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1. Oktober 2020

"Alle sind verzichtbar, selbst Männer" - weshalb dann nicht weitergehen?

Margarete Stokowski schreibt im Spiegel über das vorherrschende Verständnis von Erwerbsarbeit und die Befürchtungen, die entstehen, wenn wieder einmal die Frage nach einer Arbeitszeitverkürzung ins Spiel gebracht wird. So berechtigt ihre Kritik an vielen Stellen ist, so kurzsichtig ist sie doch, wenn es um die Frage geht, was denn nun eine Arbeitszeitverkürzung allgemeiner Art bedeute. Sie rüttelt ja keineswegs an der Erwerbsverpflichtung auch von Eltern, so dass also der eine Tag, der gewonnen würde im Vergleich zu heute, wenn wir die Vier-Tage-Woche als Bezugspunkt für die Diskussion wählen, recht wenig ist. Bei normaler Vollzeit wäre man immer noch die meiste Zeit des Wachlebens abwesend von Familie und Kindern, die Kinder die meiste Zeit in einer Kita. Der Verweis auf Schweden, wo die Väter relativ mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen, wird leider ohne Erwähnung der ausgeprägten Ganztagsbetreuung eingeführt.

Weshalb geht die Autorin nicht weiter und stellt es ganz den Eltern anheim, wie sie damit umgehen wollen? Das Ausmaß der Abwesenheit der Väter ist ohne die Erwerbszentrierung nicht zu verstehen (siehe auch hier und hier). Damit Eltern entscheiden können, wie sie es machen wollen, muss es wünschenswert werden, dies entscheiden zu können. Dazu bedürfte es aber einer Überwindung des erwerbszentrierten Sozialstaats, was wiederum nur durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen möglich wäre. Darüber hat sich die Autorin schon an anderer Stelle geäußert, greift es gerade hier aber nicht auf.

An einer Stelle heißt es dann:

"Menschen brauchen Arbeit, weil sie das Gefühl brauchen, etwas in der Welt bewirken zu können, aber sie brauchen nicht notwendigerweise so lange Arbeitszeiten, dass ihr Familienleben und ihre Gesundheit darunter leiden."

"Brauchen" - oder wollen, suchen? Das ist doch ein erheblicher Unterschied, das erste Verb führt in die bekannte Beschäftigungspolitik, die beiden anderen in eine Politik der Selbstbestimmung mündiger Bürger.

Missverständlich ist die Passage über das Frauenstimm- und -wahlrecht in der Schweiz, denn auf eidgenössischer Ebene wurde es 1971 eingeführt. Im Unterschied zu allen anderen Ländern geschah dies durch eine Volksabstimmung. 1990 musste lediglich der letzte Kanton, Appenzell Innerrhoden, das kantonale Frauenstimm- und -wahlrecht einführen.

Sascha Liebermann

22. April 2020

"Was soll der Geiz?" oder eine Variation von "brauche ich, brauche ich nicht, brauche ich"

In ihrer Kolumne für den Spiegel schreibt Margarete Stokowski über die jüngere Diskussion zum Bedingungslosen Grundeinkommen und manch vorschnellen Einwand, den sie ein wenig dreht und wendet. Im Verweis auf ihre Kollegen Florian Diekmann (auch Patrick Bernau von der FAZ wird erwähnt) kommt sie auf den Einwand zu sprechen, dass ein BGE auch diejenigen erhielten, die es nicht brauchen, worauf sie schreibt:

"Es stimmt, dass viele es nicht brauchen. Ich persönlich bräuchte es auch nicht, und ich bin nicht mal reich. Aber: Wer es nicht braucht, könnte es ja auch zurückzahlen. Unklar ist, wie viele Leute das machen würden. Das wissen wir im Moment nicht, denn es gab und gibt zwar in verschiedenen Ländern bereits Projekte, in denen ein Grundeinkommen getestet wurde oder wird, aber der Witz daran ist naturgemäß, dass die Leute es schlicht bekommen - und nicht nur angeboten bekommen, um es dann eventuell ablehnen."

Wie unklar offenbar der Status des Existenzminimums in Deutschland ist. Dieses wird eben nicht nur durch bedarfsgeprüfte Leistungen gewahrt (wie wohl über die Höhe zurecht diskutiert werden kann), sondern ebenso im häufig in diesen Debatten übersehenen Grundfreibetrag in der Einkommensteuer. Er ist nichts anderes als ein Besteuerungsvorbehalt, lässt Einkommen bis zum Freibetrag unbesteuert, damit das Existenzminimum unangetastet bleibt. Beide, bedarfsgeprüfte Leistungen wie Grundfreibeträge, dienen also der Sicherung des Existenzminimums, es handelt sich um einen Rechtsanspruch, der nicht verfügbar ist. Es obliegt dem Einzelnen nicht, ihn abzuschaffen oder "loszuwerden". Man kann ihn nicht haben wollen und hat ihn dennoch. Daran prallt der stets gegen ein BGE vorgebrachte Einwand, es erhielten auch diejenigen, die es nicht bräuchten, schlicht ab. Das mag manchen, die sich seiner bedienen nicht klar sein, ist aber nicht ein Problem des Existenzmininums, sondern seiner Kritiker, die einen Popanz aufbauen.

Sascha Liebermann