28. November 2024

Ehegattensplitting, Teilzeitquote und eine berechtigte Frage

Es spricht viel dafür, dass es andere Gründe gibt, um das zu bestimmen benötigt man anderes Datenmaterial als standardisierte Befragungen. Die Anreizdenke als Modelldenken führt dazu, dass diese anderen Gründe nicht gesehen oder nicht für relevant gehalten werden. Ganz ähnlich verhält es sich in der  Diskussion um die Armutsfalle und andere ähnlich entworfene "Anreiz"-Konstellationen. Darüber hinaus gilt das Ehegattensplitting für die Ehe und nicht nur für einen der Ehegatten, auch wenn Teilzeit von Frauen erheblich mehr genutzt wird als von Männern.

Die Bewertung von Teilzeit erfolgt vor dem Hintergrund dessen, dass Vollzeit das Ideal wäre, als gäbe es kein Leben außerhalb von Erwerbsarbeit. Bei Vollzeit findet das aber kaum noch Platz - man rechne den Alltag einfach durch und sehe, was von ihm bleibt.

Siehe unsere früheren Beiträge zum Ehegattensplitting hier

Sascha Liebermann