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— BGE Eisenach (@bge_esa) September 8, 2022
Diffamierungen sind unerheblich.
Letztlich sind alle Parteien auf Erwerbsarbeit fixiert.
Die Abweichung von der Norm der Erwerbstätigkeit wird systemisch als individuelles Versagen begriffen. Das dient der Normstärkung.
Nur's #BGE hebt die Norm auf.
...auch wenn einen Reden, wie jüngst die des Bayrischen Ministerpräsidenten, ärgern, der wider besseres Wissen Märchen verbreitet über Leistungsbezieher im ALG II, so wird es auch nicht besser, wenn in schönfärberischen Worten ein Bürgergeld gefeiert wird. Sanktionen bleiben Sanktionen, es handelt sich um graduelle Verbesserungen mit dem Bürgergeld, der Vorrang von Erwerbstätigkeit bleibt bestehen, da sind sich bislang alle großen Parteien einig. Das von diesem Vorrang ausgehende strukturelle Stigma ist das, woran wir uns stören sollten, dass überhaupt das Existenzminimum an eine Gegenleistungsverpflichtung gebunden wird. Über die Folgen dieses Stigmas wird dann gerne hinweggesehen.
Sascha Liebermann
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