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7. Dezember 2022

Allerdings,...

....der Arbeits-"Markt" kann nicht gewährleisten, dass die Existenzsicherung nicht zur Disposition steht. Deswegen muss sie anders gewährleistet werden.

Sascha Liebermann

6. Dezember 2021

Wie Existenzsicherungsleistungen bereitgestellt werden, ist entscheidend, das Wie macht den Unterschied...

...die heutigen Leistungen sind in vierlerlei Hinsicht nicht "zielgenau", es gibt "verdeckte Armut", weil es Hürden gibt, Leistungen in Anspruch zu nehmen - auch das damit einhergehende Stigma ist eine. Das Bürgergeld à la Ampel ändert daran nichts, ein Bedingungsloses Grundeinkommen schon.

Sascha Liebermann 

8. April 2021

"So stark kann Arbeitslosigkeit die Gesundheit belasten" - aber weswegen?

So wichtig diese Feststellung auf der Website der Sendung quarks ist, so genau muss doch auf die Erklärung dafür geschaut werden. Im Beitrag geht es um den Wandel der Arbeitswelt, den Arbeitsplatzverlust durch die Folgen der Maßnahmen in der Pandemie, aber auch um solche der Digitalisierung, also auch Automatisierung, und der Arbeitslosigkeit als solcher. "Als solcher" - hier genau ist der Haken einer verkürzten Betrachtung, denn Arbeitslosigkeit bedeutet heutzutage nicht einfach "ohne Arbeitsplatz" zu sein. Der Verlust des Arbeitsplatzes kommt einer normativen Degradierung gleich, dem Versetztwerden in einen unerwünschten Zustand. Genau das wird in dem Beitrag nur wenig berücksichtigt:

"Viele Forschende gehen davon aus, dass sich Arbeitslosigkeit auch auf das Netzwerk der Menschen auswirkt. Das liegt zum einen daran, dass der Kontakt zu Kollegen und Kolleginnen verloren geht. Aber auch Beziehungen, die gar nicht im Arbeitsumfeld entstanden sind, können kaputtgehen."

An anderer Stelle wird von "Schamgefühlen" gesprochen, die mit Arbeitslosigkeit einhergehen, ja, aber weshalb denn?

"'Schamgefühle durch die Arbeitslosigkeit sind ein weiterer Grund, der eine Teilhabe erschwert– und zwar auch bei jenen, die noch in Lohn und Brot stehen. „Dadurch kann der Abbruch der Beziehungen von beiden Seiten ausgehen', so die Forschenden.

Viele Arbeitslose fühlen sich zudem stigmatisiert.

Je stärker dieses Gefühl ist, desto schlechter ist im Schnitt ihr Gesundheitszustand, stellten Soziologen in einer Studie 2013 fest."

In diesem Zusammenhang wird auf Marie Jahoda verwiesen, die jedoch genausowenig die normative Stellung von Erwerbsarbeit analysiert hat.

Angemerkt wird in dem Artikel allerdings, dass Maßnahmen, die auf die Förderung der Arbeitsmotivation wirken sollen, an der Problemlage vorbeigehen, denn an der Motivation mangele es in der Regel gar nicht.

Mit einem Verweis auf Wolfgang Bonss wird herausgehoben, dass in Arbeitsgesellschaften Erwerbstätigkeit eine besonders hohe Wertigkeit zukommt und sich die Folgen von Erwerbslosigkeit von daher erklären. Allerdings wird hier nicht erwähnt, dass bei aller Bedeutung, die Erwerbstätigkeit hat, ihr normativer Vorrang im Widerspruch zu den Grundlagen der bestehenden politischen Ordnung steht, es sich also um einen manifesten Widerspruch handelt, der nur wenig gesehen zu werden scheint, wie auch dieser Beitrag wieder zeigt. Es hängt also nicht an "Arbeitslosigkeit als solcher", sondern daran welchen Stellenwert Erwerbstätigkeit hat und in welcher Form für die Existenzsicherung gesorgt ist.

„Kann man Langzeitarbeitslosigkeit abschaffen?“ – interessante Einsichten, aber wieder wird das Normative unterschätzt

Sascha Liebermann

Automatisierung ist unter anderem dann unproblematisch, wenn die Existenz abgesichert ist...

...denn die Bereitstellung von standardisierten Gütern und Dienstleistungen ist entscheidend, nicht ob dies durch menschliche Arbeitskraft oder durch Maschinen geschieht. Heute hingegen hängen an den Arbeitsplätzen nicht nur die Einkommen, es hängt an ihnen auch die Anerkennung dafür, wie das Einkommen erzielt wurde. Erwerbstätigkeit gilt als ethisch geboten, es hat einen normativen Status, daher auch die Stigmatisierung derer, die ihr nicht folgen.

Sascha Liebermann

12. Februar 2021

"Für die Existenzsicherung gibt es keinen Bewilligungszeitraum"

5. Juli 2017

Bedingungsloses Grundeinkommen: "Modell mit Tücken" oder Tücken der Einwände?

...ein Beitrag von Thomas Greven auf Gegenblende.

Welche Tücken sieht der Autor?

Nachdem zu Beginn des Beitrags kurz ausgeführt wird, welche Aspekte die Befürworter eines BGE herausheben, setzt Greven dazu an, die Tücken zu erläutern. Dabei bezieht er sich auf einen Modellvergleich von Ronald Blaschke.

"Jenseits der Details der Vielzahl unterschiedlicher Modelle ist die Grundidee eines bedingungslosen Grundeinkommens denkbar einfach. Anstelle diverser bedarfsorientierter sozialstaatlicher Programme hat jeder das Recht auf ein Grundeinkommen aus Steuermitteln. Einige Fragen sind offensichtlich: Wer ist bezugsberechtigt, alle Staatsbürger oder jeder sich auf dem Bundesgebiet legal aufhaltender Mensch, oder jeder Mensch überhaupt? Wie wird die Höhe der Transferleistung bestimmt (Existenzsicherung, Sicherung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben)? Wie wird die Transferleistung ausgezahlt und wird sie durch Bezug von Arbeitseinkommen eingeschränkt. Ich will mich in der Folge auf das Modell einer negativen Einkommenssteuer konzentrieren, da mir die Konzeption einer Sozialdividende, also die Auszahlung des Grundeinkommens an alle, unabhängig von ihrem Einkommen, als politisch unrealistisch erscheint."

Diese Fragen können kaum als Vorbehalte theoretischer Art verstanden werden, müssen sie alle praktisch beantwortet werden, es geht nämlich darum, welches BGE gewollt wird von den Bürgern. Lehnt man sich an heute bestehende Regelungen an, ist die Frage, wer bezugsberechtigt sein könnte, einfach zu beantworten. Staatsbürger, weil sie das Volk bilden; Personen mit einem zu definierenden Aufenthaltsstatus, weil das heute schon das Kriterium ist. "Jeder Mensch" kann es nicht erhalten - es sei denn, wir würden unsere Selbstauflösung betreiben wollen. Die Höhe bestimmt sich danach, welche Möglichkeiten durch ein BGE geschaffen werden sollen, auch das ist eine praktische Frage. Das nur verteilt werden kann, was erwirtschaftet wird, bezweifelt niemand. Eingeschränkt werden soll das BGE durch Erwerbseinkommen nicht, dann wäre es nämlich keines. Diese Frage lässt allerdings schon erahnen, dass der Autor BGE und Negative Einkommensteuer (NES) durcheinanderbringt.

Da der Autor sich nun für die NES entschieden hat, stellen sich andere Fragen, als es mit einem BGE der Fall wäre:

"Eine Reihe von Fragen bleiben: Wie wird ein Abstand zwischen Transferleistung und Erwerbseinkommen gesichert, damit Arbeit attraktiv bleibt? Positiv gewendet müsste unattraktive Arbeit höher entlohnt werden, damit sich Menschen finden, die sie ausüben wollen. Ist es sozial gerecht, dass die steuerzahlenden Beschäftigten für ein Grundeinkommen aufkommen, wenn es weder Bedingungen für dessen Bezug noch Anreize für die Aufnahme von Erwerbsarbeit gibt, insbesondere wenn zur gezielten Zuwanderung in das System des Grundeinkommens kommt? Durch Strategien individueller Nutzenmaximierung kann es zu erheblichen Ungerechtigkeiten kommen, welche wiederum Einfallstor für Rechtspopulisten sein können."

Attraktiv wäre beim BGE gerade, dass über Arbeitsbedingungen, damit auch den Lohn, anders verhandelt werden kann als heute. Für einen Arbeitsplatz, der nicht attraktiv ist, wird sich niemand finden.

Die Frage nach der Gerechtigkeit so abstrakt zu stellen, ist ziemlich sinnlos, sie ließe sich problemlos umdrehen. Ist es gerecht, dass diejenigen, die sich dafür entscheiden, sich viel Zeit für ihre Kinder zu nehmen, so viel schlechter dastehen (Einkommen in der Gegenwart wie Einkommen - Rente - in der Zukunft) als die, die das nicht tun? Ist es gerecht, dass einige sich ehrenamtlich stark engagieren, andere aber nicht? Ist es gerecht, das Einkommen vor allem über Löhne verteilt werden, obwohl doch die Einkommensbildung von Leistungen vorausgehender Generationen abhängig ist und damit ein Gemeingut darstellt? Ist es gerecht, Leistung fiktiv individuell zuzumessen, obwohl dies gar nicht zumessbar ist? Und so weiter und so fort. Gerechtigkeit ist eine Frage danach, wie eine Gemeinschaft leben will und wie sie es gestaltet samt aller Folgen.

Die "Anreize" dürfen natürlich nicht fehlen, diese sehr bescheidene Vorstellung davon, warum Menschen handeln wie sie handeln.

"Gezielte Zuwanderung" in das System des Grundeinkommens? Dazu müssen wir uns heute schon verhalten, das ist keine Frage der Zukunft. Man könnte sagen, ein BGE würde uns um so mehr dazu aufrufen, uns zu fragen, wie wir damit umgehen wollen und welchen Beitrag wir dazu leisten können, dass Menschen nicht aus ihrem Land fliehen.

Dann diese Frage:

"Ist es andererseits sozial gerecht, mit einem Grundeinkommen tatsächliche Bedarfe, die punktuell oder strukturell über dieses hinausgehen, zu ignorieren, weil es weder Bürokratie noch Programme gibt, diese Bedarfe zu erfassen?"

Wer fordert die Abschaffung jeglicher bedarfsgeprüfter Leistungen?

"Es ist zudem fraglich, ob es sozial gerecht ist, mit einem Grundeinkommen all diejenigen quasi ruhig zu stellen, für die in einer modernen Arbeitswelt angesichts von Produktivitätsrevolutionen durch Digitalisierung etc. kein Platz mehr ist."

Man könnte diese Haltung als die umgekehrte Variante des Paternalismus betrachten, der den Bürgern abspricht, mündig zu sein. Es ist der Paternalismus der Sorge, dass die Bürger im Allgemeinen ihre eigenen Interessen nicht wahrzunehmen in der Lage wären, der meint, sie könnten überhaupt ruhiggestellt werden. Außerdem bleibt es eine gemeinschaftliche Aufgabe, Lösungen zu finden, die für alle tragbar sind.

Dann heißt es:

"Aber Arbeit ist auch Quelle von Anerkennung und Sinnstiftung; fällt sie für Menschen weg, kann es zu erheblichen sozialen Verwerfungen kommen. Dies ist auch politisch gefährlich."

Nun, worauf will Greven hinaus? Kann "Arbeit" denn sinnstiftend sein, die im Grunde nicht benötigt, aber aus sozialfürsorgerischen Gründen vorgehalten wird? "Anerkennung und Sinnstiftung" sind nicht losgelöst davon, ob eine "Arbeit" auch eine Sachbindung hat, ob sie einer Sache dient, die sich nicht im Selbstzweck der Arbeit erschöpft. Grevens Frage wird aber nur relevant, wenn er Arbeit zum Selbstzweck erhebt (ohne dass wir hier fragen, welche er denn meint).

Abschließend folgt dann:

"Wahrscheinlich ist es sinnvoll, die Auswertung des großangelegten finnischen Versuchs der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens abzuwarten (2.000 Menschen erhalten für zwei Jahre 560 Euro monatlich, ohne vorherige Bedarfsprüfung und ohne Notwendigkeit, eine Arbeitssuche nachzuweisen). Nach fünf Monaten sind die Auskünfte aus dem Kreis der Teilnehmer positiv (Bericht der Huffington Post), aber viele Fragen können wohl erst nach Ablauf der zwei Jahre beantwortet werden, insbesondere ob es wirklich zu den antizipierten Einsparungen bei der Bürokratie kommt."

Weder geht es in Finnland um ein allgemeines BGE, noch werden die "Ergebnisse" Schlüsse auf ein solches zulassen. Wie schon bei den Negative Income Tax Experiments aus den 1970er Jahren werden die Befunde strittig bleiben (siehe hier, hier und hier).

Sascha Liebermann