...damit befasst sich der Beitrag von Eva Roth in neues deutschland
angesichts der seit etwas mehr als einem Jahr immer wieder einmal verkündeten Abkehr von
Hartz IV, die bislang meist keine war. Was ist davon zu halten? Die Frage lässt sich beantworten mit dem Blick darauf, ob denn im bestehenden System, mit seiner normativen Fundierung, auf Sanktionen überhaupt verzichtet werden könne. Die Gründe für die
Sanktionspraxis liegen jedoch im System selbst begründet, darauf macht Roth
aufmerksam und verweist auf den Sozialwissenschaftler Stefan Sell, der
eine vollständige Aufhebung der Sanktionen für nicht möglich hält,
solange Bedürftigkeit geprüft werden muss. Diesen Zusammenhang haben
auch andere, z. B. Helga Spindler, schon gesehen und einen vollständigen Verzicht auf
Sanktionen ausgeschlossen. Wer eine Neuausrichtung will, müsste die Beitragsfinanzierung der Sozialversicherung mindestens relativieren und mehr auf Steuerfinanzierung setzen. Eine wirkliche Befreiung vom normativen Fundament wäre aber nur mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen möglich - das schreibt Eva Roth allerdings nicht, auch Stefan Sell will davon nichts wissen.
Sascha Liebermann
21. November 2018
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