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19. November 2020

"Bedingungsloses Grundeinkommen – Existenz-Sicherung oder Faulenzer-Prämie?"...

...eine Diskussion auf im RBB, das Video finden Sie hier. Teilnehmer waren:

Michael Bohmeyer, Gründer der Initiative "Mein Grundeinkommen"
Rainer Schwadtke, Bäckermeister
Tonia Merz, Modemacherin
Christian Gräff (CDU), Landesvorsitzender Mittelstandsunion
Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW)
Christoph Butterwegge, Armutsforscher

Der teilnehmende Bäckermeister war schon einmal bei Anne Will zu Gast. Seine Ausführungen haben mich damals zu dem Beitrag "'Arbeitswelt im Wandel' – oder Unternehmen als Erziehungsanstalten?" und "Wer will dann noch beim Bäcker arbeiten? Über Fragen, die tief blicken lassen" veranlasst.

27. Oktober 2020

Zielungenauigkeit der Corona-Hilfspakete - "Studium schmeißen und Hartz IV beantragen?"

26. August 2020

Tonia Merz - "warum wollen Sie vom Grundeinkommen nichts wissen?"


13. Mai 2020

Tonia Merz - Petitionen nicht nach der Krise erst behandeln


8. Mai 2020

3. April 2020

Petition von Susanne Wiest kann bis 27. April gezeichnet werden - und eine Anmerkung zum Quorum

Nach kurzer Zeit hat die Petition schon fast 90 Tausend Unterschriften erhalten und sie kann noch mehr als drei Wochen gezeichnet werden. Es mag der Rückenwind durch die Petition Tonia Merz' bei Change.org gewesen sein, der nun auch der erneuten Petition von Susanne Wiest erhebliche Resonanz verschafft, auch wenn sie weniger grundsätzlich ist als die erste vor mehr als zehn Jahren.

Das deutsche Petitionswesen ist, verglichen mit den Abstimmungen in der Schweizer Demokratie, ein zahmes Wesen, stellen Petitionen doch nur ein Gesuch, einen Vorschlag dar. Das wird übedeutlich an der Bedeutung des Quorums, denn diese hat keineswegs sicher, wie Mascha Malburg in neues deutschland berichtete, die Folge, dass die Petition beraten werden muss:

"Mit Quorum (lateinisch für „von denen“) ist die notwendige Anzahl an Unterstützern für eine öffentliche Beratung des Petitionsausschusses gemeint. Wird eine Petition nach Eingang innerhalb von vier Wochen (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall [Anm SL] im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Das besondere daran: Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und darf sein Anliegen persönlich vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorbringen.
Dies ist aber nur der Regelfall, denn das Erreichen des Quorums führt nicht zwingend zu einer öffentlichen Beratung; die Abgeordneten des Petitionsausschusses können sich mit einer zweidrittel Mehrheit gegen die Beratung einer Petition in einer öffentlichen Sitzung entscheiden. Darüber hinaus ist es aber auch möglich, eine Petition öffentlich zu beraten, obwohl sie das nötige Quorum von 50.000 Unterstützern nicht erreicht hat. Entscheidend ist letztlich der Inhalt der Petition."

Es bleibt also abzuwarten, wie die Petition ausgeht, die erste von Susanne Wiest ist unter Begleitung großen medialer Aufmerksamkeit beraten worden.

Sascha Liebermann