Posts mit dem Label Stigmatisierung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Stigmatisierung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

20. Juli 2026

"Die Erzählung vom Sozialabbau entbehrt jeder Grundlage"...

...so ist ein Interview mit Georg Cremer in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über die Vorschläge zur Reformierung der Systeme sozialer Sicherung übertitelt. Cremer räumt als erstes damit auf, dem Bürgergeld bzw. seiner Abschaffung eine "systemsprengende" Bedeutung beizumessen - das war es von Anfang an nicht. Ebenso entkräftet er Behauptungen über Abbau bzw. Ausuferung des Sozialstaates in den letzten Jahren und die Kurzsichtigkeit des Hin und Hers an Reformen, die teils erst vor kurzem in Kraft getreten sind.

Cremer ist sich dessen bewusst, dass es Hürden gibt, die manche davon abhalten, ihre Sicherungsansprüche abzurufen, Stichwort verdeckte Armut. Doch er spricht nicht über die Gründe: dass erwerbszentrierte Sozialsicherungssysteme einen stigmatisierenden Effekt haben. Sie entwerten Tätigkeiten jenseits der Erwerbsarbeit, und zwar normativ. Was nicht Erwerbsarbeit ist, ist eben nicht gleichermaßen bedeutend innerhalb eines solchen Sicherungssystems. Wer also keine oder nur geringe Ansprüche aus Erwerbstätigkeit erworben hat, hat zu wenig oder nichts geleistet. Will man diese stigmatisierenden Effekte nicht haben, müsste die Erwerbszentrierung aufgehoben werden, dann erst ist ein Sicherungssystem "zielgenau".

Sein Plädoyer für mehr Pauschalierung und weniger "Einzelfallgerechtigkeit", um das Leistungsgefüge weniger komplex zu gestalten erinnert an wiederkehrende Diskussionen.

Kein Wort fällt zum Bedingungslosen Grundeinkommen, dagegen hat er sich schon häufig gewandt, doch die Frage ist, weshalb, angesichts all der Ziele, die er für erstrebenswert hält? Die Erwerbszentrierung scheint so selbstverständlich, dass anderes sich nicht vorstellen lässt.

Sascha Liebermann

7. Juli 2026

Grundsicherung, Grundsicherungsgeld - "nur" Verschärfung

Unsere früheren Beiträge zu Stigmatisierung durch Leistungsbezug finden Sie hier

16. Oktober 2025

"Über 500 verschiedene Sozialleistungen in Deutschland"...

 ...hat das ifo-Institut ausfindig gemacht und eine Inventarliste erstellt. Hier ein Auszug aus der Pressemitteilung:

"Als Sozialleistungen gelten Dienstleistungen, Geldleistungen, Sachleistungen oder andere Hilfen, die zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit erbracht werden im Sinne der Paragraphen 1 und 11 des Sozialgesetzbuchs I (SGB I). Die Autoren garantieren keine Vollständigkeit der Liste. Experten und Interessierte sind dazu eingeladen, potenzielle Ergänzungen oder Korrekturen mitzuteilen, um die Qualität und Vollständigkeit der Informationen zu verbessern. Die Datenbank ist aufrufbar unter: https://github.com/ifo-institute/sozialleistungen"


Für die Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen ist diese Auflistung interessant, weil damit deutlich gemacht werden kann, welche Möglichkeiten ein BGE stattdessen bietet. Von Beginn der Debatte an waren Fragen nach einer Vereinfachung des Leistungszugangs und der -bereitstellung zentral, damit Anspruchsberechtigte möglichst leicht ihre Ansprüche geltend machen könnten angesichts der hohen Rate geschätzter Nicht-Inanspruchnahme ("verdeckte Armut"). Die Frage nach dem Zugang ist eine der Gerechtigkeit, hinzu kommt die Frage nach der Zielgenauigkeit, auch wirklich diejenigen zu erreichen, die sie am meisten benötigen. Der Bereitstellungsmodus entscheidet darüber, ob die Leistungsbereitstellung stigmatisierend ist oder nicht und im Falle eines BGE würde der Modus auf ein anderes Fundament gestellt, weil nun nicht mehr die Rückführung in den Arbeitsmarkt das vorrangige Ziel der Leistungen wäre, sondern die Stärkung der Selbstbestimmung der Bürger als Bürger.

Wenn es um die "Reform" des Bürgergeldes geht, dann muss sie sich daran messen lassen, welche Antworten sie auf die oben genannten Fragen gibt. Die Messlatte wird durch ein BGE hoch gelegt, weil sich mit ihm viele Leistungen bündeln ließen, ohne andere, die darüber hinaus nötig blieben, in Frage zu stellen.

Sascha Liebermann

25. September 2025

Bedingungslosigkeit und Bedarfsprüfung

Siehe auch "Über Bedarfe und Bedürftigkeit" 

19. September 2025

Eine Unzeit für ein Bedingungsloses Grundeinkommen?

Angesichts des unisono erklärten Bedarfs an Einsparungen im Sozialstaat scheint es vollkommen klar, dass gegenwärtig keine Idee weniger realitätstauglich ist als die eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Wo die "Abschaffung" oder "Reform" des Bürgergeldes im Raum steht und so getan wird, als sei eine Umbenennung in "Grundsicherung" (so heißt die Leistung schon heute) gemeinsam mit einer Verschärfung des Förderns und Forderns der Weisheit letzter Schluß, bleibt für ein BGE kein Raum - oder doch? 

Diskutiert wird über die aufwendige Verwaltung des Bürgergeldes, denn immerhin muss die Bedürftigkeit geprüft und der Bedarf ermittelt werden. Gerade hier aber wäre ein BGE, zumindest auf der Ebene der Regelleistung, eine erhebliche Vereinfachung, weil die Bedürftigkeit nicht festgestellt und der Bedarf nicht ermittelt werden muss. Erst wenn Leistungen über ein BGE hinaus nötig werden, wäre eine Bedarfsermittlung gefragt. Selbst da jedoch lässt sich darüber nachdenken, mehr mit Pauschalen zu arbeiten, wie es schon früher vorgeschlagen wurde.

Das heute an die Aufsichtspflicht gebundene Fördern und Fordern könnte einem Fördern weichen, in dessen Zentrum der Beratungsnehmer steht - wie es in einem Beratungssetting am besten ist. Die Disziplinierung durch Beaufsichtigung wiche einer Beratung, die den Beratungsnehmer als Klienten ernst nehmen kann. Gespräche hätten nicht mehr den Charakter von Vorladungen, damit verbesserten sich die Aussichten, dass eine Beratung angenommen und nicht nur absolviert wird.

Über die genannten Punkte hinaus wäre zweierlei erreicht. Die erwünschte Zielgenauigkeit der Leistungen wäre sichergestellt, weil jede Existenzsicherung garantiert wäre und die Leistung die Anspruchsberechtigten auch erreicht. Verdeckte Armut, seit Jahren ein bekanntes Phänomen, also die Nichtinanspruchnahme von Leistungen, gehörten der Vergangenheit an, denn ein BGE kennt keine Hürde, es ist nicht schambehaftet und nicht stigmatisierend. Das gilt auch für die Bedarfsermittlung oberhalb des BGE, denn sie stünde auf einer anderen Grundlage als die heutige Bedarfsermittlung.

So abwegig es manchen erscheinen mag, gerade jetzt über ein BGE zu diskutieren, so nahe liegt es gerade jetzt. Denn die Diskussion um das Bürgergeld im Besonderen und den Sozialstaat im Allgemeinen ist ein Rückfall um zwanzig Jahre. Alles, was nun wieder favorisiert, in dem eine Lösung gesehen wird, wurde eingesetzt. Sanktionen wurden ja gerade wegen unerwünschter Folgen etwas entschärft; für diejenigen, die über Jahre erwerbslos sind, sind Verschärfungen keine Lösung, das ist bekannt. Zumal es schon damals  ein Mythos war, dass die Sozialhilfe eine Armutsfalle berge bzw. sie die Erwerbsbeteiligung verhindere. Man müsste nur die schon vor mehr als zwanzig Jahren veröffentlichte Studie von Georg Vobruba und Kollegen lesen, dann wäre das bekannt. Das Theorem von der Armutsfalle ist ein Wolkenkuckucksheim, das der Vorurteilspflege dient, nicht aber entspricht es den  Befunden. Doch wer in der vereinfachten Welt von Anreiz-Stimulationsmodellen denkt, kommt diesbezüglich nicht vom Fleck, er kann nicht vom Fleck kommen. Statt Wertschöpfung ins Zentrum zu rücken, geht es dann um Beschäftigung, Unternehmen werden zu Beschäftigungs- gar zu Erziehungsanstalten, Leistung wird zweitrangig. 

Es nimmt allerdings nicht Wunder, wie beharrlich diese Irrwege beschritten werden, denn, wer der Überzeugung ist, Erwerbsarbeit halte das Gemeinwesen zusammen, integriere es, sei identitätsbildend, der sieht die Bürger nicht, übersieht sie und übergeht sie damit. Die "Arbeitsgesellschaft" gräbt am Fundament der Bürgergemeinschaft. Wer von den Bürgen nicht viel hält, ihnen nicht zutraut und vertraut, im Sinne des Ganzen zu handeln, der kann auf Aufsicht nicht verzichten.

Sascha Liebermann

4. Juni 2024

"Altersarmut Scham, Existenzangst, Ausgrenzung"...

...eine Podiumsdiskussion veranstaltet von der Thomas Morus Akademie Bensberg  in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband Wuppertal/Solingen, der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), dem Katholischen Bildungswerk Wuppertal/Solingen/Remscheid und dem Katholikenrat Solingen

Donnerstag, 6. Juni 2024

Im Fokus: Altersarmut - Scham, Existenzangst, Ausgrenzung

19.15 - 21.00 Uhr
Podiumsdiskussion mitProf. Dr. Sascha Liebermann, Professor für Soziologie an der Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft, Alfter (Impuls)
Heike Herrig, Vorsitzende des Seniorenbeirats Solingen
Barbara Kahler, Vorstand Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO)
Jan Welzel, Beigeordneter für Bürgerservice, Recht, Ordnung und Soziales der Stadt Solingen

Hier geht es zum Programm


4. August 2023

Arbeitslosigkeit und Krankheitsrisiko - anders als gedacht

6. Februar 2023

Woher rührt die "Stigmatisierung"?...

 ...BGE Eisenach macht auf einen wichtigen Punkt aufmerksam, der struktureller Art ist. Die Geltung der Erwerbsnorm und die Abweichung von ihr haben alleine schon Folgen für den Einzelnen, ganz gleich, ob ihm jemand das ansieht oder ihn darauf anspricht. Die Verinnerlichung der Norm führt dazu, die Abweichung selbst schon als solche wahrzunehmen. Verstärkt wird diese Abweichung dann durch die Erfahrung mit der Institutionalisierung dieser Norm in Gestalt der Sozialadministration und der Erfüllung von Bezugsbedingungen, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Erklären muss sich zuallererst derjenige, der Anträge stellt. An der Erwerbsnorm (im Sinne eines "Du sollst erwerbstätig sein") und ihrer Befolgung werden andere Lebenslagen gemessen. Armut, die aufgrund niedriger Entlohnung entsteht, wird dann anders bewertet als Armut, die vermeintlich damit zu tun hat, nicht erwerbstätig zu sein. Insofern stellt sich zurecht die Frage, ob denn diese Armut unter Bedingungen eines BGE noch entstehen könnte oder gar aufgehoben sei, weil 1) die Inanspruchnahme des Existenzminimums nicht mehr beantragt werden müsste und 2) die Bereitstellung ohne Beantragung genau zum Ausdruck brächte, dass der Einzelne um seiner selbst willen und um der Gemeinschaft willen keine Bringschuld hätte. Welche weiteren Folgen dadurch gemindert oder aufgehoben würden, die heute in Verbindung mit der geltenden Erwerbsnorm stehen, kann man nur erahnen (siehe hier).

Sascha Liebermann

12. Januar 2023

"Hallo, CDU, ich war arbeitslos" - über das Spannungsverhältnis zwischen legitimem Leistungsbezug und unerwünschtem Zustand...

...spricht Alexandra Pichl, Landesvorsitzende der Grünen in Brandenburg, im Interview auf Zeit Online. Auszüge seien hier kommentiert:

"Alexandra Pichl: Ja, Arbeitslose geben sich ungern zu erkennen. Meine Erfahrung ist, dass man sich sogar vor Freunden und Bekannten damit versteckt. Nehmen Sie die typische Und-was-machst-du-so-Frage: Als Arbeitslose erzählt man dann vom früheren Job, vielleicht mit dem Zusatz, man sei gerade auf der Suche nach etwas Neuem."

Pichl weist hier auf den Stigmatisierungseffekt hin, der von der Erwerbsnorm ausgeht, ein struktureller Effekt, der mit der von Pichl erwähnten Antwort zu entschärfen versucht wird. Es ist also nicht die Erwerbslosigkeit als solche, durch den er entsteht, es ist die Bewertung der Erwerbslosigkeit als unerwünschter Zustand, der sie zu einer Stigmatisierung werden lässt. Insofern ist die immer wieder diagnostizierte, aber doch nur vermeintliche Lösung die Erwerbsteilnahme. Sie hebt aber die Erwerbsnorm nicht auf, die Stigmatisierung wirkt als Drohung dafür fort, was geschieht, wenn man erwerbslos wird. Sehr deutlich legt sie in der folgenden Passage dar, was diese Situation auszeichnet:

"ZEIT: Sie sagten beim Parteitag, Sie seien traumatisiert. Können Sie erklären, wovon genau?

Pichl: Bei mir lag es nicht an den Sachbearbeitern. Die waren sehr bemüht, vielleicht hatte ich Glück. Aber es kommt dennoch vieles zusammen. Erst mal ist da die Scham der Gesellschaft gegenüber. Man liegt anderen auf der Tasche, man leistet nichts. Solche Gedanken werden einem zeitlebens vermittelt. Und man ist knapp bei Kasse. Das Arbeitslosengeld beträgt 60 bis 67 Prozent des Einkommens. Weil ich zuvor Elterngeld bezogen hatte, also ohnehin ein reduziertes Einkommen, blieb mir nicht viel. Man hört auf, sich mit Freunden zu treffen, mal essen zu gehen oder sonst wie am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Weil man es sich schlicht nicht leisten kann. Man zieht sich zurück. Und dann geht man als Bittstellerin zur Arbeitsagentur. Ich hatte permanent Angst, etwas falsch zu machen. Habe ich mich auf genügend Stellen beworben? Habe ich zu viel hinzuverdient? Habe ich vergessen, etwas anzugeben? Ich erwische mich heute noch bei dem Gedanken, ob ich damals vielleicht ein Formular falsch ausgefüllt habe."

Auch wenn nachvollziehbar ist, weshalb sich Frau Pichl als Bittstellerin fühlte, so ist sie doch keine, denn sie hat einen Rechtsanspruch geltend gemacht (siehe hier), der durch die Gemeinschaft geschaffen wurde. Damit erkennt sie zum einen an, dass der Betreffende Ersatzeinkommen benötigt und darauf einen legitimen Anspruch geltend machen kann, zugleich aber lehren ihn die Bezugsbedingungen, dass er den Anspruch nur vorübergehend geltend machen sollte, denn letztlich ist es ein unerwünschter Zustand, in dem er sich befindet. So bemüht dann die Sachbearbeiter sind oder sein mögen, so sehr vertreten sie jedoch die Rechtslage mit all den Begründungsverpflichtungen, die den Leistungsbeziehern aufgeladen wird. Es ist also eine Spannung zwischen einem legitimen durch Recht abgesicherten Anspruch, den man erhobenen Hauptes geltend machen kann und der Deutung dieses Anspruchs durch die Bezugsbedingungen, die im Gesetz formuliert sind, als etwas, das es zu überwinden gilt. 

Es ist nicht nur die Stigmatisierung, die aus der Erwerbsnorm folgt, es ist auch die Degradierung und normative Herabsetzung aller anderen, nicht erwerbsförmigen Leistungen, die stets nur second best sind, aber keinesfalls die Erwerbsteilnahme ersetzen können. Wer das ändern will, muss die Erwerbsnorm aufheben, das geht nur mit einer Einkommenssicherung, die keine bestimmte Tätigkeit als wünschenswert definiert, sondern lediglich die Zugehörigkeit der Person zur Voraussetzung macht.

Sascha Liebermann

16. September 2022

Ungeschminkt, klare Ansage,...

....anders als manche, die das Bürgergeld verklären, redet Hubertus Heil im Gespräch mit dem Deutschlandfunk Klartext. Keineswegs werde auf Mitwirkungspflichten verzichtet, Sanktionen bleiben selbstverständlich als Instrument bestehen - steht ja auch so im Gesetzentwurf. Die Grundstruktur im Vergleich zu Hartz IV ändert sich eben nicht, wenn es auch systemimmanente Verbesserungen gibt. 

Interessant sind die Ausführungen Heils aber auch, um die Widersprüchlichkeiten in der Haltung gegenüber dem Einzelnen zu erkennen. So heißt es an einer Stelle:

"Zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen in Deutschland haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Im alten Hartz-IV-System ist es dann oft so, dass man die mal kurzfristig in Hilfsjobs bekommt. Das Jobcenter sieht sie nach ein paar Monaten wieder. Jetzt sagen wir, wir schaffen auch die Möglichkeit, auch Anreize, tatsächlich einen Berufsabschluss nachzuholen, sich zu qualifizieren und damit dauerhaft in Zeiten des Fachkräftemangels in Arbeit zu kommen. Das ist meine Vorstellung eines Sozialstaats, der unbürokratischer und verlässlicher Menschen in Not absichert, aber der vor allen Dingen Brücken aus der Bedürftigkeit baut."

Angebote zu schaffen, Möglichkeiten zu bieten, ist immer gut, die Frage stellt sich, bedarf es dazu aber Sanktionen und Mitwirkungspflichten? Ob eine abgeschlossene Ausbildung wirklich etwas an der Situation ändern würde, sei dahingestellt. Vermutlich sind es noch ganz andere Herausforderungen und womöglich Sorgen, die den Grund für den langen Verbleib im Arbeitslosengeld darstellen (siehe dazu hier und hier). Das wären womöglich gute Gründe dafür, dass jemand die Leistung lange in Anspruch nehmen muss und womöglich auch dafür, dass er keine Ausbildung abgeschlossen hat. Für diejenigen, für die es nur am Angebot gefehlt hat, ist es hilfreich, solche zu haben. "Brücken", wie Heil es nennt, können ohne Sanktionen und Mitwirkungspflichten ebenso gebaut werden - soll der Einzelne über sie gehen können, müssen oder herübergezogen werden? Wer aber von "Anreizen" spricht, das ist klar, lässt gute Gründe nicht gelten, denn Anreize sollen locken.

Weiter heißt es:

"Armbrüster [DLF]: Es gibt jetzt sicher Leute, die sehen das auch sehr positiv und sagen, gut, das ist jetzt der Einstieg in das bedingungslose Grundeinkommen.

Heil: Das ist Quatsch, denn es geht mit dem neuen Bürgergeld um eine verlässliche Absicherung, eine neue verlässliche Grundsicherung und Wege in den Arbeitsmarkt."

Ganz klar ist Heil hier: Sinn und Zweck des Ganzen ist die sogenannte Erwerbsintegration, darüber können manche Erleichterungen nicht hinwegtäuschen.

Und weiter:

"Ich bin als Arbeits- und Sozialminister der festen Überzeugung, dass für die meisten Menschen Arbeit mehr ist als Broterwerb. Arbeit ist für viele Menschen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ich habe ja eben beschrieben: Mein Ziel ist es, Menschen rauszuholen durch Chancen auf Qualifizierung, durch Nachholen eines Berufsabschlusses beispielsweise, und ich bin auch froh, dass wir für die Langzeitarbeitslosen, die ganz, ganz, ganz lange draußen sind – ich habe einen Mann kennengelernt, der hat erst nach 22 Jahren Arbeit gefunden, weil wir den sozialen Arbeitsmarkt geschaffen haben –, dass wir mit diesem Bürgergeld die Chance schaffen, auch diesen langzeitarbeitslosen Menschen sinnvolle Beschäftigung, sozialversicherungspflichtige Arbeit zu geben."

Wenn Erwerbsarbeit mehr ist als Broterwerb, bedarf es ebenso wenig der Sanktionsbewehrung wie Mitwirkungspflichten. Angebote muss es dann geben, deren Nutzung wäre denen überlassen, die eine solche "Teilhabe" suchen. Heil - nicht verwunderlich - erwähnt mit keiner Silbe, dass in einem Gemeinwesen, das Erwerbstätigkeit als ersten Beitrag zum Gemeinwohl betrachtet und normativ prämiert, die Nicht-Teilnahme einer Verletzung der Norm gleichkommt und folglich stigmatisierende Folgen hat. Hätte der "Mann", den Heil hier erwähnt, die Möglichkeit, genauso legitim nicht erwerbstätig wie erwerbstätig zu sein, weil er durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen abgesichert wäre, stellte sich die Frage, was er dann wohl für erstrebenswert halten würde - wobei, er wird ja nur als Beispiel zitiert, wir wissen nicht, wie er die Lage sieht. Besonders deutlich wird die Widersprüchlickeit, wenn er auf der einen Seite "Menschen raus[...]holen" will, ihnen auf der anderen Chancen bietet. Worin Chancen für den Einzelnen bestehen und ob er sie als solche betrachtet, kann er nur selbst sagen. "Rausholen" muss man Gefangene, die das aus eigenen Kräften nicht vermögen - die guten Gründe gelten also nicht.

Und weiter:

"Der Mann, von dem ich eben gesprochen habe, der hat seine Ausbildung geschmissen, weil er psychische Probleme hatte, weil die Eltern bei einem Autounfall ums Leben gekommen sind. Der hat nicht mehr Tritt gefasst, der hat auf der Straße gelebt und der hat jetzt Arbeit als Hausmeister in einer Grundschule. Für den ist Arbeit mehr als Broterwerb. Es ist, Kolleginnen und Kollegen zu haben, etwas zu leisten, und deshalb bin ich der festen Überzeugung, unsere Gesellschaft darf kein gebrochenes Verhältnis zur Arbeit bekommen."

Es gab also gute Gründe für die Krise, in der sich die benannte Person befand oder befindet, ihretwegen stand er ohne Ausbildung da, eine nicht-stigmatisierende Absicherung wäre für ihn hilfreich gewesen. Der Bogen, den Heil schlägt, ist bezeichnend, als drohe die Gefahr eines "gebrochenes Verhältnis[ses] zur Arbeit". Ist es nicht vielmehr so, dass wir Erwerbsarbeit beinahe über alles stellen und sie geradezu als Lösung für fast alle Probleme angepriesen wird? Es ist ein gebrochenes Verhältnis zur Nicht-Erwerbstätigkeit, das die Gegenwart auszeichnet, hier liegt der entscheidende Widerspruch, denn von dieser Nicht-Erwerbstätigkeit ("unbezahlte Arbeit") leben wir, ohne sie abzusichern.

Und abschließend sagt Heil:

"Wenn ich übrigens eine Anfügung machen darf? – Im Vorbericht war eine Sache nicht ganz korrekt. Das Thema Mitwirkungspflichten, das bleibt, aber das konzentrieren wir auf das, wo es notwendig ist. Ich sage es mal deutlich: Leute, die chronisch keine Termine wahrnehmen, die haben auch mit Rechtsfolgen im neuen System zu rechnen. Aber der Geist des neuen Systems ist nicht der von Misstrauen, sondern von Ermutigung, von Befähigung und Menschen, wo immer es geht, zu helfen und zu einem selbstbestimmten Leben in Arbeit zu befähigen."

"Befähigung" - früher war von Ermutigung und Empowerment die Rede. Weshalb wird nicht davon ausgegangen, dass die "Befähigung" schon vorliegt, ganz grundlegend in der Autonomie einer Person und sich lediglich die Frage stellt, ob deren Herausforderungen und Sorgen nicht woanders liegen als in der Erwerbsteilnahme? Würde das gelten gelassen, müsste überlegt werden, welche Hindernisse der Autonomie heute in den Weg gelegt werden, über die dann die "Befähigung" hinweghelfen soll. Der "Geist" "von Ermutigung" ist einer, der den zu Ermutigenden die Autonomie abspricht.

Sascha Liebermann

9. September 2022

Normabweichung als entscheidender Grund für Stigmatisierung,...

 ...auch wenn einen Reden, wie jüngst die des Bayrischen Ministerpräsidenten, ärgern, der wider besseres Wissen Märchen verbreitet über Leistungsbezieher im ALG II, so wird es auch nicht besser, wenn in schönfärberischen Worten ein Bürgergeld gefeiert wird. Sanktionen bleiben Sanktionen, es handelt sich um graduelle Verbesserungen mit dem Bürgergeld, der Vorrang von Erwerbstätigkeit bleibt bestehen, da sind sich bislang alle großen Parteien einig. Das von diesem Vorrang ausgehende strukturelle Stigma ist das, woran wir uns stören sollten, dass überhaupt das Existenzminimum an eine Gegenleistungsverpflichtung gebunden wird. Über die Folgen dieses Stigmas wird dann gerne hinweggesehen.

Sascha Liebermann

17. Mai 2022

ver.di-Jugend "Position zum Bedingungslosen Grundeinkommen" -...

...in dieser Stellungnahme ist folgendes zu lesen:

"Aus ökonomischen Gesichtspunkten ist einzig der neoliberale BGE-Ansatz umsetzbar. Bei diesem würden alle Leistungen der sozialen Sicherungssysteme in das BGE zusammengefasst werden."

Diese Einschätzung ergibt sich aus der Bezugnahme auf eine ausführliche Stellungnahme von ver.di aus dem Winter 2017, die behauptet, was hier zitiert wird. Doch, wenn der bestehende Sozialstaat finanzierbar ist, wir uns Grundfreibeträge leisten, weshalb sollte das mit einem BGE dann sonderbarerweise nicht der Fall sein. Dieser Schluss ist erst möglich, wenn man der Auffassung ist, ein BGE senke die Leistungsbereitschaft. Da wird es interessant, es geht um Grundlagen (siehe hier und hier).

Interessant ist hier, dass die stigmatisierende Seite des an Bedürftigkeit ausgerichteten Sozialstaats gar nicht thematisiert wird, man nehme diese Bemerkung:

"Für die Mehrheit der lohnabhängig Beschäftigten, welche die Hauptlast einer BGE-Finanzierung leisten müssten, würde sich kein finanzieller Vorteil ergeben. Durch den Wegfall einer Bedürftigkeitsprüfung bedarfsorientierter Sonderzahlungen könnte es je nach Höhe eines pauschalen BGE sogar zu einer deutlichen Schlechterstellung kommen. Dies stellt insbesondere eine Armutsgefährdung niedriger Einkommen, Erwerbsloser und Rentner*innen dar."

"Hauptlast" der Finanzierung, kein "finanzieller Vorteil" - die Frage ist, woran sich ein finanzieller Vorteil bestimmt, spielt es dafür eine Rolle, in welcher Form das Einkommen bereitsteht, der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit aufgehoben wird, die Machtverhältnisse verschoben werden? Wenn das in der Bewertung einen Unterschied macht, muss es für die Aussage berücksichtigt werden. Dann spielt es für alle eine Rolle, für die ver.di-Jugend offenbar nicht.

Da ein BGE nicht in Frage kommt, bietet die ver.di-Jugend dies:

"Als ver.di Jugend stehen wir für die Antworten auf diese Krisenerscheinungen. Mit unserer Arbeit in Betrieben, Dienststellen und Fach-/Hochschulen, in Gremien der Mitbestimmung und Tarifkommissionen streiten wir für bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und höhere Vergütungen. Wir setzen uns schon lange für ein besseres BAföG, die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, die Erhöhung der Grundsicherung und Verbesserung des Rentenniveaus ein. Für eine echte bedarfsadaptierte Unterstützung ohne Sanktionen und eine gerechtere Verteilung der Kosten über alle Teile unseres Wirtschaftssystems. Der Wunsch nach einem BGE muss daher auch als ein Appell an uns als Gewerkschaftsjugend gehört werden, unsere Forderungen, Möglichkeiten und Stärken, noch sichtbarer und deutlicher in die gesellschaftliche Öffentlichkeit und Arbeitswelt zu tragen."

So, so, eine "bedarfsorientierte Unterstützung ohne Sanktionen" - wie ist das in einem erwerbszentrierten Sozialstaat möglich? Dazu müsste mindestens ein Vorschlag wie die Garantiesicherung à la Robert Habeck enthalten sein, um aus dem Fahrwasser herauszugelangen (siehe auch zur "repressionsfreien Grundsicherung"). Davon ist hier nichts zu lesen, insofern bleibt es bei der Erwerbszentrierung. Zuvor übrigens war noch dies zu lesen, das tief blicken lässt:

"Dennoch stellt sich die Frage, warum viele auch gerade sozial-orientierte Bürger*innen und auch Gewerkschaftsmitglieder ein BGE fordern. In der Utopie würde dieses eine staatlich garantierte finanzielle Absicherung für alle darstellen, ohne Zwänge und Anforderungen. Es wird suggeriert, dass Menschen nur so wirklich frei in ihrer Entscheidung zur Arbeit wären, sodass eine vollendete Entfaltung möglich wäre."

Da soll aber keiner sagen, man würde der ver.di-Jugend unterstellen, sie befürworte "Zwänge", als höbe ein BGE die Fragen auf, die sich dem Leben nun einmal stellen, sowohl individuell wie kollektiv. Da wären z. B. die Frage danach, was der Einzelne mit seinem Leben anfangen will, ein BGE beantwortet sie nicht, und ausweichen kann man ihr auch nicht; weiterhin müssten wir uns als Gemeinwesen natürlich darüber abstimmen, wie wir leben wollen, auch diese Frage beantwortet ein BGE nicht, es schafft nur andere Möglichkeiten, sich ihr zu stellen. Die Frage ist also, von welchen "Zwängen" die Rede ist, sind es die der erwerbszentrierten "Arbeitsgesellschaft", die alles nicht erwerbsförmige zum Hobby degradiert oder sind es die "Zwänge", die sich aus dem Leben in seinem umfassenden Charakter selbst ergeben? Nur von ersteren befreit ein BGE, ohne die Bedeutung von Erwerbstätigkeit zu unterschätzen.

Sascha Liebermann

25. März 2022

„Mein Leben zählt nicht mehr – na und?“ - Weshalb aber wird das so wahrgenommen?

Eine Antwort auf diese Frage ist der entscheidende Wegweiser in der Diskussion um eine Sozialpolitik, in deren Zentrum das Individuum steht, und zwar in seiner Würde einfach so. Was Jörg Wimalasena in seinem Beitrag auf Welt Online schildert, in dem er über Ergebnisse einer finnischen Studie berichtet, ist nicht neu und dennoch bleibt eine entscheidende Frage unerwähnt. Weshalb Erwerbslosigkeit diese Folgen hat?

Wie in vielen Studien und ebenso in der sozialpolitischen Diskussion wird allzuschnell festgestellt, dass der Verlust von Erwerbsarbeit zu sozialem Ausschluss führt, zu einer Stigmatisierung der Betroffenen, ohne allerdings zu erklären, woher das rührt. Nicht der Verlust als solcher führt zu diesen Folgen, sondern die Stellung von Erwerbstätigkeit als Erwerbsgebot, als normativ gefasste Bewertung von Handeln, an dem der Einzelne gemessen wird. Deswegen ist der Einkommensverlust, der bedeutsam ist, zugleich eine Abweichung vom Erwarteten, damit ein Versagen derer, die in die Lage geraten, auf Ersatzleistungen des Sozialstaats angewiesen zu sein. Es ist diese Abweichung vom Erwerbsgebot, die hinter den geschilderten Erfahrungen steht, über die Wimalasena berichtet. Das zu sehen ist wichtig, weil dann erst ermessen werden kann, was ein Bedingungsloses Grundeinkommen, das im Artikel behandelt wird, daran ändern würde. Zwei Fliegen schlüge es mit einer Klappe, es stellte verlässlich Einkommen bereit und dieses Einkommen wäre nicht mehr wie heute eine Reparaturleistung dafür, dem Erwerbsgebot nicht zu folgen. Es würde eben zum Ausdruck bringen, dass die Würde nicht am Erwerbsverhältnis hängt, dass der Einzelne eben nicht ins Abseits gerät, nur weil er nicht erwerbstätig ist. Heute ist das aber genau so. Es kommt also darauf an, auf welcher normativen Basis "Bildungs-, Betreuungs- und Beratungsangebote" ruhen, welche Ziele sie haben, welchem Zweck sie dienen - nicht einfach, dass es sie gibt.

Sascha Liebermann

11. November 2021

Was Markus Lanz nicht interessierte, für die Diskussion jedoch wichtig ist, ...

...das ist nun in der taz zu lesen, der Cansin Köktürk ein Interview gegeben hat. Hier ein Auszug:

"[taz] Welche anderen Maßnahmen würden Ihren Klient:innen Verbesserungen bringen?

[Köktürk] Die Sanktionen, die mit dem Bezug von Hartz IV einhergehen, müssen verschwinden. Deren Androhung ist so belastend für die Menschen, dass die Stressfolgeerkrankungen und der psychische Druck immens sind. Ich hatte eine Klientin, die starke Depressionen hatte und suizidgefährdet war. Sie war in einer Klinik, kam wieder und das Jobcenter hatte ihr nichts überwiesen, weil sie zwei Tage vergessen hatte, ihre Kontoauszüge nachzureichen. Nur mit der Hilfe einer Sozialarbeiterin kommt sie dann an ihr Geld, weil die Behörden sie nicht ernst nehmen, wenn sie sagt, ihr ging es nicht gut. Es würde die Menschen enorm entlasten, wenn sie wüssten, sie bekommen ihr Geld, egal, was passiert."

Denjenigen, die direkt mit den Folgen der Sanktionsmaßnahmen konfrontiert sind, sollte zugehört werden. Sozialarbeiter sind nah dran an denjenigen, auf die das System mit all seiner Wucht einwirkt (siehe hier und hier), auch wenn sich in dieser Berufsgruppe ähnlich paternalistische Haltungen finden lassen wie anderswo.

All die wohlmeinenden, in den Helfer- und Kümmerermantel gepackten Absichten sozialpolitischer Art, "Bedürftige" unterstützen zu wollen, müssen nicht nur das Das, sondern sie müssen ebenso das Wie thematisieren. Was Frau Köktürk sagt, ist aus Sicht der sozialwissenschaftlichen Professionalisierungsforschung gar nicht neu, die strukturelle Wirkung von Sanktionen, die Stigmatisierung, die mit den Bezugsbedingungen einhergeht, all das ist bekannt. Das Erwerbsgebot spielt hier eine entscheidende Rolle, denn erst es führt zu den Bezugsbedingungen von Leistungen und deren Verknüpfung mit Zielen wie der Rückführung in den Arbeitsmarkt. Hier geht es zuallererst um die Frage, wie Hilfe geleistet werden kann, die nicht die Integrität des Gegenübers missachtet. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen ist hierfür ein wichtiger Schritt, Professionalisierung eine andere Frage (siehe z.B. hier und hier)

Meinen Kommentar zur Lanz-Sendung finden Sie hier.

Zu Frage, wie ein BGE sich für die Sozialarbeit und Sozialpsychiatrie auswirken kann, siehe von mir auch „Souveränität gewinnen“, „Bittsteller oder Bürger“, „Bedingungsloses Grundeinkommen: Entlastung, Herausforderung, Zumutung“, „Kinder- und Jugendhilfe – und das BGE“

Ute Fischer: „Eingliederung in was?“

Sascha Liebermann

17. September 2021

"Ein riesiges Problem ist die sogenannte verschämte oder auch verdeckte Armut"...

sagt Ursula Engelen-Kefer im Interview auf Zeit Online, aber was schlägt sie als Lösung vor? Die Diagnose ist nachvollziehbar:

"ZEIT ONLINE: Die soziale Spaltung hat in der Pandemie zugenommen. Was muss die nächste Bundesregierung tun?

Engelen-Kefer: Ein riesiges Problem ist die sogenannte verschämte oder auch verdeckte Armut. Das sind Menschen, die eigentlich aufstockende Hartz-IV-Leistungen erhalten würden, aber aus Angst vor Stigmatisierung den Gang zum Jobcenter meiden. Viele der über zehn Millionen Menschen im Niedriglohnsektor und der 1,5 Millionen Alleinerziehenden gehören ebenso dazu wie viele der über eine Million Rentnerinnen und Rentnern, die noch einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Die nächste Bundesregierung muss daher zielführend die wachsende Armut bekämpfen. Dazu gehört ein Mindestlohn, der vor Armut schützt. Der SoVD fordert hier wie die Linke 13 Euro. Außerdem muss endlich die Armutsfalle von Millionen Minijobs, vor allem für Frauen, durch Arbeit mit Sozialversicherung beseitigt werden."

Verdeckte Armut benannt, Gefahr erkannt? Sie macht die Stigmatisierung dafür verantwortlich, dass Ansprüche an das Sozialsystem nicht in Anspruch genommen werden, wie aber will sie dieser Stigmatisierung begegnen? Armut müsse bekämpft werden, ja, aber wie denn? Muss man nicht vielmehr den Gründen für Armut nachgehen und diese Ursachen dann "bekämpfen"? Das wird sie sicher meinen, doch sie bietet keine Antwort. Der Mindestlohn hilft im besten Fall denjenigen, die erwerbstätig sind über die ganze Lebensspanne, die anderen jedoch, die andere Aufgaben im Leben für wichtig halten, was leistet er für sie? Engelen-Kefer bleibt hier ganz der "Arbeitsgesellschaft" verhaftet und vertritt damit erwartbare Gewerkschaftspositionen. Gegen Sanktionen spricht sie sich hier nicht aus, die können also bleiben.

Dass Frau Engelen-Kefer mit einem BGE nicht warm wird, dazu siehe hier.

Sascha Liebermann

13. September 2021

Berechtigte Fragen, Unhinterfragtes und Vereinseitigungen - Rainer Hank über Arbeitslosigkeit und Bedingungsloses Grundeinkommen

In einem Gastbeitrag für die Neue Zürcher Zeitung befasst sich Rainer Hank, ehemaliger Leiter der Wirtschafts- und Finanzredaktion der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, mit dem Konzept einer "Work-Life-Balance" sowie der Diskussion über Bullshitjobs. Seinen Beitrag beginnt er mit dem biblischen Gleichnis von Martha und Maria, um damit einzuführen, dass Arbeit lange einen "schlechten Leumund" gehabt habe. Allerdings geht es in dem Gleichnis um Hausarbeit, also gerade nicht lohnförmige Arbeit. Das sei hier herausgestellt, weil Hank in der Folge den Arbeitsbegriff mit Erwerbstätigkeit gleichsetzt bzw. mit solcher Arbeit, "die produktiv ist". Arbeit bringe "Sinn und Geld" in das Leben, damit geht es schon alleine um Erwerbstätigkeit. Wie ist es aber mit dem "Sinn" anderer Arbeit? Der fällt unter den Tisch. Hank stellt indes angemessene Fragen, so nach der sonderbaren Separierung von Leben und Arbeit im Konzept der "Work-Life-Balance". Mit etwas Wohlwollen hätte die sich noch auflösen lassen, weil sie - wenn auch nicht explizit - das Erwerbsgebot tangiert. Zuzustimmen ist ihm ebenso darin, dass Erwerbstätigkeit nicht per se sinnlos oder entfremdet ist, dass sie sehr wohl einen Beitrag zum sinnerfüllten Leben leistet, doch was macht er daraus?

Da darf der Verweis auf die desaströsen Folgen von Erwerbslosigkeit nicht fehlen, für die als Zeuge "Die Arbeitslosen von Marienthal" (weitere Infos zur Studie hier) herhalten sollen.

So eindrucksvoll die Studie ist, so wenig wird in ihr gefragt, inwiefern diese Folgen mit der normativen Stellung von Erwerbstätigkeit zu tun haben und weniger mit dem Sinn, den sie verleihe. Wenn Erwerbsbeteiligung als Beitrag zum Wohlergehen des Gemeinwesens normiert ist und deswegen Einkommenserzielung auf diesem Wege stattfinden soll (Gebot), dann steht der Verlust des Arbeits- wie des Einkommensplatzes naheliegenderweise für ein Versagen im Angesicht des Gebots. Daher rühren die stigmatisierenden Folgen, was in der Marienthal-Studie nicht genügend gesehen wird. Ähnlich einseitig wie in Bezug auf die Marienthal-Studie hatte Hank einst mit dem Verweis auf Speenhamland gegen den Sozialstaat gewettert, dabei berief er sich auf Karl Polanyi, dessen Rekonstruktion der Mindestsicherung à la Speenhamland jedoch einer historisch genaueren Betrachtung nicht standhält (siehe z. B. auch hier). 

Was schreibt Hank über ein BGE?

"Es gilt: besser eine Arbeit als keine Arbeit. Es gilt auch: besser eine schlechtere Arbeit als gut bezahlte Arbeitslosigkeit. Die Chancen, eine bessere Arbeit zu bekommen, sind für die, die schon Arbeit haben, viel höher als für Arbeitslose. Vor ein paar Jahren konnte der Anthropologe und Attac-Aktivist David Graeber viel Aufmerksamkeit erzeugen mit seiner These, in der heutigen Wirtschaftswelt gebe es in zunehmendem Masse sogenannte Bullshit-Jobs. Gemeint damit waren Jobs, die eine akademische Ausbildung verlangten, etwa im Finanzwesen, in grossen Rechtsanwaltskanzleien oder unter Unternehmensberatern. Diese Leute verdienten gut, würden aber gleichwohl mit ihrer professionellen Überflüssigkeit konfrontiert und litten darunter, dass ihre Arbeit höchstens einen wirtschaftlichen, aber keinen sozialen Nutzen habe. Kein Wunder, so die These, dass von der Arbeit ausgelöste psychische Erkrankungen zunähmen."

Die ersten beiden Sätze entsprechen der Marienthal-Studie und sind ganz im Geist der Arbeitshaus-Sozialpolitik der vergangenen zwanzig Jahre. Hank findet sich hier auf einer Seite mit Befürwortern, die heute davon wenig wissen wollen (siehe hier). Dass Graeber es sich mit seiner These etwas zu einfach gemacht hat, sei dahingestellt, entscheidend ist doch, Hank argumentiert hier im Geist einer Sinnentleerung von Erwerbstätigkeit, als gehe es vorrangig um Beschäftigung und nicht um die Bereitstellung von Problemlösungen, ganz gleich, ob dazu menschliche Arbeitskraft eingesetzt werden muss oder nicht. Gerade die Hilfsbereitschaft angesichts der Flutkatastrophen im Ahrtal und anderswo - ganz zu schweigen von "unbezahlter Arbeit" - zeigt doch einmal mehr, dass Sinnerfüllung mit Erwerbstätigkeit in keiner Form gleichzusetzen ist (was schon Max Weber deutlich machte und die Marienthalstudie nicht sah). Dann schreibt Hank:

"Angesichts der überwältigenden Hinweise für den Wert menschlicher Arbeit gibt es wenig Zweifel, dass das «bedingungslose Grundeinkommen» ein Irrweg wäre, seiner Beliebtheit in Umfragen zum Trotz. Es verspricht Befreiung vom Zwang der Arbeit und will aus der vermeintlichen Not (Automatisierung der Fertigung in den Fabriken) eine Tugend (Geld auch ohne Arbeit) machen. Erst mit bedingungslosem Grundeinkommen würden die Menschen kreativ, sagen seine Anhänger. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Im Preis für die Arbeit, dem Lohn, spiegelt sich die Wertschätzung, die andere für meinen Einsatz aufbringen. Ihre Zahlungsbereitschaft lässt mich den «gesellschaftlichen Wert» meiner Arbeit spüren."

Die Entgegensetzung im ersten Satz ist ein typisches Missverständnis oder eine nicht naheliegende Deutung dessen, was ein Bedingungsloses Grundeinkommen ausmacht. Weshalb sollte es ein "Irrweg" sein, die Existenzsicherung von Erwerbstätigkeit abzukoppeln und dauerhaft bereitzustellen, die keineswegs dazu führt, Erwerbstätigkeit ihres Sinnes zu berauben? Welche Hinweise meint Hank, etwa die von ihm zitierten, die das genau nicht hergeben? Ein BGE als bloßen Gegensatz zu Erwerbstätigkeit oder als Hilfsmittel gegen etwaige Folgen der Digitalisierung zu betrachten, ist ein Irrweg auch in der BGE-Diskussion, so gut man verstehen kann, welche Sorgen dahinter stehen mögen. Gewisse Verklärungen mancher BGE-Befürworter mögen sich auf diese Weise ebenfalls erklären, doch die gibt es auf Hanks Seite ebenso. Es nimmt nicht Wunder, dass Hank aus der BGE-Debatte herausgreift, was zu seiner These passt, was nicht passt, wird ausgelassen.

Dass Erwerbstätigkeit nur ein bestimmter Teil von Arbeit ist, dass sie selbst nicht die Voraussetzungen schaffen kann, von denen sie lebt, nämlich das, was der Prozess der Sozialisation und die Vergemeinschaftung von Bürgern in einer Demokratie leistet - Hank lässt es unter den Tisch fallen. Interessant daran ist, wie nah diese Argumentation am Geist des realexistierenden Sozialismus und einer Arbeitspflicht ist. Angesichts des normativen Vorrangs von Erwerbstätigkeit mag sich "im Preis für die Arbeit [...] Wertschätzung" derer spiegeln, die diese Arbeit in Anspruch nehmen, doch der Sinn von Arbeit erschöpft sich darin nicht, kann ihr geradezu entgegengesetzt sein. Ebensowenig wäre der "gesellschaftliche Wert", der einer Erwerbsarbeit zugemessen wird, mit der Wertigkeit gleichzusetzen, die diese für ein Individuum hat. Die Fixierung auf Erwerbstätigkeit sorgt für eine Entwertung bzw. Herabstufung nicht-erwerbsförmiger Tätigkeiten - auch das zeigt eine Geistesverwandschaft zum einst real existierenden Sozialismus. Wo in Hanks Darstellung das Gemeinwesen bleibt, ein Gemeinwesen von Staatsbürgern und nicht von Erwerbstätigen, bleibt sein Geheimnis, diese Bürgervergessenheit (siehe hier, hier und hier) ist auffällig und geradezu ein Kennzeichnen der Debatten der vergangenen Jahrzehnte.

Sascha Liebermann

12. April 2021

"Stigma der Erwerbslosigkeit [...] kritisieren, [...] BGE andererseits ablehnen, ist inkohärent" - ein eklatanter Widerspruch

Unsere früheren Beiträge zu Ausführungen Anna Mayrs finden Sie hier

8. April 2021

"So stark kann Arbeitslosigkeit die Gesundheit belasten" - aber weswegen?

So wichtig diese Feststellung auf der Website der Sendung quarks ist, so genau muss doch auf die Erklärung dafür geschaut werden. Im Beitrag geht es um den Wandel der Arbeitswelt, den Arbeitsplatzverlust durch die Folgen der Maßnahmen in der Pandemie, aber auch um solche der Digitalisierung, also auch Automatisierung, und der Arbeitslosigkeit als solcher. "Als solcher" - hier genau ist der Haken einer verkürzten Betrachtung, denn Arbeitslosigkeit bedeutet heutzutage nicht einfach "ohne Arbeitsplatz" zu sein. Der Verlust des Arbeitsplatzes kommt einer normativen Degradierung gleich, dem Versetztwerden in einen unerwünschten Zustand. Genau das wird in dem Beitrag nur wenig berücksichtigt:

"Viele Forschende gehen davon aus, dass sich Arbeitslosigkeit auch auf das Netzwerk der Menschen auswirkt. Das liegt zum einen daran, dass der Kontakt zu Kollegen und Kolleginnen verloren geht. Aber auch Beziehungen, die gar nicht im Arbeitsumfeld entstanden sind, können kaputtgehen."

An anderer Stelle wird von "Schamgefühlen" gesprochen, die mit Arbeitslosigkeit einhergehen, ja, aber weshalb denn?

"'Schamgefühle durch die Arbeitslosigkeit sind ein weiterer Grund, der eine Teilhabe erschwert– und zwar auch bei jenen, die noch in Lohn und Brot stehen. „Dadurch kann der Abbruch der Beziehungen von beiden Seiten ausgehen', so die Forschenden.

Viele Arbeitslose fühlen sich zudem stigmatisiert.

Je stärker dieses Gefühl ist, desto schlechter ist im Schnitt ihr Gesundheitszustand, stellten Soziologen in einer Studie 2013 fest."

In diesem Zusammenhang wird auf Marie Jahoda verwiesen, die jedoch genausowenig die normative Stellung von Erwerbsarbeit analysiert hat.

Angemerkt wird in dem Artikel allerdings, dass Maßnahmen, die auf die Förderung der Arbeitsmotivation wirken sollen, an der Problemlage vorbeigehen, denn an der Motivation mangele es in der Regel gar nicht.

Mit einem Verweis auf Wolfgang Bonss wird herausgehoben, dass in Arbeitsgesellschaften Erwerbstätigkeit eine besonders hohe Wertigkeit zukommt und sich die Folgen von Erwerbslosigkeit von daher erklären. Allerdings wird hier nicht erwähnt, dass bei aller Bedeutung, die Erwerbstätigkeit hat, ihr normativer Vorrang im Widerspruch zu den Grundlagen der bestehenden politischen Ordnung steht, es sich also um einen manifesten Widerspruch handelt, der nur wenig gesehen zu werden scheint, wie auch dieser Beitrag wieder zeigt. Es hängt also nicht an "Arbeitslosigkeit als solcher", sondern daran welchen Stellenwert Erwerbstätigkeit hat und in welcher Form für die Existenzsicherung gesorgt ist.

„Kann man Langzeitarbeitslosigkeit abschaffen?“ – interessante Einsichten, aber wieder wird das Normative unterschätzt

Sascha Liebermann

16. März 2021

"Auf dem Rücken der Arbeiter und der Armen" - Anna Mayrs Polemik gegen ein Grundeinkommen setzt sich fort...

...man fragt sich nur, mit wem sie wohl Gespräche darüber führt, dass ihre Schlussfolgerungen so ausfallen wie bisher schon (siehe frühere Kommentare dazu). Ihr Beitrag auf Zeit Online, in dem sie die Herablassung gegenüber Bürgern in Armut kritisiert und fordert, auch sie anzuerkennen, wie sie sind, mit ihren Sorgen und Nöten, setzt fort, was sie schon früher geäußert hat. Weshalb sie einem BGE abspricht, was gerade es erst zu leisten im Stande ist, nämlich eine Anerkennung strukturell zu schaffen, statt es bei warmen Worten und großzügigen Gesten zu belassen, lässt einen rätselnd zurück:

"[Mayr] Vor allem in der linken Debatte sieht man leider recht deutlich, wie tief der Ekel des Bürgertums vor den Armen sitzt. Er ist etwa in der Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen angelegt, das es (laut Bürgertum) unbedingt für diejenigen bräuchte, die sich "frei entfalten" wollten, unabhängig von ökonomischen Zwängen. Klar: Arbeitslosengeld ist für Asoziale, das muss man gar nicht mehr kritisieren – stattdessen verlangt man eine neue Einrichtung für die Freunde und Bekannten des Bürgertums, die nach dem Abitur ein Gap-Year einlegen wollen."

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Arbeitslosengeld ist nicht für "Asoziale", aber für Erwerbstätige bzw. Erwerbsbereite, andere haben davon nichts. Dass auf Arbeitslose herabgeblickt wird, hat nicht nur mit Vorbehalten oder Vorurteilen zu tun, es ist die Stigmatisierung selbst, die zu dieser Herablassung führt. Diese Folgen hat es gerade, weil es an Erwerbstätigkeit bzw. -bereitschaft gebunden ist, die Bezieher nur unter diesem Gesichtspunkt betrachtet werden, nicht um ihrer selbst willen. Deswegen kann ein Arbeitslosengeld gerade diese Anerkennung nicht aussprechen, um die es Mayr offenbar geht. Woher rührt die Polemik, die mit der Sache nichts zu tun hat?

Sascha Liebermann

26. Februar 2021

"Weniger müssen müssen, ist heilsam" - Druck durch Stigmatisierung, Entlastung durch Grundeinkommen

Siehe unsere Beiträge zu Grund und Folgen von Stigmatisierung durch den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit hier.

Sascha Liebermann