"Der gezahlte Lohn [der Jobgarantie-Angebote, SL] würde zum effektiven Mindestlohn werden. »Effektiv« ist er deshalb, weil der derzeitige Mindestlohn nur für Beschäftigte gilt. Wer Arbeit sucht und Arbeitslosengeld erhält, landet häufig darunter. Dazu wird das Kräfteungleichgewicht zwischen Kapital und Arbeit zugunsten der Arbeit korrigiert. Die Arbeitsbedingungen in der Jobgarantie werden zur Untergrenze an akzeptablen Arbeitsbedingungen und üben so Druck auf den Privatsektor aus. Die Jobgarantie ist ein universelles Angebot und keine Verpflichtung. Idealerweise sollte sie mit der Abkehr des Hartz-IV-Regimes kombiniert werden. Dazu ist sie kein Ersatz für vernünftige Lohn-, Industrie-, und Fiskalpolitik oder eine Regulierung des Arbeitsmarktes."
Was heißt "Abkehr" vom "Hartz-IV-Regime"?
Eine liberalere Form der Grundsicherung heutigen Zuschnitts ist möglich, das ist unbestritten, die Bezugsbedingungen, dazugehörige Sanktionen usw. - all das kann anders gefasst werden. Selbst ein Verzicht auf Sanktionen wäre denkbar wie bei der Garantiesicherung von Bündnis 90/ Die Grünen, die nur noch eine Bedürftigkeitsprüfung vorsieht. Doch was bliebe dadurch erhalten? Die normative Vorrangigkeit von Erwerbstätigkeit, weil die Garantiesicherung nicht immer und unabhängig von Bedürftigkeit bereitstünde. Es ist aber genau dieser normative Vorrang, der stigmatisierend auf andere Tätigkeiten wirkt, weil er sie für nachrangig erklärt. Wer das ändern will, kommt um ein Bedingungsloses Grundeinkommen nicht herum, für das er sich nicht erklären muss.Sascha Liebermann
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