...nur dann kommt man über das Bestehende hinaus, innerhalb dessen verschiedene Absicherungsansprüche mit Bezug zu Erwerbsaktivitäten vorgehalten werden und Nicht-Erwerbstätige auf "Hartz IV" verwiesen werden.Interessante Debatte, danke an @SDullien und auch an die Ideologen der Selbständigkeit in diesen Tweets. Im Kern geht es um die Frage nach #Grundeinkommen: soll jede/r einen Grundanspruch darauf haben - oder nur bei Bedarf oder nach Vor(versicherungs)leistung? Dann die Technik.— Michael Opielka (@MichaelOpielka) June 16, 2020
Sascha Liebermann
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