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31. Januar 2019

"Ein Cappuccino für die Armen" - private Mildtätigkeit versus sozialpolitische Sicherheit...

...darum ging es in einem Gespräch mit Claudia Pinl, die sich in ihrem Buch mit der Frage beschäftigt, ob die Förderung bürgerschaftlichen Engagements (siehe dazu auch hier) mit dem Abbau öffentlicher Daseinsvorsorge einhergeht, welche Formen dies angenommen hat (hier kommen z. B. die Tafeln zur Sprache) und inwiefern dadurch von der politisch relevanten Frage abgelenkt wird, Daseinsvorsorge verbindlich sicherzustellen.

Zu diesem Zusammenhang passt es, dass gerne über Steuern geschimpft wird, sie als legaler Raub betrachtet werden, so als ließe sich für ein politisches Gemeinwesen mit hoheitlichen Aufgaben vermeiden, diese durch Steuereinnahmen zu ermöglichen (siehe dazu "Gelächter statt Kritik"). Transportiert wird mit dieser Redeweise eine Verachtung oder Geringschätzung staatlicher Einrichtungen, als könne auf sie verzichtet werden und gehe nichts Bedeutsames verloren. Dabei ist es die Verlässlichkeit rechtstaatlicher Gefüge, die die moderne Demokratie von Willkürherrschaft unterscheidet. Sie schafft die Verlässlichkeit für jegliche Form von Engagment, sei es politisch, sei es bürgerschaftlich, sei es wirtschaftlich, weil die Bürger Träger der politischen Ordnung und ihres Rechts ist.

Die Frau Pinl beschäftigende Frage ist nicht neu, aber von großer Bedeutung. Sie macht deutlich, dass es eine Gestaltungsentscheidung ist, ob man z. B. mittels sozialstaatlich garantierter, damit politisch legitimierter Leistungen Einkommenssicherheit schafft oder durch die freiwillige Leistung privater Spender oder Stifter. Während erste aus der Fürsorgeverpflichtung eines Gemeinwesens erwachsen, sind letztere niemandem Rechenschaft schuldig und können deswegen jederzeit ausgesetzt werden (sofern dem keine Vereinbarung entgegensteht, die vertraglich festgelegt wurde). Letztere können deswegen mehr oder weniger "großzügig" (siehe auch hier) ausfallen, erstere müssen sich daran messen lassen, wie gut sie der Fürsorgeverpflichtung entsprechen.

Es geht nicht darum, beides gegeneinander auszuspielen, denn private Förderer können sehr kurze Wege nehmen, um etwas zu ermöglichen, sie können einspringen, wo es Lücken gibt (für Künstler z. B. sehr wichtig in Gestalt von Förderstipendien), können Dinge anstoßen, doch können sie die staatlich organisierte Alimentierung nicht ersetzen. Das gilt ganz besonders in Bereichen, die einen Schutzraum benötigen, um radikal vorgehen zu können, wie Wissenschaft und Kunst. Dass heute vielfach Sponsoring an die Stelle von Mäzenatentum getreten ist, macht es im Bereich privater Förderung nicht einfacher.

Nicht überraschend ist, dass ein BGE hier ebenso neue Wege beschreiten würde, denn eine staatlich garantierte Daueralimentierung, die keinem anderen Zweck diente, als der Einkommenssicherung im Sinne einer Grundversorgung, würde sowohl eine Abkehr von gegenwärtig praktizierter Sozialpolitik als auch von zweckgebundenden Stipendien oder vergleichbaren privaten Förderungen bedeuten.

Sascha Liebermann

5. Juni 2015

Großzügigkeit oder Rechtsanspruch?

Vor wenigen Wochen habe ich einen Beitrag von Norbert Häring zum Bedingungslosen Grundeinkommen kommentiert, er nahm dazu Stellung (siehe hier). In diesem Beitrag hatte ich einen interessanten Aspekt übersehen, der für die Grundeinkommensdiskussion wichtig ist und deswegen hier aufgegriffen werden soll.

Norbert Häring schrieb dort:

"…Ich sehe den gemeinsamen Kern der verschiedenen Vorschläge für ein bedingungsloses Grundeinkommen darin, dass jedem durch Geldtransfer ein auskömmliches Mindestmaß an Konsum und die Mittel für würdige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantiert werden soll – und zwar ohne Bedingungen. Alles vor dem Spiegelstrich finde ich erstrebenswert. Es wird auch in einem Sozialstaat wie dem unseren versucht umzusetzen. Dabei kann man sich streiten, ob die Umsetzung gut gemacht ist und ob die Transfers großzügig genug sind. Ich bin für mehr Großzügigkeit [Hervorhebung SL], sowohl bei der Höhe der Transfers, als auch bei den Bedingungen und der Überprüfung der Einhaltung dieser Bedingungen."

Geht es beim Bedingungslosen Grundeinkommen um Großzügigkeit? Nein, denn Großzügigkeit ist eine freiwillige Leistung, die gewährt werden kann oder auch nicht. Das BGE hingegen soll als Rechtsanspruch abgesichert werden und muss sich daran messen, ob es dem Geist der Demokratie entspricht, indem es die Selbstbestimmung der Bürger stärkt. Wer also will, dass die Bürger freier agieren können, muss Bereitstellungsmodus und Höhe an ihnen ausrichten, nicht an Großzügigkeit.

Sascha Liebermann