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15. November 2022

"Warum so leidenschaftlich übers Grundeinkommen gestritten wird",...

...darüber schreibt Jannik Deters in der WirtschaftsWoche. Zwei Aspekte seien hier hervorgehoben, Deters schreibt:

"Ob Menschen „die richtige Passung“ gefunden haben, ist für ihre Zufriedenheit entscheidend. So formuliert es der Personalchef eines großen deutschen Konzerns: „Jeder hat ein Talent, aber welches ist meines?“ Menschen, die diese Frage für sich beantworten können, seien geistig und physisch gesünder, sagt der Personaler."

Man sollte meinen, dass dies mittlerweile zum Allgemeinwissen gehört, ein Blick auf die Einwände gegen das Bürgergeld lehrt einen anderes. Dort wird, wie über die Jahre schon, Erwerbsteilnahme als solche schon für wertvoll gehalten, die Vorstellung (auch unter Fachwissenschaftlern) vertreten, wie hilfreich Sanktionen für die Erwerbsteilnahme seien und werden zuguterletzt noch Unternehmen (auch von Unternehmern selbst) zu Erziehungsanstalten erhoben. Der "Personaler" hier scheint das klarer zu sehen. Der Zweck von Arbeitsverhältnissen ist Wertschöpfung, nicht Beschäftigung (siehe auch hier und hier).

Daraus ist nicht zu schließen, dass diese "Passung" früher keine Rolle gespielt hätte, denn für jede Aufgabe, die jemand übernimmt, muss er Fertigkeiten und Fähigkeiten mitbringen, er muss eine Affinität zu ihr haben und sie muss seinen Neigungen einigermaßen entsprechen, damit er sich einlassen kann. Früher jedoch wurden diese Aspekte überlagert von der Verpflichtung, erwerbstätig zu sein, der Pflichtcharakter verdeckte die andere Seite, die Berufswahl konnte nicht mit Neigungen begründet werden. Wenn, wie seit einigen Jahren üblich, davon gesprochen wird, dass ein Beruf "Spaß" machen müsse, ist das eine Übersteigerung von der Seite der Pflicht weg hin zum Amüsement, es wird dabei die Seite der Anstrengung, die nur die andere Seite der Erfüllung ist, verdeckt, so als dürfe die Anstrengung keine Rolle mehr spielen. Das ist eine Reaktion auf den übersteigerten Pflichtcharakter. Heute muss ein Beruf geradezu "Spaß" machen, sonst hat man den falschen gewählt. Diese Übersteigerung sollte aber nicht über die grundlegenden Voraussetzungen hinwegtäuschen, die für erfolgreiches Berufshandeln nötig sind: die Passung eben.

Am Ende des Beitrags schreibt Deters:

"Doch was die Freiheit des einzelnen, sich Zeit mit einer Vertragsunterschrift zu lassen, Ansprüche zu stellen oder zu kündigen, stärken würde, hätte für die Unternehmen wohl folgenreiche Konsequenzen. Schon jetzt setzt ihnen der Fachkräftemangel zu. Die Kostensteigerungen aufgrund der Energiekrise und der hohen Inflation zwingen sie zudem zu Einsparungen – auch bei den Mitarbeitern. Wie stark diese ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck bringen werden, wird der Winter zeigen."

Was auf der einen Seite treffend dargestellt wird, dass die größeren Freiräume für Entscheidungen für die Unternehmen bedeuten, mehr auf Mitarbeiter eingehen zu müssen, birgt noch eine andere Seite, die hier nicht benannt wird. Wenn die "Passung", das Passungsverhältnis zwischen Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf der einen, der Aufgabe und den Arbeitsbedingungen auf der anderen Seite durch ein BGE gefördert wird, mündet das in eine bessere Leistung, weniger Reibungsverluste durch Unzufriedenheit, höhere Motivation - ohne dass man für eine Arbeitsverhältnis "brennen" muss. Das gereichte den Unternehmen zu Vorteilen im Vergleich zu den verdeckten "Kosten", die durch eine schlechtere "Passung" heute entstehen. Darüber wird in der Fachkräftemangel-Diskussion wenig gesprochen, es handelt sich aber um eine knallharte Realität, der Unternehmen ins Auge sehen sollten, wo sie das nicht schon tun.  

Zu den verdeckten "Kosten" gehört ebenso, zwischen Beruf und Familie aufgerieben zu werden. Wenn deutlicher wird, wozu ein BGE einen wichtigen Beitrag leistet, wie ersetzbar der Einzelne in einem Arbeitsverhältnis, wie unersetzbar er in persönlichen Nahbeziehungen ist, wird das zu weiteren Klärungen führen und zur stärkeren Sachorientierung in der Erwerbstätigkeit statt ihrer anhaltenden Verklärung.

Sascha Liebermann

16. Dezember 2021

Idee des Grunderbes trieft vor Paternalismus

Siehe unsere jüngsten Beitrag dazu zum Staatserbe hier.  

30. Oktober 2021

"Wenn Sie 1000 Euro im Monat geschenkt bekämen, ändert sich Ihr Leben weniger als gedacht"...

 ...focus greift das Interview mit Sascha Liebermann in der Wirtschaftswoche (mittlerweile hinter Bezahlschranke) auf und macht daraus eigenen Beitrag.

23. Oktober 2021

„Das Grundeinkommen könnte den Immobilienmarkt entzerren“ - Interview mit Sascha Liebermann...

 ...von Tina Zeinlinger in der Wirtschaftswoche

Lassen Sie sich nicht vom Titel in die Irre führen, zu dieser Frage gibt es im Interview nur eine Bemerkung, die anderen Fragen haben das nicht zum Thema.

Update 23.10., 13 Uhr: Innerhalb kürzester Zeit ist nun der Titel geändert worden in "Das bedingungslose Grundeinkommen führt zu einer Machtumverteilung am Arbeitsmarkt". Davon, dass Immobilienpreise sinken würden, ist nicht die Rede im Interview, es geht in der entsprechenden Passage um eine "Entzerrung" am Immobilienmarkt.

Sascha Liebermann

21. Oktober 2021

20. Oktober 2021

Wirtschaftswoche-Podcast zum Bedingungslosen Grundeinkommen

18. Oktober 2021

22. September 2021

"Eine Grundsicherung, die keiner will" - eine Antwort auf Thomas Straubhaars Beitrag und eine Reihe Behauptungen...

....von Andreas Peichl, Ronnie Schöb, Christian Waldhoff und Alfons Weichenrieder in der Wirtschaftswoche.

Die Autoren antworten auf einen Beitrag Thomas Straubhaars, in dem er sich zur Machbarkeit eine BGEs zustimmend äußerte, denn sie teilen diese Einschätzung nicht. Hintergrund der Diskussion ist das kürzlich veröffentliche Gutachten "Bedingungsloses Grundeinkommen" des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen. Zu den Details der Simulationsmodelle, die zur Beantwortung der Finanzierungsfrage eingesetzt wurden, kann ich mich nicht äußern. Manche Behauptung im Beitrag wirft allerdings Fragen auf, die dann auch wieder an das Gutachten zu richten sind. So heißt es an einer Stelle:

"Die Grenzbelastung des Einkommens steigt sehr wohl durch das bedingungslose Geldverschenken mit der Gießkanne. Und die Grenzbelastung ist für die Finanzierbarkeit entscheidend. Während sich gegen den Bezug des BGE niemand wehren wird, führen die hohen Grenzsteuerbelastungen durch das BGE dazu, dass sich die Steuerzahler händeringend nach Ausweichreaktionen umsehen. Weil die negative Steuer bedingungslos gewährt wird, während man der positiven Steuer ausweichen kann, bricht die Logik des einfachen Gedankenexperiments von Straubhaar in sich zusammen."

"Geldverschenken mit der Gießkanne" ist keine nüchterne Betrachtung dessen, worum es geht, sondern eine normative Einschätzung, denn beim BGE geht es um einen Rechtsanspruch und nicht um Geschenke.

Die negative Konnotation, die der Rede von der Gießkanne innewohnt im Sinne einer Gleichmacherei, deutet hier schon eine Richtung an. Auch die Rede davon, sich gegen etwa zu wehren, ist doch ein Griff in die rhetorische Trickkiste, denn gegen Gesetze, ein solches müsste die Bereitstellung regeln, kann man sich nur ernsthaft wenden, indem man versucht dagegen mit Argumenten zu mobilisieren und Mehrheiten zu gewinnen. Dass angesichts der simulierten "hohen Grenzsteuerbelastungen" "Steuerzahler [...] nach Ausweichreaktionen umsehen", dazu würde man doch gerne die Grundlagen wissen. Da mit dem BGE zugleich ein Einkommen bereitgestellt wird, stellt sich die Grenzbelastung anders dar, als wenn kein BGE bereitgestellt würde. Das ist ein ziemlicher Unterschied. Auf welche Basis, wenn nicht einem der üblichen Anreizmodelle, wird dann auf die Ausweichreaktionen geschlossen? Wie ist es möglich, der positiven Steuer auszuweichen und zugleich ein BGE zu beziehen? Das setzte doch voraus, dass ein BGE in jedem Fall unter allen Umständen auch bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland bezogen werden kann oder wie könnte das sonst gemeint sein? Wieso gehen die Autoren davon aus? Wer vertritt ein solches Konzept? Straubhaar etwa? Dann bezöge es sich nur auf seinen Vorschlag, keineswegs aber auf ein BGE im allgemeinen.

An anderer Stelle heißt es:

"Die sehr hohen Grenzbelastungen des Einkommens, die bei Einführung eines BGE selbst ohne Verhaltensänderungen zur Finanzierung notwendig wären, resultieren auch daraus, dass – anders als von Befürwortern eines BGE mitunter suggeriert wird – nicht alle Positionen des Sozialbudgets zur Gegenfinanzierung verwendet werden können."

Welche "Befürworter", die hier ganz pauschal benannt werden, vertreten denn so etwas? Auch diese Behauptung gilt bestenfalls für bestimmte Vorschläge, nicht aber für ein BGE im allgemeinen.

Weiter heißt es:

"Gleiches gilt für Renten- und Pensionszahlungen. Hier handelt es sich um Ansprüche mit eigentumsrechtlichem Charakter. Würde man wiederum den Erhalt des BGE an den freiwilligen Verzicht der Rente oder Pension knüpfen, wäre es ganz offensichtlich kein bedingungsloses Grundeinkommen."

Hier geht zweierlei durcheinander und es tritt eine eigenwillige Definition von "bedingungslos" zutage. Die Autoren hätten sich hier leicht kundig machen können, denn mit dem Attribut wird in der Regel in vielen Definitionen Bezug darauf genommen, dass ein Individuum bei Bezug eines BGE keine verpflichtenden Gegenleistungen zu erbringen hat, auch nicht als Voraussetzung für den Bezug. Gar nichts hat das Attribut damit zu tun, dass es nicht politisch gewollte Umgestaltungen sozialstaatlicher Sicherungssysteme geben könnte, es ist nur offen, in welchem Ausmaß. Wenn an den Eigentumsansprüchen nicht gerüttelt würde, wäre es dennoch möglich, den einem BGE entsprechenden Anteil in diese Ansprüche zu integrieren, so dass also die Renten- und Pensionsansprüche anteilig mit dem BGE bedient werden.

Und weiter: 

"Damit es überall existenzsichernd ist, muss es daher einer Bremerin so viel zahlen, dass sie sich auch in München eine Wohnung leisten könnte. Und das BGE ignoriert auch die Haushaltsgröße. Paare bekommen genauso viel wie zwei Singles mit viel höheren Wohnkosten. Diese Ignoranz macht es teurer."

Wessen Ignoranz? Die der Autoren oder "der Befürworter"? Wer sich ein wenig mit der BGE-Diskussion beschäftigt, wird darum wissen, dass die Frage, ob es ein regional angepasstes BGE geben sollte oder nicht, eine der Standardfragen ist. Da die Bereitstellung eines BGEs keineswegs ausschließt, noch Wohngeld vorzuhalten, würde die Frage schon beantworten. Und in der Tat hängen die Möglichkeiten, die es schafft, von der Kaufkraft ab, die mit einem dann zu definierenden Betrag gegeben wäre. Es stellt sich aber, das räumen die Autoren ein, die Lage für Mehrpersonenhaushalte ganz anders dar als für Einpersonenhaushalte. Eben, die einen bräuchten womöglich Wohngeld, die anderen nicht. Das ist ein Gemeinplatz in der Debatte.

"Ein weiterer Aspekt, den Verfechter eines existenzsichernden BGE gerne vernachlässigen, ist bei den Berechnungen des Beiratsgutachtens noch gar nicht enthalten. Es ist aber von eminenter Bedeutung: die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa. Ein existenzsicherndes Grundeinkommen dürfte ein Magnet für einkommensschwächere EU-Bürger darstellen. Umgekehrt: Viele Leistungsträger, die das BGE zu finanzieren haben, werden sich in andere EU-Länder verabschieden."

Ist das ernst gemeint? Diese Frage ist eine Selbstverständlichkeit in der BGE-Diskussion, national wie international. Dass manche Befürworter sie übersehen mögen, sei dahingestellt, aber die Debatte im allgemeinen, wie die pauschale Redeweise unterstellt, ist ein ziemlich erstaunliches Statement.

Es mag weit hergeholt sein, doch wenn das Gutachten, das hier zur Diskussion steht, ähnlich präzise ist, wie die Ausführungen in dem Beitrag, dann wäre der Ertrag für die Debatte nicht erheblich. Wozu werden solche Pappkameraden aufgerichtet? Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass in diese "Analyse" erhebliche Werturteile bzw. spezifische Annahmen Eingang gefunden haben.

Siehe unsere früheren Kommentare zur Debatte hier.

Sascha Liebermann

13. September 2021

"Warum das Grundeinkommen sehr wohl finanzierbar ist"...

 ...legt Thomas Straubhaar in der Wirtschaftswoche dar und antwortet damit auf die Meldung, laut einer Studie des Bundesministeriums der Finanzen sei ein BGE nicht finanzierbar. Diese Meldung hatten wir auch kommentiert, siehe hier.

Ähnlich wie Straubhaar hier hatte einst Gregory Mankiw argumentiert, siehe hier. In dieser Frage sei auch an die umfangreichen Arbeiten Helmut Pelzers erinnert, der sich über Jahrzehnte mit der Finanzierung beschäftigt hat.

Sascha Liebermann

4. März 2021

"Geteilte Erziehungsarbeit" - eine Nebensache?...

...Dafür scheint sie zumindest Dieter Schnaas zu halten, wenn man diesen Tweet liest, der auf seinen Beitrag in der Wirtschaftswoche zurückgeht. Er schreibt darin über die "Sechs Sackgassen der SPD" und hält die Frage, wie Eltern sich der Aufgabe Elternschaft stellen können, offenbar für nachrangig. Das ist zwar ganz im Einklang mit der sozialpolitischen Degradierung von Familie zum Anhängsel des Arbeitsmarktes, damit auch mit einer von der SPD bislang befürworteten Politik. Der Sache selbst aber ist es nicht angemessen. Wenn man Familien unterstützen will, dann ist zu beachten, dass in ihnen - folgt man  Zeitverwendungsstudien (siehe auch "unbezahlte Arbeit") - viel mehr Zeit aufgewandt als in Erwerbstätigkeit. Das ist auch nicht überraschend, wird dort geleistet, was anderswo nicht geleistet werden kann in derselben Weise. Woher die Geringschätzung, die Schnaas hier erkennen lässt? Angesichts der Ergebnisse der vergangenen Jahrzehnte spricht vieles dafür, Familien direkt stärker zu unterstützen, damit sie ihre Verantwortung wahrnehmen können, statt diese Verantwortung formal zwar aufrechtzuerhalten, ihr aber immer weniger Raum zu Entfaltung zu lassen, wenn Erwerbstätigkeit als das Non plus ultra gilt. Über die Folgen eines Elterngeldes, wie wir es heute kennen, das Eltern in zwei Klassen unterscheidet und als Lohnersatzleistung Besserverdiener relativ stärker unterstützt, äußert sich Schnaas nicht.

Sascha Liebermann

14. Dezember 2020

"So viel Rendite bringt die gesetzliche Rente" - Unerwartetes aus der Wirtschaftswoche...

 ...ist hier zu lesen.

"Einige meinen, ihre Rentenbeiträge seien verlorenes Geld. Ein Irrtum. Eine aktuelle Studie zeigt nun, wie viel Rendite dabei herausspringen könnte. Die Ergebnisse sind überraschend."

21. April 2020

Überholte Gegensätze - Lars Feld zum Bedingungslosen Grundeinkommen...

...in der Wirtschaftswoche. Hier ist die entsprechende Passage:

"[Wiwo] Das Papier Ihrer Arbeitsgruppe enthält diesen mahnenden Satz: „Die in der Krise getroffenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen müssen so bald wie möglich zugunsten eines nachhaltigen Wirtschaftens im Rahmen einer freiheitlichen Marktordnung rückgeführt oder angepasst werden.“ Haben Sie die Befürchtung, dass es anders kommt?
[Feld] Ja. Es mehren sich die Forderungen, dass die Welt und die Wirtschaft nach der Pandemie eine völlig andere sein müsse, mit weniger Globalisierung, mit einer Beschränkung aufs Regionale. Manche kommen mit der Behauptung um die Ecke, jetzt helfe erst recht nur ein bedingungsloses Grundeinkommen. Daher war unser Plädoyer für die Marktwirtschaft extrem wichtig."

Die Frage ist hier nur, welcher Markt, welches Verständnis von Markt und welche Dynamik dort erwünscht ist? Ein BGE wäre ein Wettbewerbsbeschleuniger und ein Sicherheitsverstärker in einem, es wäre freiheitlich, aber nicht um den Preis von Einkommenssicherheit und darüber hinaus ohne Beaufsichtigungsagenturen zur Ausrichtung der Lebensführung. Es würde Wertschöpfung ins Zentrum stellen und Arbeitsplätze nur für erwünscht erklären, wo sie unerlässlich sind. Automatisierung wäre erwünscht, wo sinnvoll. Es gäbe einen Arbeits-Markt im wirklichen Sinn,  Verhandlungsmacht auf beiden Seiten (so das BGE ausreichend hoch wäre). Ein BGE vereint Einkommenssicherheit mit Verantwortungszumutung, einem radikalen Verständnis von Wertschöpfung, wo es sinnvoll ist. Es gründet in den uns vertrauten Grundfesten der Demokratie, würde den Einzelnen um seiner selbst und um des Gemeinwesens selbst willen anerkennen. Es wäre individualitäts- und gemeinschaftsfördernd. Nur um ein von manchen hier gerne beschworenes Missverständnis zu vermeiden: das wäre ganz und gar nicht paradiesisch.

Sascha Liebermann

11. Dezember 2019

"Der Fachkräftemangel ist ein Mythos"...

...wenn auch keine überraschende Meldung, die Kristin Schmidt in der Wirtschaftswoche formuliert, ist der Hinweis doch wichtig angesichts der wiederkehrenden Diskussionen darum.

Siehe unsere früheren Beiträge dazu hier.

28. November 2019

23. August 2019

"Kind oder Porsche"...

...auch wenn dieser Titel nicht ernsthaft wörtlich zu nehmen ist, weist der Beitrag von Christoph Schäfer in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf einen wichtigen Punkt hin: die Aufwendungen, die Eltern für Kinder haben und welchen Einkommensverzicht dies mit sich bringt. Dass Eltern sich nicht aus einkommenskalkulatorischen Gründen für Kinder entscheiden, steht auf einem anderen Blatt, dennoch müssen sie sehen, wie sie die Aufwendungen stemmen können. Vor fünf Jahren hatte die Wirtschaftswoche ebenfalls die provokative Rechnung aufgemacht. Daten des Statistischen Bundesamtes dazu finden Sie hier.

2. Mai 2019

"Grundeinkommen: Ergebnis ernüchternd, Zukunft zweifelhaft" - marktschreierischer Titel, differenzierterer Beitrag...

...von Kristina Antonia Schäfer in der Wirtschaftswoche über das Experiment mit einem Grundeinkommen in Finnland. Sicher, Titel werden häufig von Redaktionen gesetzt, warum wird der Duktus für nötig gehalten, wenn der Beitrag im Vergleich mehr zu bieten hat?

Sascha Liebermann

18. Januar 2019

"Hartz IV? Deutschland sollte lieber Grundeinkommen testen"...

...so Jürgen Schupp, Professor für Soziologie an der FU Berlin und Direkter am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, in einem Interview mit Kristina Antonia Schäfer in der Wirtschaftswoche.

Zwei Stellen sind besonders interessant, hier die erste:

"Erreichen die Sanktionen denn wenigstens ihr Ziel, Menschen in Arbeit zu bringen?
Ja, das belegen auch die empirischen Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aber das Gesetz sieht auch als Ziel vor, dass „die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird“. Das impliziert, dass wenn eine zugemutete Arbeit aus subjektiver Sicht die eigene Erwerbsfähigkeit mindern würde, eine Sanktion ihre rechtliche Grundlage verlöre. Sie würde dann zur Nötigung wegen des Entzugs des sozio-kulturellen Existenzminimums. Noch schützt Artikel 12 des Grundgesetzes Bürger vor Arbeitszwang und Zwangsarbeit."

Schupp bejaht hier zwar, dass Sanktionen ihr Ziel erreichen, schränkt den "Erfolg" sogleich aber wieder ein und vergleicht die gegenwärtige sozialpolitische Lage gar mit Arbeitszwang, vor dem die Bürger "noch" geschützt seien durch das Grundgesetz. Schupp sieht also durchaus die Gefahr, dass das Sanktionssystem noch weiter verschärft werden könnte - eine weitgehende Aussage, die deutliche Kritik an der gegenwärtigen Lage übt. Im Grunde weist er damit darauf hin, dass es im Grundgesetz keine Erwerbsobliegenheit gibt, somit eine um das Erwerbsgebot zentrierte Sozialpolitik gar nicht von ihm

Hier nun die zweite Passage:

"In einem Kommentar haben Sie die Idee eine deutschen Grundeinkommens-Experiments ins Spiel gebracht. Wie würde das aussehen? Was versprechen Sie sich davon?
Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen als rechtmäßig anerkennt, könnte der Gesetzgeber Alternativen erproben. Etwa, ob nachhaltige Integrationserfolge nicht größer sind, wenn Langzeitarbeitslose eine Grundsicherung bekämen, die nicht mit Sanktionen verknüpft ist. Erfolg kann hier etwa bedeuten, dass die Menschen längerfristig und in bessere Jobs vermittelt werden als von einer Kurzzeitmaßnahme in die nächste, dass sie gesünder sind, sich wohler fühlen oder weniger oft obdachlos werden. Dafür bräuchte es ein wissenschaftlich begleitetes Design einer Langzeituntersuchung von drei bis fünf Jahren. Danach könnte man wirklich evidenzbasiert die vermeintliche umfassende Wirksamkeit der Sanktionspraxis anhand einer ausgewogenen Kosten-Nutzen-Analyse empirisch bewerten. Der Wissenschaftliche Dienst hat bereits in einem Rechtsgutachten auch festgestellt, dass solche Experimente in Deutschland rechtlich möglich wären."

Ganz deutlich wird, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch lange keine politische Legitimation für eine bestimmte Politik bietet, hier, wenn Sanktionen als verfassungskonform erklärt würden. Es ist eine eminent politische Frage, eine Frage der Gestaltung des Zusammenlebens, wie das Existenzminimum gesichert werden soll. Schupp stellt die berechtigte Frage, ob denn dem häufig gefeierten Erfolg (höchster Beschäftigungsstand seit langem) nicht andere Kritierien an die Seite gestellt werden müssen. Die Beurteilung hängt von der Bestimmung des Ziels ab. Was Schupp hier nicht erwähnt, obwohl für das Wirtschaftsgeschehen entscheidend, ist, dass der Beschäftigenstand kein Selbstzweck ist, zumal das Arbeitsvolumen pro Erwerbstätigen ja gar nicht gestiegen, sondern gesunken ist.


Deutlich wird jedoch, dass Schupp durch das Hinzuziehen anderer Kriterien einen anderen Blick auf die Entwicklung erhält. Doch in dieser Passage hat er dann seine zuvor eingeführte Bemerkung über Arbeitszwang offenbar nicht mehr präsent. Denn Sanktionen, ganz gleich, was eine Langzeituntersuchung zeigen könnte, anerkennen nicht die Autonomie, die für das Grundgesetz gerade wesentlich ist. Eine Kosten-Nutzen-Analyse von Sanktionen müsste das immer einbeziehen und kann gar nicht zu einem positiven Ergebnis kommen, wenn gegen die Autonomie verstoßen wird.

Sascha Liebermann

"Trauen wir uns bald den notwendigen Sprung ins Ungewisse?"...

...fragt Alexander Spermann in seinem Beitrag "Hartz IV ist nicht das Ende der Geschichte" in der Wirtschaftswoche.

Er plädiert für mehr Mut und überrascht. Gleich zu Beginn spricht er davon, dass sich "Fördern und Fordern" bewährt habe, von der hohen Zahl an Erwerbstätigen, zu denen die Sozialpolitik beigetragen habe und zur Reduktion von Arbeitslosigkeit. Dabei sind ihm die Strukturdaten der Arbeitsmarktentwicklung sicher nicht unbekannt: hoher Anteil an Teilzeit am Beschäftigungswachstum, Niedriglöhne und Arbeit um beinahe jeden Preis. In welcher Hinsicht ist das ein Erfolg, wenn noch berücksichtigt wird, wie stark diese Entwicklung konjunkturell bedingt ist? Für die Zukunft tauge das aber nicht.

Seine Behauptung "Zahlreiche empirische Studien belegen jedoch, dass die Dauer der Arbeitslosigkeit zunimmt, je länger das Arbeitslosengeld gezahlt wird" ist aber gerade nicht gedeckt von den Forschungsarbeiten von z. B. Georg Vobruba. Welche Studien, auf der Basis welcher Daten meint Spermann?

Dann schreibt er:

"Wer wirklich ein modernes Grundsicherungssystem für das Zeitalter der Digitalisierung schaffen will, der braucht Mut für längerfristige Experimente. Dabei geht es nicht darum, ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen und den Sozialstaat inklusive Sozialversicherungen abzuschaffen. Ein solches Unterfangen wäre verantwortungslos, weil funktionierende Institutionen zerschlagen würden – in der Hoffnung, dass neue Strukturen die erhofften Veränderungen bringen."

Und ein BGE einführen und bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen beibehalten, für die in den überwiegenden Fällen bei einem ausreichenden BGE, der zum Bezug berechtigende Sachverhalt nicht mehr gegeben wäre? Dazu muss nichts zerschlagen, sehr wohl aber umgebaut und damit weiterentwickelt werden.

Abschließend plädiert er:

"Doch es braucht Experimente mit der automatischen Auszahlung des Regelsatzes der Grundsicherung an alle Bürger ohne Bedürftigkeitsprüfung."

Das wäre doch ein BGE, wenn auch auf niedrigem Niveau.

"Ein solches Basisgeld könnte in Kombination mit einer Steuergutschrift für die Aufnahme von Vollzeitbeschäftigung die richtige Antwort sein."

Garantiesicherung und Bonus werden verknüpft, wenn aber alle eine Garantiesicherung haben, jegliches Erwerbseinkommen hinzukäme, wozu dann noch den Bonus, wo doch das Erwerbseinkommen der Bonus wäre? Nötig wäre er dann, wenn Spermann meint, es brauche ihn als Anreiz - dahinter stünde wieder im Grunde das Armutsfallentheorem in abgewandelter Form. Gegen ein BGE und dafür zugleich also?!

Sascha Liebermann

2. Januar 2019

"So geht es den Teilnehmern nach zwei Jahren Grundeinkommen"...

...darüber schrieb Kristina Antonia Schäfer in der Wirtschaftswoche noch im alten Jahr. Weitere Beiträge über das Projekt in Finnland finden Sie hier, zu Feldexperimenten hier.

29. November 2018