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4. Juli 2025

"Es braucht ein Recht auf Arbeit – für alle"...

...ein revolutionärer Vorschlag, den Anna Mayr in ihrem Beitrag auf Zeit Online ausarbeitet - doch handelt es sich um eine olle Kamelle, einen Vorschlag, der zu den Beständen der Sozialpolitikdiskussion gehört und allenfalls in den letzten Jahren weniger Aufmerksamkeit erhalten hat, zumindest unter dieser Bezeichnung. Als "Job Guarantee" oder Jobgarantie hingegen ist er in den Diskussionen der letzten Jahre ziemlich präsent (siehe unsere Beiträge dazu hier und hier). Wie eine Job Guarantee in der Praxis aussehen kann, lässt sich an diesem Projekt in Marienthal studieren. Guy Standing hat sich vor einiger Zeit ebenfalls zur Jobgarantie geäußert, siehe hier ab Minute 49 (Dank für den Hinweis an Eric Manneschmidt).

Was schlägt nun Frau Mayr vor und weshalb?

Wenn sie schreibt

"Tatsächlich gibt es eine Sache, bei der Union und SPD ideologisch zusammenkommen könnten. Ein neuer Fokus in der Debatte über Arbeitslosigkeit, der wirklich eine Neuerung wäre: das Recht auf Arbeit. Für alle."

dann ist das also alles andere als ein Novum, wenn der Diskurshorizont etwas weiter gedacht wird. Wie eng zugleich der Blick auf die Fragen ist, die mit der Jobgarantie verbunden werden, zeigt sich hier:

"Wissenschaftler, die sich mit Bürgergeldempfängern beschäftigen, betonen immer wieder, dass die meisten dieser Menschen im Grunde gerne arbeiten würden. Das ist kein großes Wunder, denn alleine zu Hause zu sitzen, tagein, tagaus, ist für die meisten von uns ein deprimierendes Szenario."

Interessant ist schon an dieser Bemerkung, dass Erwerbsarbeit, denn nur um sie geht es hier, ausschließlich aus einem Negativszenario, dem Herumsitzen zuhause, entworfen wird. Damit wird zugleich unterstellt, wer nicht erwerbstätig ist, sitze nur zuhause und habe nichts zu tun bzw. nichts, womit er voll und ganz beschäftigt sei. Mayr reproduziert hier, wenn auch in guter Absicht, die Verengungen, die in der Bürgergeld-Debatte den Tenor bilden, aber auch darüber hinaus. Denn die Vorstellung, Erwerbstätigkeit könne etwas Erfüllendes sein, weil an einer Aufgabe gearbeitet wird, im kollegialen Verbund mit anderen, spielt hier keine Rolle. Erwerbstätig zu werden, um nicht zuhause herumzusitzen, ist aber weder hilfreich noch produktiv, weil Tätigsein dadurch auf Zeitvertreib oder Beschäftigungsmaßnahme reduziert wird.

Dass es dieses Gefühl des Deprimiertseins gibt, erfordert zugleich eine Erklärung dafür, woher es rühren kann, wenn man die Erklärung nicht im Herumsitzen zuhause sieht. Dazu muss der Blick lediglich auf die Bedingungen und damit die normative Stellung gerichtet werden, die das Bürgergeld ausmachen. Die Existenzsicherung, die die Grundsicherung für Arbeitsuchende auszeichnet, ist eine Notfallleistung. Stigmatisierung der Leistung durch das Erwerbsgebot zumindest angedeutet werden. Das Bürgergeld ist ja keine Leistung, die man einfach so beziehen und damit tun und lassen kann, was man für richtig erachtet. 

Direkt an diese vorangehende schließt folgende Passage an:

"Arbeit bringt Menschen in Beziehung zu anderen, sie gibt Selbstbewusstsein. Viele, die arbeiten, stellen sich Arbeitslosigkeit als einen ewigen Urlaub vor. Aber Urlaub ist eben gar nicht erholsam, wenn er für immer dauert. Urlaub ist schön, weil er die Ausnahme ist, das Besondere. Oder: Man kann sich nur freuen, nicht zu arbeiten, wenn man eigentlich eine Arbeit hat."

Diese Verklärung von Kollegialität ist ein Problem der Gegenwart. Selbstverständlich steht man in einem Arbeitsverhältnis mit Kollegen in Beziehung, ebenso kann das erfüllend und das eigene Handeln bestärkend sein, aber: ein Kollegialverhältnis abstrahiert von der Person um ihrer selbst willen; Kollegen sind Kollegen bezogen auf einen gemeinsamen Zweck, dem sie dienen: dem Arbeitgeber und seinen Produkten bzw. Dienstleistungen. Es geht nicht um den Einzelnen als solchen. Deswegen kann und wenn nötig muss er auch entlassen werden können, wie auch der Mitarbeiter kündigen können muss. Es handelt sich eben um ein Zweckverhältnis, das nicht in der Beziehung selbst besteht, sondern in der Aufgabe, die erledigt werden muss. Insofern sind Beziehungen wie "Selbstbewusstsein" auch nur bezogen auf diese bestimmte Art der Beziehung relevant - außerhalb ihrer eben im Grunde nicht. Anerkennung der Person um ihrer selbst willen erfährt sie nur, wo sie bzw. ihre Beziehung zu anderen Zweck der Beziehung selbst ist - in der Familie, im Freundeskreis, in der Paarbeziehung.

Wenn sich nun jemand "Arbeitslosigkeit als einen ewigen Urlaub" vorstellt, ist das ein Symptom der Erwerbsidolatrie, als sei das Leben außerhalb nur "Freizeit". Dass in Anna Mayrs Welt die Fürsorge für andere, wie sie für Haushaltstätigkeiten zentral ist, keine Rolle spielt, ist ebenso symptomatisch wie die Verwechslung von Nicht-Erwerbstätigkeit mit Urlaub. Wieder wird nicht thematisiert, weshalb Erwerbslosigkeit so unerfüllend ist, die Stigmatisierung und Degradierung der Person, die ohne Erwerbstätigkeit ist, wird einfach übersehen oder übergangen.

Mayr plädiert für "Richtige Jobs statt sinnlose Maßnahmen", das hat etwas für sich, allerdings fällt auch hier unter den Tisch, dass es Aufgaben jenseits der Erwerbstätigkeit gibt, die keine Erwähnung finden und dennoch volles Engagement erfordern. Heute ist dieses Engagement allerdings stets davon abhängig, ausreichend Einkommen anderweitig zu erzielen oder bereitgestellt zu erhalten, zudem hat Erwerbstätigkeit normativen Vorrang und alles andere wird zur Freizeitbeschäftigung herabgewürdigt.

Hier nun geht es um die von ihr vorgeschlagene Alternative:

"Jeder, der nicht krank ist, sollte eine Stelle angeboten bekommen, die den eigenen Möglichkeiten entspricht. Eine alleinerziehende Mutter kann vielleicht nur zwei Stunden am Tag wohnortnah arbeiten? Besser als nichts! Ein Mann mit chronischen Rückenschmerzen kann nur halbtags einen Bürojob machen? Dann ist es so."

Angebote können hier nur auf Qualifizierung und Fähigkeiten Rücksicht nehmen, was aber, wenn derjenige gar keinen "Job" will, sondern schon genügend Aufgaben hat, die z. B. im Haushalt, bei Angehörigen oder in der Nachbarschaft wahrnehmen will und wenn er dafür keine Entlohnung möchte, gleichwohl aber Einkommen benötigt? Darauf gibt der Vorschlag keine Antwort.

Weshalb ist es für eine alleinerziehende Mutter "[b]esser als nichts", zwei Stunden am Tag "zu arbeiten", wenn sie mit ihren Kindern doch genug zu tun hat? Mayrs Erwerbsfixierung, die Nichtbeachtung der Nicht-Erwerbswelt entspricht den politischen Entscheidungen und öffentlichen Debatten der letzten Jahre. 

Entsprechend kommt es zur folgenden Überlegung, die manches für sich hat, aber in den Verengungen hängenbleibt:

"Den zweiten Arbeitsmarkt auszubauen, also als Staat Löhne für Menschen zu zahlen, die sonst keiner zahlt, ist natürlich teuer. Aber: Die Leute, die man damit in Arbeit bringt und hält, brauchen keine andere teure Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, für die man wiederum einen Maßnahmenträger finanzieren muss. Wenn die Menschen arbeitslos wären, müsste der Staat ebenfalls für sie zahlen. Hinzukommt: Wer wenig verdient, spart nicht, sondern gibt den Lohn aus – und das stärkt die Nachfrage und damit die Wirtschaft."

Dass solche Maßnahmen teuer sind, ist noch nicht kritikwürdig, denn das gilt für jedes staatliche Angebot, die Frage ist vielmehr, worauf das Angebot zielt und ob es denn die Erwartungen erfüllen kann? Frau Mayr nennt beachtenswerte Aspekte, doch was sie erreichen will, könnte besser mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen (das für sie bislang allerdings ein Unding war) erreicht werden, denn: 1) es verengt Arbeit nicht auf Erwerbsarbeit; 2) es erweitert Möglichkeiten, z. B. das fortzuführen, was jemand gegenwärtig tut, wofür er aber kein Einkommen erhält; 3) es erhöht die Chance, dasjenige auszuwählen, was jemand wirklich tun will und für sinnvoll erachtet; 4) Angebote annehmen zu können, auch wenn die Bezahlung niedrig ist u.a. 

Zuguterletzt räumt ein BGE mit der Illusion auf, in einem Erwerbsverhältnis gehe es um soziale Beziehungen um ihrer selbst willen, um soziale Integration oder wie das sonst noch genannt wird. Erwerbsbeziehungen sind zweckgebundene Beziehungen, es geht nicht um die Person, sondern um die Aufgabe, daran wird der Einzelne gemessen und muss auch daran gemessen werden, zu nichts anderem dienen solche Verhältnisse. Alles andere hat seinen Ort im politischen Gemeinwesen, in dem die Angehörigen als Bürger einen Status ohne Vorbehalt innehaben und in Gemeinschaftsformen wie Familie und Freundschaft, in denen es ebenso um sie um ihrer selbst willen geht. Das wäre eine Befreiung von Illusionen der "Arbeitsgesellschaft".

Sascha Liebermann

19. Februar 2024

Jobgarantie und Bedingungsloses Grundeinkommen

In der aktuellen Ausgabe von Makroskop finden sich drei Beiträge zur Jobgarantie, einer davon stellt Jobgarantie und BGE (Bezahlschranke) gegenüber und zieht erstere vor.  Da es immer wieder einmal die Frage gibt, wie sich Jobgarantie und BGE zueinander verhalten, verweisen wir auf die bislang von uns dazu verfassten Beiträge hier.

16. Mai 2022

Ein wichtiges Moment, aber nicht das einzige...

...denn die Tätigkeit muss auch für einen selbst Bedeutung haben, beides muss miteinander korrespondieren, wenn sie erfüllend sein können soll. Zugleich muss sie in einer Gemeinschaft eine gewisse Wertschätzung erfahren, es sind also drei Momente, die zusammenwirken. Die Sinnhaftigkeit ergibt sich also weder alleine vom Individuum aus noch von der des Kollektivs bzw. des Tätigseins für andere. Deswegen führt auch eine Jobgarantie nicht weiter, weil sie diese Zusammenhänge ebenso verkürzt wie die Behauptung, der Sinn einer Tätigkeit ergebe sich dadurch, etwas für andere zu tun.

Sascha Liebermann

3. Januar 2022

"A dilemma for the job guarantee proposal"

Siehe unsere Beiträge zur Jobgarantie hier

19. Oktober 2021

"Eine bedingungsloses Kapitulation [...] das zementierte Im-Stich-lassen" - das ist ein Grundeinkommen...

...nach Einschätzung von Jessica Rosenthal, heutige Juso-Vorsitzende, die sich dazu in ihrer Rede zur Bewerbung auf den Juso-Vorsitz (siehe unseren früheren Hinweis hier) geäußert hat. Dort heißt es:

"Das Bedingungslose Grundeinkommen ist seit dem letzten Wochenende nach dem Willen der Basis Teil des Grünen Programms. Wenn damit ein kleiner visionärer Pfad erkennbar sein soll, so führt er nicht zum Fortschritt, sondern ins Nirvana. Das Bedingungslose Grundeinkommen ist nicht nur oft genug der Versuch über die Hintertür Sozialleistungen abzubauen. Es ist im Kern eine neoliberale Idee. Eine bedingungslose Kapitulation. Vor der digitalen Transformation der Arbeitswelt. Der Veränderungen angesichts des ökologischen Umbaus. Es ist das zementierte Im-Stich-lassen von allen Menschen, die nicht von fünf Mietshäusern in der Metropole leben oder mal eben von Bali aus arbeiten können. Das Bedingungslose Grundeinkommen wird die Probleme einer neuen Arbeitswelt nicht lösen, es wird die sozialen Ungerechtigkeiten nur verschärfen."

"Nirvana"?

"Sicher lässt sich ein BGE zum Versuch missbrauchen, Leistungen abzubauen, die notwendig sind. Missbrauchen lässt sich jeder Vorschlag. Es folgt aber nicht aus einem BGE. Weshalb lässt ein BGE "Menschen" im Stich, zementiert dies geradezu noch? Nach Argumenten sucht man vergeblich angesichts der vollmundigen Behauptungen. Die Rednerin bewegt sich hier ganz auf der Linie des Stilllegungsvorwurfs, der in der SPD - aber nicht nur dort - beliebt ist. Wer meint, Bürger ließen sich stilllegen, hat damit schon alles gesagt.

"Wir geben auf diese Veränderungen [in der Arbeitswelt, SL] mutige Antworten: Wir werden sie gestalten. Wir garantieren, dass gerade in diesen Zeiten niemand ohne Job dasteht. So wird Arbeitslosigkeit endlich als gesellschaftliche Herausforderung und nicht länger als individuelles Problem verstanden. Wir lassen niemanden allein. Und genau deshalb fordern wir eine Jobgarantie. Ich freue mich darauf, unser Konzept dazu bei diesem Bundeskongress zu diskutieren. Arbeit ist eben viel mehr als bloßes Geld verdienen."

Garantie für einen Job? Also Jobgarantie? Das kann heiter werden, denn in der bisherigen Debatte dazu ist nicht zu erkennen, wie denn eine nicht-stigmatisierende Absicherung derer aussieht, die keinen "Job", sondern Zeit und Möglichkeiten benötigen, sich anderen Aufgaben zu widmen. Auch ist nicht geklärt, wie denn eine Jobgarantie die Chance erhöhen soll, dass jemand eine Stelle findet, die seinen Neigungen und Interessen entspricht. Es gibt allerlei Versprechungen - und nach wie vor wird Erwerbstätigkeit der Vorrang vor allem anderen eingeräumt. Dass Erwerbsarbeit mehr ist als bloßes Geldverdienen, ist natürlich richtig, verklären sollte man sie allerdings auch nicht, denn es zählt die Leistung darin und nicht die Person als solche, das ist das moderne und genau der Unterschied zur Leibeigenschaft. Mitarbeiter sind austauschbar, Bürger nicht.

"Auch volkswirtschaftlich ist es doch auch viel besser Arbeit zu finanzieren anstatt Arbeitslosigkeit. Es geht um gemeinsames Schaffen, teilzuhaben, mitzumachen. Arbeit, nein gute Arbeit, stiftet Sinn, macht es allen möglich selbstbestimmt und eigenverantwortlich das Leben zu gestalten."

Was soll man dazu sagen, dass ist Agenda 2010-Rhetorik und erinnert an Aussagen à la "(fast) jeder Arbeitsplatz ist besser als keiner". Als fände "gemeinsames Schaffen" alleine und vorrangig in Erwerbstätigkeit statt, diese Äußerungen sind um so erstaunlicher angesichts der Lebenserfahrungen, die Frau Rosenthal jüngst geschildert hat (siehe andere ähnliche Stimmen dazu hier). Was genau diese Orientierung an Erwerbstätigkeit nicht erlaubt, ist, sich Aufgaben außerhalb zu widmen, solange nämlich Erwerbstätigkeit der einzige Weg bleibt, ein legitim erachtetes Einkommen zu erzielen.

Abschließend zum BGE heißt es dann:

"Deshalb brauchen wir kein Bedingungsloses Grundeinkommen – wir brauchen eine Jobgarantie, die dieses gemeinsame Schaffen ermöglicht und das Recht auf Arbeit einlöst. Wir dürfen es nicht zulassen, dass die Bäckereifachverkäuferin sich lieber mit einem Niedriglohn abfindet, damit sie wenigstens nicht erwerbslos ist. Arbeitslosigkeit darf nicht länger Drohkulisse für alle Arbeitnehmenden sein. Denn so ist es doch Teil der Rechnung, dass sie als Reserve der Profitsteigerung dienen."

Und was ändert eine Jobgarantie daran, dass Nicht-Erwerbstätigkeit stigmatisierend wäre? Wie soll es denn möglich sein, diese Drohkulisse zu beseitigen und zugleich den Neigungen und Interessen des Einzelnen Raum zu geben, wenn eine Jobgarantie das nicht zu leisten im Stande ist?

Zum Recht auf Arbeit.

Sascha Liebermann

18. Juni 2021

"Eine Jobgarantie muss stets freiwillig bleiben...

...das heißt, es darf keine Sanktionen oder Armut geben, wenn Menschen ein Angebot für eine Jobgarantie nicht annehmen. Andernfalls droht die Jobgarantie zu einer Form der sinnlosen Zwangsarbeit zu verkommen" schreibt Katharina Bohnenberger im A&W-Blog. Das ist eine klare Ansage, die allerdings noch immer offen lässt, was mit denjenigen geschieht, die ein solches Angebot nicht aufgreifen. Welche Absicherung haben sie? An einer weiteren Stelle schreibt sie:

"Deswegen soll eine Jobgarantie standardmäßig in kurzer Vollzeit von 20 bis 30 Wochenstunden lokal am Wohnort und zu Zeiten stattfinden, die mit einer vollen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vereinbar sind. Dies ermöglicht es, Erwerbsarbeit mit anderer wichtiger Arbeit, wie Care-Arbeit, Ehrenamt und Eigenarbeit, zu verbinden."

Hieraus wird nur ersichtlich, dass sich eine Jobgarantie mit nicht-erwerbsförmigen Tätigkeiten vereinbaren lassen sollte. Allerdings bleiben diejenigen außen vor, die Kinder haben, die noch nicht in den Kindergarten zu gehen bereit sind. Wer also mit solchen Tätigkeiten voll und ganz beschäftigt ist, was macht der, woher bezieht er sein Einkommen?

Soll es eine Einkommensgarantie geben, die weder Erwerbsbereitschaft voraussetzt noch die Rückführung von Leistungsbeziehern in den ersten Arbeitsmarkt anstrebt? Frau Bohnenberger äußert sich dazu nicht. Wäre das gewollt, dann müsste auf Sanktionen verzichtet werden, allenfalls dürfte es noch eine Bedarfsprüfung geben, wie es die Garantiesicherung der Grünen vorsehen würde. Auch hier bleibt die Garantiesicherung noch nachrangig bei allem Gewinn an Freiraum. Frau Bohnenberger äußert sich dazu nicht und in der Diskussion um eine Jobgarantie bleibt diese Frage auffällig unbeantwortet.

Sascha Liebermann

20. April 2021

Frage beantwortet? Fabio de Masi nochmals zu Jobgarantie, Grundsicherung und unbezahlte Arbeit

 Fabio de Masi hat auf Eric Manneschmidts Rückfrage geantwortet. Ohne nun einordnen zu wollen, ob diese Antwort darauf bezogen zutreffend ist, enthält sie dennoch Ansatzpunkte, die für die Diskussion um eine Jobgarantie wichtig sind. De Masi schreibt:

"Die Jobgarantie ist ein zusätzliches Angebot und soll Menschen, die arbeiten können und wollen, eine sinnvolle Tätigkeit verschaffen. Sie ersetzt selbstverständlich keine soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit. Darauf habe ich hingewiesen. Wenn Sie gerne persönlich keiner Erwerbsarbeit nachgehen wollen, verschafft Ihnen das nicht das Recht, anderen die Möglichkeit einer sinnvollen Tätigkeit zu verwehren."

Welcher Art wäre denn diese Absicherung? Wäre sie wie heute konstruiert, also nur unter Bedingungen der Erwerbsbereitschaft zugänglich? Wäre sie auch ohne zugänglich, bliebe allerdings immer noch bestehen, dass sie nur als Noteinkommen im Fall wegfallenden Erwerbseinkommens greifen würde. Möglich ist das, aber das wäre ein Bruch mit dem bestehenden Gefüge, in dem Sanktionen dazu dienen, Leistungsbezieher "aktiv" zu halten. Weshalb folgt daraus, nicht erwerbstätig sein zu können, dass Herr Manneschmidt anderen den Zugang zu "einer sinnvollen Tätigkeit verwehren" will? Will er nicht gerade mittels BGE die Möglichkeit dafür schaffen, was sinnvoll ist, frei davon entscheiden zu können, ob es entlohnt wird?

Weiter schreibt de Masi:

"Und selbstverständlich haben Sie keinen unbegrenzten Anspruch darauf, dass andere Menschen für Sie arbeiten. Würde niemand mehr einer Erwerbstätigkeit nachgehen, wäre ja übrigens auch das von Ihnen gewünschte bedingungslose Grundeinkommen nicht finanzierbar. Ein Recht kann aber nur bestehen, sofern es für jeden existiert. Dies ist ein Widerspruch, den Sie beantworten müssen, nicht ich."

Worin soll hier ein Widerspruch bestehen? Dann wäre auch die Sicherung des Existenzminimums ein Widerspruch, denn auf Arbeitslosengeld II, das dazu dient, besteht ein Rechtsanspruch, den jeder, allerdings müssen die Bezugsbedingungen erfüllt werden, geltend machen kann. Ein Rechtsanpruch verliert nicht seinen Status, weil er nicht erfüllbar ist. Allerdings, doch das ist trivial, ist ein Rechtsanspruch nicht mehr bedienbar, wenn mit dem bereitgestellten Einkommen keine Güter mehr erworben werden könnten, da niemand sie herstellte. Er würde nicht mehr erreichen können, was er erreichen will. Doch genau dieser Zusammenhang gilt für die Demokratie ganz grundsätzlich ebenso. Wenn keiner mehr bereit wäre, die politische Ordnung zu tragen und damit die Rechtsordnung zu garantieren, wäre sie für die Katz. Dennoch lebt die Demokratie gerade davon, diese Bereitschaft nicht erzwingen zu können. Versuchte sie es, würde sie ihre eigenen Grundlagen untergraben

"Eine soziale Grundsicherung ist immer auch aus verfassungsrechtlichen Gründen zu garantieren und sollte nach meiner Vorstellung über die gegenwärtigen Leistungen des Hartz-IV-Systems hinausgehen. Allen voran die Zumutbarkeitskriterien, die Menschen in Jobs drängen, die sie gar nicht wollen, und nebenbei noch Arbeit unanständig billig machen, gehören abgeschafft."

Dann stellt sich nur die konkrete Frage: unter welchen Bedingungen würde sie bereitgestellt werden, was müsste der Bezieher tun? Keine Sanktionen mehr? Das wäre ein Umbruch. Weshalb aber dann nicht gleich ein BGE?

"Seit dem Beginn der Lohnarbeit ist es Ziel - etwa der Arbeiterbewegung - gewesen, die Erwerbsarbeit zu humanisieren (Arbeitszeitverkürzung, Arbeitsschutz) und in bestimmten Bereichen auch gesellschaftlich darüber zu entscheiden, was und wie produziert wird (Wirtschaftsdemokratie). Arbeit ist nicht nur Einkommen, sondern kann auch soziale Kontakte und Sinn stiften."

Ja, kann, wer würde dem widersprechen? Ein Einwand gegen ein BGE ist das auch nicht, denn "soziale Kontakte" am Arbeitsplatz sind nicht die einzigen, die es gibt, heute sind sie aber von besonderer Bedeutung angesichts der Überhöhung von Erwerbstätigkeit.

"Wenn der Maßstab hierfür alleine ist, was Sie oder jemand anderes persönlich empfinden, braucht es keine Wirtschaftsdemokratie. Der eine findet Windräderbauen falsch, der andere Burgerbraten. Das muss eine Gesellschaft verhandeln. Für mich sind der Maßstab Kriterien des Gemeinwohl (etwa eine ressourcenschonende Produktionsweise) und gute Arbeit, die ein Leben frei von Existenzängsten ermöglicht."

Wo liegt hier der Dissens? De Masi sagt doch selbst, dass darüber verhandelt werden müsse, dazu bedarf es entsprechender Verhandlungsmacht. Darüber, welche Arbeit der Einzelne "gut" und "sinnvoll" findet, ist dadurch nichts gesagt, deswegen muss er ja verhandeln können. Hier bleibt unklar, wie weit das bei de Masi gehen soll, weil nicht klar ist, unter welchen Bedingungen eine Grundsicherung bereitsteht.

"Ich achte unbezahlte Arbeit überhaupt nicht gering. Mein Anspruch ist es, viele Tätigkeiten, die derzeit unentgeltlich und privat verdichtet werden, ordentlich sozial abzusichern (z.B. Kinderbetreuungszeiten in der Rentenversicherung) bzw. in der Daseinsvorsorge zu organisieren. Wir bezahlen ja auch Altenpfleger*innen oder Beschäftigte in Kinderbetreuungseinrichtungen. Oder drängen wir diese Menschen in Erwerbsarbeit und soll dies nur noch privat verrichtet werden?"

Kinderbetreuungszeiten in der Rentenversicherung anzuerkennen (was jetzt schon der Fall ist), hilft in der Gegenwart, wenn diese Leistung erbracht wird, nicht. Daseinsvorsorge? Kann ich diese Betreuung dann selbst übernehmen und woher kommt mein Einkommen? Sollen Eltern bezahlt werden dafür, zuhause sein zu können? Zwar strebt ein BGE keine Bezahlung an, aber eine Ermöglichung auf der Basis von Einkommenssicherheit. De Masi wirft hier zwei Dinge in einen Topf: professionalisierte Dienstleistungen, die allgemein bereitstehen und abgerufen werden können auf der einen, persönliche Fürsorgebeziehungen, die nur für ganz bestimmte Personen erwogen werden, auf der anderen Seite. Am Ende ist nun unklar, wie er dazu steht, "unbezahlte Arbeit" zu ermöglichen, es klingt doch nach Kommodifizierung bzw. Auslagerung persönlicher Fürsorgebeziehungen in Dienstleistungseinrichtungen - das ist aber nicht dasselbe.

Sascha Liebermann

15. April 2021

Wie hält es die "Jobgarantie" mit der Nicht-Erwerbstätigkeit? Eine Frage an Fabio de Masi von Eric Manneschmidt, die ihrer Antwort harrt

Eric Manneschmidt stellt eine berechtigte Frage an Fabio de Masi, auf abgeordnetenwatch ist sie veröffentlicht. Es handelt sich um eine Rückfrage, da die Antwort auf die erste Frage ausweichend war. Es ging darum, wie es im Konzept einer Jobgarantie denn um diejenigen stehe, die nicht erwerbstätig sein wollen und darüber hinaus, wie denn sinnhafte oder gemeinnützige Tätigkeiten bestimmte werden könnten, ohne das Individuum mit seinen Neigungen und Interessen zu übergehen. Nach den eher impliziten Antworten, die ich in Beiträgen zu einer Jobgarantie auf diese Frage gefunden habe, würde ich erwarten, dass es auf diese Frage keine befriedigende Antwort geben wird. Denn möglich wäre sie erst, wenn Erwerbstätigkeit normativ der Nicht-Erwerbstätigkeit gleichstellt wäre. Es müsste also auf den Vorrang von Erwerbstätigkeit verzichtet werden, das ist mit einer Jobgarantie bislang - oder eher grundsätzlich? - nicht zu machen. In meinen früheren Kommentaren zur Jobgarantie habe ich diese Aspekte ebenso herausgestellt.

Sascha Liebermann

8. März 2021

Welche "soziale Integration"? Lisa Herzog über Jobgarantie, Demokratie und ein Bedingungsloses Grundeinkommen

Zu lesen sind Lisa Herzogs Ausführungen in der Basler Zeitung online (Bezahlschranke), wenige Auszüge seien hier kommentiert. Für frühere Anmerkungen zu Ausführungen von ihr, siehe hier.

Im Interview geht es um verschiedene Fragen, die nachfolgend zitierte Passage dreht sich um die Folgen der Pandemie für die Arbeitsplätze und wie darauf geantwortet werden könnte:

"[BAZ| Eine Jobgarantie?

[Herzog] Eine solche finde ich interessanter als ein bedingungsloses Grundeinkommen. Dass man etwa ein staatlich unterstütztes Praktikum im öffentlichen oder privaten Bereich machen kann. Das wäre reizvoll für Jugendliche und junge Erwachsene, die im Moment den regulären Jobeinstieg nicht gut schaffen. Es eröffnet den Leuten eine sinnvolle Tätigkeit: Arbeit ist ja so viel mehr als nur Einkommensgenerierung, bedeutet oft auch soziale Integration."

Als Beispiele für eine Jobgarantie und dafür, dass sie "interessanter" sei als ein BGE, führt Herzog staatlich unterstützte Praktika an. Das ist ein etwas überraschendes Beispiel, denn der Vorschlag einer Jobgarantie soll doch vor allem auf "unfreiwillige Arbeitslosigkeit" reagieren und Erwerbsbereiten einen Arbeitsplatz anbieten.

Wie begründet sie das? Weil damit für junge Erwachsene in diese schwierigen Phase eine "sinnvolle Tätigkei"t eröffnet werde - damit ist klar, dass etwas Sinnvolles nicht jenseits der Erwerbstätigkeit liegen kann. "Arbeit" bedeute "oft auch soziale Integration", deswegen sei eine Jobgarantie wichtig. Woran bemisst sich, wann etwas für jemanden sinnvoll ist? Hierfür lässt sich zum einen als Kriterium heranziehen, dass eine Leistung für andere erbracht wird; zum anderen allerdings muss beachtet werden, dass die Wahrnehmung von etwas als sinnvoll von der Person selbst abhängt. Der Beruf der Lehrers z. B. ist äußerst bedeutsam und dennoch nicht für jeden das richtige. Deswegen schützt das Grundgesetz die freie Berufswahl (Art. 12, GG), damit Arbeitsaufgabe und -ort möglichst gut zur entsprechenden Person passen. Für Herzog spielt das keine Rolle. Welche Art "sozialer Integration" kann ein Arbeitsplatz leisten? Wie jeder Arbeitsplatz als Errungenschaft des modernen Erwerbslebens und der Befreiung aus der Leibeigenschaft integriert nur bezogen darauf, eine Aufgabe zu übernehmen und zu erledigen, das geschieht in Absehung von der Person als ganzer oder anders ausgedrückt: der Einzelne in seinen Eigenheiten als ganze Person ist in Erwerbsarbeitsverhältnissen nur solange von Bedeutung, wie er seine Aufgaben erledigt. Diese Integration ist, wenn man so will, eine funktional-spezifische. Auch die Rechtsform ändert daran nichts, ein Unternehmen hat diesbezüglich keine sozialfürsorgerische Aufgabe, diese kommt dem Gemeinwesen zu, das der demokratischen Kontrolle unterliegt. In ihm, ganz anders als in einem Arbeitsverhältnis, stehen die Bürger als Bürger im Zentrum, sie sind die Legitimationsbasis und tragen das Gemeinwesen als ganze Personen. Hier gilt nicht das Kriterium der Leistung. Während hier die Bürger eben nicht austauschbar sind aufgrund ihres Status, zeichnet die Austauschbarkeit Arbeitsverhältnisse gerade aus.

Von der BAZ kommt entsprechend eine Rückfrage.

"Wird so etwas nicht schnell zum Jobzwang?

Natürlich gibt es Menschen, die aus den verschiedensten Gründen nicht oder nur reduziert arbeiten können. Aber ich glaube, das Hauptproblem gerade für viele Jüngere im Moment ist, dass sie, abgesehen von der frustrierenden Jobsuche, quasi zur Untätigkeit verdammt sind. Bezüglich der Gefahr des Zwangs müsste man freilich festlegen, dass so eine Jobgarantie nicht andere Sicherungsmassnahmen verdrängt."

Herzog fokussiert hier auf "Jüngere", die aufgrund ihrer Lebensphase gerade den Einstieg in die Arbeitswelt zu finden hoffen. Das ist zwar zutreffend, hängt aber auch damit zusammen, dass ihnen ein Einstieg in eine Tätigkeit jenseits der Erwerbstätigkeit nachteilig ausgelegt werden würde, kein Einkommen mit sich brächte und normativ abgewertet ist. Herzog reproduziert hier den status quo, ohne zu fragen, ob das denn so sein müsste. Würden anderen Tätigkeiten mehr Raum gegeben, indem sie ebenso Anerkennung fänden, was eine normative Relativierung von Erwerbstätigkeit voraussetzte, dann wären junge Erwachsene heute freier und selbstbestimmter. Zur "Untätigkeit" sind sie eben nur "verdammt", weil Engagement außerhalb der Erwerbssphäre als Untätigkeit gilt. Welche anderen Sicherungsmaßnahmen meint sie, die nicht verdrängt werden dürften? Wenn sie von heutigen ausgeht, dann sind es die mit Erwerbsbereitschaft als Bezugsbedingung versehenen Leistungen wie Arbeitslosengeld und Sozialhilfe, die sie im Auge haben muss. Sie sind jedoch gerade Ausdruck des Vorrangs von Erwerbstätigkeit und haben eine Stigmatisierung der Bezieher zur Folge. Das hält sie offenbar für angemessen.

Abschließend sei noch diese Passage zitiert:

"Wie tun wir das?

Für viele ist der Job nur eine Plackerei, bei der sie respektlos behandelt, völlig fremdbestimmt werden. Ihr eigentliches Leben findet anderswo statt. Die Bedingungen dafür, dass Arbeit positiver Bestandteil des Lebens ist, sollten aber für alle Mitglieder der Gesellschaft herrschen – eben auch dadurch, dass sie aus dem «ersten Arbeitsmarkt» aussteigen, ohne Statusverlust etwas Sinnstiftendes tun können."

Wie kann man denn ohne "Statusverlust" aus dem ersten Arbeitsmarkt aussteigen? Oder will man womöglich erst gar nicht einsteigen, weil man andere Aufgaben für wichtiger erachtet? Das kommt bei Herzog nicht vor, kam es auch in dem oben erwähnten Interview auf Zeit Online nicht. Hier scheint sie die Tragweite eines BGE nicht zu sehen oder nicht für richtig zu halten, denn das würde genau vieles von dem  ermöglichen, was sie hier offenbar für erstrebenswert hält, alleine dadurch, die Entscheidungsmöglichkeiten des Einzelnen zu verbessern.

Im Interview wird das Manifest "Arbeit - demokratisieren, dekommodifizieren, nachhaltig gestalten" erwähnt, siehe dazu unsern Kommentar hier.

Sascha Liebermann

5. März 2021

"Freiheit und Freizeit für alle" - aber wie und auf welcher Basis?

Lukas Hermsmeier schreibt auf Zeit Online über Erwerbsarbeit und ihre Überschätzung, ja Glorifizierung als Ort der Erfüllung und Selbstverwirklichung. Dabei bezieht er sich auf Ausführungen verschiedener Autoren, die sich zur Entwicklung des Arbeitsverständnisses und seiner Folgen äußern. An einer Stelle taucht der Vorschlag eines Bedingungslosen Grundeinkommens auf:

"Benanavs Analyse geht über die übliche Dystopie-Utopie-Binarität der Diskurse zum Thema Automation hinaus. Weder werden uns Roboter zwangsläufig alle Jobs wegnehmen und uns so zu Sklaven der Technik machen, erklärt Benanav, noch werden sie uns von aller Arbeit erlösen und dadurch befreien. Entscheidend dafür, in welche Richtung es gehe, sei, wer die Technologien für wen unter welchen Bedingungen vorantreibe. Auch an die angebliche Allheilkraft der Idee des bedingungslosen Grundeinkommens glaubt Benanav nicht. Die Vorschläge dazu ließen das zentrale Problem unangetastet, das darin liege, wie Arbeit generell organisiert ist, so nämlich, dass die allermeisten Menschen keinerlei Kontrolle haben und die allerwenigsten davon profitieren. "Die Menschen haben heute wenig Mitspracherecht, wie ihre Arbeit erledigt wird", schreibt Benanav, was daher komme, dass eine "winzige Klasse von ultrareichen Individuen die Entscheidungen über Investitionen und Beschäftigung monopolisieren"."

"Allheilkraft" - sollte Benanav das so vertreten haben, erstaunt einen der Popanz, denn wo behauptet jemand ernsthaft, ein BGE könne eine solche "Allheilkraft" sein? Ähnlich wie bei Vertretern einer Jobgarantie wird behauptet, ein BGE lasse "das Problem unangetastet", wie "Arbeit generell organisiert" sei.

In der Tat lässt ein BGE direkt die Organisation von Arbeit unangetastet. Aber durch die Handlungsmöglichkeiten, die es schafft, schafft es zugleich eine Machtumverteilung, von der relativen Asymmetrie heute zu mehr Egalität.

Mit der Möglichkeit, jeglichen Erwerbsarbeitsbedingungen zu entsagen, stünde etwas bereit, das es heute gar nicht gibt. Die Stärkung des Einzelnen kann im Gefolge eine Stärkung der kollektiven Interessenvertretung bedeuten. Hier könnten Kollektivvertretungen auf Unternehmensebene ganz andere Aktivitäten entfalten als bislang. Was Benanav allerdings unterschätzt, ist, dass die heutigen Verhältnisse nicht verstanden werden können, ohne die Gerechtigkeitsvorstellungen zu bestimmen, die kollektiv dominieren. Der Rang, den Erwerbstätigkeit innehat, ist nicht dekretiert worden, er ist auch keine Erfindung des Neoliberalismus oder sonstigen Kräften, sondern historisch gewachsen, weil er einst mit Möglichkeiten des Aufstiegs und der Befreiung von feudalen Fesseln einherging. Ihm wohnt ein Egalitätsverständnis inne, das historisch neu war. Heute jedoch paart sich eine Überhöhung von Erwerbstätigkeit mit einer Überhöhung des Individuums im Sinne einer Missdeutung von Individualität als Freiheit von Abhängigkeiten bzw. von Beziehungen. Man könnte dafür als Grund anführen, dass im Zuge eines Prozesses der Enttraditionalisierung von Gemeinschaftsvorstellungen kein neue Gemeinschaftsverständnis im Sinne des universalistisch verfassten Nationalstaats an diese Stelle getreten ist, zumindest nicht im öffentlichen Bewusstsein, obwohl die politische Grundordnung in Deutschland sich genau darauf stützt.

Hermsmeier greift diese Zusammenhänge bedauerlicherweise gar nicht auf und beschließt seinen Beitrag hiermit:

"Auf Dauer nachhaltiger und gerechter als dieses Irgendwie-besser-Zurück wäre ein entscheidendes Neu-nach-Vorne. Welche Arbeit brauchen wir wirklich? Welche macht uns nur kaputt? Und wie teilen wir die Arbeit auf? Würden die Menschen über solche Fragen demokratisch bestimmen können, käme mit großer Wahrscheinlichkeit etwas anderes heraus als das, was wir jetzt haben. Ein erster Schritt könnte das sein, was Eva von Redecker unter "aktivem Streik" versteht, wem es denn möglich ist: "Ein Aussetzen der Arbeit, um einen anderen Alltag zu erproben, oder vielleicht noch treffender: ein Aussetzen des Alltags, um eine andere Arbeit zu erproben."

Ja, warum nicht, doch weshalb so abstrakt? Was kann schon bestreikt werden, die Aufgaben im Haushalt z. B. nicht, es sei denn von Hausangestellten. Hier erscheint der Schluss dann ziemlich einfallslos, statt am Bestehenden anzuknüpfen, auch hinsichtlich der Demokratie, in der wir leben und wir als Bürger tragen. Im Unterschied zu solchen schönen Gedanken, um eine Formulierung Hegels zu verwenden, wären konkrete Vorschläge hilfreicher. Bei aller Radikalität ist ein BGE auch pragmatisch, geht vom Bestehenden aus, es kann an es anknüpfen. Die Möglichkeiten, die es bietet, reichen jedoch ungleich weiter.

Sascha Liebermann

2. März 2021

"...auf beiden Augen blind..." - ist der Vorschlag einer Jobgarantie

Unsere Beiträge zur Jobgarantie finden Sie hier

1. Februar 2021

"Jobgarantie I Grundeinkommen I Sozialismus" - wenig ergiebig und hinter der Differenziertheit zurückbleibend...

...war diese Diskussion. Treffende Rückfragen und Kommentare finden Sie hier, unsere bisherigen Beiträge zur Jobgarantie hier.

Sascha Liebermann

29. Januar 2021

"Mit staatlicher Jobgarantie aus derArbeitslosigkeit und in den GreenNew Deal?"...

...ein Beitrag von Friederike Spiecker zur Diskussion um eine Jobgarantie.

Zum Bedingungslosen Grundeinkommen hat sich die Autorin in der Vergangenheit auch schon geäußert, siehe hier. Unsere Kommentare zur Jobgarantie finden Sie hier.

28. Januar 2021

Blinde Flecken der Jobgarantie - Was erhalten diejenigen, die nicht erwerbstätig sein wollen?

Da in jüngerer Zeit der Vorschlag einer Jobgarantie wieder mehr Aufmerksamkeit erhält und über Unterschiede zwischen Bedingungslosem Grundeinkommen und Jobgarantie deswegen auch diskutiert wird, ist es wichtig die Frage zu beantworten, wie es denn nun um diejenigen steht, die eine Jobgarantie nicht in Anspruch nehmen. Was erfährt man dazu? In bisherigen Veröffentlichungen war nicht viel zu erfahren außer einer Sympathie für die Abschaffung von Sanktionen oder gar einer bedingungslosesn Grundsicherung. In neues deutschland äußerte sich jüngst Maurice Höfgen zur Jobgarantie. Was findet sich darin zur hier interessierenden Frage:

"Der gezahlte Lohn [der Jobgarantie-Angebote, SL] würde zum effektiven Mindestlohn werden. »Effektiv« ist er deshalb, weil der derzeitige Mindestlohn nur für Beschäftigte gilt. Wer Arbeit sucht und Arbeitslosengeld erhält, landet häufig darunter. Dazu wird das Kräfteungleichgewicht zwischen Kapital und Arbeit zugunsten der Arbeit korrigiert. Die Arbeitsbedingungen in der Jobgarantie werden zur Untergrenze an akzeptablen Arbeitsbedingungen und üben so Druck auf den Privatsektor aus. Die Jobgarantie ist ein universelles Angebot und keine Verpflichtung. Idealerweise sollte sie mit der Abkehr des Hartz-IV-Regimes kombiniert werden. Dazu ist sie kein Ersatz für vernünftige Lohn-, Industrie-, und Fiskalpolitik oder eine Regulierung des Arbeitsmarktes."

Was heißt "Abkehr" vom "Hartz-IV-Regime"?

Eine liberalere Form der Grundsicherung heutigen Zuschnitts ist möglich, das ist unbestritten, die Bezugsbedingungen, dazugehörige Sanktionen usw. - all das kann anders gefasst werden. Selbst ein Verzicht auf Sanktionen wäre denkbar wie bei der Garantiesicherung von Bündnis 90/ Die Grünen, die nur noch eine Bedürftigkeitsprüfung vorsieht. Doch was bliebe dadurch erhalten? Die normative Vorrangigkeit von Erwerbstätigkeit, weil die Garantiesicherung nicht immer und unabhängig von Bedürftigkeit bereitstünde. Es ist aber genau dieser normative Vorrang, der stigmatisierend auf andere Tätigkeiten wirkt, weil er sie für nachrangig erklärt. Wer das ändern will, kommt um ein Bedingungsloses Grundeinkommen nicht herum, für das er sich nicht erklären muss.

Sascha Liebermann

22. Januar 2021

"Abkehr" vom "Hartz IV-Regime"? Die Abkehr hängt am normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit...

...das ist der entscheidende Punkt, an dem sich Jobgarantie und Bedingungsloses Grundeinkommen voneinander unterscheiden, denn solange dieser Vorrang nicht aufgehoben wird, bleibt Nicht-Erwerbstätigkeit immer ein normativ nachrangiges Engagement. Daher rührt auch sein stigmatisierender Charakter. Die Jobgarantie will genau das offenbar nicht antasten. Selbst im Falle eines Verzichtes auf Sanktionen wie bei der Garantiesicherung der Grünen oder Forderungen nach einer repressionsfreien Grundsicherung bleibt der normative Vorrang und damit die entsprechende Degradierung anderer Tätigkeiten erhalten. Der Vorrang des einen erzeugt die Nachrangigkeit des anderen. Wer das also nicht will, muss eine Absicherung einführen, die nur einen Vorrang kennt, und zwar den der Person um ihrer selbst und um des Gemeinwesens selbst willen. 

Davon abgesehen vernachlässigt die Jobgarantie die Frage, was der Einzelne für "gute Arbeit" hält, welche ihm sinnvoll erscheint und er im Zweifelsfall auf ein solches Angebot, wie die Jobgarantie es bieten will, verzichten können soll, ohne in einen degradierenden Status zu geraten.

Sascha Liebermann

21. Januar 2021

Nochmals "Jobgarantie statt Grundeinkommen" mit Maurice Höfgen und Fabio de Masi...

...unsere Beiträge zu dieser Thematik hier

14. Dezember 2020

"Unerwartet überzeugende Argumente gegen Grundeinkommen" - welche denn? Zur Jobgarantie und ihren vermeintlichen Vorteilen...

...siehe hier

Sascha Liebermann

3. Dezember 2020

30. November 2020

Noch einmal Jobgarantie vs. Bedingungsloses Grundeinkommen - es geht um zwei grundsätzlich verschiedene Dinge

Siehe unsere Beiträge dazu hier

30. Oktober 2020

So ist es: "soziale Integration" geht nur über eine Einkommenssicherung, die an die Person als solche geht; der Zweck des Wertschöpfungsprozess ist nicht, Arbeitsplätze zu sichern oder zu schaffen

 

Siehe unsere Beiträge zur Jobgarantie hier

Sascha Liebermann