In der Tat - es sei denn, Würde stünde zur Disposition. Dass "Verweigerung" so viel aufmerksam erhält, hängt an Erwerbsbeteiligung als Maßstab (Norm). Gemessen wird (von der BAfA) nur im Verhältnis zur gesetzlichen Definition. Interessanter wäre, wofür das Phänomen steht. (1/2) https://t.co/ivvSoZcIYX
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) August 5, 2024
5. August 2024
28. Dezember 2023
Erwerbsnorm und Abweichung
https://t.co/eG0G9vLcFl
— BGE Eisenach (@bge_esa) December 28, 2023
Das ist eine symbolische Rückbesinnung auf das, was faktisch - bei allen Verklärungen von links - solange Bestand hat, solange die Erwerbsnorm herrscht: Die Norm erfüllen zu können, aber nicht zu wollen, wird geächtet und bestraft.#BGE #Grundeinkommen
19. Juni 2023
Alltägliche Herabwürdigung - Gründe
Oder die Erwerbspflicht
— BGE Eisenach (@bge_esa) June 19, 2023
9. September 2022
Normabweichung als entscheidender Grund für Stigmatisierung,...
https://t.co/cy788tZIN6
— BGE Eisenach (@bge_esa) September 8, 2022
Diffamierungen sind unerheblich.
Letztlich sind alle Parteien auf Erwerbsarbeit fixiert.
Die Abweichung von der Norm der Erwerbstätigkeit wird systemisch als individuelles Versagen begriffen. Das dient der Normstärkung.
Nur's #BGE hebt die Norm auf.
...auch wenn einen Reden, wie jüngst die des Bayrischen Ministerpräsidenten, ärgern, der wider besseres Wissen Märchen verbreitet über Leistungsbezieher im ALG II, so wird es auch nicht besser, wenn in schönfärberischen Worten ein Bürgergeld gefeiert wird. Sanktionen bleiben Sanktionen, es handelt sich um graduelle Verbesserungen mit dem Bürgergeld, der Vorrang von Erwerbstätigkeit bleibt bestehen, da sind sich bislang alle großen Parteien einig. Das von diesem Vorrang ausgehende strukturelle Stigma ist das, woran wir uns stören sollten, dass überhaupt das Existenzminimum an eine Gegenleistungsverpflichtung gebunden wird. Über die Folgen dieses Stigmas wird dann gerne hinweggesehen.
Sascha Liebermann
23. August 2022
"Bildungschancen durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen?...
22. August 2022
Was den Unterschied macht
https://t.co/LpqmPCTw0r
— BGE Eisenach (@bge_esa) August 20, 2022
Sascha Liebermann zum Arbeitsbegriff unseres Sozialstaats:
"Eine Erzieherin oder ein Erzieher, der seine Kinder zu Hause versorgt, arbeitet nicht - in der Kita tut er das schon." (18:30)#BGE #Grundeinkommen
27. Mai 2022
Erwerbsbeteiligung von Frauen, Zeit für Familie für Männer - zugleich Festhalten an Erwerbsgebot
Wenn #Hausarbeit und Kinderbetreuung = aufgeteilt sind, fördert das d Erwerbsbeteiligung v Frauen. Gleichzeitig arbeiten d #Männer in geringerem Umfang als zuvor u haben so mehr Zeit für die Familie. Das wünschen sich heute viele Väter. #soepdata #Vatertag https://t.co/zRfgfsP5KE
— Stefan Liebig (@Liebig_SOEP) May 25, 2022
Bezug genommen wird in diesem Tweet auf den DIW Wochenbericht 9 / 2022, S. 139-147. Dort finden sich auch Erläuterungen zur Methodik der Studie, es handelt sich um eine Wiederholungsbefragung (siehe dazu auch hier). Eine der Schlussfolgerungen aus der Studie lautet:
"Ausbau der Ganztagsbetreuung, Reform des Elterngeldes und Subventionierung von haushaltsnahen Dienstleistungen können egalitäre Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern."
Und weiter heißt es am Ende des Studientextes:
"Wenn die Erwerbstätigkeit von Frauen gefördert werden soll, egal ob um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken oder um Ungleichheiten in der finanziellen Lage von Männern und Frauen abzubauen, muss (auch) der Hebel der Sorgearbeit genutzt werden – entweder über eine generelle, von öffentlicher Hand organisierte Entlastung der Haushalte oder durch eine egalitärere innerpartnerschaftliche Aufteilung."Vielleicht habe ich mich verlesen, doch der Umfang des Engagements in Erwerbs- bzw. Sorgearbeit verändert sich nur geringfügig nach den hier vorgelegten Ergebnissen. Aber davon ganz abgesehen ist die Stoßrichtung der Studie, die heraushebt, dass Vollzeiterwerbstätigkeit und Sorgetätigkeit in der Familie nicht zu vereinbaren sind, letztlich doch eine Stärkung von Erwerbstätigkeit. Weil die "egalitäre Aufteilung" im Fokus steht, geraten die Folgen des Vorrangs von Erwerbstätigkeit, durch die Erwerbsnorm, aus dem Blick, die eine Degradierung von Sorgetätigkeiten nach sich zieht. Wäre nicht die entscheidende Frage, wie es möglich ist, "mehr Zeit für Familie" zu gewinnen und weniger Zeit in Erwerbstätigkeit zu verbringen? Betrachtet man die Entwicklung der vergangenen fünfzehn Jahre, wie stark sowohl der Zeitumfang, den Kinder in Kitas verbringen, gestiegen ist, als auch das Eintrittsalter sich gesenkt hat, ist für "mehr Zeit" nichts übrig, eher geht es um weniger Zeit für Familie. Genau das wird nicht einmal erwähnt, denn dazu müsste das Erwerbsgebot aufgegeben und Erwerbstätigkeit als eine Möglichkeit unter anderen etabliert werden, damit die Entscheidung für Familie aus Sicht des Gemeinwesens als eine wünschenswerte betrachtet wird. Heute überragt hingegen Erwerbsbeteiligung alles, in die Familie noch hineingequetscht wird. Ein Ausweg? Nicht in der bestehenden Erwerbszentrierung, den weist nur ein Bedingungsloses Grundeinkommen, ein anderer ist mir nicht bekannt, der gleichermaßen mit dem Erwerbsgebot bricht.
Sascha Liebermann
25. März 2022
„Mein Leben zählt nicht mehr – na und?“ - Weshalb aber wird das so wahrgenommen?
Sascha Liebermann
19. November 2021
"Was macht Arbeitslosigkeit mit den Menschen?" fragt Norbert Seitz im Deutschlandfunk...
Man könnte den Titel so umformulieren, um das Erforschte beim Namen zu nennen: "Was macht Erwerbslosigkeit in einer Gesellschaft mit Erwerbspflicht mit Menschen?" #BGE #Grundeinkommen (MS)
— BGE Eisenach 🧢 (@bge_esa) November 19, 2021
...und Michael Sienhold (BGE Eisenach) weist auf einen wichtigen Umstand hin (hier geht es zum DLF-Beitrag). Was die Studie nicht analysiert, zumindest nicht in der veröffentlichten Fassung, ist, welche Bedeutung der Umstand hat, wie "Arbeitslosigkeit" (besser Erwerbslosigkeit) gesellschaftlich bewertet wird. Sie ist kein neutraler, anderen gleichrangiger Zustand, sondern ein normativ bewerteter, er wird als unerwünschte, vorübergehend tolerierte Abweichung betrachtet.
Das ist der Grund für seine stigmatisierende Wirkung. Dass die Forschergruppe methodisch innovativ für die damalige Zeit vorgegangen ist, wie Tilman Allert hervorhebt, Feldforschung betrieben (teilnehmende Beobachtung) und verschiedene Datentypen genutzt hat, ist interessant, über die Wege der Auswertung erfährt man in der Studie allerdings wenig.Bis heute gilt die Marienthalstudie als Referenzstudie gerade für den Beleg - das wird auch im Beitrag stark gemacht -, welche Folgen Arbeitslosigkeit habe, und bis heute muss festgestellt werden, wird die normative Dimension dieses Status nicht genügend beachtet. Deswegen werden daraus auch nicht angemessene Schlussfolgerungen gezogen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der in Seitz' Beitrag erwähnt wird, und zwar vom Bürgermeister Gramatneusiedls, ist, dass Marienthal nie eine eigene Gemeinde war, sondern sich um die Textilfabrik herum herausgebildet hatte. Auch das wäre in die Analyse einzubeziehen, um zu ermessen, weshalb die Wirkung der Erwerbslosigkeit so drastisch war. Ein wichtiger Aspekt, worauf Reinhard Müller und Tilman Allert hinweisen, ist, dass Frauen anders davon betroffen waren als Männer, denn sie waren zwar arbeits-, nicht aber "beschäftigungslos", denn die Sorge um "die Liebsten" war für sie wichtig - für die Männer eher weniger. Das hätte bei der Auswertung übrigens schon zu denken geben müssen und öffnet zugleich den Blick über die Studie hinaus.
Zur Frage der normativen Bewertung von Erwerbstätigkeit und ihrer Folgen, siehe hier.
Sascha Liebermann
11. Mai 2021
"Befangenheit im Erwerbsgebot" - weshalb Not nicht erfinderisch macht
Eine absolute Befangenheit im Erwerbsgebot. Sich aus not in eine prekäre Arbeitssituation zu begeben und behaupten, dem Kind ein Vorbilfunktion zeigen zu wollen klingt nach Stockholm-Syndrom.
— Orskuhi (@orskuhi) May 10, 2021
Hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk nichts vom #BGE gehört?https://t.co/d8NHL12v8d
26. Januar 2021
Interessante Überlegung: probat gegen Einkommensarmut, aber trotzdem: normativ degradierend, also stigmatisierend
Thread - meine Gedanken zu #600Mindestens für #HartzIV- Beziehende. Die Forderung ist überfällig und könnte auch die Messlatte für den #btw21 Wahlkampf legen, bzw erhöht sie den Druck auf die SPD und vllt auch die Grünen.
— Alina Leimbach (@A_Leimbach) January 25, 2021
Weitere Beiträge zu den Folgen des normativen Vorrangs von Erwerbstätigkeit hier.
23. November 2020
"Warum die Garantiesicherung nicht die Lösung ist - Stephanie Aeffner" - über Folgen der Bedürftigkeitspüfung durch Erwerbsgebot
Eine Botschaft an alle Delegierte der #dbdk2020
— Grünes Grundeinkommen (@Gruenes_GE) November 21, 2020
Der Unterschied zwischen Grundsicherung Bedarfsgeprüft und einem Grundeinkommen auf Basis von Vertrauen.
👇https://t.co/KTLTh8448J
Diese Stellungnahme zeigt, welche Verwerfungen eine Bedürftigkeitsprüfung mit sich bringen kann, wenn Antragsteller auf Sachbearbeiter treffen, die nicht verstanden haben, dass sie der Sicherung eines Rechtsanspruches dienen. Es sind aber zugleich Verwerfungen, die durch das Erwerbsgebot befördert werden, weil nun die Integrität des Einzelnen mit dem Erwerbsgebot kollidiert. Eine Garantiesicherung würde aber immerhin das Erwerbsbereitschaft nicht mehr zum Kriterium erheben und damit den normativen Charakter der Absicherung verändern im Verhältnis zu heute, wenngleich die Erwünschtheit von Erwerbstätigkeit als vorrangige Enkommensquelle bestehen bliebe. Stigmatisierungseffekte würden dadurch gemildert, aber nicht aufgehoben.
Vor mehr als zehn Jahren hatte Martina Steinheuer sich zu "Grundeinkommen und Behinderung" deutlich geäußert.
Sascha Liebermann
14. September 2020
"Andauernde Abwesenheit von Selbstverständlichkeit" und "lebensfeste Sozialhilfe" - und das Erwerbsgebot?
Dass sie von einem BGE nichts hält, bestätigt auch ein Interview in der Berliner Zeitung:
"Haben Sie neben der Anhebung des Hartz-IV-Satzes noch weitere Ideen, um die Situation der Arbeitslosen zu verbessern?
[Mayr] Wenn wir dann gleichzeitig auf einer gesellschaftlichen Ebene das Nicht-Arbeiten enttabuisieren, wäre vieles schon viel besser. Darüber hinaus sollte man den dritten Arbeitsmarkt als politisches Konzept wiederentdecken, also staatlich geförderte Beschäftigung. Damit Menschen einen Ort haben, wo sie hingehen und etwas Sinnvolles tun können: in sozialen Einrichtungen helfen, mit Flüchtlingen arbeiten, Erzieher unterstützen, Schulkindern über die Straße helfen. Ich bestreite ja nicht, dass Arbeit glücklich machen kann."
Frühere Beiträge zu Anna Mayrs Überlegungen finden Sie hier.
Sascha Liebermann
29. August 2019
"So eine bist du" - von Kindern, Kita und Generationensolidarität...
Die Autorin, die selbst in prekären Einkommensverhältnissen als alleinerziehende Mutter lebt, beschließt ihren Beitrag, ohne anderen vorschreiben zu wollen, wie sie es zu tun hätten, mit folgendem Wunsch:
"Würden mehr Eltern Mut zur Lücke beweisen und ihr Kleinkind nur einen halben Tag fremdbetreuen lassen, könnten wir uns trauen, zu sagen, dass wir einen schönen Nachmittag mit dem Kind verbringen. Mit Vorlesen und Spielen und Toben. Wann werden wir noch mal so gewünscht wie in dieser Phase? Wann bedeutet unsere Zuwendung mehr als jetzt? Aus der gemeinsamen Zeit könnte ein Fundus entstehen, aus dem Kinder und Eltern viele Jahre schöpfen können."
Ein BGE könnte genau das unterstützen, ohne Vorschriften zu machen. Im Beitrag wird deutlich, welch normativer Druck durch das Erwerbsgebot ausgeübt wird, dass Emanzipation und Autonomie mit Wahlfreiheit und Beziehungsminimierung verwechselt werden. Wer das ändern will, muss etwas tun.
Sascha Liebermann
17. Juni 2019
Wer will dann noch beim Bäcker arbeiten? Über Fragen, die tief blicken lassen
Das sei nun aber wirklich übertrieben, so sei die Frage nicht gemeint und natürlich solle keineswegs Zwangsarbeit eingeführt werden. Weshalb dann aber die Frage bzw. Sorge, der Beruf könne nicht mehr ausgeübt werden, als stelle das Erwerbsgebot heute sicher, dass es geeignetes Personal für jede freie Stelle gebe? Etwa doch, wenigstens ein bißchen, Zwangsarbeit?
Dabei läge eine ganz andere Frage doch viel näher - auch vor dem Hintergrund der grundrechtlich garantierten freien Berufswahl -, nämlich, was getan werden müsse, damit der Beruf attraktiver werde. Und, was läge nahe? Die Arbeitszeiten zu verändern und nicht mehr nachts zu backen, die Backware später am Tag anzubieten. Und wenn dennoch keiner oder zu wenige den Beruf ergreifen wollen? Ja, dann - vielleicht doch Zwangsarbeit? Sie ist im Grunde ausgeschlossen, doch die öffentlichen Debatten sind ja äußerst einfallsreich, da kann man schon einmal die Grundfesten der politischen Ordnung aufgeben, um sinnvolle Ziele zu erreichen, oder?
Siehe auch „Arbeitswelt im Wandel“ – oder Unternehmen als Erziehungsanstalten?
Sascha Liebermann
11. Juni 2019
"Arbeitslosigkeit und Gesundheit: Immer mehr Hartz-IV-Bezieher sind arbeitsunfähig" - zwei gegenläufige Schlussfolgerungen...
"Aus Sicht der Wissenschaft gibt es einen kausalen Zusammenhang zwischen der tatsächlichen Beschäftigungslosigkeit und Gesundheit bzw. Krankheit. So erhöhen nicht nur vorhandene physische und psychische Einschränkungen das Risiko, arbeitslos zu werden. Mehrere Studien deuten auch darauf hin, dass sich Arbeitslosigkeit negativ auf die psychische Gesundheit der Betroffenen auswirkt. Hierauf weist beispielsweise der Fehlzeiten-Report 2018 der Krankenkasse AOK hin."
Daraus wird häufig eines geschlossen und so ist die Sozialgesetzgebung heute gestrickt: Bezieher von Arbeitslosengeld sollten möglichst kurz darin verweilen und bald wieder ein Arbeitsverhältnis aufnehmen, das wirke unliebsamen Folgen, den hier beschriebenen, entgegen. Da lässt sich wohlfeil über das größte "Exklusionsprojekt" schreiben, wie Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung, ohne die Frage zu stellen, wie es denn anders möglich wäre. Was in der Logik des Bestehenden plausibel erscheint - also die Rückkehr in den Arbeitsmarkt -, könnte zurecht als empiristischer Fehlschluss verstanden werden. Es wird aus dem bloßen Sosein der Verhältnisse nicht mehr darauf geblickt, wie sie anders sein könnten und damit zugleich nicht mehr die stigmatisierenden Folgen hätten, die sie heute haben. Um hier weiterzukommen muss nach dem Grund für die Stigmatisierung gefragt werden, er liegt im Erwerbsgebot, der weitgehend unhinterfragten Vorrangigkeit von Erwerbstätigkeit. Wer es ernst meint damit, diese Folgen nicht mehr haben zu wollen, musst den Erwerbsvorrang aufheben. Dafür bleibt nur ein Weg, ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Das wollte auch Heribert Prantl bislang nie haben, na denn, dann weiter auf ausgetretenen Pfaden.
Sascha Liebermann
7. Juni 2019
"Ü50 und arbeitslos - Aussortiert und diskriminiert" - und was hat das mit dem Erwerbsgebot zu tun?
Eine Dokumentation des Schweizer Fernsehens SRF, hier geht es zur entsprechenden Website. Interessant ist, wie innerhalb des bestehenden Systems sozialer Sicherung in der Schweiz darauf reagiert werden könnte, um Verbesserungen zu erreichen. Nicht thematisiert wird, woher die Ausgrenzung überhaupt rührt, weshalb sie heute solch gravierende Folgen hat. Zu verstehen ist dieser Zusammenhang nicht, ohne sich mit dem normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit zu beschäftigen. Das daraus resultierende Erwerbsgebot setzt den Maßstab, an dem sich der Einzelne messen lassen muss, an dem beurteilt wird, ob jemand einen sinnvollen Beitrag zum Gemeinwesen leistet oder nicht. Das steht zwar im Widerspruch zu den Grundfesten der politischen Ordnung einer Demokratie, entspricht jedoch der normativen Grundlage des Sozialstaats - nicht nur in der Schweiz. Wie sähe die Lage aus, wenn die Grundlage eine andere wäre, wenn der Sozialstaat in seinem Zentrum nicht das Erwerbsgebot, sondern Autonomie hätte, wenn also der Einzelne um seiner selbst willen abegesichert würde und nicht, weil er kein Erwerbseinkommen hat? Wie also wäre das mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen?
Sascha Liebermann
10. Januar 2019
"Ein Gelbwestenprogramm für Deutschland 2019" - welche Grundsicherung?
An einer Stelle kommt er auf die Frage nach einer Grundsicherung zu sprechen und formuliert:
"Erhöhen Sie die Grundsicherung auf ein Niveau, das ein Leben in Würde ermöglicht, insbesondere für Familien mit Kindern.
Beenden Sie die Kürzungen von Leistungen unter das Existenzminimum. Stellen Sie (falls und wo finanzielle Anreize tatsächlich nötig sein sollten) auf ein Bonussystem um."
Was folgt hieraus genau?
Wenn die Würde des Einzelnen Richtschnur ist, darf es keine Sanktionen geben, denn Würde ist unverfügbar, das Grundgesetz kennt keine Erwerbsobliegenheit. Wer das erreichen will, müsste mindestens so weit gehen, dass allenfalls eine Bedarfsprüfung dort stattfinden dürfte, wo nicht genügend Einkommen vorhanden ist - wie es etwa Robert Habeck vorgeschlagen hat mit seiner Garantiesicherung. Wäre das der Richtschnur gemäß? Im Grunde noch nicht, denn Würde wäre wieder in Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit gebracht, denn die Bedarfsprüfung dient ja dazu, Einkommensmangel festzustellen, wenn nicht ausreichendes oder gar kein Erwerbseinkommen vorliegt. Eine Grundsicherung wäre eine nachrangige Leistung, der Vorrang von Erwerbstätigkeit bliebe aufrechterhalten. Wenn dies aber aufrechterhalten bliebe, würde denn dann auf die Durchsetzung dieser Verpflichtung verzichtet, geht Häring hier so weit, Sanktionen ganz abzuschaffen? Leistungskürzungen sieht er ja noch vor, nur sollen sie nicht zur Unterschreitung des Existenzminimums führen oder meint er doch, dass es gar keine Kürzungen mehr geben sollte? Dann wäre das Existenzminimum ja im Grunde bedingungslos, es gäbe keine Gegenleistungsverpflichtung. In dem Passus wird es nicht klar und früher zumindest hat er sich z. B. einem Bedingungslosen Grundeinkommen gegenüber ablehnend geäußert (siehe hier und hier).
Wäre ein "Bonussystem" denn etwas anderes als Sanktionen, nur mit positiven Vorzeichen? Wie Sanktionen so soll doch auch ein Bonussystem Wohlverhalten belohnen. Diejenigen, die sich wohlverhalten, erhalten einen Bonus, die anderen nicht. Oder ist nur gemeint, dass diejenigen, die noch erwerbstätig sind, mehr in der Tasche haben müssen als die anderen, dazu wäre noch kein Bonussystem nötig, es reichte, den Transferentzug zu reduzieren oder ganz abzuschaffen.
Wäre es dann nicht am einfachsten, gleich ein BGE zu fordern, darüber hinaus brauchte es weder ein Bonussystem noch für das BGE eine Bedarfsprüfung, sie beträfe lediglich Leistungen oberhalb eines BGE?
Sascha Liebermann
12. November 2018
"Hartz IV ist von gestern"...
Das kann man nun lange kritisieren und - wie andere - eine repressionsfreie Grundsicherung fordern. Doch sie erliegt der Illusion, dass sich dann Entscheidendes verändert, wenn schöne Bezeichnungen gewählt werden, ohne den normativen Charakter einer solchen Leistung in Augenschein zu nehmen. Denn entscheidend ist, ob das Erwerbsgebot bestehen bleibt oder nicht. Solange es bestehen bleibt, wird es Sanktionsinstrumente geben müssen, damit Leistungen nicht auf Dauer bezogen werden. Solange es das Erwerbsgebot gibt, sind sie eben nicht auf Dauer angelegt. Da ist es doch geradezu sympathisch, wenn, wie z. B. Christoph Butterwegge es getan hat, zumindest ganz offen auf die Erwerbsverpflichtung jeder erwerbsfähigen Person gepocht wird. Da weiß man, womit man es zu tun hat.
Sascha Liebermann
5. Oktober 2018
"Wie das Grundeinkommen die Menschen für die Digitalisierung wappnet"...
Zaremba schreibt in einer Passage ihres Beitrags:
"Die Arbeitsmotivation sinkt übrigens nicht, wenn Menschen Grundeinkommen erhalten. Im Gegenteil. Noch nie hätten sie so viel gearbeitet und seien dabei so wenig gestresst gewesen, berichten viele der Teilnehmer. Andere Experimente, z.B. aus den USA und Kanada, kommen zu ähnlichen Ergebnissen."
Über welche Art von Grundeinkommen wird hier gesprochen? Aussagen über ein Bedingungsloses Grundeinkommen lassen diese Feldexperimente (siehe hierzu auch die Beiträge von Karl Widerquist) nicht zu, weil sie zeitlich befristet und der Bezieherkreis begrenzt ist oder gar andere BGE-fremde Voraussetzungen bestanden. Warum ist das von Bedeutung? Solange der Status der Personen, die am Experiment teilnehmen, ein Ausnahmestatus ist, der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit im Allgemeinen (also außerhalb des Sonderstatus) aber in Kraft bleibt, entfaltet er seine Wirkung auch bei den Teilnehmern. Denn die Teilnahme verleiht ihnen einen privilegierten Status im Verhältnis zu anderen, der mit einer besonderen Rechtfertigungsverpflichtung dafür einhergeht, etwas Sinnvolles mit dem Privileg zu unternehmen. Darüber hinaus gibt es ein Leben nach dem Feldexperiment, vor dem Entscheidungen während des Experiments Bestand haben müssen. Die Frage, wie der Einzelne im Arbeitsmarkt langfristig erfolgreich sein kann, bleibt trotz Experiment bestehen. Der Hinweis darauf, dass Teilnehmer sich in den Pilotprojekten z. B. weiterbildeten, länger zur Schule gingen (wie in Dauphin, siehe hier) oder Möglichkeiten ergriffen, die ihnen zuvor verstellt waren oder verstellt schienen, belegt nicht, dass sie dies ebenso tun würden, wenn der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit durch ein allgemeines BGE aufgehoben gewesen wäre. Dieses Argument gilt ebenso für die Gewinner von "Mein Grundeinkommen", die durch eine einer Lotterie vergleichbaren Verlosung in einen Ausnahmestatus rücken, wenn sie gewonnen haben. Es ist verständlich, wie in der öffentlichen Diskussion häufig gefordert, dass man gerne gesicherte Erkenntnisse über das hätte, was ein BGE tatsächlich mit sich brächte, doch so verständlich der Wunsch, so illusionär, geradzu zukunftsfeindlich ist er. Das heißt nicht, dass wissenschaftliche Erkenntnisse, die auf anderem Wege gewonnen werden oder schon gewonnen wurden, nicht aufschlussreich sein könnten (siehe zur Diskussion dazu hier und z. B. eine Datenbank hier). So könnte, sofern das Datenmaterial dieser Experimente es zulässt, danach gesucht werden, welchen Stellenwert berufliches und anderes Engagement im Allgemeinen für den Einzelnen hat, inwiefern die inhaltliche Bindung an eine Sache, eine Aufgabe, die es beruflich zu bewältigen gibt, ohnehin den Vorrang vor Einkommensfragen hat, solange jemand nicht existenziell bedroht ist. So könnte mit manchem Vorurteil aufgeräumt werden, demgemäß schon in der Vergangenheit die Bedeutung von Einkommen dafür, erwerbstätig zu werden, überbewertet wurde (eine solche beschränkte Perspektive findet sich z. B. hier).
Zaremba schreibt weiter:
"Die Digitalisierung wird dieses Problem weiter verschärfen. Sie bedeutet Automatisierung auf allen Gebieten – in der Industrie, im Handel, im Dienstleistungsbereich. Die Arbeitswelt wird sich in kurzer Zeit vollständig verändern. Die Angst, nicht mithalten zu können, wird sich intensivieren."
Wer weiß schon, was da genau auf uns zukommt? Rationalisierungsprozesse aufgrund der Nutzung von Computertechnologie sind nicht neu, die Frage ist, was sich nun tatsächlich verändern wird. Zumal diese Entwicklung mit demographischen Veränderungen (siehe hier und hier) einhergeht. Sollte eintreffen, was manche befürchten oder erhoffen, dann würde ein BGE zumindest eine Einkommensgarantie leisten. Der Rest ist Kaffeesatzleserei.
Und zuletzt noch eine Anmerkung:
"Behörden können mit ihren Formularen jedoch niemals die Komplexität der Lebensrealität abbilden. Sie können eine unberechenbare Zukunft nicht verwalten. Sie sabotieren im schlimmsten Fall das Wohlergehen der Menschen, wenn sie diese massenweise zu Bittstellern machen, bürokratisch kontrollieren und in schlechte Arbeit drängen."
Nicht "Behörden" machen "Menschen" zu "Bittstellern", es sind die Bürger, die eine solche Politik unterstützen oder sogar für wünschenswert halten, sonst würde es sie gar nicht geben können. Darin liegt der Grund für die stigmatisierende Kraft der Sozialgesetzgebung, dass sie durch einen breiten Konsens getragen wird. Nicht zu erklären ist aus diesem Umstand, weshalb dieser Sozialpolitik in einer Unterdrücktenhaltung begegnet wird, denn die Leistungen, um die es geht, sind keine Almosen, es handelt sich um Rechtsansprüche, die durch das Gemeinwesen gerade als erwünschte eingerichtet sind. Warum gehen wir damit so defensiv um, wir sollten offensiv damit umgehen. Bei allen Widrigkeiten, die mit den Systemen sozialer Sicherung eingehen, so handelt es sich um durch einen politischen Konsens getragene Rechtsansprüche. Das sehen wir, als Bürger unseres Landes, aber viel zu wenig, weil wir kaum ein Bewusstsein davon haben, welche Stellung die Bürger in der Demokratie haben. Diesen Mangel kann ein BGE alleine nicht beseitigen, die Diskussion darüber trägt aber dazu bei, sich klar zu machen, in wessen Dienst der Sozialstaat stehen sollte, im Dienst der Bürger oder der Erwerbstätigen? Der Verweis auf das Grundgesetz hilft nicht weiter, wenn die dort verfasste politische Grundordnung nicht mit Leben gefüllt wird. Das müssen die Bürger selbst tun.
Sascha Liebermann