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26. Mai 2026

"Leben ohne Leistung?" - ein Nachtrag...

...zu einem spezifischen Einwand gegen die statistischen Daten, dass es sehr wenige sogenannte Totalverweigerer gebe - ein offizieller Terminus ist das nämlich nicht. 

In den verschiedenen sozialen Medien kursiert ein Videoausschnitt aus einem Gespräch mit Sarah Tacke in der Sendung von Markus Lanz (ab Minute 55). Dort hebt sie hervor, dass die Zahl nur deswegen so niedrig sei, weil die Hürden zur Anwendung der Sanktionen so hoch seien. Wer also das bestehende Bürgergeld verteidige, rede sich die Lage schön. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wies schon im vergangenen Dezember in einer differenzierten Stellungnahme darauf hin, weshalb die Hürden hoch sind:

"Dass Leistungsminderungen, die zu einem kompletten Wegfall des Regelbedarfs führen, mit hohen rechtlichen Hürden versehen sind, ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Sanktionen in einer solchen Höhe sind laut Urteil vom 5. November 2019 nur unter bestimmten Umständen verhältnismäßig und zwar dann, '… wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern'."

Frau Tacke hingegen suggeriert, die Zahl der "Totalverweigerer" könnte viel höher sein, wenn denn die Hürden zur Verhängung umfassender Sanktionen nicht so hoch wären. Die Hürden können offenbar aber nicht gesenkt werden, ohne das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu unterlaufen (worauf sie selbst hinweist), so dass sich die Frage stellt, worauf sie mit ihrem Einwand hinaus will. Statt nun herauszuheben, dass ein Existenzminimum, wie es nach deutscher Rechtslage verstanden werden muss, weitgehend unverfügbar ist, dreht sie den Spieß um und stellt den Status des Existenzminimums in Frage. Das kann man tun, geht aber an der bisherigen Rechtsprechung vorbei.

Darüber hinaus stellen sich alle anderen Fragen, die wir in unserem Kommentar zur Doku schon gestellt haben (siehe hier). Wer es mit der Sicherung des Existenzminimums ernst meint, kann es nicht unter Vorbehalt stellen, woraus unmittelbar die Frage erwächst, ob die geltenden Regelungen den Prinzipien der politischen Grundordnung entsprechen und die Bürger in diesem Sinne stärken. Ein erwerbszentrierter Sozialstaat wie der heutige nimmt in Kauf, dass seine Leistungen nicht bei allen ankommen, die Anspruch darauf haben (verdeckte Armut). Damit ist das System das Gegenteil von zielgenau, es sieht darüber hinweg, wie hoch die Hürden der Inanspruchnahme sind, die mit aufwendigen Formularen, unübersichtlichen Leistungen und Stigmatisierung einhergehen. Die Sicherung des Existenzminimums erwächst aus der Vorstellung von Menschenwürde, die für unsere politische Ordnung maßgeblich ist (siehe auch den Kommentar zum Asylbewerberleistungsgesetz). Das wäre der Maßstab, der angelegt werden sollte, auch um die Degradierung allen Lebens, das nicht-erwerbsförmig ist - die Bürger als solche und die Demokratie ebenso - nicht zu degradieren.

Sascha Liebermann

18. Februar 2026

Pädagogisierende Verklärung von Sanktionen

14. Januar 2026

"Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen"...

 ...unter dieser Überschrift sendete der Deutschlandfunk gestern das Feature "Sanktioniert", das sich mit den Erfahrungen einer Bürgergeldbeziehern mit dem Jobcenter befasst. Darin geht es um die Lebenssituation, die Sanktionspraxis und die Übermacht einer staatlichen Behörde, die Komplexität der Sozialverwaltung, angebliche "Totalverweigerer" und den Umstand, dass zwar  gegen Bescheide Widerspruch eingelegt werden kann, die Betroffenen aber dennoch ohne Leistungen dastehen können - nicht zuletzt wird auch der Unsinn der Verschärfung der Sanktionen aus der Perspektive der Jobcenter angesprochen.

Einblick gibt das Feature auch in die Diskussion um das Bürgergeld und wie schon die vormalige Ampelkoalition unter Federführung des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil Verschärfungen bis zu Totalsanktionen eingeführt hat, wenn auch nur für einen begrenzten Zeitraum.

Sascha Liebermann

13. November 2025

"Voller Illusionen" - Referentenentwurf zur "neuen Grundsicherung"

1. November 2025

Annahmen ziehen Schlussfolgerungen nach sich, doch sind die Annahmen treffend?

Im Handelsblatt hat Bert Rürup, Wirtschaftswissenschaftler, einst "Wirtschaftsweiser" und vielfältig Politikberater, einen Beitrag mit dem Titel "Von Hartz IV zum Bürgergeld und zurück" (wir hatten denselben Titel für einen Kommentar genutzt, siehe hier) veröffentlicht. Wie dem Titel zu entnehmen ist, greift er die Diskussionen um das Bürgergeld auf und ordnet sie ein. Endlich habe auch die SPD ein Einsehen, dass die Einführung des Bürgergeldes ein Fehler war, so liest sich sein Beitrag, als seien damals grundsätzliche Änderungen eingeführt worden. Eher könnte man davon sprechen, dass die Bezugsregelungen etwas weniger strikt ausfielen, aber angesichts einer nach wie vor geltenden Bedürftigkeitsprüfung in Verbindung mit einem sanktionsbewehrten Leistungsbezug konnte nicht ernsthaft von einer wesentlichen Erleichterung für die Bezieher gesprochen werden. Deswegen war schon damals Kritik an der Bezeichnung "Bürgergeld" laut geworden, da sie etwas suggeriere, das nicht der Fall war, und zwar dass eine Leistung für alle Bürger als Bürger war, ohne sonstige Bezugsbedingungen. Insofern ist die nun vorgesehene Veränderung eben nur eine Rückkehr zu dem, was es zuvor schon gab.

Rürup fehlt allerdings eine entscheidende Veränderung, die Frage nach den Hinzuverdienstregelungen, denn die seien demotivierend, der Transferentzug ist bei Hinzuverdiensten erheblich, es bleibt von ihnen letztlich nicht viel übrig. Diese Kritik gibt es schon lange, sie steht im Zusammenhang mit der um das Lohnabstandsgebot sowie dem ihm zugrundeliegenden Theorem von der Armutsfalle, eines Theorems, das hohes Ansehen genießt, aber empirisch nicht belegt ist (siehe hier). Dass über die Frage diskutiert werden kann, wann es sich "lohne", erwerbstätig zu sein und wann nicht, soll hier nicht bestritten werden, die Engführung ist das Problem, als entscheide sich dies am Lohnabstand alleine und vor allem, als habe Erwerbstätigkeit nicht noch andere ebenso gewichtige Dimensionen, die für den Einzelnen relevant sind und als gebe es nicht andere Aufgaben, die bedeutender sein können oder es gar sind. Dass dies keine Beachtung findet bei denjenigen, die den Lohnabstand zu gering bzw. die Transferentzugsrate zu hoch finden, liegt an deren Vorstellung davon, warum Menschen tun, was sie tun. Bei Rürup wird das an folgender zustimmend zitierter Aussage deutlich:

"'Wenn man die Wahl hat, entweder brutto für netto mehr zu verdienen oder aber für mehr Brutto kaum oder kein zusätzliches Netto zu erhalten, verwundert diese Reaktion auf die Anreize des Sozialsystems nicht', stellt Ifo-Experte Andreas Peichl fest."

Folgerichtig, von diesen Annahmen ausgehend, muss das "Arbeitsangebot gezielter" stimuliert werden.

"Sicherlich sind einfachere Lösungen denkbar. Allerdings wäre es durch eine Kombination unterschiedlicher Entzugsraten möglich, das Arbeitsangebot gezielter zu stimulieren und zugleich fiskalische Einsparungen unter Berücksichtigung verteilungspolitischer Ziele zu erzielen. Denn eine „One-size-fits-all-Lösung gibt es nicht“, schreibt das Ifo-Institut zutreffend."

Weil eindimensional gedacht wird, kann das Problem nur durch gezieltere Stimulierung gelöst werden, als fehle es an der grundsätzlichen Bereitschaft. Rürup erkennt nicht an, dass es einen Zielkonflikt geben kann, wenn die Aufnahme von Erwerbstätigkeit bzw. die Erhöhung des Umfangs mit anderen Verpflichtungen schlicht kollidiert und bei ganz gleichem Lohn der Preis zu hoch wäre, der Preis, der in diesem Fall womöglich hieße, andere Dinge nicht tun zu können, die der Einzelne für wichtig oder gar wichtiger erachtet. Bestimmmte Annahmen ziehen eben bestimmte Schlussfolgerungen nach sich, aber wie steht es um die Annahmen?

Sascha Liebermann

16. Oktober 2025

Vollständige Streichung von Sanktionen möglich? Ein Kommentar von Stefan Sell...

...aus dem Jahr 2023 ist zur Klärung hilfreich (siehe den Kommentar hier). Hilfreich ist er, weil zuletzt geradezu empört auf die Vorschläge der Bundesregierung zur "Reform" des Bürgergeldes reagiert wurde, dabei zeigt ein anderer Kommentar von Stefan Sell aus dem Januar 2024, wer eine solche Verschärfung samt erhoffter Einsparungen schon vorgesehen hatte: die damalige Bundesregierung durch einen Vorschlag des Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Sell schrieb im Dezember damals:

"Dass das BVerfG unter bestimmten Umständen auch den vollständigen Leistungsentzug als nicht grundsätzlich verfassungswidrig eingestuft haben, ist begründungsbedürftig. Hierzu die Argumentation des Gerichts, die gleichsam von oben nach unten gelesen werden muss: Zwei Begriffe sind hier von zentraler Bedeutung: Der Nachranggrundsatz und eine daraus abgeleitete Mitwirkungspflicht: Dazu das BVerfG, hier zitiert nach dem Urteil vom 5. November 2019 – 1 BvL 7/16 (Hervorhebungen nicht im Original):

'Die eigenständige Existenzsicherung des Menschen ist nicht Bedingung dafür, dass ihm Menschenwürde zukommt; die Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben zu schaffen, ist vielmehr Teil des Schutzauftrags des Staates aus Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG. Das Grundgesetz verwehrt dem Gesetzgeber jedoch nicht, die Inanspruchnahme sozialer Leistungen zur Sicherung der menschenwürdigen Existenz an den Nachranggrundsatz zu binden, solche Leistungen also nur dann zu gewähren, wenn Menschen ihre Existenz nicht selbst sichern können.'"

Entscheidend ist nach Sell dieser Absatz:

"'Anders liegt dies folglich, wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern. Ihre Situation ist dann im Ausgangspunkt derjenigen vergleichbar, in der keine Bedürftigkeit vorliegt, weil Einkommen oder Vermögen aktuell verfügbar und zumutbar einsetzbar sind. Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen.' (BVerfG, Urteil vom 5. November 2019 – 1 BvL 7/16, Randziffer 209)."

Man kann sich also lange über aktuelle Vorschläge aufregen, und das zurecht, weil sie Potemkinsche Dörfer bauen, Wolkenkuckucksheime, ohne wirklich eine in die Zukunft weisende Lösung zu bieten. Dann sollte aber nicht übersehen werden, dass diese Diskussion von der alten Bundesregierung gefördert wurde, was sie nicht hätte tun müssen. Auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinzuweisen, ohne eine wirkliche Alternative anzubieten, unterläuft die Verantwortung dafür, eine politische Lösung zu suchen. 

Was steht einer solchen Lösung im Weg? Nun, der politische Wille dazu ist gegenwärtig nicht zu erkennen, damit meine ich nicht nur bei Bundestagsmitgliedern, sondern in der öffentlichen Diskussion. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen, das so viele Anknüpfungspunkte im bestehenden Sozialstaat aufgreifen und transformieren kann, steht nicht zur Diskussion, auch wenn die Abgrenzung dagegen ständig bemüht wird. Woran hängt das? Die Antwort hierauf scheint mir sehr einfach, wie ich gestern in einer öffentlichen Diskussion dazu wieder feststellen konnte:

1. Der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit wird nicht angetastet, sie thront über allem. Dort, wo es zumindest Sympathien für eine Relativierung von Erwerbstätigkeit gibt, wird darauf verwiesen, dass wir nun mal in einem kapitalistischen System lebten, in dem die Wertschöpfung an Lohnarbeit hänge. Dieser Fatalismus kommt einer Selbstentmachtung gleich und würde jedes politische Handeln überflüssig machen. Davon abgesehen hängt der Wertschöpfungsprozess an Voraussetzungen, die er selbst nicht schafft: einem politischen Gemeinwesen und den leistungsbereiten Bürgern, die sich engagieren.

2. Die Bedeutung eines garantierten Einkommens in Geldform für die Selbstbestimmungsmöglichkeiten des Einzelnen wird unterschätzt. Dass ein solches Einkommen nicht nur einfach Geld ist, sondern zugleich  Macht bedeutet, sich gegen und für etwas zu entscheiden, wird nicht gesehen oder heruntergespielt. Es sei ein "Kulturwandel" nötig, er sei wichtiger, hieß es gestern - ein BGE wäre aber gerade ein Kulturwandel insofern, als die Gemeinschaft sich in Gestalt ihrer Bürger ein garantiertes Einkommen gewährt, das direkt an die Person geht und sie dann machen lässt. Damit erkennt sie ihre Stellung im Gemeinwesen an und vertraut darauf, dass die Bürger zum Wohle des Gemeinwesens grundsätzlich zu handeln bereit sind.

3. Mit dem zweiten Punkt verknüpft ist das Misstrauen gegenüber dem Individuum als Bürger, wie es sich gerade auch in der Bürgergelddebatte wieder zeigt - die Sorge um negative "Anreize". Alleine schon das Denken in Anreizen ist eine Bankrotterklärung, weil unterkomplex und den Menschen als ein Wesen verstehend, das ohne ihm äußere Stimulationen nichts zu leisten im Stande ist.

Sascha Liebermann

14. Oktober 2025

"Solidarität ist keine Einbahnstraße"...

...so ist das Interview mit Karl-Josef Laufmann, dem Minister für "Arbeit, Gesundheit und Soziales" in Nordrhein Westfalen überschrieben, das derGeneralanzeiger Bonn in der Wochenendausgabe vom 11./12. Oktober veröffentlichte. Darin geht es auch um das Bürgergeld und seine "Reform". Drei Passagen seien hier kommentiert. An einer Stelle heißt es:

"Das Bürgergeld soll reformiert werden. Was muss sich ändern?

[Laumann] Wichtig ist, dass der Fokus wieder stärker auf der Arbeitsvermittlung liegt und wir die Eigenverantwortung der Arbeitssuchenden stärken. Sowohl in den Jobcentern als auch bei den Agenturen für Arbeit muss es wieder heißen: vermitteln, vermitteln, vermitteln."

Der "Vermittlungsvorrang" soll vermutlich wieder gelten, was den Druck auf Arbeitslosengeldbezieher erhöht, Stellenangebote anzunehmen, Laumann verklärt das, wenn er davon spricht, die "Eigenverantwortung" "zu stärken". Was erhofft er sich davon, welche Vorteile soll es bringen? Wenn es in Erwerbsverhältnisse darum gehen soll, dass Aufgaben angemessen erledigt und Neuerungen entwickelt werden, verlangt das ein Mindestmaß an Interesse und Bereitschaft, sich darauf auch einzulassen, sich mit der Aufgabe verbinden zu können. Jeder kann wissen, was dabei herauskommt, wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, da reicht schon aus, sich selbst zu beobachten. Wenn nun der Druck erhöht wird, mag das der Statistik helfen und Steuergeld einsparen bei erfolgter Annahme des Angebotes, hilft es aber Unternehmen dabei, dass ihre Wertschöpfung steigt, dass Bereitstellungsprozesse für Güter und Dienstleistungen so ausgeführt werden, wie sie ausgeführt werden sollten? Das kann mehr als bezweifelt werden und Erfahrungen der Vergangenheit haben schon gezeigt, dass dies eher dazu führt, kurzzeitig anhaltende "Vermittlungserfolge" zu verbuchen, die eben nicht von Dauer sind. Von daher ist das also kein Gewinn, einzig lassen sich Vorurteile bedienen und man kann behaupten, man hätte etwas unternommen, als komme es auf das Ergebnis nicht an.

In einer anderen Passage sagt Laumann:

"Sie haben zuletzt aber mehrfach beklagt, dass Leisungsbezieher Beratungstermine vielfach ignoriert haben.

[Laumann] Nur, um das von vornherein klarzustellen: Das ist die klare Minderheit der Leistungsbezieher. Aber: Ich persönlich bin ganz klar der Meinung, dass sich Staat und Gesellschaft nicht auf dem Kopf herumtanzen lassen dürfen. Wenn jemand, der von Grundsicherung lebt, von der für ihn zuständigen Behörde einen Beratungstermin erhalten hat, dann hat er zu kommen. Punkt. Solidarität ist keine Einbahnstraße."

Er sagt es selbst und könnte es noch deutlicher sagen, wenn man die Statistik zu erfolgten Sanktionen (Leistungsminderungen) wegen Meldeversäumnissen konsultiert. Von denjenigen wenigen, die sanktioniert werden, wird der größte Teil wegen Meldeversäumnissen sanktioniert, das war auch vor Einführung des Bürgergeldes schon so.

Insofern ist es auch polemisch überzogen, wenn Laumann davon spricht, der "Staat und die Gesellschaft" dürfe sich nicht auf dem Kopf herumtanzen lassen. Es wäre eher zu fragen, welche Gründe hinter den Meldeversäumnissen stehen, auch dazu gab es immer wieder Berichte und Studien. Dann wäre die Folgefrage, was mit einer Verschärfung erreicht werde. Statt Skandalisierung wäre nüchterne Analyse gefragt, statt disziplinierender Pädagogik eine angemessene Lösung zu suchen. Sie ist genau nicht zu erkennen. Das spricht nun alles keineswegs dafür, Beratung nicht zu verbessern usw., eine Beratung allerdings, die als Androhung daherkommt, ist keine Einladung zur Beratung, sondern eine Vorladung. Das war sie unter "Hartz IV" schon, das ist sie auch im Bürgergeld. Die Null-Toleranz-Haltung, die Laumann hier zum Besten gibt, fragt nicht nach Gründen, sie scheinen nicht zu interessieren - eine Lösung darf man dann auch nicht erwarten.

Zuletzt geht es im Gespräch noch um diejenigen, die über längere Zeit Bürgergeld beziehen:

"Was ist mit den Langzeit-Bürgergeldempfängern, für die sich kein Job auf dem ersten Arbeitsmarkt findet?

[Laumann] Wir müssen wieder mehr dazu kommen, den Menschen, die in der Grundsicherung und noch nicht vermittlungsfähig sind, eine gemeinnützige Arbeit anzubieten. Die Idee mit den Ein-Euro-Jobs war grundsätzlich richtig. Wenn wir sagen: Wir zahlen Wohnung, Heizung und Geld für den Haushalt, dann kann man erwarten, dass man gegen eine Aufwandsentschädigung einen gemeinnützigen Job annimmt. In den Tafeln erlebe ich immer wieder, dass da Menschen mit an Bord sind, die das möglicherweise anfangs als störend, später aber als absolut sinnstiftende Aufgabe wahrnehmen. Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt Schwierigkeiten hätten. Man darf aber nicht unterschätzen, welchen Halt ein solcher Kollegenkreis bietet, die tägliche Struktur. Daraus kann dann auch mehr werden. Wir müssen endlich wegkommen von der Sichtweise, dass das alles Strafmaßnahmen sind. Es ist eine Chance."

Laumann kennt sich aus, wie er hier deutlich macht, verklärt aber auch die Zusammenhänge. Eine "gemeinnützige Arbeit" anzubieten ist eben kein bloßes Angebot, sondern eine Androhung mit Folgen. Es geht doch nicht, dass niemand nichts tut, diese Haltung ist hier zu erkennen. Wenn jemand von der Gemeinschaft etwas erhält, kann man eine Gegenleistung erwarten. Nur, was weiß man über die Beschwernisse dessen, der einem solchen Angebot nicht nachkommt? Was hilft es ihm, wenn man auf diese Art der Gegenleistung besteht, wenn er sie nicht angemessen ausführen kann? Laumanns Beispiel mit den Tafeln unterschlägt, dass für dieses Engagement gilt, was immer gilt: die besten Voraussetzungen dafür ist die Bereitschaft, sich zu engagieren. Wer sie nicht hat, ist keine Hilfe. Ob jemand etwas als "sinnstiftende Aufgabe" wahrnimmt, lässt sich nicht von außen verordnen, das gibt Laumann zu erkennen, dennoch will er Leistungsbezieher dazu verdonnern. "Halt" und "Tagesstruktur" sind jedoch, sofern es dazu nicht schon eine bestimmte Haltung gibt, der Person äußerlich, eine fragile Hilfe nur. Zieht man sie wieder weg, geht der Halt verloren. Ziel  müsste dann vielmehr auf lange Sicht sein, dass jemand wieder sich selbst Halt geben kann. Wenn Laumann am Ende davon spricht, wieder die "Chance" zu sehen und nicht von "Strafmaßnahmen" zu sprechen, folgt er der semantischen Verschönerung, denn es sind doch Strafmaßnahmen, genau so führt er sie ein. Oder soll Hilfe, die angeboten wird, nicht mehr ausgeschlagen werden können? Das ist bei Strafmaßnahmen eben der Fall, dann doch lieber Klartext reden.

Sascha Liebermann

9. Oktober 2025

Von Hartz IV zum Bürgergeld und zurück

Nachdem die SPD damals in großen Tönen angekündigt hatte, "Hartz IV" abzuschaffen bzw. hinter sich lassen zu wollen und ein "Bürgergeld" einzuführen, das in der Ampel-Regierung als Gesetz verabschiedet wurde, folgt dieser sprachkosmetischen Verschleierung nun die amtierende Bundesregierung und macht es der Ampel nach, indem sie mit demselbem Pomp vermeintlich alles umkrempeln will: aus dem "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" wird nun die vollkommen neue und grundlegend andere "Grundsicherung für Arbeitsuchende". Der damaligen "Abschaffung" von Hartz IV, die lediglich eine milde Lockerung der Sanktionen beinhaltete, folgt nun die Rückkehr zu Hartz IV mit großen Ankündigungen. Wieder ist die SPD an den hochfliegenden Zielen beteiligt und hat nichts daraus gelernt, die Bürger für dumm zu verkaufen. 

Die Bezeichnung "Bürgergeld" hat sie verbrannt, weil sie etwas versprach, was das Bürgergeld nicht war, auch wenn Bundeskanzler Merz fortwährend das Gegenteil behauptet. Von Anfang an gab es an dieser Irreführung Kritik, auch von Seiten der CDU, allerdings fiel die auf den Begriff herein und behauptete nun, damit sei ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt worden - eine für die dann losgetretene Kampagne der CDU gegen das Bürgergeld zurechtgeschusterte abseitige Behauptung. 

Trotz wiederholter Widerlegung abenteuerlicher Berechnungen, die behaupteten, Erwerbsarbeit lohne sich nicht mehr für Bürgergeldbezieher (siehe hier und hier), führte die CDU munter die Kampagne weiter. Als nächstes waren die "Totalverweigerer" an der Reihe, die vom Bürgergeld angeblich angelockt wurden, weil sie es als "bedingungsloses Grundeinkommen" verstanden. Auch diesen Beleg blieb die CDU schuldig. Wiederholt behauptete sie, es handele sich um eine enorme Zahl an Personen, die zu unrecht Bürgergeld beziehen - ohne das belegen zu können. Sachkundige Experten halfen nach und widerlegten die Behauptungen flugs.

Was glaubt die amtierende Bundesregierung wohl, wer auf diese Umetikettierung hereinfällt, für wie dumm werden die Bürger gehalten? Sie arbeitet damit genau denjenigen zu, die immer behaupten, dass die Bürger für dumm verkauft werden.

Sascha Liebermann

Eine Mär

Rhetorische Finte als Novum

Unverhältnismäßig

23. September 2025

Realitätstaugliche Diskussion oder Skandalisierung? Neues zu "Totalverweigerern"

Wer an ersterem interessiert ist, sollte sich den Bericht im IAB-Forum durchlesen, in dem sich die Autoren der Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit der Diskussion um sogenannte Totalverweigerer widmen. Auf der Basis verfügbarer Daten geben sie eine Einschätzung dazu, wieviele Personen von 100%-Sanktionen überhaupt betroffen sind (siehe auch den Bericht dazu in der tagesschau):

"Insgesamt handelt es sich um eine sehr voraussetzungsvolle Regelung, sodass solche Fälle in der Praxis nur selten vorkommen dürften. Es überrascht daher nicht, dass es verschiedene Hinweise gibt, die in diese Richtung deuten. So spricht viel dafür, dass die Gesamtzahl dieser Leistungsminderungen zwischen April 2024 und Juni 2025 im niedrigen zweistelligen Bereich lag. Dies ist eine sehr geringe Zahl angesichts von mehr als fünf Millionen Personen, die im Laufe des Jahres 2024 zumindest vorübergehend zur Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gehörten."

Man hört nun schon die Einwände, dass es sich ja nur um die vollzogenen Sanktionen handele, aber nicht um die, die vielleicht auch noch möglich gewesen wären, wenn der Wille dazu vorhanden gewesen wäre usw. Solche Vorbehalte kann es immer geben, doch es ändert nichts daran, wie niedrig die Zahl ist. Es sind nicht einmal 100 Personen, wie in der Berichterstattung hier und dort gesagt wurde, über die dort zu sprechen ist. Darüber hinaus lässt sich berechtigterweise die Frage stellen, ob denn nun in diesen Fällen Sanktionen das richtige Mittel und ob sie überhaupt sinnvoll sind. Darüber gibt der Bericht wenig Auskunft.

Wer sich mit diesen Fragen schon länger beschäftigt, wird nicht überrascht sein über diese Ergebnisse, gab es doch schon früher keinen fundierten Anlass, etwas anderes anzunehmen. Stattdessen kursieren eine Reihe Vorurteile, Verteufelungen und eine Hau-drauf-Haltung, ohne Belege für Behauptungen zu liefern. Wer daran dennoch festhält, macht sich unglaubwürdig - das juckt denjenigen womöglich aber auch nicht. Wer nach tragfähigen Lösungen sucht, die in verschiedener Hinsicht weiterführen, muss andere Wege beschreiten.

Sascha Liebermann

7. September 2025

Ein Pappkamerad, keine etablierte Partei stellt Sanktionen in Frage

Die Fixierung mancher darauf, Sanktionen könnten nicht hart genug sein, ist das eigentliche Problem, wenn die Empirie zum Bürgergeld berücksichtigt wird. 

Sascha Liebermann

17. Juni 2025

"Eine so einfache Frage..."

28. April 2025

"...Druck auf Bürgergeld-Empfänger soll wachsen" - eine Debatte ohne Perspektive

Siehe unsere Beiträge dazu hier. 

23. April 2025

Ahnungslosig- oder Mutwilligkeit?

9. März 2025

8. März 2025

Was heißt "viele"?

8. Januar 2025

Arbeitsverweigerung? Da war doch was...

...ach, nein, ein Missverständnis oder vielleicht eher ein Vorurteil bzw. eine Verleumdung?

In einem jüngst erschienen Beitrag (mit einem missverständlichen Titel) zu dieser Diskussion schreibt focus:

"Minderungen und Sanktionen wegen einer Arbeitsverweigerung seien jedoch selten. Die Zahl dieser Gruppe, bei denen der Regelsatz aufgrund von Weigerung gekürzt wurde, betrug laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit in den ersten elf Monaten des Jahres 2023 insgesamt 13.838. Von den 1,6 Millionen arbeitsfähigen Bürgergeld-Empfänger sind somit 0,86 Prozent „Totalverweigerer“ von Arbeit oder Ausbildungen."

Darüber hinaus heißt es:

"'Generell lässt sich feststellen, dass zuletzt mehr als 80 Prozent der Minderungen wegen Meldeversäumnissen festgestellt werden', so der Sprecher gegenüber der 'Tagesschau' weiter. Dies betreffe etwa versäumte Termine bei ihrem Träger oder beispielsweise bei einem medizinischen sowie psychologischen Untersuchungstermin. Von Januar bis November 2023 wurden demnach insgesamt in 201.465 Fällen Leistungen gemindert."

Nein, das ist ja gar nicht möglich, hätten wir das früher gewusst. Äh - das wissen wir aber schon ziemlich lange, z. B. 2018 gab es schon eine solche Meldung (hier). Stefan Sell wies schon 2014 darauf hin, dass die meisten Sanktionen (70%) wegen Meldeversäumnissen verhängt werden (hier). In einer Studie der Friedrich Ebert Stiftung wird bis 2007 dasselbe ermittelt (hier, S. 9).

Selbst der Wert von 0,86% "Totalverweigerern", von denen der Beitrag spricht, muss hinterfragt werden, weil an ihm die Gründe für die "Verweigerung" nicht zu erkennen sind, so dass schon der Ausdruck "Verweigerung" womöglich an der Sache vorbeigeht und nur der Gesetzeslage geschuldet ist.

Es werden also seit Jahr und Tag dieselben Aufreger erzeugt, durch die Medien gereicht und zugleich wieder revidiert, ohne dass sich etwas verändert hätte. Weiß man es nicht besser oder will man es nicht besser wissen? Will also auch der Spitzenkandidat der CDU, der Verschärfungen anstrebt, es nicht wissen und all jene, die diese Debatte kurz vor der Bundestagswahl befördern? Wo bleiben die Alternativvorschläge der anderen Parteien? Einst gab es von Robert Habeck den Vorschlag einer Garantiesicherung, zwar etwas unausgegoren, aber immerhin - vom Winde verweht, so scheint es.

Eine solche Debatte und das Niveau kann man zurecht als Denkstagnation bezeichnen, ohne das irgendein Problem gelöst würde.

Sascha Liebermann

10. Dezember 2024

"'Mismatch-Problem' und 'nutzloses Ritual'"...

...so Bernd Fitzenberger, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, im Interview focus online. Fitzenberger äußert sich differenziert zu den Behauptungen Carsten Linnemanns, CDU, über die große Anzahl erwerbsfähiger Leistungsbezieher im Bürgergeld, die erwerbstätig sein könnten, es aber nicht seien. Auch weist er auf manche begriffliche Unschärfe in der Debatte hin und auf praktische Schwierigkeiten in der Umsetzung mancher Vorschläge. 

An einer Stelle geht es darum, ob Sanktionen hilfreich sind.

"[focus] Helfen Sanktionen überhaupt, um Menschen wieder in Arbeit zu bringen?

Fitzenberger: Ich würde sagen, dass Sanktionen notwendig sind. Aber sie sind nicht das Allheilmittel, um Menschen sofort in Beschäftigung zu bringen. Es klingt paradox, aber am besten sind die Sanktionen, die man nicht aussprechen muss – also wenn sie nur im Raum stehen, um sicherzustellen, dass die Leistungsberechtigten ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen."

Fitzenberger hält zwar Sanktionen nicht für "das Allheilmittel", erachtet sie jedoch für notwendig. Weshalb aber? Darauf gibt er nur eine indirekte Antwort, offenbar kann er sich nicht vorstellen, dass auch ein sanktionsfreies Sozialsystem, das Angebote macht, förderlich wirken kann. Aus seinen Ausführungen im Interview ließe sich jedoch der Schluss ziehen, dass es heute gute Gründe dafür gibt, weshalb bestimmte Leistungbezieher nicht erwerbstätig sind und Sanktionen gegen diese Gründe nicht helfen.

Gerade ein Sozialsystem, dass die Bereitschaft der Bürger, sich einzubringen, grundsätzlich ernst nimmt und damit anerkennt, das Existenzminimum also nicht mit Sanktionen belegt, könnte befreiend wirken. Das scheint für ihn, wie für viele andere, undenkbar. Man müsste dazu nur die Stellung der Bürger im Gemeinwesen ernst nehmen, das wäre die einzige Voraussetzung, die gegeben sein muss.

Darüber hinaus sagt er:

"Eine weitere Idee der CDU ist es, monatliche persönliche Gänge zum Jobcenter zur Pflicht machen. Hilft das tatsächlich, oder belastet das nur die Jobcenter?

Fitzenberger: Grundsätzlich ist eine Erhöhung dieser sogenannten Kontaktdichte sinnvoll. Dadurch bekommen die Menschen eine intensivere Betreuung und sind gezwungen, sich intensiver mit der Stellensuche auseinanderzusetzen. Gleichzeitig sind die Jobcenter seit 2022 durch die große Zahl an Geflüchteten, die sie ebenfalls betreuen müssen, stark belastet. Zudem gibt es hunderttausende Menschen, die in einer Maßnahme sind, oder eigentlich erwerbstätig, aber aufstocken müssen. Bei ihnen könnte so ein monatlicher Pflichttermin zu einem nutzlosen Ritual werden, weil keine neuen Dinge zu besprechen sind."

Auch hier gilt, was ich oben geschrieben haben. Wer solche Termine benötigt, wird sie erfragen und vereinbaren, warum bedarf es dazu einer Pflicht? Diejenigen, die sie nicht benötigen, kann man einfach machen lassen. Doch dazu benötigt es wieder eine Voraussetzung: die Bereitschaft der Bürger ernst zu nehmen. In einem bedürftigkeitsgeprüften, auf Nachrangigkeit setzenden Sozialsystem, ist das aber kaum möglich, denn es bedarf der Sanktionen, um die Mitwirkung gegebenenfalls durch Androhung zu erzwingen. Manche Probleme, über die immer wieder diskutiert wird, rühren nur daher.

Sascha Liebermann