"Insgesamt handelt es sich um eine sehr voraussetzungsvolle Regelung, sodass solche Fälle in der Praxis nur selten vorkommen dürften. Es überrascht daher nicht, dass es verschiedene Hinweise gibt, die in diese Richtung deuten. So spricht viel dafür, dass die Gesamtzahl dieser Leistungsminderungen zwischen April 2024 und Juni 2025 im niedrigen zweistelligen Bereich lag. Dies ist eine sehr geringe Zahl angesichts von mehr als fünf Millionen Personen, die im Laufe des Jahres 2024 zumindest vorübergehend zur Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gehörten."
Man hört nun schon die Einwände, dass es sich ja nur um die vollzogenen Sanktionen handele, aber nicht um die, die vielleicht auch noch möglich gewesen wären, wenn der Wille dazu vorhanden gewesen wäre usw. Solche Vorbehalte kann es immer geben, doch es ändert nichts daran, wie niedrig die Zahl ist. Es sind nicht einmal 100 Personen, wie in der Berichterstattung hier und dort gesagt wurde, über die dort zu sprechen ist. Darüber hinaus lässt sich berechtigterweise die Frage stellen, ob denn nun in diesen Fällen Sanktionen das richtige Mittel und ob sie überhaupt sinnvoll sind. Darüber gibt der Bericht wenig Auskunft.Wer sich mit diesen Fragen schon länger beschäftigt, wird nicht überrascht sein über diese Ergebnisse, gab es doch schon früher keinen fundierten Anlass, etwas anderes anzunehmen. Stattdessen kursieren eine Reihe Vorurteile, Verteufelungen und eine Hau-drauf-Haltung, ohne Belege für Behauptungen zu liefern. Wer daran dennoch festhält, macht sich unglaubwürdig - das juckt denjenigen womöglich aber auch nicht. Wer nach tragfähigen Lösungen sucht, die in verschiedener Hinsicht weiterführen, muss andere Wege beschreiten.
Sascha Liebermann
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