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10. September 2021

Einstige Befürwortung, heutige Ablehnung - Norbert Häring über Wolfgang Streeck treffend, übersieht allerdings Oskar Lafontaine

Norbert Häring beschäftigt sich in einem Blobbeitrag mit der Haltung Wolfgang Streecks, Prof. em. und ehemaliger Direktor des Max Planck Instituts für Gesellschaftsforschung, zu seinen früheren Einlassungen zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik Ende der 1990er Jahre. Warum das alles kann man sich fragen, ist Streeck doch heute ein vehementer Kritiker der Entwicklung der vergangenen Jahre oder Jahrzehnte? Weil er sich von seinen früheren Äußerungen nie öffentlich distanziert hat, obwohl er zu denjenigen gehört, die viel und regelmäßig publizieren. Warum wäre eine Distanzierung und zumindest erläuternde Einordnung zu seinen damaligen Ausführungen wichtig? Weil seine damaligen Einlassungen genauso klingen, wie die einst vorherrschende Haltung einer "welfare to work"-Politik. Häring zitiert hierfür folgende Passage aus einem bekannten Spiegelartikel, den Streeck gemeinsam mit Rolf Heinze veröffentlichte:

"Das wichtigste Instrument einer neuen Arbeitsmarktpolitik im Übergang zur Dienstleistungsgesellschaft ist – der Markt. (…) Aus Arbeit herausgenommen zu werden ist weder eine Wohltat noch gar ein Recht; (fast) jeder Arbeitsplatz ist besser als keiner, auch deshalb, weil die wichtigste Voraussetzung dafür, einen besseren Arbeitsplatz zu finden, darin besteht, erst einmal überhaupt einen zu haben. Auch neigen Menschen dazu, sich in Abhängigkeit und Randständigkeit einzurichten, wenn ihnen die Erfahrung vorenthalten wird, daß sie für sich selbst sorgen können.

In unseren nordwesteuropäischen Nachbarländern weiß man längst, daß es zu den Solidaritätspflichten der Gemeinschaft gehört, ihre Mitglieder nicht vor Marktzwängen zu schützen, die sie dazu bewegen könnten, sich noch einmal aufzuraffen. (…) Lohnkostenzuschüsse sollten bevorzugt an Zeitarbeitsfirmen gezahlt werden, die Arbeitslose zu tariflichen Bedingungen einstellen. Tariflich geregelte Beschäftigung in Zeitarbeitsfirmen ist ein idealer Weg, soziale Sicherung und Flexibilität miteinander zu verbinden. (…) Die sich abzeichnende Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien und die Politik eines raschen Entzugs von Leistungen bei Ablehnung eines Beschäftigungsangebots müssen konsequent verwirklicht werden. (…) Auch wäre ein vermehrter Einsatz von Zeitarbeitsfirmen nur möglich, wenn auch von Arbeitslosen ein höheres Maß an räumlicher und beruflicher Mobilität erwartet werden könnte."

Streeck mag mit manchem der damals realisierten Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik nicht einverstanden gewesen sein, der Geist, der aus diesem Artikel indes spricht ist der von "workfare". Häring übersieht allerdings, dass auch Oskar Lafontaine damals ein Vertreter dieser Haltung war, auch er hat eine erstaunliche Wandlung durchgemacht, ohne sich von seinen Äußerungen öffentlich zu distanzieren - zumindest ist mir keine solche Distanzierung bekannt. Im Deutschen Bundestag schlug er damals folgendes vor:"Ich möchte zu den Angeboten auf dem Arbeitsmarkt eines hinzufügen: Wir können hier von Skandinavien und vielleicht auch von den angelsächsischen Ländern noch lernen. Das ist meine Überzeugung. Wir können lernen, daß das Angebot auf dem Arbeitsmarkt allein nicht ausreichend ist; vielmehr muß es mit Maßnahmen verbunden sein, die dazu führen können, daß Mitbürgerinnen und Mitbürger, die dieses Angebot nicht annehmen wollen, mit Kürzungen und Streichungen bei den sozialen Transferleistungen zu rechnen haben. Ich meine, daß es nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten in unserem Staat gibt. Dies muß auch in der Sozialgesetzgebung zum Ausdruck kommen." (Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 14/ 20 – 14. Wahlperiode, 20. Sitzung, 23. Februar 1999, S. 1408)

Streeck wie Lafontaine entsprachen damit ganz dem Zeitgeist, denn in den USA war unter Clinton schon der Weg zu "workfare" beschritten worden, in der Schweiz ebenso, "Wisconsin works" galt als Vorbild in der deutschen Debatte über Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Jüngst ging die Meldung "Unionspolitiker fordern Arbeitsdienst für Langzeitarbeitslose" durch die Medien - workfare feiert Urständ. Ist das überraschend?

Keineswegs. Solange am normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit unbeirrt festgehalten wird, solange ist es kaum möglich, die entsprechende Haltung aufzugeben, dass diejenigen, die nicht erwerbsbereit oder nicht erwerbswillig sind, mit Sanktionen bedroht werden müssen. Das war im existierenden Sozialstaat von Anbeginn so, schon mit Einführung des Bundessozialhilfegesetzes (siehe hier und hier), hat allenfalls eine Verschärfung durch die Agenda 2010 erfahren. Nun gibt es deutliche Kritik an Sanktionen, doch der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit wird dabei meist nicht in Frage gestellt, auch von Norbert Häring nicht, wie seine doch recht undifferenzierte Kritik am Bedingungslosen Grundeinkommen in der Vergangenheit erkennen ließ (siehe hierhier und hier). Das ist umso überraschender, als er sehr wohl Distanz zu einer Haltung erkennen lässt, die Erwerbstätigkeit über alles stellt, wenn er z. B. eine vorschnelle Verabschiedung des Ehegattensplittings kritisiert.

Es ist also wohlfeil, das bestehende Sanktionssystem mit allen Stigmatisierungseffekten zu kritisieren, seinen Dreh- und Angelpunkt aber nicht antasten zu wollen. Was damals, Ende der 1990er Jahre Zeitgeist gewesen ist, ist als Haltung nicht wirklich verschwunden, wird jedoch häufig nicht offen eingestanden.

Sascha Liebermann

24. August 2021

Umfragehochs und Abstimmungstiefs...

...eine Notiz von Norbert Häring mit Blick auf vergangene Umfragehochs der SPD und den realen Wahltiefs. Am Ende merkt Häring an, dass es an den Modellen und der Datenbearbeitung liegen können und zeigt sich vorsichtig, weil er darüber zu wenig wisse. 

Methodisch können zwei entscheidende Punkte angemerkt werden, weshalb Meinungsumfragen weit abweichen können von nachfolgenden Entscheidungen, also realem Handeln im Unterschied zu hypothetischem. Umfragen fragen hypothetisches Handeln ab bzw. in der Hierarchie von Wissensformationen eine Ebene, die oberflächlich und schwankend ist: Meinungen (meist wird von "Einstellungen" gesprochen). Es handelt sich um Einschätzungen zu einer Frage, die aber nicht tatsächliches Handeln abbilden.

Das erklärt auch, weshalb Nachwahl-Befragungen (exit-Polls) erheblich treffsicherer sind als die "Sonntagsfrage". Gravierender noch ist der Umstand, dass Umfragen standardisierte Daten erzeugen, d. h. den Befragten Antworten vorgeben, die sie wählen müssen, ohne sich konkret in der eigenen Sprache ausdrücken zu können. Die vom Individuum und seinen Deutungswidersprüchen weit abstrahierenden standardisierenden Daten erlauben so keinen Einblick in die differenzierten Deutungsmuster von Befragten und ihre handlungsleitenden Überzeugungen, durch das methodische Vorgehen wird der Forschungsgegenstand erheblich zurechtgestutzt.

Ganz anders ist das bei nicht-standardisierten Verfahren, wie sie in der interpretativen bzw. fallrekonstruktiven Forschung zum Einsatz kommen. Trotz einer äußerst differenzierten Methodendiskussion in den Sozialwissenschaften sind diese Verfahren in der Öffentlichkeit wenig bekannt, allenfalls unter dem Stichwort qualitative Forschung, das allerdings ziemlich unscharf ist und sogar standardisierte Auswertungsverfahren einschließt. In den Sozialwissenschaften sind die nicht-standardisierten Verfahren zwar etabliert, im Selbstverständnis der Disziplinen dominieren jedoch die standardisierten Verfahren, die gemäß dem naturwissenschaftlichen Messverständnis als präzise gelten, obwohl sie hochartifizielle Datensammlungen hervorbringen.

Daraus könnte man den Schluss ziehen, dass solchen Umfragen keine Beachtung geschenkt werden sollte. Stattdessen wären Politiker, sofern sie es nicht ohnehin tun, gut beraten, mit den Bürgern direkt zu sprechen, sich vielfältige Eindrücke von den Sorgen zu verschaffen. Manches Mal hört man von erfahrenen Politiker auch den Ausspruch "Das ist doch nur eine Umfrage". Das ist treffend und wird dem Stellenwert gerecht. Auch die Diskussionsrunden an den Wahlabenden sind hypothetisches Gerede, an dem sich die Parteien nicht beteiligen sollten, sie sind Ausdruck medialer - kulturindustrieller - Vereinnahmung des Politischen. Wirkliche Verhandlungen können erst beginnen, wenn klar ist, wie die Wahl ausgegangen ist, das steht erst Tage später fest.

Insofern ist auch eine solche Befragung, die selbst einräumt, dass Zustimmung zu einem BGE nicht mit Reformbereitschaft einhergeht, wenig aussagekräftig. Denn, welchen Stellenwert hat Zustimmung, wenn sie nicht zu Veränderung führt? Oder liegt die Diskrepanz auch hier wieder an der Methodik?

Siehe meinen früheren Kommentar dazu hier und hier.

Sascha Liebermann

7. Dezember 2020

"Was Mittelschicht genannt wird ist in Wahrheit schon die Reichenschicht"...

 ...ein Beitrag von Norbert Häring in seinem Blog über die Definition von Mittelschicht und willkürlich gewählte Vergleichspunkte.

3. Juli 2020

Ein Bedingungsloses Grundeinkommen als Entmündigungsinstrument? Vermeintliche Entmündigung kritisieren, sie dann selbst praktizieren

Norbert Häring hat einen Beitrag zum "universellen Grundeinkommen" verfasst, auf den ich gestern schon hinwies. Er greift hierbei offenbar auf die Übersetzung des in der internationalen Diskussion gebräuchlichen Begriffs "universal basic income" zurück. In der deutschen Diskussion wird meist vom Bedingungslosen Grundeinkommen gesprochen. Wer sich ein wenig kundig macht, findet dazu auch Kriterien, die charakterisieren, wovon die Rede sein soll, so z. B. beim Basic Income Earth Network oder dem Netzwerk Grundeinkommen. Wir reden hierbei also über etwas, das relativ deutlich eingegrenzt werden kann, auch wenn das in der öffentlichen Diskussion nicht immer beachtet wird, so dort, wo der Begriff für vollkommen andere Vorschläge wie z. B. ein "Solidarisches Grundeinkommen" gekapert oder auch einmal behauptet wird, Hartz IV sei ja so etwas wie ein Grundeinkommen.

Härings Beitrag "Das universelle Grundeinkommen: Der feuchte Traum des Weltwirtschaftsforums" lässt schon vom Titel her aufhorchen, denn bislang ist das Weltwirtschaftsforum (WEF) nicht mit klaren Ausführungen dazu hervorgetreten, die mir bekannten Artikel benutzen in der Regel lediglich das Schlagwort oder lassen sogleich erkennen, dass es nicht ganz ernst gemeint ist mit der Bedingungslosigkeit. Was ist z. B. ein "modest minimum", als das ein BGE in einem Artikel, auf den Häring verweist, beschrieben wird? Weshalb wird es in Verbindung gebracht zur Aufrechterhaltung von "incentives to have a job"? Schimmert hier beim WEF schon die Sparversion eines Grundeinkommens durch? Wenn das so schnell klar wird, Häring weist selbst auf Bezugsbedingungen hin, die ein von ihm zitierter Autor sich vorstellen kann, weshalb dann der irreführende Titel ohne weitere Differenzierung? Das WEF baut sich eben selbst eine Variante, muss sich dann aber sagen lassen, dass sie mit dem UBI oder BGE nach den genannten Kriterien schon nichts mehr zu tun hat. Damit könnte das Thema beendet sein.

Häring scheint es indes noch um etwas anderes zu gehen, er verknüpft die Unterstützung für ein Grundeinkommen mit Themen, die ihn schon länger beschäftigen, wie die Abschaffung des Bargeldes oder Massenüberwachung. Hängt denn das eine notwendig mit dem anderen zusammen? Auch lassen sich alle möglichen Szenarien durchspielen, wie dann - Häring zitiert Daniel Stelter - die Bedingungslosigkeit mit immer weiteren Bedingungen versehen wird. Sicher, jeder Vorschlag kann verwässert, verkehrt, unterlaufen werden, aber was hat das mit dem BGE zu tun?

Eine Organisation, deren Vorhaben zum Grundeinkommen, zitiert werden, ist GiveDirectly. Ihre Vorhaben sind unter denjenigen, die sich ernsthaft mit einem BGE befassen, durchaus kritisiert worden, aus verschiedenen Gründen, unter anderem auch, was es bedeutet, wenn ein solcher Versuch von einer amerikanischen Organisation in einem nicht-amerikanischen Land stattfindet. Wer wird da zum Versuchskaninchen gemacht? Häring lässt sich über die Höhe der Beträge aus, die in Kenia, eines der Projekte, fließen, erwähnt aber nicht, dass in dem Dorf, auf das sich der von ihm erwähnte Spiegel-Beitrag bezieht, das Durchschnittseinkommen unter 2 USD am Tag liegt. Das hätte immerhin die Relationen des Projekts deutlich werden lassen.

Dass Befürworter eines BGE im Silicon Valley der in den USA verbreiteten staatsaversen Vorstellung von Grundeinkommen anhängen, überrascht doch nicht. Häring erwähnt selbst, wie stark der libertäre Geist in den USA ist. Das rührt er dann in einen Topf mit solchen Überlegungen wie von Scott Santens, dass ein BGE (abhängig von der Betragshöhe in Kaufkraftverhältnissen) die Verhandlungsmacht von Arbeitnehmern bzw. die Situation von Selbständigen erheblich verbessern kann. Wäre das denn nicht so? Das allerdings ist nicht libertär, zumal Santens, wie Häring zitiert, eben nicht für die Abschaffung bedarfsgeprüfter Leistung ist, gleichwohl aber sieht, dass ein BGE ein Teil der Leistungen substituieren kann. Ja, einen Teil, was wäre daran das Problem? Dann schreibt er:

"Es gäbe keinen Grund mehr für die lästigen Abweichungen vom perfekten Arbeitsmarkt, wie Mindestlohn, Kündigungsschutz, Tarifverträge, Abfindungen, Diskriminierungsverbote. Denn das alte Argument, die Arbeitnehmer müssten schließlich von ihrer Arbeit leben können, fiele weg, wenn auch “leben” eher als “überleben” definiert wäre, denn als menschenwürdiges Leben mit sozialer Teilhabe."

Folgt das aus einem BGE? Keineswegs, es sei denn, man wählt eine bestimmte Variante. Ist es nicht etwa gänzlich ohne BGE möglich gewesen, die Verschärfungen in den Sozialgesetzbüchern der letzten Jahre herbeizuführen? Haben die Tarifverträge nicht ganz ohne BGE an Bedeutung verloren?  Und wie war das möglich? Erklären lässt sich diese Entwicklung nicht, ohne das erhebliche Misstrauen in die Bereitschaft der Bürger, des Misstrauens auch der Bürger untereinander, etwas beitragen zu wollen. Der Geist von Hartz IV, um es einmal so zu formulieren, hat starken Rückhalt, sonst wäre es so weit nicht gekommen. Selbst Kritiker der Verschärfungen, die sich für die Aufhebung von Sanktionen aussprechen, wie z. B. Christoph Butterwegge, lassen doch auf Rückfrage erkennen, dass sie eine Erwerbsverpflichtung sehr wohl für richtig halten. Die lässt sich aber nicht ohne Sanktionsinstrumente durchsetzen. Wer dennoch eine Abschaffung von Sanktionen fordert, ohne die Erwerbsverpflichtung abschaffen zu wollen, hängt Illusionen nach. Wenn Häring dann schreibt:

"Genau diese Argumentation wird wieder geführt werden, wenn ein sehr kleines Grundeinkommen einmal in weiten Teilen der Welt durchgesetzt worden ist. Dann werden sich diejenigen in den Industrieländern, die für ein relativ hohes oder steigendes Grundeinkommen in ihren Ländern einsetzen, fragen lassen müssen, ob sie nicht lieber solidarisch mit denen in den armen Ländern sein wollen, die nur einen Bruchteil davon bekommen. Zuerst müsse man für ein höheres Grundeinkommen dort eintreten, sonst sei man Nationalist oder gar Rassist."

Der letzte Satz ist übrigens in der gegenwärtigen Diskussion schon zu vernehmen und gar keine Zukunftsmusik - ja und? Man muss sich in Diskussionen ohnehin manches vorhalten lassen, das gehört eben dazu. Häring ist ganz zuzustimmen, dass für Verbesserungen der Lebensbedingungen, auch der Einkommen, gestritten werden muss, sie wird es nicht von selbst geben, doch ein BGE dafür verantwortlich zu machen, dass es solche Diskussionen dann nicht geben würde, wirkt doch so, als wolle er etwas loswerden, das er nicht haben will.

Mit Bezug auf einen Kritiker eines BGE auf der WEF-Website, Daron Acemoğlu, schreibt Häring:

"Acemoğlu ergänzt einen sehr wichtigen Punkt, um den die Möchtegern-Technokratenherrscher aus dem Silicon Valley einen großen Bogen machen. Solche politischen Maßnahmen werden demokratisch ausgehandelt und tragen dazu bei, dass die Leute sich für Politik engagieren. Ein universelles Grundeinkommen als eierlegende Wollmilchsau der Politik tut das Gegenteil: Es wird von ganz oben auf die unbeteiligten Menschen herabregnen gelassen und entmündigt sie."

Wie kommen Acemoğlu (siehe unseren früheren Beitrag dazu hier) bzw. Häring darauf, dass dies beim BGE nicht der Fall sei? In einer Demokratie werden über den parlamentarischen Prozess alle "Maßnahmen" stets ausgehandelt, das gilt für ein BGE gleichermaßen. Von "ganz oben" regnet ohnehin nichts auf die Bürger herab, weil es dieses "oben" auf legitimiert durch das "unten" gibt. Insofern können natürlich Repräsentanten entmündigende Haltungen an den Tag legen, aber ist Acemoğlus These nicht selbst Ausdruck einer solchen Entmündigung? Weshalb sollten die Bürger, es sei denn, sie wollen das, auf Einmischung verzichten? Ist das weniger technokratisch gedacht als auf Seiten der Kritisierten aus dem Silicon Valley? Welche Vorstellung von Demokratie gibt sich hier zu erkennen?

Und weiter schreibt Häring Acemoğlu zitierend:

"Das universelle Grundeinkommen hat alle Merkmale von ‚Brot und Spiele‘, die das römische und das byzantinische Reich nutzten um Unzufriedenheit zu zerstreuen und die Massen ruhigzustellen, anstatt ihnen ökonomische Chancen und politische Mitsprache zu ermöglichen. Viele der heutigen sozialen Probleme hätten ihre Wurzeln in der Missachtung des demokratischen Prozesses. 'Die Lösung ist nicht, genug Krümel zu verteilen, um die Leute daheim, abgelenkt und sonstwie befriedigt zu halten, sondern den demokratischen Prozess wiederzubeleben.'

"Politische Mitsprache" muss den Bürgern in unseren Breiten nicht "ermöglicht" werden, die Bürger müssen sie ergreifen, denn die Möglichkeiten bestehen längst. Man kann manches daran kritisieren, wie die Möglichkeiten genutzt werden und welches Verständnis von Demokratie sich darin zum Ausdruck bringen mag; man kann zurecht Missstände kritisieren oder Entscheidungen, die man nicht teilt; aber daran zu zweifeln, dass es die Möglichkeiten gibt, ist doch ziemlich verwegen. Wenn die Bürger tatsächlich "Brot und Spiele" wollen, werden sie sie auch erhalten, das ist ihr gutes Recht. Zu behaupten, ein BGE würde sie entmündigen oder ruhigstellen, behandelt Bürger wie Unmündige.

Sascha Liebermann

2. Juli 2020

Verklärung des Missbrauchs zur Grundidee - treffend von BGE Eisenach


Norbert Häring, der im allgemeinen interessante Beiträge zu wirtschaftspolitischen Fragen verfasst, ist bislang allerdings auch nicht durch eine unbefangene Auseinandersetzung mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen aufgefallen. Vielleicht war dies hier eine günstige Gelegenheit das fortzusetzen, siehe meinen früheren Kommentar hier.

Sascha Liebermann

19. Mai 2020

"Was heute Mainstream ist, war im Januar Verschwörungstheorie und umgekehrt"...

...Norbert Häring weist auf einen Beitrag des Bayrischen Rundfunks im Rahmen der Sendung "Quer" vom Januar hin, in dem diejenigen, die SARS-CoV2 für gefährlicher als die Influenza halten, als "Verschwörungstheoretiker" eingeordnet werden. Die Sendung soll ja wohl als kritisch gelten, die Macher sollten heute einmal eine Sendung über ihre damalige Sendung machen. Heute sind diejenigen pauschal Verschwörungstheoretiker, die das Gegenteil von damals behaupten.

Die Kategorisierung als "Verschwörungstheorie" bzw. "-theoretiker" kann dazu dienen, jede differenzierte Diskussion abzukanzeln und sollte nur gebraucht werden, wenn tatsächlich entsprechende Darlegungen zu erkennen sind. Dass es solche Theorien gibt, würde ich nicht bestreiten, aber gerade am hier vorliegenden Fall sieht man gut, wie die Abkanzelungen die Seite wechseln, je nach Stimmungslage. Journalismus hat die Aufgabe, differenziert zu berichten, statt Stimmung zu machen.

Siehe hierzu eine Rekonstruktion der Fehleinschätzungen bezüglich des Virus auf der Website der tagesschau.

Sascha Liebermann


28. April 2020

"Geringverdiener kommen beim Kurzarbeitergeld am Schlechtesten weg"...

...darüber schreibt Norbert Häring in Handelsblatt. Interessant ist hier die Wirkung des Kurzarbeitergeldes auf die Lohnsteuerrückerstattung im Zuge der Steuererklärung, es geht also darum, wie sich das Kurzarbeitergeld im Steuergefüge auswirkt. Für unterschiedliche Fallkonstellationen stellt sich die Lage unterschiedlich dar, darüber mehr in dem entsprechenden Beitrag.

2. März 2020

14. Februar 2020

10. Januar 2020

"Das Bruttoinlandsprodukt ökologisch und sozial zu erweitern ist eine verfehlte Strategie"...

...ein aufschlussreicher Beitrag von Norbert Häring, der Einblick in grundlegende Grenzen von Statistik gibt und in die Willkür, mit der Berechnungsstandards festgelegt werden, hier bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt. Diese Kritik ist nicht neu, aber deswegen keineswegs überholt.

17. Dezember 2019

"Die unsichtbare Mietpreisexplosion: Wann Wohnen teurer wird"...

...ein aufschlussreicher Beitrag zur Debatte über Mieten und Mietsteigerung von Norbert Häring im Handelsblatt.

13. Dezember 2019

Meinungsumfragen? Grenzen der Methodik und Manipulation

Diese Frage kommt einem angesichts eines Negativbeispiels wieder in den Sinn, auf das Norbert Häring aufmerksam gemacht hat. Das Meinungsforschungsinstitut Forsa, ein sehr bekanntes in der Branche, ist durch eine, wie Häring es darstellt, manipulative Frage anlässlich einer Umfrage zum neuen SPD-Vorstand aufgefallen (siehe auch diesen Beitrag dazu von Albrecht Müller auf den Nachdenkseiten). Ein Pretest, wie er bei standardisierten Befragungen üblich ist, kann diese Beschränkung nicht aufheben, ist lediglich ein Versuch, die Problematik etwas zu mildern. Es handelt sich schlicht um eine methodische Beschränkung dieser Art der Forschung.

Die Ausarbeitung von Fragebögen ist eine diffizile Angelegenheit, sowohl was die Trennschärfe der darin verwendeten Begriffe betrifft als auch die Suggestivität derselben. Heikel ist auch, dass nicht wirklich erfasst werden kann, wie Befragte die Fragen verstanden haben, das lässt das Instrument nicht zu, bietet es doch nur Antwortskalen an, die Befragten kommen nicht in ihrer Sprache zu Wort. Das ist ein entscheidender Punkt, weshalb diese Art von Befragungen keine wirklich aufschlussreichen Einsichten erlaubt. Darüber hinaus fragen sie nur Meinungen ab, sie sind oberflächlich, erlauben keine Rückschlüsse auf konkrete Deutungsmuster, die für die Entscheidungsfindung, also für Handeln, maßgeblich sind. Im Grunde könnte man ganz auf sie verzichten.

Siehe meinen früheren Beitrag "Meinungsumfragen und Pseudo-Wirklichkeiten"

Sascha Liebermann

16. September 2019

Risiko von Altersarmut steigt - Einsichten der Bertelsmann Stiftung


13. Juni 2019

"Es gibt keine Klimarettung aus der Portokasse" - darüber schreibt Norbert Häring...

...in seinem Blog. In einer Passage geht es darum, dass sich an der Lebensführung etwas ändern müsse, will man andere Wege gehen in der Frage der Klimaschutzmaßnahmen. Wie aber lässt sich etwas ändern, ohne demokratische Willensbildung aufzugeben? Ein Weg ist, eine normative Umwertung anzustreben, die wegführt vom überzogenen Stellenwert von Erwerbstätigkeit, die als Erfolgsindikator für das Leben gilt und dabei den "Rest" unter den Teppich kehrt. Häring hatte kürzlich selbst darauf in seinem Beitrag über das Ehegattensplitting hingewiesen, welch wichtige Bedeutung es bislang dafür habe, nicht alle Lebensregungen in Erwerbstätigkeit hineinzuziehen. Abrücken lässt sich vom Vorrang von Erwerbstätigkeit und damit verbundenen Phänomenen aber nur, wenn nicht erwerbsförmige Tätigkeiten ermöglicht, ohne deswegen als zweite Wahl hingestellt zu werden. Innerhalb eines erwerbszentrierten Systems der Einkommensbereitstellung geht das nicht, mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen hingegen schon, es kommt einer normativen Umwertung gleich.

Sascha Liebermann

4. Juni 2019

27. Mai 2019

6. Mai 2019

Verteidigung des Ehegattensplittings, Kritik an der Lohnarbeit und gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen...

...so würde ich Norbert Härings Ausführungen zum Ehegattensplitting einordnen, in dem er wie schon manch anderer zuvor, die einseitige Kritik am Ehegattensplitting, das den "Arbeitsanreiz" schwäche, wiederum kritisiert. Für diejenigen, die hinter der Abschaffung ein vermeintlich progressives Vorhaben vermuten, sei der Beitrag besonders zu empfehlen. Häring schreibt in diesem Zusammenhang aber auch Dinge, die so nicht zu erwarten waren, wenn man sich seiner Ausführungen gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen erinnert. So heißt es z. B. hier:

"Denn der künstlich geschaffene Zwang, seine Arbeitskraft dem Industriekapital anzubieten, war überall eine wichtige Zutat bei der Ausbreitung dieser Wirtschaftsform. Neben dem Vertreiben von Subsistenzbauern von ihrem Land war das Auferlegen von Steuern eines der beliebteren Mittel, die Menschen zu zwingen, ihre Arbeitskraft zum Markt zu tragen. Um nichts anderes geht es hier."

Diese Erläuterung folgt auf eine vorangehende Passage, in der er es verteidigt, wenn in einer Ehe der eine, er spricht über die Frau, sich entscheidet, mehr für die Kinder dazu sein oder sich anderweitig zu engagieren, statt ebenso in den Arbeitsmarkt zu streben oder streben zu sollen. Wäre hieraus zu schließen, dass Häring ein differenziertes, leicht distanziertes Verhältnis zu Erwerbstätigkeit hat, sie nicht glorifziert und überhöht, wie es allerorten zu vernehmen ist? Genau so würde ich die Passage verstehen. Würde dann nicht viel dafür sprechen, die normative Stellung von Erwerbsarbeit noch weiter zu relativieren und tatsächlich mehr Freiräume für ein Leben diesseits der Erwerbsarbeit zu schaffen? Auch das würde ich daraus folgern. Dann wäre der Schritt zu einem BGE letztlich nur recht klein. Härings frühere Äußerungen dazu allerdings sprechen eine andere Sprache, die der deutlichen Zurückweisung eines BGE, "schlecht" sei es und "in sich widersprüchlich".

Eine andere Passage aus dem Beitag ist ebenfalls interessant:

"Steuersystematisch spricht wenig bis nichts für die Abschaffung des Ehegattensplittings, solange man nicht rein individualistisch argumentiert, sondern Ehe und Familie akzeptiert - als Einheiten, deren Mitglieder füreinander einstehen und einen gemeinsamen Lebensstandard teilen."

Häring offenbart hier ein klares Verständnis von familialer Vergemeinschaftung und macht damit deutlich, wie abwegig manche Einwände gegen das Ehegattensplitting sind. Den Weg aus dem normativen Vorrang von Erwerbsarbeit hinaus eröffnen seine Ausführungen zwar, doch gehen wollte Häring ihn bislang nicht. Dazu müsste er in Richtung eines BGE argumentieren.

Sascha Liebermann

29. April 2019

22. Februar 2019

10. Januar 2019

"Ein Gelbwestenprogramm für Deutschland 2019" - welche Grundsicherung?

Ein Gelbwestenprogramm für Deutschland entwirft Nobert Häring in seinem Blog und stellt manch interessante Forderung an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags.

An einer Stelle kommt er auf die Frage nach einer Grundsicherung zu sprechen und formuliert:

"Erhöhen Sie die Grundsicherung auf ein Niveau, das ein Leben in Würde ermöglicht, insbesondere für Familien mit Kindern.
Beenden Sie die Kürzungen von Leistungen unter das Existenzminimum. Stellen Sie (falls und wo finanzielle Anreize tatsächlich nötig sein sollten) auf ein Bonussystem um."

Was folgt hieraus genau?

Wenn die Würde des Einzelnen Richtschnur ist, darf es keine Sanktionen geben, denn Würde ist unverfügbar, das Grundgesetz kennt keine Erwerbsobliegenheit. Wer das erreichen will, müsste mindestens so weit gehen, dass allenfalls eine Bedarfsprüfung dort stattfinden dürfte, wo nicht genügend Einkommen vorhanden ist - wie es etwa Robert Habeck vorgeschlagen hat mit seiner Garantiesicherung. Wäre das der Richtschnur gemäß? Im Grunde noch nicht, denn Würde wäre wieder in Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit gebracht, denn die Bedarfsprüfung dient ja dazu, Einkommensmangel festzustellen, wenn nicht ausreichendes oder gar kein Erwerbseinkommen vorliegt. Eine Grundsicherung wäre eine nachrangige Leistung, der Vorrang von Erwerbstätigkeit bliebe aufrechterhalten. Wenn dies aber aufrechterhalten bliebe, würde denn dann auf die Durchsetzung dieser Verpflichtung verzichtet, geht Häring hier so weit, Sanktionen ganz abzuschaffen? Leistungskürzungen sieht er ja noch vor, nur sollen sie nicht zur Unterschreitung des Existenzminimums führen oder meint er doch, dass es gar keine Kürzungen mehr geben sollte? Dann wäre das Existenzminimum ja im Grunde bedingungslos, es gäbe keine Gegenleistungsverpflichtung. In dem Passus wird es nicht klar und früher zumindest hat er sich z. B. einem Bedingungslosen Grundeinkommen gegenüber ablehnend geäußert (siehe hier und hier).

Wäre ein "Bonussystem" denn etwas anderes als Sanktionen, nur mit positiven Vorzeichen? Wie Sanktionen so soll doch auch ein Bonussystem Wohlverhalten belohnen. Diejenigen, die sich wohlverhalten, erhalten einen Bonus, die anderen nicht. Oder ist nur gemeint, dass diejenigen, die noch erwerbstätig sind, mehr in der Tasche haben müssen als die anderen, dazu wäre noch kein Bonussystem nötig, es reichte, den Transferentzug zu reduzieren oder ganz abzuschaffen.

Wäre es dann nicht am einfachsten, gleich ein BGE zu fordern, darüber hinaus brauchte es weder ein Bonussystem noch für das BGE eine Bedarfsprüfung, sie beträfe lediglich Leistungen oberhalb eines BGE?

Sascha Liebermann