Einzig das #BGE gilt dem Bürger als Bürger. Der Lohn gilt dem Bürger als Erwerbstätigen & die Lohnersatzleistung dem Bürger als Nicht-Erwerbstätigen. Deshalb verdient nur es die Bezeichnung „Bürgergeld“. #Grundeinkommen
— BGE Eisenach (@bge_esa) July 2, 2022
4. Juli 2022
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