Ja. „Solidarität“ meint Solidarität mit Erwerbsbereiten und Erwerbsunfähigen, nicht aber erwerbsunwilligen Erwerbsfähigen. Dass das #BGE gerade dies in Frage stellt und stattdessen fordert, mit den Bürger selbst solidarisch zu sein, wird unterschlagen.
— BGE Eisenach (@bge_esa) October 5, 2022
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