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14. August 2025

Die Verkürzung der Frage ist das Problem

Siehe unsere früheren Beiträge zu dieser Debatte hier

Sascha Liebermann

31. Juli 2025

Degradierung der Bürger...

...als Bürger um ihrer selbst und des Gemeinwesen um seiner selbst willen. Das Bürgergeld als "Anreizsystem für Arbeitslosigkeit", so Amthor in dem Gespräch mit Die Welt.

Der Sozialstaat ist dann "zielgenau", wenn er denjenigen mit Einkommen im Sinne des Existenzminimums absichert, der ihn trägt und ihn als Vergemeinschaftung immer wieder von Neuem in Vollzug alltäglichen Handelns bekräftigt. Genau in dieser Hinsicht hinkt der heutige Sozialstaat den Grundlagen des Zusammenlebens hinterher. Dass diese Existenzsicherung dann für alle gelten muss, in der Verlängerung von dem Hautargument aus, die ihren Lebensmittelpunkt in ihm haben, liegt auf der Hand. 

Siehe unsere früheren Beiträge zum Zusammenhang von Existenzsicherung, Demokratie und Republik hier; der Behauptung, wir lebten in einer Arbeitsgesellschaft hier; zur Bedeutung von Staatsbürgerschaft hier; zur politischen Vergemeinschaftung der Bürger hier; zu einem der wichtigsten Signalworte (Anreiz) der vergangenen Jahre hier.

Sascha Liebermann


20. Mai 2025

"Teilzeitfalle"...

... - so wird in der öffentlichen und sozialpolitischen Diskussion das Phänomen bezeichnet, wenn Eltern nicht vollerwerbstätig sein können, weil es an Betreuungsangeboten fehle. Deswegen, so auch die neue Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas laut Bericht der Frankfurter Allgemeine Zeitung, müsse etwas unternommen werden. Die Diskussion hat schon einige Jahre auf dem Buckel und wird stets von der Warte der Vollerwerbstätigkeit als Ziel geführt, demgegenüber Teilzeittätigkeit ein Problem darstelle (siehe hier und hier). Dass es gute Gründe für Teilzeit- oder gar keine Erwerbstätigkeit geben kann, z. B. den nicht unerheblichen, mehr Zeit für Familie zu haben, scheint nicht von Belang. 

Dabei ist gerade in den vergangenen Jahren der Illusion von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mehr Aufmerksamkeit zuteil geworden. Als Antwort darauf wurden alternative Arbeitszeitmodelle vorgeschlagen, ohne allerdings eine Abkehr vom Erwerbsvorrang anzustreben, denn daran will kaum jemand ernsthaft rütteln. Genau das aber ist der Grund, dass immer wieder dieselben Vorschläge gemacht werden - die Abschaffung des Ehegattensplittings darf hier genausowenig fehlen wie die Verbesserung von "Anreizen" -, es geht stets um die heilige Vollerwerbstätigkeit, als sei sie das höchste aller Ziele und nicht nur eine Aufgabe neben anderen.

Allerdings, so muss man festhalten, ist das innerhalb des bestehenden Gefüges von Sozialversicherungen und dem Selbstverständnis einer "Arbeitsgesellschaft"  konsequent, alles, was nicht Erwerbstätigkeit betrifft, als zweitrangig zu betrachten. Familie wird so zu einer Freizeitangelegenheit, die man nur gut organisieren und planen müsse, dann gehe das schon. Dadurch jedoch bleibt Familie als Form der Beziehung zueinander auf der Strecke. Vielleicht wäre es dann besser, statt an einer Attrappe festzuhalten, gleich den ganzen Begriff abzuschaffen, das wären dann ehrliche Verhältnisse, man müsste, woran man wäre, Familie wäre eben eine Nebensache. Zugleich könnten all die wiederkehrenden Diskussionen um "sozialen Zusammenhalt", "Empathie", "Solidarität" und wie die Schlagworte heißen mögen, beendet werden, denn wer braucht die schon, wenn es nicht einmal dazu reicht, der Familie in ihrer Eigensinnigkeit (im positiven Sinne) Raum zu lassen? Wer den Mangel des ersten beklagt und den Untergang der Demokratie kommen sieht, sollte sich nicht wundern, wenn er dem zweiten eben kaum Raum gibt. Sparen könnten wir uns auch die großartigen "role models", die ob ihres Erfolges angepriesen werden, wie z. B. das karriereorientierte Elternpaar, in dem beide jeweils zu einem anderen Arbeitsort pendeln, auf Geschäftsreisen sind und dennoch das alles ganz toll unter einen Hut bekommen.

Wer daran zweifelt, dass das gelingen kann, der muss nur einmal einen ganz normalen Vollerwerbsarbeitstag durchrechnen: An- und Abfahrt zum Arbeitsplatz (insgesamt ca. eine Stunde - konservativ gerechnet), Arbeitszeit (acht Stunden), Mittagspause (eine Stunde) - dann werden die Zweifel noch größer. Er geht um 7 Uhr aus dem Haus und ist frühestens um 17 Uhr wieder zuhause. Familie es ist etwas für die "Randzeiten", mehr benötigt sie offenbar nicht - zumindest wenn man den Vollerwerbsapologeten Glauben schenken darf.

Sascha Liebermann

22. April 2025

"Grundsicherung, aber wie?" - In jedem Fall ohne Grundeinkommen,...

...da ist sich Andreas Peichl, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Uni München und Mitarbeiter des ifo-Instituts, in seinem Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sicher. 

Peichl befasst sich in seinem Beitrag mit dem Vorhaben einer "Neuen Grundsicherung", das die Gelegenheit biete, Verbesserungen im bestehenden bedarfsorientierten System der sozialen Sicherung zu erreichen. In diesem Zusammenhang äußert er sich zum konkurrierenden Vorschlag eines Bedingungslosen Grundeinkommens, das durch die Präsentation der Ergebnisse des Pilotprojekts von Mein Grundeinkommen kürzlich wieder medial größere Aufmerksamkeit erhalten hat (siehe z. B. hier und hier). Er weist - wie manche schon - auf die Grenzen der Studie von Mein Grundeinkommen und deren positiver Ergebnisse hin, was deswegen interessant ist, weil er sie mit den "negativen Ergebnissen" einer anderen Studie aus den USA vergleicht, ohne deren Begrenzung allerdings zu benennen. Das ist schon ein interessantes Framing für einen solchen Beitrag, weil damit behauptet wird, die Ergebnisse der anderen Studie seien belastbarer. Dabei haben Guy Standing und Scott Santens auf ebendiese Grenzen der  US-amerikanische Studie schon lange hingewiesen.

Warum schließt Peichl das BGE als mögliche Alternative aus? Ganz überraschend kommt diese Stellungnahme nicht, denn schon in der Vergangenheit hatte er sich wiederholt dagegen ausgesprochen (siehe z. B. hier und hier). Um die Folgen eines BGE auszumalen greift er auf die Ergebnisse einer Studie zurück, an der er selbst mitwirkte:

"Für eine vierköpfige Familie ergäbe sich ein Betrag von 3784 Euro pro Monat, was zu einem jährlichen Finanzierungsbedarf von rund 1100 Milliarden Euro führen würde. Dem stünden mögliche Einsparungen bei den bestehenden Sozialausgaben von nur rund 230 Milliarden Euro gegenüber, sodass eine Finanzierungslücke von rund 870 Milliarden Euro pro Jahr verbliebe. Um diese Lücke zu schließen, müsste die Steuerquote massiv erhöht werden. Das würde sich zwangsläufig negativ auf Arbeitsanreize, Investitionen und Standortattraktivität auswirken [Hervorhebung SL]."

Auffällig ist hier die Einseitigkeit, mit der Peichl nicht nur etwaige Folgen in Erwägung zieht, es handelt sich immerhin um bloße Schätzungen einer Simulationsstudie, sondern sie als gewiss behauptet. Wie kommt er dazu? Er muss, um diesen Schluss zu ziehen, bestimmte Annahmen treffen, die ja nun gerade zu diskutieren wären, ganz vorne steht hier die Konzeptualisierung von Leistungsbereitschaft vor dem Hintergrund eines Modells von Arbeitsleid (siehe die Studie von Ronald Gebauer, schon einige Jahre alt, aber immer noch lesenswert, der sich mit diesen Annahmen beschäftigt; die ganze Diskussion um die sogenannte Armutsfalle beruht darauf), das mit dem Lohn vergolten wird. Dieses Modell ist sehr einfach gestrickt und unterkomplex, weil es einige Dimensionen menschlichen Handelns schlicht nicht berücksichtigt. Stefan Bach (DIW), der ebenfalls an einer Studie zur Finanzierung mitgewirkt hat (siehe auch hier), kommt entsprechend zu anderen Schlüssen, weil er diese Dimensionen einzubeziehen scheint und verweist darauf, dass die meisten Ökonomen negative Effekte von höherer Besteuerung erwarten. Alexander Spermann hatte sich ebenso kritisch zum Gutachten, auf das Peichl rekurriert, geäußert und auf die Grenzen der Simulationsstudie hingewiesen.

Über die negativen Auswirkungen der höheren Besteuerung wegen hinaus schreibt Peichl:

"Darüber hinaus ist ein BGE ineffizient und auch ungerecht, weil es individuelle Bedürfnisse nicht berücksichtigt. So würden zum Beispiel Personen in günstigen Wohnregionen unnötig hohe Zahlungen erhalten, während Personen in Hochpreisregionen möglicherweise nicht ausreichend unterstützt würden. Zudem steht es in klarem Widerspruch zu den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das eine individuelle und bedarfsgerechte soziale Sicherung fordert."

Hier scheint er auf die Straubhaar-Version eines BGE zurückzugreifen und setzt sie mit der Idee im Allgemeinen gleich, das ist nicht nur nachlässig, sondern ein Pappkamerad, der seiner Begründung dient, nicht aber der Idee entspricht, wie sie weithin diskutiert wird. Seit Jahren wird darüber gesprochen, dass ein BGE substitutiv gestaltet werden soll und der Betrag in seiner Höhe bestehende Leistungen in der entsprechenden Höhe ersetzen kann.

Weiterhin schreibt er:

"Dies hat zur Folge, dass die bedarfsorientierte Grundsicherung für einkommensschwache Haushalte gleichen Typs mit gleichem Bruttoeinkommen regional sehr unterschiedlich ausfällt und zudem zu großen Unterschieden bei den Arbeitsanreizen führt. Die unterschiedliche Zuständigkeit von vier Ministerien (Arbeitsministerium für Bürgergeld, Bauministerium für Wohngeld, Familienministerium für Kinderzuschlag und Finanzministerium für Kindergeld) hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Änderungen der einzelnen Leistungen unzureichend aufeinander abgestimmt wurden und damit die Intransparenz des Systems weiter erhöht haben. Die komplizierten, nicht aufeinander abgestimmten Berechnungssysteme von Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag führen häufig zu Situationen, in denen sich Mehrarbeit finanziell kaum oder gar nicht lohnt."

Die berechtigte Kritik am Wirrwarr bestehender Leistungen lässt zugleich erkennen, dass Peichl wie schon oben erwähnt tatsächlich eine sehr einfaches Konzept der Wirkung von Lohn auf Leistungsbereitschaft voraussetzt. Damit behauptet er, dass der Lohn die entscheidende Dimension für Leitungsbereitschaft sei, nur dann nämlich kann die Bewertung, etwas lohne sich finanziell nicht, angestellt werden. Weshalb berücksichtigt er nicht die erfüllende Seite von Erwerbstätigkeit, weshalb nicht die Wertschätzung durch kollegialen Austausch und letztlich die gemeinwohlbezogene Seite, etwas für andere zu leisten?

"Empirisch überrascht es daher nicht, dass von den rund vier Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bürgergeld nur rund 800.000 (20 Prozent) überhaupt erwerbstätig sind, davon weniger als 80.000 in Vollzeit. Die meisten arbeiten in Teilzeit oder haben nur einen Minijob. Die Menschen reagieren auf die Anreize, die ihnen das Sozialsystem bietet."

Hier wiederholt sich, was er einfach voraussetzt - das Zauberwort ist "Anreiz", das für eine extrem verkürzte Deutung von Handlungsmotivierungen steht. Interessant wäre es hier zu erfahren, wie er das belegen würde. Gerade die Diskussion über das Bürgergeld seit dem Herbst 2023 hat doch zutage gefördert, und zwar sowohl von Jobcentern als auch von anderen Studien, dass die Gründe dafür, nicht erwerbstätig zu sein oder es nur in Teilzeit zu tun, vielfältig sind (siehe hier).

Ein häufig anzutreffender Vergleich, wenn es um "Anreize" geht, ist der folgende:

"Warum wurden diese Reformen bisher nicht verwirklicht? Fehlt der Glaube an Anreize? Wer Kinder hat, weiß, dass Menschen auf Belohnung oder Bestrafung [Hervorhebung SL] – positive oder negative Anreize – reagieren. In der Diskussion werden immer wieder zwei Argumente angeführt. Zum einen wird häufig argumentiert, man müsse höhere Löhne durchsetzen etwa durch eine Erhöhung des Mindestlohns. Eine solche Lohnerhöhung verpufft aber bei Grundsicherungsempfängern, wenn der höhere Lohn zu fast 100 Prozent auf die Transferleistung angerechnet wird. Man hat brutto mehr, netto nicht. Ohne eine Reform der Transferentzugsraten läuft der Mindestlohn im Bereich der Aufstocker ins Leere."

Was genau versteht Peichl darunter, eine behavioristische Konditionierung? Intrinsische Motivierung scheint es überhaupt nicht zu geben, zumindest findet sie keine Erwähnung. Was Peichl mit dem Vergleich ebenfalls unterschlägt, ist, dass Kinder aufgrund besonderen Beziehung zu den Eltern ihnen ein außerordentlich großes und belastbares Vertrauen entgegenbringen, man also eher von einer intensiven Bindung sprechen muss. Sie erlaubt es dann auch zu erklären, weshalb das, was Eltern sagen, lange Zeit einfach unhinterfragt gilt. Im vorliegenden Zusammenhang diesen Vergleich zu ziehen und ihn auf Anreize zu verkürzen, ist ein Kategorienfehler oder anders ausgedrückt: es wird Unvergleichbares miteinander verglichen und zugleich verkürzt.

Sascha Liebermann

17. Januar 2025

Die Anreize, die Anreize...

..., sie dürfen nicht fehlen. Sebastian Thieme spießt das auf. Wir sehen einmal ganz davon ab, was an den Meldungen als solchen überhaupt dran ist, siehe hier.

Siehe unsere früheren Beiträge zu diesem vereinfachten und verkürzten Verständnis davon, warum Menschen handeln, wie sie handeln, hier.

Sascha Liebermann

28. November 2024

Ehegattensplitting, Teilzeitquote und eine berechtigte Frage

Es spricht viel dafür, dass es andere Gründe gibt, um das zu bestimmen benötigt man anderes Datenmaterial als standardisierte Befragungen. Die Anreizdenke als Modelldenken führt dazu, dass diese anderen Gründe nicht gesehen oder nicht für relevant gehalten werden. Ganz ähnlich verhält es sich in der  Diskussion um die Armutsfalle und andere ähnlich entworfene "Anreiz"-Konstellationen. Darüber hinaus gilt das Ehegattensplitting für die Ehe und nicht nur für einen der Ehegatten, auch wenn Teilzeit von Frauen erheblich mehr genutzt wird als von Männern.

Die Bewertung von Teilzeit erfolgt vor dem Hintergrund dessen, dass Vollzeit das Ideal wäre, als gäbe es kein Leben außerhalb von Erwerbsarbeit. Bei Vollzeit findet das aber kaum noch Platz - man rechne den Alltag einfach durch und sehe, was von ihm bleibt.

Siehe unsere früheren Beiträge zum Ehegattensplitting hier

Sascha Liebermann

20. Oktober 2024

Leistungsbereitschaft ernstnehmen oder sie per Anreiz degradieren?

Siehe unsere früheren Beiträge zur Frage nach dem angemessenen Leistungsverständnis hier

Lohnabstand und "Erwerbsanreiz" - die Gefahr einer verkürzten Betrachtung

Siehe unsere Kommentare zu der Diskussion um "Anreize" hier

1. Oktober 2024

"...muss den Sozialstaat neu aufstellen..."

..."Durch Einwanderung treten neue ideologische Auseinandersetzungen auf den Plan, andere bestanden schon oder werden verstärkt. Wer Ideologie in ihren tödlichen Zuspitzungen wirksam und an der Wurzel bekämpfen will – und ich nenne Rechtsextremismus, Islamismus und Antisemitismus ganz bewusst in einer Reihe –, muss den Sozialstaat neu aufstellen: weniger Transferleistungen. Mehr gezielte Leistungsanreize und starke öffentliche Institutionen.“ 

Das schreibt Wem Özdemir in seinem Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung - und man hat den Eindruck, obwohl er damit über das Thema seines Beitrags weit hinausgeht, er greife die Debatte über das Bürgergeld auf, in der wiederholt wilde Behauptungen aufgestellt wurden. Warum stellt er diesen Zusammenhang her, der keineswegs naheliegt.

Jonas Wagner (FAZ) kommentiert das auf Twitter:

Auf diesen Kommentar antwortet Lukas Weber (Bündnis 90/ Die Grünen) mit dem Verweis darauf, es gelte, die soziale Infrastruktur zu stärken:

Doch, was hat das eine mit dem anderen zu tun, worauf Wagner zurecht hinweist? 

Den "Sozialstaat" müsste man, will man die öffentliche Infratstruktur stärken, nicht "neu aufstellen", sondern lediglich verändern. Wenn es nur darum geht, mehr Sprachförderung usw. anzubieten und durchzuführen, bedarf es lediglich der Entscheidung dafür, es zu tun - damit sprengt man nicht den Rahmen des bestehenden Sozialstaats. Warum dann diesen Zusammenhang herstellen, der nicht weiter ausgeführt wird? Berücksichtigt man noch, dass der Vorschlag Ideologien an der Wurzel bekämpfen will, dann ist die Verknüpfung geradezu naiv. Ist der Autor der Auffassung, dass sich Vertreter solcher Ideologien, wie er sie eingeführt hat, durch reduzierte Transferleistungen beeindrucken lassen? Das klingt nach dem Zuckerbrot-und-Peitsche-Modell, das aus der sozialpolitischen Debatte allzu geläufig ist. 

Sicher lässt sich manches an der Diskussion über Zuwanderung zu kritisieren, ihre Überhöhung ebenso wie ihre Verharmlosung, doch mit Transferleistungen hat das nichts zu tun. An anderen Stellen im Beitrag wird klarer, worum es Özdemir geht, doch das klärt nicht, weshalb er den Sozialstaat meint neu aufstellen zu müssen, um die von ihm als Problem identifizierten Ideologien zu bekämpfen. Özdemir schreibt im gleichen Absatz:

"Und wer als Migrant erlebt, dass Leistung anerkannt wird und zählt, Chancen ermöglicht werden und umgekehrt bewusste Integrationsverweigerung auch sanktioniert wird, wird verinnerlichen und akzeptieren, dass das Grundgesetz als Leitkultur die richtige und einzige Grundlage unseres Zusammenlebens ist."

Was haben Leistung und Integration miteinander zu tun? Welche Integration (siehe z. B. hier und hier)? 

Zweierlei wird in einen Topf geworfen: 1) Leistungsbereitschaft und die Möglichkeiten, sie zu entfalten. Dass für unser Verständnis von Leistungserbringung Leistungsbereitschaft die Voraussetzung ist, ist zwar trivial, wird aber in seiner Bedeutung häufig unterschätzt. Leistungsbereitschaft ist das Ergebnis eines langen, sozialisatorischen Bildungsprozesses und kann nicht auf anderem Wege herbeigeführt werden. Wer das will, muss sich also die Frage stellen, welche Bedingungen des Aufwachsens benötigen Kinder, damit eine solche Leistungsbereitschaft entstehen kann. Dazu ist es unerlässlich den kindlichen Bildungsprozess in seinen Eigenheiten zu beachten und ihn nicht durch die Brille der Erwachsenen zu betrachten (siehe z. B. hier und hier). Dann bedarf es, ist sie einmal ausgebildet, der Bedingungen, damit sie sich ihren Weg suchen kann im Leben, auch im Berufsleben. Aber: es handelt sich hier immer darum, die Person an der Leistung zu beurteilen, es geht nicht um die Person um ihrer selbst willen, wenn wir über den Beruf sprechen. Eine Integration von Einwanderern bezogen auf dieses Verständnis ist etwas ganz anderes als: 2) Loyalität als Bindung an ein Gemeinwesen und seine von ihm selbst gestaltete Ordnung. Wie in 1) gilt auch hier, dass sich eine solche Bindung für diejenigen, die in Deutschland geboren oder als Kleinkind eingewandert sind, durch den Prozess der Sozialisation herausbilden. Wer einwandert, ist diesbezüglich in einer ganz anderen Situation als derjenige, der hier geboren wird, sofern die Einwanderung nach der Adoleszenz erfolgt. Davon einmal abgesehen geht es im Unterschied zu 1) bei dieser Integration, wenn wir den Begriff beibehalten wollen, um die Integration der Person um ihrer selbst willen, weil sie dem Gemeinwesen angehört. Sie wird nicht an Leistung gemessen, sondern wird - als Staatsbürger - zum Träger der Ordnung. Wer also darauf zielt, muss zum einen Möglichkeiten für eine solche "Verwurzelung", für ein Sesshaftwerden und eine Bindung an das Gemeinwesen schaffen und Zuwanderern den Stellenwert, den das Gemeinwesen hat, vorleben. Grundsätzlich muss er darauf vertrauen, dass jemand der zuwandert, bereit ist, auf dieses Gemeinwesen einzulassen (Böckenförde-Diktum). Zum anderen muss er bereit sein, Verletzungen der Regeln zu sanktionieren, aber erst dann, wenn sie geschehen und nicht präventiv mit dem Verdacht, dass sie ohnehin verletzt werden. Er muss vor allem ein klares Verständnis davon haben, wie zugewandert werden kann und verschiedene Formen klar unterscheiden. Gerade bezüglich dieser Zusammenhänge liegt aber manches im Argen, denn dazu bedarf es einer selbstverständlichen, klaren und gelassenen Bindung an das eigene Gemeinwesen, zu der es auch gehört, wo nötig, Kritik zu üben, Vorschläge zur Verbesserung zu erwägen und sich selbst dafür einzusetzen - und zwar gemäß der Ordnung, wie sie besteht als republikanische Demokratie. Genau diesbezüglich - so meine Einschätzung - liegt aber manches im Argen, man schaue sich nur die Sozialpolitik an, dann erhält man einen Eindruck davon.

Was Özdemir heraushebt ist nun, dass eine Integration im Sinn von 1) zu einer Integration im Sinne von 2) führt, wenn denn nur 1) richtig gelebt wird. Man kann jedoch sehr wohl 1) folgen, ohne sich auf 2) einzulassen. Denn, um im Sinne von 1) erfolgreich zu sein, reicht es aus, 2) als Randbedingung zu tolerieren, ohne sich daran darüber hinaus zu binden. Den Sozialstaat nun dafür zu benutzen, um mittels Sanktionen 2) zu erreichen, wie Özdemir es nahelegt, halte ich für einen Holzweg. Wenn jemand sich gegen diese Ordnung engagiert und die entsprechenden Regeln wiederkehrend verletzt, wird man ihn nicht mit Transferleistungsentzug erreichen. Dann stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Aufenthaltsberechtigung verwirkt werden kann. Für Staatsbürger gilt das hingegen nicht, die muss man aushalten.

Sascha Liebermann

19. August 2024

"MEHR Arbeit lohnt sich nicht"...

... - damit wäre die Diskussion zu einer Frage verschoben, an auch andere eine Unstimmigkeit im Sozialsystem erkannt haben wie Johannes Steffen.

Aber: Der sogenannte Lohnabstand ist nicht sozial-mechanisch zu verstehen, wie Studien schon gezeigt haben (siehe hier). Es verringert sich die inhaltliche Bedeutung des Berufs für den Einzelne nicht "automatisch" mit geringerem Lohnabstand, denn berufliches Engagement, auch Berufsethos, haben eine inhaltliche Dimension, die nichts mit dem Lohn zu tun hat. Damit soll nicht gesagt werden, dass der Lohn keine Rolle spiele, immerhin muss der Lebensunterhalt damit bestritten werden, auch bringt eine Beteiligung am Unternehmenserfolg zum Ausdruck und darüber hinaus handelt man konform mit dem Erwerbsgebot, wenn Einkommen über Erwerbstätigkeit erzielt wird. Doch Beruf und Lohn sind zwei voneinander unabhängige Dimensionen.

Durch die normative Dimension, die dem Lohn vermittelt über das Erwerbsgebot zukommt, also durch die  Erwartung und Verpflichtung, über Erwerbstätigkeit Einkommen zu erzielen, werden beide Dimensionen kurzgeschlossen. Das zeigt sich auch in der verkürzten Deutung, Einkommen und "Anreiz" zu Erwerbstätigkeit hingen zusammen, in der nicht selten sozial-mechanisch argumentiert wird (siehe z. B. hier).

Sascha Liebermann

9. Mai 2024

"Macht das Bürgergeld faul?" und eine Empfehlung an Grundeinkommensbefürworter...

...ein Beitrag von Mark Schieritz auf Zeit Online berichtet über die jüngste Studie Enzo Webers (IAB) zum Bürgergeld, die auf große Resonanz stößt, was angesichts der teils heftigen Angriffe auf das Bürgergeld in den vergangenen Monaten nicht überraschen kann.

Wie ordnet Schieritz die Ergebnisse (Link zur Studie) ein?

Zuerst einmal stellt er anhand eines Beispiels heraus, dass aus der Korrelation zweier Variablen - auf Basis solcher Daten (Statistik) kommt Weber zu seinen Schlussfolgerungen - keine kausalen Zusammenhänge abgeleitet werden können - ein kurzer Hinweis auf Grundwissen über Statistik. Das könnte man als eine Art Vorblick betrachten, denn die standardisierte Erhebung und Auswertung von Daten, wie sie der Studie zugrundeliegt, löst Handlungszusammenhänge von den Individuen in ihrer Konkretion ab und löst sie  abstrakte Merkmalskombinationen auf. Warum jemand gehandelt hat, wie er gehandelt hat - davon bleibt nicht viel übrig in diesem methodischen Verfahren. Das scheint dann auch für die Studie zu gelten, über die Schieritz berichtet oder nicht?

"Die Statistik selbst hilft bei der Antwort auf diese Frage nicht weiter. Es gibt schließlich sehr viele andere Faktoren, die den Arbeitsmarkt beeinflussen: Der höhere Mindestlohn, die Schwäche der Wirtschaft, der Zuzug der Flüchtlinge aus der Ukraine, die berechtigt sind, Bürgergeld zu beziehen."

Erwähnt werden müsste hier noch: die Lebenssituation der Bezieher, ihre Sorgen und Nöten, welche biographischen Beschwernisse haben sie usw. Stefan Sell hat sich in einem Beitrag aus dem vergangenen Dezember schon mit den Berechnungen Webers und seinen Empfehlungen beschäftigt, darin wird auch erwähnt dass Weber die persönlichen Beschwernisse wohl für bedeutend hält (siehe hier am Ende des Beitrags). Zufall, dass diese Seite hier fehlt, denn gerade sie gibt Aufschluss über konkrete Problemlagen? 

Was hat Weber nun laut Schieritz herausgefunden?

"Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat nun versucht, in einer Studie den Einfluss des Bürgergelds auf die Arbeitsaufnahme herauszuarbeiten. Dazu hat er in einem ersten Schritt die Ukrainer herausgerechnet und mit statistischen Verfahren ermittelt, wie viele Arbeitslose einen neuen Job oder eine Weiterbildungsmaßnahme annehmen. Dabei kommt heraus: Der Anteil sinkt seit etwa Mitte 2021."

Das ist schon einmal wichtig, denn die Lebenssituation verschiedener Beziehergruppen ist nicht miteinander vergleichbar, Problemlagen können sich aber überschneiden.

"Um in einem zweiten Schritt auszuschließen, dass dies darauf zurückzuführen ist, dass wegen der Konjunkturflaute einfach weniger Jobs angeboten werden, hat Weber die Ergebnisse mit einer Kontrollgruppe verglichen: Arbeitssuchende, die Anspruch auf Grundsicherung haben, aber kein Bürgergeld erhalten, weil sie ihren Lebensunterhalt aus anderen Quellen bestreiten können (Unterhaltszahlungen, Frühverrentung, Asylleistungen). Der Vergleich ergibt: Bei Menschen in Grundsicherung mit Bürgergeldbezug zeigt sich ein stärkerer Rückgang der Arbeitsaufnahme als bei Menschen in Grundsicherung ohne Bürgergeldbezug."

Sechs Prozent weniger Arbeitslose, so Weber laut Schieritz, hätten einen "Job" angenommen - um den Vergleich plastisch zu machen: Statt 100 nehmen nur noch 94 eine Stelle an. Ist das nun eine relevante Größe? Das lässt sich nur bestimmen, wenn man sich den Maßstab vor Augen führt, an dem das gemessen wird. Schieritz fragt nun zurecht, was daraus folgt, denn noch ist nichts erklärt, sondern nur etwas auf Basis der Daten festgestellt. Die Erklärung dafür wäre aber entscheidend.

"Man könnte beispielsweise argumentieren, dass sich die Arbeitslosigkeit (und damit der Fachkräftemangel) durch eine maximale Verschärfung der Sanktionen beseitigen ließe. Das Problem: Der Wirtschaft (und den Arbeitslosen) ist möglicherweise nicht geholfen, wenn Menschen einfach nur irgendeinen Job annehmen, den sie mangels Perspektive nach ein paar Monaten wieder hinwerfen, oder gleich auf der Straße landen."

Das ist treffend, aber noch sehr vorsichtig ausgedrückt. Eine Verschärfung der Sanktionen führt nicht dazu, das Passungsverhältnis zwischen Aufgabenprofil, das jemand übernehmen soll, und Fähigkeiten sowie Fertigkeiten der Person zu verbessern. Wie gut beides zusammenpasst, entscheidet jedoch darüber, wie gut Aufgaben erledigt werden (von den Arbeitsbedingungen einmal abgesehen). Das hypothetische Argument, Sanktionen könnten helfen, ist realitätsfremd und empirisch haltlos, den Unternehmen würde es in keiner Weise helfen, es sei denn, man wollte Erziehungsanstalten aus ihnen machen.

Schieritz verweist nun auf Enzo Weber:

"Weber selbst hält deshalb eine Verschärfung der Sanktionen und mehr Qualifizierungsmaßnahmen für sinnvoll, ist allerdings dagegen, das Bürgergeld bei einem Regelverstoß komplett zu kürzen. Nicht in allen Fällen ist irgendein Job besser als kein Job."

"Nicht in allen Fällen"? Also, in der Regel ist das sinnvoll, aber bei Ausnahmen nicht? In keinem Fall ist dies hilfreich weder für die Leistungserbringung durch in den "Job" genötigte Bürgergeldbezieher noch für das Unternehmen, das sie anstellen soll. Wer sich nicht einbringen will, bedarf der verstärkten Beaufsichtigung am Arbeitsplatz - wem sollte das helfen? Hier scheint schon das Ziel unternehmerischer Aktivitäten, die Wertschöpfung, zugunsten einer sozialethischen Verpflichtung aus dem Blick geraten zu sein.

 "Es kommt nicht nur auf Quantität an, sondern auch auf Qualität. Und mit der Einführung von Hartz IV wurde mehr Quantität durch weniger Qualität erkauft. Hinzu kommt: Auch der Arbeitsmarkt ist ein Markt, auf dem die Gesetze von Angebot und Nachfrage gelten. Wahrscheinlich würden mehr Menschen eine Arbeit aufnehmen, wenn höhere Löhne bezahlt würden. Der deutsche Sozialstaat ist zwar so organisiert, dass jemand, der arbeitet, praktisch immer mehr Geld zur Verfügung hat als jemand, der nicht arbeitet. Doch vielleicht ist der Abstand nicht groß genug." 

So richtig der Verweis auf Quantität und Qualität ist, so eng ist doch der Blickwinkel. Neben der Frage des Einkommens gibt es noch ganz andere Fragen, die für diese Entscheidung relevant sind, und zwar die nach den Folgen, die ein Erwerbsengagement für die Verantwortung hätte, die man sonst noch wahrnimmt. Da können dann die "Kosten" den "Nutzen" schnell übertreffen, wie das Ronald Gebauer und Hanna Petschauer (siehe auch hier) einmal ausgedrückt haben.

Davon abgesehen entspräche eine Beratung im Jobcenter, die eine Beratung ohne Sanktionsdrohung wäre,  doch eher dem, was wir unter Beratung verstehen. Man muss sie auch ausschlagen können, ohne dass Folgen drohen. Was bislang als Beratung bezeichnet wird und durch die "Kunden"-Rhetorik aufpoliert, kommt einer Vorladung gleich.

Weshalb zieht Schieritz angesichts seiner doch differenzierten Erwägungen in Anlehnung an Enzo Weber nun folgenden Schluss:

"Was die Studie aber zeigt: Menschen reagieren auf Anreize. Und wenn man ohne Arbeit einigermaßen über die Runden kommt, dann wird eben in manchen Fällen nicht gearbeitet. Schließlich ist der Job nicht immer eine Form der Selbstverwirklichung. Die Anhänger eines bedingungslosen Grundeinkommens jedenfalls sollten angesichts der Ergebnisse von Enzo Weber vielleicht ihre Prämissen überdenken."

Mit dieser Verkürzung der Frage nach der Entscheidung für oder gegen Erwerbsteilnahme darauf, ob man mit Bürgergeld "über die Runden komm[t]" oder nicht, wird Schieritz seinen eigenen Erwägungen nicht gerecht. Wenn hinter dem "über die Runden kommen" Herausforderungen stehen, denen der Einzelne sich vorrangig widmen sollte, auch wenn sie nicht in den Arbeitsmarkt zurückführen, dann hätte er eben Besseres zu tun. Die Frage ist, soll das Gemeinwesen diese Möglichkeit dafür, sich dem Besseren zu widmen, schaffen oder nicht? Das erwägt Schieritz gar nicht, Weber ebenso wenig, weil das Ziel gesetzt ist: Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Der Haken ist folglich, dass wir für dieses Bessere, das derjenige zu tun hat, keinen Raum lassen aufgrund der Erwerbsfixierung. Insofern ist es gerade nicht notwendig, dass "Anhänger eines bedingungslosen Grundeinkommens" ihre Prämissen überdenken, sie können sich von Schieritz Ausführungen eher bestätigt fühlen, anhand derer der Irrweg der Sanktionen offenbar wird. Um das zu sehen, müsste man aber über den Tellerrand der Erwerbstätigkeit hinausblicken und die Frage stellen, welcher Aufgabe der Sozialstaat denn dienen soll, der Bestärkung von Autonomie oder der Erwerbsteilnahme?

Sascha Liebermann

22. November 2023

"Wenn es sich doch lohnt, fürs Bürgergeld zu kündigen"...

...unter diesem Titel in der Frankfurter Allgemeine Zeitung von Jakob Arnold (Bezahlschranke) soll Stichhaltiges dafür aufgeboten werden, dass das "Bürgergeld" einen "Anreiz" biete, zu kündigen. Es sei keineswegs so, wie der Bundesarbeitsminister behaupte, dass es am Bürgergeld nicht liege. Doch was bietet der Artikel dazu an Einsichten?

Das Beispiel, anhand dessen die Problematik illustriert werden soll, stammt von einem Unternehmer:

"Zuletzt habe er das mit einem Mitarbeiter aus Afghanistan erlebt. Der verdiente für eine Aushilfstätigkeit knapp 13 Euro in der Stunde, also sogar mehr als den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro. Damit sei dem Beschäftigten jedoch der Abstand zum Bürgergeld nicht mehr ausreichend gewesen. Und dann kam folgendes Kalkül hinzu, wie Krätz berichtet: Auf dem freien Mietmarkt hätte er es mit seinem Gehalt und dem nicht deutschen Namen schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden.

Im Bürgergeld hingegen kümmert sich der Staat um die Wohnung. Und mindestens 100 Euro könne er sogar völlig anrechnungsfrei zum Bürgergeld hinzuverdienen. Unter dem Strich stehe er damit besser da als in einem geregelten Arbeitsverhältnis mit der Pâtisserie, so Krätz."

Der Unternehmer stellt es so dar, wir gehen einmal davon aus, dass der Mitarbeiter es auch so dargestellt hat. Zuerst heißt es, der Abstand zum Bürgergeld sei nicht mehr "ausreichend" gewesen, der Arbeitsplatz war für den Mitarbeiter also bloß ein Einkommensplatz, mehr verband er damit nicht. Dann aber folgt der Hinweis, der weder mit dem Arbeitsplatz noch mit dem Bürgergeld direkt zu tun hat: die Lage am Wohnungsmarkt für den betreffenden Mitarbeiter, der aus Afghanistan stammt. Es geht hier also nicht einfach darum, den besseren Schnitt zu machen, wie es zuerst klingt, vielmehr hat er ein drängendes Problem, weil er aufgrund seiner Herkunft keine Wohnung findet. Eine, Weg aus der Lage angesichts des ohnehin angespannten Wohnungsmarktes (der nur indirekt erwähnt wird) bietet das Bürgergeld, insofern holt er auch nicht das "Maximum" aus dem "System" heraus, er reagiert auf eine bedrängende Lage. In diesem Fall hätte selbst der Bezug von Wohngeld nicht geholfen, solange er keine Wohnung findet. Wäre die Lage am Wohnungsmarkt besser, hätte er diese Hilfe über den Bürgergeldbezug womöglich nicht benötigt. Festzuhalten ist, dass es gar nicht alleine um die Differenz zwischen Bürgergeld und Lohn geht (siehe die jüngste Berechnung zum Verhältnis hier und hier), sondern die Lage komplexer ist.

Dann heißt es in dem Beitrag:

"Außerdem sei das Arbeitsverhältnis, abweichend von Heils Vorstellung, nicht mit einer Kündigung durch den Mitarbeiter zu Ende gegangen. Der Mann habe angefangen, sich krankzumelden – schließlich sechs Wochen lang mit Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Zum Ende dieser Frist, nach deren Ablauf er ins geringere Krankengeld gerutscht wäre, sei er für einen Tag wieder zur Arbeit erschienen – um sich dann abermals krankzumelden."

Hier hat der Mitarbeiter offenbar um die Folgen einer Kündigung gewußt und sich insofern klug verhalten,  als er sich nicht in eine schwierige Lage manövrieren wollte (wir halten uns noch immer an die Schilderung des Unternehmers durch den Journalisten). Wenn die Folgen einer Kündigung die sind, die hier beschrieben werden, wäre es äußerst unklug gewesen, zu kündigen. Was aber hat denn der Unternehmer von einem Mitarbeiter, der nicht mehr bei ihm arbeiten will? Diese Frage wird gar nicht gestellt. Wie sich die Sache darstellen würde, wenn er denn eine Wohnung gefunden hätte, ohne die Unterstützung der zuständigen Behörde, wird auch nicht gestellt. 

Im Beitrag geht es dann folgendermaßen weiter:

"Die Betriebe müssten halt höhere Löhne zahlen. Krätz mag diesen Ratschlag nicht mehr hören. Vor allem wenn er von Leuten kommt, die aus seiner Sicht nicht berücksichtigen, dass auch der Betrieb steigende Kosten habe, die er nicht ohne Weiteres an die Kunden weiterreichen könne. 'Schlussendlich sind wir auch ein Unternehmen, was darauf ausgelegt ist, Erträge zu erwirtschaften.' Etwas anderes ließen im Übrigen auch die Kreditgeber, die Aufbau und Betrieb des Unternehmens erst ermöglichen, gar nicht zu."

Und soll deswegen etwa der besagte Mitarbeiter nicht nach einer für ihn geeigneten Lösung seines Problems suchen? Soll es denn keine höheren Löhne geben können? Liegt dann das Problem gar nicht beim Bürgergeld? Die Lage ist hier doch erheblich komplexer.

Überraschend ist dann ein Beispiel gegen Ende des Beitrags:

"Doch ein Zusammenhang mit dem Bürgergeld scheint aus seiner Sicht möglich. Wer seine reguläre Arbeit aufgibt, Bürgergeld erhält und daneben dann schwarzarbeitet, macht theoretisch einen besonders guten Schnitt. Politisch lässt sich darüber aber noch schwerer diskutieren als über das Lohnabstandsgebot – denn wie könnte man politisch überzeugend nachweisen, dass es so etwas im Alltag überhaupt gibt?"

Nun, das ist eine Gesetzesverletzung, wo es geschieht, worauf will der Beitrag hinaus? Dass es etwa keine Schwarzarbeit geben würde, wenn es gar keine Sozialleistungen gäbe? Dass dann das Lohnabstandsgebot optimal realisiert wäre? 

Solange es Steuern und Sozialversicherungsabgaben gibt, solange kann es Versuche geben, sie zu umgehen. Ob das der Fall ist, darüber entscheidet, wie belastbar die Bindung der Bürger an geltende Normen ist. Diese Bindung wiederum hängt auch mit dem Selbstverständnis eines politischen Gemeinwesens als Gemeinwesen zusammen. Dass es immer solche Fälle wird geben können, kann nicht gänzlich vermieden werden in einem demokratischen Rechtsstaat. Der Artikel legt aber nahe, dass darin das entscheidende Problem liege.

Sascha Liebermann

20. November 2023

"Jobkiller Bürgergeld?"...

Übertitelt ist so ein Beitrag Enzo Webers zur Debatte über die Auswirkungen des "Bürgergeldes" auf der Website von Makronom, der für die Diskussion der letzten Wochen hilfreich ist.

Darüber hinaus besteht die Argumentation aus Anreize, Anreize, Anreize und belegt wieder einmal die Eindimensionalität der Betrachtung, wenn es um Arbeitsaufnahme geht.

Sascha Liebermann

14. November 2023

"Löhne hoch, Arbeitszeit runter: Keinen Bock mehr auf Leistung?"

Was hat man bei diesem Titel der jüngsten "hart aber fair"-Sendung wohl zu erwarten? Der Geschäftsführer einer Dachdeckerfirma zu Beginn kritisiert schon einmal zurecht die Bezeichnung "Bürgergeld", denn es steht nicht jedem Bürger zur Verfügung, solange er es nicht beantragt und die Bezugsbedingen erfüllt, das konterkariert den Bürgerbegriff (siehe unsere früheren Kommentare dazu hier). 

Darüber hinaus geht es um Leistung und "Anreize", leider mit den bekannten Verkürzungen. Dass selbst lebenserfahrene Menschen als Beispiele dafür, wie die Kündigungsneigung wegen des Bürgergeldes sei, Aussagen ihrer Angestellten einfach so zitieren, ohne zwischen einem "Spruch" und einer ernsthaften Handlung zu unterscheiden, ist verwunderlich oder ideologisch bedingt. Sollte jemand es ernst meinen, nur deswegen seine Stelle zu kündigen, dann müsste sich der Arbeitgeber doch fragen, ob der Mitarbeiter seine Aufgabe zuvor gut ausgeführt hat, welche Sorgen ihn drücken oder ob er die Zeit für wichtige Dinge benötigt. Ein Spruch aber ist doch kein Beleg dafür, dass die entsprechenden Konsequenz gezogen wird. Abgesehen davon hat Hubertus Heil deutlich gemacht, wozu ein solcher Schritt führen würde - Leistungssperre und -kürzung. 

In der gesamten Diskussion - abgesehen von den Passsagen über die Vier-Tage-Woche und dort, wo es um Arbeitsbedingungen und -verständnis geht - konnte man den Eindruck gewinnen, ohne Erwerbstätigkeit ist das Leben gar nichts, es gibt auch keine Aufgaben jenseits davon und ein wirkliches Leben beginnt und endet in Erwerbstätigkeit.

Sascha Liebermann

3. November 2023

Der "Arbeitsanreiz" als eindimensionale Erklärung...

...dafür, welche Auswirkungen ein komplexes und in mancher Hinsicht intransparentes System von Sozialleistungen haben könnte. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat diesen Oktober eine Stellungnahme zur Reform der Grundsicherung vorgelegt und sich darin das Zusammenwirken verschiedener Leistungen angeschaut. Bekanntermaßen ist das Leistungsgefüge äußerst komplex, unübersichtlich und uneinheitlich. Uns soll hier aber nur interessieren, wie eindimensional über die Wirkungen von Leistungen darin gesprochen wird. Exemplarisch dafür ist folgende Passage:

"Das Bürgergeld bietet durch die Hinzuverdienstregelungen Anreize, eine Arbeit aufzunehmen. Der Anreiz, die Arbeitszeit zu erhöhen bzw. sich weiter zu qualifizieren, ist hier jedoch ab einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro ohne Kinder und 1.500 Euro mit Kindern nicht mehr gegeben, da dann sämtliche zusätzliche Einkommen mit dem Bürgergeld verrechnet werden. Dafür bietet knapp jenseits dieser Einkommensgrenzen das zweite Grundsicherungssystem weitere Arbeitsanreize, da hier das Nettoeinkommen mit dem Bruttoeinkommen erst einmal deutlich ansteigt. Allerdings bedingen die Anrechnungsregelungen für Wohngeld und Kinderzuschlag auch hier erneut weite Einkommensintervalle, in denen Arbeitsanreize entweder gar nicht (mit Transferentzugsraten von z.T. über 100 Prozent) oder nur in geringem Ausmaß vorhanden sind. Abbildung 1 zeigt dies exemplarisch durch den Ausweis der Bereiche, in denen die Grenzbelastung aus Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuern und Transferentzug für Haushalte bei über 85 Prozent liegt (in rot) und somit die Arbeitsanreize besonders gering sind." (Stellungnahme S. 16)

Wie in so vielen Stellungnahmen zu dieser Frage kreist die Erörterung der Zusammenhänge um eine einzige Dimension, und zwar die, ob und ab wann es sich "lohnt" einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und wann das nicht mehr der Fall ist. "Lohnt" es sich, heißt in größter Vereinfachung, wann erhalte ich mehr Geld, also, was bringt mir das, um es ganz salopp auszudrücken.

Trotz aller Forschungen (z.B. hier, siehe die differenzierte Betrachtung zu "Anreiz" hier), die schon vor langem deutlich gemacht haben, dass diese Frage nicht so eindimensional gestellt und beantwortet werden kann, wird sie genauso eindimensional weiterhin gestellt. Fragen danach, inwiefern Erwerbstätigkeit erfüllend, für einen sinnvoll, eine Möglichkeit mitzuwirken und -zugestalten ist, werden hier nicht einmal in Betracht gezogen. Ausgegangen wird von der einfachsten Form eines Wirkmechanismus. Dabei gibt es selbst dort, wo der Begriff Anreiz ebenfalls Verwendung findet, so in der Motivationspsychologie oder der pädagogischen Psychologie differenziertere Betrachtung, die deutlich machen, dass es nicht um ein Ursache-Wirkungsverhältnis geht, das entlang einer Dimension gilt Man beachte, wo der "Anreiz" bei Walter Edelmann verortet wird und welchen Stellenwert er hat:

Er hat hier gerade nicht die Bedeutung, als Stimulus extrinsisch auf das Individuum zu wirken und etwa direkt zu bewirken, sondern gehört auf die Seite intrinsischer Anstöße oder Impulse. Interessant ist in diesem Verständnis auch, dass die Seite extrinsischer Motivation nicht der Ausgangspunkt von Handeln ist, sondern es nur verstärken kann. Es muss also ein Passungsverhältnis zwsichen intrinsischer und extrinsischer Motivation, um in Edelmanns Worten zu sprechen, geben, damit überhaupt etwas geschieht. Davon ist in der Passage oben keine Rede. Darüber hinaus wirkt der "Anreiz" gerade nicht von außen ein, er ist vielmehr innen, gehört zur Charakterformation der Person, wenn man das so nennen will. Die Wirkungen von außen sind also begrenzt.

Nichts nötigt dazu, die sozialmechanische Auffassung des Wissenschaftlichen Beirats vorauszusetzen, außer dieser beschränkt sich selbst auf eine solche Verkürzung. Hierzu ließe sich noch manches sagen, dazu gehört auch, dass der Begriff "Anreiz" von seiner Semantik solche Missverständnisse durchaus befördert, weswegen er nicht geeignet ist, die Entstehung von Handeln zu erklären. Autoren wie Deci und Ryan verwenden ihn ebenso wenig in ihrer psychologischen Theorie der Selbstbestimmung und erlauben damit eine erheblich differenziertere Betrachtung der Zusammenhänge.

Frühere Beiträge von uns zur Kritik an der vereinfachten Argumentation mit "Anreizen" finden Sie hier.

Sascha Liebermann

25. September 2023

Das Geld und die Eigenverantwortung...

...damit trifft BGE Eisenach einen entscheidenden Punkt in der Debatte, die Vermischung zweier nicht zusammengehöriger Dimensionen. Weder führt Geld, also Einkommen, unmittelbar dazu, "Eigenverantwortung" zu entwickeln, noch schwächt oder untergräbt es dieselbe. "Eigenverantwortung", besser: Autonomie, ist eine grundlegende Haltung, die im Zuge der Sozialisation ausgebildet und durch ihre vergemeinschaftende Geltung als Norm bestärkt wird. Einkommen erzielen zu müssen, um ein Auskommen zu haben, führt nicht dazu, diese Haltung herauszubilden. Vielmehr ist es erst möglich, sich am Gebot der Einkommenserzielung zu orientieren, wenn Autonomie als Haltung sich herausgebildet hat und als eine vergemeinschaftende Geltung sie bestärkt und herausfordert.

Dieselbe Verkürzung findet sich in der Rede von "Anreizen", die in diesem Zusammenhang häufig bemüht wird.

Sascha Liebermann

 

8. September 2023

Alle blasen in dasselbe Horn...

...und keiner fragt, ob diese "Anreize" überhaupt so wirken, wie es behauptet wird. Sebastian Thieme spießt das zurecht auf. Wie es möglich ist, dass trotz differenzierterer Betrachtungen zur Entstehung und Entfaltung von Leistungsbereitschaft dennoch diese extrem vereinfachten und damit sachlich falschen Zusammenhänge hergestellt werden?

Siehe dazu auch hier und hier.

Sascha Liebermann

3. August 2023

Was heißt das?

Wenn "Arbeitsanreize" erhöht werden, die Wirkung aber davon abhängt, wie die "Anreize" wahrgenommen & darauf reagiert wird", wirken sie nicht unmittelbar, sondern nur in Abhängigkeit davon, ob eine Person sie attraktiv findet. Dass das Verhältnis von "Anreizen" und Wirkung komplexer ist, als es die einfache Redeweise nahelegt, wäre Anlass genug, den Begriff nicht mehr zu verwenden, weil er in die Irre führt. "Anreize" sind letztlich nur Handlungsmöglichkeiten, die immer von einer konkreten Praxis als Möglichkeiten gedeutet werden müssen. Erst in Abhängigkeit davon, werden sie zu Gelegenheiten. In der Regel aber wird dieses Verhältnis sozialmechanisch verkürzt auf Anreiz und direkte Wirkung.

Sascha Liebermann

1. August 2023

Zeichen der Zeit der vergangen beiden Jahrzehnte...

...Lindner setzt nur fort, was mindestens seit der Agenda 2010 die öffentliche Debatte geprägt hat - und zwar von beinahe allen Seiten. Anreiz, Aktivierung auf der einen, Stilllegungssorgen auf der anderen Seite.

Siehe unsere Beiträge zur Anreiz, Stilllegungsprämie, Aktivierung.

Sascha Liebermann 

15. März 2023

Das Sozialgericht und die "Anreize"

Es ist doch überraschend, wie simpel und krude hier offenbar das Gericht argumentiert. Das entspricht der undifferenzierten Rede von "Anreizen", die sich in den vergangenen Jahrzehnten ausgebreitet hat und die mittlerweile zur Alltagssprache gehört. Würden die Beweggründe für Entscheidungen etwas differenzierter betrachtet, wäre klar, dass man mit diesem Begriff dem realen Leben nicht beikommt.

Siehe auch die Behauptungen rund um die sogenannte Armutsfalle.

Sascha Liebermann