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19. Mai 2022

Was ist in wessen Gesicht ein Schlag? Über Hartz IV, Mitwirkungspflichten, Sanktionen und Vorurteile

Das ist eine Form der Kritik, in der diejenigen, die in derselben Lage sind, gegeneinander ausgespielt werden, ohne jegliche Differenzierung. Hermann Gröhe müsste bekannt sein, wie es um diese Sanktionen steht und welche Versäumnisse ihrem Vollzug unterliegen. Die Sanktionsquote ist äußerst gering:

Wenn dazu noch betrachtet wird, welche Versäumnisse zu Sanktionen führen, wird es noch interessanter:

Eine äußerst geringe Anzahl an Beziehern wird sanktioniert, die Sanktionsgründe sind in der Grafik zu erkennen. Der Geschäftsführer des Jobcenters Bielefeld hat sich im Jahr 2019 einmal zur Lage geäußert. Auch etliche Studien haben hervorgehoben, dass es nicht um Unwilligkeit der Leistungsbezieher geht. Vergessen werden sollte auch nicht, inwiefern die Sanktionsinstrumente sich aus dem Zweck des Arbeitslosengeldes II herleiten. Die Frage, die sich daraus ergibt ist, ob ein solches Ziel sinnvoll ist, es den Lebensverhältnissen angemessen ist und wie man auf die Idee kommen kann, dass Sanktionen Leistungsbereitschaft stärken?

Gröhe thematisiert das gar nicht, in seiner Deutung scheint es um Gerechtigkeit zu gehen, die einen halten sich an die Pflichten, die anderen nicht. Gebe man nun die Pflichten auf, stoße man die Pflichtbewussten vor den Kopf. Müssten wir dieser Logik gemäß nicht weitere Pflichten einführen: Schulpflicht haben wir ja schon, dann bräuchten wir noch eine Ehrenamtspflicht, eine Fürsorgepflicht der Eltern (nicht zu verwechseln mit dem Schutz des Kindeswohls), eine Staatsbürgermitwirkungspflicht, eine Wahlpflicht, eine Solidaritätspflicht, Anerkennungspflicht für Sorgetätigkeiten usw.? Warum werden sie nicht gefordert?

Weil Gröhe sie nicht gleichermaßen für wichtig hält? Wohin führt es in einem demokratische verfassten Gemeinwesen, wenn die Grundlagen des Zusammenlebens zu justiziablen Pflichten erhoben werden (das ist etwas anderes als sie durch Rechtsnormen zu schützen)?

Der Staatsrechtler Böckenförde war klüger und wusste darum, dass sich diese Grundlagen in einer modernen Demokratie nicht erzwingen lassen und wenn, dann nur um den Preis des Verlusts dieser Grundlagen. Nimmt man hingegen die Grundlagen ernst, um die es hier geht, wären andere Schlüsse zu ziehen. Dann ist ein Sozialstaat gefordert, der nicht Erwerbstätige ins Zentrum stellt, sondern seine Bürger.

Sascha Liebermann

15. März 2022

Es scheint ans Eingemachte zu gehen,...

 ...so lesen sich zumindest die letzten Pressemitteilungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Nachdem vor kurzem Stephan Stracke schon davor gewarnt hatte, wohin das Bürgergeld führen könne (früher warnte er vor den Faulen), folgt ihm nun Hermann Gröhe mit dem üblichen Paternalismus, der zugleich all die Leistungen unerwähnt lässt, die überhaupt erst aus Kindern autonom handlungsfähige Bürger werden lassen, Stichwort familiale Fürsorge. "Eigenverantwortliche Lebensgestaltung" heißt natürlich Erwerbstätigkeit, da ist für anderes kein Platz, was ist das wohl, was Eltern zuhause tun, wenn sie sich um ihre Kinder kümmern, was machen wohl die Freiwilligen in der Feuerwehr, in all den Vereinen - ist das denn eigenverantwortlich oder nicht? Und wie schlecht muss es um die Bürger stehen, deren Status unverfügbar ist und die dafür überhaupt gar nichts leisten müssen? Bürger zu sein ist von daher der Inbegriff des bloßen Leistungsempfängers, der vom schönen "Vater Staat" gepampert wird und alle Viere von sich strecken könnte. Warum nur entspricht das nicht der Realität, eine Frage, auf die vielleicht eine der nächsten Pressemitteilungen eine Antwort gibt.

Mit leichten Verdrehungen nimmt Gröhe auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Bezug, denn nicht hat es Sanktionen bejaht, es hat eher hervorgehoben, dass das Grundgesetz sie nicht verbiete oder ausschließe:

"Die eigenständige Existenzsicherung des Menschen ist nicht Bedingung dafür, dass ihm Menschenwürde zukommt; die Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben zu schaffen, ist vielmehr Teil des Schutzauftrags des Staates aus Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG. Das Grundgesetz verwehrt dem Gesetzgeber jedoch nicht, die Inanspruchnahme sozialer Leistungen zur Sicherung der menschenwürdigen Existenz an den Nachranggrundsatz zu binden, solche Leistungen also nur dann zu gewähren, wenn Menschen ihre Existenz nicht selbst sichern können." (BVerfG, Urteil vom 05. November 2019 – 1 BvL 7/16) (siehe auch den Kommentar Stefan Sells dazu)

Das liest sich schon etwas anders. Gröhe weiß darum, wie wenige der Leistungsbezieher überhaupt nur sanktioniert werden und hält es für ungerecht, Sanktionen dennoch auszusetzen, ungerecht denen gegenüber, die nicht sanktioniert werden. Eine interessante Gerechtigkeitsvorstellung. Er vergisst aber zu erwähnen, wofür die Sanktionierten (etwa 2-4 Prozent zwischen 2007 und 2019) sanktioniert werden. Meldeversäumnisse machen etwa drei Viertel der Sanktionen in den letzten Jahren aus. Es sei auch ungerecht gegenüber den Steuerzahlern, heißt es an anderer Stelle, die das ganze finanzieren. Das Existenzminimum ist also doch nicht unverfügbar, aus Gründen der Gerechtigkeit, nun ja.

Sascha Liebermann