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9. Februar 2023

"Solidarität statt Wettbewerb: Das Bedingungslose Grundeinkommen als Grundpfeiler einer neuen Gesellschaftsordnung?...

...Das Freiburg Institute for Basic Income Studies (FRIBIS) lädt mit dem Centrum für Interdisziplinäre Wirtschaftsforschung (CIW) der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zu einem gemeinsamen Workshop nach Münster ein. Sascha Liebermann wird am Dienstagabend einen Vortrag zur Thematik halten.  Weitere Informationen finden Sie hier.
 

5. Oktober 2022

Solidarität - aber nur mit Erwerbsbereiten und Erwerbsunfähigen

 

27. September 2022

"Verborgene Agenda", "einschmeichelnde Rhetorik", "süßes Gift": Wer Sachlichkeit fordert...

Vor wenige Tagen habe ich auf ein Streitgespräch mit Gerhard Bosch über das Bedingungslose Grundeinkommen (siehe meinen Kommentar hier) hingewiesen, in dem deutlich wird, wie unterschiedlich auf die dieselbe Realität geblickt werden kann. In einem IAQ-Standpunkt aus dem Jahr 2018 hat Bosch seine Einwände etwas ausgearbeitet (siehe meinen früheren Kommentar hier). In der Auseinandersetzung darin bezieht er sich auf zwei Quellen, das Buch von Van Parijs und Vanderborght "Basic Income. A Radical Proposal" sowie auf Beiträge Götz W. Werners (z. B. Einkommen für alle in der Fassung von 2007, die Fassung von 2018 ist ein vollständig anderes Buch, obwohl sie den gleichen Titel hat). Bosch hebt in seinem Beitrag zu einer grundständigen Auseinandersetzung an, betrachtet einige Überlegungen zum BGE aber doch klar von seiner bevorzugten Position, worin die Annahmen zu erkennen sind, von denen er ausgeht. Er geht dabei auch auf schwierige bis wenig haltbare Argumente für ein BGE ein, so z. B. die von einigen Befürwortern prognostizierten Folgen der Digitalisierung, weist sie allerdings ebenfalls mit einer Prognose zurück (siehe meine Kommentare zu dieser These hier, hier und hier). Hier müsste zumindest die Frage gestellt werden, ob und inwiefern offensiver automatisiert werden würde, wenn der Stellenwert von Arbeitsplätzen nicht moralisch so aufgeladen wäre und dies als Rationalisierungshindernis wirkte. Diese Frage stellt Bosch nicht einmal.

Auf S. 3 des IAQ-Standpunktes schreibt er folgendes:

"Gleichzeitig könne man den Wohlfahrtsstaat mit all seinen komplexen Strukturen und Verfahrensweisen ersetzen. Man bräuchte ja die Sozialbudgets, um das BGE zu finanzieren."

Am Ende dieses Absatzes, aus dem das Zitat stammt, verweist er pauschal auf Van Parijs/ Vanderborght, ohne eine Seitenzahl anzugeben, so dass es den Eindruck erweckt, beide sprächen sich für eine Abschaffung aus. Im Buch der beiden steht auf S. 12:

"Our claim is that, under twenty-first-century conditions, there is a fundamental difference between an unconditional basic income as we have characterized it and public assistance as exemplified by existing conditional minimum-income schemes. Both are relevant to the alleviation of poverty, but an unconditional basic income means far more."

Sie halten beide Leistungsformen für notwendig bzw. "relevant", wir kommt Bosch dann zu seiner Aussage? Er jubelt den beiden Autoren etwas unter, denn immerhin gibt er deren Aussagen in indirekter Rede wieder ("könne"). Ist es vielleicht eher so, dass er aus dem Finanzierungsbedarf, für den er das Sozialbudget heranzieht, darauf schließt, dass der alte Sozialstaat abgeschafft werden müsse? In der Passage ist das nicht klar. Im folgenden Absatz, aus dem noch zitiert werden soll, fragt er:

"Kann man aber wirklich die Grundregeln jeder sozialen Gemeinschaft, dass Wohlstand und soziale Sicherheit von einer hohen Arbeitsmoral und einem Geben und Nehmen abhängen, einfach außer Kraft setzen? Sicherlich nicht! Auch ein bedingungsloses Grundeinkommen hat seinen Preis. Wie bei den Angeboten für Gratisreisen wird dieser Preis meistens gut versteckt, um das Angebot attraktiv zu halten." (IAQ-Standpunkt, S. 3 f.)

Woraus schließt Bosch, dass die Einführung eines BGE diesen Zusammenhang "außer Kraft" setzt? Mir scheinen hier zwei Ebenen verwechselt zu werden: 1) Dass Kaufkraft (durch verfügbares Geld) nur dann vorhanden ist, wenn auch Güter und Dienstleistungen bereitgestellt werden, die damit erworben werden können. Mir ist kein ernsthaftes Argument pro BGE bekannt, das diesen Zusammenhang leugnen würde. 2) "Arbeitsmoral" sowie "Geben und Nehmen" entstehen nur dadurch und können nur dadurch aufrechterhalten werden, dass es eine bestimmte Gegenleistungsverpflichtung gibt. Diese Frage hatte einst schon Georg Vobruba aufgeworfen, sie ruht auf einer Annahme, die es zu belegen gälte. Was also ist hier strittig? Bosch behauptet, ein BGE würde das notwendige Geben und Nehmen auflösen, das erst sozialstaatliche Leistungen möglich mache. Um das behaupten zu können muss er davon ausgehen, dass die Gegenleistungsverpflichtung in Gestalt einer Norm, die ein erwünschtes Handeln definiert, erst zur Leistungsbereitschaft führt, ohne sie hingegen diese Leistungsbereitschaft nicht vorhanden ist. Folglich müsste alles zusammenbrechen, wenn denn diese den Sozialstaat auszeichnende Norm aufgehoben würde. 

Ist das plausibel? 

Eine Gegenleistungsverpflichtung entsteht sozialisatorisch nicht daraus, dass eine bestimmte Norm befolgt werden muss, wie auch die Bindung an die Norm nicht daraus entsteht. Vielmehr liegt der Bindung an die Norm die Solidarerfahrung aus der Begegnung ganzer Personen um ihrer selbst willen zugrunde, wofür die erste und elementare Erfahrung diejenige ist, die Kinder in ihrer Familie machen. Diese Solidarerfahrung differenziert sich im Laufe der Sozialisation in drei Aufgaben aus, auf die jedes Gemeinwesen und jeder Angehörige desselben eine Antwort geben muss. Grob aufgelistet geht es um folgendes: 1) sexuelle Reproduktion/ Generativität - ein Gemeinwesen muss dafür Sorge tragen, dass es zukünftig Bürger geben kann, die es tragen, es muss also u. a. Familien darin unterstützen, ihre Verantwortung wahrnehmen zu können; 2) Solidargemeinschaft bzw. Sittlichkeit: ein Gemeinwesen muss Entscheidungen treffen, die die Fortexistenz des Gemeinwesens ermöglichen und dabei sowohl Kollektiv- wie Individualinteressen angemessen berücksichtigen. Hier ist das Gemeinwesen Selbstzweck; 3) ein Gemeinwesen muss Bedingungen dafür schaffen, dass standardisierte Problemlösungen entwickelt und bereitgestellt werden können (Güter und Dienste). Alle drei Aufgaben sind gleichermaßen von Bedeutung, keine kann über die andere gestellt oder durch sie substituiert werden. Der sozialisatorische Bildungsprozess beinhaltet eine Auseinandersetzung mit allen drei Aufgaben und der Sozialisand muss dazu eine Haltung herausbilden, in welcher Form er wo einen Beitrag leisten will. Das Gemeinwesen selbst muss die Bedeutung dieser Aufgaben immer wieder herausstellen und befestigen. Dass nun eine dieser Aufgaben - Erwerbstätigkeit - durch normative Überhöhung als vorrangige betrachtet wird, wie es für Bosch selbstverständlich ist, ist mit der Gleichrangigkeit nicht in Übereinstimmung, es unterläuft sie geradezu, führt zur Degradierung der anderen. Es ist also nicht die Erwerbsnorm, die Leistungsbereitschaft hervorbringt, sondern die reale Herausforderungen, vor denen das Gemeinwesen steht und die Art, wie sie gedeutet werden. Das Erwerbsgebot in seiner Vorrangstellung bewertet lediglich eine der Aufgabe als wichtiger als die anderen. 

Auf S. 7 f. des Beitrags schreibt Bosch über die Bedürftigkeitsprüfung

"Natürlich können solche Bedürftigkeitsprüfungen sehr erniedrigend sein, vor allem wenn das Gefühl vermittelt wird, dass man ständig unter dem Verdacht des Betrugs steht. [...] Zu harte und nicht als legitim angesehene Kontrollen sind der Nährboden für die hohe Popularität eines BGE unter Arbeitslosen und prekär Beschäftigten."

Unter "Arbeitslosen und prekär Beschäftigten" sei das BGE besonders populär - das entspricht meinen Erfahrungen überhaupt nicht. Einen Beleg bleibt er schuldig. Bosch übersieht hier, dass die strukturelle Stigmatisierung durch die Bedürftigkeitsprüfung nur in Verbindung mit dem Erwerbsgebot zu verstehen ist, erst dieses führt zur Stigmatisierung, weil es nicht-erwerbsförmige Leistungen abwertet (siehe über Bedarfe und Bedürftigkeit hier). Insofern ist nicht die Bedürftigkeitsprüfung entscheidend, es ist ihre Verbindung zum Erwerbsgebot, die entsprechende Folgen hat. Wenn Bosch schreibt, dass ohnehin die meisten sozialstaatlichen Leistungen gar nicht mit einer Bedürftigkeitsprüfung belegt seien, da es sich um Versicherungsleistungen handele, erwähnt er nicht, dass die Versicherungsansprüche beinahe ausschließlich über Erwerbstätigkeit erworben werden können und diese mit dem Erwerbsgebot verbunden ist. Damit bestätigt er die Geltung des Erwerbsgebots und die Nachrangigkeit nicht-erwerbsförmiger Tätigkeiten, obwohl auf sie nicht verzichtet werden kann (siehe hier).

Bosch nimmt für sich in Anspruch, eine sachliche Auseinandersetzung zu führen, kritisiert Van Parijs/ Vanderborght wegen mancher polemischer Wendung und unterschlägt zugleich differenzierte Ausführungen, so z. B. auf S. 8 des IAQ-Standpunktes:

"Die Hemmschwelle bei der polemischen Diskreditierung von sozialpolitischen Sachleistungen, die zum Beispiel den größten Teil der Ausgaben der Krankenversicherung ausmachen, liegt bei vPV (2017) sehr niedrig, wenn sie schreiben: “It is no coincidence that the clearest and most general form of minimum income provided in kind is to be found in prisons” (2017: 13). Vergleiche des Sozialstaats mit einem Gefängnis scheinen in der Szene populär zu sein. Werner vergleicht Hartz IV etwa mit offenem Strafvollzug (Werner 2007: 10)."

Direkt auf die aus dem Buch Van Parijs/ Vanderborght zitierte, durchaus polemische Passage, folgt in deren Buch dies hier:

"This presumption in favor of cash on grounds of freedom should not be embraced dogmatically, however. First, its advantage depends on the existence of a sufficiently open and transparent market: discrimination annihilates or curtails for its victims the purchasing power a cash income is supposed to give them. Second, in emergency of temporary situations, there might be no time to wait for a market to develop and the only way to save people from starvation might be to provide food and shelter. Third, as mentioned before, a basic income is not meant to replace all services provided or funded by the state. A combination of mild paternalism, awareness and positive or negative externalities, and concern for the preconditions of competent  citizenship can easily override the argument for cash in some specific goods such as basic health insurance and education at the preschool, primary, and secondary levels."

Ohne den Autoren in jeder Hinsicht zustimmen zu müssen lässt sich doch deutlich erkennen, dass sie die Sache differenziert betrachten und keineswegs ein öffentliches Gesundheitswesen usw. polemisch ablehnen, dasselbe gilt für Beratungsangebote jeglicher Art, gerade auch dann, wenn lebensgeschichtliche Erschwernisse vorliegen. Entscheidend ist jedoch, ob es Angebote sind, die ausgeschlagen werden können oder ob sie sanktionsbewehrt sind, ein Unterschied, auf den Bosch nicht eingeht. Wenn er von der "Szene" spricht, womit er ihr die Diskussionsbereitschaft abspricht, polemisiert er ebenfalls, obwohl er das zuvor kritisiert. 

Werners Ausspruch zu Hartz IV, auf den er verweist, Hartz IV sei "offener Strafvollzug" ist für eine öffentliche Auseinandersetzung eine angemessene Polemik angesichts dessen, wie die Sanktionen lange Zeit verteidigt und verklärt wurden.

Auf S. 10 seines Beitrags schreibt Bosch:

"Neben den Kosten auf der Einnahmeseite des BGE sind auch die Kosten durch den Verlust anderer Transfers nach Abschaffung des Sozialstaats zu berücksichtigen. 1000 € pro Monat reichen bei weitem nicht bei einem kostspieligen Krankenhausaufenthalt, einer Rehabilitation oder einer Umschulung aus, ganz zu schweigen bei chronischen Krankheiten. Wenn man mehr als 1000 € im Alter haben will, muss man dafür privat sorgen, da die darüber liegenden Renten und Pensionen ja gekürzt würden."

Bosch geht hier nach wie vor davon aus, dass der Sozialstaat abgeschafft werden solle, dabei vertreten das die wenigsten BGE-Befürworter und ebensowenig Van Parijs/ Vanderborght.

Zur Brauchbarkeit von Modellsimulationen, um die es in den Abschnitten vor der zuletzt zitierten Passage geht, sei auf einen Beitrag Alexander Spermanns verwiesen. Die Sache ist nicht so einfach, wie es scheint. Bosch benennt mit seiner Überschlagsrechnung nur die Bruttokosten (Einwohnerzahl x BGE-Zahlbetrag x 12 für die Jahresrechnung), die sind allerdings niemals ausschlaggebend, müssen doch Ausgaben und Einnahmen miteinander abgeglichen werden (darauf weisen auch Van Parijs/ Vanderborght hin). Es kommt also auf die Nettokosten an. Hierzu hätte Bosch berücksichtigen können, dass die Grundfreibeträge in der Einkommensteuer einen Teil des BGE-Zahlbetrags ausmachen würden. Statt wie heute als Besteuerungsvorbehalt zu wirken, würden sie zu Auszahlungsbeträgen, sie sind im BIP schon enthalten (siehe hierzu die Darstellung von Helmut Pelzer und Ute Fischer zum Ulmer Transfergrenzenmodell).  Darüber hinaus wird es weiterhin auch solche Leistungen wohl geben müssen, die bedarfsgeprüft sind - was nur wenige in der Debatte bestreiten je nach Hintergrund (die libertäre Denktradition hat mit der kontinentaleuropäischen diesbezüglich wenig gemein). Was über Steuern eingezogen werden müsste, würde sogleich wieder als BGE bereitgestellt. 

Im hinteren Teil des Beitrags schreibt Bosch:

"Für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen können, wird eine Grundsicherung notwendig bleiben. Um die Kosten zu begrenzen und diese Leistungen auch gesellschaftlich zu legitimieren, werden sich eine Bedürftigkeitsprüfung und ein Test der Arbeitsbereitschaft bei den Betroffenen im Erwerbsalter nicht vermeiden lassen." (S. 12)

Auch diese Grundsicherung muss natürlich aus dem finanziert werden, was an volkswirtschaftlicher Leistung zur Verfügung steht - hierin unterscheidet sie sich vom BGE überhaupt nicht. Es handelt sich also eher um eine praktische Bewertung, wie das geschehen soll, nicht aber darum, ob es überhaupt geschehen soll. Die Frage der Kostenbegrenzung betrachtet Bosch hier isoliert, woran bestimmt sich das, etwa am Niveau dessen, was über Steuern abgeschöpft werden muss, um das Existenzminimum unabhängig von Erwerbseinkommen bereitzustellen? Die Frage ist dann vielmehr nach dem Weg, wie das geschieht. Den Besteuerungsvorbehalt, der durch den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer formuliert wird, ist eine Form, in der das Existenzminimum unangetastet bleiben soll, er ist keineswegs der einzige mögliche Weg. Alle Einwände gegen ein BGE, die sich darauf zurückziehen, dass Gutverdiener es nicht brauchten, zerschellen am Grundfreibetrag, es sei denn, diejenigen, die die Einwände vorbringen, würden ihn auch abschaffen wollen. Davon ist in der Regel keine Rede.

Was Bosch hier nonchalant unerwähnt lässt, ist die unbezahlte Arbeit, die geleistet wird, ohne dass aus ihr existenzsichernde Versicherungsansprüche erwachsen würden (an anderer Stelle plädierte er für andere Arbeitszeitmodelle, siehe hier). Offenbar steht die Erhöhung der Erwerbsquote und der Ausbau außerhäuslicher Betreuung über allem anderen, ganz wie es die durch das Erwerbsgebot erzeugte Hierarchie vorsieht. Notwendig ist das hingegen nicht, man könnte auch sagen, das Erwerbssystem verhält sich parasitär zur unbezahlten Arbeit.

"Anti-Armutsprogramme lassen sich auch zur Verbesserung der Infrastruktur und der Wohnungssituation in armen Regionen einsetzen, um die lokale Ökonomie zu stärken. Die ethische Begründung solcher Bedingungen unterscheidet sich in zwei wesentlichen Aspekten von der eines BGE: (1) Arbeit hilft Kompetenzen, Autonomie und Selbstbewusstsein zu entwickeln und stärkt das Gefühl, ein nützliches Mitglied der Gesellschaft zu sein; (2) ist leider nicht jeder in der Lage, ohne Hilfe seinen eigenen Weg aus der Armut herauszufinden. Diese Hilfe zu verweigern und bestehende Hilfen mit dem Abbau des Wohlfahrtsstaats abzuschaffen ist verantwortungslos, da es Armut und Ungleichheit verfestigt." (S. 13)

Zum 1): Ja, Erwerbstätigkeit eröffnet Erfahrungsmöglichkeiten eigener Art, die Kooperation mit Kollegen bezogen auf einen gesetzten Zweck usw. Sie kann Selbstbewusstsein und Autonomie bekräftigen, was für andere Tätigkeiten allerdings ebenso gilt und keineswegs Erwerbstätigkeit vorbehalten ist. Aber: weder entstehen Autonomie und Selbstbewusstsein in Erwerbstätigkeit, noch sind sie davon abhängig. Sie bilden sich in der Sozialisation, gehören zu den vorberuflichen Erfahrungen und wirken in die Berufstätigkeit hinein. Erwerbstätigkeit, das unterschlägt Bosch, bedeutet zugleich die Erfahrung der vollständigen Ersetz- bzw. Austauschbarkeit, der Einzelne ist dem Kooperationszweck untergeordnet, seine Aufgaben sind vorgegeben durch den Zweck, er zählt nicht um seiner selbst willen. Sein Beitrag besteht also nur darin, an der Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen mitzuwirken. Das ist viel wert, mehr aber auch nicht. Bosch unterschlägt vollkommen die Seite des Wirkens, die sich auf das Gemeinwesen bezieht, wo der Einzelne eben als ganze Person in ihrer Einzigartigkeit zur Geltung kommt, z. B. in der Familie, mit Freunden, aber auch als Bürger - dort ist er nicht austauschbar, es geht um ihn als ganze Person (siehe dazu auch hier und hier).

Zum 2): Ein BGE erlaubt es ja erst, Angebot anzunehmen, ohne mit Leistungsentzug bedroht zu sein, es ist die beste Basis, um sich freiwillig Hilfe zu suchen. Keineswegs führt ein BGE dazu, solche Angebote nicht vorzuhalten, beides hat nicht miteinander zu tun. Dass Bosch die heutigen Verwerfungen so leichtfüßig übergeht, die aus der Machtasymmetrie zwischen Sozialverwaltung und Leistungsbeziehern resultiert, kann nur erstaunen. Alles Wohlwollen von "Fallmanagern" und zuständigen Mitarbeitern ändert an diesem Gefälle grundsätzlich nichts.

Darüber hinaus schreibt er:

"Das Ziel des BGE “…. to make less unequal real freedom, possibilities and opportunities“ (vPV 2017: 107) wird verfehlt. Gleichzeitig aber – und das ist vielleicht der wichtigste Aspekt der verborgenen Agenda – lenkt man die politischen Energien der zahlreichen Unterstützer eines BGE von der Unterstützung sinnvoller Vorhaben ab. Gegenüber einer einschmeichelnden Rhetorik mit so vielen Versprechungen sollte man daher misstrauisch werden." (S. 14)

Eine "verborgene[n] Agenda" soll es geben, welche wäre das? Eine sonderbare Unterstellung, die Bosch hier äußert, ist die Argumentation bei Van Parijs/ Vanderborght doch transparent. Jeder kann sich, je nach Ausgestaltung eines BGE, vor Augen führen, was es verändern würde bzw. müsste sich mit etwaigen Konsequenzen befassen. Wenn es zu einer Einführung kommen sollte, werden all diese Folgen öffentlich diskutiert werden müssen, die es mit sich bringen könnte. Ist das nicht ein gewöhnliches Vorgehen in einer Demokratie? Und geschieht das nicht schon seit Jahren, ist nicht Boschs Beitrag selbst ein solcher in der Diskussion? Bosch lässt die Argumente nicht gelten und wirft ihnen "einschmeichelnde[...] Rhetorik" vor, gilt das denn für seine Ausführungen ebenso?

Fassen wir zusammen: Bei aller Vielfalt der Einwände, die Bosch thematisiert, zitiert er doch äußerst selektiv (zu diesem Phänomen siehe hier) und beschränkt sich auf zwei Autoren, was der Differenziertheit der Debatte nicht entspricht. Götz W. Werner, der wichtige Überlegungen in die Diskussion eingebracht hat, wird an wissenschaftlichen Maßstäben gemessen, was doch einigermaßen abwegig ist, als könnten Überlegungen nicht sachhaltig sein ohne eine entsprechende wissenschaftliche Fundierung. An Boschs Beitrag lässt sich erkennen, dass er eine ganz bestimmte Expertise heranzieht und eine andere nicht, der Vorwurf, den er an andere richtet, also für ihn selbst ebenfalls gilt. Wer Sachlichkeit in der Diskussion fordert, muss ihr selbst verpflichtet sein.

Sascha Liebermann

31. Mai 2022

Finde den Fehler...

...- denn zwischen Bedingungslosem Grundeinkommen und Solidarität besteht kein Gegensatz. Auch wenn es ein BGE gibt, stellt sich die Frage für jeden, was er beitragen kann und will, doch sie stellt sich in aller Offenheit und wird nicht auf Erwerbsbeteiligung beschränkt, und sie stellt sich umfassender, denn jegliches Engagement zählt, auch wenn es nur dazu dient, den eigenen Alltag gut bewältigen zu können, weil das eine große Herausforderung ist. Ausgangspunkt muss hierbei die vorbehaltlos geltende Anerkennung der Bürger um ihrer selbst willen sein, denn sie tragen das Gemeinwesen. Wer daran zweifelt, zweifelt an den Grundfesten der Demokratie.

Sascha Liebermann

 

3. Juni 2019

Nicht nur die SPD ist krank und arm dran…

…sondern dies sind – wie man Pressemeldungen am Ende des letzten Monats entnehmen konnte – auch 80 Prozent der deutschen Arbeitnehmer: sie spüren die Folgen eines zu stressigen Arbeitsalltages, sowie 17 Prozent der Renter: sie sind heute von Armut bedroht.

Der Stress im Job führt bei den Arbeitnehmern vor allem zu Anspannung (57 Prozent), zu Unruhe (44 Prozent) und Schlafstörungen (40 Prozent) (Hellweger Anzeiger v. 30. Mai 2019); eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirrschaftsforschung (DIW) weist darauf hin, dass es im Jahr 2045 bereits 21 Prozent der Rentner sein könnten, die vom Armutsrisiko betroffen sind.

Da haben wir doch ein Heilmittel für die SPD – denn ein Thema, ein sachhaltiges Ziel, für das zu streiten sich lohnt, ist es, was diese Partei braucht, nicht einen neuen Sänger an der Parteispitze. Aber um dieses Thema tatsächlich sachhaltig anzugehen, bedürfte es eben einer Öffnung für radikale Lösungen, nicht ein Weiter-So mit Drehen an dieser (Mindestrente) oder jener (Kindergrundsicherung) Stellschraube.

Was könnte die Rettung für die Traditionspartei sein, die doch einmal für den Kampf für Demokratie und für den Zusammenhang von Solidarität, Freiheit und Sicherheit (Herbert Wehner) stand? Zeitgemäß ließe sich diese Tradition fortsetzen und erneuern: Ein offensives Eintreten für ein Bedingungsloses Grundeinkommen würde nicht nur die SPD wieder nach vorn, sondern eben auch unser Gemeinwesen voranbringen…

Thomas Loer

21. März 2019

"Fehlt uns die Solidarität?" - eine Diskussion im SWR mit...

... Prof. Dr. Heinz Bude, Soziologe, Universität Kassel
Dr. Rainer Hank, Publizist und Kolumnist u.a. für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung
Prof. Dr. Stephan Lessenich, Soziologe, Ludwig-Maximilians-Universität München
Gesprächsleitung: Michael Risel 

Hier geht es zum Podcast 

16. Januar 2019

BGE macht Ausbeutung zum Grundprinzip für alle...

 ...so steht es in der Kurzfassung des Memorandums 2018 der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik (ab S. 9). Da die Überschrift aus dem Text sinngemäß herausgenommen ist, hier die Passage im Zusammenhang:

"Der beste Armutsschutz in einer Gesellschaft sind Vollbeschäftigung, eine zumindest verteilungsneutrale Lohnpolitik und armutsfeste Lohnersatz und Existenzsicherungsleistungen.
Beim BGE geht es darum, dass Menschen andere Menschen für sich arbeiten lassen. Im Kapitalismus kann das bislang die Unternehmerin bzw. der Unternehmer für sich beanspruchen. Das BGE macht dies zu einem Grundprinzip für alle. Ökonomisch nennt man das Ausbeutung."

Damit ist alles gesagt, was die Stellungnahme für die BGE-Diskussion zu bieten hat, denn das Solidarverständnis der Arbeitsgesellschaft wird gegen das Solidarverständnis der Bürgergemeinschaft in einer Demokratie hochgehalten.

Sascha Liebermann

18. März 2018

Verantwortung geben oder belassen? ...

...auf diese Frage könnte man das Streitgespräch zwischen Marcel Fratzscher und mir bringen, das im Deutschlandfunk, in der Sendung "Streitkultur", am 17. März gesendet wurde.

Schon zu Beginn wurden die Differenzen deutlich. Marcel Fratzscher sorgt sich um die Menschen und möchte ihnen Verantwortung und Chancen geben (ganz ähnlich wie Christoph Butterwegge hier und hier), ich plädierte dafür, ihnen die Verantwortung nicht geben zu müssen, sondern sie ihnen zu lassen, statt sie ihnen zu nehmen. Denn geben kann ich nur etwas, dass jemand vorher nicht hatte. Menschen, genauer: Bürger, haben aber immer Verantwortung, darum kommt niemand herum. Wer nun auf den Gedanken kommt, sie ihnen geben zu müssen, kann nur der Auffassung sein, sie hätten sie nicht ohnehin. Für die Sozialpolitk ist diese Haltung folgenreich, weil sie dann zum Ziel haben muss, diese Verantwortung herzustellen, durch Fördern und Fordern. Damit hat man die Bürger dann entmündigt, um so besser für sie sorgen zu können. Geht man hingegen davon aus, dass die Verantwortung für das eigen Leben beim Einzelnen liegt, dann muss man sicher eher fragen, wie man ihn in der Wahrnehmung der Verantwortung unterstützen kann. Die sich dann stellende Frage führt zu einer autonomiefördernden Sozialpolitik, also einer, die ihn nicht in eine Richtung drängt, sondern im ermöglicht, die Verantwortung, soweit es geht, selbst wahrzunehmen. Dazu gehörten z. B. echte Beratungsangebote statt Zwangsberatungen, die in Vorladungen ausgesprochen werden, die offiziell als "Einladung" daherkommen.

Wie so oft bei BGE-Diskussionen sind Fratzschers Einwände keine, die das BGE treffen, sondern sie greifen erst, wenn bestimmte Unterstellungen gemachte oder Annahmen gesetzt werden. Die Sorge, der Staat könne die Menschen alleine lassen, wie Fratzscher sie mehrfach - auch an anderer Stelle schon - geäußert hat, ist noch allemal eine gute Begründung dafür, die Bürger zu entmündigen. Als sei es nicht so, dass er sie heute, ohne BGE, eben in vielerlei Hinsicht alleine lässt.

Wer echte Angebote will, die nicht mit Sanktionsdrohungen einhergehen, muss den Sozialstaat auf ein anderes Fundament stellen, auf eines, dass Mündigkeit, Selbstbestimmung und die bedingungslose Geltung der Grundrechte in unserer politischen Ordnung ernst nimmt. Solange das nicht geschieht, bleibt der Sozialstaat einer, der vorgibt, wohin sich jemand zu entwickeln hat. Dazu steht Fratzscher, das hält er für solidarisch, er sprach in der Diskussion vom Geben und Nehmen, das zu Solidarität gehöre, sie sei keine Einbahnstraße. Die Frage ist aber, welches Geben und Nehmen? Fratzscher bezog das nur auf Erwerbstätigkeit, wie sein Verweis auf alternative Modelle wie den Lebenschancenkredit erkennen ließ. Geben und Nehmen in einer Demokratie wie der unseren heißt aber, die Autonomie der Bürger radikal anerkennen, wie in den Grundrechten, und dann davon ausgehen, dass sie sich einbringen - was sie tatsächlich auch ohne Sanktionsinstrumente tun. Wer das bezweifelt, lebt mit einer Demokratie gefährlich und muss stärker auf Beaufsichtigung setzen. Wenn Fratzscher am Ende meint, die Vorstellung der BGE-Befürworter sei naiv, müsste ihm entgegnet werden, naiv ist, an einer Autonomie zu zweifeln, die längst Realität ist, die aber offenbar manche nicht wahrhaben wollen.

Sascha Liebermann

3. November 2016

Will Andrea Nahles den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer abschaffen?...

...darauf müsste sie hinwirken, wenn man ihre Antwort im "Bürgerdialog. Gut leben in Deutschland. Was uns wichtig ist" ernst nimmt. Wer der Auffassung ist, dass mit einem BGE "Millionen Menschen staatliche Leistungen bekommen sollen, die sie gar nicht brauchen", der kann am Grundfreibetrag (siehe frühere Kommentare von mir dazu hier und hier), der sich aus dem allgemeinen Existenzminimum herleitet, nicht festhalten.

Hier die Passage aus dem Blog, in dem Andrea Nahles geantwortet hat.

"Sandra78 fordert ein bedingungsloses Grundeinkommen. Damit gäbe es z. B. auch eine Chance, die ländlichen Regionen Deutschlands wiederzubeleben. Auch Rainers findet: "Die Einführung eines Grundeinkommens würde die Menschen von finanziellen Ängsten befreien. Wenn die Grundbedürfnisse gedeckt sind, dann werden die Menschen kreativ sein und mehr für die Gesellschaft leisten." Wie stehen Sie zum bedingungslosen Grundeinkommen?

Andrea Nahles: Das bedingungslose Grundeinkommen steht im klarem Widerspruch zu unserem solidarischen Sozialstaat, in dem Bürgerinnen und Bürger füreinander einstehen – Gesunde für Kranke und Pflegebedürftige, Junge für Alte, Arbeitende für Arbeitsuchende. Hinter unserem Modell der Sozialversicherung steht der Gedanke von Geben und Nehmen, der Gedanke also, dass man sich mit eigenem solidarischem Handeln den Anspruch erwirbt, selbst solidarische Unterstützung einzufordern. Man kann ein Sozialsystem nicht gegen das Gerechtigkeitsempfinden der Mehrheit der Bevölkerung organisieren. Wer erklärt denjenigen, die im Schweiße ihres Angesichts hart arbeiten, Steuern zahlen und mit ihrem Einkommen gerade so über die Runden kommen, dass Millionen Menschen staatliche Leistungen bekommen sollen, die sie gar nicht brauchen?"

Zu Nahles Haltung und ihrem Verständnis davon, dass Bürger füreinander einstehen, darf ich auf einen früheren Kommentar verweisen.

Sascha Liebermann

6. September 2016

"Wie solidarisch ist Deutschland" - eine Dokumentation...

...und wieder Argumente mehr für das Bedingungslose Grundeinkommen.

19. Mai 2012

Wer hat was vom Grundeinkommen?

In der jüngsten Sendung von Markus Lanz (ZDF, 17.5.) war der politische Geschäftsführer der Piratenpartei, Johannes Ponader, zu Gast. Lanz setzte damit fort, was im letzten Jahr nach den ersten Erfolgen der Piratenpartei zu beobachten war - Vertreter der Piratenpartei waren immer wieder zu Gast. Dieses Mal allerdings wurde dem Bedingungslosen Grundeinkommen mehr Raum gegeben als zuvor. So konnten die Chancen, die ein BGE bietet, besser aufgezeigt werden, auch wenn es im Fernsehen aufgrund der knappen Zeit schwierig bleibt, die Idee darzulegen, denn nicht nur der Moderator fragt und fällt ins Wort, die anderen Gäste schalten sich ebenfalls ein. Johannes Ponader hat es dennoch gut hinbekommen, einen Einblick zu geben. Er eröffnete seine Darlegung mit einer grundsätzlichen Frage, auf die das BGE antwortet: "Was habe ich für ein Bild von der Gesellschaft" - oder anders formuliert: Wie wollen wir zusammen leben? Er stellte dann heraus, wie wichtig es sei, Entscheidungsfreiräume des Einzelnen zu stärken; auch anders Aspekte wurden angesprochen z.B. die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.

An einer Stelle konnte man stutzen, sie findet sich ziemlich zu Beginn der Erörterungen (ca. ab Minute 21 oder bei Youtube). Ponader erläuterte, wie sich das BGE für Geringverdiener auswirkt und sagte dann: "Die, die wirklich mehr haben [durch ein BGE, SL] als heute, das sind die, die heute durch ihre Arbeit auch nicht mehr verdienen als jemand der Sozialleistungen bekommt". Konsens bestand darin, dass der, der arbeitet, mehr haben soll als der, der nicht arbeitet (dazu weiter unten). Aber stimmt das denn, haben nur sogenannte Geringverdiener wirklich mehr durch ein Grundeinkommen und die anderen, gut Verdienenden, nicht?

Betrachtet man die Auswirkungen eines BGE rein rechnerisch, also nur von der Seite her, welches Einkommen einer Person nach Einführung des BGE und nach Abzug etwaiger Steuern zum Verbrauch zur Verfügung steht, dann mag sich für diejenigen, die gut verdienen, nichts ändern. Systematisch betrachtet hingegen (siehe auch "Rechnerisch oder systematisch?") ändert sich alles. Selbst wenn das zum Verbrauch verfügbare Einkommen in derselben Höhe wie vor Einführung des BGE bestehen bleibt, so setzt es sich doch anders zusammen. Das Fundament, den Boden, auf dem der Einzelne fest steht, bildet das BGE - als Leistung der Bürgergemeinschaft an sich selbst. Es ist Ausdruck einer Solidarität, in deren Zentrum nicht Bedürftigkeit und Hilfe stehen, wie heute, sondern die Anerkennung des Einzelnen und des Gemeinwesens um seiner selbst willen. Das BGE ist ein Bürgereinkommen, kein Gehalt, kein Lohn und keine kompensatorische Leistung.
Es ist nicht mit Anspruchserwerb und Beitragsfinanzierung verknüpft, es stellt eine aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanzierte Leistung dar. Es ermöglicht, verlangt aber nicht. In der Diskussion, auch von Befürwortern, wird diese systematische Veränderung häufig unterschätzt, eine Veränderung, die Folgen für alle hat, nicht nur für die Geringverdiener. Allzuschnell wird davon gesprochen, Wohlhabende bräuchten es doch nicht, für sie sei ein BGE "Peanuts". Schon ist die Bedürftigkeit als Kriterium wieder da, die man doch hinter sich lassen will. Auch wird ihnen flugs unterstellt, dem Gemeinwesen ja gar nicht, den Privatinteressen ausschließlich, zumindest aber vorrangig dienen zu wollen. Da wirken Feindbilder fort. Mancher Befürworter ist womöglich selbst noch einer Vorstellung verhaftet, die Solidarität, Wohlstand und Lebensqualität in verfügbarem Einkommen bemisst und sonst in nichts. 

Es ist genau dieser Unterschied, der Anerkennung des Einzelnen und des Gemeinwesens um seiner selbst willen, der den Unterschied ums Ganze macht, der auch BGE und Negative Einkommensteuer voneinander trennt, nicht graduell, sondern systematisch. Nur ein BGE stellt heraus, dass die Existenz des Gemeinwesens und seiner Bürger Selbstzweck ist, dass alle im selben Boot sitzen, jeder von jedem abhängig ist, insofern alle auf die Bereitschaft aller vertrauen müssen, zum Wohle des Ganzen wirken zu wollen. Daran führt kein Weg vorbei.

Sascha Liebermann