Nein, weil sanktionsfreies Hartz IV bedarfsgeprüft, haushaltsbezogen und eine Lohnersatzerleistung ist. Das #BGE ist nichts von dem. #Grundeinkommen #IchBinArmutbetroffen
— BGE Eisenach (@bge_esa) June 13, 2022
14. Juni 2022
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
0 comments:
Kommentar veröffentlichen