigen ist, die sie nicht brauchen, sollte schleunigst sich für die Abschaffung des Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge gleich mit engagieren. Darauf können wir wahrscheinlich lange warten, denn der Grundfreibetrag leitet sich aus der Sicherung des Existenzminimums her, er dient also derselben Aufgabe wie Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern.

Wozu also solch eine Stellungnahme, wäre es da nicht besser, sich nicht zu äußern?

Sascha Liebermann

6. März 2018

"Mathematics of Basic income. The illusionary high cost"...

...ein Beitrag zur Frage nach den Kosten bzw. den Bruttokosten eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Siehe auch die Überlegungen von Gregory Mankiw (Harvard University), Karl Widerquist und Michael Lewis.

Gregory Mankiws Beitrag ist interessant für die Frage, was der normative Unterschied zwischen einer Negativen Einkommensteuer und dem Bedingungslosen Grundeinkommen ist, er sieht ihn nämlich nicht. Ähnlich ist es in einem Beitrag, den Malcolm Torry gerade veröffentlicht hat.

Sascha Liebermann