Aber die Bedingungslosigkeit wäre doch genau das, was Freiraum schüfe, den es Ihnen zufolge braucht. Dass eben nicht vorweggenommen ist, was zu tun ist, sondern unternehmerisches Handeln "bloß" ermöglicht wird.
— BGE Eisenach (@bge_esa) April 23, 2026
...deswegen darf es nicht bedingungslos sein. Woher aber kommt denn wohl der Impetus, wenn nicht aus der inneren Bereitschaft, Möglichkeiten ergreifen zu wollen?
Das ist der Unterschied zwischen einem solchen Vorschlag und der Verständnis des Unternehmerischen, wie es Götz W. Werner artikuliert hat (siehe auch hier)
Sascha Liebermann
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