Wäre das #BGE eine Stillhalteprämie, dann flösse es nur dann, wenn man stillhält. Es fließt aber auch dann, wenn man nicht stillhält und tätig ist. Also ist es keine Stillhalteprämie. #Grundeinkommen
— BGE Eisenach 🧢 (@bge_esa) March 24, 2021
(MS)
24. März 2021
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