Und für diejenigen, die "selbstverschuldet" in #HartzIV sind, weil sie "nur" unbezahlte #Care-Arbeit leisten wollen statt erwerbstätig zu sein, ist die geringe Erhöhung ausreichend?#BGE #Grundeinkommen https://t.co/SpkmTC1o4K
— BGE Eisenach 🧢 (@bge_esa) November 5, 2020
6. November 2020
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