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13. Februar 2026

"Der Homo oeconomicus als Mythos"...

 ...ein Beitrag des Soziologen Stefan Kutzner zur Diskussion um das Ehegattensplitting. Hier geht es zum Beitrag. Auch andere Beiträge aus der Zeitschrift stehen online frei zur Verfügung.

Frühere Beiträge von uns zu dieser Thematik finden Sie hier.

Kutzners Beitrag macht einmal ausführlicher deutlich, welche Auswirkungen es hat, wenn Abschätzungen sozialpolitischer Entscheidungen auf Basis eines bestimmten Menschenbildes entworfen werden. Das extrem vereinfachende Menschenbild des homo oeconomicus, das schon länger in der Kritik steht und realitätsfremd ist, dominiert in vielerlei Hinsicht öffentliche Debatten, aber ebenso sehr Studien, wie sie auch zum Bedingungslosen Grundeinkommen vorgelegt wurden. Angesichts des dominierenden Menschenbildes überraschen dann auch die Schlussfolgerungen nicht, die darin gezogen werden.

Sascha Liebermann

5. Februar 2026

Teilzeit, Ehegattensplitting und das "Familienbild"

Alle Jahre wieder, um ein Weihnachtslied zu zitieren, kehren Diskussionen zurück. Anders als im zitierten Lied, in dem es um Brauchtum und Rituale geht, würde man erwarten, dass öffentliche Diskussionen differenzierter geführt werden oder sich weiterentwickeln. In einer Hinsicht lässt sich das in jedem Fall auch festhalten, wenn die verschiedenen Aspekte herausgestellt werden, die zu Teilzeiterwerbstätigkeit führen - wie z. B. in dem unten verlinkten Gespräch Anne Wills mit Marcel Fratzscher.

Allerdings werden in dem Gespräch auch Beweggründe genannt, die verkürzt sind, so z. B. die notorische Diskussion zum Ehegattensplitting, das angeblich die "Anreize" zur Erwerbstätigkeit reduziere. Es lohnt sich, diese Begründungen einmal genauer anzuschauen, denn nicht selten wird dabei ein einfaches Kalkül behauptet, nachdem sich die Erwerbsbeteiligung nicht "lohne". 

Da das Ehegattensplitting nur für Paare gilt, Einkommen also immer gemeinsames Einkommen ist in Paarbeziehungen, ist eine Betrachtung, die nur auf den unmittelbaren Zugewinn für den Einzelnen schaut, ohnehin verkürzt, aber symptomatisch für ein darin zum Ausdruck kommendes Verständnis von Paarbeziehung.

Wenn auch hier wieder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf thematisiert wird, sei der Einfachheit halber auf frühere Beiträge von uns dazu verwiesen.

Sascha Liebermann

20. Mai 2025

"Teilzeitfalle"...

... - so wird in der öffentlichen und sozialpolitischen Diskussion das Phänomen bezeichnet, wenn Eltern nicht vollerwerbstätig sein können, weil es an Betreuungsangeboten fehle. Deswegen, so auch die neue Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas laut Bericht der Frankfurter Allgemeine Zeitung, müsse etwas unternommen werden. Die Diskussion hat schon einige Jahre auf dem Buckel und wird stets von der Warte der Vollerwerbstätigkeit als Ziel geführt, demgegenüber Teilzeittätigkeit ein Problem darstelle (siehe hier und hier). Dass es gute Gründe für Teilzeit- oder gar keine Erwerbstätigkeit geben kann, z. B. den nicht unerheblichen, mehr Zeit für Familie zu haben, scheint nicht von Belang. 

Dabei ist gerade in den vergangenen Jahren der Illusion von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mehr Aufmerksamkeit zuteil geworden. Als Antwort darauf wurden alternative Arbeitszeitmodelle vorgeschlagen, ohne allerdings eine Abkehr vom Erwerbsvorrang anzustreben, denn daran will kaum jemand ernsthaft rütteln. Genau das aber ist der Grund, dass immer wieder dieselben Vorschläge gemacht werden - die Abschaffung des Ehegattensplittings darf hier genausowenig fehlen wie die Verbesserung von "Anreizen" -, es geht stets um die heilige Vollerwerbstätigkeit, als sei sie das höchste aller Ziele und nicht nur eine Aufgabe neben anderen.

Allerdings, so muss man festhalten, ist das innerhalb des bestehenden Gefüges von Sozialversicherungen und dem Selbstverständnis einer "Arbeitsgesellschaft"  konsequent, alles, was nicht Erwerbstätigkeit betrifft, als zweitrangig zu betrachten. Familie wird so zu einer Freizeitangelegenheit, die man nur gut organisieren und planen müsse, dann gehe das schon. Dadurch jedoch bleibt Familie als Form der Beziehung zueinander auf der Strecke. Vielleicht wäre es dann besser, statt an einer Attrappe festzuhalten, gleich den ganzen Begriff abzuschaffen, das wären dann ehrliche Verhältnisse, man müsste, woran man wäre, Familie wäre eben eine Nebensache. Zugleich könnten all die wiederkehrenden Diskussionen um "sozialen Zusammenhalt", "Empathie", "Solidarität" und wie die Schlagworte heißen mögen, beendet werden, denn wer braucht die schon, wenn es nicht einmal dazu reicht, der Familie in ihrer Eigensinnigkeit (im positiven Sinne) Raum zu lassen? Wer den Mangel des ersten beklagt und den Untergang der Demokratie kommen sieht, sollte sich nicht wundern, wenn er dem zweiten eben kaum Raum gibt. Sparen könnten wir uns auch die großartigen "role models", die ob ihres Erfolges angepriesen werden, wie z. B. das karriereorientierte Elternpaar, in dem beide jeweils zu einem anderen Arbeitsort pendeln, auf Geschäftsreisen sind und dennoch das alles ganz toll unter einen Hut bekommen.

Wer daran zweifelt, dass das gelingen kann, der muss nur einmal einen ganz normalen Vollerwerbsarbeitstag durchrechnen: An- und Abfahrt zum Arbeitsplatz (insgesamt ca. eine Stunde - konservativ gerechnet), Arbeitszeit (acht Stunden), Mittagspause (eine Stunde) - dann werden die Zweifel noch größer. Er geht um 7 Uhr aus dem Haus und ist frühestens um 17 Uhr wieder zuhause. Familie es ist etwas für die "Randzeiten", mehr benötigt sie offenbar nicht - zumindest wenn man den Vollerwerbsapologeten Glauben schenken darf.

Sascha Liebermann

28. November 2024

Ehegattensplitting, Teilzeitquote und eine berechtigte Frage

Es spricht viel dafür, dass es andere Gründe gibt, um das zu bestimmen benötigt man anderes Datenmaterial als standardisierte Befragungen. Die Anreizdenke als Modelldenken führt dazu, dass diese anderen Gründe nicht gesehen oder nicht für relevant gehalten werden. Ganz ähnlich verhält es sich in der  Diskussion um die Armutsfalle und andere ähnlich entworfene "Anreiz"-Konstellationen. Darüber hinaus gilt das Ehegattensplitting für die Ehe und nicht nur für einen der Ehegatten, auch wenn Teilzeit von Frauen erheblich mehr genutzt wird als von Männern.

Die Bewertung von Teilzeit erfolgt vor dem Hintergrund dessen, dass Vollzeit das Ideal wäre, als gäbe es kein Leben außerhalb von Erwerbsarbeit. Bei Vollzeit findet das aber kaum noch Platz - man rechne den Alltag einfach durch und sehe, was von ihm bleibt.

Siehe unsere früheren Beiträge zum Ehegattensplitting hier. 

Sascha Liebermann

1. April 2024

Arbeitsangebot, Teilzeitarbeit, Ehegattensplitting und Familie...

...hier wieder einmal ein Vorschlag, wie das Arbeitsangebot von Frauen erhöht werden könnte, die Ersetzung des Ehegattensplittings reiche dazu nicht aus. 

Würde man - das ist hier allerdings nicht die Frage  des Autors - sich überlegen, was denn hilfreich wäre, damit Familien mehr Zeit füreinander haben können, dann ist die Erhöhung des Arbeitsangebots das Gegenteils dessen, was nötig wäre. Nicht nur Kleinkinder benötigen viel Zeit mit ihren Eltern, auch Jugendliche suchen Gespräche, aber nicht nach Termin und dann, wenn es den Eltern gerade passt. Gelegenheiten dazu entstehen am einfachsten, wenn man Zeit miteinander verbringt - das gilt auch noch für Jugendliche -, dazu muss man nicht aufeinandersitzen. Andersherum - für die Eltern - gilt das ebenso, sofern man nicht nur Lebensabschnittsbegleiter sein will, denn miteinander vertraut zu werden und zu bleiben, erfordert ebenfalls Zeit miteinander, überhaupt braucht es sie, um die Elternposition zu füllen (siehe auch unseren früheren Beiträge dazu hier und hier).

Sascha Liebermann

3. August 2023

Was heißt das?

Wenn "Arbeitsanreize" erhöht werden, die Wirkung aber davon abhängt, wie die "Anreize" wahrgenommen & darauf reagiert wird", wirken sie nicht unmittelbar, sondern nur in Abhängigkeit davon, ob eine Person sie attraktiv findet. Dass das Verhältnis von "Anreizen" und Wirkung komplexer ist, als es die einfache Redeweise nahelegt, wäre Anlass genug, den Begriff nicht mehr zu verwenden, weil er in die Irre führt. "Anreize" sind letztlich nur Handlungsmöglichkeiten, die immer von einer konkreten Praxis als Möglichkeiten gedeutet werden müssen. Erst in Abhängigkeit davon, werden sie zu Gelegenheiten. In der Regel aber wird dieses Verhältnis sozialmechanisch verkürzt auf Anreiz und direkte Wirkung.

Sascha Liebermann

1. August 2023

Bemerkenswert...

...ist dieser Teaser angesichts der jüngsten Diskussionen über das Ehegattensplitting, die die Stellung von Erwerbstätigkeit nicht nur nicht antastet, sondern noch erhöht. Zwar kenne ich den Beitrag nicht, doch könnte er eine interessante Alternativbetrachtung bieten.

Genau in die anderen Richtung geht dieser Beitrag.

Siehe unsere Beiträge zu dieser Thematik hier.

Sascha Liebermann

10. Juli 2023

Emanzipation? Alle Jahre wieder...

 ...wird das Ehegattensplitting als Haupthindernis "emanzipatorischer" Lebensverhältnisse angeführt, dabei geht es in der Argumentation vorwiegend darum, die Erwerbsbeteiligung von Frauen (siehe auch hier) zu erhöhen - also ein sehr bestimmtes und eingeschränktes Emanzipationsverständnis (siehe auch hier). Die Folge ist, weniger Zeit für andere Lebensbereiche zu haben. 

Statt also diese Fixierung auf Erwerbstätigkeit - auch für Männer - in Frage zu stellen und die Weite des Lebens in den Blick zu bekommen, soll die Verengung vorangetrieben werden. Mit Emanzipation im politischen Sinne hat das nichts zu tun, mit Normkonformität viel. Erwerbsbeteiligung als entscheidender Beitrag, den Rest kann man der "Freizeit" überlassen. Dabei wäre wirkliche Emanzipation eine, in der Erwerbsbeteiligung nur eine Dimension unter anderen ausmachte, nicht aber die entscheidende wäre.

Die Frage wäre also, wie gelangt man aus der Erwerbszentrierung hinaus? Das geht  nur, wenn der Vorrang von Erwerbstätigkeit aufgegeben wird.

Sascha Liebermann

17. Oktober 2021

"Eine Steuerreform als Job-Turbo für Frauen" - und täglich grüßt die Anreizdebatte...

...so könnte der Beitrag von Johannes Pennekamp in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung kommentiert werden, der sich auf eine Studie der Bertelsmann-Stiftung mit Querverweisen zu einer Studie des ifo-Instituts befasst. 

Man kann doch immer wieder darüber staunen, dass mit solch unterkomplexen Annahmen zu "Anreizen" - um es freundlich auszudrücken - in solchen Berechnungen hantiert wird.

Unsere früheren Beiträge zum Ehegattensplitting finden Sie hier, zur Armutsfalle, die auch Erwähnung im Beitrag findet, hier.

Sascha Liebermann

21. September 2021

Warum nicht einfach Klartext reden, wozu soll eine Reform des Ehegattensplittings dienen?

In der Diskussion werden verschiedene Ziele, wie mir scheint, miteinander verwoben, die nicht unbedingt etwas miteinander zu tun haben bzw. Folgen zeitigen, die selbst wieder strittig sein können. Wenn es darum geht, die Steuerlast gerechter zu verteilen, mag es sein, dass Alternativen zu diesem Splittingverfahren sinnvoll sind. Ganz so einfach scheint eine Alternative nicht zu sein, wie eine differenzierte Darstellung der Diskussion samt Reformvorschlag aus dem  Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt. Es fällt allerdings auf, dass es immer vorrangig darum geht, die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen, vor allem natürlich die von Frauen. Dieses Ziel ist offenbar gesetzt, zumal die Hoffnung besteht, damit Steuereinnahmen zu erhöhen. Die höhere Erwerbsbeteiligung bedeutet praktisch jedoch, noch weniger Zeit für Familie zu haben. Das scheint nicht zu stören, weil die Ausweitung von Betreuungszeiten ebenso als gesetzt gilt wie die Ausdehnung des Eintrittsalters in Betreuungseinrichtungen. Die vermeintliche Evidenz, die für die Folgen des Ehegattensplittings dargeboten werden, folgt, schaut man sich die Form der Schlussfolgerungen an, einem kruden Anreizmodell. Das ist unterkomplex.

Sascha Liebermann

17. September 2021

Wieder einmal Kritik des Ehegattensplittings, Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und keine Zeit für Familie

In diesem Tweet wird auf eine Zusammenfassung des ifo-Standpunktes in der Süddeutschen Zeitung verwiesen. Als erstes, das wird in der SZ zitiert, fällt auf, wie deutlich Haushaltstätigkeit und Erwerbstätigkeit einander entgegengesetzt werden und erstere letzterer nachgeordnet wird. Wünschenswert sei die Zunahme an Erwerbstätigkeit, was praktisch aber bedeutet, weniger Zeit für Haushaltstätigkeiten zu haben. Das ist heute schon eine bedenkliche Entwicklung, wie einförmig in dieses Horn geblasen wird, ohne die Folgen zu bedenken. Der Ausbau von Ganztagsbetreuung in Kita und Schule schreitet voran, d. h. bis zu 45 Stunden pro Woche in einer Einrichtung, das ist mehr Zeit in der Kita als am Arbeitsplatz. Das Alter, in dem Kinder in die Kita gehen sollen, wurde abgesenkt ( U3) in den letzten Jahren. Die Betreuungsquoten für Ein- und Zweijährige haben stark zugenommen. All das dient primär der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung. Was das ifo-Institut - wie viele Befürworter eines Abschieds vom Ehegattensplitting - anstrebt, ist eben eine noch stärkere Integration in Erwerbstätigkeit, was praktisch eine weitere Beschränkung von Familienzeit bzw. Zeit außerhalb von Erwerbstätigkeit im Allgemeinen bedeutet (siehe auch hier). Selbst die Familienberichte der Bundesregierung, trotz teils anders lautender Überschriften, befürworten dies. Dabei wäre die Frage zu stellen, ob nicht vielmehr die Möglichkeiten für Eltern, sich der Familie oder anderen Aufgaben außerhalb von Erwerbstätigkeit zu widmen, verbessert werden sollten, wenn es ernst werden soll mit "Zeit für Familie". Solange Kinder den Schonraum Familie für ihre Entwicklung benötigen, wäre es geradezu wünschenswert, das dieser auch mit Leben gefüllt ist und nicht mit Abwesenheit.

Dass die Väter hier genauso gefragt sind wie die Mütter, scheint man immer noch zusätzlich erwähnen zu müssen, dabei ist es ein schon lange konstatierter Mangel, dass die Väter in der Regel unter der Woche nur in Randzeiten des Tages anwesend sind und vom Alltagsleben und seinen Herausforderungen wenig mitbekommen. 

Im ifo-Standpunkt heißt es an einer Stelle:

"Die Gleichberechtigung von Frauen, ein grundlegendes gesellschaftliches Anliegen, hat viel mit Erwerbstätigkeit und wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu tun. Als eine Alternative zum Ehegattensplitting gilt daher die Individualbesteuerung. Sie hat den Vorteil, dass für die Zweitverdiener deutlich größere Arbeitsanreize bestehen."

Ist das so, wie der erste Satz behauptet? Gleichberechtigung ist eine grundsätzliche Frage und nicht vorrangig auf Erwerbsbeteiligung zu richten. Außerdem suggeriert diese Ausrichtung, es ließe sich alles im Leben auf einmal haben, Zeit für Familie und Zeit für Beruf. Das ist allerdings gerade eine Illusion, die durch das "Vereinbarkeits"-Motto befördert wurde. Dass es Lebensphasen gibt, in denen Familie, gerade mit kleinen Kindern, eben viel mehr Zeit verlangt, wenn nicht die ganze, ist genauso realistisch wie die, dass in anderen Lebensphasen der Beruf im Zentrum stehen kann. Alles zu seiner Zeit; wer aber meint, alles gehe gleichzeitig, hängt Illusionen nach. Beides gleichzeitig geht nur um den Preis der Einschränkung in beidem. Unsere gegenwärtige Vorstellung von Erwerbstätigkeit lässt für Familie keinen Platz und verdeckt hinter dem "Vereinbarkeits"-Motto lediglich, dass damit gemeint ist, die Sorgetätigkeiten aus der Familie auszulagern. Dann sollte man das auch offen aussprechen, wenn es so gemeint ist.

Die zweite Behauptung betrifft die "wirtschaftliche Unabhängigkeit"? Was ist damit gemeint? In einer Paarbeziehung, ganz gleich, ob verheiratet oder nicht, kann es eine solche Unabhängigkeit kaum geben, da Einkommen immer gemeinsames Einkommen ist, denn nur dann kann von Zusammenleben gesprochen werden, andernfalls ist es nur ein Zusammenwohnen. Wenn Paare das Leben miteinander teilen, teilen sie alles, dann ist alles ein Gemeinsames, was nicht heißen muss, dass beide in jeder Hinsicht dieselben Interessen haben. Wenn das ifo-Institut hier im Auge haben sollte, wozu die heutige Normierung von Einkommenserzielung führt, wenn sich ein paar trennt, dann wäre eine Einkommensabsicherung zu schaffen, die von Erwerbstätigkeit unabhängig ist. In der Regel trifft die Erwerbsnorm eben die Mütter, die   erheblich mehr Zeit mit den Kindern verbringen als die Väter. 

Die dritte Behauptung betrifft die "Arbeitsanreize". Wo liegt die empirische Evidenz dafür, dass das Ehegattensplitting tatsächlich der entscheidende Grund dafür ist, dass Frauen nicht mehr erwerbstätig werden, weil ihr Einkommen so stark besteuert wird? Das Ehegattensplitting ist allerdings personenneutral, Väter könnten genauso gut zuhause bleiben. Wer es für wichtig hält, Zeit für Familie oder auch andere Aufgaben zu haben und es sich erlauben kann, auf Erwerbstätigkeit zu verzichten bzw. diese einzuschränken, wird dies tun, ganz gleich wie die Besteuerung ausfällt. Die Anreiz-Begrifflichkeit ist unterkomplex und verdeckt die vielfältigen Motivierungen für Handeln, die miteinander im Konflikt liegen können (siehe hier). Diese lassen sich über einfache standardisierte Befragungen kaum erheben, weil sie den Befragten nicht bewusste Motivierungen kaum erfassen, schon gar nicht ihre Widersprüchlichkeit.

Diese ganze Diskussion könnte leicht von gestern sein, wenn man sich ernsthaft auf ein BGE einließe, denn damit wäre eine elementare Absicherung dauerhaft bereitgestellt, auf Freibeträge könnte weitgehend verzichtet werden, jeder dazu verdiente Euro wäre dazuverdient, ohne davon abhängig zu sein. Doch die Ehegattensplitting-Kritiker wollen genau diesen Schritt nicht gehen.

Siehe unsere früheren Beiträge zum Ehegattensplitting hier zur "Vereinbarkeit" von Familie und Beruf hier.

Sascha Liebermann

7. Juli 2021

"Abschaffung des Ehegattensplitting könnte [...] Menschen in Arbeit bringen" - eindimensionale Debatte, weil eindimensionale Ziele

Über etwaige Folgen des in Deutschland existierenden Ehegattensplittings kann unter verschiedenen Gesichtspunkten diskutiert werden, die sich in der Debatte durchaus wiederfinden, z. B. der Verhältnismäßigkeit, der Bevorteilung von Besserverdienern, der Benachteiligung Geringverdienern, die Überbewertung der Ehe usw. Es gibt jedoch Aspekte, die kaum zur Sprache kommen bzw. die die Diskussion dominieren, so z. B. hier "Abschaffung des Ehegattensplittings könnte 500000 Menschen in Arbeit bringen", also der Zugewinn an Arbeitsplätzen durch Umgestaltung in Individualbesteuerung. Kaum zur Sprache bekommt, welche Folgen die weitere Steigerung der Erwerbsquote für das Leben jenseits davon hat. Mehr Erwerbsteilnahme bedeutet weniger Zeit für Familie, Angehörige, Freunde, Ehrenamt. Deutlich wird das in diesem Beitrag:

"Wie hat sich diese Reform [des Ehegattensplittings, SL] vor 50 Jahren in Schweden ausgewirkt? Schweden ist mittlerweile eines der Länder mit der höchsten Erwerbsbeteiligung von Frauen: Fast 85 Prozent aller 25- bis 54-jährigen Frauen gehen einer Beschäftigung nach, und es gibt keine großen Unterschiede mehr im Erwerbsverhalten von Männern und Frauen oder von verheirateten und unverheirateten Frauen. Das war nicht immer so. In den 1960er-Jahren, also vor der Reform, lag die Erwerbstätigenquote verheirateter Frauen auch in Schweden nur bei rund 50 Prozent."(Nicola Fuchs-Schündeln, Michèle Tertilt, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Anfang Juni)

Die Besteuerung wird hier in Zusammenhang mit dem Erwerbsverhalten gebracht, auch wenn die Autorinnen vorsichtig sind, Veränderungen aus der Steuerreform in Schweden direkt abzuleiten. Denn gesamtgesellschaftliche Veränderungen in der Deutung von Geschlechterpositionen, also Veränderungen in normativer Hinsicht, spielen dafür, dass solche Reformen möglich sind, eine nicht unerhebliche Rolle. Ganz frei von der Tendenz, direkte Folgen aus der Steuerreform zu ziehen, sind die Autorinnen dennoch nicht, obwohl ihnen sicher bekannt ist, dass Korrelation nicht dasselbe wie Kausalitäten sind.

Gleichwohl ist das Ziel deutlich: es geht um die Erhöhung der Erwerbsquote. Sie erwähnen nur indirekt im weiteren Text, dass es hierzu eines weiteren Ausbaus von Kinderbetreuungseinrichtungen bedarf, was genau aber heißt, weniger gemeinsame Zeit zu haben, weniger Erfahrungen miteinander zu machen. An der Quote der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen lässt sich diese Entwicklung gut ablesen, ebenso an der Absenkung des Zugangsalters und der Ausdehnung der Betreuungszeiten. Der Ausbau von Ganztagsschulen sowohl im Primar- als auch im Sekundarbereich bezeugt das ebenfalls. Das Ehegattensplitting ist eine Form, in der die Entscheidung, weniger bzw. gar nicht erwerbstätig zu sein steuerlich unterstützt wird, sofern man es sich leisten kann. Für Geringverdiener gilt das z. B. kaum (Wirkungen des Ehegattensplittings auf Geringverdiener hat einst Axel Troost ermittelt). In der Debatte, das ist auffällig, gilt ein Ziel als gesetzt: die Erhöhung der Erwerbsteilnahme. Andere werden kaum diskutiert, z. B. mehr Freiraum für Nicht-Erwerbstätigkeit zu schaffen.Entsprechend geht es in dem oben zitierten Beitrag vor allem darum, wie die Grenzsteuerbelastung für den Zweitverdiener in Folge des Ehegattensplittings aussieht. Die Autorinnen rechnen die steuerlichen Nachteile vor und schließen von dort direkt auf das Handeln: 

"Wenn dann noch Kinderbetreuungskosten anfallen und Sozialversicherungsbeiträge mit eingerechnet werden, entscheiden sich insbesondere Mütter oft gegen das Arbeiten." (ebenda)

Hier würde man gerne wissen, wie zu dieser Schlussfolgerung gelangt wurde. Die entscheidende Frage ist doch, welche Überlegungen auf Seiten der Mütter für die Entscheidungsfindung maßgeblich sind. Dass dies vor allem oder gar ausschließlich am Einkommenszugewinn hängt, ist unplausibel, denn Entscheidungen werden nicht derart eindimensional getroffen. Wer aber Schlussfolgerungen auf der Basis  des Arbeitsleidtheorems oder einer der sogenannten Armutsfalle verwandten Annahme zieht, muss zu eindimensionalen Antworten gelangen. Eine standardisierte Befragung, wie sie - wie in diesem Feld üblich (auch in der jüngst veröffentlichten Studie des RWI) - vermutlich zum Einsatz gekommen ist, kann Beurteilungen abfragen, die den Befragten als Begründung vertraut sind. Da in solchen Befragungen die Befragten nicht in ihren eigenen Worten sich ausdrücken können, sondern auf der Basis einer Skala aus vorgegebenen Werten bzw. Antworten wählen, lässt sich über die Widersprüche in einer Begründung ihrer Entscheidung nichts in Erfahrung bringen. Eine Kontrollfrage kann hier bestenfalls darauf hinweisen, dass Antworten sich widersprechen. In der fallrekonstruktiven Forschung hingegen, die mit offenen Forschungsgesprächen arbeitet, also nicht-standardisierten Daten, ist es jedoch ein bekanntes Phänomen, dass vermeintlich eindeutige Begründungen, die zu Beginn einer Antwortsequenz gegeben werden, sich als ganz und gar nicht eindeutig in der Folge erweisen. Häufig findet sich die Eindeutigkeit nur an der Oberfläche, vielleicht als erste, impulsive Reaktion auf eine Frage, ist aber im Verlauf des Gesprächs nicht von Bestand, die Diskrepanz zwischen der ersten Antwort und den weiteren Ausführungen kann erheblich sein. Entscheiden sich Mütter tatsächlich der steuerlichen Grenzbelastung wegen gegen die Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit oder weil sie um die Folgen für das Familienleben, die reduzierte Erfahrung miteinander, wissen und sie nicht wollen? Wäre die Entscheidung gegen eine Ausweitung von Erwerbstätigkeit dann nicht geradezu naheliegend? Hier muss auch in Betracht gezogen werden, wie stark der Konsens bezüglich Erwerbsteilnahme ist und wie stark die soziale Ächtung derer, die dem nicht folgen. Im Grunde stellt sie sich für Väter auch, nur verhält es sich hier eher umgekehrt, denn Väter sind in der Regel werktags ohnehin überwiegend abwesend, ihnen fehlen viele Alltagserfahrungen mit Familie insbesondere ihren Kindern.

Die Autorinnen vergleichen in ihrem Beitrag gegen Ende die Erwerbsteilnahme von Frauen in Deutschland mit der in anderen Ländern:

"Das Arbeitsangebot setzt sich zusammen aus der Erwerbstätigenquote, also dem Anteil verheirateter Frauen, die arbeiten, und den Arbeitsstunden pro erwerbstätiger Frau. Bei der Erwerbstätigenquote verheirateter Frauen liegt Deutschland mit 78 Prozent im europäischen Vergleich im Mittelfeld. Allerdings bildet Deutschland bei den Arbeitsstunden pro erwerbstätiger Frau das Schlusslicht innerhalb Europas. Im Durchschnitt arbeiten erwerbstätige verheiratete Frauen in Deutschland 22 Stunden pro Woche, in Frankreich und Schweden dagegen 28 Stunden und in den Vereinigten Staaten sogar 34 Stunden. Nur circa ein Viertel der verheirateten Frauen in Deutschland arbeiten Vollzeit." 

Hier wird nochmals deutlich, dass es in der gesamten Argumentation nur um Erwerbsteilnahme geht und das Ehegattensplitting daraufhin betrachtet wird, ob es diese eher fördere oder mindere. Abgesehen davon, ob das Splitting tatsächlich der Grund dafür ist oder nicht doch eher komplexere Erwägungen eine Rolle spielen, könnten die Fragen gestellt werden, wie denn mehr Zeitsouveränität möglich wäre, wie denn alle wichtigen Lebenssphären zur Geltung gelangen können und ob Sicherungsleistungen nicht vor allem die Entscheidungsmöglichkeiten der Bürger maximieren sollten, statt sie in eine Richtung zu lenken. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen stellt andere Fragen, ermöglicht andere Antworten und ist nicht auf Erwerbsteilnahme fixiert, es favorisiert Leistung in einem breiten Sinne, ganz gleich ob sie von Menschen erbracht wird oder von Maschinen.

Siehe auch unsere früheren Beiträge zum Ehegattensplitting.

Sascha Liebermann

24. Juni 2020

"Mutter zu werden kostet Frauen ein Vermögen" - die gleichen Befunde, dieselben Empfehlungen wie stets - und dazu eine Studie?

Johannes Pennekamp berichtet in der Frankfurter Allgemeine Zeitung über eine neue Studie der BertelsmannStiftung, die im Titel angefügte Anmerkung zu den gar nicht überraschenden Ergebnissen macht er allerdings nicht. Man kann sich bei manchen Studien und noch mehr bei den Empfehlungen fragen, ob es denn der Studie bedurft hätte. In der Kurzdarstellung zur Studie heißt es auf der Seite der BertelsmannStiftung:

"Insgesamt bilden die Ergebnisse zum Gender Lifetime Earnings Gap und zur Motherhood Lifetime Penalty einen eindrücklichen Nachweis der immensen Ungleichheiten, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt zwischen den Geschlechtern und zunehmend auch innerhalb der Gruppe der Frauen bestehen. Diese doppelte Ungleichheit ist nicht nur ungerecht, sondern geht auch mit einer gesamtwirtschaftlichen Ineffizienz einher, die sich die deutsche Wirtschaft insbesondere angesichts des demografischen Wandels und des anhaltenden Fachkräftemangels nicht erlauben kann. Wenn Frauen – und insbesondere Mütter – nur rund die Hälfte der für Männer möglichen Lebenserwerbseinkommen erwirtschaften, obwohl sie ihnen in Leistungsfähigkeit und Bildung in nichts nachstehen, wird ein großer Teil des Arbeitskräftepotenzials nicht ausgeschöpft.

Für die Politik gibt es ein vielseitiges Tableau an Handlungsoptionen, um der doppelten Ungleichheit nicht nur Einhalt zu gebieten, sondern auch aktiv entgegenzuwirken. Die Optionen reichen von Maßnahmen, die eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen (unter anderem durch einen kompromisslosen[!] Ausbau der Betreuungsinstitutionen), über eine Reform des Ehegattensplittings und der Minijob-Regelungen bis hin zu einer besseren Entlohnung und verstärkten tarifvertraglichen Abdeckung der als systemrelevant eingestuften Berufe."

Kann dieser Befund überraschen? Nein. Alleine die Zeitverwendungsstudien des Statistischen Bundesamts weisen schon aus, wer die Hauptlast "unbezahlter Arbeit" (siehe auch hier) trägt - so erklären sich auch die entsprechenden Konsequenzen für die Alterssicherung und die wiederkehrende Diskussion über Altersarmut bei Frauen.

Können dann wenigstens die Handlungsempfehlungen der Studie überraschen? Nein. Denn wer Familie nur als Konkurrenz zur "Ausschöpfung des Arbeitskräftepotentials" betrachtet, wie es heute nicht selten heißt, und die ihr eigene Beziehungsdynamik und -logik nicht für sich gelten lässt, wird immer zu Empfehlungen gelangen, die zu Lasten von Familie gehen. Deswegen wiesen in den vergangenen Jahren beinahe alle Empfehlungen in die Richtung eines "kompromisslosen Ausbaus der Betreuungsinstitutionen", der Aufhebung des Ehegattensplittings und natürlich alles im Dienste der Steigerung der Frauenerwerbsquote. Das allein, so die Studie in der Langfassung im Fazit am Schluss, reiche allerdings nicht aus. Überhaupt einmal über eine andere Absicherungsform nachzudenken, die Einkommen nicht von Erwerbstätigkeit abhängig macht - Fehlanzeige. Dabei wäre es nur so möglich, den Eltern anheim zu stellen, wie lange sie es für richtig erachten, vorrangig oder ausschließlich für ihre Kinder dazusein. "Vereinbarkeit von Familie und Beruf", auf die auch die Bertelsmann-Studie abzielt, ist die schönfärberische Formel dafür, Familie hintanzustellen, worauf ironischerweise der Achte Familienbericht mit dem Titel "Zeit für Familie" hinausläuft: Ganztagsbetreuung, Ganztragsbetreuuung, Ganztagsbetreuung - natürlich immer ganz zum Wohl der Familien. Wer beides - Beruf wie Familie - ernst nehmen will, muss andere Wege gehen, die können aber nicht in einer immer weiter voranschreitenden Vorherrschaft von Erwerbstätigkeit über die anderen Lebenssphären liegen. Sie können aber auch nicht auf Volkserziehung hinauslaufen, die Leistungen an Wohlverhalten bindet (wie bei den zusätzlichen Elterngeldmonaten). Welche Alternative bleibt dann? Nur ein Bedingungsloses Grundeinkommen in ausreichender Höhe eröffnet wirklich eine Alternative.

Apropos - im Beitrag von Pennekamp wird noch die Frage nach der Zufriedenheit durch Kinder aufgeworfen: sie haben "keinen messbaren Einfluss auf Zufriedenheit", so der zitierte Sozialwissenschaftler Martin Schröder. Na, dann kann darauf ja verzichtet werden.

Sascha Liebermann

11. Februar 2020

"Ehegattensplitting fördert klassische Rollenverteilung" - Individuum oder Lebensgemeinschaft?

Wieder einmal ein Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), der die "negativen Anreize" des Ehegattensplittings hervorhebt. Wenn im Beitrag konstatiert wird, dass zwar die Frauenerwerbsquote in einer bestimmten Altersgruppe seit den 1980er Jahren stark gestiegen sei, die geleisteten Stunden pro Kopf aber wieder abnehmen, dann darf der Vergleich zu anderen Ländern, denen wir hinterherhinkten, nicht fehlen. Das deutsche Steuersystem, so wird die Argumentation der Frankfurter Professorin für Volkswirtschaftslehre, Nicola Fuchs-Schündeln, wiedergegeben, setze "negative Anreize" für Frauen, erwerbstätig zu werden bzw. zu bleiben (hier ein ausführliches Gespräch mit ihr). Entsprechend wird geschlussfolgert, dass durch eine Abschaffung des Ehegattensplittings Frauenerwerbstätigkeit in Stunden zunehmen würde. Was sollte dann an seine Stelle treten?

Norbert Häring hat darauf hingewiesen, dass das Ehegattensplitting (weitere Beiträge dazu siehe hier) Lebensgemeinschaften als solche betrachte und diese schütze, es betrachte nicht Individualeinkommen. Außerdem schafft es eine normative Entlastung davon, in den Arbeitsmarkt streben zu sollen (was allerdings nur greift, wenn ein Einkommen im Haushalt ausreichend ist, um eine Familie zu versorgen). Die Entlastung, die gemäß eines älteren Slogans lauten könnte "mein Partner muss nicht arbeiten", gilt anders als früher nicht als Ausdruck von Wohlstand, sondern als rückständig. Dasselbe könnte natürlich auch ein Familiensplitting leisten, aber das gibt es noch nicht.

Deutlich wird an dem Beitrag in der FAZ, wie so oft bei diesem Thema, von welcher Warte aus Kritik am Ehegattensplitting vorgebracht wird. Erwerbsteilnahme wird als Maßstab des Gelingens gesetzt, schlicht vorausgesetzt, eine bestimmte Form der Leistung als erstrebenswert gesetzt. Abgesehen davon bietet der Beitrag wieder einmal Einblick in unterkomplexe Vorstellungen davon, weshalb Menschen handeln, wie sie handeln und - in diesem Fall - erwerbstätig werden oder eben nicht. Das Zauberwort hierfür ist Anreiz (siehe auch hier), der meist undifferenziert verwendet wird, so wie in dem Beitrag, und darüber hinaus keine wirkliche Erklärung liefert.

Sascha Liebermann

4. Juni 2019

6. Mai 2019

Verteidigung des Ehegattensplittings, Kritik an der Lohnarbeit und gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen...

...so würde ich Norbert Härings Ausführungen zum Ehegattensplitting einordnen, in dem er wie schon manch anderer zuvor, die einseitige Kritik am Ehegattensplitting, das den "Arbeitsanreiz" schwäche, wiederum kritisiert. Für diejenigen, die hinter der Abschaffung ein vermeintlich progressives Vorhaben vermuten, sei der Beitrag besonders zu empfehlen. Häring schreibt in diesem Zusammenhang aber auch Dinge, die so nicht zu erwarten waren, wenn man sich seiner Ausführungen gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen erinnert. So heißt es z. B. hier:

"Denn der künstlich geschaffene Zwang, seine Arbeitskraft dem Industriekapital anzubieten, war überall eine wichtige Zutat bei der Ausbreitung dieser Wirtschaftsform. Neben dem Vertreiben von Subsistenzbauern von ihrem Land war das Auferlegen von Steuern eines der beliebteren Mittel, die Menschen zu zwingen, ihre Arbeitskraft zum Markt zu tragen. Um nichts anderes geht es hier."

Diese Erläuterung folgt auf eine vorangehende Passage, in der er es verteidigt, wenn in einer Ehe der eine, er spricht über die Frau, sich entscheidet, mehr für die Kinder dazu sein oder sich anderweitig zu engagieren, statt ebenso in den Arbeitsmarkt zu streben oder streben zu sollen. Wäre hieraus zu schließen, dass Häring ein differenziertes, leicht distanziertes Verhältnis zu Erwerbstätigkeit hat, sie nicht glorifziert und überhöht, wie es allerorten zu vernehmen ist? Genau so würde ich die Passage verstehen. Würde dann nicht viel dafür sprechen, die normative Stellung von Erwerbsarbeit noch weiter zu relativieren und tatsächlich mehr Freiräume für ein Leben diesseits der Erwerbsarbeit zu schaffen? Auch das würde ich daraus folgern. Dann wäre der Schritt zu einem BGE letztlich nur recht klein. Härings frühere Äußerungen dazu allerdings sprechen eine andere Sprache, die der deutlichen Zurückweisung eines BGE, "schlecht" sei es und "in sich widersprüchlich".

Eine andere Passage aus dem Beitag ist ebenfalls interessant:

"Steuersystematisch spricht wenig bis nichts für die Abschaffung des Ehegattensplittings, solange man nicht rein individualistisch argumentiert, sondern Ehe und Familie akzeptiert - als Einheiten, deren Mitglieder füreinander einstehen und einen gemeinsamen Lebensstandard teilen."

Häring offenbart hier ein klares Verständnis von familialer Vergemeinschaftung und macht damit deutlich, wie abwegig manche Einwände gegen das Ehegattensplitting sind. Den Weg aus dem normativen Vorrang von Erwerbsarbeit hinaus eröffnen seine Ausführungen zwar, doch gehen wollte Häring ihn bislang nicht. Dazu müsste er in Richtung eines BGE argumentieren.

Sascha Liebermann

6. März 2019

"Frauen ziehen den Kürzeren"...

...ein Interview mit der Kulturwissenschaftlerin Irene Götz in der taz.

Drastisch wird die Lage der Frauen geschildert, die in Altersarmut leben, deutlich wird, was diese mit dem System sozialer Sicherung in Deutschland zu tun hat. Welche Auswege sieht Irene Götz?

"Ist absehbar, wie sich die Situation für Frauen entwickelt, die heute zwischen 30 und 50 Jahre alt sind?
Für die große Gruppe der Babyboomer, die jetzt älter als 50 sind, wird es katastrophal, wenn jetzt nicht umgesteuert wird. Die Frauen dieser Generation sind zwar zunehmend erwerbstätig, aber oft in Teilzeit. Das geht in Zukunft nicht mehr. Die Frauen – und Männer – also, die jetzt zwischen 30 und 50 sind, müssten auf die Straße gehen, für Lohngleichheit kämpfen und dafür sorgen, dass Arbeit anders aufgeteilt wird. 35-Stunden-Woche für alle, dafür gleichmäßige Verteilung von Erwerbs- und Care-Arbeit.
Es sind zum einen strukturelle Reformen nötig, um die Rente im System der Umlage noch auszahlen zu können. Und es braucht einen Bewusstseinswandel bei Frauen und Männern, dass die Idee der Eineinhalb-Ernährer-Familie nicht mehr greift. Ich vermute, dass sich da noch was tut."

Weshalb taucht Familienleben hier nicht auf, immerhin ein entscheidender Grund dafür, weshalb die Frauen, über die berichtet wird, so geringe Einkommen haben? Lohngleichheit, höhere Renten - gut, wie genau sähe die Absicherung derer aus, die kaum erwerbstätig waren? Heils Grundrente leistet für diese Gruppe gar nichts. Wem hilft die 35-Stunden-Woche, wenn zuhause Kinder sind? Das ginge nur dann, wenn die innerhäusliche Versorgung, die Fürsorge für die eigene Familie, weiter degradiert wird, wie es heute durch die Sozialpolitik geschieht. Hier greift auch die Kritik am Ehegattensplitting nicht, weil das ja gerade für einen gewissen Ausgleich sorgt. Der Einwand, es halte aufgrund "falscher Anreize" Frauen davon ab, erwerbstätig zu sein, ist ebenso kurzsichtig wie die Kritik am Sozialstaat, der eine Hängematte bereitstelle.

Siehe auch den Kommentar zu einem anderen Beitrag von ihr.

Sascha Liebermann

24. Oktober 2018

"Frauen kümmern sich um ALLES - aber keiner um sie"...

...unter diesem etwas reißerischen Titel veröffentliche die Zeitschrift Brigitte ein Interview mit Gabriele Winker, Professorin für Arbeits- und Genderwissenschaft an der TU Hamburg-Harburg, über unbezahlte Arbeit bzw. Sorgearbeit. Frau Winker hat große Sympathien für ein Bedingungsloses Grundeinkommen. An der entsprechenden Stelle heißt es:

Brigitte: "Was schlagen Sie vor?"
Winker: "Umwandlung des Ehegattensplittings in ein Familiensplitting. Reduzierung der Normalarbeitszeit auf 30 Stunden. Einführung eines armutsresistenten Mindestlohns. Ich bin auch für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Das löst nicht alle Probleme, aber es wäre eine menschenwürdige Form der Grundsicherung."

Die Reihenfolge ist beachtenswert. Weshalb steht das BGE nicht am Anfang der Aufzählung, würde es sich doch auf alle voranstehend genannten Aspekte auswirken? Man kann diese Frage für eine Kleinigkeit halten, sie lässt jedoch eine Gewichtung dahingehend erkennen, wer das Agens der Veränderung ist. Vom BGE aus gedacht, wären die heutigen steuerlichen Regelungen, die in der Passage mit dem Ehegatten- bzw. Familiensplitting erwähnt werden, ohnehin überflüssig (siehe hier).

Wozu soll eine allgemeine Reduzierung der Erwerbsarbeitszeit dienen (siehe meine früheren Kommentare dazu hier, hier und hier)? Zur besseren Aufteilung des Erwerbskuchens? Weshalb sollte er besser aufgeteilt werden, was ohnehin nur formal möglich ist? Die Frage der Verteilung von Arbeitszeit heute ist ja immer auch die Frage nach der Verteilung von Einkommenschancen. Sie ist aber leistungsfeindlich, weil sie Einkommensverteilung und Leistungsentstehung nicht im Zusammenhang betrachtet. Weshalb mit einem BGE diese Frage nicht zuerst einmal den Bürgern überlassen und dann sehen, ob sie eine weitere Regelung für wichtig erachten? Weshalb erachtet sie einen Mindestlohn als notwendig, wenn ein BGE in ausreichender Höhe genau die Funktion übernähme, die ein Mindestlohn heute hat?

Sascha Liebermann

14. März 2017

Das Ehegattensplitting: einfach rückständig?

Im Magazin makro, auf 3sat, ging es kürzlich um das Ehegattensplitting im Steuerrecht. Unter dem Titel "Ehe-Bonus vor dem Aus" wurden die Eigenheiten dieser Regelung dargelegt. Dabei wurden die Folgen, die sie für nicht-eheliche Lebensgemeinschaften habe, ebenso dargelegt wie die fehlenden "Anreize" zur Erwerbsaufnahme für Frauen. Die Sendung lieferte Einblicke in eine schon länger geführte Diskussion über diese Regelung in Deutschland und ihre Folgen. Allerdings dominierte eine Perspektive auf die Sache, die ebenso erstaunen konnte. Fraglos wurde vorausgesetzt, dass Altersarmut von Frauen oder auch Alleinerziehenden nur auf einem Weg verhindert werden könne: durch Erwerbstätigkeit. Deswegen müsse die Betreuungsinfrastruktur ausgebaut werden, damit die Erwerbsquote von Frauen gesteigert werden könne. Nur so sei Vollerwerbstätigkeit möglich und können die nötigen Beitragsjahre für die Rentenversicherung aufgebracht werden. Und was bedeutet das alles für das Familienleben? Was bedeutet es für Tätigkeiten, die nicht-erwerbsförmig sind?

Diese Fragen spielten keine Rolle, die Frage, welche Folgen ein solchermaßen ausgerichtete Sozial- und Steuerpolitik für Familien (nicht nur für Frauen) habe, wurde nicht erwähnt, womöglich nicht einmal bedacht. Dass eine Steigerung der Erwerbsquote, also eine noch stärkere Ausrichtung der Lebensführung an Erwerbstätigkeit, immer zu Lasten des Familienlebens geht, ja überhaupt zu Lasten der zweckfreien Begegnung mit anderen, liegt auf der Hand. Der Tag (Wachzeit) hat nur etwa 12-18 Stunden, aus Kindersicht ist er kürzer. Wer davon 9-11 Stunden (Regelarbeitszeit, Pause, Pendelzeit) mit Erwerbstätigkeit verbringt, hat für das Familienleben kaum Zeit übrig, vor allem nicht dafür, gemeinsame Erfahrungen mit den Kindern zu machen (siehe auch hier und hier). Wer das Steuerrecht vor allem unter dem Gesichtspunkt betrachtet, wie sie in Erwerbstätigkeit gebracht werden können, weil dies zu Wertschöpfung beitrage und Altersarmut entgegenwirke, verliert das Leben aus den Augen. Was das langfristig bedeutet, lässt sich erahnen, denn die frühesten Erfahrungen bedingungsloser Solidarität machen Kinder dort, wo ihre Eltern verlässlich da sind. Das sind heute meist die Mütter, es können genauso die Väter sein, aber beide sind grundsätzlich nicht zu vergleichen mit der Dienstleistung von Erziehern in Betreuungseinrichtungen. Wenn aber genau diese Seite des Lebens, die Seite der bedingungslosen, zweckfreien Hinwendung derart hinter Erwerbstätigkeit zurückgestellt werden, dann muss man sich über die Folgen nicht wundern.

Das Ehegattensplitting wird heute schnell als rückständig betrachtet, als Relikt aus alten Zeiten abgestempelt. Es hat erhebliche Schwächen, weil es gar nicht für Familien gleichermaßen förderlich ist. Angesichts dessen, was die Experten in der makro-Sendung teilweise vorschlagen, verschafft es jedoch noch einen gewissen Schonraum. Wer ihn aufgeben will, bräuchte eine Alternative, die nicht-erwerbsförmige Tätigkeiten anerkennt, die es unterstützte, wenn Eltern zuhause bleiben. Da gibt es bessere steuertechnische Lösungen oder einfach, andere Wege zu beschreiten: am weitreichendsten wäre allerdings das Bedingungslose Grundeinkommen.

Sascha Liebermann