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4. Juni 2024

"Altersarmut Scham, Existenzangst, Ausgrenzung"...

...eine Podiumsdiskussion veranstaltet von der Thomas Morus Akademie Bensberg  in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband Wuppertal/Solingen, der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), dem Katholischen Bildungswerk Wuppertal/Solingen/Remscheid und dem Katholikenrat Solingen

Donnerstag, 6. Juni 2024

Im Fokus: Altersarmut - Scham, Existenzangst, Ausgrenzung

19.15 - 21.00 Uhr
Podiumsdiskussion mitProf. Dr. Sascha Liebermann, Professor für Soziologie an der Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft, Alfter (Impuls)
Heike Herrig, Vorsitzende des Seniorenbeirats Solingen
Barbara Kahler, Vorstand Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO)
Jan Welzel, Beigeordneter für Bürgerservice, Recht, Ordnung und Soziales der Stadt Solingen

Hier geht es zum Programm


4. August 2023

Arbeitslosigkeit und Krankheitsrisiko - anders als gedacht

6. Februar 2023

Woher rührt die "Stigmatisierung"?...

 ...BGE Eisenach macht auf einen wichtigen Punkt aufmerksam, der struktureller Art ist. Die Geltung der Erwerbsnorm und die Abweichung von ihr haben alleine schon Folgen für den Einzelnen, ganz gleich, ob ihm jemand das ansieht oder ihn darauf anspricht. Die Verinnerlichung der Norm führt dazu, die Abweichung selbst schon als solche wahrzunehmen. Verstärkt wird diese Abweichung dann durch die Erfahrung mit der Institutionalisierung dieser Norm in Gestalt der Sozialadministration und der Erfüllung von Bezugsbedingungen, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Erklären muss sich zuallererst derjenige, der Anträge stellt. An der Erwerbsnorm (im Sinne eines "Du sollst erwerbstätig sein") und ihrer Befolgung werden andere Lebenslagen gemessen. Armut, die aufgrund niedriger Entlohnung entsteht, wird dann anders bewertet als Armut, die vermeintlich damit zu tun hat, nicht erwerbstätig zu sein. Insofern stellt sich zurecht die Frage, ob denn diese Armut unter Bedingungen eines BGE noch entstehen könnte oder gar aufgehoben sei, weil 1) die Inanspruchnahme des Existenzminimums nicht mehr beantragt werden müsste und 2) die Bereitstellung ohne Beantragung genau zum Ausdruck brächte, dass der Einzelne um seiner selbst willen und um der Gemeinschaft willen keine Bringschuld hätte. Welche weiteren Folgen dadurch gemindert oder aufgehoben würden, die heute in Verbindung mit der geltenden Erwerbsnorm stehen, kann man nur erahnen (siehe hier).

Sascha Liebermann

12. Januar 2023

"Hallo, CDU, ich war arbeitslos" - über das Spannungsverhältnis zwischen legitimem Leistungsbezug und unerwünschtem Zustand...

...spricht Alexandra Pichl, Landesvorsitzende der Grünen in Brandenburg, im Interview auf Zeit Online. Auszüge seien hier kommentiert:

"Alexandra Pichl: Ja, Arbeitslose geben sich ungern zu erkennen. Meine Erfahrung ist, dass man sich sogar vor Freunden und Bekannten damit versteckt. Nehmen Sie die typische Und-was-machst-du-so-Frage: Als Arbeitslose erzählt man dann vom früheren Job, vielleicht mit dem Zusatz, man sei gerade auf der Suche nach etwas Neuem."

Pichl weist hier auf den Stigmatisierungseffekt hin, der von der Erwerbsnorm ausgeht, ein struktureller Effekt, der mit der von Pichl erwähnten Antwort zu entschärfen versucht wird. Es ist also nicht die Erwerbslosigkeit als solche, durch den er entsteht, es ist die Bewertung der Erwerbslosigkeit als unerwünschter Zustand, der sie zu einer Stigmatisierung werden lässt. Insofern ist die immer wieder diagnostizierte, aber doch nur vermeintliche Lösung die Erwerbsteilnahme. Sie hebt aber die Erwerbsnorm nicht auf, die Stigmatisierung wirkt als Drohung dafür fort, was geschieht, wenn man erwerbslos wird. Sehr deutlich legt sie in der folgenden Passage dar, was diese Situation auszeichnet:

"ZEIT: Sie sagten beim Parteitag, Sie seien traumatisiert. Können Sie erklären, wovon genau?

Pichl: Bei mir lag es nicht an den Sachbearbeitern. Die waren sehr bemüht, vielleicht hatte ich Glück. Aber es kommt dennoch vieles zusammen. Erst mal ist da die Scham der Gesellschaft gegenüber. Man liegt anderen auf der Tasche, man leistet nichts. Solche Gedanken werden einem zeitlebens vermittelt. Und man ist knapp bei Kasse. Das Arbeitslosengeld beträgt 60 bis 67 Prozent des Einkommens. Weil ich zuvor Elterngeld bezogen hatte, also ohnehin ein reduziertes Einkommen, blieb mir nicht viel. Man hört auf, sich mit Freunden zu treffen, mal essen zu gehen oder sonst wie am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Weil man es sich schlicht nicht leisten kann. Man zieht sich zurück. Und dann geht man als Bittstellerin zur Arbeitsagentur. Ich hatte permanent Angst, etwas falsch zu machen. Habe ich mich auf genügend Stellen beworben? Habe ich zu viel hinzuverdient? Habe ich vergessen, etwas anzugeben? Ich erwische mich heute noch bei dem Gedanken, ob ich damals vielleicht ein Formular falsch ausgefüllt habe."

Auch wenn nachvollziehbar ist, weshalb sich Frau Pichl als Bittstellerin fühlte, so ist sie doch keine, denn sie hat einen Rechtsanspruch geltend gemacht (siehe hier), der durch die Gemeinschaft geschaffen wurde. Damit erkennt sie zum einen an, dass der Betreffende Ersatzeinkommen benötigt und darauf einen legitimen Anspruch geltend machen kann, zugleich aber lehren ihn die Bezugsbedingungen, dass er den Anspruch nur vorübergehend geltend machen sollte, denn letztlich ist es ein unerwünschter Zustand, in dem er sich befindet. So bemüht dann die Sachbearbeiter sind oder sein mögen, so sehr vertreten sie jedoch die Rechtslage mit all den Begründungsverpflichtungen, die den Leistungsbeziehern aufgeladen wird. Es ist also eine Spannung zwischen einem legitimen durch Recht abgesicherten Anspruch, den man erhobenen Hauptes geltend machen kann und der Deutung dieses Anspruchs durch die Bezugsbedingungen, die im Gesetz formuliert sind, als etwas, das es zu überwinden gilt. 

Es ist nicht nur die Stigmatisierung, die aus der Erwerbsnorm folgt, es ist auch die Degradierung und normative Herabsetzung aller anderen, nicht erwerbsförmigen Leistungen, die stets nur second best sind, aber keinesfalls die Erwerbsteilnahme ersetzen können. Wer das ändern will, muss die Erwerbsnorm aufheben, das geht nur mit einer Einkommenssicherung, die keine bestimmte Tätigkeit als wünschenswert definiert, sondern lediglich die Zugehörigkeit der Person zur Voraussetzung macht.

Sascha Liebermann

16. September 2022

Ungeschminkt, klare Ansage,...

....anders als manche, die das Bürgergeld verklären, redet Hubertus Heil im Gespräch mit dem Deutschlandfunk Klartext. Keineswegs werde auf Mitwirkungspflichten verzichtet, Sanktionen bleiben selbstverständlich als Instrument bestehen - steht ja auch so im Gesetzentwurf. Die Grundstruktur im Vergleich zu Hartz IV ändert sich eben nicht, wenn es auch systemimmanente Verbesserungen gibt. 

Interessant sind die Ausführungen Heils aber auch, um die Widersprüchlichkeiten in der Haltung gegenüber dem Einzelnen zu erkennen. So heißt es an einer Stelle:

"Zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen in Deutschland haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Im alten Hartz-IV-System ist es dann oft so, dass man die mal kurzfristig in Hilfsjobs bekommt. Das Jobcenter sieht sie nach ein paar Monaten wieder. Jetzt sagen wir, wir schaffen auch die Möglichkeit, auch Anreize, tatsächlich einen Berufsabschluss nachzuholen, sich zu qualifizieren und damit dauerhaft in Zeiten des Fachkräftemangels in Arbeit zu kommen. Das ist meine Vorstellung eines Sozialstaats, der unbürokratischer und verlässlicher Menschen in Not absichert, aber der vor allen Dingen Brücken aus der Bedürftigkeit baut."

Angebote zu schaffen, Möglichkeiten zu bieten, ist immer gut, die Frage stellt sich, bedarf es dazu aber Sanktionen und Mitwirkungspflichten? Ob eine abgeschlossene Ausbildung wirklich etwas an der Situation ändern würde, sei dahingestellt. Vermutlich sind es noch ganz andere Herausforderungen und womöglich Sorgen, die den Grund für den langen Verbleib im Arbeitslosengeld darstellen (siehe dazu hier und hier). Das wären womöglich gute Gründe dafür, dass jemand die Leistung lange in Anspruch nehmen muss und womöglich auch dafür, dass er keine Ausbildung abgeschlossen hat. Für diejenigen, für die es nur am Angebot gefehlt hat, ist es hilfreich, solche zu haben. "Brücken", wie Heil es nennt, können ohne Sanktionen und Mitwirkungspflichten ebenso gebaut werden - soll der Einzelne über sie gehen können, müssen oder herübergezogen werden? Wer aber von "Anreizen" spricht, das ist klar, lässt gute Gründe nicht gelten, denn Anreize sollen locken.

Weiter heißt es:

"Armbrüster [DLF]: Es gibt jetzt sicher Leute, die sehen das auch sehr positiv und sagen, gut, das ist jetzt der Einstieg in das bedingungslose Grundeinkommen.

Heil: Das ist Quatsch, denn es geht mit dem neuen Bürgergeld um eine verlässliche Absicherung, eine neue verlässliche Grundsicherung und Wege in den Arbeitsmarkt."

Ganz klar ist Heil hier: Sinn und Zweck des Ganzen ist die sogenannte Erwerbsintegration, darüber können manche Erleichterungen nicht hinwegtäuschen.

Und weiter:

"Ich bin als Arbeits- und Sozialminister der festen Überzeugung, dass für die meisten Menschen Arbeit mehr ist als Broterwerb. Arbeit ist für viele Menschen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ich habe ja eben beschrieben: Mein Ziel ist es, Menschen rauszuholen durch Chancen auf Qualifizierung, durch Nachholen eines Berufsabschlusses beispielsweise, und ich bin auch froh, dass wir für die Langzeitarbeitslosen, die ganz, ganz, ganz lange draußen sind – ich habe einen Mann kennengelernt, der hat erst nach 22 Jahren Arbeit gefunden, weil wir den sozialen Arbeitsmarkt geschaffen haben –, dass wir mit diesem Bürgergeld die Chance schaffen, auch diesen langzeitarbeitslosen Menschen sinnvolle Beschäftigung, sozialversicherungspflichtige Arbeit zu geben."

Wenn Erwerbsarbeit mehr ist als Broterwerb, bedarf es ebenso wenig der Sanktionsbewehrung wie Mitwirkungspflichten. Angebote muss es dann geben, deren Nutzung wäre denen überlassen, die eine solche "Teilhabe" suchen. Heil - nicht verwunderlich - erwähnt mit keiner Silbe, dass in einem Gemeinwesen, das Erwerbstätigkeit als ersten Beitrag zum Gemeinwohl betrachtet und normativ prämiert, die Nicht-Teilnahme einer Verletzung der Norm gleichkommt und folglich stigmatisierende Folgen hat. Hätte der "Mann", den Heil hier erwähnt, die Möglichkeit, genauso legitim nicht erwerbstätig wie erwerbstätig zu sein, weil er durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen abgesichert wäre, stellte sich die Frage, was er dann wohl für erstrebenswert halten würde - wobei, er wird ja nur als Beispiel zitiert, wir wissen nicht, wie er die Lage sieht. Besonders deutlich wird die Widersprüchlickeit, wenn er auf der einen Seite "Menschen raus[...]holen" will, ihnen auf der anderen Chancen bietet. Worin Chancen für den Einzelnen bestehen und ob er sie als solche betrachtet, kann er nur selbst sagen. "Rausholen" muss man Gefangene, die das aus eigenen Kräften nicht vermögen - die guten Gründe gelten also nicht.

Und weiter:

"Der Mann, von dem ich eben gesprochen habe, der hat seine Ausbildung geschmissen, weil er psychische Probleme hatte, weil die Eltern bei einem Autounfall ums Leben gekommen sind. Der hat nicht mehr Tritt gefasst, der hat auf der Straße gelebt und der hat jetzt Arbeit als Hausmeister in einer Grundschule. Für den ist Arbeit mehr als Broterwerb. Es ist, Kolleginnen und Kollegen zu haben, etwas zu leisten, und deshalb bin ich der festen Überzeugung, unsere Gesellschaft darf kein gebrochenes Verhältnis zur Arbeit bekommen."

Es gab also gute Gründe für die Krise, in der sich die benannte Person befand oder befindet, ihretwegen stand er ohne Ausbildung da, eine nicht-stigmatisierende Absicherung wäre für ihn hilfreich gewesen. Der Bogen, den Heil schlägt, ist bezeichnend, als drohe die Gefahr eines "gebrochenes Verhältnis[ses] zur Arbeit". Ist es nicht vielmehr so, dass wir Erwerbsarbeit beinahe über alles stellen und sie geradezu als Lösung für fast alle Probleme angepriesen wird? Es ist ein gebrochenes Verhältnis zur Nicht-Erwerbstätigkeit, das die Gegenwart auszeichnet, hier liegt der entscheidende Widerspruch, denn von dieser Nicht-Erwerbstätigkeit ("unbezahlte Arbeit") leben wir, ohne sie abzusichern.

Und abschließend sagt Heil:

"Wenn ich übrigens eine Anfügung machen darf? – Im Vorbericht war eine Sache nicht ganz korrekt. Das Thema Mitwirkungspflichten, das bleibt, aber das konzentrieren wir auf das, wo es notwendig ist. Ich sage es mal deutlich: Leute, die chronisch keine Termine wahrnehmen, die haben auch mit Rechtsfolgen im neuen System zu rechnen. Aber der Geist des neuen Systems ist nicht der von Misstrauen, sondern von Ermutigung, von Befähigung und Menschen, wo immer es geht, zu helfen und zu einem selbstbestimmten Leben in Arbeit zu befähigen."

"Befähigung" - früher war von Ermutigung und Empowerment die Rede. Weshalb wird nicht davon ausgegangen, dass die "Befähigung" schon vorliegt, ganz grundlegend in der Autonomie einer Person und sich lediglich die Frage stellt, ob deren Herausforderungen und Sorgen nicht woanders liegen als in der Erwerbsteilnahme? Würde das gelten gelassen, müsste überlegt werden, welche Hindernisse der Autonomie heute in den Weg gelegt werden, über die dann die "Befähigung" hinweghelfen soll. Der "Geist" "von Ermutigung" ist einer, der den zu Ermutigenden die Autonomie abspricht.

Sascha Liebermann

9. September 2022

Normabweichung als entscheidender Grund für Stigmatisierung,...

 ...auch wenn einen Reden, wie jüngst die des Bayrischen Ministerpräsidenten, ärgern, der wider besseres Wissen Märchen verbreitet über Leistungsbezieher im ALG II, so wird es auch nicht besser, wenn in schönfärberischen Worten ein Bürgergeld gefeiert wird. Sanktionen bleiben Sanktionen, es handelt sich um graduelle Verbesserungen mit dem Bürgergeld, der Vorrang von Erwerbstätigkeit bleibt bestehen, da sind sich bislang alle großen Parteien einig. Das von diesem Vorrang ausgehende strukturelle Stigma ist das, woran wir uns stören sollten, dass überhaupt das Existenzminimum an eine Gegenleistungsverpflichtung gebunden wird. Über die Folgen dieses Stigmas wird dann gerne hinweggesehen.

Sascha Liebermann

17. Mai 2022

ver.di-Jugend "Position zum Bedingungslosen Grundeinkommen" -...

...in dieser Stellungnahme ist folgendes zu lesen:

"Aus ökonomischen Gesichtspunkten ist einzig der neoliberale BGE-Ansatz umsetzbar. Bei diesem würden alle Leistungen der sozialen Sicherungssysteme in das BGE zusammengefasst werden."

Diese Einschätzung ergibt sich aus der Bezugnahme auf eine ausführliche Stellungnahme von ver.di aus dem Winter 2017, die behauptet, was hier zitiert wird. Doch, wenn der bestehende Sozialstaat finanzierbar ist, wir uns Grundfreibeträge leisten, weshalb sollte das mit einem BGE dann sonderbarerweise nicht der Fall sein. Dieser Schluss ist erst möglich, wenn man der Auffassung ist, ein BGE senke die Leistungsbereitschaft. Da wird es interessant, es geht um Grundlagen (siehe hier und hier).

Interessant ist hier, dass die stigmatisierende Seite des an Bedürftigkeit ausgerichteten Sozialstaats gar nicht thematisiert wird, man nehme diese Bemerkung:

"Für die Mehrheit der lohnabhängig Beschäftigten, welche die Hauptlast einer BGE-Finanzierung leisten müssten, würde sich kein finanzieller Vorteil ergeben. Durch den Wegfall einer Bedürftigkeitsprüfung bedarfsorientierter Sonderzahlungen könnte es je nach Höhe eines pauschalen BGE sogar zu einer deutlichen Schlechterstellung kommen. Dies stellt insbesondere eine Armutsgefährdung niedriger Einkommen, Erwerbsloser und Rentner*innen dar."

"Hauptlast" der Finanzierung, kein "finanzieller Vorteil" - die Frage ist, woran sich ein finanzieller Vorteil bestimmt, spielt es dafür eine Rolle, in welcher Form das Einkommen bereitsteht, der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit aufgehoben wird, die Machtverhältnisse verschoben werden? Wenn das in der Bewertung einen Unterschied macht, muss es für die Aussage berücksichtigt werden. Dann spielt es für alle eine Rolle, für die ver.di-Jugend offenbar nicht.

Da ein BGE nicht in Frage kommt, bietet die ver.di-Jugend dies:

"Als ver.di Jugend stehen wir für die Antworten auf diese Krisenerscheinungen. Mit unserer Arbeit in Betrieben, Dienststellen und Fach-/Hochschulen, in Gremien der Mitbestimmung und Tarifkommissionen streiten wir für bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und höhere Vergütungen. Wir setzen uns schon lange für ein besseres BAföG, die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, die Erhöhung der Grundsicherung und Verbesserung des Rentenniveaus ein. Für eine echte bedarfsadaptierte Unterstützung ohne Sanktionen und eine gerechtere Verteilung der Kosten über alle Teile unseres Wirtschaftssystems. Der Wunsch nach einem BGE muss daher auch als ein Appell an uns als Gewerkschaftsjugend gehört werden, unsere Forderungen, Möglichkeiten und Stärken, noch sichtbarer und deutlicher in die gesellschaftliche Öffentlichkeit und Arbeitswelt zu tragen."

So, so, eine "bedarfsorientierte Unterstützung ohne Sanktionen" - wie ist das in einem erwerbszentrierten Sozialstaat möglich? Dazu müsste mindestens ein Vorschlag wie die Garantiesicherung à la Robert Habeck enthalten sein, um aus dem Fahrwasser herauszugelangen (siehe auch zur "repressionsfreien Grundsicherung"). Davon ist hier nichts zu lesen, insofern bleibt es bei der Erwerbszentrierung. Zuvor übrigens war noch dies zu lesen, das tief blicken lässt:

"Dennoch stellt sich die Frage, warum viele auch gerade sozial-orientierte Bürger*innen und auch Gewerkschaftsmitglieder ein BGE fordern. In der Utopie würde dieses eine staatlich garantierte finanzielle Absicherung für alle darstellen, ohne Zwänge und Anforderungen. Es wird suggeriert, dass Menschen nur so wirklich frei in ihrer Entscheidung zur Arbeit wären, sodass eine vollendete Entfaltung möglich wäre."

Da soll aber keiner sagen, man würde der ver.di-Jugend unterstellen, sie befürworte "Zwänge", als höbe ein BGE die Fragen auf, die sich dem Leben nun einmal stellen, sowohl individuell wie kollektiv. Da wären z. B. die Frage danach, was der Einzelne mit seinem Leben anfangen will, ein BGE beantwortet sie nicht, und ausweichen kann man ihr auch nicht; weiterhin müssten wir uns als Gemeinwesen natürlich darüber abstimmen, wie wir leben wollen, auch diese Frage beantwortet ein BGE nicht, es schafft nur andere Möglichkeiten, sich ihr zu stellen. Die Frage ist also, von welchen "Zwängen" die Rede ist, sind es die der erwerbszentrierten "Arbeitsgesellschaft", die alles nicht erwerbsförmige zum Hobby degradiert oder sind es die "Zwänge", die sich aus dem Leben in seinem umfassenden Charakter selbst ergeben? Nur von ersteren befreit ein BGE, ohne die Bedeutung von Erwerbstätigkeit zu unterschätzen.

Sascha Liebermann

25. März 2022

„Mein Leben zählt nicht mehr – na und?“ - Weshalb aber wird das so wahrgenommen?

Eine Antwort auf diese Frage ist der entscheidende Wegweiser in der Diskussion um eine Sozialpolitik, in deren Zentrum das Individuum steht, und zwar in seiner Würde einfach so. Was Jörg Wimalasena in seinem Beitrag auf Welt Online schildert, in dem er über Ergebnisse einer finnischen Studie berichtet, ist nicht neu und dennoch bleibt eine entscheidende Frage unerwähnt. Weshalb Erwerbslosigkeit diese Folgen hat?

Wie in vielen Studien und ebenso in der sozialpolitischen Diskussion wird allzuschnell festgestellt, dass der Verlust von Erwerbsarbeit zu sozialem Ausschluss führt, zu einer Stigmatisierung der Betroffenen, ohne allerdings zu erklären, woher das rührt. Nicht der Verlust als solcher führt zu diesen Folgen, sondern die Stellung von Erwerbstätigkeit als Erwerbsgebot, als normativ gefasste Bewertung von Handeln, an dem der Einzelne gemessen wird. Deswegen ist der Einkommensverlust, der bedeutsam ist, zugleich eine Abweichung vom Erwarteten, damit ein Versagen derer, die in die Lage geraten, auf Ersatzleistungen des Sozialstaats angewiesen zu sein. Es ist diese Abweichung vom Erwerbsgebot, die hinter den geschilderten Erfahrungen steht, über die Wimalasena berichtet. Das zu sehen ist wichtig, weil dann erst ermessen werden kann, was ein Bedingungsloses Grundeinkommen, das im Artikel behandelt wird, daran ändern würde. Zwei Fliegen schlüge es mit einer Klappe, es stellte verlässlich Einkommen bereit und dieses Einkommen wäre nicht mehr wie heute eine Reparaturleistung dafür, dem Erwerbsgebot nicht zu folgen. Es würde eben zum Ausdruck bringen, dass die Würde nicht am Erwerbsverhältnis hängt, dass der Einzelne eben nicht ins Abseits gerät, nur weil er nicht erwerbstätig ist. Heute ist das aber genau so. Es kommt also darauf an, auf welcher normativen Basis "Bildungs-, Betreuungs- und Beratungsangebote" ruhen, welche Ziele sie haben, welchem Zweck sie dienen - nicht einfach, dass es sie gibt.

Sascha Liebermann

11. November 2021

Was Markus Lanz nicht interessierte, für die Diskussion jedoch wichtig ist, ...

...das ist nun in der taz zu lesen, der Cansin Köktürk ein Interview gegeben hat. Hier ein Auszug:

"[taz] Welche anderen Maßnahmen würden Ihren Klient:innen Verbesserungen bringen?

[Köktürk] Die Sanktionen, die mit dem Bezug von Hartz IV einhergehen, müssen verschwinden. Deren Androhung ist so belastend für die Menschen, dass die Stressfolgeerkrankungen und der psychische Druck immens sind. Ich hatte eine Klientin, die starke Depressionen hatte und suizidgefährdet war. Sie war in einer Klinik, kam wieder und das Jobcenter hatte ihr nichts überwiesen, weil sie zwei Tage vergessen hatte, ihre Kontoauszüge nachzureichen. Nur mit der Hilfe einer Sozialarbeiterin kommt sie dann an ihr Geld, weil die Behörden sie nicht ernst nehmen, wenn sie sagt, ihr ging es nicht gut. Es würde die Menschen enorm entlasten, wenn sie wüssten, sie bekommen ihr Geld, egal, was passiert."

Denjenigen, die direkt mit den Folgen der Sanktionsmaßnahmen konfrontiert sind, sollte zugehört werden. Sozialarbeiter sind nah dran an denjenigen, auf die das System mit all seiner Wucht einwirkt (siehe hier und hier), auch wenn sich in dieser Berufsgruppe ähnlich paternalistische Haltungen finden lassen wie anderswo.

All die wohlmeinenden, in den Helfer- und Kümmerermantel gepackten Absichten sozialpolitischer Art, "Bedürftige" unterstützen zu wollen, müssen nicht nur das Das, sondern sie müssen ebenso das Wie thematisieren. Was Frau Köktürk sagt, ist aus Sicht der sozialwissenschaftlichen Professionalisierungsforschung gar nicht neu, die strukturelle Wirkung von Sanktionen, die Stigmatisierung, die mit den Bezugsbedingungen einhergeht, all das ist bekannt. Das Erwerbsgebot spielt hier eine entscheidende Rolle, denn erst es führt zu den Bezugsbedingungen von Leistungen und deren Verknüpfung mit Zielen wie der Rückführung in den Arbeitsmarkt. Hier geht es zuallererst um die Frage, wie Hilfe geleistet werden kann, die nicht die Integrität des Gegenübers missachtet. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen ist hierfür ein wichtiger Schritt, Professionalisierung eine andere Frage (siehe z.B. hier und hier)

Meinen Kommentar zur Lanz-Sendung finden Sie hier.

Zu Frage, wie ein BGE sich für die Sozialarbeit und Sozialpsychiatrie auswirken kann, siehe von mir auch „Souveränität gewinnen“, „Bittsteller oder Bürger“, „Bedingungsloses Grundeinkommen: Entlastung, Herausforderung, Zumutung“, „Kinder- und Jugendhilfe – und das BGE“

Ute Fischer: „Eingliederung in was?“

Sascha Liebermann

17. September 2021

"Ein riesiges Problem ist die sogenannte verschämte oder auch verdeckte Armut"...

sagt Ursula Engelen-Kefer im Interview auf Zeit Online, aber was schlägt sie als Lösung vor? Die Diagnose ist nachvollziehbar:

"ZEIT ONLINE: Die soziale Spaltung hat in der Pandemie zugenommen. Was muss die nächste Bundesregierung tun?

Engelen-Kefer: Ein riesiges Problem ist die sogenannte verschämte oder auch verdeckte Armut. Das sind Menschen, die eigentlich aufstockende Hartz-IV-Leistungen erhalten würden, aber aus Angst vor Stigmatisierung den Gang zum Jobcenter meiden. Viele der über zehn Millionen Menschen im Niedriglohnsektor und der 1,5 Millionen Alleinerziehenden gehören ebenso dazu wie viele der über eine Million Rentnerinnen und Rentnern, die noch einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Die nächste Bundesregierung muss daher zielführend die wachsende Armut bekämpfen. Dazu gehört ein Mindestlohn, der vor Armut schützt. Der SoVD fordert hier wie die Linke 13 Euro. Außerdem muss endlich die Armutsfalle von Millionen Minijobs, vor allem für Frauen, durch Arbeit mit Sozialversicherung beseitigt werden."

Verdeckte Armut benannt, Gefahr erkannt? Sie macht die Stigmatisierung dafür verantwortlich, dass Ansprüche an das Sozialsystem nicht in Anspruch genommen werden, wie aber will sie dieser Stigmatisierung begegnen? Armut müsse bekämpft werden, ja, aber wie denn? Muss man nicht vielmehr den Gründen für Armut nachgehen und diese Ursachen dann "bekämpfen"? Das wird sie sicher meinen, doch sie bietet keine Antwort. Der Mindestlohn hilft im besten Fall denjenigen, die erwerbstätig sind über die ganze Lebensspanne, die anderen jedoch, die andere Aufgaben im Leben für wichtig halten, was leistet er für sie? Engelen-Kefer bleibt hier ganz der "Arbeitsgesellschaft" verhaftet und vertritt damit erwartbare Gewerkschaftspositionen. Gegen Sanktionen spricht sie sich hier nicht aus, die können also bleiben.

Dass Frau Engelen-Kefer mit einem BGE nicht warm wird, dazu siehe hier.

Sascha Liebermann

13. September 2021

Berechtigte Fragen, Unhinterfragtes und Vereinseitigungen - Rainer Hank über Arbeitslosigkeit und Bedingungsloses Grundeinkommen

In einem Gastbeitrag für die Neue Zürcher Zeitung befasst sich Rainer Hank, ehemaliger Leiter der Wirtschafts- und Finanzredaktion der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, mit dem Konzept einer "Work-Life-Balance" sowie der Diskussion über Bullshitjobs. Seinen Beitrag beginnt er mit dem biblischen Gleichnis von Martha und Maria, um damit einzuführen, dass Arbeit lange einen "schlechten Leumund" gehabt habe. Allerdings geht es in dem Gleichnis um Hausarbeit, also gerade nicht lohnförmige Arbeit. Das sei hier herausgestellt, weil Hank in der Folge den Arbeitsbegriff mit Erwerbstätigkeit gleichsetzt bzw. mit solcher Arbeit, "die produktiv ist". Arbeit bringe "Sinn und Geld" in das Leben, damit geht es schon alleine um Erwerbstätigkeit. Wie ist es aber mit dem "Sinn" anderer Arbeit? Der fällt unter den Tisch. Hank stellt indes angemessene Fragen, so nach der sonderbaren Separierung von Leben und Arbeit im Konzept der "Work-Life-Balance". Mit etwas Wohlwollen hätte die sich noch auflösen lassen, weil sie - wenn auch nicht explizit - das Erwerbsgebot tangiert. Zuzustimmen ist ihm ebenso darin, dass Erwerbstätigkeit nicht per se sinnlos oder entfremdet ist, dass sie sehr wohl einen Beitrag zum sinnerfüllten Leben leistet, doch was macht er daraus?

Da darf der Verweis auf die desaströsen Folgen von Erwerbslosigkeit nicht fehlen, für die als Zeuge "Die Arbeitslosen von Marienthal" (weitere Infos zur Studie hier) herhalten sollen.

So eindrucksvoll die Studie ist, so wenig wird in ihr gefragt, inwiefern diese Folgen mit der normativen Stellung von Erwerbstätigkeit zu tun haben und weniger mit dem Sinn, den sie verleihe. Wenn Erwerbsbeteiligung als Beitrag zum Wohlergehen des Gemeinwesens normiert ist und deswegen Einkommenserzielung auf diesem Wege stattfinden soll (Gebot), dann steht der Verlust des Arbeits- wie des Einkommensplatzes naheliegenderweise für ein Versagen im Angesicht des Gebots. Daher rühren die stigmatisierenden Folgen, was in der Marienthal-Studie nicht genügend gesehen wird. Ähnlich einseitig wie in Bezug auf die Marienthal-Studie hatte Hank einst mit dem Verweis auf Speenhamland gegen den Sozialstaat gewettert, dabei berief er sich auf Karl Polanyi, dessen Rekonstruktion der Mindestsicherung à la Speenhamland jedoch einer historisch genaueren Betrachtung nicht standhält (siehe z. B. auch hier). 

Was schreibt Hank über ein BGE?

"Es gilt: besser eine Arbeit als keine Arbeit. Es gilt auch: besser eine schlechtere Arbeit als gut bezahlte Arbeitslosigkeit. Die Chancen, eine bessere Arbeit zu bekommen, sind für die, die schon Arbeit haben, viel höher als für Arbeitslose. Vor ein paar Jahren konnte der Anthropologe und Attac-Aktivist David Graeber viel Aufmerksamkeit erzeugen mit seiner These, in der heutigen Wirtschaftswelt gebe es in zunehmendem Masse sogenannte Bullshit-Jobs. Gemeint damit waren Jobs, die eine akademische Ausbildung verlangten, etwa im Finanzwesen, in grossen Rechtsanwaltskanzleien oder unter Unternehmensberatern. Diese Leute verdienten gut, würden aber gleichwohl mit ihrer professionellen Überflüssigkeit konfrontiert und litten darunter, dass ihre Arbeit höchstens einen wirtschaftlichen, aber keinen sozialen Nutzen habe. Kein Wunder, so die These, dass von der Arbeit ausgelöste psychische Erkrankungen zunähmen."

Die ersten beiden Sätze entsprechen der Marienthal-Studie und sind ganz im Geist der Arbeitshaus-Sozialpolitik der vergangenen zwanzig Jahre. Hank findet sich hier auf einer Seite mit Befürwortern, die heute davon wenig wissen wollen (siehe hier). Dass Graeber es sich mit seiner These etwas zu einfach gemacht hat, sei dahingestellt, entscheidend ist doch, Hank argumentiert hier im Geist einer Sinnentleerung von Erwerbstätigkeit, als gehe es vorrangig um Beschäftigung und nicht um die Bereitstellung von Problemlösungen, ganz gleich, ob dazu menschliche Arbeitskraft eingesetzt werden muss oder nicht. Gerade die Hilfsbereitschaft angesichts der Flutkatastrophen im Ahrtal und anderswo - ganz zu schweigen von "unbezahlter Arbeit" - zeigt doch einmal mehr, dass Sinnerfüllung mit Erwerbstätigkeit in keiner Form gleichzusetzen ist (was schon Max Weber deutlich machte und die Marienthalstudie nicht sah). Dann schreibt Hank:

"Angesichts der überwältigenden Hinweise für den Wert menschlicher Arbeit gibt es wenig Zweifel, dass das «bedingungslose Grundeinkommen» ein Irrweg wäre, seiner Beliebtheit in Umfragen zum Trotz. Es verspricht Befreiung vom Zwang der Arbeit und will aus der vermeintlichen Not (Automatisierung der Fertigung in den Fabriken) eine Tugend (Geld auch ohne Arbeit) machen. Erst mit bedingungslosem Grundeinkommen würden die Menschen kreativ, sagen seine Anhänger. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Im Preis für die Arbeit, dem Lohn, spiegelt sich die Wertschätzung, die andere für meinen Einsatz aufbringen. Ihre Zahlungsbereitschaft lässt mich den «gesellschaftlichen Wert» meiner Arbeit spüren."

Die Entgegensetzung im ersten Satz ist ein typisches Missverständnis oder eine nicht naheliegende Deutung dessen, was ein Bedingungsloses Grundeinkommen ausmacht. Weshalb sollte es ein "Irrweg" sein, die Existenzsicherung von Erwerbstätigkeit abzukoppeln und dauerhaft bereitzustellen, die keineswegs dazu führt, Erwerbstätigkeit ihres Sinnes zu berauben? Welche Hinweise meint Hank, etwa die von ihm zitierten, die das genau nicht hergeben? Ein BGE als bloßen Gegensatz zu Erwerbstätigkeit oder als Hilfsmittel gegen etwaige Folgen der Digitalisierung zu betrachten, ist ein Irrweg auch in der BGE-Diskussion, so gut man verstehen kann, welche Sorgen dahinter stehen mögen. Gewisse Verklärungen mancher BGE-Befürworter mögen sich auf diese Weise ebenfalls erklären, doch die gibt es auf Hanks Seite ebenso. Es nimmt nicht Wunder, dass Hank aus der BGE-Debatte herausgreift, was zu seiner These passt, was nicht passt, wird ausgelassen.

Dass Erwerbstätigkeit nur ein bestimmter Teil von Arbeit ist, dass sie selbst nicht die Voraussetzungen schaffen kann, von denen sie lebt, nämlich das, was der Prozess der Sozialisation und die Vergemeinschaftung von Bürgern in einer Demokratie leistet - Hank lässt es unter den Tisch fallen. Interessant daran ist, wie nah diese Argumentation am Geist des realexistierenden Sozialismus und einer Arbeitspflicht ist. Angesichts des normativen Vorrangs von Erwerbstätigkeit mag sich "im Preis für die Arbeit [...] Wertschätzung" derer spiegeln, die diese Arbeit in Anspruch nehmen, doch der Sinn von Arbeit erschöpft sich darin nicht, kann ihr geradezu entgegengesetzt sein. Ebensowenig wäre der "gesellschaftliche Wert", der einer Erwerbsarbeit zugemessen wird, mit der Wertigkeit gleichzusetzen, die diese für ein Individuum hat. Die Fixierung auf Erwerbstätigkeit sorgt für eine Entwertung bzw. Herabstufung nicht-erwerbsförmiger Tätigkeiten - auch das zeigt eine Geistesverwandschaft zum einst real existierenden Sozialismus. Wo in Hanks Darstellung das Gemeinwesen bleibt, ein Gemeinwesen von Staatsbürgern und nicht von Erwerbstätigen, bleibt sein Geheimnis, diese Bürgervergessenheit (siehe hier, hier und hier) ist auffällig und geradezu ein Kennzeichnen der Debatten der vergangenen Jahrzehnte.

Sascha Liebermann

12. April 2021

"Stigma der Erwerbslosigkeit [...] kritisieren, [...] BGE andererseits ablehnen, ist inkohärent" - ein eklatanter Widerspruch

Unsere früheren Beiträge zu Ausführungen Anna Mayrs finden Sie hier

8. April 2021

"So stark kann Arbeitslosigkeit die Gesundheit belasten" - aber weswegen?

So wichtig diese Feststellung auf der Website der Sendung quarks ist, so genau muss doch auf die Erklärung dafür geschaut werden. Im Beitrag geht es um den Wandel der Arbeitswelt, den Arbeitsplatzverlust durch die Folgen der Maßnahmen in der Pandemie, aber auch um solche der Digitalisierung, also auch Automatisierung, und der Arbeitslosigkeit als solcher. "Als solcher" - hier genau ist der Haken einer verkürzten Betrachtung, denn Arbeitslosigkeit bedeutet heutzutage nicht einfach "ohne Arbeitsplatz" zu sein. Der Verlust des Arbeitsplatzes kommt einer normativen Degradierung gleich, dem Versetztwerden in einen unerwünschten Zustand. Genau das wird in dem Beitrag nur wenig berücksichtigt:

"Viele Forschende gehen davon aus, dass sich Arbeitslosigkeit auch auf das Netzwerk der Menschen auswirkt. Das liegt zum einen daran, dass der Kontakt zu Kollegen und Kolleginnen verloren geht. Aber auch Beziehungen, die gar nicht im Arbeitsumfeld entstanden sind, können kaputtgehen."

An anderer Stelle wird von "Schamgefühlen" gesprochen, die mit Arbeitslosigkeit einhergehen, ja, aber weshalb denn?

"'Schamgefühle durch die Arbeitslosigkeit sind ein weiterer Grund, der eine Teilhabe erschwert– und zwar auch bei jenen, die noch in Lohn und Brot stehen. „Dadurch kann der Abbruch der Beziehungen von beiden Seiten ausgehen', so die Forschenden.

Viele Arbeitslose fühlen sich zudem stigmatisiert.

Je stärker dieses Gefühl ist, desto schlechter ist im Schnitt ihr Gesundheitszustand, stellten Soziologen in einer Studie 2013 fest."

In diesem Zusammenhang wird auf Marie Jahoda verwiesen, die jedoch genausowenig die normative Stellung von Erwerbsarbeit analysiert hat.

Angemerkt wird in dem Artikel allerdings, dass Maßnahmen, die auf die Förderung der Arbeitsmotivation wirken sollen, an der Problemlage vorbeigehen, denn an der Motivation mangele es in der Regel gar nicht.

Mit einem Verweis auf Wolfgang Bonss wird herausgehoben, dass in Arbeitsgesellschaften Erwerbstätigkeit eine besonders hohe Wertigkeit zukommt und sich die Folgen von Erwerbslosigkeit von daher erklären. Allerdings wird hier nicht erwähnt, dass bei aller Bedeutung, die Erwerbstätigkeit hat, ihr normativer Vorrang im Widerspruch zu den Grundlagen der bestehenden politischen Ordnung steht, es sich also um einen manifesten Widerspruch handelt, der nur wenig gesehen zu werden scheint, wie auch dieser Beitrag wieder zeigt. Es hängt also nicht an "Arbeitslosigkeit als solcher", sondern daran welchen Stellenwert Erwerbstätigkeit hat und in welcher Form für die Existenzsicherung gesorgt ist.

„Kann man Langzeitarbeitslosigkeit abschaffen?“ – interessante Einsichten, aber wieder wird das Normative unterschätzt

Sascha Liebermann

16. März 2021

"Auf dem Rücken der Arbeiter und der Armen" - Anna Mayrs Polemik gegen ein Grundeinkommen setzt sich fort...

...man fragt sich nur, mit wem sie wohl Gespräche darüber führt, dass ihre Schlussfolgerungen so ausfallen wie bisher schon (siehe frühere Kommentare dazu). Ihr Beitrag auf Zeit Online, in dem sie die Herablassung gegenüber Bürgern in Armut kritisiert und fordert, auch sie anzuerkennen, wie sie sind, mit ihren Sorgen und Nöten, setzt fort, was sie schon früher geäußert hat. Weshalb sie einem BGE abspricht, was gerade es erst zu leisten im Stande ist, nämlich eine Anerkennung strukturell zu schaffen, statt es bei warmen Worten und großzügigen Gesten zu belassen, lässt einen rätselnd zurück:

"[Mayr] Vor allem in der linken Debatte sieht man leider recht deutlich, wie tief der Ekel des Bürgertums vor den Armen sitzt. Er ist etwa in der Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen angelegt, das es (laut Bürgertum) unbedingt für diejenigen bräuchte, die sich "frei entfalten" wollten, unabhängig von ökonomischen Zwängen. Klar: Arbeitslosengeld ist für Asoziale, das muss man gar nicht mehr kritisieren – stattdessen verlangt man eine neue Einrichtung für die Freunde und Bekannten des Bürgertums, die nach dem Abitur ein Gap-Year einlegen wollen."

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Arbeitslosengeld ist nicht für "Asoziale", aber für Erwerbstätige bzw. Erwerbsbereite, andere haben davon nichts. Dass auf Arbeitslose herabgeblickt wird, hat nicht nur mit Vorbehalten oder Vorurteilen zu tun, es ist die Stigmatisierung selbst, die zu dieser Herablassung führt. Diese Folgen hat es gerade, weil es an Erwerbstätigkeit bzw. -bereitschaft gebunden ist, die Bezieher nur unter diesem Gesichtspunkt betrachtet werden, nicht um ihrer selbst willen. Deswegen kann ein Arbeitslosengeld gerade diese Anerkennung nicht aussprechen, um die es Mayr offenbar geht. Woher rührt die Polemik, die mit der Sache nichts zu tun hat?

Sascha Liebermann

26. Februar 2021

"Weniger müssen müssen, ist heilsam" - Druck durch Stigmatisierung, Entlastung durch Grundeinkommen

Siehe unsere Beiträge zu Grund und Folgen von Stigmatisierung durch den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit hier.

Sascha Liebermann 

24. Februar 2021

"Kann man Langzeitarbeitslosigkeit abschaffen?" - interessante Einsichten, aber wieder wird das Normative unterschätzt

Ein Gespräch mit dem Soziologen Manfred Krenn auf der Website des Österreichischen Nachrichtenmagazins profil in der Reihe des profil history podcasts erlaubt interessante Einblicke in die arbeitssoziologische Forschung. Im Gespräch geht es gleich zu Beginn um "glückliche Arbeitslose" und ein Eingliederungsprojekt - "Modellprojekt Arbeitsplatzgarantie Marienthal" für Langzeitarbeitslose in Gramatneudsiedl (Österreich). In Anlehnung an Ergebnisse aus der berühmten Studie "Die Arbeitslosen von Marienthal" soll mit dem Projekt herausgefunden werden, wie den "psychischen Verhehrungen", die Arbeitslosigkeit mit sich bringe, entgegengewirkt werden könnte und was diesbezüglich eine Arbeitsplatzgarantie bewirkt.

Die interessanten und differenzierten Einschätzungen des Gesprächspartners bezeugen in einer Hinsicht, und das ist eine grundlegende, eine überraschende Kurzsichtigkeit. Die Folgen von Arbeitslosigkeit werden geschildert, ohne jedoch diese Folgen - Stigmatisierung - auf ihre Ursachen hin genauer zu betrachten. So wird zwar die Exklusion thematisiert, die ein Arbeitsplatzverlust mit sich bringe, also der Verlust von Anerkennung bezogen auf Erwerbstätigkeit.

Ebenso wird der Verlust von Sozialkontakten genannt, der eine Folge ist. Dass diese Folgen sich jedoch nicht einfach durch den Verlust ergeben, sondern vom normativen Status herrühren, den Erwerbstätigkeit innehat, taucht nur indirekt auf. Krenn hebt vielmehr hervor, was Erwerbstätigkeit leiste, z. B. die Strukturierung des Tages, Kontakte außerhalb der Familie zu verschaffen, den Horizont zu erweitern, die Erfahrung mit Kooperation am Arbeitsplatz, die Anbindung an soziale Realität (vieles in Anlehnung an Marie Jahoda). Dass Arbeitslose an einem Gefühl der Nutzlosigkeit leiden und Erwerbsarbeitarbeit zum gelingendem Leben hinzugehöre usw. 

Eine gewisse Verklärung ist hier nicht zu übersehen, denn diese Tagesstrukturierung fällt nicht einfach weg durch Erwerbslosigkeit, es hängt ganz davon ab, womit die betreffende Person ihren Alltag verbringt. Wer Interessen hat, die er legitimerweise verfolgen kann, hat mit der Tagesstruktur kein Problem; wer die eigenen Kinder versorgt, stellt diese Tagesstruktur ebenso her; dasselbe gilt für das Ehrenamt. Wer vom Verlust der Tagesstruktur und all den anderen Phäonomenen spricht, sollte vom normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit nicht schweigen, der alle anderen Tätigkeitsformen degradiert. Krenn erwähnt das nur indirekt. Auffällig ist darüber hinaus, dass die Besonderheit der Sozialintegration, die Erwerbstätigkeit leistet, gar nicht betrachtet wird, dass nämlich die Person um ihrer selbst willen, darin gar nicht von Bedeutung ist. Austauschbarkeit ist das Merkmal schlechthin moderner Arbeitsverhältnisse, sie ist Ausdruck der Überwindung von Leibeigenschaft. Deswegen sind Einstellungen und Kündigungen vollkommen normale Vorgänge, in denen die Eignung einer Person für Aufgaben und Zwecke entscheidend sein sollte. Erst dadurch werden Unternehmen aber auch Mitarbeiter von sozialfürsorgerischen Aufgaben oder Verpflichtungen gegenüber einander entlastet, die heute durch die politische Gemeinschaft getragen werden müssen in Gestalt des Sozialstaates. Erst so kann die Erzeugung und Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen gegenüber Kunden im Zentrum stehen, Arbeitsplätze sind kein Selbstzweck, sondern von dieser Funktion her zu bestimmen. Genau das wird in Krenns Ausführungen nicht deutlich, ist allerdings ein Mangel der allgemeinen Diskussion. 

Vor diesem Hintergrund ist es nur folgerichtig, wenn Krenn einem BGE gegenüber skeptisch ist, weil er nicht überzeugt ist, dass es die Inklusionsleistungen vollbringen kann, die Erwerbstätigkeit angeblich vollbringe. Dass Haushaltstätigkeiten im gesamten Gespräch nicht auftauchen, sei hier nur erwähnt, ebensowenig kommt vor, welche Stellung die Bürger in der modernen Demokratie haben, dass hier die maximale Sozialintegration vorliegt bezogen auf die ganze Person. Krenn hält ein Recht auf Arbeit für wichtiger - was einer Sinnentleerung der Arbeit jedoch gleichkommt, wenn sie nur formal betrachtet wird und nicht ins Verhältnis zu den Interessen und Neigungen des Einzelnen gesetzt wird. Das erinnert an die Diskussion um eine Jobgarantie.

Sascha Liebermann

23. Februar 2021

"Traum vom Grundeinkommen – die Bürger sollen nun selbst entscheiden" - und die Einwände...

 ...die Christine Haas in ihrem Beitrag erwähnt, sind doch erstaunlich, bedenkt man, wer sie vorbringt. So wird Henning Vöpel (HWWI) damit zitiert, dass ein BGE in seiner Pauschalität ungerecht sei. Weshalb er das so sieht, wird leider nicht weiter ausgeführt. Dabei plädiert er durchaus dafür, die Stigmatisierung im bestehenden Sozialstaat zu reduzieren, doch wie, wenn der Vorrang von Erwerbstätigkeit bestehen bleibt, der Grund für die Stigmatisierung ist? Ausführlicher hatte er sich hier einst geäußert. Seine Einwände zu Feldexperimenten hingegen, würde ich ähnlich sehen. Auch Dominik Enste kam zu Wort, er hat sich schon oft zum BGE geäußert, siehe hier.

Sascha Liebermann

1. Dezember 2020

"Bedingungslose Grundsicherung", ja; "Bedingungsloses Grundeinkommen", nein - Widersprüchliches von Anna Mayr

...findet sich in einem Interview, das Benjamin Fuchs für Perspective Daily mit ihr führte. Zum ersten Mal liegen meines Wissens etwas ausführlichere Aussagen Anna Mayrs zum BGE vor. Doch wie steht es mit ihrer Kritik am Bedingungslosen Grundeinkommen, worin besteht sie? Ich kommentiere sie hier, da Frau Mayr viele interessante Schilderungen über den Blick auf und den Umgang mit Menschen schildert (so auch zur abschätzigen Bemerkung von Richard David Precht), die in Armut leben, von dort aus läge es nahe, sich zu fragen, wie deren Lage verbessert werden könnte. So verstehen sich auch ihre Vorschläge am Ende des Interviews, wie eine "bedingungslose Grundsicherung" aussehen könnte, die irgendwie ganz nah an einem BGE ist, das sie aber gerade nicht haben will. Wo ist der Haken?

"[Fuchs]Was mich überrascht hat: Du findest das bedingungslose Grundeinkommen überhaupt nicht gut. Es gibt nicht viele, die sich offen und klar gegen das BGE aussprechen. Warum findest du, dass es keine gute Lösung ist?"

Dass es nicht viele gebe, die sich offen gegen ein BGE aussprechen, ist ein Gerücht, der Interviewer scheint das Thema gerade für sich entdeckt zu haben. Aber, darum soll es hier ja nicht gehen.

"Anna Mayr: Weil ich Arbeitnehmerrechte liebe. Ich finde Arbeitnehmerrechte richtig geil. Mir geht das Herz auf, wenn ich über Arbeitnehmerrechte nachdenke. Und das bedingungslose Grundeinkommen ist genau das Gegenteil, das ist die absolute Individualisierung von allem. Hier sind deine 1.200 Euro und jetzt Ruhe. Es ist auch eine Individualisierung von Risiken. Also alles, was zum Beispiel mit Elternzeit oder Krankheit zusammenhängt: Es wird alles am Ende darauf zurückgeführt, dass es ja ein bedingungsloses Grundeinkommen gibt. Die Probleme, die es schafft, sind noch gar nicht absehbar. Nebenbei führt es dazu, dass die Debatte um Gerechtigkeit komplett stillgelegt wird, weil die gesamte politische Linke sich so einen Stern am Horizont gesucht hat, auf den sie jetzt zustrebt. Aber wir haben die Raketen überhaupt nicht, die uns dahin bringen. Unter jedem Tweet über Gerechtigkeit finden sich immer 2, 3 Leute, die schreiben »BGE! BGE!« und ich denke dann: Das ist eure einzige politische Position? So funktioniert Politik halt nicht."

Hier kommt die erste Überraschung - oder vielleicht doch nicht -, denn dieser Einwand ist unter dem Schlagwort der Stilllegungsprämie hinlänglich bekannt. Zuerst einmal stehen "Arbeitnehmerrechte" und BGE überhaupt nicht gegeneinander, das ist ein Popanz. Allerdings schützen Arbeitnehmerrechte zuerst einmal Arbeitnehmer und nicht die Bürger als Bürger. Schon gar nicht ist ein BGE "das Gegenteil" von Arbeitnehmerrechten. Frau Mayr kann, wie andere auch, die Sorge haben, dass sich die Bürger damit abspeisen lassen, doch läge das nicht am BGE, sondern an einem Untertanenverhältnis zur Demokratie, einem Selbstmissverständnis der Bürger, die ihre Interessen nicht wahrnähmen. Sonst präsentiert sie hier weitgehend Halbgares.

Mit Individualisierung ist wohl gerade gemeint, dass ein BGE den Einzelnen dann allein lasse und die Gemeinschaft keine weiteren Aufgaben übernehme. Das klingt ganz nach Christoph Butterwege, nicht aber nach BGE, denn es ist ja gerade eine Gemeinschaftsleistung, wie die Individualrechte in einer Demokratie nur deswegen existieren, weil das Gemeinwesen sich zu ihnen bekennt. Mayr wirft in einen Topf, was vielleicht manche mit einem BGE gerne erreichen würden - eine Art Abspeisung - und was es leisten kann, doch auch hier hat das BGE damit nichts zu tun. In der Tat verändert es die Elternzeit, denn als Einkommen pro Person in ausreichender Höhe hätten Eltern tatsächlich die Möglichkeiten, frei vom Erwerbsgebot sich der Aufgabe Elternschaft zu stellen. Das ist heute nicht möglich, weil das Elterngeld eine Erwerbstätigenprämie ist. Wenn es darum geht, Alternativen zu diskutieren, dann ist ein BGE diejenige, die am weitesten reicht - und dafür gibt es gute Argumente, die nicht, wie Mayrs Ausführungen in diesem Abschnitt, Behauptungen sind. Was dann im Willensbildungsprozess aus dem BGE wird, ist eine davon unabhängige Frage, da werden dann Kompromisse zählen. Zuerst einmal muss aber klar werden, von welchen Positionen aus, ein Kompromiss gesucht werden soll.

Der Interviewer fragt nach:

"Warum nicht?
Anna Mayr: Politik ist Kompromissbereitschaft. Politik ist es, sich über Sachen zu verständigen und zu verstehen, welche Interessen wo liegen. Und dann zu versuchen, möglichst wenig Leid in der Welt zu erzeugen und trotzdem alle Interessen irgendwie zu wahren. Das BGE ist genau das Gegenteil. Es ist die Idee davon, dass alle Probleme auf einmal gelöst werden, wenn wir nur diese eine Sache machen. Ich finde auch Kapitalismus nicht schön. Aber wir haben ihn jetzt und ich spüre einfach diesen massiven Leidensdruck von ganz vielen Menschen da draußen, die diese 1.200 Euro wirklich bräuchten. Ich brauche sie nicht. Die, die sie brauchen, werden jetzt aber still gehalten durch eine BGE-Debatte, die wir noch 20 Jahre führen können. Wir führen auch die Debatte über Kinderarmut seit 15 Jahren. Nichts ist passiert. Dann werden wir nicht übermorgen ein bedingungsloses Grundeinkommen einführen. Ich glaube, dieser Realismus fehlt vielen, und das finde ich schade, denn wenn wir Realismus aufgeben und nur noch nach den Sternen greifen, dann führt das am Ende dazu, dass wir nichts verändern außer das eigene Gewissen. Schade."

Wer behauptet, dass ein BGE alle Probleme auf einmal lösen würde? Wo erkundigt sich Frau Mayr, fragt man sich hier? Wie immer in solchen Diskussionen gibt es natürlich auch unerfüllbare Hoffnungen und Erwartungen, die manche mit einem BGE verbinden, das liegt doch nicht an ihm selbst. Die öffentliche Diskussion ist mittlerweile ziemlich differenziert und es ist um so erstaunlicher, wie holzschnittartig hier darauf eingegangen wird. Dass der Einwand vorgebracht wird, nicht alle bräuchten ein BGE, zeigt, wie wenig sich die Ablehnung auf eine gründliche Auseinandersetzung stützt, Stichwort Grundfreibetrag in der Einkommensteuer, den "brauchen" viele nicht, seine Gewährung orientiert sich aber gar nicht daran, ob er von der konkreten Person gebraucht wird, sondern an der Sicherung des Existenzminimums in dieser besonderen Form. Den Befürwortern vorzuwerfen, nach den Sternen zu greifen, damit die Einführung auf den Sanktnimmerleinstag zu verschieben, ist derselbe Einwand, demgemäß stets für "Realpolitik" plädiert wird. Allerdings, historisch betrachtet, würde es weder die Demokratie noch den Sozialstaat geben, hätte man sich am Naheliegendsten orientiert. Dass viele nicht sehen wollen, wie sehr der bestehende Sozialstaat im Widerspruch zu unserer Demokratie steht, folgt daraus nun, den Widerspruch aufrechtzuerhalten oder ihn aufzuzeigen und Alternativen vorzuschlagen? Vielleicht hilft es an dieser Stelle an Max Weber zu erinnern, der schon wusste, wie langwierig Veränderungsprozesse politischer Art sind:

"Die Politik bedeutet ein starkes langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich. Es ist ja durchaus richtig, und alle geschichtliche Erfahrung bestätigt es, daß man das Mögliche nicht erreichte, wenn nicht immer wieder in der Welt nach dem Unmöglichen gegriffen worden wäre" (Max Weber, Politik als Beruf, in: Gesammelte Politische Schriften, S. 450).

Der Interviewer fragt weiter nach:

"Kann ein BGE, das allen zusteht, aber nicht vielleicht die Gesellschaft, die jetzt stark auf Konkurrenz basiert und die Armen gegeneinander ausspielt, kooperativer und freier machen? Jede:r wüsste dann: Wir nehmen uns nicht gegenseitig etwas weg.
Anna Mayr: Es kann ja auch jetzt schon jeder Grundsicherung, also Hartz IV haben. Ich glaube, dass alle diese positiven Effekte, die ideologisch aus einem bedingungslosen Grundeinkommen entstehen würden, genauso aus einer besseren Sozialhilfe, einem besseren Arbeitslosengeld, einer besseren Rentenversicherung entstehen würden. Also lasst uns einfach kurz dafür sorgen, dass keiner mehr in Armut lebt. Und dann habt ihr alle die Effekte des bedingungslosen Grundeinkommens. Ich glaube wirklich, dass gruppenbezogene und dann individuell angepasste Sozialleistungen viel, viel besser sind, als alle über einen Kamm zu scheren. Gerade dieser oft genannte Effekt des BGE, dass Menschen sich nicht mehr dafür schämen müssen, nicht zu arbeiten – der entsteht auch, wenn wir sagen, Hartz IV ist sanktionsfrei und Hartz IV sind 1.000 Euro im Monat. Wenn niemand wegen Hartz IV direkt aus seiner Wohnung ausziehen muss. Wenn niemand offenlegen muss, welche Ersparnisse er hat, sondern: Wenn du arbeitslos wirst, dann kriegst du das."

Das angesprochene Konkurrenzphänomen gilt ja nicht auf der Ebene der politischen Grundordnung, hier greift die Frage zu kurz. Wie antwortet Frau Mayr? Lakonisch geht sie über die Eigenheiten von Hartz IV hinweg, nennt die Hürden der Beantragung nicht, das Phänomen verdeckter Armut und Stigmatisierung. Hatte sie nicht genau den Umgang mit armen Bürgern kritisiert? Sie glaubt daran, innerhalb des bestehenden Gefüges dasselbe wie mit einem BGE erreichen zu können, was nur denkbar ist, wenn die strukturelle Erwerbsverpflichtung übergangen oder ignoriert wird. Sie reproduziert denselben blinden Fleck, der bei Befürwortern einer repressionsfreien Grundsicherung zu finden ist, die nicht sehen wollen, dass selbst der Verzicht auf Sanktionen das Erwerbsgebot und seine Folgen nicht aufhebt, allenfalls  mildert. Offenbar ist Frau Mayr nicht bekannt, dass sich BGE und bedarfsorientierte Leistungen nicht ausschließen, gerade ein BGE erst sie jedoch auf ein anderes Fundament als heute stellt. Auch scheint ihr das Problem der Zielungenauigkeit nicht bekannt zu sein. Interessant ist der Schlusssatz: Was erhält derjenige, der nicht erwerbstätig war und deswegen nicht arbeitslos werden kann? Plädiert sie für so etwas wie die Garantiesicherung, die bei den Grünen diskutiert wird?

Sie führt weiter aus:

"Und für alle diese Leute, die jetzt schon in Hartz IV leben, für all die Aufstocker, könnten wir uns das längst leisten. Das könnten wir einfach machen. Aber weil wir es jetzt für alle haben wollen – keine Ahnung, warum wir das wollen, ehrlich gesagt –, deswegen kommt es nicht voran."

Hier kann man nur staunen, der Blick auf die Verhältnisse scheint doch unbedarft. Sie sieht gar nicht, dass die unerbittliche Vorstellung, es gebe "kein Geld für Nichtstun", wie es oft heißt, die eigentliche Barriere ist, an ihr rüttelt das BGE. Mayr bemerkt nicht, dass sie im Grunde für ein BGE plädiert, weil sie den Grundfreibetrag in seiner Bedeutung nicht wahrnimmt, zumindest hier, an späterer Stelle taucht er dann  auf. Ist der Haken vielleicht nur, dass sie an der Erwerbsverpflichtung festhalten will und nur dann eine Absicherung vorsieht, wenn jemand erwerbsbereit ist, jedoch nichts finden kann?

"Das heißt, das, was dir eigentlich vorschwebt, ist so eine Art bedingungslose Grundsicherung.
Anna Mayr: Ja."

Das ist konsequent, nur ist sie eben nicht bedingungslos, wenn Erwerbslosigkeit die Bezugsbedingung ist.

Abschließend kommt sie auf ihren Vorschlag zu sprechen:

"Du schlägst in deinem Buch 764 Euro Grundsicherung vor. Zum Vergleich: Der Hartz-IV-Satz liegt ab 2021 bei 432 Euro. Wie kommst du auf die 764 Euro?
Anna Mayr: Eigentlich hab ich versucht, mich realpolitisch an dem entlangzuhangeln, was schon da war. Es gab schon einmal den Vorschlag einer Kommission, die Arbeitslosengeldsätze an den Steuerfreibeträgen zu orientieren. Ich finde den Gedanken eigentlich sinnvoll, weil die Steuerfreibeträge das sind, was Menschen mindestens zum Leben brauchen, weshalb man es ihnen nicht wegnimmt. Dass Menschen von weniger leben, ist eigentlich verrückt..."

Also greift sie genau das auf, woran auch BGE-Befürworter häufig erinnern, dass nämlich Grundfreibeträge das Existenzminimum absichern sollen. Wo liegt nun die Schwelle zum BGE? Das wird nicht recht klar in dem Gespräch, denn ihre Einwände treffen ein BGE gar nicht und dort, wo sie es treffen könnten, gelten sie für ihren eigenen Vorschlag auch.

Schließlich:

"...Den Steuerfreibetrag habe ich einfach durch 12 geteilt. Ich fordere das allerdings für eine Welt, in der es auch einen Mietpreisdeckel und einen Mindestlohn von 12 Euro gibt. Es war mir lieber, etwas zu fordern, was nicht nach Reichtum klingt. Also nicht zu sagen, jeder Mensch sollte 1.000 Euro bekommen. Sondern eine Summe, die niedrig ist. 764 Euro sind wenig Geld, liegen aber immer noch so sehr über dem Hartz-IV-Satz, dass es Menschen trotzdem schockiert. Und das ist das Verrückte. Beim Steuerfreibetrag wird gesagt: Das ist viel zu wenig. Und bei Hartz IV heißt es: Das ist aber viel zu viel, wie willst du das denn machen?

"Wäre dein Betrag an Bedingungen geknüpft oder bekommt man ihn einfach? 
Anna Mayr: Man bekommt ihn."

Sie will also einen Vorschlag machen, der Akzeptanz finden kann, macht aber dieselbe Erfahrung, die in der BGE-Diskussion immer gemacht wird. Die Frage wäre, ob die eigentliche Hürde gar nicht in der Höhe, sondern am Prinzip liegt. Hier unterscheidet sich ihr Vorschlag nicht vom BGE, denn am Ende sagt sie, er soll an keine Bedingungen geknüpft sein, zuvor aber hat sie eine Bedingung genannt: Erwerbslosigkeit, der Erwerbstätigkeit vorausgegangen sein muss - oder etwa doch nicht?

Sascha Liebermann

31. August 2020

"Was spricht eigentlich dagegen, dass die Gesellschaft [...] ein Grundeinkommen garantiert?" - Über Bedarfe und Bedürftigkeit



Diese Frage stellte Wolfgang Strengmann-Kuhn und erhielt unterschiedliche Antworten. Interessant ist an einer Stelle die Diskussion darüber, dass ein BGE, wenn es das Existenzminimum sicherstellen solle, es dies auch für diejenigen tun müsse, die Bedarfe über das BGE hinaus haben, es also wieder einer Prüfung bedürfe, um diese feststellen zu können. Die dürfe dann aber nicht stigmatisierend sein, das müsse bedacht werden. Strengmann-Kuhn weist dann darauf hin, dass häufig Bedarf und Bedürftigkeit verwechselt werden.

Interessant ist hieran, dass ein BGE Bedarfe und Bedürftigkeit auf eine andere Basis stellt. Bedarf steht heute zuerst einmal dafür, was eine Person zur Sicherung ihres Lebensunterhalts benötigt, hier ist das soziokulturelle Existenzminimum von großer Bedeutung. Bedürftigkeit bzw. die Bedürftigkeitsprüfung wird dann relevant, wenn eine Person die definierten Mindestbedarfe nicht aus eigenen Kräften decken kann und hierfür Unterstützung benötigt. Es muss also festgestellt werden, in welchem Umfang Bedürftigkeit zur Bedarfsdeckung vorliegt. Erfolgt die Bereitstellung von Leistungen teilweise pauschal (wie z. B. im Regelsatz der Grundsicherung), müssen Mehrbedarfe darüber hinaus gewährt werden, damit über den Regelsatz anfallende Aufwendungen, die aber noch zum Bedarf gehören, gedeckt werden können (z. B. Miete, Sozialversicherung usw.).

Der stigmatisierende Charakter heutiger Leistungen ergibt sich nicht aus der Feststellung der Bedürftigkeit als solcher, sondern aufgrund des normativen Maßstabes, an dem diese Feststellung ausgerichtet ist bzw. vor dessen Hintergrund sie vorgenommen wird. Sozialstaatliche Leistungen folgen dem Prinzip der Nachrangigkeit, d. h. jeder ist zuerst einmal dazu aufgerufen, Einkommen über Erwerbstätigkeit zu erzielen. Will oder kann er das nicht, muss er das nachweisen und die Bezugsbedingungen existierender Leistungen erfüllen, die alle mit dem Erwerbsgebot vermittelt sind. Leistungsbezieher sollen auf lange Sicht den Leistungsbezug verlassen. Wenn sie das nicht können, müssen sie dies nachweisen. Die strukturelle Stigmatisierung der Bedürftigkeit rührt also daher, dass die Leistungsbezieher dem Erwerbsgebot nicht nachkommen und sich diesbezüglich erklären müssen.

Wer diese Stigmatisierung nicht haben will, muss die normative Ausrichtung des Sozialstaats verändern. Statt Wiederaufnahme von Erwerbstätigkeit müsste Autonomieunterstützung in seinem Zentrum stehen. Die strukturelle Stigmatisierung nun begünstigt eine Haltung gegenüber Anspruchsberechtigten, die diese als Bittsteller erscheinen lassen, denen großzügig etwas gewährt wird, obwohl es sich um Rechtsansprüche handelt. Die Tragweite dieses Phänomens lässt sich allerdings damit alleine nicht erklären. Dass überhaupt das normative Fundament des Sozialstaats nach wie vor Erwerbstätigkeit ist, hat auch mit dem schwach ausgeformten Bewusstsein davon zu tun, welche Stellung die Bürger im demokratischen Gemeinwesen haben. Historisch ist das zwar verständlich, in der Gegenwart hinkt diese Deutung hinter den Lebensverhältnissen her. Ein BGE würde nun gerade dazu einen Beitrag leisten, die Stellung der Bürger im Gemeinwesen deutlicher ins Bewusstsein zu heben und zugleich das Fundament des Sozialstaats zu verändern. Voraussetzung dafür, dass es zu diesem Schritt kommen kann, also zur Einführung eines BGE, ist die Anerkenntnis dessen, dass Demokratie und Sozialstaat heute in einem Missverhältnis existieren.

Sascha Liebermann

25. August 2020

Erwerbslosigkeit, Stigmatisierung und Erwerbsnorm