Fordert man ein #BGE von 1.180 €, dann habe alle, auch Solo-Selbstständige das Einkommen, was sie ohnehin brauchen. Die, die es nicht brauchen, zahlen es nachträglich über Steuern zurück. (MS)
— BGE Eisenach 🧢 (@bge_esa) October 28, 2020
Siehe auch unseren Beitrag zum Unternehmerlohn hier.
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