Wer es ernst meint mit Innovativität und Leistung, dem müsste "Vollbeschäftigung" ein Graus sein. Deswegen war es vor 20 Jahren treffend und ist es heute um so mehr: Freiheit statt Vollbeschäftigung (siehe dazu hier: https://t.co/K2oFVGtQWM und hier:https://t.co/ZSv7BIrtHM)
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) August 31, 2025
31. August 2025
"Nie wieder Vollbeschäftigung! Wir haben Besseres zu tun"
Ein späterer Titel lautete: Nie wieder Vollbeschäftigung! Wir haben Besseres zu tun. (https://t.co/pEEKs0Dp4f) https://t.co/UwEuOlQQqi
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) August 31, 2025
12. September 2022
Antwort worauf: Arbeitslosigkeit, Arbeitsvolumen, Würde?
Es war diese Verkürzung auf Arbeitslosigkeit und Arbeitsvolumen, auf die Folgen der Automatisierungsmöglichkeiten, die zu einer Engführung der BGE-Diskussion führte und nun Ralph Bollmann zu dem Schluss veranlasst, es habe seine Attraktivität verloren. Dabei spielt die Entwicklung des Arbeitsmarktes für die Frage, ob ein BGE eine angemessene Antwort auf die Herausforderungen der Gegenwart darstellt, eine nachgeordnete Rolle im oben genannten Sinn. Eine andere Frage ist die entscheidende, die ein BGE aufwirft, und zwar danach, ob die Kriterien, nach denen Einkommen erzielt werden soll (Norm), angemessen sind angesichts der vielfältigen Aufgaben, die sich in einem Gemeinwesen stellen. Soll das so bleiben oder soll Einkommen mit anderen Gegenleistungsverpflichtungen einhergehen wie z. B. einem Gemeinwohldienst (siehe auch den Vorschlag eines participation income) oder vielmehr an einen Zugehörigkeitsstatus wie Statusbürgerschaft bzw. Aufenthaltstitel? Letzteres erst erlaubte, die Existenzsicherung vom Gegenleistungsprinzip im Sinne einer spezifischen Tätigkeit zu lösen und machte die Zugehörigkeit zum Kriterium der Existenzsicherung. Auf diese Weise würde sowohl der Status und nicht die Leistung entscheidend für die Absicherung als auch der Möglichkeitsraum erheblich erweitert, Aufgaben wahrzunehmen, die der Einzelne als wichtig und richtig erachtet.
Sascha Liebermann
23. August 2022
Treffend
#BGE vs. #Jobgarantie:
— BGE Eisenach (@bge_esa) August 22, 2022
"Freiheit STATT Vollbeschäftigung"
vs.
"Freiheit DURCH Vollbeschäftigung"
11. Januar 2022
Unterschiedliche Ziele, unterschiedliche Annahmen - deswegen kann das eine nicht am anderen gemessen werden,...
Mit der Werthaltung, dass Vollbeschäftigung per se gut ist, ist das ein Problem - sonst nicht.
— BGE Eisenach 🧢 (@bge_esa) January 10, 2022
In der Tat - das #BGE ist keine Beschäftigungspolitik.
Es ist Politik für die Bürgerinnen & Bürger als Bürgerinnen & Bürger, nicht als Erwerbstätige. #Grundeinkommen https://t.co/101sVBYnzb
...das liegt nicht zuletzt am unterschiedlichen Arbeitsverständnis und der Stellung, die dem Einzelnen um seiner selbst willen und um des Gemeinwesens willen eingeräumt wird.
Sascha Liebermann
1. Juni 2021
"Eine Möglichkeit, wieder aktiv zu werden" - Rückschau auf ein instruktives Missverständnis
"Nicht alle Grundeinkommensbefürworter - auch auf dem Kongress - stimmen damit überein, dass der Begriff der Arbeit so eng an das Grundeinkommen geknüpft ist. Das kann zu Missverständnissen führen.
Das habe ich gemerkt. In Deutschland gibt es eine kleine Organisation für die ich Sympathie habe. Aber ihren Slogan: »Freiheit statt Vollbeschäftigung« kann ich nicht gutheißen. Für mich ist das nicht die richtige Opposition. Bezahlte Arbeit darf zwar nicht das einzige Ziel im Leben sein aber man sollte auch nicht einen derartigen Kontrast zwischen Grundeinkommen und Vollbeschäftigung herstellen. Wenn man Vollbeschäftigung nicht als Vollzeitarbeit für alle deutet, sondern als Möglichkeit für alle Leute, die eine Arbeit wollen, eine Arbeit zu finden, bekommt der Begriff eine ganz andere Dimension. Grundeinkommen bedeutet nicht die Arbeit aufzugeben. Im Gegenteil - es ist eine Möglichkeit, dass die Leute wieder aktiv werden. Zur Zeit gibt es eine repressive Form des aktiven Sozialstaates - wie in Deutschland Hartz IV. Aber es gibt auch eine emanzipatorische Form des aktiven Sozialstaates: das Grundeinkommen."
Van Parijs äußert sich deutlich ablehnend gegen unseren Slogan, der von Anfang an für Missverständnisse sorgte (siehe hier), er setze nicht die "richtige Opposition". Worin besteht der "Kontrast zwischen Grundeinkommen und Vollbeschäftigung", den er ausmacht? Zwar sieht er, dass Arbeit, also Erwerbsarbeit, nicht das einzige Ziel im Leben sein dürfe, doch sei es wichtig, dass es Arbeitsmöglichkeiten gebe, wenn jemand sie suche. Damit müsse keine Vollzeiterwerbstätigkeit verbunden sein. Diese Argumentation führte damals schon in Richtung einer Jobgarantie, allerdings unter Voraussetzung eines BGE - mit alle ihren Problemen. Unser Slogan formuliert hier in der Tat einen Gegensatz, der sich bei aller polemischen Zuspitzung vor dem Hintergrund der deutschen Diskussion versteht. Als wir im Jahr 2003 mit diesem Slogan an die Öffentlichkeit traten, war, wie schon unter Helmut Kohl, Vollbeschäftigung das entscheidende politische Ziel, als hänge das Wohlergehen eines Gemeinwesens davon ab. Es war mehr als nur eine arbeitsmarktpolitische Zielsetzung, sie drängte andere in den Hintergrund. Vollbeschäftigung war der Inbegriff dessen, dass möglichst viele arbeitsfähigen Personen auch einen Arbeitsplatz innehaben. Der "faule Arbeitslose" war das Schreckgespenst, mit dem heraufbeschworen wurde, worum es ging. Sozialwissenschaftler, die sich heute so womöglich nicht mehr äußern würden, Wolfgang Streeck und Rolf Heinze, griffen das auf und sprachen davon, dass "(fast) jeder Arbeitsplatz [...] besser als keiner" sei. Im selben Jahr äußerte sich Oskar Lafontaine entsprechend, der damalige Bundeskanzler Schröder zog erst später nach. Es war der Geist der Zeit, der im "Es gibt kein Recht auf Faulheit" kulminierte, dessen rhetorische Präsenz heute verschwunden scheint, nicht aber die Haltung als solche. Freiheit jedoch, die in einer Demokratie immer nur Freiheit innerhalb der Regeln einer sich selbst bestimmenden politischen Vergemeinschaftung von Staatsbürgern sein kann, wollten wir dem entgegensetzen, um deutlich zu machen, dass Vollbeschäftigung für eine Demokratie nicht entscheidend ist, Selbstbestimmung aber ist entscheidend. Vollbeschäftigung im Sinne des volkswirtschaftlichen Konzepts kann eine Folge sein, muss es aber nicht. Dass sie eine so gewichtige Stellung in der Debatte hat, ist nicht zu verstehen, ohne den normativen Stellenwert von Erwerbstätigkeit als einzig legitimierte Einkommensquelle zu berücksichtigen, daran hat sich bis heute nichts geändert. Darüber hinaus ist das Verständnis von Arbeit auf Erwerbsarbeit beschränkt. Van Parijs schien diese Zusammenhänge nicht oder anders zu sehen.
Während Van Parijs am Ende dieser Passage heraushebt, dass ein Grundeinkommen Aktivitäten ermöglichen soll, klingt das in der Folgepassage anders:
"Das Grundeinkommen soll die Menschen also zur Arbeit animieren, anstatt - wie zur Zeit üblich - durch soziale Zuwendungen Zwang auszuüben?
Richtig. Das Grundeinkommen ist ein Instrument für Vollbeschäftigung: es ist eine neue Methode der Arbeitszeitverteilung. Man macht es den Leute leichter, weniger zu arbeiten, weil ein Teil des Einkommens unabhängig von der Arbeit auf dem Konto ist. Deshalb wird es für Arbeitsuchende einfacher Jobs zu bekommen - nämlich die, die die anderen aufgeben. Ein anderer Aspekt ist die Subventionierung der wenig bezahlten Arbeit. Denn mit einem Grundeinkommen können die Leute frei entscheiden, ob sie den Job akzeptieren oder nicht. Wenn dann wirklich sie Situation eintreten sollte, dass keiner diese Jobs mehr machen will, müssten diese besser bezahlt, die Qualität der Tätigkeit verbessert oder durch Maschinen ersetzt werden."
Van Parijs hätte hier, wenn es um einen wirklich weiten Begriff von Vollbeschäftigung gegangen wäre, sagen können, dass ein BGE die Möglichkeit dafür schaffen solle, sich dort einzubringen, wo es für wichtig und richtig erachtet wird, ganz gleich, ob diese Erwerbstätigkeit wäre oder nicht. Im Deutschen ist der Ausdruck "animieren" nah an stimulieren. Dabei würde andersherum doch ein Schuh daraus, denn Animation brauchen die Bürger nicht, man sollte die Knüppel aus ihrem Weg nehmen, die dort hingelegt wurden. Auch die folgende Passage ist instruktiv:
"Mancher, auch auf dem Wiener Grundeinkommens-Kongress, stolperte über Ihre Forderung nach einem vorläufig relativ niedrigen Grundeinkommen.
Wir sollten anfänglich kleine Reformen anvisieren, die uns helfen, die ersten Elemente eines Grundeinkommens zu etablieren. Das wäre an erster Stelle die Einführung eines individuellen Grundeinkommens für jeden Bürger.
Ich denke aber, dass Erwerbsfähige zuerst ein niedrigeres Einkommen beziehen sollten - niedriger als der Rest der Bürger und als das heutige Sozialhilfeniveau. Das Grundeinkommen wäre für arbeitsfähige Bürger dann eine Art Sockelbetrag, auf den dann noch ein an Bedingungen geknüpftes Einkommen draufgesetzt wird. Die Summe der beiden Einkommensschichten muss dabei mindestens so hoch wie heute, wenn nicht noch höher sein. Der Sockelstatus macht es den Leuten dann aber möglich, sich aus ihrer Isolation zu befreien und über die Grenze der Sozialhilfe hinaus mehr zu verdienen..."
Das klingt geradezu paternalistisch, das BGE als sozialfürsorgerische Fördermaßnahme. Dabei könnte doch ganz darauf gesetzt werden, dass die Bürger dasjenige damit tun würden, was sie für wichtig hielten. Ob sie sich isoliert fühlen oder nicht, müssten sie selbst entscheiden. Ein BGE würde es immer möglich machen, über die Grenzen der Sozialhilfe hinaus zu verdienen, denn es wäre ja keine Sozialhilfe im alten Sinne. Weiter heißt es in dieser Passage:
"...Langfristig verfolge ich natürlich das Ideal eines höchst möglichen Grundeinkommens. Ich denke, dass wir zwar Ideale und »Wolkenkuckucksheime« haben müssen, aber man sollte nicht vergessen, dahin zu schauen, wohin man seine Füße bewegt. Deshalb brauchen wir in der heutigen Situation in erster Linie Schritte, die in die richtige Richtung gehen."
Wie zu einem möglichst hohen Grundeinkommen gelangen? Diese Frage ist seit Beginn der Diskussion umstritten und immer wieder erörtert worden. Van Parijs hebt heraus, und zwar im positiven Sinn, dass es "Wolkenkuckucksheime" geben müsse, doch ist ein BGE ein solches und gemessen woran? In der Konstruktion des deutschen Sozialstaates gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte für eine Einführung, hier bedürfte es nur einer Umgestaltung. Gegenwärtig scheint es noch so zu sein, als seien wir weit entfernt von einer Einführung eines BGE. Das kann allerdings auch täuschen, denn wenn es darauf ankommt, kann sich das schnell ändern. Wann dieser Punkt erreicht ist, lässt sich aber nicht voraussehen, was also bleibt? Den eigenen Überzeugungen gemäß sich für diese Diskussion einzusetzen und die Argumente für ein BGE immer wieder zu prüfen wie auch zu schärfen. Das geht nur vor dem Hintergrund nationaler Problemlagen und politischer Kulturen, denn sie sind der Ausgangspunkt für jede Veränderung. Diese Debatte lässt sich zwar akademisch international führen, die Einführungsdiskussion aber benötigt den nationalen Bezug.
Sascha Liebermann
28. Januar 2021
Blinde Flecken der Jobgarantie - Was erhalten diejenigen, die nicht erwerbstätig sein wollen?
"Der gezahlte Lohn [der Jobgarantie-Angebote, SL] würde zum effektiven Mindestlohn werden. »Effektiv« ist er deshalb, weil der derzeitige Mindestlohn nur für Beschäftigte gilt. Wer Arbeit sucht und Arbeitslosengeld erhält, landet häufig darunter. Dazu wird das Kräfteungleichgewicht zwischen Kapital und Arbeit zugunsten der Arbeit korrigiert. Die Arbeitsbedingungen in der Jobgarantie werden zur Untergrenze an akzeptablen Arbeitsbedingungen und üben so Druck auf den Privatsektor aus. Die Jobgarantie ist ein universelles Angebot und keine Verpflichtung. Idealerweise sollte sie mit der Abkehr des Hartz-IV-Regimes kombiniert werden. Dazu ist sie kein Ersatz für vernünftige Lohn-, Industrie-, und Fiskalpolitik oder eine Regulierung des Arbeitsmarktes."
Was heißt "Abkehr" vom "Hartz-IV-Regime"?
Eine liberalere Form der Grundsicherung heutigen Zuschnitts ist möglich, das ist unbestritten, die Bezugsbedingungen, dazugehörige Sanktionen usw. - all das kann anders gefasst werden. Selbst ein Verzicht auf Sanktionen wäre denkbar wie bei der Garantiesicherung von Bündnis 90/ Die Grünen, die nur noch eine Bedürftigkeitsprüfung vorsieht. Doch was bliebe dadurch erhalten? Die normative Vorrangigkeit von Erwerbstätigkeit, weil die Garantiesicherung nicht immer und unabhängig von Bedürftigkeit bereitstünde. Es ist aber genau dieser normative Vorrang, der stigmatisierend auf andere Tätigkeiten wirkt, weil er sie für nachrangig erklärt. Wer das ändern will, kommt um ein Bedingungsloses Grundeinkommen nicht herum, für das er sich nicht erklären muss.Sascha Liebermann
18. Januar 2021
"Vollbeschäftigung" ist, wo Menschen sich mit etwas voll und ganz beschäftigen - das hat nichts mit Erwerbstätigkeit zu tun...
Mit Arbeit in erster Linie bezahlte Lohnarbeit zu bezeichnen, ist eine ungeheuere Verfälschung der Wirklichkeit, die uns ökonomisch und ökologisch enorm schadet.Selbstbestimmte Arbeit gehört zum Menschen.
— Susanne Wiest 🌿☔️ (@susannewiest) January 17, 2021
Mit Grundeinkommen befreien wir uns und die Arbeit.https://t.co/Ih2jaNRgJ0
...und nichts mit dem Konzept von Vollbeschäftigung, das für den Arbeitsmarkt Anwendung findet (hiergegen richtet sich "Freiheit statt Vollbeschäftigung"). Es hat aber viel mit Selbstbestimmung zu tun, auf die die Demokratie setzt.
Sascha Liebermann
25. November 2019
"Der Lohn der Angst" - fünfzehn Jahre alt und nicht minder aktuell...
23. Mai 2018
Gerade noch rechtzeitig: "Vollbeschäftigung bis 2025 ist realistisch"...
Für ein Bedingungsloses Grundeinkommen ist es vollkommen unbedeutend, wie sich der Arbeitsmarkt entwickelt, so oder so ist es ein Vorschlag, der viele Möglichkeiten schafft. Siehe einen älteren Kommentar von mir dazu hier und hier.
Sascha Liebermann
8. Mai 2018
"Arbeitslosigkeit ist der endgültige Untergang des Abendlandes"…
Thomas Loer
20. April 2018
"Der Lohn der Angst"...
22. November 2017
"Vollbeschäftigung" - wechselnde Definitionen und ein kurzes Phänomen der deutschen Nachkriegsgeschichte
| Quelle der Grafik |
Siehe hierzu auch "Ein historischer Trend" zum Sinken des Arbeitsvolumens in Deutschland seit Ende des 19. Jahrhunderts (siehe auch hier). Siehe auch Markus Promberger "Eine kurze Geschichte der Arbeitslosigkeit" und das Heft "Aus Politik und Zeitgeschichte" ("Vollbeschäftigung?"). Ein anderes Verständnis von Vollbeschäftigung, darum geht es hier.
7. Juli 2017
"Natürlich ist Vollbeschäftigung möglich" - an Aktualität hat unser Slogan nichts verloren
Schulmeister hatte sich vor wenigen Wochen zum BGE geäußert, siehe hier.
20. Mai 2016
"Vollbeschäftigung bleibt das Ziel"...
11. August 2014
Statistik und das konkrete Leben...
10. Mai 2013
Was nun, Fachkräftemangel oder Personalüberhang? Zu einem Artikel in der FAZ
28. April 2013
"Arbeit für alle" - ein Dossier der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, das einen lehrt, wie nicht für ein BGE argumentiert werden sollte
3. November 2012
Mythen der Arbeit - eine Serie im Spiegel
Erstens weist er darauf hin - wie auch früher schon Georg Vobruba -, dass Arbeitslosigkeit bzw. Sozialhilfebezug nichts Statisches ist. Sie beharrt nicht einfach, trifft nicht immer dieselben Personen. Manche beziehen sie nur kurz, andere länger, wiederum andere sehr lange oder dauerhaft. Die Gruppe ist nicht homogen. Hinter dem durch gesetzliche Bestimmungen geschaffenen Zustand "Erwerbslosigkeit" stecken unterschiedliche Lebenszusammenhänge. Was der Autor allerdings nicht erwähnt: die Statistik erfasst nur diejenigen, die sich registrieren, die also Leistungen auch in Anspruch nehmen. Darüber hinaus spricht er nicht über Automatisierungspotentiale, die aufgrund der Erwerbsfixierung weniger radikal genutzt werden, als es möglich wäre. Er spricht nicht über Wertschöpfungsbehinderung durch Erwerbsfixierung usw. - aber das nur am Rande.
Zweitens führt er indirekt vor Augen, dass BGE und Arbeitslosigkeit eben gar nichts miteinander zu tun haben. Insofern ist auch die Bezugnahme auf Götz W. Werners Engagement für ein BGE verkürzt, das Möller in der fehlenden Aussicht auf Vollbeschäftigung begründet sieht. Das zeigt, er hat sich mit dem Vorschlag nicht befasst. Das BGE reicht viel weiter. Siehe dazu einen früheren Kommentar von mir "Die Panik der Babyboomer".
Verschiedene relevante Hinweise gibt der Autor nicht. Welche Auswirkungen Veränderungen in der statistischen Erfassung von Erwerbslosigkeit auf die heutige Quote haben; wie die Statistik geschönt wird, indem bestimmte Personenstatus dort nicht auftauchen, weil sie hinausdefiniert werden; wie viel bedeutsamer für die Lage das Arbeitsvolumen ist. Es werden die Verhältnisse also durchaus freundlicher dargestellt, als sie sind.
Sascha Liebermann
20. August 2012
Zurück zu den Wurzeln? Thomas Straubhaar über zehn Jahre "Hartz"
Er schreibt z.B.:
"...Viel von Hartz' Masterplan ist krachend gescheitert, anderes wurde vom Bundesverfassungsgericht kassiert, einiges hat länger gedauert als erwartet. Nichtsdestotrotz liegt der Wahnwitz von gestern heute in Griffweite der Realität. "Vollbeschäftigung" ist möglich geworden..."
Zu dieser verschleiernden Lobfeier habe ich mich schon wiederholt geäußert, siehe "Vollbeschäftigung, adé?".
Weiter heißt es:
"...Hartz war der Erste, der den Deutschen klaren Wein einschenkte. Der sagte: die Wohlfühlrepublik und Hängematten-Philosophie ist zu Ende. Ab Morgen ist Schluss mit Fordern. Jetzt geht’s los mit Arbeiten..."
Vom BGE und seinem weiteren Begründungszusammenhang zeugt diese Einschätzung nicht, sie spricht eher dafür, dass Straubhaar das BGE nie wirklich ernst genommen hat. Sein Verständnis von Leistungserbringung kennt die Bereitschaft zum Mitwirken nicht, sonst könnte er die "Hartz-Reformen" nicht so deuten. Leistung ist letztlich immer das Ergebnis von Anreizen (sowie Druck) und die sind - wie die Wortbedeutung schon sagt - etwas, das das Individuum lockt, nicht etwas zu dem es von sich aus strebt.
"Auch wenn das deutsche Jobwunder der letzten Dekade viele Gründe hat, haben die Hartz-Reformen unstrittig mit dazu beigetragen, dass sich die Beschäftigungschancen von Arbeitslosen in Deutschland massiv verbessert haben. Das gilt ganz besonders auch im internationalen Vergleich."
Zieht man eine jüngere Studie zurate, "Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz Reform" von Sonja Fehr und Georg Vorbruba, kann diese Einschätzung nur verwundern.
Liest man Straubhaars Ausführungen zum BGE genauer, ist dieser Beitrag im Stern nicht ganz überraschend, sie entspricht eher einer Haltung, die stets erkennbar blieb. Von Anbeginn seiner Veröffentlichungen zur Sache bis in die Gegenwart hat er ein Sparmodell befürwortet und ein höheres BGE mit einem Absinken des "Anreizes", erwerbstätig zu werden verbunden (siehe z.B.hier und hier).
Sascha Liebermann
In derselben Ausgabe werden auch andere Töne angeschlagen: "Zehn Jahre Hart(z)herzigkeit"

