Nach kurzer Zeit hat die Petition schon fast 90 Tausend Unterschriften erhalten und sie kann noch mehr als drei Wochen gezeichnet werden. Es mag der Rückenwind durch die Petition Tonia Merz' bei Change.org gewesen sein, der nun auch der erneuten Petition von Susanne Wiest erhebliche Resonanz verschafft, auch wenn sie weniger grundsätzlich ist als die erste vor mehr als zehn Jahren.
Das deutsche Petitionswesen ist, verglichen mit den Abstimmungen in der Schweizer Demokratie, ein zahmes Wesen, stellen Petitionen doch nur ein Gesuch, einen Vorschlag dar. Das wird übedeutlich an der Bedeutung des Quorums, denn diese hat keineswegs sicher, wie Mascha Malburg in neues deutschland berichtete, die Folge, dass die Petition beraten werden muss:
"Mit Quorum (lateinisch für „von denen“) ist die notwendige Anzahl an Unterstützern für eine öffentliche Beratung des Petitionsausschusses gemeint. Wird eine Petition nach Eingang innerhalb von vier Wochen (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall [Anm SL] im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Das besondere daran: Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und darf sein Anliegen persönlich vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorbringen.
Dies ist aber nur der Regelfall, denn das Erreichen des Quorums führt nicht zwingend zu einer öffentlichen Beratung; die Abgeordneten des Petitionsausschusses können sich mit einer zweidrittel Mehrheit gegen die Beratung einer Petition in einer öffentlichen Sitzung entscheiden. Darüber hinaus ist es aber auch möglich, eine Petition öffentlich zu beraten, obwohl sie das nötige Quorum von 50.000 Unterstützern nicht erreicht hat. Entscheidend ist letztlich der Inhalt der Petition."
Es bleibt also abzuwarten, wie die Petition ausgeht, die erste von Susanne Wiest ist unter Begleitung großen medialer Aufmerksamkeit beraten worden.
Sascha Liebermann
3. April 2020
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