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15. März 2022

Es scheint ans Eingemachte zu gehen,...

 ...so lesen sich zumindest die letzten Pressemitteilungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Nachdem vor kurzem Stephan Stracke schon davor gewarnt hatte, wohin das Bürgergeld führen könne (früher warnte er vor den Faulen), folgt ihm nun Hermann Gröhe mit dem üblichen Paternalismus, der zugleich all die Leistungen unerwähnt lässt, die überhaupt erst aus Kindern autonom handlungsfähige Bürger werden lassen, Stichwort familiale Fürsorge. "Eigenverantwortliche Lebensgestaltung" heißt natürlich Erwerbstätigkeit, da ist für anderes kein Platz, was ist das wohl, was Eltern zuhause tun, wenn sie sich um ihre Kinder kümmern, was machen wohl die Freiwilligen in der Feuerwehr, in all den Vereinen - ist das denn eigenverantwortlich oder nicht? Und wie schlecht muss es um die Bürger stehen, deren Status unverfügbar ist und die dafür überhaupt gar nichts leisten müssen? Bürger zu sein ist von daher der Inbegriff des bloßen Leistungsempfängers, der vom schönen "Vater Staat" gepampert wird und alle Viere von sich strecken könnte. Warum nur entspricht das nicht der Realität, eine Frage, auf die vielleicht eine der nächsten Pressemitteilungen eine Antwort gibt.

Mit leichten Verdrehungen nimmt Gröhe auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Bezug, denn nicht hat es Sanktionen bejaht, es hat eher hervorgehoben, dass das Grundgesetz sie nicht verbiete oder ausschließe:

"Die eigenständige Existenzsicherung des Menschen ist nicht Bedingung dafür, dass ihm Menschenwürde zukommt; die Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben zu schaffen, ist vielmehr Teil des Schutzauftrags des Staates aus Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG. Das Grundgesetz verwehrt dem Gesetzgeber jedoch nicht, die Inanspruchnahme sozialer Leistungen zur Sicherung der menschenwürdigen Existenz an den Nachranggrundsatz zu binden, solche Leistungen also nur dann zu gewähren, wenn Menschen ihre Existenz nicht selbst sichern können." (BVerfG, Urteil vom 05. November 2019 – 1 BvL 7/16) (siehe auch den Kommentar Stefan Sells dazu)

Das liest sich schon etwas anders. Gröhe weiß darum, wie wenige der Leistungsbezieher überhaupt nur sanktioniert werden und hält es für ungerecht, Sanktionen dennoch auszusetzen, ungerecht denen gegenüber, die nicht sanktioniert werden. Eine interessante Gerechtigkeitsvorstellung. Er vergisst aber zu erwähnen, wofür die Sanktionierten (etwa 2-4 Prozent zwischen 2007 und 2019) sanktioniert werden. Meldeversäumnisse machen etwa drei Viertel der Sanktionen in den letzten Jahren aus. Es sei auch ungerecht gegenüber den Steuerzahlern, heißt es an anderer Stelle, die das ganze finanzieren. Das Existenzminimum ist also doch nicht unverfügbar, aus Gründen der Gerechtigkeit, nun ja.

Sascha Liebermann

4. März 2022

Beschäftigung statt Wertschöpfung und die Sorge davor, mit dem Bürgergeld drohe das Bedingungslose Grundeinkommen

Stephan Stracke, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, legt in einer Pressemitteilung nach (siehe auch hier). Seine Sorge richtet sich darauf, dass der von Bundesarbeitsminister Heil vorgelegte Gesetzentwurf für ein Sanktionsmoratorium bis zum Jahresende einem Bedingungslosen Grundeinkommen Tür und Tor öffne:

"Mit der geplanten Aussetzung der Sanktionen in der Grundsicherung haben die Jobcenter in Zukunft keine wirksame Handhabe mehr, wenn Arbeitssuchende ohne wichtigen Grund zumutbare Beschäftigungen ablehnen oder trotz Terminvereinbarungen im Jobcenter nicht erscheinen.

Damit hebt Links-Gelb den Grundsatz des Förderns und Fordern auf. Dieses Prinzip ist aber nach wie vor richtig und muss für die Zukunft erhalten bleiben. Arbeitslose werden von unserem Sozialstaat auf vielfältige Weise darin unterstützt, möglichst schnell wieder Arbeit zu finden. Als Gegenleistung verlangt der Sozialstaat, dass Arbeitslose selbst auch alles unternehmen, um ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. Das ist fair und eine gerechte Balance von Leistung und Gegenleistung. Daran halten wir als Union fest."

Das Festhalten daran ist konsequent, wenn man der Auffassung ist, Sanktionsbewehrung sei hilfreich für den Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit die einzig wichtige Leistung sowie Vorbehalte gegenüber einer Existenzsicherung bestehen, die unverfügbar sein soll - denn Sanktionen greifen genau diese Unverfügbarkeit an. Weshalb Stracke stellvertretend für die CDU/CSU der Auffassung ist, dass diese Haltung für Unternehmen hilfreich sein soll, bleibt jedoch ein Rätsel, denn aus deren Sicht sind Mitarbeiter, die dort arbeiten wollen, entscheidend.

Alleine ein Blick auf die geringenSanktionsquoten im SGB II wirft allerdings die Frage auf, ob sie hilfreich sind. Berücksichtigt man dabei noch die Sanktiongsgründe werden sie noch fragwürdiger. Darauf hat wiederholt sogar der Vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, aufmerksam gemacht. Welche Folgen das hat, scheint die CDU/CSU aber genauso wenig zu interessieren, wie es bislang die anderen Parteien interessiert hat. Unternehmen werden durch diese Haltung zu Erziehungsanstalten, als bestünde ihr Zweck nicht darin, Wertschöpfung zu erzielen, sondern Wohlverhalten zu bestärken.

"Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom November 2019 klargestellt, dass in der Grundsicherung der Grundsatz des Förderns und Forderns weiter gilt. Eine Abschaffung von Sanktionen hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich nicht gefordert."

Das ist eine interessante Verdrehung, das Bundesverfassungsgericht hat lediglich eingeräumt, dass der Gesetzgeber Sanktionen vorsehen kann, nicht aber, dass er dies muss. Dabei folgen die Sanktionen und die Mitwirkungspflicht aus dem "Nachranggrundsatz", wie Stefan Sell herausgestellt hat.

"Jetzt kommt noch die Abschaffung von Sanktionen bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten von Arbeitssuchenden hinzu. Das bedeutet in der Gesamtschau nichts anderes als ein bedingungsloses Grundeinkommen.

Einem solchen Vorhaben erteilt die Union eine klare Absage. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist zutiefst ungerecht gegenüber all denjenigen, die arbeiten und auf eigenen Beinen stehen. Arbeit muss sich lohnen. Dafür stehen wir."

Der Oppositionsrolle mag geschuldet sein, dass in Strackes Augen ein BGE schon vorliegt, obwohl es beantragt werden muss, das ist eine eigenwillige Deutung, denn nach wie vor gilt Bedürftigkeit als Zugangshürde. Aber man kann ja den Teufel an die Wand malen, obwohl er noch weit entfernt ist. Die CDU/CSU scheint sich erheblich bedroht zu fühlen vom Bevorstehenden.

Was schon beim Urteil des Bundesverfassungsgerichts erstaunen konnte, das Hin und Her zwischen Unverfügbarkeit und Antastbarkeit des Existenzminimums, zeigt sich bei vielen Stellungnahmen gegen ein BGE. Viel ist von der Würde des Menschen, von Anerkennung, Integration usw. die Rede, wenn es aber darum geht, diese Würde vorbehaltlos anzuerkennen und entsprechende sozialstaatliche Leistungen zu schaffen ist es damit vorbei. Da schert es nicht, dass es den Grundfesten einer Demokratie zuwider läuft, das Existenzminimum nicht vorbehaltlos gelten zu lassen und das Grundgesetz keine Erwerbsobliegenheit kennt.

Sascha Liebermann