24. März 2012

Altersarmut verhindern, ohne Wettbewerbsverzerrung - ein Leichtes mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen

Jüngste Pläne von Bundesarbeitsministerin von der Leyen zur Verhinderung von Altersarmut bei Rentner zeigen wieder einmal, um wie vieles einfacher, Probleme mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen gelöst werden könnten. Von der Leyens Vorschlag sieht, laut Angaben von Financial Times Deutschland (siehe auch den Bericht der Südddeutschen Zeitung), folgendes vor:

"...Dazu gehört zum einen die Kombirente, eine Zuverdienstmöglichkeit für Frührentner, die mindestens 63 Jahre alt sind und 35 Versicherungsjahre nachweisen können. Diese vorzeitigen Rentner sollen nun nicht nur 400 Euro abzugsfrei zu ihrer gesetzlichen Rente hinzuverdienen dürfen, sondern - aufgemerkt, Niedrigverdiener! - bis zur Höhe ihres früheren Bruttoverdienstes aufstocken dürfen."

Weiter heißt es:

"Etwas mehr Potenzial könnte das zweite Schmerzmittel der Ministerin haben: die Zuschussrente, mit der ab 2013 die Einkünfte von Geringverdienern im Rentenalter auf monatlich 850 Euro aufgestockt werden sollen. Deren Zahl wird bis 2030 um das 26-Fache steigen."

Wieder werden Bedingungen gesetzt - ein Mindestalter, eine Mindestbeitragszeit, eine Einkommensgrenze. Niedrigverdiener, das sieht auch die FTD, können sich einen früheren Renteneintritt aber schon gar nicht leisten aufgrund der niedrigen Beiträge, die sie bis zum Renteneintritt eingezahlt haben. Auch fragen muss man, inwiefern Wettbewerbsverzerrungen eintreten, weil Rentner mit anderen konkurrieren, die ebenfalls an zusätzlichen Einkommen interessiert sind, aber eine schlechtere Ausgangslage (keine Rente) haben. Welcher Hirnschmalz aufgewandt wird, um bloß nicht das heutige System einer erwerbszentrierten und von Erwerbsbeiträgen abhängigen Rente aufzugeben, zeigt, wie nötig Alternativen sind. 


Kritiker der Vorschläge der Bundesarbeitsministerin weisen zwar zurecht darauf hin, wie die umlangenfinanzierte Rente erst abbruchreif erklärt wurde, um dann die private Altersvorsorge aus dem Hut zu zaubern. Doch wenn dann bloß die Rückkehr zur Lohn- und Rentenerhöhung als Kur gefordert werden, wenn also der Idee, den Lebensstandard im Alter zu sichern, das Wort geredet wird, erweisen sich die Kritiker als rückwärtsgewandt im schlechten Sinn. Was wäre denn für diejenigen erreicht, die ihre Sinnerfüllung nicht in Erwerbstätigkeit sehen? Was wäre für die Stärkung unseres Gemeinwesens als Bürgergemeinschaft gewonnen, wenn der Erwerbstätige weiterhin über den Bürger gestellt wird? Die Sicherung des Lebensstandards ist immer einer Absicherung für Erwerbstätige. Für Familien wäre damit ebenfalls nichts gewonnen, weil sie dann noch immer in der Situation steckten, für ihre Kinder nicht zuhause bleiben zu können, wenn sie es wollen. - Einkommensverbesserungen sind wichtig, aber noch wichtiger ist, wie sie erreicht werden, welche Möglichkeiten im allgemeinen damit geschaffen werden, nicht nur für Erwerbstätige, auch für diejenigen, die nicht erwerbstätig sein wollen. Darauf gibt das alte System keine befreiende Antwort.
 
Der Vorschlag eines BGE hingegen schon. Ausreichend hohe Rente von der Wiege bis zur Bahre, für Erwachsene wie Kinder. Nicht nur Altersarmut, Armut im allgemeinen wäre von gestern; ein Renteneintrittsalter wäre überflüssig, weil eine Absicherung sichergestellt wäre, die mehr leistet als die heutige Grundsicherung. Vor allem aber wäre es eine Befreiung der Bürger und eine Relativierung von Erwerbstätigkeit, die so erreicht würde, nicht aber eine Relativierung von Leistung. Denn mit einem BGE ging eine anderes Verständnis von Leistung einher.

Was für dieses Thema gilt, gilt auch für andere, wie die wieder einmal aufgeflammte Diskussion über Lastenausgleich und Solidarpakt (hier und hier) zeigt.


Sascha Liebermann