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26. Februar 2025

Der Sozialstaat als Freiheits- und nicht als Sozialhilfestaatsprojekt

...Bürgergeldbeziehern, das schimmert auch durch die Äußerungen in diesem Ausschnitt aus der letzten Maischbergersendung (hier ab Minute 32). In anderer Hinsicht könnte ein Argument daraus gemacht werden: dass die SPD durch die langjährig propagierte Haltung des "Beinahe jede Arbeit ist besser als keine" den Leistungsbegriff entleert hat - "Beschäftigung" ging vor Wertschöpfung und Leistung. Damit war immer nur Erwerbstätigkeit gemeint, nicht Haushalts- und Sorgetätigkeiten, nicht Ehrenamt. Unternehmen wurden zu Erziehungsanstalten umgedeutet, auch von Arbeitgebern, die schärfere Sanktionen einforderten, als ob sie dadurch leistungsbereite Mitarbeiter gewinnen könnten. 

Wer über die schlechte Lage sich Sorgen macht und einen Aufbruch herbeiwünscht oder fordert, der sollte zuerst einmal nach Gründen für diese Lage suchen - und zwar in der Leistungsentwertung der letzten Jahrzehnte bis in die Hochschulen hinein, die zu Zertifikatserwerbungsanstalten sich entwickelt haben, in denen noch alles zertifiziert werden kann, um es in den Lebenslauf einzubauen.

Gabriel tut so, als sei das "Bürgergeld" eine Einladung zum Wenigerarbeiten und strickt am Mythos darum mit. Die SPD habe sich zu wenig um diejenigen gekümmert, die richtig arbeiten und nicht nur wenig. Der Sozialstaat, so heißt es weiter, sei ein Freiheitsprojekt und kein Sozialhilfestaatsprojekt, auch da wird deutlich, worauf er zielt.

Worauf sich Gabriel bei den Ausgaben bezieht, die der SPD den großen Erfolg hätten bringen müssen, ist unklar, aus dieser Grafik wird das nicht deutlich, zumindest nicht bis 2023:


Der Unterschied zwischen SPD und anderen Kritikern des Bürgergelds ist eben nicht so groß, wie manche meinen, wenn es ihn denn überhaupt gibt.

Frühere Kommentare von unserer Seite zu Ausführungen Sigmar Gabriels finden Sie hier.

Sascha Liebermann

25. April 2024

"Alter Wein in alten Schläuchen"...

...Stefan Sell mit einem informativen Beitrag zur Bürgergelddebatte und dem Vorschlag einer Neuen Grundsicherung von Seiten der CDU auf Makronom. Hier ein Zitat daraus:"'Im Dezember 2023 gab es 5,5 Millionen Regelleistungsberechtigte, davon mehr als ein Viertel Kinder und 3,9 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Das Bürgergeld ist eine existenzsichernde Sozialleistung für Haushalte mit mindestens einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, wobei der Erwerbsfähigkeitsbegriff im SGB II im internationalen Vergleich sehr weit definiert ist. Etwa 1,7 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind tatsächlich arbeitslos, fast die Hälfte davon ist langzeitarbeitslos, also länger als ein Jahr arbeitslos. Viele SGB-II-Arbeitslose weisen Eigenschaften auf, die eine schnelle Vermittlung in Arbeit ausschließen. Beispielsweise haben zwei Drittel der SGB-II-Langzeitarbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung. Umgekehrt sind 2,2 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte gar nicht arbeitslos.'"

Sell geht dabei auch auf die Widersprüche im CDU-Papier ein, das insgesamt auf eine Verschärfung der Bezugsbedingungen hinauslaufen würde. 

Unseren Kommentar zum CDU-Vorschlag finden Sie hier.

Abschließend schreibt Sell:

"Aber tatsächlich suggeriert das bestehende Bürgergeld bei dem einen oder anderen etwas, was das Bürgergeld nach SGB II nicht leisten kann. Und es ist weiterhin kein bedingungsloses Grundeinkommen, wie manche immer wieder suggerieren. Es ist eine bedürftigkeitsabhängige Sozialhilfeleistung – angereichert mit dann allerdings weit weniger verpflichtend ausgestalteten Förder-Komponenten für einen Teil der Leistungsempfänger."

Das wurde von Beginn an moniert und ist nach wir vor zutreffend. 

Nachdem also nun das Bürgergeld schon wieder in Frage gestellt wird und zugleich nur geringfügige Verbesserung gebracht hat, wäre es vermutlich an der Zeit, nicht nur "Mut zur semantischen Wahrheit" zu haben. Es drängt sich die Frage auf, wie ein soziales Sicherungssystem gestaltet sein müsste, das den vielfältigen Herausforderungen gerecht werden könnte und zugleich die Möglichkeiten des Einzelnen erweitert, nach einer auch für ihn geeigneten Lösung zu suchen, die nicht immer wieder in Erwerbsteilnahme, Erwerbsteilnahme und Erwerbsteilnahme besteht. Wenn man das will, muss man über ein Bedingungsloses Grundeinkommen reden, auch wenn das weit entfernt scheint. Manche der Debatten, die geführt werden, könnten wir uns dann sparen.

Sascha Liebermann

27. April 2022

"Ein Alltag ohne soziale Demütigung – das ist das Grundrecht aller, ausnahmslos"...

...so ein bekanntes Zitat der SPD-Politikerin Regine Hildebrandt, doch was hätte sie zum Bedingungslosen Grundeinkommen gesagt, hätte sie denn dafür plädiert, dass das Existenzminimum frei von Sanktionen und Bedürftigkeitsprüfung bereitgestellt werden müsste? Hätte Sie dafür plädiert, Sorgetätigkeiten zu ermöglichen auf der Basis eines auskömmlichen BGE? Manch einer (siehe auch hier), der die Würde des Individuums hochhält und Sanktionen für unangemessen erklärt, will Sanktionen doch nicht aufgeben und hält Erwerbstätigkeit für den entscheidenden Hebel, um Armut zu verhindern. Wie Frau Hildebrandt, die eine vorbehaltlose Befürworterin der Sozialhilfe war und sie für eine große Errungenschaft hielt, das gesehen hat, können wir einer Rede aus dem Jahr 1999 entnehmen:

"Natürlich wäre mir am liebsten, wenn alle in der Lage wären, erwerbstätig zu sein und auch wirklich und als alleinerziehende Frauen arbeiten zu können. Ich erinnere bloß daran und bin stolz auf das Recht der Kindergartenbetreuung, das wir in Ostdeutschland schon immer kannten, das aber jetzt in der Bundesrepublik auch Platz gegriffen hat. Eine Voraussetzung, damit Frauen erwerbstätig sein können."

Hier räumt sie Erwerbstätigkeit den Vorrang ein und wirft die Frage nicht auf, welche Bedingungen für ein Familienleben förderlich sein könnten. Der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit jedoch degradiert familiale Sorge zur Privatangelegenheit, ohne Einkommen kann sie aber nicht wahrgenommen werden.

Auch in der folgenden Passage ist das nicht anders:

"Unabhängig davon muss ganz viel gemacht werden! Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen (auch auf unterschiedlichen Wegen gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen), das Möglichkeiten der Arbeit sagen wir mal die Wege geebnet werden. Und das ist natürlich klar, dass sowohl die Förderung von Arbeitsplätzen bis hin über andere Verteilungen der Arbeit, bis hin zur Förderung von Arbeit statt Arbeitslosigkeit jeder Arbeitsplatz für die Sozialhilfe ganz wichtig ist."

Folgerichtig argumentiert sie hier von den auch heute noch geltenden Ziele der Sozialpolitik aus, Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden, wobei familiale Sorge wieder unter den Tisch fällt, andere "unbezahlte Arbeit" allerdings ebenso.

In einer weiteren Passage findet sich dies:

"Was ich gerne noch erwähnen würde ist der Zusammenhang von „was kann man machen“. Das sind die Initiativen der Länder und Kommunen. Sozialhilfe zu finanzieren halte ich für eine ganz wichtige Sache. „Arbeit statt Sozialhilfe“ zu finanzieren, also das Geld, was ihnen ohnehin zusteht, für die Sicherung der Existenz aufzustocken als Tariflohn und dann Menschen auf die Art und Weise zumindest für ein Jahr in Arbeit zu bringen. Wir haben in Brandenburg (das kann ich Ihnen als ehemalige Sozialministerin sagen) viel getan. Für mich ist die Arbeit der Schlüssel zur Lösung der Probleme. Das kommt natürlich auch daher, dass wir in der DDR erlebt haben, das auch 90% der Frauen berufstätig waren und auf diese Art und Weise ein Einkommen und eine Existenzsicherung hatten."

"Arbeit [ist] der Schlüssel zur Lösung der Probleme" - damit ist alles gesagt, weder wird "unbezahlte Arbeit"  berücksichtigt, noch die Frage aufgeworfen, ob es denn nicht einen Konflikt zwischen dem Ziel, Arbeitsplätze zu schaffen und dem der Wertschöpfung geben kann. Erwerbsarbeit geht beinahe über alles.

Sascha Liebermann

3. September 2021

"Niemand mit Sozialhilfe/ ALG bekommt auch nur irgendwas geschenkt"

20. Januar 2021

Interessante Grafik - andere Wege zur Absicherung des Einkommens, allgemeines Steueraufkommen statt Versicherungsbeiträge...

...das führt direkt zur Frage, wie relevant hierfür ein Bedingungsloses Grundeinkommen ist - eine Leistung, die aus Steuern finanziert wird und nicht an Erwerbsbeiträge gebunden ist.

Sascha Liebermann 

14. September 2020

"Andauernde Abwesenheit von Selbstverständlichkeit" und "lebensfeste Sozialhilfe" - und das Erwerbsgebot?

"Andauernde Abwesenheit von Selbstverständlichkeit" - eine gute Beschreibung für die Erfahrung des ständigen Mangels an Einkommen, formuliert von der Journalistin Anna Mayr, die ihre Geschichte im Buch "Die Elenden" beschrieben hat. An einer Stelle sagt sie in der Talkrunde, dass ihre Eltern sie davor beschützt haben, ein Jobcenter "betreten" zu müssen, wozu sie im Alter von 16 durch das Jobcenter aufgefordert wurde. Sie spricht manches aus, was aus der Armuts- und Arbeitslosigkeitsforschung schon lange bekannt ist: die Stigmatisierung Erwerbsloser, das Sündenbockphänomen, die Verklärung individueller Möglichkeiten usw. Ein wenig irritiert, dass man nichts darüber erfährt, wie es dazu gekommen ist, dass sie unter Einkommensmangel litten. Für ihren Werdegang ist das ja nicht unerheblich und wichtig, um zu verstehen, wie sie aufgewachsen ist, denn immerhin haben ihre Eltern sich gegen die Anliegen des Jobcenters gewehrt und sie damit beschützt. An einer Stelle hält sie dem Plädoyer für Bildung, das ein Gast der Runde anstimmt, entgegen, dass man Bildung nicht essen könne: "Bildung hilft erst, wenn Familien genug Geld haben, um zu leben". Als sich Luisa Neubauer einschaltet und die Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen anführt, das ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern solle, reagiert Frau Mayr zwar nickend, nimmt das aber nicht auf. Stattdessen spricht sie von einer "lebensfesten Sozialhilfe", wie sie es auch in früheren Stellungnahmen schon getan hat, in denen sie sich gegen ein BGE aussprach. Es ist merkwürdig, dass auf der einen Seite zurecht den Umgang mit Menschen kritisiert, die nicht erwerbstätig sind, aus welchen Gründen auch immer, auf der anderen aber nicht sieht, dass dieser Umgang auch etwas mit dem normativen Rang von Erwerbstätigkeit zu tun hat. Und hier zeigt sich, dass ihre Betrachtungen doch gewisse Verengungen enthalten, denn dieser Rang von Erwerbstätigkeit zeigt sich im Allgemeinen. Die Abwertung von Familie, das sozialpolitische Plädoyer für außerhäusliche Frühförderung und Ganztagsbetreuung ist ohne das Erwerbsgebot in seiner gegenwärtigen Stellung gar nicht zu verstehen. So reicht dieser Geist bis in die Bildungseinrichtungen hinein und formt - Stichwort "Bologna-Reformen" - diese erheblich. Gegen das Erwerbsgebot scheint sie aber nichts zu haben, ihre Kritik ist damit kurzsichtig.

Dass sie von einem BGE nichts hält, bestätigt auch ein Interview in der Berliner Zeitung:

"Haben Sie neben der Anhebung des Hartz-IV-Satzes noch weitere Ideen, um die Situation der Arbeitslosen zu verbessern?
[Mayr] Wenn wir dann gleichzeitig auf einer gesellschaftlichen Ebene das Nicht-Arbeiten enttabuisieren, wäre vieles schon viel besser. Darüber hinaus sollte man den dritten Arbeitsmarkt als politisches Konzept wiederentdecken, also staatlich geförderte Beschäftigung. Damit Menschen einen Ort haben, wo sie hingehen und etwas Sinnvolles tun können: in sozialen Einrichtungen helfen, mit Flüchtlingen arbeiten, Erzieher unterstützen, Schulkindern über die Straße helfen. Ich bestreite ja nicht, dass Arbeit glücklich machen kann."

Frühere Beiträge zu Anna Mayrs Überlegungen finden Sie hier.

Sascha Liebermann

5. März 2020

"Keine Sozialhilfe für EU-Ausländer ohne Aufenthaltsrecht" - auch für die Grundeinkommensdiskussion...

...ein interessanter Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, über den die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet. Er zeigt, wo die Sozialpolitik in der Europäischen Union steht, sie ist den Nationalstaaten überlassen. Solange es hier keine gemeinsame Lösung gibt, muss innerhalb der EU klar abgegrenzt werden, werden denn leistungsberechtigt ist und wer nicht - ganz konsequent. Selbst aber wenn es eine europäische Lösung gäbe, verschöbe das diese Anforderung nur, dann müsste die EU eine Abgrenzung zu Nicht-EU-Bürgern vollziehen. Abgrenzungen sind also immer nötig.

Sascha Liebermann

25. Juni 2019

"Sozialhilfe: Der Mann, der so tut, als würde er arbeiten"...

...auch wenn der Titel klingt, als folge eine Abrechnung mit der Sozialhilfe, gibt der Beitrag von Michael von Ledebur in der Neuen Zürcher Zeitung einen interessanten Einblick  in die Lage in der Stadt Zürich. Kürzlich war zu vernehmen, dass die Stadt überlegt, Sanktionen bei Sozialhilfebeziehern nur noch in bestimmten Fällen anzuwenden, siehe hier.

24. Mai 2019

Auf Sanktionen in Sozialhilfe weitgehend verzichten?

Die Stadt Zürich scheint das zu machen und ihre Entscheidung zu verteidigen, siehe den Bericht in der Neuen Zürcher Zeitung. Aus dem Beitrag:


"Bei allen übrigen Gruppen verzichtet die Stadt Zürich auf Sanktionen. Die Betroffenen haben zwar die Möglichkeit, Beschäftigungsprogramme zu besuchen, und die meisten tun dies laut Golta auch. Doch wenn sie sich anders entscheiden, haben sie keine Konsequenzen zu gewärtigen. Das Regime galt früher nur für Personen ab 55 Jahren; seit letztem Sommer hält es die Stadt bei allen Altersgruppen über 25 Jahren so."

18. Januar 2019

"Kaltherzige Schweiz" - Diskussion über Sozialhilfe im Schweizer Fernsehen

Eine interessante und instruktive Sendung im Schweizer Fernsehen in der Reihe "Arena", die - wie bei Maischberger - sich um Missbrauch und Ziele der Sozialpolitik dreht. In der Arena bestechen zwei Gäste durch ihre Ausführungen, die Sozialhilfe-Empfängerin Eveline Brown und der Leiter der Sozialhilfe Aarau, Andreas Frey. Ihre bodenständigen Ausführungen lassen die ebenso eingeladenen Politiker und Experten blass erscheinen. Beeindruckend ist, wie selbstverständlich in den Ausführungen von Andreas Frey über das Recht der Bürger gesprochen wird, gegen Behördenbescheide rechtlich vorzugehen, während in Deutschland schnell von einer "Klageindustrie" gesprochen wird.

 In der Aargauer Zeitung findet sich ein lesenswerter Kommentar zur Sendung. Siehe auch "Arrogant gegen die Armen" (woz).

21. Dezember 2018

"„Fördern und Fordern“ ist eine Anmaßung"...

...schreibt Karoline Linnert (Bündnis 90/ Die Grünen, Senatorin für Finanzen in Bremen) im Weser-Kurier.

Ein interessanter Beitrag, der - wie selten genug geschieht - auf die Kontinuität hinweist, dass auch vor der Agenda 2010 Arbeitsbereitschaft erwartet wurde und es unsinnige Ämterbesuche gab. Die Willkür der Sachbearbeiter war groß, die Hilfen waren jedoch stärker am Einzelfall ausgerichtet. "Fördern und Fordern" suggeriere, Leistungsbezieher müssten erzogen werden - treffend bemerkt. Aber am Ende überrascht die Autorin damit, in einem Bedingungslosen Grundeinkommen nur eine Fortsetzung des Pauschalierungsproblems von Hartz IV zu sehen, das das heutige Leistungsangebot auszeichne. Dabei ist es keineswegs nötig, für ein BGE auf einzelfallspezifische Hilfen zu verzichten. Allerdings stellt sich die Frage, in welchem Umfang sie angesichts eines BGEs als Individualanspruch noch in Anspruch genommen werden müssten, wenn durch Kumulation von BGE in einem Haushalt das Haushaltseinkommen steigt. Siehe dazu auch einen früheren Beitrag von mir hier.

Sascha Liebermann

29. Juni 2018

"Linke und Grüne scheitern mit Anträgen zur Abschaffung von Sanktionen"


Im Deutschen Bundestag wurden gestern die Anträge der Linken und der Grünen zur Abschaffung der Sanktionen im Arbeitslosengeld II und bei der Sozialhilfe abgelehnt. Die Debatte ist sicher aufschlussreich, um etwas über die Haltung der Abgeordneten zur gegenwärtigen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zu erfahren. Allerdings muss auch gesagt werden, dass die Forderung nach einer Abschaffung der Sanktionen an den Systematik des deutschen Sozialstaats vorbeigeht, denn das Erwerbsgebot steht in seinem Zentrum, Sanktionen dienen dazu, diesem Gebot Geltung zu verschaffen (siehe hier und hier). Es ist ein Widerspruch in sich, Sanktionen aufheben zu wollen, aber nicht für ein Bedingungsloses Grundeinkommen einzutreten, denn die Aufhebung der Sanktionen wäre ein Vorgriff darauf.

Sascha Liebermann

23. Mai 2018

"Ohne Ehrenamtliche wäre die Lebensqualität ruckzuck im Eimer"..

...so der Titel eines Interviews mit Franz Müntefering in den Ruhr Nachrichten. Müntefering hebt dabei die Bedeutung von Ehrenamtlichen für viele Aufgaben im Gemeinwesen heraus, die Haushaltstätigkeiten, die einen viel höheren Umfang an Stunden in Anspruch nehmen, erwähnt er nicht.

Siehe hier und eine ausführliche Fassung hier, einen Kommentar von Stefan Sell hier, von mir hier und hier.

Was sagt der ehemalige SPD-Vorsitzende zum BGE?

"Sollte ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt werden, damit mehr Menschen ehrenamtlich arbeiten können?
Ich bin ein entschiedener Gegner des bedingungslosen Grundeinkommens. Ich sehe darin eine große Falle: Es gibt ein Recht auf Bildung und es gibt ein Recht auf Arbeit. Die Menschen müssen ein Recht haben, in der Gesellschaft mitzumachen und nicht ausgehalten zu werden. Manche von denen, die das Grundeinkommen fordern, fordern im Grunde eine besser bezahlte Sozialhilfe. Wenn du mit 18 ein bedingungsloses Grundeinkommen kriegst und keiner nimmt dich, dann bist du mit 30 fertig. Solange ich kann, werde ich dafür streiten, dass jeder ein Recht hat, beschäftigt zu werden."

Mitmachen versus Aushalten? Diese Unterscheidung ist schon aufschlussreich, sie entspricht dem Denken der Stilllegungs- bzw. Stillhalteprämie, so, als wäre das erste Problem unter allen, dass Bürger passiv werden, wenn sie ein BGE erhalten. Wenn sie aber doch mitmachen wollen, weshalb sollten sie sich das durch ein BGE nehmen lassen? Ein "Recht auf..." kann nur bedeuten, dass Möglichkeiten geschaffen werden müssen - oder ist "Recht auf..." gleichbedeutend mit "Pflicht zu..."? Das wäre die Wiederkehr der DDR. Alleine schon die Vorstellung, den "Menschen" müsse ein Recht mitzumachen eingeräumt werden, ist erstaunlich, ja, haben sie es nicht ohnehin, da sie - als Bürger - das Gemeinwesen tragen? Münteferings Haltung ist die typische paternalistische Verkehrung der Verhältnisse. Denjenigen, die das Fundament bilden, wird von denjenigen, die sich vor ihnen rechtfertigen müssen, zugestanden, etwas zu dürfen. Das BGE eine "besser bezahlte Sozialhilfe", da wäre wohl eine kleine Nachhilfe nötig. Es überrascht nicht, dass Müntefering dann am Ende der Passage ein "Recht" darauf für wichtig hält, "beschäftigt zu werden". Es ist ja im Grunde egal, was jemand macht, die Hauptsache, er ist beschäftigt.

Apropos Aushalten: wenn schon, dann konsequent, denn ein Gemeinwesen lebt davon, dass alle von allen ausgehalten werden, aus dieser Abhängigkeit kann niemand heraustreten.

Weiter heißt es:

"Aber tendenziell verschwinden immer mehr Arbeitsplätze ...
Ja, einige sagen: „Mit der Digitalisierung gehen Jobs verloren.“ Aber: Als ich angefangen habe, als Industriekaufmann zu arbeiten, 1954, hatten wir eine 48-Stunden-Woche. Dann kamen die Gewerkschaften und sagten: 45-Stunden-Woche. Damals hatte ich eine Chefin, die gab mir ein Buch und darin war „bewiesen“, dass ein Land, in dem die Menschen nicht länger als 45 Stunden arbeiten, innerhalb von zehn Jahren pleite ist. Das kam anders, wie wir wissen. Heute sind wir bei 35 Stunden. Ich hab nichts dagegen, wenn es irgendwann auf 32 oder 30 geht, bei vollem Lohnausgleich. Wenn die Produktivität stimmt. Dann braucht man keine Gesellschaft, in der eine Gruppe gut verdient und eine am Rande aufs Grundeinkommen angewiesen ist."

Hier wieder dieselbe Gegenüberstellung. Das BGE ist womöglich gerade deswegen ein solches Skandalon, weil es deutlich macht, wie sehr wir alle aufeinander angewiesen sind. In der Verklärung und Überhöhung der Vorstellung, von der eigenen Hände Arbeit zu leben, wollen wir nicht wahrhaben, dass es sich dabei um eine der größten Illusionen handelt, die man sich vorstellen kann.

Sascha Liebermann

12. Juli 2017

"Die Bürger sind doch keine Mäuse, an denen man wie im Labor etwas ausprobiert"...

...so Norbert Blüm in einem Interview mit Business Insider über das Bedingungslose Grundeinkommen. Das Zitat trifft den Nagel auf den Kopf, bezieht sich allerdings nur auf Feldexperimente zum BGE. Seine weiteren Ausführungen waren eher zu erwarten, wenn man seinen Beitrag aus dem Jahr 2007 zum "Wahnsinn mit Methode" kennt.

Schon der Beginn ist vielsagend:

"Business Insider: Herr Blüm, wann kommt in Deutschland das Grundeinkommen?
Norbert Blüm: Ich hoffe nie, denn das wäre eine Beleidigung der fleißigen Arbeiter.
BI: Inwiefern?
Blüm: Wenn ich den Kanalarbeitern vor meinem Haus sage, dass bald ein neues System eingeführt wird, bei dem man ohne Arbeit fast so viel Geld bekommt wie sie, werden die den Staat doch für verrückt erklären.
BI: Vielleicht würden die Kanalarbeiter aber auch froh sein, weil sie dann keinen Knochenjob mehr ausüben müssen, um ihr Existenzminimum zu sichern.
Blüm: Ich bin mir sicher, dass die meisten Arbeiter stolz darauf sind, dass sie mit ihrem Job ihre Familie ernähren können – auch wenn sicher viele auf die Belastung bei ihrer Tätigkeit schimpfen. Das bedingungslose Grundeinkommen ist ein Angriff auf die Ehre der Arbeiter."

Worin erkennt Blüm die "Beleidigung"? Zuerst fällt der verengte Arbeitsbegriff auf, der nur gelten lässt, was bezahlt wird. Die Adelung der Leistung entsteht also durch die Bezahlung dafür. Da könnten sich viele zurecht fragen, was denn ihre Leistung wert ist, die nicht bezahlt wird - diejenigen, die für ihre Kinder zuhause sind, Angehörige pflegen, sich bürgerschaftlich engagieren usw. Es ist nicht so, dass Blüm diese Leistung fremd ist, wie er in einem Beitrag vor einigen Jahren erkennen ließ, ordnet sie jedoch ausschließlich der Privatsphäre zu - siehe hier. Ohne Einkommen sind unbezahlte Leistungen aber nicht möglich, sie müssen also ermöglicht werden durch Einkommenssicherung.

Wenn ein BGE so ausgestaltet wird, das es mit keinem weiteren Einkommen direkt verrechnet wird, dann würden die "Kanalarbeiter" mehr Einkommen erzielen als jemand, der nur ein BGE hätte (sieht man einmal davon ab, dass in einem Haushalt mit BGE das Einkommen mit der Anzahl darin lebender Personen zunimmt). Blüms Einwand geht dann am BGE vorbei, es sei denn, ihm reiche der Abstand zwischen BGE und weiterem Einkommen nicht aus. Wäre das gemeint, dann ginge es jedoch um etwas anderes, nämlich um den Status von Erwerbstätigkeit.

"Stolz" leitet Blüm aus einem Verständnis von Autonomie ab, das ihm im Grunde widerstreben müsste. Denn, dass die Kanalarbeiter ihre Familie ernähren können, liegt weder alleine an ihrer "Leistung", noch daran, dass es die Leistung ist, die ihre Familie ernährt. Denn diese Leistung des Einzelnen beruht auf Leistungen anderer, die nach gegenwärtigem Verständnis in die Einkommensbildung gar keinen Eingang finden (Sozialisation, Infrastruktur, politische Vergemeinschaftung, Leistungen vorausgehender Generationen). Auch ist es nicht das Einkommen, das Familien ernährt, sondern die Leistung anderer, durch die das Einkommen erst Bedeutung erhält. Nur weil andere Güter und Dienste erzeugen oder an ihrer Erzeugung mitwirken, kann ich diese in Anspruch nehmen, indem ich sie einkaufe. Diese individualistisch Verkürzung von Leistungszusammenhängen ist das Problem, gegen das ein BGE sich unter anderem wendet. Es erkennt genau diese Voraussetzungen an, ohne die der Einzelne nichts ist. Das BGE ist also kein Angriff "auf die Ehre der Arbeiter", es ist ein Angriff auf die vermessene Vorstellung, dass es diese Art von Arbeit sei, die alleine zum Wohlergehen eines Gemeinwesens beitrage.

Worauf stützt sich Blüms Haltung, das BGE zerstöre die Gerechtigkeitsvorstellung des Sozialstaats?

"BI: Wie können Sie da so sicher sein?
Blüm: Es heißt ja immer, dass das Grundeinkommen die Kreativität fördern würde. Vor zwei Jahren habe ich bei einer Reise in die Arktis eine Siedlung besucht, deren Bewohner vom kanadischen Staat subventioniert werden. Dort gibt es praktisch das bedingungslose Grundeinkommen. Jeder, der das Grundeinkommen unterstützt, sollte dort einmal hinfahren. Dort zermürbt die Langeweile die Menschen. Von Kreativität habe ich dort nichts gemerkt, eher von Alkoholismus."

Was wird hier miteinander verglichen? Da Blüm sich nicht weiter auslässt, steht zu vermuten, dass er eine Siedlung der aboriginal Canadians, auch Inuit genannt, besucht hat. Ihr Lage ist vermutlich mit der der First Nations vergleichbar. Ohne das weiter zu vertiefen, was für den Vergleich sicher sinnvoll wäre, wird eines zumindest deutlich. Es handelt sich eben nicht um ein BGE, sondern um eine Alimentationsleistung, die ihm nahe zu kommen scheint. Das ist vergleichbar mit der Sozialhilfe in Deutschland, die zwar eine nachrangige Leistung darstellt, die nicht als dauerhafte Alimentierung vorgesehen ist, faktisch dazu jedoch werden kann. Deswegen wird sie jedoch nicht zu einem BGE, denn sie bleibt normativ eine nachrangige Leistung und diejenigen, die sie beziehen, müssen sich - ganz gleich, wie lange die Leistung bezogen wird - für sie rechtfertigen. Der Vergleich ist also schief. Dass Blüm nun diesen Zusammenhang so deutet, dass die Alimentierung zu Langeweile führe, ohne auf den normativen Charakter der Leistung und ihre stigmatisierenden Folgen zu schauen, entspricht derselben Bornierung, mit der sozialwissenschaftliche Studien das relativ höhere ehrenamtliche Engagement von Erwerbstätigen gegenüber Erwerbslosen konstatieren. Auch das ist nur zu verstehen, wenn die stigmatisierenden Wirkungen von Erwerbslosigkeit berücksichtigt werden.

Interessant ist die folgende Passage:

"BI: Das klingt, als wollten Sie das Grundeinkommen zur potentiellen Gefahr für die Demokratie hochspielen.
Blüm: So weit würde ich nicht gehen. Aber die Idee hinter dem Grundeinkommen ist zumindest eine Gefahr für unsere Kultur. Es gehört doch zum Wesen und zur Selbstverwirklichung des Menschen, dass er einer Arbeit nachgeht und an Widerständen wächst. Die Arbeit ist mehr als nur das Beschaffen von Einkommen. Sie schafft auch das Bewusstsein von Solidarität. Ohne Arbeit wären wir schon längst verhungert und erfroren."

Hier wird klar, woher Blüms Deutung rührt. Zuerst einmal trifft er einen wichtigen Punkt, wenn er sagt, dass man an Widerständen wachsen kann. Welche Widerstände allerdings meint er? Ein verengtes Verständnis von "Arbeit" führt nun dazu, dass es ganz bestimmte Widerstände sind, an denen der Einzelne wachsen kann: Widerstände in Erwerbsarbeit. Er sagt nichts darüber, wann ein solches Wachsen begünstigt wird und wann nicht, d.h. unter welchen Bedingungen die Erfahrungen möglich werden, die Blüm im Auge hat - es klingt ganz nach "Not macht erfinderisch", sie verengt indes auch den Blick. Sicher ist Arbeit mehr als Einkommen oder besser gesagt, Einkommen ist eine Nebensache, die zwar wichtig ist, nicht aber dafür sorgt, dass gut gearbeitet wird. Dass wir "ohne Arbeit" schon längst "verhungert" wären - wohl war. Das gilt aber ebenso, wenn nicht noch viel mehr für die Fürsorge durch Eltern oder andere sich einem zuwendende und bedingungslose annehmende Personen.

Und wie verhält es sich mit Solidarität? Hier sitzt Blüm einer Verklärung auf. Solidarität im umfassenden Sinne bildet sich nicht in arbeitsteiligen Prozessen der Erstellung von Gütern und Dienstleistungen, sondern als Resultat von Vergemeinschaftungszusammenhängen, in denen der Mensch als ganzer im Zentrum steht. Das ist in Arbeitsverhältnissen jedoch nicht der Fall, der Einzelne als Mitarbeiter steht im Dienst einer Aufgabe, zu deren Zweck er eingestellt wird. Taugt er für die Aufgabe nicht oder nicht mehr, müssen andere an seine Stelle treten. Gemessen wird er daran, ob er die ihm übertragenen Aufgaben bewältigt oder nicht. Die einzige "Solidarität", die hier zum Tragen kommt, ist Kollegialität bezüglich eines gemeinsamen Zweckes, dem gedient wird. Die Kollegialität ist auf eine Sache bezogen, nicht auf die Personen als ganze. Blüms Deutung entspricht einem verbreiteten Missverständnis, das auch Grund dafür ist, unser Gemeinwesen als "Arbeitsgesellschaft" zu verstehen (siehe hier und hier). Weitere Ausführungen dazu finden Sie auch hier.

Es geht weiterhin darum, dass ein BGE für Millionäre in Blüms Augen unberechtigt sei, weil sie es ja nicht brauchen und der Sozialstaat mehr als nur die Umverteilung von Geld bedeute. Letzteres trifft in der Tat zu, allerdings ist es nur eine Variante des BGE, die Sparversion, alle Leistungen oberhalb des BGE abzuschaffen - auf sie bezieht sich Blüm. Darüberhinaus übergeht er stillschweigend, unter welchen Bedingungen heute "Beratung" im Sozialstaat angeboten wird, die gerade im Leistungsbezung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe nicht wirklich freiwillig wahrgenommen werden kann und zumal noch stigmatisierend sind des normativen Charakters der Leistungen wegen.

Dann kommt der Interviewer auf den Arbeitsmarkt zu sprechen:

"BI: Immer mehr Menschen finden es absurd, dass gering qualifizierte Bürger praktisch gezwungen sind, körperlich anstrengende und würdelose Arbeit zu verrichten, um ihr Existenzminimum zu sichern. Was hat das noch mit einem Arbeitsmarkt zu tun? Sollte man auf einem funktionierenden Markt nicht auch „Nein“ sagen können?
Blüm: Materielle Erwerbsabsichten und das Gefühl, in der Welt gebraucht zu werden — das schließt sich ja nicht aus. Und außerdem hat noch niemand die Frage beantwortet, wer in der Welt eines bedingungslosen Grundeinkommens überhaupt noch die schwere Arbeit verrichten soll, wenn man auch ohne eine Gegenleistung Geld vom Staat bekommt. Professoren haben wir genug, aber Kanalarbeiter würden dann wohl fehlen."

Hier zeigt Blüm dieselbe Haltung wie viele und reproduziert Klischees, als sei es für jedermann eine interessante Perspektive, eine Professur anzustreben, aber keinesfalls Kanalarbeiter zu werden - Vorurteile lassen grüßen (siehe hier, hier und hier), statt die verschiedenen Lebensambitionen ernst zu nehmen.

Ganz konsequent geht es weiter:

"BI: Können Sie denn der Vorstellung etwas abgewinnen, dass Menschen bei der Einführung eines Grundeinkommens ihre Talente und verborgenen Fähigkeiten entdecken können, wenn sie keinen Arbeitszwang mehr verspüren?
Blüm: Die Welt besteht nicht nur aus Arbeit, die Spaß macht. Das Grundeinkommen ist eine Idee für Menschen aus den Oberschichten. Außerdem bezweifle ich, dass Nichstun kreativ macht. Es ist eine Schlaraffenland-Idee zu glauben, dass die Menschen alle zu Picassos werden, wenn sie nicht mehr arbeiten. Vielleicht werden viele ja auch Säufer."

Nur Polemik gegen die berechtigte Frage des Interviewers - haben die Menschen diesseits der "Oberschichten" keine Talente und Fähigkeiten? Man ist geneigt, Blüm entgegenzurufen, genau, ein Recht darauf, Säufer werden zu dürfen, das wäre nötig, um der Engstirnigkeit zu entkommen.

Anders die darauffolgende Passage:

"BI: Umfragen zeigen, dass selbst bei einem Lottogewinn nur wenige ihren Job aufgeben würden. Trotzdem hätten viele dann sicherlich mehr Muße für Dinge, die sie wirklich erfüllen.
Blüm: Keine Frage, die Menschen wollen sich auch außerhalb der Arbeit entfalten. Die Welt kann aber nicht nur von Kreativität und schöpferischer Tätigkeit ernährt werden. Es muss auch noch Menschen geben, die die Wasserleitungen reparieren. Ich bin für ein Grundeinkommen im Sinne der Existenzsicherung. Das ist aber nicht bedingungslos, sondern richtet sich nach der Bedürftigkeit."

Das Lotteriebeispiel ist schlecht, weil es nicht das Gemeinwesen ist, das die Einkommenssicherheit als Solidarakt verschafft, sondern ein Gewinnspiel, in dem ein Glückstreffer gelandet wurde. Außerdem bleibt in der Lottogewinnwelt die Erwerbsnorm fortbestehen und entfaltet weiter ihre Wirkung auf alle, auch die Lottogewinner.

Erstaunlich ist, dass Blüm gar nicht sieht, wie sehr die Dienstleistungen, die er ins Spiel bringt, doch genau deswegen, weil sie notwendig sind, erfüllend sein können. Gibt es denn Menschen, die "Wasserleitungen reparieren", weil ihnen keine andere Perspektive zugestanden, sie unter die Knute genommen werden? Das haben andere schon die Skalvenhalterperspektive genannt. Auch heute können wir nicht garantieren, dass für Berufe oder Aufgabe auch Personen sich finden, die sie zu übernehmen bereit sind.

"BI: Aber Sie müssen doch zugeben: Die Idee des Grundeinkommens passt perfekt zu den Werten der heutigen 18-45-Jährigen. Von ihnen wollen viele weniger Arbeit und Stress, dafür mehr Zeit für Familie und Reisen.
Blüm: Der technische Fortschritt gibt uns doch schon mehr Freiräume als früher. Meine Kinder haben mehr Freizeit als ich und ich wiederum habe deutlich mehr Freizeit als mein Großvater. Diese Entwicklung will ich nicht bremsen, auch nicht, dass Familie und Freunde immer wichtiger werden. Aber ich glaube nicht an die Utopie, dass wir als eine Gesellschaft der Arbeitslosen überlebensfähig sind."

"Gesellschaft der Arbeitslosen?" Darum geht es doch gar nicht.

Abschließend trifft Blüm den Nagel auf den Kopf, aber nicht so, wie er vielleicht denkt:

"BI: Was spricht denn dagegen, das Modell zumindest einmal zu testen? So wie in Finnland oder den Niederlanden?
Blüm: Dafür muss man erst einmal wissen, was genau man denn überhaupt testen will. Die Bürger sind doch keine Mäuse, an denen man wie im Labor etwas ausprobiert. Wir sollten nicht mit dem Schicksal der Menschen spielen."

Vollkommen richtig, was Blüm hier herausstellt. Es geht nicht an, mit "dem Schicksal der Menschen" zu "spielen", oder anders und in meinen Augen treffender ausgedrückt: Die Bürger in einer Demokratie können nicht zum Gegenstand von Versuchen oder Tests gemacht werden, weil das ihrer Entmündigung gleichkommt (siehe Kommentare zu Feldexperimenten). Feldexperimente mit dem BGE kommen Bürgermündigkeitsprüfungen gleich.

Sascha Liebermann

14. Dezember 2016

"Grundeinkommensexperimente in den Niederlanden?"

Kürzlich hatten wir auf einen Beitrag über die Experimente verwiesen, die in den Niederlanden bevorstehen sollen. Oft werden sie mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen in Verbindung gebracht, obwohl sie damit gar nichts gemein haben. Wir hatten vor längerer Zeit schon darüber berichtet. Angesichts der aktuellen Meldungen weist nun Ronald Blaschke auf der Website des Netzwerk Grundeinkommen ebenfalls darauf hin. Es geht dabei nicht um ein BGE, sondern um die Zuverdienstregelungen für Sozialhilfebezieher, diese sollen verändert werden. Blaschke zitiert den Präsidenten der Vereniging Basisinkomen: "'Grundsätzlich hat das Experiment nichts mit einem Grundeinkommen zu tun“, so Alexander de Roo, Präsident der Vereniging Basisinkomen in den Niederlanden. Es handelt sich lediglich um die Möglichkeit des anrechnungsfreien Dazuverdienens für Sozialhilfebeziehende, nicht um ein Grundeinkommen für alle Bürgerinnen und Bürger. Nichtsdestotrotz sind die Parteien in Bewegung – schließlich erstellen sie gerade ihre Wahlprogramme für die Nationalwahl im März. „Wir hoffen, dass danach Grundeinkommensexperimente möglich werden“, erklärt de Roo weiter."

17. November 2016

Kindesunterhalt und Bedingungsloses Grundeinkommen - Anmerkung zum Unterhaltsvorschuss

Wie kürzlich gemeldet, plant die Bundesregierung ein Gesetz zum Unterhaltsvorschuss. In der Stellungnahme heißt es:

"Zahlt ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt, drohen häufig finanzielle Probleme. Gerade wenn der Partner keinen Unterhalt zahlt, müsse der Staat besser unterstützen, so Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. Daher sollen Kinder nun bis zum 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschussleistungen erhalten. Die Begrenzung der Bezugsdauer wird aufgehoben. Das Kabinett hat eine Formulierungshilfe für einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen."

Weiter heißt es dort:

"Die Höhe des Unterhaltszuschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Dieser ist Grundlage für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages. Vom Mindestunterhalt wird das zu zahlende Kindergeld in voller Höhe abgezogen.
Aufgrund der Erhöhung des Mindestunterhalts steigt der Unterhaltsvorschuss zum 1. Januar 2017 für Kinder bis zu 5 Jahren auf 152 Euro monatlich, für ältere Kinder auf 203 Euro pro Monat. Die Leistung kann bei den zuständigen Jugendämtern beantragt werden."

Dieses Vorhaben mag eine Besserung im Verhältnis zur gegenwärtigen Lage alleinerziehender Eltern sein. Doch hilft es ihnen auch, mehr Zeit für ihre Kinder aufwenden und weniger erwerbstätig sein zu können? Ähnlich wie eine Kindergrundsicherung handelt es sich wohl eher um einen Tropfen auf den heißen Stein angesichts der erwerbszentrierten Sozialpolitik. Daran würde auch eine Kindergrundsicherung bzw. ein Kindergrundeinkommen nichts ändern. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen hingegen für Erwachsene wie Kinder gleichermaßen, das wäre wirklich ein Schritt.

Siehe auch meinen früheren Kommentar zum Kindesunterhalt.

Sascha Liebermann

15. November 2016

Marcel Fratzscher über das Bedingungslose Grundeinkommen...

... in "Algorithmen, Roboter, hybride Teams - Arbeitswelt 4.0" im Rahmen der Sendung HR2 Der Tag. Ab Minute 37'27 etwa geht es um das BGE. Fratzscher erweist sich in seiner Zurückweisung als waschechter paternalistischer Sozialdemokrat der Gegenwart, wenn er im BGE ein Instrument sieht, mittels dessen Menschen ("schwächere Gruppen") darum gebracht werden, ihre Talente zu benutzen. Es darf dann der Hinweis darauf nicht fehlen, wie wichtig es sei, dass mehr Plätze in Ganztagskitas und -schulen geschaffen werden.
Wozu brauchen Kinder denn schon Zeit in der Familie? Bildungsangebote, so früh wie möglich, helfen, "employability" "sicherzustellen"!

23. August 2016

"Wir wären überfordert von dem Gewinn an Freiheit" - sonderbare Vorbehalte von Inge Hannemann

...meint Inge Hannemann in einem Interview, das Marius Hasenheit für der freitag mit ihr geführt hat. Was macht sie da so sicher?

Zwar geht es in dem Interview vor allem um die Sanktionspraxis der Jobcenter in Deutschland und die Praxis in anderen Ländern, aber alleine die hier zitierte Aussage macht es kommentierenswert:

"...Aber wir brauchen neue Ansätze, allen voran das Grundeinkommen. Stellen wir uns vor, es käme morgen: Wir wären überfordert von dem Gewinn an Freiheit in einer Leistungsgesellschaft. Denn auf einmal müsste sich jede und jeder mit sich selber beschäftigen und fragen: Was will ich in meinem Leben machen?"

Wäre das eine so große Veränderung, das sie uns überforderte? Und selbst wenn, folgte daraus, dass wir langsam machen müssten mit der Freiheit?

Schon das Szenario ist irreal, weil das BGE nicht von heute auf morgen kommen würde und könnte. Bevor es eingeführt würde, ginge dem eine ungleich intensivere Debatte voraus, als wir sie schon kennen. Das wäre schon eine Vorbereitung. Wenn der politische Wille da ist, es einzuführen, ist auch die Bereitschaft da, die Folgen auf sich zu nehmen - wo das nicht der Fall wäre, müsste die Entscheidung zurückgenommen werden. Auch das gehört zu einer Demokratie.

Ist es denn heute so, dass uns irgendwer unsere Lebensentscheidungen abnimmt? Zwar gibt es normative Erwartungen, nicht zuletzt die, erwerbstätig sein zu sollen, an der das Handeln eines jeden gemessen wird. Das ist unstrittig. Folgt aber daraus, dass wir unfrei sind? Denn selbst die Entscheidung, welcher Erwerbstätigkeit man nachgehen will, wird einem im Allgemeinen nicht abgenommen. Deswegen ist die Berufsfindung so schwierig und verläuft nicht selten auf Umwegen. Es geht mit einem BGE doch um Grade von Freiheit und Selbstbestimmung, nicht grundsätzlich darum, überhaupt erst zu selbstbestimmungsfähigen Individuen zu werden, die Selbstbestimmung erst noch zu lernen hätten. Es wäre hochmütig, das zu glauben. Außerdem, und das übersieht Inge Hannemann vollständig, setzt schon unsere bestehende Demokratie auf die Mündigkeit der Bürger. Das mag im Einzelnen nicht praktiziert werden, tatsächlich ist es im Allgemeinen aber der Fall.

Wenn sie nun meint, dass wir überfordert wären, würde sie deswegen für eine Phase des umerzieherischen Übergangs plädieren? Sie sagt das nicht, folgt es jedoch nicht aus dem Vorbehalt? Denn wer deswegen die Einführung hinausschieben will, sagt doch genau, dass die "Menschen" nicht reif seien. Das wäre der Inbegriff der Selbstentmündigung. Wer nach den Hindernissen zur Einführung eines BGE sucht, sollte nicht in die Ferne schweifen oder nach "großen Gegnern" suchen, die gerne angeführt werden. Es ist diese Haltung des Vorbehaltes gegenüber Freiheit und Selbstbestimmung, die der wirkliche Gegner ist.

Der Interviewer fragt dann nach:

"Ohne Sanktionen und mit einem höheren Hartz-IV-Satz hätten wir doch eine Art bedingungsloses Grundeinkommen, oder?
Ein Grundeinkommen ja, aber nicht bedingungslos. Man müsste sich schließlich immer noch nackt machen, Vermögen offenlegen, bei Bedarf Kontrolleure in die eigene Wohnung lassen, jede Tätigkeit annehmen. Das wäre dann eher wie die Arbeitslosenhilfe, vor Hartz IV. Da gab es zwar auch Sperrzeiten, eine Art Sanktion, aber dann eben Sozialhilfe. Die konnte zwar auch ausgesetzt werden, aber das war damals eigentlich der absolute Ausnahmefall."

Die Antwort ist auf den Punkt, übersieht lediglich eines. Es kann keine sanktionsfreie Grundsicherung geben, wenn zugleich am Vorrang von Erwerbstätigkeit in den Systemen sozialer Sicherung festgehalten wird (siehe meinen Kommentar dazu hier). Zurecht weist Frau Hanneman daraufhin, dass die Sozialhilfe ausgesetzt werden konnte, selbst wenn es selten praktiziert worden sein mag. Die Struktur war dieselbe wie heute im Sozialgesetzbuch.

Wie geht es weiter?

"Wie würden Sie denn stattdessen das Grundeinkommen starten?
Erst einmal mit einer Kindergrundsicherung von 500 Euro: das ein Jahr testen und evaluieren. Und dann würde ich Schritt für Schritt das bedingungslose Grundeinkommen für Erwachsene einführen. Es geht da ja oft um die 1.000 Euro des Modells von dm-Gründer Götz Werner. Aber das würde in vielen Großstädten allein wegen der Mietkosten gar nicht reichen, außerdem reden wir da von einem Bruttobetrag, nach Steuern und Versicherungen bleibt womöglich weniger übrig als mit Hartz IV. Der Betrag muss jedenfalls regional aufgeschlüsselt werden. Und statt wie im Konsummodell Götz Werners die Mehrwertsteuer zu erhöhen, plädiere ich für eine Umverteilung. Das Geld ist ja da, es ist nur schlecht verteilt. Anfangen würde ich bei den Ausgaben für Rüstung. Und in der Tat würden viele Kosten wegfallen: alle Sozialtransfers, inklusive Rente, Bafög, Wohngeld und so weiter."

Eine Kindergrundsicherung wäre aber kein BGE, ein Test dafür könnte sie also nicht sein. Überhaupt ist es ein sonderbares Selbstmisstrauen, wenn ein BGE getestet werden soll, soll denn die Mündigkeit getestet werden (siehe hier und hier)?

Weshalb das BGE für Erwachsene Schritt für Schritt einführen statt es einfach bereitzustellen, wie heute auch das Existenzminimum bereitgestellt werden muss allerdings mit Bedingungen? Dann könnte beobachtet werden, welche Erleichterungen es bringt. Und die Situation in Großstädten stellt sich für Alleinstehende ganz anders dar mit einem BGE als für Familien - letztere wären gerade abgesichert, wenn die Höhe entsprechend wäre. Bedarfsgeprüfte Leistungen sollten relativ zum BGE beigehalten werden (Hannemann scheint hier von einem sehr hohen BGE auszugehen, wenn sie alle Sozialtransfers aufheben will), welche hinge wesentlich von der Höhe des BGE ab. Es gäbe also auf diese Weise genügend Raum zu sehen, was sich bewährt.

Sachlich unangemessen ist es, Umverteilung und Konsumsteuer schlicht gegeneinanderzustellen, weil ein BGE auf zweierlei Weise umverteilend - oder pre-distributing, wie Mariana Mazzucato es genannt hat - wirken kann. Als sichere Einkommensbasis stellt es eine Machtverlagerung dar, weil es Handlungsmöglichkeiten erweitert und dadurch Verhandlungsmacht eröffnet. Dadurch, also indirekt, kann es erhebliche Umverteilungswirkungen haben, wenn sie gewollt sind. Mitarbeiter können ganz anders über Arbeitsbedingungen verhandeln, dazu könnten dann auch die Lohnspreizung in einem Unternehmen, die Praxis der Dividendenausschüttung usw. gehören. Das hätte auf lange Sicht erhebliche Folgen für die Einkommensverteilung. Die Bürger könnten davon unabhängig ein anderes Bewusstsein von ihrer Bedeutung in der Demokratie erlangen und entsprechend dies auch nutzen.

Ob ein regional angepasstes BGE ein so gute Lösung wäre, kann bezweifelt werden. Es unterstützte die Ballungsraumbildung statt ihr entgegenzuwirken. Wenn heute Ballungsräume aufgrund der Arbeitsmarktlage interessant sein mögen, wären sie das mit einem BGE nicht ohne weiteres. Dieser Zusammenhang ist zu bedenken. Das hätte vielerlei Folgen, nicht nur für den Wohnungsmarkt und die Mieten, auch für strukturschwache Regionen.

Zur Diskussion in Deutschland heißt es dann:

"Und Deutschland?
Es gibt hier so viele Gruppen, die sich mit dem bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigen, aber so wenig Austausch. Das finde ich schade. Allein die Linke hat drei Modelle entwickelt, es gibt Götz Werner und ein spannendes Modell von den Piraten. Ebenso natürlich Pseudo-Modelle wie das Bürgergeld der FDP. Mein Vorschlag: Alle Modelle in einen Topf, dann eine Enquete-Kommission darüber brüten lassen. Wir müssen darauf achten, wer dabei welche Interessen hat. Viele Unternehmen würden sich natürlich freuen, die Sozialbeiträge und dadurch Lohnkosten zu sparen."

Gibt es wenig Austausch unter den verschiedenen Gruppen, die sich engagieren? Ich kann das aus unserer Erfahrung nicht bestätigen, der Austausch ist durchaus rege, mal mehr, mal weniger. Es gibt unterschiedliche Akzente, die Befüworter setzen, unterschiedliche Überzeugungen davon, was einer Verbreitung förderlich ist und es gibt natürlich auch ideologische Abgrenzungen sowie Eitelkeiten (wie überall). Die Pluralität der Diskussion war der Verbreitung in meinen Augen jedoch eher förder- denn hinderlich. Solange das BGE nicht grundsätzlich gewollt wird, wäre eine Verengung auf bestimmte Ausgestaltung zu früh.

Dass der Beschluss der FDP zum Bürgergeld hier genannt wird, überrascht, hat er mit einem BGE doch gar nichts gemein. Eine Enquete-Kommission (Stellungnahme des Netzwerk Grundeinkommen und von mir) ist doch ein denkbar ungeeignetes Instrument, weil sie die öffentliche Debatte bremst, statt sie zu befördern.

Wieder einmal (siehe auch hier und hier) verwundern die Vorbehalte einer Befürworterin gegenüber dem, was den Bürgern zugetraut werden kann. Vielleicht muss man sich dann über die Vorbehalte der Gegner nicht mehr wundern.

Sascha Liebermann

29. April 2016

"Grundeinkommen führt in die Knechtschaft" - nachlässige oder mutwillige Schlussfolgerungen?

...meint Reiner Eichenberger von der Universität Fribourg (Schweiz) in einem Beitrag für die Handelszeitung. Er plädiert gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen und für ein Grundkapital. In seinem Beitrag schreibt er gleich zu Beginn:

"Bald stimmen wir über das bedingungslose Grundeinkommen ab. Für seine Verfechter ist es eine Art Befreiungstheologie. Sie predigen, dank Grundeinkommen könnten alle arbeiten, weil sie wollen, nicht weil sie müssen."

Ist das ein Zeichen dafür, dass es ernst wird in wenigen Wochen in der Schweiz, wenn solche Polemik nötig ist? In Deutschland, es liegt schon einige Jahre zurück, sind Grundeinkommensbefürworter mit "Evangelikalen" verglichen worden. Das sprach ebenfalls Bände. - Und: stimmt es etwas nicht, dass ein BGE mehr Freiräume verschaffen würde, so dass das Wollen im Zentrum stehen kann?

Er schreibt weiter:

"Zudem beseitige es [das BGE, SL] die Sozialhilfefalle: Die heutige bedingte Sozialhilfe mindert die Arbeitsanreize der Leistungsempfänger, weil deren Bezüge entsprechend ihrem erarbeiteten Einkommen gekürzt werden."

Gibt Eichenberger hier nun die "Befreiungstheologen" wider oder ist das seine Position? Dass das BGE auch in der Sozialhilfe alles ändern würde, ist klar. Die Einschätzung zur "Sozialhilfefalle" ist verbreitet und gehört zu den gängigen Behauptungen. Ihr empirischer Gehalt ist jedoch alles andere als gesichert, wie die Untersuchungen „Wer sitzt in der Armutsfalle“ von Georg Vobruba, Hanna Petschauer, Ronald Gebauer gezeigt haben. Gebauer hat sich in einer eigenen Arbeit „Arbeit gegen Armut“ der Frage nochmals gewidmet und die Befunde erhärtet. Wie das mit Theoremen so ist, sind sie schnell aufgestellt, verbinden sich mit gewissen Vorurteilsstrukturen der Alltagswelt und verbreiten sich dann als Gewissheiten. Für die Schweiz sei auch auf die Studie "Working Poor in der Schweiz" hingewiesen, darin sind besonders die Fallanalysen von Stefan Kutzner aufschlussreich, um zu verstehen, vor welchen Schwierigkeiten Sozialhilfebezüger stehen und wie wenig das Armutsfallentheorem trägt.

Eichenberger wird dann dramatisch - man muss die Formlierung wohl als Anspielung an ein Buch von Friedrich von Hayek verstehen:

"Doch das Grundeinkommen führt nicht in die Freiheit, sondern in die Knechtschaft. Die Initianten vertreten ein Grundeinkommen von 30 000 Franken jährlich für alle, was insgesamt über 200 Milliarden jährlich kosten würde. Wenn das Ganze nicht defizitär sein soll, muss ein Durchschnittsbürger mit heute etwa 50 000 Franken steuerbarem Einkommen sein eigenes Grundeinkommen aus seinem Arbeitseinkommen finanzieren. Dafür bräuchte es einen Steuersatz von rund 60 Prozent auf seinem gesamten Einkommen. Hinzu kämen die Steuern für alle anderen Staatsleistungen. Einkommenssteuersätze von 80 bis 100 Prozent wären also angesagt."

Hier würde man gerne wissen, wie er gerechnet hat. Die Auswirkungen sind davon abhängig, wie die Steuerabschöpfung gestaltet wird, wobei das nicht mechanisch zu verstehen ist, so als führe das eine direkt zum anderen. Es muss aber auch berücksichtigt werden, wie sich ein BGE, aufgrund der Handlungsmöglichkeiten, die es schafft, auf die Wertschöpfung (Produktivitätssteigerung), die Arbeitsabläufe, die vermutliche Abnahme von "face time" (siehe auch hier), weil es mehr um Wertschöpfung als um Anwesenheit am Arbeitsplatz gehen würde, auswirkt.

Für Eichenberger weist das hingegen in eine ganz andere Richtung:

"Die negativen Anreize gegen Erwerbsarbeit und für Steuervermeidung sind offenkundig. Je mehr Einwohner aber der Steuer ausweichen, desto höher müssen die anderen besteuert werden und desto enger muss die Kontrolle werden."

Was er nonchalant übergeht, ist hingegen von weitreichender Bedeutung: dass nämlich die Bürger eines Gemeinwesens grundsätzlich loyal sind und sein müssen, damit ein Gemeinwesen überhaupt existieren kann. Massenhafte Steuervermeidung wäre ein Vergehen gegen die Rechtsgemeinschaft. Wenn es dazu kommt, muss schon zuvor Vieles geschehen sein oder die Rechtsgemeinschaft als politisches Gemeinwesen in Frage stehen. Diesen Fall sieht Eichenberger offenbar mit einem BGE gekommen, das ist allerdings wiederum eine bloße Behauptung und er vergisst darüber, dass das BGE ja nur dann eingeführt werden kann, wenn es in der Abstimmung eine Mehrheit erhält. Damit wäre es demokratisch legitimiert und bindend für alle Bürger. Würde Eichenberger daran zweifeln, dass solche Entscheidungen auch als bindend angesehen werden? Oder vertraut er einfach nicht darauf, dass die Bürger in der Regel loyal sind?

Ganz konsequent ist dann auch sein Szenario:

"Die Finanzierung des Grundeinkommens bringt deshalb einen absoluten Überwachungsstaat. Aber nicht nur die Freiheitsverheissungen sind falsch, sondern auch die Bezeichnung bedingungsloses Grundeinkommen: Wirklich erhalten würden es nur diejenigen, die nicht arbeiten."

Und all das folgt nur aus dem "Anreiz"-Modell, dessen Geltung einfach so dahingestellt wird. Weshalb erhalten es "wirklich" nur die, die nicht arbeiten? In dieser Schlussfolgerung werden zwei Dinge verwechselt: 1) Die Frage, wer Nettozahler und -empfänger ist - dabei geht es darum, wer, finanztechnisch gedacht, mehr Steuern bezahlt, als er in Gestalt des BGE erhält. 2) Diese erste Frage hat mit der zweiten gar nichts zu tun, in der es um den Bereitstellungsmodus geht. Das BGE würden alle erhalten, ganz gleich, ob sie andere Einkommen hätten. Somit erhielte es jeder, weil es an die Person geht in Absehung von ihrem Leistungsvermögen. Dadurch unterscheidet sich das BGE vollständig von Lohnersatz- (Arbeitslosengeld) oder Einkommenskompensationsleistungen (Sozialhilfe), die wie heute kennen. Das BGE basiert auf einer anderen Solidarvorstellung. Ganz gleich ob nun jemand Nettozahler oder -empfänger ist, der Charakter des BGE bleibt erhalten. Wer allerdings bilanziert, ob jemand mehr Steuern bezahlt oder erhält, kann das nicht sehen. Dann sieht er eben nicht den anderen normativen Charakter des BGE.

Zuletzt sei noch die folgende Passage kommentiert:

"Lehrreich ist das Verhalten kluger Eltern. Sie geben ihren Kindern keine lebenslangen Renten, sondern ein Startkapital."

Schon dieser Vergleich bezeugt, wie schnell unterschiedliche Dinge in einen Topf geworfen werden. Eichenberger kann ihn ja nur deswegen bemühen, weil er eine Versorgung durch die Eltern mit einer durch das Gemeinwesen gleichstellt. Familien sind jedoch im Unterschied zur modernen Demokratie partikularistische Gebilde, die Beziehungen sind von Loyalität zueinander als konkrete Menschen bestimmt. Familie ist, was die Kinder betrifft, eine Zwangsstruktur, sofern die Eltern stets die letzte Entscheidung darüber haben, was gemacht wird. Die Legitimationsquelle elterlicher Entscheidungen sind nicht die Kinder. Wenn Eltern eine lebenslange Rente bezahlen, setzen sie die Abhängigkeitsverhältnisse in der Familie fort. Solche "Renten" würden eine Loyalität gegenüber den Eltern befördern und damit Autonomie als Bürger unterlaufen. Genau diese Abhängigkeit ist aber mit der in einem demokratischen Gemeinwesen nicht vergleichbar, denn Loyalität dort muss gegenüber der politischen Gemeinschaft als ganzer, nicht gegenüber einzelnen Personen bestehen. Deswegen sind Demokratien universalistisch oder wie Ralf Dahrendorf es einmal ausgedrückt hat: Der Staatsbürger ist der Feind aller Klassen, ganz gleich aus welcher Familie oder welchem Milieu er kommt.

Die Rentenbezieher, um bei dem Beispiel zu bleiben, sind die Bürger als Träger des Gemeinwesens, als Souverän und Geltungsquelle der politischen Ordnung. Während die "Rente" durch Eltern asymmetrische Familienbeziehungen zwischen Eltern und Kindern fortsetzen würde, bestärkt die "Rente" des Gemeinwesens an seine Bürger gerade die symmetrischen Beziehungen unter Gleichen. Was gleich aussieht, wie Eichenberger meint, sind also zwei grundlegend verschiedene Dinge.

Mit dieser Vermischung durch Eichenberger bricht der ganze Vergleich zusammen, der wohl darauf hinauslaufen sollte, die Abhängigkeit von Vater Staat als drohende Folge eines BGE an die Wand zu malen. Doch eines ist hier noch bemerkenswert. Die drohende Abhängigkeit, die Eichenberger vom Staat ausmacht, ist ja interessanterweise gerade Bestandteil seines Gegenmodells. Denn darin ist Autonomie, im engeren Sinne Leistung und Selbstversrogung, von Anreizen abhängig, die den Einzelnen dazu anregen, für sich selbst zu sorgen. Woher kommt die Vorstellung, er brauche dazu Anreize? Wer Anreize braucht, um verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen, ist der nicht vollständig abhängig von einer auf ihn einwirkenden, stimulierenden Kraft? Es ist das Anreizdenken, das in die Abhängigkeit hineinführt, nicht das Bedingungslose Grundeinkommen.

Sascha Liebermann

9. Juni 2014

"Sanktionen bei Hartz IV und Leistungsbeschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen" - Bundestagsdebatte zum Antrag von Die Linke

Am 6. Juni hat der Deutsche Bundestag über einen Antrag u.a. zur Abschaffung von Sanktionen einiger Abgeordneter von Die Linke debattiert. Hier geht es zum  Tagesprotokoll der Bundestagssitzung (bis etwa zur Mitte Seite scrollen), hier zum Antrag. Hier geht es zum Video. Hier ein Zusammenschnitt der Redner von Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen Teil 1 und Teil 2.