...ein interessanter Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, über den die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet. Er zeigt, wo die Sozialpolitik in der Europäischen Union steht, sie ist den Nationalstaaten überlassen. Solange es hier keine gemeinsame Lösung gibt, muss innerhalb der EU klar abgegrenzt werden, werden denn leistungsberechtigt ist und wer nicht - ganz konsequent. Selbst aber wenn es eine europäische Lösung gäbe, verschöbe das diese Anforderung nur, dann müsste die EU eine Abgrenzung zu Nicht-EU-Bürgern vollziehen. Abgrenzungen sind also immer nötig.
Sascha Liebermann
5. März 2020
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