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7. Juli 2026

Grundsicherung, Grundsicherungsgeld - "nur" Verschärfung

Unsere früheren Beiträge zu Stigmatisierung durch Leistungsbezug finden Sie hier

1. Juni 2026

"Der Mythos vom 'faulen' Arbeitslosen"...

...damit beschäftigte sich die Sendung "Wirtschaft und Gesellschaft" des Deutschlandfunks am 29. Mai. Hier geht es zum Begleittext, hier zum Feature.

Das Feature gibt einen guten Überblick über die Diskussion, auch mit historischen Verweisen, und zeigt damit eine bestechende, erfahrungs- und empirieferne Kontinuität der Debatte. Treffend wird erwähnt, dass es sich bei Erwerbstätigkeit nicht um eine Tätigkeitsform unter anderen handelt, sondern um eine, die normativ herausgehoben wird, es geht um den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit

So pointiert auf Skandalisierung und Heraushebung von Einzelfällen, die in Trash-Talkshows vorgeführt werden, hingewiesen wird (siehe hier, zu Arno Dübel, der im Feature auch Erwähnung findet, siehe hier und hier), so wenig wird eine bestimmte Argumentation bedauerlicherweise hinterfragt. Wenn es um die Frage geht, ob und wann sich Erwerbsarbeit im Unterschied zum Bezug von Bürgergeld oder anderen Leistungen "lohne" (siehe z. B. hier), wird lediglich der Befund angeführt, dass zwischen Einkommen durch Sicherungsleistungen und Erwerbseinkommen in der Regel ein relevanter Unterschied bestehe, vor allem bei niedrigeren und mittleren Einkommen.

Nicht hinterfragt wirdhingegen, ob der Lohnabstand überhaupt die entscheidende und alleinige Dimension ist, die es hierbei zu beachten gilt. Diese Verengung, die die Diskussion weitgehend beherrscht, übersieht andere Dimensionen von Erwerbstätigkeit wie Aufgabenaffinität des Einzelnen, Sinnerfüllung, Arbeitsbedingungen und Kollegialgefüge oder schreibt ihnen eine nachgeordnete Bedeutung zu. Davon abgesehen beachtet diese Verengung nicht die Gründe, die gegen ein Erwerbsengagement oder auch nur für ein reduziertes sprechen, die mit dem Einkommen wenig bis gar nichts zu tun haben, wie z. B. Fürsorge für andere. Auf sie müsste bei Erwerbsengagement verzichtet oder sie müsste zumindest erheblich eingeschränkt werden. Eine "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" z. B. kann es bei Vollerwerbstätigkeit nicht geben, es sei denn, damit sollte gemeint sein, dass jemand auch Familie habe, aber wenig Zeit für sie. Die Diskussion um den Lohnabstand beruht auf bestimmten Annahmen, deren empirische Angemessenheit belegt werden müsste, und zwar nicht mit einfachen standardisierten Befragungen. Schon zwei Jahrzehnte liegt es zurück, dass Georg Vobruba und Kollegen sich die Mühe gemacht haben, das Theorem von der "Armutsfalle" zu untersuchen. Zeigen konnten sie mit Rückgriff auf nicht-standardisierte Forschungsgespräche, dass die Gründe dafür, weshalb jemand den Bezug von Sozialleistungen einer Erwerbstätigkeit vorzieht, vielfältig sind und weder mit "Arbeitsverweigerung" noch damit zu tun hatten, den Sozialstaat ausnutzen zu wollen. Aber Forschungsergebnisse werden nicht unbedingt rezipiert, so scheint es in diesem Fall auch zu sein.

Wenn diese anderen Dimensionen aber ernst genommen werden, dann eröffnet das andere Diskussionen, gar die Verabschiedung alter Maßstäbe und auf einmal kann deutlich werden, dass ein Bedingungsloses Grundeinkommen gar nicht gegen Erwerbsengagement spricht und von daher überhaupt nicht abwegig ist. Dazu aber müssten die alten Annahmen, Vorurteile und Klischees aufgegeben werden. Das scheint schwieriger, als man denkt.

(Gründe für Sanktionen im Bürgergeld und dem Arbeitslosengeld II, Infografik Sozialpolitik Aktuell)

Sascha Liebermann

19. Dezember 2025

Michael Opielka zur "neuen Grundsicherung"

13. November 2025

"Voller Illusionen" - Referentenentwurf zur "neuen Grundsicherung"

9. Oktober 2025

Sprachkosmetische Rückkehr zu Hartz als Fortschritt

Von Hartz IV zum Bürgergeld und zurück

Nachdem die SPD damals in großen Tönen angekündigt hatte, "Hartz IV" abzuschaffen bzw. hinter sich lassen zu wollen und ein "Bürgergeld" einzuführen, das in der Ampel-Regierung als Gesetz verabschiedet wurde, folgt dieser sprachkosmetischen Verschleierung nun die amtierende Bundesregierung und macht es der Ampel nach, indem sie mit demselbem Pomp vermeintlich alles umkrempeln will: aus dem "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" wird nun die vollkommen neue und grundlegend andere "Grundsicherung für Arbeitsuchende". Der damaligen "Abschaffung" von Hartz IV, die lediglich eine milde Lockerung der Sanktionen beinhaltete, folgt nun die Rückkehr zu Hartz IV mit großen Ankündigungen. Wieder ist die SPD an den hochfliegenden Zielen beteiligt und hat nichts daraus gelernt, die Bürger für dumm zu verkaufen. 

Die Bezeichnung "Bürgergeld" hat sie verbrannt, weil sie etwas versprach, was das Bürgergeld nicht war, auch wenn Bundeskanzler Merz fortwährend das Gegenteil behauptet. Von Anfang an gab es an dieser Irreführung Kritik, auch von Seiten der CDU, allerdings fiel die auf den Begriff herein und behauptete nun, damit sei ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt worden - eine für die dann losgetretene Kampagne der CDU gegen das Bürgergeld zurechtgeschusterte abseitige Behauptung. 

Trotz wiederholter Widerlegung abenteuerlicher Berechnungen, die behaupteten, Erwerbsarbeit lohne sich nicht mehr für Bürgergeldbezieher (siehe hier und hier), führte die CDU munter die Kampagne weiter. Als nächstes waren die "Totalverweigerer" an der Reihe, die vom Bürgergeld angeblich angelockt wurden, weil sie es als "bedingungsloses Grundeinkommen" verstanden. Auch diesen Beleg blieb die CDU schuldig. Wiederholt behauptete sie, es handele sich um eine enorme Zahl an Personen, die zu unrecht Bürgergeld beziehen - ohne das belegen zu können. Sachkundige Experten halfen nach und widerlegten die Behauptungen flugs.

Was glaubt die amtierende Bundesregierung wohl, wer auf diese Umetikettierung hereinfällt, für wie dumm werden die Bürger gehalten? Sie arbeitet damit genau denjenigen zu, die immer behaupten, dass die Bürger für dumm verkauft werden.

Sascha Liebermann

Unverhältnismäßig

26. August 2025

"Systemwechsel" von der Grundsicherung in die Grundsicherung?

22. April 2025

"Grundsicherung, aber wie?" - In jedem Fall ohne Grundeinkommen,...

...da ist sich Andreas Peichl, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Uni München und Mitarbeiter des ifo-Instituts, in seinem Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sicher. 

Peichl befasst sich in seinem Beitrag mit dem Vorhaben einer "Neuen Grundsicherung", das die Gelegenheit biete, Verbesserungen im bestehenden bedarfsorientierten System der sozialen Sicherung zu erreichen. In diesem Zusammenhang äußert er sich zum konkurrierenden Vorschlag eines Bedingungslosen Grundeinkommens, das durch die Präsentation der Ergebnisse des Pilotprojekts von Mein Grundeinkommen kürzlich wieder medial größere Aufmerksamkeit erhalten hat (siehe z. B. hier und hier). Er weist - wie manche schon - auf die Grenzen der Studie von Mein Grundeinkommen und deren positiver Ergebnisse hin, was deswegen interessant ist, weil er sie mit den "negativen Ergebnissen" einer anderen Studie aus den USA vergleicht, ohne deren Begrenzung allerdings zu benennen. Das ist schon ein interessantes Framing für einen solchen Beitrag, weil damit behauptet wird, die Ergebnisse der anderen Studie seien belastbarer. Dabei haben Guy Standing und Scott Santens auf ebendiese Grenzen der  US-amerikanische Studie schon lange hingewiesen.

Warum schließt Peichl das BGE als mögliche Alternative aus? Ganz überraschend kommt diese Stellungnahme nicht, denn schon in der Vergangenheit hatte er sich wiederholt dagegen ausgesprochen (siehe z. B. hier und hier). Um die Folgen eines BGE auszumalen greift er auf die Ergebnisse einer Studie zurück, an der er selbst mitwirkte:

"Für eine vierköpfige Familie ergäbe sich ein Betrag von 3784 Euro pro Monat, was zu einem jährlichen Finanzierungsbedarf von rund 1100 Milliarden Euro führen würde. Dem stünden mögliche Einsparungen bei den bestehenden Sozialausgaben von nur rund 230 Milliarden Euro gegenüber, sodass eine Finanzierungslücke von rund 870 Milliarden Euro pro Jahr verbliebe. Um diese Lücke zu schließen, müsste die Steuerquote massiv erhöht werden. Das würde sich zwangsläufig negativ auf Arbeitsanreize, Investitionen und Standortattraktivität auswirken [Hervorhebung SL]."

Auffällig ist hier die Einseitigkeit, mit der Peichl nicht nur etwaige Folgen in Erwägung zieht, es handelt sich immerhin um bloße Schätzungen einer Simulationsstudie, sondern sie als gewiss behauptet. Wie kommt er dazu? Er muss, um diesen Schluss zu ziehen, bestimmte Annahmen treffen, die ja nun gerade zu diskutieren wären, ganz vorne steht hier die Konzeptualisierung von Leistungsbereitschaft vor dem Hintergrund eines Modells von Arbeitsleid (siehe die Studie von Ronald Gebauer, schon einige Jahre alt, aber immer noch lesenswert, der sich mit diesen Annahmen beschäftigt; die ganze Diskussion um die sogenannte Armutsfalle beruht darauf), das mit dem Lohn vergolten wird. Dieses Modell ist sehr einfach gestrickt und unterkomplex, weil es einige Dimensionen menschlichen Handelns schlicht nicht berücksichtigt. Stefan Bach (DIW), der ebenfalls an einer Studie zur Finanzierung mitgewirkt hat (siehe auch hier), kommt entsprechend zu anderen Schlüssen, weil er diese Dimensionen einzubeziehen scheint und verweist darauf, dass die meisten Ökonomen negative Effekte von höherer Besteuerung erwarten. Alexander Spermann hatte sich ebenso kritisch zum Gutachten, auf das Peichl rekurriert, geäußert und auf die Grenzen der Simulationsstudie hingewiesen.

Über die negativen Auswirkungen der höheren Besteuerung wegen hinaus schreibt Peichl:

"Darüber hinaus ist ein BGE ineffizient und auch ungerecht, weil es individuelle Bedürfnisse nicht berücksichtigt. So würden zum Beispiel Personen in günstigen Wohnregionen unnötig hohe Zahlungen erhalten, während Personen in Hochpreisregionen möglicherweise nicht ausreichend unterstützt würden. Zudem steht es in klarem Widerspruch zu den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das eine individuelle und bedarfsgerechte soziale Sicherung fordert."

Hier scheint er auf die Straubhaar-Version eines BGE zurückzugreifen und setzt sie mit der Idee im Allgemeinen gleich, das ist nicht nur nachlässig, sondern ein Pappkamerad, der seiner Begründung dient, nicht aber der Idee entspricht, wie sie weithin diskutiert wird. Seit Jahren wird darüber gesprochen, dass ein BGE substitutiv gestaltet werden soll und der Betrag in seiner Höhe bestehende Leistungen in der entsprechenden Höhe ersetzen kann.

Weiterhin schreibt er:

"Dies hat zur Folge, dass die bedarfsorientierte Grundsicherung für einkommensschwache Haushalte gleichen Typs mit gleichem Bruttoeinkommen regional sehr unterschiedlich ausfällt und zudem zu großen Unterschieden bei den Arbeitsanreizen führt. Die unterschiedliche Zuständigkeit von vier Ministerien (Arbeitsministerium für Bürgergeld, Bauministerium für Wohngeld, Familienministerium für Kinderzuschlag und Finanzministerium für Kindergeld) hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Änderungen der einzelnen Leistungen unzureichend aufeinander abgestimmt wurden und damit die Intransparenz des Systems weiter erhöht haben. Die komplizierten, nicht aufeinander abgestimmten Berechnungssysteme von Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag führen häufig zu Situationen, in denen sich Mehrarbeit finanziell kaum oder gar nicht lohnt."

Die berechtigte Kritik am Wirrwarr bestehender Leistungen lässt zugleich erkennen, dass Peichl wie schon oben erwähnt tatsächlich eine sehr einfaches Konzept der Wirkung von Lohn auf Leistungsbereitschaft voraussetzt. Damit behauptet er, dass der Lohn die entscheidende Dimension für Leitungsbereitschaft sei, nur dann nämlich kann die Bewertung, etwas lohne sich finanziell nicht, angestellt werden. Weshalb berücksichtigt er nicht die erfüllende Seite von Erwerbstätigkeit, weshalb nicht die Wertschätzung durch kollegialen Austausch und letztlich die gemeinwohlbezogene Seite, etwas für andere zu leisten?

"Empirisch überrascht es daher nicht, dass von den rund vier Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bürgergeld nur rund 800.000 (20 Prozent) überhaupt erwerbstätig sind, davon weniger als 80.000 in Vollzeit. Die meisten arbeiten in Teilzeit oder haben nur einen Minijob. Die Menschen reagieren auf die Anreize, die ihnen das Sozialsystem bietet."

Hier wiederholt sich, was er einfach voraussetzt - das Zauberwort ist "Anreiz", das für eine extrem verkürzte Deutung von Handlungsmotivierungen steht. Interessant wäre es hier zu erfahren, wie er das belegen würde. Gerade die Diskussion über das Bürgergeld seit dem Herbst 2023 hat doch zutage gefördert, und zwar sowohl von Jobcentern als auch von anderen Studien, dass die Gründe dafür, nicht erwerbstätig zu sein oder es nur in Teilzeit zu tun, vielfältig sind (siehe hier).

Ein häufig anzutreffender Vergleich, wenn es um "Anreize" geht, ist der folgende:

"Warum wurden diese Reformen bisher nicht verwirklicht? Fehlt der Glaube an Anreize? Wer Kinder hat, weiß, dass Menschen auf Belohnung oder Bestrafung [Hervorhebung SL] – positive oder negative Anreize – reagieren. In der Diskussion werden immer wieder zwei Argumente angeführt. Zum einen wird häufig argumentiert, man müsse höhere Löhne durchsetzen etwa durch eine Erhöhung des Mindestlohns. Eine solche Lohnerhöhung verpufft aber bei Grundsicherungsempfängern, wenn der höhere Lohn zu fast 100 Prozent auf die Transferleistung angerechnet wird. Man hat brutto mehr, netto nicht. Ohne eine Reform der Transferentzugsraten läuft der Mindestlohn im Bereich der Aufstocker ins Leere."

Was genau versteht Peichl darunter, eine behavioristische Konditionierung? Intrinsische Motivierung scheint es überhaupt nicht zu geben, zumindest findet sie keine Erwähnung. Was Peichl mit dem Vergleich ebenfalls unterschlägt, ist, dass Kinder aufgrund besonderen Beziehung zu den Eltern ihnen ein außerordentlich großes und belastbares Vertrauen entgegenbringen, man also eher von einer intensiven Bindung sprechen muss. Sie erlaubt es dann auch zu erklären, weshalb das, was Eltern sagen, lange Zeit einfach unhinterfragt gilt. Im vorliegenden Zusammenhang diesen Vergleich zu ziehen und ihn auf Anreize zu verkürzen, ist ein Kategorienfehler oder anders ausgedrückt: es wird Unvergleichbares miteinander verglichen und zugleich verkürzt.

Sascha Liebermann

29. März 2025

Treffend, aber alles nicht neu

9. März 2025

Sehr innovativ: aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende

1. April 2024

"Die Neue Grundsicherung"...

...der CDU liegt als Kurzbroschüre vor (siehe hier). Ich kommentiere manche Passage aus dem Beschluss vom 18. März. Dass es sich nicht um den großen Aufbruch handelt, der verkündet wurde, haben wir schon  kommentiert (siehe hier). Was gäbe es sonst noch dazu zu sagen?

"Wir gehen davon aus, dass jeder Mensch etwas kann. Wir sind der festen Überzeugung, dass Arbeit sinnstiftend ist und Teilhabe sowie Eigenständigkeit ermöglicht. Dafür braucht es einen starken aktivierenden Sozialstaat, der den Prinzipien von Solidarität, Subsidiarität und Eigenverantwortung folgt." (S. 1)

Der erste Teil ist eine Selbstverständlichkeit, sonst könnte die Demokratie gleich einpacken und die Unternehmen ebenso, es gäbe sie gar nicht. Der zweite Teil hingegen betont, was ohnehin schon der Fall ist und von den etablierten Parteien vertreten wird - der Vorrang von Erwerbstätigkeit ist hier schon erkennbar. Eigenständigkeit und Erwerbstätigkeit sind jedoch nicht dasselbe, es sei denn, man behauptete, Eigenständigkeit hinge von erzieltem Einkommen ab. Eigenständigkeit im Sinne der Mündigkeit und Verantwortungsfähigkeit ist jedoch eine davon unabhängige Dimension. Sie kann lediglich durch Einkommensmangel in ihrer Entfaltung eingeschränkt sein. Wenn Arbeit "sinnstiftend" ist, sie ihre Bedeutung aus sich heraus gewinnt, dann bedarf es keiner sanktionsbewährten Grundsicherung. Dafür braucht es eben keinen "starken Sozialstaat", sondern einen, der die Eigenständigkeit stärkt, aber nicht verengt auf Erwerbsteilnahme. Solidarität im Sinne dessen, dass die Eigenständigkeitszumutung der Demokratie von jedem zuerst einmal alleine zu tragen ist und der Sozialstaat ihn darin unterstützen muss, erfordert gerade keine Verengung auf Erwerbstätigkeit. Subsidiarität in diesem Sinne ist nicht zu verwechseln mit Einkommenserzielung durch Erwerbsteilnahme. 

Dass die Bezeichnung "Bürgergeld" verwirrend ist, weil sie nahelegt, es stehe jedem Bürger ohne Wenn und Aber zu, ist durchaus zutreffend und wurde entsprechend schon früh gerade von BGE-Befürwortern kritisiert. Die CDU entdeckt hiermit Altbekanntes, trifft allerdings auch einen Punkt, obwohl sie an der Einführung ja selbst mitgewirkt hat.

"Schlecht gemachte Sozialpolitik bewirkt genau das Gegenteil. Sie alimentiert und lähmt damit Menschen. Sie frustriert die Fleißigen und schwächt damit die Bereitschaft zur Solidarität." (ebd.)

Zuerst einmal ist jede Sozialpolitik, die Einkommensunterstützungsleistungen vorsieht, alimentierend, insofern gibt es keine Sozialpolitik ohne dies. Gute lässt sich somit also nicht anhand dieses Kriteriums von schlechter Sozialpolitik unterscheiden. Alimentierung allerdings "lähmt" nicht, sofern sie den Alimentierten nicht in der Nutzung seiner Möglichkeiten einschränkt. Es ist jedoch gerade Charakteristikum bestehender Sozialpolitik à la Bürgergeld und derjenigen, die sich die CDU herbeiwünscht, die Leistungsbezieher in ihren Möglichkeiten zu beschränken. Wofür also plädiert die CDU hier, eine Rückkehr zu den Zeiten vor dem Bürgergeld kann damit kaum beabsichtigt sein.

Wer sind die Fleißigen und weshalb werden sie denjenigen gegenübergestellt, die alimentiert werden, die dann wohl die Faulen sein müssen? Wenn man sich die Kritik an bestehenden Leistungen anschaut, geht diese Kritik an der realen Lage doch eher vorbei - man erinnere sich nur an die evidenzlose Behauptung, das Bürgergeld lade zur "Arbeitsverweigerung" ein. Dass Sorgetätigkeiten ebenso erledigt werden müssen, wird ebenso übergangen und dass wir als Gemeinwesen davon leben, dass sie verantwortungsvoll übernommen werden. Weiter heißt es:

"Es ist nicht hinnehmbar, dass trotz dieses Arbeitskräftemangels die Zahl der Arbeitslosen wieder steigt. Wir wollen eine Rückkehr zu einem System des Förderns und Forderns, um den Menschen zu helfen, ihre Arbeitskraft in die Gesellschaft einzubringen, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen und ihren Lebensunterhalt wieder aus eigener Kraft zu bestreiten." (ebd.)

Was unterscheidet dies nun vom bestehenden System?

"Die große Mehrheit der Menschen in der Grundsicherung will arbeiten und versucht, das System zu verlassen. Diese Menschen, die unsere Hilfe wirklich brauchen, müssen wir besser unterstützen. Eine Minderheit, die sich nicht an die Regeln hält bzw. diese ausnutzt, bringt das gesamte System in Verruf."

Der erste Teil - geschenkt, das kann man immer besser machen, allerdings wird hier keine Silbe davon erwähnt, was es heißt, unter Sanktionsandrohung Leistungen zu erhalten. Insofern wird schöngefärbt. Der zweite Teil ist herbeigeredet, das "System" gerät in Verruf, weil aus einer Fliege ein Elephant gemacht wird (siehe hier). Man könnte sich auch genauso fragen, inwiefern diese Regeln denn sinnvoll sind und ob das Ziel, dem sie dienen sollen, das richtige ist. Nimmt man die Rede von der "Eigenständigkeit" oben ernst, ist das Ziel des bestehenden Systems eben gerade nicht Eigenständigkeit, sondern Einkommenserwerbs durch Erwerbstätigkeit.

"Vermitteln, vermitteln, vermitteln. 

Das Ziel muss die Vermittlung in Arbeit sein. Viele Menschen sind seit vielen Jahren auf die Grundsicherung angewiesen. Ihnen fehlt die passende Qualifikation, oder sie sind durch Krankheiten nur bedingt arbeitsfähig. Wir fordern, dass der Fokus der Jobcenter auf eine intensive und qualifizierende Unterstützung der Hilfeempfänger gelegt wird, damit diese langfristig auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen."

Wer würde dagegen etwas einwenden wollen, denjenigen zu helfen, damit sie langfristig wieder ihr Leben in die eigenen Hände nehmen können, wenn sie dazu heute nicht in der Lage sind. Die Frage ist jedoch, welche Ziele sind hierbei realistisch und muss sich das in Erwerbsbeteiligung niederschlagen? Was über langjährige Leistungsbezieher bekannt ist, lässt die Aussicht auf eine langfristige berufliche Entwicklung schon als ambitioniertes Ziel erscheinen. Dazu braucht es aber keine Sanktionen, die nur bedrohend und stigmatisierend wirken. Doch genau davon ist im großen Entwurf zur "neuen Grundsicherung" keine Rede. Insofern führt auch die folgende Passage nicht weiter:

"Sanktionen als Mittel für Akzeptanz. Jeder hat die Verpflichtung, alles zu tun, um möglichst schnell wieder ohne die Unterstützung der Solidargemeinschaft auszukommen. Mit dem Aussetzen von Sanktionen hat die Ampel den Mitarbeitern der Jobcenter die Mittel genommen, diesen berechtigten Anspruch der Steuerzahler auch einzufordern. Deshalb wollen wir Sanktionen schneller, einfacher und unbürokratischer durchsetzen. Wir vertrauen darauf, dass die Jobcentermitarbeiter die Sanktionsmöglichkeiten verantwortungsvoll, individuell angemessen und verhältnismäßig nutzen. Für uns ist klar: Jeder, der arbeiten kann, sollte auch einer Arbeit nachgehen. Lehnt ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund eine ihm zumutbare Arbeit ab („Totalverweigerer“), soll zukünftig davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist. Ein Anspruch auf Grundsicherung besteht dann nicht mehr. Dabei werden wir sicherstellen, dass die Kinder und Partner nicht unter dem Verhalten von Totalverweigerern leiden."

Hieran gäbe es Vieles zu kommentieren, so schief ist die Passage. Deutlich wird jedoch eines allzu sehr: es geht nicht um die Würde der Bürger als Bürger; es geht nicht um Leistungsbereitschaft und -fähigkeit, denn Erwerbstätigkeit ist kein Selbstzweck (oder doch?); Sorgetätigkeiten gibt es nicht, sie brauchen keine Zeit und keine Einkommensbasis; am Ende kommen wieder die "Totalverweigerer". Einfallslos, nicht weiterführend und eben gar nichts neu ist an diesem Vorschlag.

Sascha Liebermann

3. November 2023

Der "Arbeitsanreiz" als eindimensionale Erklärung...

...dafür, welche Auswirkungen ein komplexes und in mancher Hinsicht intransparentes System von Sozialleistungen haben könnte. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat diesen Oktober eine Stellungnahme zur Reform der Grundsicherung vorgelegt und sich darin das Zusammenwirken verschiedener Leistungen angeschaut. Bekanntermaßen ist das Leistungsgefüge äußerst komplex, unübersichtlich und uneinheitlich. Uns soll hier aber nur interessieren, wie eindimensional über die Wirkungen von Leistungen darin gesprochen wird. Exemplarisch dafür ist folgende Passage:

"Das Bürgergeld bietet durch die Hinzuverdienstregelungen Anreize, eine Arbeit aufzunehmen. Der Anreiz, die Arbeitszeit zu erhöhen bzw. sich weiter zu qualifizieren, ist hier jedoch ab einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro ohne Kinder und 1.500 Euro mit Kindern nicht mehr gegeben, da dann sämtliche zusätzliche Einkommen mit dem Bürgergeld verrechnet werden. Dafür bietet knapp jenseits dieser Einkommensgrenzen das zweite Grundsicherungssystem weitere Arbeitsanreize, da hier das Nettoeinkommen mit dem Bruttoeinkommen erst einmal deutlich ansteigt. Allerdings bedingen die Anrechnungsregelungen für Wohngeld und Kinderzuschlag auch hier erneut weite Einkommensintervalle, in denen Arbeitsanreize entweder gar nicht (mit Transferentzugsraten von z.T. über 100 Prozent) oder nur in geringem Ausmaß vorhanden sind. Abbildung 1 zeigt dies exemplarisch durch den Ausweis der Bereiche, in denen die Grenzbelastung aus Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuern und Transferentzug für Haushalte bei über 85 Prozent liegt (in rot) und somit die Arbeitsanreize besonders gering sind." (Stellungnahme S. 16)

Wie in so vielen Stellungnahmen zu dieser Frage kreist die Erörterung der Zusammenhänge um eine einzige Dimension, und zwar die, ob und ab wann es sich "lohnt" einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und wann das nicht mehr der Fall ist. "Lohnt" es sich, heißt in größter Vereinfachung, wann erhalte ich mehr Geld, also, was bringt mir das, um es ganz salopp auszudrücken.

Trotz aller Forschungen (z.B. hier, siehe die differenzierte Betrachtung zu "Anreiz" hier), die schon vor langem deutlich gemacht haben, dass diese Frage nicht so eindimensional gestellt und beantwortet werden kann, wird sie genauso eindimensional weiterhin gestellt. Fragen danach, inwiefern Erwerbstätigkeit erfüllend, für einen sinnvoll, eine Möglichkeit mitzuwirken und -zugestalten ist, werden hier nicht einmal in Betracht gezogen. Ausgegangen wird von der einfachsten Form eines Wirkmechanismus. Dabei gibt es selbst dort, wo der Begriff Anreiz ebenfalls Verwendung findet, so in der Motivationspsychologie oder der pädagogischen Psychologie differenziertere Betrachtung, die deutlich machen, dass es nicht um ein Ursache-Wirkungsverhältnis geht, das entlang einer Dimension gilt Man beachte, wo der "Anreiz" bei Walter Edelmann verortet wird und welchen Stellenwert er hat:

Er hat hier gerade nicht die Bedeutung, als Stimulus extrinsisch auf das Individuum zu wirken und etwa direkt zu bewirken, sondern gehört auf die Seite intrinsischer Anstöße oder Impulse. Interessant ist in diesem Verständnis auch, dass die Seite extrinsischer Motivation nicht der Ausgangspunkt von Handeln ist, sondern es nur verstärken kann. Es muss also ein Passungsverhältnis zwsichen intrinsischer und extrinsischer Motivation, um in Edelmanns Worten zu sprechen, geben, damit überhaupt etwas geschieht. Davon ist in der Passage oben keine Rede. Darüber hinaus wirkt der "Anreiz" gerade nicht von außen ein, er ist vielmehr innen, gehört zur Charakterformation der Person, wenn man das so nennen will. Die Wirkungen von außen sind also begrenzt.

Nichts nötigt dazu, die sozialmechanische Auffassung des Wissenschaftlichen Beirats vorauszusetzen, außer dieser beschränkt sich selbst auf eine solche Verkürzung. Hierzu ließe sich noch manches sagen, dazu gehört auch, dass der Begriff "Anreiz" von seiner Semantik solche Missverständnisse durchaus befördert, weswegen er nicht geeignet ist, die Entstehung von Handeln zu erklären. Autoren wie Deci und Ryan verwenden ihn ebenso wenig in ihrer psychologischen Theorie der Selbstbestimmung und erlauben damit eine erheblich differenziertere Betrachtung der Zusammenhänge.

Frühere Beiträge von uns zur Kritik an der vereinfachten Argumentation mit "Anreizen" finden Sie hier.

Sascha Liebermann

9. Januar 2023

"Erhebliche Kaufkraftverluste für Menschen in der Grundsicherung...

... und die Stromkosten bleiben auch im Bürgergeld ein Problem", ein Beitrag von Stefan Sell auf Aktuelle Sozialpolitik

25. Oktober 2022

"Armut unter Rentnern wächst"...

 ...darüber berichtet die tagesschau. Siehe unsere früheren Beiträge dazu hier.

8. November 2021

Druck, Gegendruck, nicht mechanisch? Wenn das ernst gemeint wäre, müsste der Verzicht auf Sanktionen...

...der nächste Schritt sein. Ist aber nicht vorgesehen, denn die Durchsetzung einer "Mitwirkungspflicht", wie im Sondierungspapier vorgesehen, erfordert Sanktionsinstrumente. Davon abgesehen redet die FDP in ihrem Beschluss zur Grundsicherung aus dem Jahr 2019 davon, wie wichtig Sanktionen seien, denn auch Leistungsbezieher hätten Pflichten. Wenn aber aus der Praxis der Arbeitsagenturen und Jobcenter bekannt ist, wie schon vor längerer Zeit gemeldet, dass der größte Teil der Sanktionen auf einen kleinen Kreis von Personen zurückgeht und unter ihnen wiederum vor allem Meldeversäumnisse Grund für die Sanktionen sind, stellt sich die Frage, ob hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. 

Oder will man Klischees bedienen?

Quelle: Aktuelle Sozialpolitik
Was an dieser Stelle nicht fehlen darf, ist die Erinnerung daran, dass die sogenannte Anreizfrage und davon abgeleitet das Lohnabstandsgebot mythenumrankt sind. Frühere Forschungen haben nachweisen können, dass die Gründe für den längeren Bezug von Leistungen keineswegs in mangelnden "Anreizen" liegen, siehe hier, bzw. der Begriff "Anreiz" äußerst missverständlich ist.

Folgt man allerdings wiederholten Äußerungen des FDP-Vorsitzenden Christian Lindner, ist es mit dem Vertrauen in die "Eigenverantwortung" nicht weit her und sie beschränkt sich wohl eher auf die "Eigenverantwortung" der unter Einkommensmangel leiden könnenden Marktteilnehmer. Selbst Gerhart Baum blies jüngst in dieses Horn.

Wer wirklich der Auffassung ist, Druck führe nicht weiter, müsste sich für ein Bedingungsloses Grundeinkommen aussprechen.

Sascha Liebermann

2. September 2021

Garantiesicherung ist aber (noch) kein Bedingungsloses Grundeinkommen,...

...es wäre also gut, die Kirche im Dorf zu lassen.

Unsere Kommentare zur Garantiesicherung finden Sie hier.

Sascha Liebermann

7. Juni 2021

"Das System wirkt, als wäre es gemacht, um es den Empfängern schwer zu machen" - das ist seine tatsächliche Wirkung

31. Mai 2021

Wieder einmal angebliche Besserstellung von "Hartz IV"-Beziehern gegenüber Erwerbstätigen

Schon öfter kam es vor, dass solche Rechnungen die Zusammenhänge nicht richtig abgebildet haben, so laut Ausführungen von Johannes Steffen auch Dietrich Creutzburg in der Frankfurter Allgemeine Zeitung vor drei Jahren. Steffen weist auf aber auch Haushaltskonstellationen hin, in denen es Widersprüche im Leistungsgefüge zu geben scheint.

Sascha Liebermann