1. November 2022

Nicht als Gegenentwurf, aber als Alternative,...

...denn der Wissenschaftsbetrieb folgt nicht der Sache um ihrer selbst willen, was seine Aufgabe wäre und wofür er alimentiert wird, sondern ihm werden etliche sachfremde Ziele nicht nur übergestülpt, sie werden auch von innen, durch die dort Verantwortlichen errichtet. Ein BGE böte zumindest die Möglichkeit, von diesem Betrieb nicht abhängig zu sein.

Sascha Liebermann