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7. Juli 2026

Grundsicherung, Grundsicherungsgeld - "nur" Verschärfung

Unsere früheren Beiträge zu Stigmatisierung durch Leistungsbezug finden Sie hier

26. Mai 2026

"Leben ohne Leistung?" - ein Nachtrag...

...zu einem spezifischen Einwand gegen die statistischen Daten, dass es sehr wenige sogenannte Totalverweigerer gebe - ein offizieller Terminus ist das nämlich nicht. 

In den verschiedenen sozialen Medien kursiert ein Videoausschnitt aus einem Gespräch mit Sarah Tacke in der Sendung von Markus Lanz (ab Minute 55). Dort hebt sie hervor, dass die Zahl nur deswegen so niedrig sei, weil die Hürden zur Anwendung der Sanktionen so hoch seien. Wer also das bestehende Bürgergeld verteidige, rede sich die Lage schön. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wies schon im vergangenen Dezember in einer differenzierten Stellungnahme darauf hin, weshalb die Hürden hoch sind:

"Dass Leistungsminderungen, die zu einem kompletten Wegfall des Regelbedarfs führen, mit hohen rechtlichen Hürden versehen sind, ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Sanktionen in einer solchen Höhe sind laut Urteil vom 5. November 2019 nur unter bestimmten Umständen verhältnismäßig und zwar dann, '… wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern'."

Frau Tacke hingegen suggeriert, die Zahl der "Totalverweigerer" könnte viel höher sein, wenn denn die Hürden zur Verhängung umfassender Sanktionen nicht so hoch wären. Die Hürden können offenbar aber nicht gesenkt werden, ohne das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu unterlaufen (worauf sie selbst hinweist), so dass sich die Frage stellt, worauf sie mit ihrem Einwand hinaus will. Statt nun herauszuheben, dass ein Existenzminimum, wie es nach deutscher Rechtslage verstanden werden muss, weitgehend unverfügbar ist, dreht sie den Spieß um und stellt den Status des Existenzminimums in Frage. Das kann man tun, geht aber an der bisherigen Rechtsprechung vorbei.

Darüber hinaus stellen sich alle anderen Fragen, die wir in unserem Kommentar zur Doku schon gestellt haben (siehe hier). Wer es mit der Sicherung des Existenzminimums ernst meint, kann es nicht unter Vorbehalt stellen, woraus unmittelbar die Frage erwächst, ob die geltenden Regelungen den Prinzipien der politischen Grundordnung entsprechen und die Bürger in diesem Sinne stärken. Ein erwerbszentrierter Sozialstaat wie der heutige nimmt in Kauf, dass seine Leistungen nicht bei allen ankommen, die Anspruch darauf haben (verdeckte Armut). Damit ist das System das Gegenteil von zielgenau, es sieht darüber hinweg, wie hoch die Hürden der Inanspruchnahme sind, die mit aufwendigen Formularen, unübersichtlichen Leistungen und Stigmatisierung einhergehen. Die Sicherung des Existenzminimums erwächst aus der Vorstellung von Menschenwürde, die für unsere politische Ordnung maßgeblich ist (siehe auch den Kommentar zum Asylbewerberleistungsgesetz). Das wäre der Maßstab, der angelegt werden sollte, auch um die Degradierung allen Lebens, das nicht-erwerbsförmig ist - die Bürger als solche und die Demokratie ebenso - nicht zu degradieren.

Sascha Liebermann

24. Mai 2026

"Leben ohne Leistung?"...

...so lautet ein Teil des Titels der kürzlich im ZDF gesendeten Dokumentation "Am Puls mit Sarah Tacke - System Bürgergeld: Leben ohne Leistung?" - und damit ist schon beinahe alles gesagt. 

Was ist denn Leistung (siehe hier, hier und hier) und was ist keine, woran wird das bemessen und: ist Leistung überhaupt nach unserer politischen Ordnung das entscheidende Kriterium für  Existenzsicherung?

Sicher, es ist nichts anderes als eine Fixierung auf Erwerbstätigkeit zu erwarten, wenn eine Dokumentation schon mit diesem Titel angekündigt wird. Doch, die anekdotische Evidenz, die Sachbearbeiter des Jobcenters liefern, die bewertenden Anmerkungen der Autorin zum Leistungsmissbrauch und die dramatisierende Zeichnung drohender Gefahren befördern eine Einseitigkeit, die über nichts aufklärt. Dabei hätte es viele Gelegenheiten gegeben, die Frage zu stellen, wem denn der erhöhte Druck und die Verschärfung von Sanktionen helfen solle angesichts der Problemlagen, die in der Doku - meist oberflächlich - dargeboten wurden. Welchem Unternehmen wäre gedient, Mitarbeiter zu haben, die nicht leistungsbereit sind, aus welchen Gründen auch immer?

Ein Mitarbeiter des Jobcenter Bremerhaven weist auf die Maßnahmenindustrie hin, die am Jobcenter dranhängt - Umschulungen, Weiterbildungen usw., von denen nicht klar ist, wie sinnvoll sie sind. Auch das keine neue Einsicht, schon zu Zeiten der Agenda 2010 wurde das festgestellt.

In einem Fall wird deutlich, dass die Abgründe tiefer sind, als es vor Besuch des Leistungsbeziehers schien - hier sagen auch die Mitarbeiter des Jobcenters, derjenige habe ganz andere Sorgen, hier bedürfe es anderer Hilfen, vor allem einer langfristigen Perspektive. Ein anderer, der als "Trickser" eingeführt wird, arbeitet seit vielen Jahren schwarz und spricht offen darüber. Nur, was hat er mit den anderen zu tun, die entweder ein klarer Fall dafür sind, für den Erwerbsarbeitsmarkt (noch oder gar) nicht geeignet zu sein oder andere Beschwernisse haben, von denen man wenig bis nichts erfährt. Nur weil eine Sachbearbeiterin der Meinung ist, sie schaffe es ja auch mit Übergewicht erwerbstätig zu sein, ist das keine qualifizierte Einschätzung der Lage einer Bürgergeldbezieherin. Der "Trickser" brüstet sich damit, gut durchs Leben zu kommen, warum er das aber auf diese Weise tut, wird nicht klar. Es handelt sich hier aber um einen anderen Fall als bei den anderen, weshalb werden sie in einen Topf geworfen?

Fehlen darf auch nicht ein Beispiel für die "Einwanderung in die Sozialsysteme", doch auch hier wissen wir nicht, weshalb die Menschen sich auf den Weg gemacht haben, um in Deutschland zu leben, was ihnen die Schlepper versprochen haben. Nun sind sie hier - und jetzt? Sicher muss man sich fragen, unter welchen Bedingungen Personen, die ihren Lebensmittelpunkt gar nicht in Deutschland hatten, Zugang zu Leistungen erhalten, da ist aber der Gesetzgeber gefordert. 

Statt "wirklich Bedürftige" gegen andere auszuspielen, wäre es hilfreich gewesen, einen klaren Eindruck zu erhalten, wohin zunehmender Druck denn führe und welche Fehlleistungen das System durch seine Übergenauigkeit erzeuge. Dazu gibt es Studien, z. B. vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Und Alternativen? Dass gerade der Druck durch die Sozialbehörden und die ohnehin stigmatisierende Wirkung des Leistungsbezuges nicht Lösung, sondern Teil des Problems sind, kommt nicht zur Sprache. Verdeckte Armut wird nicht einmal erwähnt. Das Fazit der Doku wie der Autorin ist also, der Druck müsse erhöht, Sanktionen vereinfacht werden, heute sei das zu aufwendig - all das beantwortet die hier gestellten Fragen jedoch nicht?

Eines lässt sich an der Doku darüber hinaus erkennen, wohin es führt, wenn über Alternativen nicht nachgedacht wird. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen wäre ein interessanter Kontrast gewesen, weil es klar machte, dass der Auftrag des Sozialstaats nach unserer politischen Ordnung die ohne Vorbehalt bereitgestellte Existenzsicherung sein müsste. Mit ihr ließe sich leicht unterscheiden zwischen denjenigen, die vielleicht ohne Druck eher Hilfe in Anspruch zu nehmen in der Lage wären, den anderen, die sie sich ohnehin suchen und denjenigen, für die es die beste Lösung wäre, sie in Ruhe zu lassen. Schwarzarbeit wird auch in Zukunft verfolgt werden müssen, das hat nur mit denjenigen, um die es vor allem ging und gehen muss, nichts zu tun.

Sascha Liebermann

5. Februar 2026

"Vom 'Florida'- zum 'Totalverweigerer-Rolf' und dem Einfluss von Einzel- und Kunstfiguren auf die sozialpolitische Gesetzgebung"...

 ...ein Beitrag von Stefan Sell, in dem unter andere darauf hingewiesen wird, dass schon unter anderem Bundesarbeitsminister Heil von "Totalverweigerern" die Rede war.

"Eine empirisch also mehr als fragwürdige, weil in der Realität kaum vorhandene Kunstfigur [der Totalverweigerer, SL] hat bereits unter der Ampel-Regierung ihren gesetzgeberischen Einschlag gefunden – und sie wird erneut herangezogen, wenn wir an das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur „neuen Grundsicherung“ denken."

"'Florida-Rolf' war der in den Medien verwendete Spitzname für einen deutschen Sozialhilfeempfänger (bürgerlich Rolf J.), der seit den 1980er-Jahren in den USA im Bundesstaat Florida lebte und dort nach einer schweren Erkrankung Sozialhilfe vom deutschen Staat bezog. Die deutsche Verwaltung zahlte ihm unter Berufung auf alte Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) Leistungen auch im Ausland, weil er angeblich nicht nach Deutschland zurückkehren könne.Im Sommer 2003 brachte die BILD-Zeitung den Fall groß heraus mit der Schlagzeile, dass ein deutscher Sozialhilfeempfänger seine Strandwohnung in Miami „auf Kosten der deutschen Steuerzahler“ bezahle. Der Fall wurde stark populistisch dargestellt und als Beispiel für „Sozialhilfe unter Palmen“ genutzt. Die Ähnlichkeiten mit der besonderen Rolle der BILD-Zeitung in heutigen Zeiten im Kontext der Bürgergeld-Debatte ist mehr als offensichtlich."
(Auszug aus Sell)

Diese Debatte reicht noch viel weiter zurück, dazu hat Frank Oschmiansky schon vor langer Zeit etwas geschrieben.

Sascha Liebermann

14. Januar 2026

"Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen"...

 ...unter dieser Überschrift sendete der Deutschlandfunk gestern das Feature "Sanktioniert", das sich mit den Erfahrungen einer Bürgergeldbeziehern mit dem Jobcenter befasst. Darin geht es um die Lebenssituation, die Sanktionspraxis und die Übermacht einer staatlichen Behörde, die Komplexität der Sozialverwaltung, angebliche "Totalverweigerer" und den Umstand, dass zwar  gegen Bescheide Widerspruch eingelegt werden kann, die Betroffenen aber dennoch ohne Leistungen dastehen können - nicht zuletzt wird auch der Unsinn der Verschärfung der Sanktionen aus der Perspektive der Jobcenter angesprochen.

Einblick gibt das Feature auch in die Diskussion um das Bürgergeld und wie schon die vormalige Ampelkoalition unter Federführung des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil Verschärfungen bis zu Totalsanktionen eingeführt hat, wenn auch nur für einen begrenzten Zeitraum.

Sascha Liebermann

20. Dezember 2025

"Jobsuche im Bürgergeld"...

 ...eine Studie der BertelsmannStiftung (hier die ausführliche PDF-Fassung), die Einblicke in die Lebenslagen von Leistungsbeziehern, das Verhalten der Jobcenter und die Hürden zur Arbeitsaufnahme  gibt. 

Man sollte sich nicht von der Betitelung auf der Website zur Studie beeindrucken lassen, dass 57% der Bürgergeldbezieher nicht nach Arbeit suchen, denn die Detailbefunde sind differenzierter, in der PDF-Version ist hier die Zusammenfassung ab S. 34 hilfreich. Schwer nachvollziehbar ist, weshalb die 57% herausgestellt werden, wenn bei näherer Betrachtung diese Gruppe weiter differenziert werden muss und die Problemlagen komplexer sind, als es diese Betitelung erkennen lässt.

Besonders ärgerlich ist aus methodischer Sicht, dass zwar von einem "Mixed Methods"-Ansatz die Rede ist, standardisierte (quantitative) und nicht-standardisierte (qualitative) Methoden genutzt wurden, doch gerade bezüglich letzter erfährt man lediglich etwas über die Datenerhebung, nicht aber über die Datenauswertung. Es ist leider ein Missstand, dass unter der Nutzung "qualitativer Methoden" die unterschiedlichsten Dinge verstanden werden und nicht selten alleine schon die Datenerhebung ausreicht, damit eine Studie als qualitativ gilt, auch wenn keine methodisch-disziplinierte Auswertung vorgenommen wurde.

In der Studie selbst werden zwar Ausschnitte aus den Forschungsgesprächen zitiert, doch werden diese Stellen eher umschreibend wiedergegeben, nicht aber analysiert. Wer ein wenig vertraut ist mit dem Methodenrepertoire nicht-standardisierter Verfahren und den entsprechenden Debatten weiß, dass es auf die methodisch-disziplinierte Auswertung ankommt und die Erhebung alleine lediglich Material hervorbringt. Auch wenn gerade im Methodenteil der eigene Charakter von "Tiefeninterviews" hervorgehoben wird, bleibt das Auswertungsvorgehen im Dunkeln.

Zum für die Grundlagenforschung elementaren Charakter nicht-standardisierter Methoden siehe diesen älteren Beitrag Ulrich Oevermanns. Zur Objektiven Hermeneutik als elaborierter Methodologie und Kunstlehre, siehe diesen Beitrag Oevermanns. Dieses "Arbeitsbuch" von Aglaja Przyborski und Monika Wohlrab-Sahr gibt einen Einblick in die Methodendiskussion in der "Qualitativen Sozialforschung". 

Beiträge von unserer Seite zur Methodenfrage in der Forschung zum BGE siehe hier und hier, von Ute Fischer und Sascha Liebermann jüngst auch hier (open access).

Sascha Liebermann

19. Dezember 2025

Michael Opielka zur "neuen Grundsicherung"

14. Dezember 2025

Schlagzeile oder Haupttext...

..., was ist maßgeblich für den Merkur aus Bayern, der einen Beitrag über "Bürgergeld-Empfänger" und deren Engagement in der RTL Sendung "Armes Deutschland" veröffentlicht hat? 

Wer den reißerischen Titel liest "Bürgergeld-Empfängerin trickst Jobcenter aus und RTL verdient Millionen", erwartet in der Folge die üblichen, Vorurteile pflegenden Ausführungen, die in den letzten Jahren oft gelesen werden konnten. Je länger man liest, desto weniger ist das der Fall. Warum aber dann ein solcher Titel statt sachlich zu berichten?

Nachdem die skandalisierenden Zitate aufgeführt werden, folgt eine Einordnung:

"Solche Zitate werden als repräsentativ für alle Bürgergeld-Empfänger inszeniert. Die Zahlen sprechen anders: 2023 wurden laut Bundesagentur für Arbeit rund 16.000 Menschen sanktioniert, weil sie Arbeit verweigerten. Das sind 0,4 Prozent – weniger als ein fast leerer Gästeblock im Stadion."

Damit ist die Schlagzeile sowie der Anfang des Beitrags ad absurdum geführt, man hat fast den Eindruck der Beitrag verfolgt aufklärerische Absichten, indem er zuerst einmal Klischees bedient. Dann folgt:

"Während Dennis und Carsten als „faule Arbeitslose“ durch die Medien gehen, zeigen die offiziellen Daten ein völlig anderes Bild: 2024 gab es 101.603 Verdachtsfälle von Leistungsmissbrauch – bei 5,5 Millionen Leistungsberechtigten. Die echte Missbrauchsquote liegt damit unter 3 Prozent, über 97 Prozent verhalten sich regelkonform. Von organisierter Kriminalität kann keine Rede sein: 2023 wurden gerade mal 421 solcher Fälle registriert – keine flächendeckenden „mafiösen Strukturen“. Zum Vergleich: Die Fehlerquote der Jobcenter selbst liegt bei bestimmten Prüfungen bei bis zu 39 Prozent. Die Ämter machen mehr Fehler als Empfänger betrügen."

So ist es den bekannten Daten zufolge, die wiederholt vorgetragen wurden. Die Verschärfungen ab 2026 entbehren also jeglicher Grundlage und sind nur alter Wein in neuen Schläuchen. Was wird das bringen? Statt über eine grundlegende Umgestaltung der Existenzsicherung und darüber hinausgehender Leistungen nachzudenken, bleibt die Refom im Morast der Vorurteile stecken - und führt nicht weiter.

Siehe unsere früheren Beiträge zu dieser Diskussion hier.

Sascha Liebermann

13. November 2025

"Voller Illusionen" - Referentenentwurf zur "neuen Grundsicherung"

1. November 2025

Annahmen ziehen Schlussfolgerungen nach sich, doch sind die Annahmen treffend?

Im Handelsblatt hat Bert Rürup, Wirtschaftswissenschaftler, einst "Wirtschaftsweiser" und vielfältig Politikberater, einen Beitrag mit dem Titel "Von Hartz IV zum Bürgergeld und zurück" (wir hatten denselben Titel für einen Kommentar genutzt, siehe hier) veröffentlicht. Wie dem Titel zu entnehmen ist, greift er die Diskussionen um das Bürgergeld auf und ordnet sie ein. Endlich habe auch die SPD ein Einsehen, dass die Einführung des Bürgergeldes ein Fehler war, so liest sich sein Beitrag, als seien damals grundsätzliche Änderungen eingeführt worden. Eher könnte man davon sprechen, dass die Bezugsregelungen etwas weniger strikt ausfielen, aber angesichts einer nach wie vor geltenden Bedürftigkeitsprüfung in Verbindung mit einem sanktionsbewehrten Leistungsbezug konnte nicht ernsthaft von einer wesentlichen Erleichterung für die Bezieher gesprochen werden. Deswegen war schon damals Kritik an der Bezeichnung "Bürgergeld" laut geworden, da sie etwas suggeriere, das nicht der Fall war, und zwar dass eine Leistung für alle Bürger als Bürger war, ohne sonstige Bezugsbedingungen. Insofern ist die nun vorgesehene Veränderung eben nur eine Rückkehr zu dem, was es zuvor schon gab.

Rürup fehlt allerdings eine entscheidende Veränderung, die Frage nach den Hinzuverdienstregelungen, denn die seien demotivierend, der Transferentzug ist bei Hinzuverdiensten erheblich, es bleibt von ihnen letztlich nicht viel übrig. Diese Kritik gibt es schon lange, sie steht im Zusammenhang mit der um das Lohnabstandsgebot sowie dem ihm zugrundeliegenden Theorem von der Armutsfalle, eines Theorems, das hohes Ansehen genießt, aber empirisch nicht belegt ist (siehe hier). Dass über die Frage diskutiert werden kann, wann es sich "lohne", erwerbstätig zu sein und wann nicht, soll hier nicht bestritten werden, die Engführung ist das Problem, als entscheide sich dies am Lohnabstand alleine und vor allem, als habe Erwerbstätigkeit nicht noch andere ebenso gewichtige Dimensionen, die für den Einzelnen relevant sind und als gebe es nicht andere Aufgaben, die bedeutender sein können oder es gar sind. Dass dies keine Beachtung findet bei denjenigen, die den Lohnabstand zu gering bzw. die Transferentzugsrate zu hoch finden, liegt an deren Vorstellung davon, warum Menschen tun, was sie tun. Bei Rürup wird das an folgender zustimmend zitierter Aussage deutlich:

"'Wenn man die Wahl hat, entweder brutto für netto mehr zu verdienen oder aber für mehr Brutto kaum oder kein zusätzliches Netto zu erhalten, verwundert diese Reaktion auf die Anreize des Sozialsystems nicht', stellt Ifo-Experte Andreas Peichl fest."

Folgerichtig, von diesen Annahmen ausgehend, muss das "Arbeitsangebot gezielter" stimuliert werden.

"Sicherlich sind einfachere Lösungen denkbar. Allerdings wäre es durch eine Kombination unterschiedlicher Entzugsraten möglich, das Arbeitsangebot gezielter zu stimulieren und zugleich fiskalische Einsparungen unter Berücksichtigung verteilungspolitischer Ziele zu erzielen. Denn eine „One-size-fits-all-Lösung gibt es nicht“, schreibt das Ifo-Institut zutreffend."

Weil eindimensional gedacht wird, kann das Problem nur durch gezieltere Stimulierung gelöst werden, als fehle es an der grundsätzlichen Bereitschaft. Rürup erkennt nicht an, dass es einen Zielkonflikt geben kann, wenn die Aufnahme von Erwerbstätigkeit bzw. die Erhöhung des Umfangs mit anderen Verpflichtungen schlicht kollidiert und bei ganz gleichem Lohn der Preis zu hoch wäre, der Preis, der in diesem Fall womöglich hieße, andere Dinge nicht tun zu können, die der Einzelne für wichtig oder gar wichtiger erachtet. Bestimmmte Annahmen ziehen eben bestimmte Schlussfolgerungen nach sich, aber wie steht es um die Annahmen?

Sascha Liebermann

28. Oktober 2025

„Ich bin nicht euer Hund“...

 ...so ist ein Beitrag von Nicolas Kurzawa in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Bezahlschranke) übertitelt, der über die Erfahrungen von Arbeitsvermittlern im Jobcenter berichtet, Grundlage war ein Besuch im Jobcenter.

Von drei Gesprächen wird berichtet, alle drei sind unterschiedlich - dennoch geben sie Einblick in die alltägliche Arbeit. Solche Berichte kann man nur jedem empfehlen, der sich selbst nicht vorstellen kann, warum jemand Bürgergeld bezieht und er sei denjenigen empfohlen, die mit Haudrauf-Methoden die Debatte um das Bürgergeld angezettelt haben, die behaupten, es gebe ein ungeheures Potential an möglichen Erwerbstätigen, die im Bürgergeldbezug sich ausruhen, ganz zu schweigen von der großen Zahl an "Totalverweigerern", die dort abhängen und sich ein schönes Leben machen.

Sascha Liebermann

16. Oktober 2025

Vollständige Streichung von Sanktionen möglich? Ein Kommentar von Stefan Sell...

...aus dem Jahr 2023 ist zur Klärung hilfreich (siehe den Kommentar hier). Hilfreich ist er, weil zuletzt geradezu empört auf die Vorschläge der Bundesregierung zur "Reform" des Bürgergeldes reagiert wurde, dabei zeigt ein anderer Kommentar von Stefan Sell aus dem Januar 2024, wer eine solche Verschärfung samt erhoffter Einsparungen schon vorgesehen hatte: die damalige Bundesregierung durch einen Vorschlag des Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Sell schrieb im Dezember damals:

"Dass das BVerfG unter bestimmten Umständen auch den vollständigen Leistungsentzug als nicht grundsätzlich verfassungswidrig eingestuft haben, ist begründungsbedürftig. Hierzu die Argumentation des Gerichts, die gleichsam von oben nach unten gelesen werden muss: Zwei Begriffe sind hier von zentraler Bedeutung: Der Nachranggrundsatz und eine daraus abgeleitete Mitwirkungspflicht: Dazu das BVerfG, hier zitiert nach dem Urteil vom 5. November 2019 – 1 BvL 7/16 (Hervorhebungen nicht im Original):

'Die eigenständige Existenzsicherung des Menschen ist nicht Bedingung dafür, dass ihm Menschenwürde zukommt; die Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben zu schaffen, ist vielmehr Teil des Schutzauftrags des Staates aus Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG. Das Grundgesetz verwehrt dem Gesetzgeber jedoch nicht, die Inanspruchnahme sozialer Leistungen zur Sicherung der menschenwürdigen Existenz an den Nachranggrundsatz zu binden, solche Leistungen also nur dann zu gewähren, wenn Menschen ihre Existenz nicht selbst sichern können.'"

Entscheidend ist nach Sell dieser Absatz:

"'Anders liegt dies folglich, wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern. Ihre Situation ist dann im Ausgangspunkt derjenigen vergleichbar, in der keine Bedürftigkeit vorliegt, weil Einkommen oder Vermögen aktuell verfügbar und zumutbar einsetzbar sind. Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen.' (BVerfG, Urteil vom 5. November 2019 – 1 BvL 7/16, Randziffer 209)."

Man kann sich also lange über aktuelle Vorschläge aufregen, und das zurecht, weil sie Potemkinsche Dörfer bauen, Wolkenkuckucksheime, ohne wirklich eine in die Zukunft weisende Lösung zu bieten. Dann sollte aber nicht übersehen werden, dass diese Diskussion von der alten Bundesregierung gefördert wurde, was sie nicht hätte tun müssen. Auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinzuweisen, ohne eine wirkliche Alternative anzubieten, unterläuft die Verantwortung dafür, eine politische Lösung zu suchen. 

Was steht einer solchen Lösung im Weg? Nun, der politische Wille dazu ist gegenwärtig nicht zu erkennen, damit meine ich nicht nur bei Bundestagsmitgliedern, sondern in der öffentlichen Diskussion. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen, das so viele Anknüpfungspunkte im bestehenden Sozialstaat aufgreifen und transformieren kann, steht nicht zur Diskussion, auch wenn die Abgrenzung dagegen ständig bemüht wird. Woran hängt das? Die Antwort hierauf scheint mir sehr einfach, wie ich gestern in einer öffentlichen Diskussion dazu wieder feststellen konnte:

1. Der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit wird nicht angetastet, sie thront über allem. Dort, wo es zumindest Sympathien für eine Relativierung von Erwerbstätigkeit gibt, wird darauf verwiesen, dass wir nun mal in einem kapitalistischen System lebten, in dem die Wertschöpfung an Lohnarbeit hänge. Dieser Fatalismus kommt einer Selbstentmachtung gleich und würde jedes politische Handeln überflüssig machen. Davon abgesehen hängt der Wertschöpfungsprozess an Voraussetzungen, die er selbst nicht schafft: einem politischen Gemeinwesen und den leistungsbereiten Bürgern, die sich engagieren.

2. Die Bedeutung eines garantierten Einkommens in Geldform für die Selbstbestimmungsmöglichkeiten des Einzelnen wird unterschätzt. Dass ein solches Einkommen nicht nur einfach Geld ist, sondern zugleich  Macht bedeutet, sich gegen und für etwas zu entscheiden, wird nicht gesehen oder heruntergespielt. Es sei ein "Kulturwandel" nötig, er sei wichtiger, hieß es gestern - ein BGE wäre aber gerade ein Kulturwandel insofern, als die Gemeinschaft sich in Gestalt ihrer Bürger ein garantiertes Einkommen gewährt, das direkt an die Person geht und sie dann machen lässt. Damit erkennt sie ihre Stellung im Gemeinwesen an und vertraut darauf, dass die Bürger zum Wohle des Gemeinwesens grundsätzlich zu handeln bereit sind.

3. Mit dem zweiten Punkt verknüpft ist das Misstrauen gegenüber dem Individuum als Bürger, wie es sich gerade auch in der Bürgergelddebatte wieder zeigt - die Sorge um negative "Anreize". Alleine schon das Denken in Anreizen ist eine Bankrotterklärung, weil unterkomplex und den Menschen als ein Wesen verstehend, das ohne ihm äußere Stimulationen nichts zu leisten im Stande ist.

Sascha Liebermann

14. Oktober 2025

"Solidarität ist keine Einbahnstraße"...

...so ist das Interview mit Karl-Josef Laufmann, dem Minister für "Arbeit, Gesundheit und Soziales" in Nordrhein Westfalen überschrieben, das derGeneralanzeiger Bonn in der Wochenendausgabe vom 11./12. Oktober veröffentlichte. Darin geht es auch um das Bürgergeld und seine "Reform". Drei Passagen seien hier kommentiert. An einer Stelle heißt es:

"Das Bürgergeld soll reformiert werden. Was muss sich ändern?

[Laumann] Wichtig ist, dass der Fokus wieder stärker auf der Arbeitsvermittlung liegt und wir die Eigenverantwortung der Arbeitssuchenden stärken. Sowohl in den Jobcentern als auch bei den Agenturen für Arbeit muss es wieder heißen: vermitteln, vermitteln, vermitteln."

Der "Vermittlungsvorrang" soll vermutlich wieder gelten, was den Druck auf Arbeitslosengeldbezieher erhöht, Stellenangebote anzunehmen, Laumann verklärt das, wenn er davon spricht, die "Eigenverantwortung" "zu stärken". Was erhofft er sich davon, welche Vorteile soll es bringen? Wenn es in Erwerbsverhältnisse darum gehen soll, dass Aufgaben angemessen erledigt und Neuerungen entwickelt werden, verlangt das ein Mindestmaß an Interesse und Bereitschaft, sich darauf auch einzulassen, sich mit der Aufgabe verbinden zu können. Jeder kann wissen, was dabei herauskommt, wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, da reicht schon aus, sich selbst zu beobachten. Wenn nun der Druck erhöht wird, mag das der Statistik helfen und Steuergeld einsparen bei erfolgter Annahme des Angebotes, hilft es aber Unternehmen dabei, dass ihre Wertschöpfung steigt, dass Bereitstellungsprozesse für Güter und Dienstleistungen so ausgeführt werden, wie sie ausgeführt werden sollten? Das kann mehr als bezweifelt werden und Erfahrungen der Vergangenheit haben schon gezeigt, dass dies eher dazu führt, kurzzeitig anhaltende "Vermittlungserfolge" zu verbuchen, die eben nicht von Dauer sind. Von daher ist das also kein Gewinn, einzig lassen sich Vorurteile bedienen und man kann behaupten, man hätte etwas unternommen, als komme es auf das Ergebnis nicht an.

In einer anderen Passage sagt Laumann:

"Sie haben zuletzt aber mehrfach beklagt, dass Leisungsbezieher Beratungstermine vielfach ignoriert haben.

[Laumann] Nur, um das von vornherein klarzustellen: Das ist die klare Minderheit der Leistungsbezieher. Aber: Ich persönlich bin ganz klar der Meinung, dass sich Staat und Gesellschaft nicht auf dem Kopf herumtanzen lassen dürfen. Wenn jemand, der von Grundsicherung lebt, von der für ihn zuständigen Behörde einen Beratungstermin erhalten hat, dann hat er zu kommen. Punkt. Solidarität ist keine Einbahnstraße."

Er sagt es selbst und könnte es noch deutlicher sagen, wenn man die Statistik zu erfolgten Sanktionen (Leistungsminderungen) wegen Meldeversäumnissen konsultiert. Von denjenigen wenigen, die sanktioniert werden, wird der größte Teil wegen Meldeversäumnissen sanktioniert, das war auch vor Einführung des Bürgergeldes schon so.

Insofern ist es auch polemisch überzogen, wenn Laumann davon spricht, der "Staat und die Gesellschaft" dürfe sich nicht auf dem Kopf herumtanzen lassen. Es wäre eher zu fragen, welche Gründe hinter den Meldeversäumnissen stehen, auch dazu gab es immer wieder Berichte und Studien. Dann wäre die Folgefrage, was mit einer Verschärfung erreicht werde. Statt Skandalisierung wäre nüchterne Analyse gefragt, statt disziplinierender Pädagogik eine angemessene Lösung zu suchen. Sie ist genau nicht zu erkennen. Das spricht nun alles keineswegs dafür, Beratung nicht zu verbessern usw., eine Beratung allerdings, die als Androhung daherkommt, ist keine Einladung zur Beratung, sondern eine Vorladung. Das war sie unter "Hartz IV" schon, das ist sie auch im Bürgergeld. Die Null-Toleranz-Haltung, die Laumann hier zum Besten gibt, fragt nicht nach Gründen, sie scheinen nicht zu interessieren - eine Lösung darf man dann auch nicht erwarten.

Zuletzt geht es im Gespräch noch um diejenigen, die über längere Zeit Bürgergeld beziehen:

"Was ist mit den Langzeit-Bürgergeldempfängern, für die sich kein Job auf dem ersten Arbeitsmarkt findet?

[Laumann] Wir müssen wieder mehr dazu kommen, den Menschen, die in der Grundsicherung und noch nicht vermittlungsfähig sind, eine gemeinnützige Arbeit anzubieten. Die Idee mit den Ein-Euro-Jobs war grundsätzlich richtig. Wenn wir sagen: Wir zahlen Wohnung, Heizung und Geld für den Haushalt, dann kann man erwarten, dass man gegen eine Aufwandsentschädigung einen gemeinnützigen Job annimmt. In den Tafeln erlebe ich immer wieder, dass da Menschen mit an Bord sind, die das möglicherweise anfangs als störend, später aber als absolut sinnstiftende Aufgabe wahrnehmen. Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt Schwierigkeiten hätten. Man darf aber nicht unterschätzen, welchen Halt ein solcher Kollegenkreis bietet, die tägliche Struktur. Daraus kann dann auch mehr werden. Wir müssen endlich wegkommen von der Sichtweise, dass das alles Strafmaßnahmen sind. Es ist eine Chance."

Laumann kennt sich aus, wie er hier deutlich macht, verklärt aber auch die Zusammenhänge. Eine "gemeinnützige Arbeit" anzubieten ist eben kein bloßes Angebot, sondern eine Androhung mit Folgen. Es geht doch nicht, dass niemand nichts tut, diese Haltung ist hier zu erkennen. Wenn jemand von der Gemeinschaft etwas erhält, kann man eine Gegenleistung erwarten. Nur, was weiß man über die Beschwernisse dessen, der einem solchen Angebot nicht nachkommt? Was hilft es ihm, wenn man auf diese Art der Gegenleistung besteht, wenn er sie nicht angemessen ausführen kann? Laumanns Beispiel mit den Tafeln unterschlägt, dass für dieses Engagement gilt, was immer gilt: die besten Voraussetzungen dafür ist die Bereitschaft, sich zu engagieren. Wer sie nicht hat, ist keine Hilfe. Ob jemand etwas als "sinnstiftende Aufgabe" wahrnimmt, lässt sich nicht von außen verordnen, das gibt Laumann zu erkennen, dennoch will er Leistungsbezieher dazu verdonnern. "Halt" und "Tagesstruktur" sind jedoch, sofern es dazu nicht schon eine bestimmte Haltung gibt, der Person äußerlich, eine fragile Hilfe nur. Zieht man sie wieder weg, geht der Halt verloren. Ziel  müsste dann vielmehr auf lange Sicht sein, dass jemand wieder sich selbst Halt geben kann. Wenn Laumann am Ende davon spricht, wieder die "Chance" zu sehen und nicht von "Strafmaßnahmen" zu sprechen, folgt er der semantischen Verschönerung, denn es sind doch Strafmaßnahmen, genau so führt er sie ein. Oder soll Hilfe, die angeboten wird, nicht mehr ausgeschlagen werden können? Das ist bei Strafmaßnahmen eben der Fall, dann doch lieber Klartext reden.

Sascha Liebermann

9. Oktober 2025

Sprachkosmetische Rückkehr zu Hartz als Fortschritt

Von Hartz IV zum Bürgergeld und zurück

Nachdem die SPD damals in großen Tönen angekündigt hatte, "Hartz IV" abzuschaffen bzw. hinter sich lassen zu wollen und ein "Bürgergeld" einzuführen, das in der Ampel-Regierung als Gesetz verabschiedet wurde, folgt dieser sprachkosmetischen Verschleierung nun die amtierende Bundesregierung und macht es der Ampel nach, indem sie mit demselbem Pomp vermeintlich alles umkrempeln will: aus dem "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" wird nun die vollkommen neue und grundlegend andere "Grundsicherung für Arbeitsuchende". Der damaligen "Abschaffung" von Hartz IV, die lediglich eine milde Lockerung der Sanktionen beinhaltete, folgt nun die Rückkehr zu Hartz IV mit großen Ankündigungen. Wieder ist die SPD an den hochfliegenden Zielen beteiligt und hat nichts daraus gelernt, die Bürger für dumm zu verkaufen. 

Die Bezeichnung "Bürgergeld" hat sie verbrannt, weil sie etwas versprach, was das Bürgergeld nicht war, auch wenn Bundeskanzler Merz fortwährend das Gegenteil behauptet. Von Anfang an gab es an dieser Irreführung Kritik, auch von Seiten der CDU, allerdings fiel die auf den Begriff herein und behauptete nun, damit sei ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt worden - eine für die dann losgetretene Kampagne der CDU gegen das Bürgergeld zurechtgeschusterte abseitige Behauptung. 

Trotz wiederholter Widerlegung abenteuerlicher Berechnungen, die behaupteten, Erwerbsarbeit lohne sich nicht mehr für Bürgergeldbezieher (siehe hier und hier), führte die CDU munter die Kampagne weiter. Als nächstes waren die "Totalverweigerer" an der Reihe, die vom Bürgergeld angeblich angelockt wurden, weil sie es als "bedingungsloses Grundeinkommen" verstanden. Auch diesen Beleg blieb die CDU schuldig. Wiederholt behauptete sie, es handele sich um eine enorme Zahl an Personen, die zu unrecht Bürgergeld beziehen - ohne das belegen zu können. Sachkundige Experten halfen nach und widerlegten die Behauptungen flugs.

Was glaubt die amtierende Bundesregierung wohl, wer auf diese Umetikettierung hereinfällt, für wie dumm werden die Bürger gehalten? Sie arbeitet damit genau denjenigen zu, die immer behaupten, dass die Bürger für dumm verkauft werden.

Sascha Liebermann

Eine Mär

Rhetorische Finte als Novum

Unverhältnismäßig

24. September 2025

"Der unbedingte Sozialstaat"...

...so lautet der Titel eines Beitrags von Gerald Wagner (Bezahlschranke) in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Der Autor greift eingangs auf die Ergebnisse des Pilotprojektes Grundeinkommen zum einen und diejenigen einer von Sam Altman finanzierten Studie zum anderen zurück, um ein BGE vorzustellen und etwaige Auswirkungen knapp zu erörtern. Die Kritik an den Studien wird nicht ausgespart. Es geht im Beitrag jedoch gar nicht vor allem um ein BGE, sondern um die Ausgaben für den Sozialstaat. 

Dann schreibt er an einer Stelle:

"Dabei steht die tatsächliche Einführung eines BGE weder in Deutschland noch in den Vereinigten Staaten zur Debatte. Was allerdings zur Debatte steht, ist die Frage nach einem Ausweg aus der tatsächlichen Bedingungsarmut der längst eingeführten sozialstaatlichen Grundversorgung. Denn nur wenn dies gelänge, könnte der Versuch einer merklichen Verringerung der deutschen Sozialausgaben Erfolg haben."

Wagner hält offenbar die "Bedingungsarmut" der Leistungen für ein entscheidendes Problem, doch worauf bezieht er sich? Wenn er auf das BGE referiert, müsste es ihm um die Sicherung des Existenzminimums gehen, die das Bürgergeld bereitstellen soll, doch das ist ja nur eine Leistung unter vielen. Genau im Bürgergeld sind nicht viele Einsparungen zu erreichen, wie jüngst wieder eine Studie des IAB zu bedenken gab. Zu sozialstaatlichen Leistungen zählen aber auch Renten- und Krankenversicherung, doch was hat ein BGE mit denen gemein? Die kann Wagner nicht vor Augen haben, oder etwa doch? Das sind jedoch Versicherungssysteme, wo könnte hier eine "Bedingungsarmut" vorliegen?

Einen wunden Punkt würde Wagner treffen, wenn es um die Effektivität von Leistungen ginge, z. B. ob denn die Existenzsicherung heutiger Art ihren Zweck erfüllt, ob sie zielgenau ist, wie es in der Diskussion heißt, oder ob sie Anspruchsberechtigte nicht erreicht, weil sie aus verschiedenen Gründen, u. a. der Stigmatisierung wegen, ihre Ansprüche nicht stellen (verdeckte Armut). Ebenso könnte die Bedürftigkeitsprüfung hinsichtlich des Existenzminimums in Frage gestellt werden, denn sie ist aufwendig und erzeugt ebenfalls Kosten. Doch genau das geschieht nicht, insofern steckt Wagner genau dort fest, wo es die herkömmliche Diskussion auch tut, es werden keine grundlegenden Fragen gestellt.

Abschließend schreibt er:

"Auch dieses Desinteresse lässt sich als Indiz lesen für die intellektuelle Auszehrung der Debatte um den Sozialstaat. Das gilt nicht für die Volkswirte, die etwa im Rahmen des wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums unverdrossen Vorschläge durchrechnen, wie die Kosten des Sozialstaats begrenzt werden könnten. Wissenschaftlich fundierte Impulse aber für den neuen Gesellschaftsvertrag, den es für einen stabilen Sozialstaat bräuchte, etwa aus der Sozialethik oder der politischen Philosophie, sind aktuell nicht spürbar. Die Impulse, die aus harmlosen Experimenten zum BGE kommen, sind kein Ersatz dafür."

Die Volkswirte "rechnen" Vorschläge durch, operieren dabei aber stets mit simplifizierten Modellen, zumal wenn es um das Bürgergeld geht. Etwas anderes als "Anreize" scheinen dort nicht bekannt zu sein, vor allem Lohnzuwachs als Anreiz. Für das Bürgergeld gibt es zumindest deutliche Hinweise, dass es nicht an den vermeintlich fehlenden Anreizen liegt, sondern an unangemessenen Erwartungen und überhaupt am Ziel des Systems, das die Erwerbsteilnahme ins Zentrum stellt. Auch diesbezüglich fehlt in dem Beitrag leider jeder Hinweis.

Warum tut er das BGE so schnell ab? Gerade ein BGE ermöglicht eine andere Ausrichtung: verlässliche Absicherung, Leistungsförderung, Zielgenauigkeit, Vielfalt der Lebensentwürfe. Ein Gemeinwesen wie das unsrige, das von Vielfalt, von Initiative, von Verantwortungsbereitschaft lebt, würde zu einem BGE passen, das Bürger nicht erziehen will zu Erwerbstätigen, sondern auf ihre Verantwortungsbereitschaft vorbehaltlos setzt - sie ist die Grundlage des Zusammenlebens.

Sascha Liebermann