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3. Juli 2024

"Auf dem Weg in die Tätigkeitsgesellschaft: Fünf Handlungsfelder"...

...so ist der abschließende, von Jutta Allmendinger verantwortete Abschnitt in einer Stellungnahme der Leopoldina zur "Die Zukunft der Arbeit" überschrieben.

In dem gesamten Text kommt der Begriff Grundeinkommen nicht vor, das gibt schon einen Vorblick darauf, wie denn der Weg zur Tätigkeitsgesellschaft geebnet wird. Außerordentlich viel wird über Sorgetätigkeiten gesprochen, ihre Anerkennung, die so wichtig sei, ihre finanzielle Berücksichtung usw. Entsprechend heißt es auf S. 98: 

"Im 21. Jahrhundert ist es zeitgemäß und notwendig, Arbeit nicht länger auf Erwerbsarbeit zu verengen und nicht-vermarktlichte Tätigkeiten ebenfalls als Arbeit anzuerkennen". 

Darüber hinaus müsse der Arbeitsbegriff weiter gefasst werden, es gehe um ein "ganzheitliches Bild" der Arbeit. Ja, sicher, wer hätte dagegen etwas einzuwenden und wie oft ist das schon geschrieben oder gefordert worden. Die entscheidende Frage ist aber, wie das geschehen kann, ohne die normative Abwertung, die Sorgetätigkeiten im Haushalt heute erfahren, beizubehalten? Was also sind die Lösungsvorschläge dafür?

"Die frühkindliche Bildung muss ausgebaut werden. Je früher Bildungsmaßnahmen im Lebensverlauf ansetzen, umso größer ist der zu erwartende Ertrag, gemessen an der Höhe der erzielten Leistungen und dem Abbau von Ungleichheiten." (S. 100)

Also nicht mehr "Zeit für Familie", wie einst der Achte Familienbericht übertitelt war, der genau das Gegenteil vorschlug, sondern weniger, ganz wie es in den Familienberichten der vergangenen Jahre stets mit dem Ruf nach Ganztagsbetreuung der Fall war. Man kann sie anbieten, die Frühbetreuung, aber solange der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit bestehen bleibt, wird der Ausbau Familien nicht darin stärken, sich mehr Zeit zu nehmen, weil ihnen signalisiert wird, dass Erwerbstätigkeit der wichtigere Beitrag ist. Noch früher anfangen angesichts dieser Betreuungsquoten?

In folgender Passage wird erkennbar, worum es geht:

"In Zukunft auszuarbeiten wären außerdem Maßnahmen wie eine Familienarbeitszeit, Lohnersatzleistungen für bestimmte Sorge- und Unterstützungstätigkeiten und deren rentenrechtliche Anerkennung sowie flexible Arbeitsmodelle, die es unter anderem älteren Frauen erleichtern, eine längere Erwerbsarbeit und familiale Sorgearbeit miteinander zu vereinbaren."(S. 101)

Doch alle Vorschläge bleiben an den Vorrang von Erwerbstätigkeit gebunden, sonst wären die entsprechenden Leistungen keine "Lohnersatzleistungen.

Siehe unsere früheren Beiträge zu Ausführungen Jutta Allmendingers hier. Zum Schlagwort der Vereinbarkeit siehe hier.

Sascha Liebermann

21. April 2020

Überholte Gegensätze - Lars Feld zum Bedingungslosen Grundeinkommen...

...in der Wirtschaftswoche. Hier ist die entsprechende Passage:

"[Wiwo] Das Papier Ihrer Arbeitsgruppe enthält diesen mahnenden Satz: „Die in der Krise getroffenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen müssen so bald wie möglich zugunsten eines nachhaltigen Wirtschaftens im Rahmen einer freiheitlichen Marktordnung rückgeführt oder angepasst werden.“ Haben Sie die Befürchtung, dass es anders kommt?
[Feld] Ja. Es mehren sich die Forderungen, dass die Welt und die Wirtschaft nach der Pandemie eine völlig andere sein müsse, mit weniger Globalisierung, mit einer Beschränkung aufs Regionale. Manche kommen mit der Behauptung um die Ecke, jetzt helfe erst recht nur ein bedingungsloses Grundeinkommen. Daher war unser Plädoyer für die Marktwirtschaft extrem wichtig."

Die Frage ist hier nur, welcher Markt, welches Verständnis von Markt und welche Dynamik dort erwünscht ist? Ein BGE wäre ein Wettbewerbsbeschleuniger und ein Sicherheitsverstärker in einem, es wäre freiheitlich, aber nicht um den Preis von Einkommenssicherheit und darüber hinaus ohne Beaufsichtigungsagenturen zur Ausrichtung der Lebensführung. Es würde Wertschöpfung ins Zentrum stellen und Arbeitsplätze nur für erwünscht erklären, wo sie unerlässlich sind. Automatisierung wäre erwünscht, wo sinnvoll. Es gäbe einen Arbeits-Markt im wirklichen Sinn,  Verhandlungsmacht auf beiden Seiten (so das BGE ausreichend hoch wäre). Ein BGE vereint Einkommenssicherheit mit Verantwortungszumutung, einem radikalen Verständnis von Wertschöpfung, wo es sinnvoll ist. Es gründet in den uns vertrauten Grundfesten der Demokratie, würde den Einzelnen um seiner selbst und um des Gemeinwesens selbst willen anerkennen. Es wäre individualitäts- und gemeinschaftsfördernd. Nur um ein von manchen hier gerne beschworenes Missverständnis zu vermeiden: das wäre ganz und gar nicht paradiesisch.

Sascha Liebermann