@ToniHofreiter:
— BGE Eisenach 🧢 (@bge_esa) November 17, 2020
Soloselbständige haben zum Schutz der Gesundheit ihre Aufträge und ihre Arbeit verloren. Sie sind nicht arbeitslos und man sollte sie nicht in Hartz IV "reinzwingen".
Wen sollte man eigentlich in Hartz IV reinzwingen? #BGE #Grundeinkommen https://t.co/GS6Ivh5OQI
18. November 2020
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
0 comments:
Kommentar veröffentlichen